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Ist Musk auf sich selbst reingefallen?

Viele Medien beschäftigen sich mit Musks Attacken auf England. Kaum einer fragt, wieso er das macht.

Elon Musk hat nicht nur den deutschen Bundeskanzler ScholzNarr») beschimpft, sondern noch viel massiver Kritik an der britischen Regierung geübt, die seiner Meinung nach einen Vergewaltigungsskandal, der bereits einige Jahre zurückliegt, nicht richtig aufgearbeitet und unter den Teppich gekehrt habe. Wobei der jetzige Ministerpräsident und damalige Staatsanwalt Keir Starmer eine besonders üble Rolle gespielt habe.

Musk fordert nichts weniger als die Auflösung des Parlaments und den Rücktritt der Regierung und fragt sich öffentlich, ob man Grossbritannien nicht von ihr «befreien» solle.

Das wird natürlich lauthals kritisiert, was für eine unziemliche, unanständige Einmischung in innere Angelegenheiten, noch schlimmer als das Plauderstündchen mit der deutschen Kanzlerkandidatin Alice Weidel von der AfD.

Aber keiner fragt nach, wieso eigentlich Musk sich dermassen in dieses Thema in Grossbritannien verbissen hat. Keiner? Doch, die «Financial Times» hat nachrecherchiert.

«Wie eine Handvoll X-Accounts Elon Musk in die britische Politik hineingezogen haben», titelt die FT. Der Begriff «rabbit hole» stammt aus «Alice im Wunderland» und steht für ein Thema, von dem man sich gedanklich auf Abwege führen lässt.

Die FT hat zunächst quantitativ untersucht, wie häufig sich Musk auf seiner Plattform zu diesem Thema geäussert hat:

Daraus geht hervor, dass Musk manisch postet oder repostet. Fast 1200 Mal in lediglich sieben Tagen. Dabei stellt Musk die kühne Behauptung auf, «dass Starmer, ein ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft in England und Wales, „zutiefst mitschuldig an den Massenvergewaltigungen im Austausch für Stimmen“ war», schreibt die FT. Aber woher hat Musk diese grenzwertige These?

Offensichtlich bezieht sich Musk dabei auf Accounts von bekannten rechten Verschwörungstheoretikern in England. Dazu zitiert die FT: «„Musk ist anscheinend der erste Technologieführer, der durch sein eigenes Produkt in den Kaninchenbau der Radikalisierung fällt“, sagte Bruce Daisley, ehemaliger Leiter der Twitter-Aktivitäten in Europa, dem Nahen Osten und Afrika.»

Und wie passiert ihm das? Durch Mechanismen seiner eigenen Plattform:

«X ermöglicht es Benutzern, zwischen einem Feed nur der Konten zu wechseln, denen sie folgen, und einem algorithmischen Feed namens „Für Sie“, der Inhalte anzeigt, die ihren Interessen und früheren Aktivitäten entsprechen könnten. Je mehr Musk sich mit Inhalten über Großbritannien von rechtsextremen oder Nischenquellen beschäftigt, desto mehr ähnliche Inhalte werden ihm laut Experten auf seiner „Für Sie“-Seite präsentiert.»

Wenn die FT mit ihrer These recht hat, die sie ziemlich überzeugend vorträgt, dann ist auch Musk auf ein Phänomen hereingefallen, das sich immer mehr zum Problem in sozialen Plattformen entwickelt. Sie dienen immer weniger zur Informationsgewinnung oder -vermittlung, sondern bieten ihren Nutzern einen Resonanzverstärker der eigenen Ansichten an.

Denn es ist klar: jeder liest lieber Posts, die ihn in seiner Meinung bestätigen als solche, die ihr widersprechen. Daraus ergibt sich eine Selbstverstärkung, eine Rückkoppelung. War der Nutzer am Anfang vielleicht noch leicht schwankend oder skeptisch, so bestätigt ihn jeder neue Feed darin, dass er eben völlig richtig mit seiner Ansicht liegt.

Ob und wie weit die mit der Realität zu tun hat, das ist dann ein weites Feld. Aber im Fall Musk gegen GB scheint es klar zu sein, dass der erratische Multimilliardär auf die Algorithmen seiner eigenen Plattform reingefallen ist.

Das entbehrt nicht einer gewissen Komik. Dass es allerdings nicht nur Musk so geht, sondern vielen Millionen seiner Nutzer, das ist entschieden weniger komisch.

Regulatorischer Filter

Der Begriff steht für Staatsversagen. Für Medienversagen.

Das nur von Banausen gelobte Verscherbeln der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ist der jüngste – und grösste – Finanzskandal in der daran nicht armen jüngeren Geschichte der Schweiz.

Wie er – mit wenigen Ausnahmen wie dem Finanzblog «Inside Paradeplatz» – medial verarbeitet wird, ist ein weiterer Skandal. Hier paart sich wieder – wie schon mehrfach zuvor – Staatsgläubigkeit mit Inkompetenz.

Genau genommen sind es drei Skandale mit einem Schadenspotenzial in Multimilliardenhöhe. Überschattet wird das lediglich von der zukünftigen Möglichkeit, dass die Monsterbank UBS beim Umfallen einen Krater hinterlässt, der so gross ist wie die Schweiz. Denn wenn eines sicher ist im Bankenwesen: nach der Krise ist vor der Krise. Immer.

Aber der Reihe nach.

Der erste – von den meisten einheimischen Medien zunächst gar nicht beachtete – Skandal ist das Abschreiben von sogenannten AT1 Bonds im Nominalwert von 17 Milliarden Dollar auf null. Per Federstrich, per Notrecht von einem überforderten Bundesrat angeordnet, von einer überforderten Finma ausgeführt.

Diese Schuldverschreibungen gehören zum Gebastel, mit denen schwachbrüstige Banken ihr mageres Eigenkapital aufpumpen wollen. Sie sind ein perverser Zwitter zwischen Obligation und Aktie. Von Haus aus Obligation, soll das Papier im Krisenfall in Aktien gewandelt werden und somit das Eigenkapital stärken. Oder aber auf null abgeschrieben werden, wenn mit Staatshilfe ein Bail-out stattfindet. Genial, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor laufenden Kameras sagte: «this is not a bail-out». Das dürfte den Steuerzahler ein paar Milliarden kosten, während sich die UBS über dieses Milliardengeschenk nicht einkriegt vor klammheimlicher Freude. Denn eigentlich hätte sie beim Kauf dafür geradestehen müssen.

Der zweite – von den meisten Medien bis heute nicht beachtete – Skandal steht hinter dem Begriff «regulatorischer Filter».  Wie vieles in der perversen Finanzwelt hört sich das harmlos an, ist aber in Wirklichkeit die Bankrotterklärung des Schweizer Staats, der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der gesamte Berner Bundesverwaltung und auch des Bundesrats.

Denn «regulatorischer Filter» bedeutet nichts anderes, als dass die Aufsichtsbehörde Finma ihre eigenen, schon sackschwachen Regeln nochmals verwässerte, umbog, ausser Kraft setzte. «Ohne Filter wäre die CS schon ab 2020 leicht und bis im Herbst 2022 klar unterkapitalisiert werden», schreibt Urs Birchler. Der ist nicht irgendwer, sondern emeritierter Bankenprofessor und war Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

In einem dreissigseitigen Gutachten für die Parlamentarische Untersuchungskommission zerfetzt er dieses Behördenversagen. Ganz abgesehen davon, dass die PUK zwar viel Papier, aber kaum Brauchbares für die Zukunft produziert hat.

Man muss sich das vorzustellen versuchen. Da gibt es eine staatliche Bankenaufsicht, die schlappe regulatorische Vorschriften durchsetzen sollte. Die noch niemals bei einer Grossbank ihre beiden schärfsten Waffen eingesetzt hat: ein Enforcement-Verfahren zur Durchsetzung einer Anordnung oder der Entzug der Gewähr, was einen leitenden Banker arbeitslos machen würde und nicht nur beim Versagerrat Urs Rohner überfällig war.

Damit nicht genug, natürlich wusste die Finma die ganze Zeit, dass die ausgebrüteten «Too big to fail»-Regeln nach der Fast-Kernschmelze des Finanzsystems von 2008 völlig unzureichend, unpraktikabel, das Papier nicht wert waren, auf das sie gedruckt wurden. Typische Bürokratenhaltung: nicht unser Bier.

Aber der Gipfel des Gipfels ist, sogar die eigenen Regeln statt anzuwenden – zu verwässern. Denn «regulatorischer Filter» heisst auf Deutsch: die CS erfüllte nicht mal die vorhandenen windelweichen Eigenkapitalvorschriften, macht aber nix, da gewähren wir ihr doch eine grosszügige Ausnahme nach der Devise: was nicht passt, wird passend gemacht.

Gibt es da rote Köpfe, Riesengebrüll, wird dringlicher Handlungsbedarf angemahnt? Ach was, sanftes Gesäusel in den Medien, die NZZaS zitiert immerhin Birchler, stellt aber seine Erkenntnisse gleichzeitig wieder in Frage.

Dabei kommt hier der dritte und noch grössere Skandal zum Vorschein. Dazu muss man wissen, dass jeder Banker, vor allem, wenn er verantwortungslos und geldgierig ist, Eigenkapital als etwas Überflüssiges, Unnützes, Sinnloses empfindet. Liegt bloss blöd rum, produziert keinen Profit, ein echter Klotz am Bein, so wenig wie möglich davon.

Als Schreckgespenst haben die Banker dann den Popanz aufgebaut, dass eine Steigerung des Eigenkapitals die Bankgeschäfte verteuern würde, bspw. die Kreditvergabe. Dass das eine niemals bewiesene Behauptung ist – was soll’s. Solange es die Medien und die Öffentlichkeit schlucken …

Eigenkapital ist nicht nur dringend nötig als Risikopuffer, es verstärkt auch die Sicherheit einer Bank, was für sie die Kapitalaufnahme verbilligt. Die Behauptung, dass beim Untergang der CS die mangelhafte Eigenkapitaldecke gar keine Rolle gespielt habe, ist Unsinn. Ausreichendes Eigenkapital hätte zwar den Abzug von Milliardenbeträgen nicht ausgleichen können – aber allenfalls verhindern, weil das ja alles Vertrauensfragen sind. Und eine gutkapitalisierte Bank geniesst viel mehr Vertrauen als eine, die mit aller kreativen Buchhaltung und gnädiger Mithilfe der staatlichen Aufsicht ein Eigenkapital herbeischwindelt.

Das ist Vergangenheit, aber das Problem ragt in die Zukunft. Denn natürlich wehrt sich auch die Monsterbank UBS mit Händen und Füssen, viel Geschwurbel und Gedöns gegen eine dringend nötige Erhöhung des Eigenkapitals. Angesichts ihrer weltweit einmaligen Grösse (im Verhältnis zum BIP der Schweiz) müsste es mindestens 20 Prozent betragen. Besser noch 25 Prozent. Und zwar echtes, hartes, reales Eigenkapital, kein Gebastel.

Da behauptet die UBS nun, das sei gar nicht möglich, so viel zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Wenn wir ihr das glauben wollen, gibt es nur eine Alternative dazu: die UBS muss gewaltig auf ein zuträgliches Bilanzvolumen geschrumpft werden. Damit würden natürlich auch die weltweiten Ambitionen von VR-Präsident und CEO verzwergen, und wenn ein führender Banker etwas hasst, dann ist es Bedeutungsverlust. Einkommen, Yacht, Privatjet, Personal Assistents à gogo, alles gut und schön. Aber Bedeutung, Macht, Wichtigkeit, wenn ich anrufe, nehmen alle den Hörer ab, ich tue das nicht bei allen, selbst wenn es ein Bundesrat ist, das ist das Elixier für Bankbosse, ihr Zaubertrank, der sie jeden Morgen grösser macht, als sie eigentlich sind.

Also müsste das Eigenkapital gewaltig hochgesetzt werden, wenn der Staat stärker als die UBS wäre. Zudem müsste die UBS endlich ein akzeptables Entgelt dafür zahlen, dass sie sich wie keine andere Bank in der Schweiz einer impliziten Staatsgarantie erfreut. Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch bares Geld wert.

Zwei einfache Massnahmen als Konsequenz aus diesem Riesenskandalberg.

Wetten, dass keine davon umgesetzt wird?

Ausgeknockt, ausgeloggt

Das haut selbst die Bärtschi-Peinlichkeitsskala durch die Decke.

Wer hat’s erfunden? Ringiers Marc Walder. Ein einziges Login für alle wichtigen Schweizer Medienmarken. Alles mit einem einzigen Eingang, ist doch super. Alles von Ringier, Blick & Co., Tages-Anzeiger, NZZ, CH Media. Der Hammer.

Sicher, einfach, zentral, praktisch, gut.

Nun ist der Burner aber durchgebrannt. Seit Donnerstag (!) letzter Woche geht nichts mehr. «Aufgrund eines Cyber-Angriffs», räumt OneLog zerknirscht ein. «Die mit dem OneLog-Login verbundenen Services sind ebenfalls nicht verfügbar. Nicht betroffen sind die Titel von NZZ und CH Media, da sie die Login-Lösung von OneLog noch nicht eingeführt haben.»

Offensichtlich sind alle registrierten Daten gelöscht, bzw. nicht mehr vorhanden. Ob die Hacker sie abgesaugt haben oder nicht, weiss man nicht. Man weiss eigentlich sowieso sehr wenig. Angefangen dabei, wie das überhaupt möglich war.

Natürlich ist nichts unknackbar, nicht einmal die NSA. Aber wie es möglich war, ausgerechnet dieses Teil zu killen, das ist schon unglaublich.

Erschwerend kommt noch hinzu: wer war das? Oder vielmehr: wer hat eine Interesse daran, wer hat das bezahlt? Denn ein Angriff vom Sohn des Nachbarn war das sicherlich nicht. Wenn doch, dann wäre es aber ein Riesenskandal. Es sind keine so sensiblen Daten, dass sich ein Erpressungspotenzial ergeben könnte. Und anscheinend wurden auch noch keine entsprechenden Forderungen gestellt.

Selbst wenn der Service irgendwann einmal wieder repariert werden sollte: das Vertrauen ist dahin, eigentlich kann man das Teil einstellen. Oder aber, es muss ziemlich viel Geld in die Hand genommen werden, um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen. Wie jeder Marketing-Mensch weiss: schwierig, teuer, richtig scheisse.

NZZ und CH Media können sich auf die Schulter klopfen. Noch nicht dabei, nicht betroffen. Das bedeutet, dass hier die Bezahlschranken weiter funktionieren. Um die Leute nicht stinksauer zu machen, sind sie aber bei Ringier und Tamedia weggeräumt worden. Alle können alles lesen – gratis.

Gut, die Verluste bei «Blick+» werden sich in Grenzen halten. Auf jeden Fall ist das unterste Amateurliga.

Denn da sich hier keine Staatsgeheimnisse versteckt hielten, da es eigentlich keinen mächtigen Player gibt, der bereit wäre, für so einen Scherz viel Geld aufzuwerfen, muss es sich eher um einen Amateurangriff gehandelt haben. Und wer weiss, vielleicht fand zuvor ein Erpressungsversuch statt. So nach der Devise: drückt Bitcoin ab, oder wir killen euer Teil.

Möglicherweise war die Antwort darauf dann, dass der Erpresser sich seine Drohung rollen und hinten rein stecken soll. Was er nicht tat.

Aber eigentlich ist es von A bis Z symbolisch für den Zustand der Medienhäuser. Da wird eine Idee ausgebrütet und umfangreich beworben. Dann werden Kunden draufgelockt. Mit den üblichen Versicherungen von super, sicher, stabil.

Dann schaffen es Hacker – ohne Riesenaufwand, steht zu vermuten –, das Teil zu knacken, einzudringen und mal kurz alle Daten zu löschen (oder abzuräumen). Dann dauert es Tage (und ein Ende ist noch nicht absehbar), und das Teil ist immer noch nicht wieder in Funktion.

Eigentlich kann man es auch wegschmeissen, nach dieser Peinlichkeit. Denn das ist nicht weit davon entfernt, dass eine Bank ihren Kunden sagen müsste: sorry, das Geld ist noch da, aber alle Eure Zugangsdaten sind weg. Wir arbeiten zwar dran, bitten aber dennoch um ein paar Tage Geduld.

Die Bank könnte wahrscheinlich die Bücher deponieren. Bei OneLog wird aber das passieren, was immer passiert in den Medien: allerhöchstens ein Sündenbock wird in die Wüste gejagt. Dass es hier offensichtlich an Leitung und Controlling fehlte, dass irgend etwas von vornherein schräg und schief war, das hätte eigentlich die oberste Nase zu verantworten. Aber die ist unkaputtbar.

Dabei sollten Pietro Supino und Marc Walder gemeinsam einen langen Trip auf der Coninx-Yacht unternehmen. In die Südsee. Rückkehr unbekannt. Dann hätte der Schweizer Journalismus vielleicht noch eine Überlebenschance.

Lob für Tobler

ZACKBUM ist gnadenlos objektiv und verteilt gerecht Tadel und Zuspruch.

Andreas Tobler ist einer unserer Lieblingsprügelknaben bei Tamedia. Natürlich hat er jede Tracht redlich verdient; man kann seine Untaten im Archiv nachlesen. Fast 100 mal taucht er hier auf; ZACKBUM fragte schon inquisitorisch: Wieso darf Tobler noch schreiben?

Diese Frage bleibt weiter unbeantwortet, vielleicht gibt das nächste grosse Rausschmeissen eine Antwort.

Aber zuvor gebührt ihm Lob. Doch:

Das ist ein Stück Lokaljournalismus in bester Tradition; zurecht hat es der Tagi auf die Front genommen. Tobler deckt hier eine typische Mauschelei im linken Filz auf: «Ein internes Dokument zeigt, dass es bei der Wahl des neuen Geschäftsführers der Zürcher Filmstiftung zu Fehlern kam. Jacqueline Fehr und Corine Mauch sind beide im Stiftungsrat – und unternahmen nichts dagegen.»

Sicher, die «smoking gun» ein internes Dokument, wurde Tobler zugespielt. Aber aus diesem Anfangsverdacht machte er dann eine runde Story.

Kurz gesagt kam es bei dieser Wahl in die bedeutende Filmstiftung, die über ein Budget von 13 Millionen Steuerfranken verfügt, zu unglaublichen Mauscheleien. Tobler: «Einer der gravierendsten Fehler lag in der Zusammensetzung der Findungskommission für die Neubesetzung. Sie bestand aus Corine Mauch, der Kommissionsvorsitzenden Heidi Burch – und dem Filmproduzenten Kaspar Winkler, der seit 2023 dem Stiftungsrat angehört

Diese drei Köpfe entschieden, Problem: Befangenheit. «Kaspar Winkler ist seit gut zehn Jahren Geschäftspartner des Kandidaten Hercli Bundi: Gemeinsam mit weiteren Produzenten haben sie die Vinca-Film gegründet, die unter anderem den Verleih von Filmen übernimmt

Dazu sagt die Rechtsprofessorin Monika Roth: das Vorgehen sei «dilettantisch», die Informationspolitik «unhaltbar». Der Todesstoss: ««Konkret würde dies bedeuten, dass die Stelle des Geschäftsführers der Zürcher Filmstiftung neu ausgeschrieben werden müsste», sagt die Rechtsprofessorin und Governance-Expertin.»

Natürlich hat der Zürcher Filz ein dickes Fell; sowohl Mauch wie auch Fehr lassen alle Vorwürfe an sich abtropfen, nehmen keine Stellung oder sagen intern, dass sie sich weiterhin «wohl» mit diesem Wahlprozedere fühlen.

Ein Mitglied des dreiköpfigen Wahlgremiums ist geschäftlich mit dem Kandidaten verhandelt, der am Schluss gewählt wird. Niemand sah einen Anlass, dass der Geschäftspartner hätte in Ausstand treten müssen, obwohl das nicht nur alle Reglemente, sondern auch der simple Anstand zwingend erforderten.

Und dann wird zugesosst, die Erde festgeklopft, interne Kritik abgebügelt. Bis es offenbar einem Involvierten gereicht hat und der Tobler genügend Informationen zusteckt, damit der die lusche Wahl an die Öffentlichkeit zerren kann.

Nun bleibt die Frage, ob der Tagi noch mächtig genug ist, Reaktionen zu erzwingen. Die Rechtsprofessorin fordert eine Neuausschreibung der Stelle, da der «Entscheid der Findungskomssion nicht gültig zustande gekommen» sei. Das ist starker Tobak. Vor allem, weil zwei Mitglieder der Exekutive involviert sind, die so etwas eigentlich nicht dulden dürften.

Aber die Wahl wiederholen, das würde etwas bedeuten, was ein Politiker höchstens unter Androhung von Folter zugibt: dass er einen gravierenden Fehler gemacht hat.

ZACKBUM wettet darauf, dass auch diese Mauschelei einfach ausgesessen wird. Allerhöchstens wird es hohle Bekundungen geben, dass man zukünftig «noch genauer und sorgfältiger» vorgehen werde. Aber Rücksturz in die Vergangenheit, den gewählten Geschäftsführer feuern, neue, korrekte Wahl? Aber doch nicht in Zürich, dieser kleinen Filzrepublik ohne Bananen.

Statistik, gefälscht

ARD trickst sich Statistik schön: AfD hängt die SPD ab – aber die Balken sagen etwas anderes.

Von Stefan Millius

15 Prozent sind einiges mehr als 17 Prozent. Und 11 Prozent sind immer noch zumindest einen Hauch mehr als 17 Prozent. Jedenfalls in der Lesart der öffentlich-rechtlichen ARD.

Das zeigt eine Grafik zur Auswertung der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl, welche die ARD eingeblendet hat. Demnach würde die AfD bei einer Bundestagswahl derzeit auf 17 Prozent der Stimmen kommen, die SPD erreichte 15 Prozent, die Grünen 11 Prozent.

Die Opposition hängt zwei Regierungsparteien ab: Das sind doch mal News. Allerdings dürfen sie offensichtlich nicht wahr sein.

Denn die Balken bei den einzelnen Prozentzahlen korrespondieren nicht mit diesem Resultat. Derjenige der SPD ist deutlich höher als derjenige der AfD. Sogar die Grünen, die satte 6 Prozent hinter der AfD liegen, werden als leicht über dieser stehend gezeigt.

Aber natürlich darf man nicht immer vom Schlimmsten ausgehen. Vielleicht hat ja einfach die Grafiksoftware versagt, oder der Praktikant bei der ARD hat freien Auslauf erhalten.

Bedanken bei der ARD dürfen sich nicht nur SPD und Grüne, sondern auch Sahra Wagenknecht mit ihrem BSW. Sie erreicht mit 8 Prozent nicht einmal die Hälfte der AfD, doch ihr Balken kommt bedrohlich nahe an deren Werte. Die restlichen Parteien erreichen zusammen 9 Prozent, und neckischerweise ist auch ihr Balken fast so hoch wie der von der AfD.

Profiteure des grafischen Schlamassels sind auch die FDP und die Linke. Beide Parteien erreichen Stand heute mit 4 beziehungsweise 3 Prozent nicht einmal die 5-Prozent-Hürde, die für den Einzug in den Bundestag nötig ist. Schaut man sich aber die Höhe der Balken an, erreichen sie etwa die Hälfte des Wertes der AfD mit ihren 17 Prozent.

Im Rahmen einer Mathematikprüfung würden diese Darstellungen wohl zum Sitzenbleiben führen. Aber es geht ja nur um nationale Wahlen in Deutschland und deren Darstellung durch das öffentlich-rechtliche Fernsehen. Da kann man schon mal fünf gerade sein lassen.

Und es bleibt ja bis zu den Wahlen noch etwas Zeit, den Praktikanten auszuwechseln. Oder die Software.


Dieser Artikel erschien zuerst in der «Weltwoche». Mit freundlicher Erlaubnis.

Rammstein!

Man erinnert sich? Grosses Geschrei, «#metoo». Nun nur noch Gewinsel.

Der «Blick» bellte zuerst blöd los, dann musste er schnell den Schwanz (Pardon) einziehen. Nach einem Artikel voller unbelegter Vermutungen, was der Rammstein-Sänger wohl mit Fans anstellen würde, die kreischend in der Row Zero stehen und es als höchstes Glück empfinden, anschliessend zur After-Party eingeladen zu werden, musste er den Artikel schnell löschen, und Ringier gab «nach Abmahnung gegenüber unserem Mandanten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab», vermeldeten die Anwälte des Sängers triumphierend.

Allerdings können und konnten sie sich auch nicht um alles kümmern, in einer ersten Version bezeichnete die NZZ den Sänger doch tatsächlich als «Täter», ein unglaublicher Ausrutscher von Ueli Bernays: «Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden». Als dann Vernunft und Verstand wieder einsetzten, wurde abgesoftet zu: «Was ist Tat, was sind Fiktionen?» Besser wäre gewesen: was sind Imaginationen?

Dass sich auch noch Tom Kummer um Rammstein kümmerte, war dann zusätzlich unverdientes Pech. Aber bei dem Fake-Schreiber weiss man sowieso nicht, ob er wirklich bei einem Konzert war oder das nur fantasierte. Auch der «Spiegel», bereits mehrfach einschlägig aufgefallen, nicht zuletzt durch den unkritischen Abdruck der Rache einer frustrierten und gefeuerten «Magazin»-Redakteurin, musste zurückkrebsen und verheddert sich nun sogar noch in Vorwürfe wegen Urkundenfälschung und versuchtem Prozessbetrug.

Leider ungeschoren kam Tamedia mit seinem Amok-Redaktor Andreas Tobler davon. Der machte sich zur Witznummer, indem er einerseits die Unschuldsvermutung beschwor. Andererseits aber forderte: «Die Rammstein-Konzerte sollten abgesagt werden».

Till Lindemann, Luke Mockridge, Finn Canonica, Till Schweiger, Kevin Spacey. Die Liste liesse sich beliebig verlängern. Nach Corona erreichte hier die Sittenverluderung der Medien einen neuen Tiefpunkt.

Blöd bloss für die Denunzianten, dass nicht alle aus Geldmangel aufgeben müssen wie Canonica, nicht alle ruiniert zurückbleiben wie Spacey. Lindemann lässt seine Anwälte von Schertz Bergmann weiter Fälle abarbeiten. Denn die Medien geben ja auch nicht auf.

So veröffentlicht der staatliche Sender NDR zusammen mit der «Süddeutschen Zeitung» seit Mitte Mai dieses Jahres einen vierteiligen Podcast «Rammstein – Row Zero». Gegen die ersten zwei Folgen hatten die Anwälte bereits zwei einstweilige Verfügungen erwirkt.

Nun sind zwei weitere ergangen. Den vermeintlich seriösen Veranstaltern des Podcasts wird untersagt zu behaupten, dass Lindemann an einer gewissen Kaya R. in bewusstlosem Zustand sexuelle Handlungen vorgenommen habe. «Das Landgericht stellt fest, dass es für diese Verdachtserweckungen jeweils an dem erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen fehle.»

Was erschreckt, ist der Zeitpunkt der Ausstrahlung. Mehr als ein Jahr, nachdem dieser Skandal, der keiner war, zu einem Medienereignis aufgepumpt wurde, sollten die Medien doch eigentlich in der Lage sein, zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden. Sich darüber im Klaren werden, dass Trittbrettfahrerinnen, Mädchen mit Geltungsbedürfnis auch hier versuchten, sich eine Scheibe medialer Aufmerksamkeit abzuschneiden.

Was – wie bei Corona – dringend Not täte, wäre eine kritische Aufarbeitung des eigenen Versagens, die schonungslose Analyse, wie es immer wieder zu solch hysterischer Hatz kommen konnte und kann. Aber darüber kein Wort.

Eigentlich sind (fast) alle Medien inzwischen auf dem mehr oder minder geordneten Rückzug – oder versuchen, Gras über diese peinliche Hatz wachsen zu lassen. Aber nicht so der NDR und die SZ. Denen ist’s offenbar egal, sich den Ruf weiter zu ruinieren. Mit unbelehrbarer Rechthaberei, nach der Devise: na warte.

Längst widerlegte Behauptungen nochmals aufstellen, im sicheren Wissen, dafür nochmal eine übergebraten zu bekommen, das ist nun wirklich erschreckend.

Jetzt wird’s eng für Natalie Rickli

Nach Paul Vogt schiesst Herz-Kollege Thierry Carrel Torpedo ab: „100 bis 200“ Verstorbene am Zürcher Unispital seien wohl vermeidbar gewesen.

Von Lukas Hässig*

Der Sommer 2024 wird zum Stresstest für die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli.

Die SVP-Magistratin hat die vier Jahre zuvor ausgebrochene Krise in der Herzchirurgie des Unispitals Zürich (USZ) schöngeredet.

Sie tut das bis heute. Nun legte der SonntagsBlick zweimal vor.

Diesen Sonntag lässt er Thierry Carrel, den Berner Herzchirurgen, zu Wort kommen.

100 bis 200 Patienten „wohl“ unnötig verstorben (T. Carrel; SonntagsBlick)

Carrel rettete von 2021 bis 2022 notfallmässig mit Paul Vogt, dem zuvor im Expressverfahren eingesetzten Chef der Herzchirurgie, die Klinik vor dem „Verbluten“.

Heute sagt Carrel der Zeitung mit Blick auf öffentlich zugängliche Statistiken, dass es sich „vermutlich um 100 bis 200 Patienten“ handle, „die beim gleichen Eingriff in einem anderen Universitätsspital höchstwahrscheinlich nicht verstorben wären“.

Carrel spricht im SonntagsBlick von der Zeit von 2016 bis 2020, als Francesco Maisano die USZ-Herzchirurgie geleitet hatte. Dabei setzte der von Mailand gekommene Operateur umstrittene Implantate ein, die ihn reich machten.

Maisano verkaufte sie zusammen mit Mitinvestoren für Hunderte von Millionen Dollar in die USA, nachdem er sie am USZ bei Patienten eingesetzt hatte, obwohl nach Aussage Dritter traditionelle Behandlungsmethoden möglich gewesen wären.

Gesundheits-Magistratin rückt ins Zentrum des Falls (SonntagsBlick)

Carrels „100 bis 200 Patienten“ passen zu Paul Vogts 150 Verstorbenen, die nicht hätten ihr Leben verlieren müssen.

Die Aussage hatte Vogt im April in einem Strafprozess gegen ihn wegen Urkundenfälschung gemacht, von der ihn das Bezirksgericht Zürich vollständig freisprach.

Laut Vogt, der im Juli 2020 das Steuer in der USZ-Herzchirurgie übernommen hatte, war es in der Zeit seines Vorgängers zu „unethischem und kriminellem Verhalten“ gekommen.

Die Staatsanwaltschaft will jetzt aber trotzdem gegen Vogt vorgehen; sie hat Berufung gegen den Freispruch des Bezirksgerichts eingelegt.

Umgekehrt hat die Ermittlungsbehörde bisher kein Verfahren wegen des von Vogt behaupteten „kriminellen“ Tuns eröffnet.

Es bestehe „kein hinreichender Anfangsverdacht auf eine Straftat, der die Eröffnung einer Strafuntersuchung rechtfertigen würde“, so ein Sprecher gegenüber dem SonntagsBlick vor Wochenfrist.

Damals hatte die Zeitung eine Strafanzeige des „Whistleblowers angekündigt. Es handelt sich um einen ehemaligen Leitenden Herzchirurgen des USZ, dem gekündigt wurde.

Dies, nachdem er kurz zuvor die Missstände unter Vogt-Vorgänger Maisano der Leitung des Spitals sowie Gesundheitsdirektorin Rickli offengelegt hatte.

Ricklis Sprecherin meinte vor Wochenfrist gegenüber dem SonntagsBlick, die „Verantwortlichen“ wären nach unzähligen Untersuchungen „zum Schluss gekommen, das Patientenwohl sei nicht gefährdet und es bedürfe keine Sofortmassnahme“.

Die (indirekt wiedergegebene) Aussage steht diametral zu den 150 „nicht nötigen“ Verstorbenen (Paul Vogt) und den „100 bis 200“ Patienten, die laut Carrel „höchstwahrscheinlich nicht verstorben wären“.

Der Whistleblower hat am Freitag in einer Medienmitteilung die Einreichung seiner Strafanzeige offiziell bekannt gemacht.

Diese umfasst 12 Seiten, hinzu kommen 19 Seiten Anhänge, darunter Emails und Schreiben an die Gesundheitsdirektion, das USZ und die Anwälte von Walder Wyss, die im Auftrag des USZ die Maisano-Jahre untersuchten.

In seinem Communiqué vor zwei Tagen erwähnte der Whistleblower auch die Tatsache, dass das USZ inzwischen Patienten respektive deren Angehörige entschädigt habe.

Tatsächlich hat die Zurich-Versicherung mehrere am USZ in der Herzchirurgie zwischen 2016 und 2020 behandelte Patienten oder deren Angehörige eine Summe überwiesen.

Die Rede ist von mindestens fünfstelligen Beträgen – pro Fall.

Um das Geld zu erhalten, müssen die Entschädigten eine absolute Stillhalteklausel unterzeichnen. Sie dürfen somit kein Wort mehr zu ihrem Fall sagen.

Die Schadenszahlungen werfen ein neues Licht auf die öffentlichen Aussagen der Spital-Chefs und der Gesundheitsdirektion. Warum braucht es solche, wenn doch nach deren Ansicht „das Patientenwohl nicht gefährdet“ gewesen sei?

Und weshalb ist Schweigen zwingend?

Wenn keine Patienten gefährdet wurden, dann hätten die Verantwortlichen nichts von möglichen Aussagen der Betroffenen zu befürchten.

So aber erweckt es den Anschein, dass die Zuständigen versuchen würden, sich gegen Geld Ruhe zu verschaffen – öffentliche Gelder, notabene.

*Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung des Autors.

Skandal um Skandal um Skandal

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will sich demontieren.

Der Skandal um die Herzchirurgie am Unispital Zürich weitet sich nochmals aus.

Zum Thema «Todesfalle Unispital» hat ZACKBUM bereits umfangreich berichtet. Oder die Berichterstattung von Lukas Hässig auf «Inside Paradeplatz» übernommen.

Durch eine umfangreiche Recherche hat gerade die deutsche «Welt am Sonntag» den versammelten Schweizer Pseudo-Investigativjournalisten – und der Öffentlichkeit – gezeigt, was hier alles wahrhaft kriminell ablief.

Es ist eine Kette von Versagen über alle Kontrollinstanzen hinweg bis hinauf zur obersten Verantwortlichen, der Regierungsrätin Natalie Rickli. Auch sie zeichnet die ungeheuerliche Arroganz aus, mit der bislang alle Verantwortlichen versuchten, den Skandal auszusitzen, zu vertuschen, kleinzureden, wegzudrücken. Nach dem erschütternden Artikel in der WamS ging Rickli nicht etwa in sich, sondern verlangte nassforsch eine «Richtigstellung», die natürlich abgelehnt wurde.

Die einzige Lichtfigur in diesem völligen Desaster ist der Herzchirurg Paul Vogt, der sich breitschlagen liess, an der Herzklinik aufzuräumen. Das brachte ihm von den intriganten Überlebenden der Maisano-Clique eine Strafanzeige ein.

Den Prozess mit seinem dröhnenden Freispruch benützte Vogt dazu, nochmals auf die über 150 ungeklärten Todesfälle hinzuweisen, die in der Ära seines Vorgängers stattgefunden hatten.

Alleine diese (im übrigen wohldokumentierte) Anschuldigung hätte schon längst die Zürcher Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen müssen. Denn nicht nur ein einzelner, gar 150 ungeklärte Todesfälle sind ein potenzielles Verbrechen, dem mit aller Energie nachgegangen werden muss. Müsste.

Nun ist die Staatsanwaltschaft endlich tatsächlich tätig geworden. Denn ihr reicht die dröhnende Ohrfeige nicht, die ihr von der Bezirksrichterin verabreicht wurde, die Vogt über jeden Zweifel erhaben freisprach.

Gegen diese Urteil hat die Staatsanwaltschaft tatsächlich Rekurs eingelegt und zieht es ans Obergericht Zürich weiter.

Das ist in diesem wilden Reigen von Skandalen ein weiterer, der dem Fass die Krone ins Gesicht schlägt. Damit verbrät die Staatsanwaltschaft ungeniert und sinnlos Steuergelder und belästigt das Obergericht mit einem Fall, der bereits vollständig aufgeklärt ist und wo es nicht das Fitzelchen eines Restverdachts gibt, dass eine angebliche Urkundenfälschung stattgefunden haben könnte.

Wo sie nicht tätig werden sollte, wird sie es – wohl aus gekränkter Eitelkeit. Wo sie aber zweifellos und unbedingt tätig werden müsste, wird sie es nicht.

Hier gibt es eine von intriganten und anonym bleibenden Spitalangestellten mutwillig eingereichte Strafanzeige. Die zu einer Strafuntersuchung führte, zu einer Anklage – und einem erstklassigen Freispruch. Dagegen rekuriert die Staatsanwaltschaft.

Dort gibt es seit Jahren unaufgeklärte Todesfälle in der erschreckenden Höhe von 150 Menschenleben. Dort gibt es möglicherweise strafbare Verletzungen von Aufsichtspflichten. Dort gibt es das Versagen aller Beteiligten, die schon zuvor von einem Whistleblower und dann von Prof. Vogt in aller Deutlichkeit über diese Ungeheuerlichkeit informiert wurden – und ausser einer Pseudountersuchung nichts, schlichtweg nichts taten. Ausser alles, um den Skandal unter dem Deckel zu halten.

Welchem dieser beiden Verdachtsfälle auf strafbare Handlungen sollte eine verantwortungsbewusste Staatsanwaltschaft nachgehen?

Das sollte keine Frage sein, aber ihre Beantwortung durch die Zürcher Staatsanwaltschaft ist skandalös. Ungeheuerlich. Verstörend.

Kriminell

Welche Versagen aller Orten beim Skandal um die Uniherzklinik.

Am 30. Juni liess die «Welt am Sonntag» eine Bombe platzen. Unter dem Titel «Ein Gewinn fürs Herz» rollte sie nochmals den Skandal an der Herzklinik des Unispitals Zürich auf. Auf 35’000 A seziert das deutsche Blatt die unglaublichen Zustände in Zürich.

Es ist eine Anhäufung von Skandalen, wie sie die Schweiz bislang nicht gekannt hat. Im Zentrum des Skandals steht der Mediziner Francesco Maisano. Obwohl nicht mal im Besitz eines Doktortitels, wurde er zum Professor und zum Leiter der Zürcher Herzklinik am Unispital gemacht. Dort wandte er seine angeblich revolutionäre Erfindung, das sogenannte Cardioband, an.

Dabei spielte er mit dem Leben seiner Patienten, aus reiner Geldgier offensichtlich. Denn diese fatale Erfindung verkaufte er gewinnbringend an einen US-Multi. Der dann aber die zweite Tranche der vereinbarten Zahlung von insgesamt 690 Millionen Dollar nicht überwies: es hatte sich längst herausgestellt, dass diese Erfindung Pfusch war.

Dennoch konnte Maisano jahrelang unbehelligt wüten, geschützt von der Spitalleitung, während die politisch Oberverantwortliche von nichts wusste, nichts hörte, nichts sah. 150 ungeklärte Todesfälle müssten aufgearbeitet werden, eine ungeheuerliche Zahl.

Der zweite Skandal besteht darin, dass es einen Whistleblower gab, der die Führung des Unispitals «vertraulich, schriftlich und detailliert» über die kriminellen Machenschaften an der Klinik in Kenntnis setzte. Auf 43 Seiten «beschreibt Plass exemplarisch und in medizinisch-analytischer Präzision das Schicksal von Opfern Maisanos, von schwer Geschädigten, von Toten». Einzige Konsequenz: er wurde entlassen. Der Whistleblower, wohlgemerkt.

Cliquenwirtschaft, turmhohe Mortalität, der Chefarzt operiert ins Elend, es werden erfundene Posten verrechnet: «Ein Ermittlungsbericht hält fest, es seien „interdisziplinäre Arztgespräche im Wert von 2,5 Millionen Franken abgerechnet worden, die nie stattgefunden hatten“», schreibt die WamS.

Und dann zitiert sie aus einem bislang nicht veröffentlichten Bericht einer Arbeitsgruppe, die aus 24 Professoren und leitenden Ärzten besteht. Es ist ein Dokument des Grauens. Unter Maisano war die Sterberate massiv gestiegen, «zehn bis fünfzehn mal höher als in vergleichbaren Kliniken in der Schweiz oder in Deutschland».

Und: «Besonders schockierend die Bilanz der Herztransplantationen mit tödlichem Ausgang: von zwölf Prozent 2016 sei sie unter Maisano auf 50 Prozent im ersten Halbjahr 2020 gestiegen

Von einem ganz anderen Kaliber ist der Herzchirurg Paul Vogt, der sich 2020 breitschlagen liess, das Schlamassel aufzuräumen, das Maisano hinterlassen hatte. Gegen den erbitterten Widerstand der Reste seiner Seilschaft und gegen die Unileitung.

Vogt liess sich nicht einschüchtern, auch ihm wurde eine Intrige angehängt, sogar eine Strafanzeige. Sein Freispruch vor dem Bezirksgericht war nicht erster Klasse, er war ein vernichtendes Urteil gegen alle Vorgesetzten und Verantwortlichen. So sagte die Richterin: «„Herr Vogt, Sie haben unter sehr schwierigen Verhältnissen versucht, diese Herzklinik wieder dorthin zu führen, wo sie hingehört.“ Sie hoffe, der Freispruch wirke versöhnlich auf ihn.»

Vogt hatte schon bei seinem Stellenantritt Klartext gesprochen:

«Vogt trug den Klinikchefs vor, es bedrückten ihn all die „Toten und die schweren Komplikationen“. Und dass der Satz „Patienten sind keine zu Schaden gekommen“, mit dem die Leitung der Uniklinik zu Maisanos Zeiten versucht habe, die Öffentlichkeit zu beschwichtigen, „auf keine erdenkliche Art und Weise haltbar ist“. Dieses Statement des USZ sei „schlicht gelogen“. Dann ließ Vogt seinen neuen Arbeitgebern eine Kampfansage zukommen: „Ich werde nicht schweigen zu den Toten.“ »

Das tat er dann erst an diesem Prozess vor wenigen Wochen; dort sprach Vogt in aller Offenheit von rund 150 ungeklärten Todesfällen. Nachdem die Klinikleitung tapfer alles ausgesessen hatte, will sie nun nochmals eine «Taskforce» einsetzen, die im Herbst mit der Arbeit beginnen soll. Ein Hohn, der nächste Skandal.

Denn hier geht es eindeutig um strafbare Handlungen schwerster Art, die Staatsanwaltschaft hätte schon längst tätig werden müssen. Die oberste Verantwortliche für diesen Skandal, die Zürcher Regierungsrätin und Vorsteherin der Gesundheitsdirektion, Natalie Rickli, muss zurücktreten.

Es gibt noch einen letzten Skandal. Obwohl der «Tages-Anzeiger» ein wenig und vor allem der Finanzblog «Inside Paradeplatz» immer wieder über diesen Skandal berichtet hat, muss eine deutsche Zeitung vorführen, was eine sorgfältige Recherche ist, eine deutsche Zeitung gräbt diesen bislang unter Verschluss gehaltenen Bericht aus, der nochmals bestätigt, dass am Unispital unhaltbare Zustände herrschten.

Was hier auf Kosten von Patienten getrieben wurde, ist kriminell. Das Versagen aller Aufsichtsbehörden, die Maisano sogar noch mit Lobliedern verabschiedeten, ist abstossend. Die Verantwortung der zuständigen Politikerin ist evident.

Ob etwas passieren wird? Bei dem hier immer noch existierenden Zürcher Filz, bei der quallenartigen Geschmeidigkeit der Führungspersonen, bei der ärztlichen Kumpanei, ja nichts Böses über einen Kollegen zu sagen, ist das zu bezweifeln.

Die Reaktion Ricklis, sie verlangte von der WamS «Richtigstellungen», die sie nicht bekam, lässt Übles ahnen.

In all diesem Elend ist besonders beelendend, dass keines der Leitmedien der Schweiz richtig recherchierte, dass all die Angeber in den Recherchedesks und all die «investigativen» Journalisten – auch und gerade bei SRF – sich von deutschen Journalisten vorführen lassen, während sie selbst wohl bedauern, dass seit den «Pandora Papers» keine Hehlerware mehr ausgeschlachtet werden kann.

Hier wäre die sogenannte vierte Gewalt wirklich mal gefordert gewesen. Sie hat genauso kläglich versagt wie die Spitalleitung bis hinauf zu Regierungsrätin Rickli.

Gibt es in Zürich denn auch in der Staatsanwaltschaft niemanden mehr, der angesichts dieser hochkriminellen Machenschaften Handlungsbedarf sieht? Sind inzwischen 150 ungeklärte Todesfälle höchstens ein Antragsdelikt? Ein Kavaliersdelikt?

Das wollen wir nicht hoffen …

 

Aktivismus statt Journalismus Teil 1

«Rundschau»-Beitrag über Schaffhauser Prügelattacke: ein demagogisches Meisterwerk. Die minutiöse Aufarbeitung.

Von Thomas Baumann

Geschickte rhetorische Verknüpfungen, strategische Auslassungen: SRF lässt in seinem Bericht keinen Trick aus, um die Zuschauer auf den Weg seines Narrativs zu lotsen.
Vor zweieinhalb Jahren wurde eine Frau in Schaffhausen brutal verprügelt. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren, stellte Beweismittel sicher. So weit, so normal.
Weil das Opfer mit dem Fortgang der Ermittlungen offenbar unzufrieden war, gelangte es an SRF. Die Sendung «Rundschau» zimmerte daraus einen reisserischen Bericht. Seither rätselt und streitet die Öffentlichkeit darüber, was hinter dieser Tat im nordwestlichsten Zipfel der Ostschweiz steckt.
Fast täglich melden sich weitere Akteure zu Wort, kommen neue Fakten und Sichtweisen zum Vorschein. Die Affäre ist in Bewegung und für ein Fazit ist es definitiv noch zu früh.
SRF schafft ein eigenes Narrativ
Es lohnt sich aber, an dieser Stelle einmal einen genauen Blick darauf zu werfen, wie die «Rundschau» ihre Berichterstattung ursprünglich aufgebaut hat. Denn es ging offensichtlich nicht darum, neutral ein paar Fakten aufzulisten. Vielmehr sollte ein eigentliches Narrativ geschaffen werden. Die Sendungsmacher taten dies mit viel Geschick.
Die zwei Hauptvorwürfe, welche in der Sendung erhoben werden: 1. Schlampige Polizeiarbeit; 2. Ein Vergewaltigungsopfer sollte dazu gebracht werden, von einer Anzeige abzusehen. Als es nicht kooperierte, wurde es verprügelt, eingeschüchtert — und möglicherweise gleich nochmals vergewaltigt.
Die Klammer, welche die beiden Teile zusammenhält: Über das Opfer sagte SRF, «nicht nur die massiven Angriffe hätten sie traumatisiert, sondern auch das Vorgehen der Behörden, welche die Männer mit Samthandschuhen angefasst hätten
Mit anderen Worten: Das Opfer hat nicht bloss direkte rohe Gewalt erfahren, sondern ist darüber hinaus auch noch Opfer struktureller Diskriminierung und dadurch re-traumatisiert worden. Am Horizont zeichnet sich das Schreckgespenst des ‹Patriarchats› ab.
Ein Überblick über die Sendung vom 22. Mai:
Der Beitrag wird anmoderiert: «Eine Frau wird zum Essen eingeladen und dann von einer Gruppe von Männern spitalreif geschlagen. […] Bei der Aufklärung des Kriminalfalls aus Schaffhausen spielt die Polizei eine fragwürdige Rolle.» 10 Sekunden Prügelbilder von der Überwachungskamera, daraufhin Fabienne W., welche auf einem Sofa sitzt.
Eine Stimme sagt in bedeutungsschwangerem Tonfall: «Fabienne W. [das Prügelopfer] ist in Behandlung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung. Eine Folge der Misshandlungen, die sie erlebt habe, sagt sie.» Fabienne W. erzählt von ihrer angeschlagenen psychischen Gesundheit.
2. Minute: «28. Dezember 2021: Fabienne W. wird zum Abendessen eingeladen — in die Privatwohnung eines Anwalts, den sie flüchtig kennt.» Wieder Bilder der Überwachungskamera, erst friedlich, danach Prügelszenen. Dazu die Stimme aus dem Off: «In der Wohnung sind noch drei weitere Männer anwesend, alle Kumpel des Anwalts. […] Eine wehrlose Frau, vier Männern ausgeliefert.»
Nicht gesagt wird, wer die Einladung ausgesprochen hat. Fernsehzuschauer dürften stillschweigend davon ausgehen, dass die Einladung vom Hausherrn, d.h. dem Anwalt kam: Einladen kann man üblicherweise nur zu sich selbst — nicht in die Wohnung eines anderen. Eine Einladung zu einem Anwalt, den man persönlich nicht näher kennt, ist im Übrigen eher unüblich.
«Extreme Schmerzen»
3. Minute: «Am nächsten Morgen wird Fabienne W. in der Schaffhauser Altstadt gefunden und ins Krankenhaus gebracht. Sie macht eine erste Aussage: Ich habe an den Beinen, zwischen den Beinen, an den Armen und am Kopf extreme Schmerzen. […] Den extremen Schmerzen zwischen den Beinen wird nicht nachgegangen.»
Ungesagt bleibt: Einer der beteiligten Männer hat die Sanität angerufen. Durch die Unterlassung geht der Fernsehzuschauer davon aus, dass Fabienne W. entweder von den Tätern verletzt ‹am Strassenrand› liegen gelassen und von Dritten «gefunden» wurde — oder sich mit letzter Kraft selber aus der Wohnung retten konnte.
4. Minute: Auftritt eines «unabhängigen Experten», in der Person des renommierten Strafverteidigers Konrad Jeker. Dieser findet es «nicht verständlich», dass den laut SRF extremen Schmerzen zwischen den Beinen nicht forensisch nachgegangen wurde.
SRF blendet den Namen des Juristen falsch ein: «Roland Jeker, Strafverteidiger». Solche kleinen Fehler sind oft ein Hinweis, dass auch im Grossen nicht sauber gearbeitet wird: Man glaubt, sich um Details foutieren zu können.
Nichtwissen als Dreh- und Angelpunkt
5. Minute: Der Anwalt wird mit den Worten «Ich habe nichts gesehen und nichts gehört. Ich weiss es nicht» zu den Vorfällen in seiner Wohnung zitiert. Der Experte kritisiert den Anwalt für diese Aussage.
Grundsätzlich ist diese Aussage aus dem Einvernahmeprotokoll des Anwalts kaum relevant. Sie erfüllt aber zwei Zwecke: Einerseits gerät dadurch der Anwalt ins Visier und wird zu einem möglichen Nebenziel. Andererseits erlaubt das Stichwort des ‹Nichtwissens› eine elegante Überleitung:
«Später zeigt sich: Der Anwalt weiss weit mehr, als er anfangs behauptet. Er weiss zum Beispiel, dass sein alter Kollege, nennen wir ihn Peter, in grossen Schwierigkeiten steckt. Denn Peter soll Fabienne W. vergewaltigt haben, vor etwas mehr als einer Woche, am 16. Dezember 2021.»
Innert zwei Minuten und mit einem rhetorischen Kniff wird so aus einer ‹einfachen›, wenngleich brutalen, Prügelei eine potentiell gleich zweifache Vergewaltigung!
SRF zerrt den Sohn der Opfers vor die Kamera
6. Minute: SRF zerrt den Sohn des Opfers vor die Kamera. «Ihr Sohn glaubt, jemand habe seiner Mutter an jenem Abend [16. Dezember 2021] etwas ins Getränk gemischt.» Den Grund dafür nennt der Sohn mit treuherzigem Blick: «Ich kenne meine Mutter so nicht. Ich habe meine Mutter auch schon gesehen, als sie ein paar Gläschen zu viel gehabt hatte. Damals war sie niemals so gewesen, wie an jenem Abend dort.»
Peter wird mit der Aussage zitiert, es habe schon an der Party am 16. Dezember 2021 einen sexuellen Kontakt zwischen ihm und Fabienne W. gegeben. Fabienne W.: «Das ist nicht möglich!» Interviewer: «Warum nicht?» Fabienne W.: «Weil ich davon nichts weiss.»
7. Minute: In der Nacht kam es in der Wohnung von Fabienne W. gemäss Peter dreimal zu «einvernehmlichem» Geschlechtsverkehr. Fabienne W., wieder auf dem Sofa sitzend, schildert, dass sie am Morgen beim ersten Toilettengang herauslaufende Flüssigkeit zwischen ihren Beinen feststellte.
Anwesender Abwesender
8. Minute: Peter bekommt mit, dass herumerzählt wird, dass er Fabienne W. vergewaltigt habe. Er sucht juristischen Rat beim Anwalt. Dieser rät ihm, nichts zu tun. «12 Tage nach der mutmasslichen Vergewaltigung wird Fabienne W. zum Abendessen eingeladen — zum Anwalt nach Hause. Dessen Kumpel Peter ist an diesem Abend nicht anwesend.»
Wiederum ein rhetorischer Kniff: Obwohl der Abend offenbar nichts mit Peter zu tun hat, wird durch die explizite Erwähnung seiner «Abwesenheit» trotzdem eine Verbindung hergestellt.
9. Minute: «Der Anwalt sei an jenem Abend schnell auf die Vergewaltigung zu sprechen gekommen.» Fabienne W.: «Ich musste an den Tisch sitzen und mit dem Anwalt sprechen, dass ich keine Anzeige machen werde.»
In der Zwischenzeit ist aus weiteren Recherchen bekannt, dass Fabienne W. nicht vom Anwalt eingeladen wurde und dieser erst später dazu stiess. Der «Rundschau»-Beitrag vermittelte hingegen wiederholt den Eindruck, dass die Einladung vom Anwalt stammt.
Das ominöse Dessert
15. Minute: «W. habe angefangen zu randalieren, werden die Männer später sagen. Sie hätten lediglich versucht, sie zu beruhigen. W. vermutet hingegen, es sei um Einschüchterung gegangen. […] Zu sehen ist aber auch, wie die Männer mit der Frau im Schlafzimmer verschwinden. Erst nach sieben Minuten kommen sie wieder mit ihr raus. Was ist hier passiert? Auffällig, W. trägt nun Handschellen. Sie weiss von all dem nichts mehr.» Fabienne W.: «Ich weiss einfach, nach dem Dessert-Essen ging es mir nicht mehr gut.» Sie habe einen Filmriss gehabt.
Auch hier wieder rhetorisch geschickt verknüpft: Erst wird das Wort «Einschüchterung» in den Raum gestellt, dann eine mögliche Vergewaltigung insinuiert. Die schon früh in der Sendung — unter anderem durch den ersten Auftritt des Experten — thematisierten «extremen Schmerzen zwischen den Beinen» erlangen hier ihre volle Bedeutung.
Es bleibt jedoch bei der Andeutung, der schwere Vorwurf wird nicht weiter ausgeführt. Was haften bleibt: Die Assoziation von Vergewaltigung und «Einschüchterung». Eine Vergewaltigung zur Einschüchterung — in der Wohnung eines Anwalts? Starker Tobak!
Fortsetzung folgt.