Wer ist da der Neger?

Wie Tamedia einen selbst gebastelten Skandal zu Grabe trägt.

Am 19. April hatte der Tagi Fürchterliches zu vermelden: «Blackfacing am Sechseläuten: Zünfter lachen in geleaktem Video über Minderheiten». David Sarasin, Jan Bolliger und Corsin Zander waren ausser sich und wurden ganz bleich vor Erregung: «Wenn Zünfter rassistische und homophobe Scherze reissen, lässt sich das nicht als Entgleisung im privaten Raum abtun

In zittriger Rechtschreibung berichteten sie Unerhörtes: «Ein schwarz angemalter mit einem Knochen in der Hand reisst an einem Zunftball Witze auf der Bühne. Dies zeigt ein Video einer geschlossenen Veranstaltung vor dem Sechseläuten.»

Der für diesen privaten Anlass angemietete Videomann hatte sich nicht entblödet, diese Szenen dem Tagi zuzuspielen, damit der dann aus einer kleinen Geschmacklosigkeit einen internationalen Skandal hochzwirbeln konnte: «Das ist mehr als bloss ein misslungener Scherz. Damit schaden sie Zürich – das Sechseläuten hat noch immer eine Ausstrahlung weit über die Stadtgrenzen hinaus.»

Der Schaden, ausser am Nervenkostüm dreier Tagi-Redaktoren, hielt sich dann allerdings in engen Grenzen. Noch schlimmer, am Donnerstag musste Sarasin vermelden: «Skandal-Auftritt am Zunft-Ball: Blackfacing am Sechseläuten hat keine juristischen Konsequenzen». Dabei hatte der Tagi so darauf gehofft, dass es sich hier um einen Verstoss gegen die Rassismus-Strafnorm handeln könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte auch tatsächlich, sonst gibt’s ja nichts zu tun, Ermittlungen aufgenommen, sogar Anwesende einvernommen. Ausser der Person, die das Video an den Tagi weiterreichte, konnte sich aber niemand wirklich über diesen müden Sketch aufregen, auch nicht die Staatsanwaltschaft. Die beendete die Parodie einer Untersuchung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung.

Das nimmt Sarasin zum Anlass, nochmals ausführlich über einen angeblichen Skandal zu berichten. Um seinen anhaltenden Unmut zum Ausdruck zu bringen, zitiert er aus der Verfügung: «Die Staatsanwaltschaft bestreitet nicht, dass der Sketch unangebracht gewesen war. «Die klischeehafte Darstellung eines Schwarzen scheint als verunglückt und dürfte kaum mehr zeitgemäss sein», heisst es in dem Bericht am Schluss. «Allerdings ist es nicht Sache der Strafjustiz, Verhaltensweisen moralisch oder ethisch zu bewerten.» »

Wieso die Staatsanwaltschaft da etwas bestreiten sollte, ist genauso unklar die die Antwort auf die Frage, wieso die Strafuntersuchungsbehörde den Sketch zuerst moralisch und ethisch wertet, um dann zu behaupten, dass sei nicht ihre Aufgabe.

Wie sensibel man heutzutage bei solchen Anlässen sein sollte, belegt diese absurde Abhandlung der Staatsanwaltschaft: «Dass an der Veranstaltung auch rund 30 Angestellte anwesend waren, die die Darbietung «als abstossend empfinden oder sich dadurch sogar verletzt fühlen» hätten können, wie die Staatsanwaltschaft schreibt, wertet diese «eher als Fahrlässigkeit» und nicht als vorsätzliche Handlung.»

In welcher Welt leben wir eigentlich?

Natürlich hatte zuvor schon die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus den Sketch «verurteilt». Stadträtin Corine Mauch gab auch ihren Senf dazu; die Zünfter sollten sich nicht mehr so sinnlos besaufen. Nein, sie sollten sich mit Rassismus und Antisemitismus auseinandersetzen. Dass der Sketch auch noch antisemitisch gewesen sei, das behauptete aber nicht einmal der Tagi.

Was lernt der mündige und zahlende Leser einer Qualitätszeitung daraus?

1. Nimm dir für einen privaten Anlass in geschlossener Gesellschaft niemals einen nicht vertrauenswürdigen Kameramann.
2. Sei auf der Hut, dass du dich auch in deiner Privatsphäre völlig politisch korrekt verhältst. Wenn du ausrutschst, in den Morast fällst und dadurch ein schwarzes Gesicht bekommst, sofort abwischen.
3. Haben die Tagi-Redakteure wirklich nichts Besseres zu tun, als das leise Verwehen einer aufgeblasenen Furz-News auf 5528 A zu berichten?
4. Auch hier würde Oliver Zihlmann sagen: «Der Skandal, der keiner wurde

4 Kommentare
  1. Ludwig Detusch
    Ludwig Detusch sagte:

    Wer konkret bezahlt diese Untersuchung der Staatsanwaltschaft samt Verfassen der Nichtanhandnahmeverfügung? Den Zürcher Steuerbürger freut’s bestimmt, dass er sich so fleissige Juristen leisten kann.

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  2. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Guter Entscheid der Staatsanwaltschaft! Privat bleibt Privat, was natürlich die selbsternannten und der Prüderie verpflichteten «Moralhüter» des TA ins abseits stellt. Zum Algerier der an der Veranstaltung noch verdient hat bleibt nur zu sagen: Das grösste Schwein im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.

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