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Höchste Richter wollen, dass Vincenz-Aufdecker vor Kadi muss

Vor 10 Jahren erschien auf «Inside Paradeplatz» entscheidende Story, die zum Prozess des Jahrzehnts führte. Jetzt sagt Lausanne: Das soll kosten.

 Von Lukas Hässig*

Der hier Schreibende wollte den Strafprozess wegen behaupteter Bankgeheimnis-Verletzung mittels Verdikt vom Bundesgericht beenden.

Das missglückte. Drei höchste Richter des Landes lehnten eine entsprechende Beschwerde ab.

1’200 Franken Gerichtskosten sind zu zahlen, die Sache sei von der zuständigen Instanz voranzutreiben.

Du gehörst vor den Richter (BGer)

Will heissen, die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte – die gleiche, welche den grossen Fall Vincenz in den Händen hält – muss jetzt Anklage gegen den Journalisten erheben.

Weil er am 27. Juli 2016 aufzeigte, wie Pierin Vincenz als CEO der Raiffeisen und sein Freund Beat Stocker als wichtiger Player in der Kartenfirma Aduno, massgeblich in Raiffeisen-Hand mit Vincenz als Präsident, geheime Deals tätigten.

Im Herbst 2017, mehr als Jahr später, platzte dann der Vincenz-Skandal, indem die Finma je ein Enforcement gegen den Banker und die Bank eröffnete. Vincenz musste alle Finanz-Mandate hergeben.

Wiederum ein paar Monate später schlugen die Zürcher Straffahnder zu. Früh am Morgen holten sie im Februar 2018 Vincenz und Stocker an ihren jeweiligen Wohnorten ab, nach stundenlangen Verhören steckten sie die beiden in U-Haft.

Dort blieben sie 100 Tage. Im April 2022 verurteilte das Zürcher Bezirksgericht Vincenz zu drei Jahren und 9 Monate, Stocker zu 4 Jahren. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.

Die beiden und alle weiteren Involvierten zogen nämlich den Fall weiter, in zwei Wochen stehen sie erneut vor den Gerichtsschranken, diesmal am Zürcher Hirschengraben vor dem Obergericht.

Dort sitzt auch jener Richter, der entscheidend dafür ist, dass der Aufdecker des Wirtschafts-Krimis selber ein Krimineller sein soll.

Der zuständige Unparteiische für alles, was in Strafsachen im Kanton Zürich an Formellem beschlossen wird, gab drei Mal Beat Stocker recht.

„Sie hören von mir!“ (B. Stocker, NZZ; IP)

Der Vincenz-Buddy und erstinstanzlich wegen Betrugs und weiterer Delikte Verurteilte wehrte sich jeweils gegen den Entscheid der ermittelnden Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Bankgeheimnis-Verletzung gegen den Journalisten einzustellen.

Der Oberrichter stützte Stocker – es bestehe eine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit, deshalb müsse der Aufdecker sich vor einem Sachgericht verantworten.

Stocker ist die treibende Kraft hinter dem Verfahren gegen den Journalisten; der Vincenz-Kompagnon hat schon immer behauptet, dass hinter seiner eigenen Tragödie eine Verletzung des Bankgeheimnisses stecke.

Belegen will er das mit einem Dokument von Julius Bär. Der Artikel vor 10 Jahren basiere auf einem „Compliance“-Bericht der Privatbank.

Auch Vincenz fuchtelte stets mit der Bankgeheimnis-Keule. Er drohte schon am Tag vor der ersten Publikation zum Thema, im April 2016, allen mit harter Vergeltung.

Das geht niemanden etwas an“, schrieb er per SMS auf Fragen zu einer 2,9 Millionen-Überweisung von Stocker, „und ich werde alle juristischen Mittel einsetzen um herauszufinden, wer das Bankgeheimnis in derart grober Weise verletzt.“

Danach haben sowohl Vincenz als auch Stocker lange gar nichts unternommen. Vielmehr löschten sie schnell Spuren.

Ihr Zuger Finanz-Vehikel, mit dem sie sich vorab an Firmen beteiligten, die dann bei der Aduno landeten und das offiziell von einem Anwalt geführt wurde, landete still und heimlich in neuen Händen.

Erst als sie selber nichts mehr zu verlieren hatten, nachdem sie lange im Gefängnis sassen, änderten sie die Taktik. Jedenfalls Stocker; Vincenz zeigte nie Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung des Medienschaffenden.

Stocker aber gab keine Ruhe. Jetzt hat er nach dem Oberrichter auch bei den drei Bundesrichtern Gehör gefunden. Beide hohen Gerichtsinstanzen haben mit ihren Entscheiden verfügt:

Der Vincenz-Aufdecker gehört vor den Kadi.

„Sehr unvollständige Beweislage“ (BGer; IP)

Lausanne argumentiert strikt formalistisch. Es drohe kein übertriebenener Aufwand für den Beklagten mit nicht wieder gutzumachenden Nachteilen – alles verlaufe im üblichen Rahmen solcher Finanz- und Wirtschafts-Ermittlungen.

Der Zürcher Oberrichter hatte zuvor, im Unterschied zum Bundesgericht, eine inhaltliche Analyse vorgenommen. Für ihn spricht vieles dafür, dass der sogenannte Compliance-Report der Julius Bär das Corpus Delicti sei.

Dass es dafür keinen Beweis gibt, spielt für ihn keine Rolle. Woher sonst soll der Journalist seine Informationen gehabt haben, fragt er rhetorisch.

Sollte das Zürcher Bezirksgericht den Journalisten verurteilen, lautet die Botschaft: Wer als Medienschaffender möglicherweise Kriminielles aufdeckt, muss damit rechnen, selber ein Straftäter zu sein.

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*Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.

Kommentar ZACKBUM:

Der Angeklagte S. ist a pain in the ass, um es deutsch und deutlich zu sagen. Er will Rache nehmen und dem Aufdecker des Raiffeisen-Skandals einen möglichst grossen finanziellen Schaden zufügen. Dass die Staatsanwaltschaft hier gegen ihren Willen zum Jagen getragen werden soll, ist rechtsmissbräuchlich.

Das ist nicht das erste Mal, dass versucht wird, IP zu ruinieren.

Beelendend ist auch die Passivität der übrigen Medien. Sie haben zwar das Urteil vermeldet, aber niemand rafft sich dazu auf, diesen Anschlag auf die Pressefreiheit zu verurteilen. Auch als der ZACKBUM-Autor zeitweise von einem Maulkorb-Erlass betroffen war, der ihm verbot, über eine gegen ihn eingereichte Klage eines Mohrenkopf-Professors zu berichten, schwiegen die Mainstream-Medien. Futterneid, das Unbehagen, dass die One-man-Show Hässig mehr Primeurs und heisse Geschichten hat als die verschnarchten Wirtschaftsredaktionen, die zudem wie alle Journalisten keine Kritik vertragen – welch selbstverschuldetes Trauerspiel auf dem Weg in den Abgrund.

Chronik eines angekündigten Skandals

Am Unispital Zürich starben 70 Herz-Patienten, die anderswo überlebt hätten. Strippenzieher waschen weiter ihre Hände in Unschuld.

Von Isabel Villalon*

«Inside Paradeplatz» zeigt wieder einmal, wie kompetenter Journalismus geht. Mit dem folgenden Artikel und der Kritik an der verantwortlichen Regierungsrätin Natalie Rickli, die derweil im «Tages-Anzeiger» Weissewaschen betreiben darf. 

Es gibt Beiträge, die möchte man gar nicht erst schreiben. Man tut es doch, der Öffentlichkeit zuliebe, der Gesellschaft zuliebe, den Schwächeren zuliebe.

Spulen wir den Film zurück.

Im Jahr 2006 gründet der Israeli Yossi Gross zusammen mit seinem Vater Amir das Medtech-Start-up mit dem Namen Valtech Cardio Ltd. in Or-Yehuda, einem Vorort von Tel Aviv.

Gross entstammt aus dem Dunstfeld des Investors Eyal Liftschitz, Besitzer des israelischen Investment Fonds Peregrine Partners.

Liftschitz steuert das Grundkapital von lediglich 1,5 Millionen US Dollar für die Valtech Cardio Ltd. und hält 10 Prozent an der Unternehmung.

Vater und Sohn Gross dürften weit grössere Beteiligungen halten – Mehrheitsbeteiligung.

Und nun der Zeitsprung.

Im Jahr 2011 beteiligt sich der italienische med. pract. Francesco Maisano (weder doktoriert noch habilitiert) an der immer noch eher mickrigen israelischen Valtech Cardio Ltd.

In welchem Umfang?

Wieviele Aktien-Optionen er für seine Mitarbeit an der Entwicklung des zukünftigen Star-Produkts „Cardioband“ vertraglich zugesichert bekam, bleibt unbekannt. Noch.

Die versprochenen Aktien-Optionen dürften jedoch erklecklich gewesen sein, denn Maisano gibt Vollgas.

Einerseits nutzt er als Leiter der Herzklinik des Universitätsspitals Zürich (USZ) das Renommee der Klinik, um weltweit bei potentiellen Käufern der Valtech Cardio Ltd. mit CEO Yossi Gross auf Roadshow zu gehen.

(Entsprechende Roadshow-Präsentationen liegen auf meinem Schreibtisch.)

Andererseits setzt er das noch zu wenig erforschte Implantat Cardioband, an dem er als Erfinder mitwirkte, bei Patienten am USZ ein. Zu vielen Patienten.

Auch in Deutschland findet Valtechs Cardioband handverlesene, willige Operateure. Das Ziel ist, möglichst rasch das „CE Zertifikat“ für das Implantat zu erhalten.

Warum? Kasse.

Doch darauf kommen wir später zurück.

Die Leser werden sich nun sicher fragen: Dürfen experimentelle Implantate einfach so auf Schweizer Patienten losgelassen werden?

Nun, das System sieht sogenannte Einzelfallbehandlungen vor. Diese bedürfen einer vorgängigen Bewilligung von Swissmedic und der kantonalen Ethikkommission.

Diese zwei Organisationen haben sämtliche Cardioband-Eingriffe des med. pract. Maisano durchgewunken.

Warum?

Eine Frage lautet: Wurden zentrale Informationen seitens Maisano den Bewilligungsgebern vorenthalten?

Erstaunlich ebenfalls, dass den zuständigen Regierungsräten als obersten Aufsehern über die Zürcher Spitäler die vielen Sonderbewilligungen für Einzelfallbehandlungen mit experimentellen Implantaten an der Herzklinik des USZ nicht zugetragen wurden.

Kontrollmechanismen?

Anfang 2017 kauft die kalifornische Edwards Lifesciences die kleine Valtech Cardio Ltd. Die israelische Tageszeitung Haaretz erklärt triumphalisch: „Israel‘s Valtech sold for as much as 1 Billion US Dollar.“

Up-Front Zahlung von 340 Millionen, Restzahlungen gemäss abgemachten Milestones. Einer davon: Erhalt des „CE Zertifikats“ für das Cardioband, 50 Millionen Dollar Zahlung.

Kassiert.

Laut Angaben der israelischen Presse seien eigentlich nur 70 Millionen US Dollar in die diversen Produktentwicklungen der Valtech investiert worden (gemäss Eigenangaben des CEO). Geniales Geschäft.

Auf Kosten von wem?

Der renommierte Herzchirurg Professor Thierry Carrell traut im April 2018 seinen Augen nicht, als er in das Herz eines Cardioband-Patienten schaut.

Im Vorhof der linken Herzkammer zwei lose Schrauben aus Titan, je sechs Millimeter lang. Mit jeder Pumpbewegung des Herzens kullern sie herum.

Wer das überlebt hat einen Sechser im Lotto gewonnen.

Dr. med. André Plass, der spätere Whistleblower, schreibt einen Brief mit schwersten Vorwürfen zulasten Maisano an die Gesundheitsdirektion und an USZ-CEO Gregor Zünd.

Daraufhin wird der Whistleblower in bekannter Salamitaktikmanier plattgemacht. Karriere beendet. Ziviler beruflicher Tod auf Raten.

Die Cover-Up-Maschinerie des Kantons Zürich beginnt leise in den Hinterhöfen der Macht, wie eine träge, tonnenschwere Walze, zu dampfen. Böswillig, langsam, je nachdem beides.

Im Juni 2020 reicht Erika Ziltener, damalige Leiterin der Patientenstelle des Kantons Zürich, Strafanzeige gegen Francesco Maisano bei der Staatsanwaltschaft des Kantons ein.

Sorgfaltspflichtverletzung, begangen vom Chef der USZ-Herzklinik Maisano. Antwort? Nichtanhandnahme.

Der Tages-Anzeiger rollt den Fall auf, dieses Medium bleibt ebenfalls am Ball. Immer wieder erscheinen Artikel.

Kritisch werden die Maisanos Aktivitäten hinterfragt. Seit dem Jahr 2020 hat Regierungsrätin Natalie Rickli ein vollumfängliches Maisano Dossier auf ihrem Tisch.

Antwort? Volle Deckung.

Sprich, bezahlte Anwälte für eine interne Untersuchung aufbieten. In diesem Fall Walder Wyss und Partner.

Diese winden und würgen sich in ihrem Bericht durch – so gut, wie es halt der kaputte Sachverhalt erlaubt.

Lassen die Kardinalfrage jedoch aus: Wieviele Millionen kassierte Francesco Maisano aufgrund des Verkaufs von Valtech Cardio Ltd. an Edwards Lifesciences, deren erklärter Kaufgrund das „Star-Produkt“ Cardioband war?

Auch der Zürcher Kantonsrat wird als wichtiges Cover-Up-Zahnrad gebraucht. Unter dem Vorsitz einer FDP-Frau, Arianne Moser, kommt die Subkommission USZ zu einem Schluss, der nicht das Papier wert ist, auf das es gedruckt wurde.

Die Äffare Maisano sei eine Art Hahnenkampf unter Ärzten. Whistleblower gegen Maisano. Surreale Welt der dunklen Zürcher Machtstuben, wie eingangs erwähnt.

Trotzdem, Spitalrats-Präsident Martin Waser wird von Rickli in Pension geschickt, USZ-CEO Zünd darf bleiben.

Unter Zünd wirkt Maisano in der Herzchirurgie und darf nach Auffliegen des Skandals mit höchsten Tönen und Ehren zurück nach Italien gehen.

Es folgt ein weiteres offenbarendes Kapitel. Der Nachfolger Maisanos an der Herzklinik, Professor Paul Robert Vogt, muss im April 2024 vors ein Zürcher Gericht, wegen eines gegen ihn angestrengten Prozesses in einem anderen Fall.

Die Bezirksrichterin sprach Vogt vollumfänglich frei. Doch Vogt sagt in seinem Plädoyer:

Im Zeitraum von 2016 bis 2020 sind 150 Patienten unter fragwürdigen Umständen verstorben, es herrschte unethisches und kriminelles Verhalten an der USZ Herzklinik.“

Die Antwort der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich in üblicher Manier. Mauern.

Die Vorfälle seien schon alle untersucht worden. Punkt.

Doch so einfach liessen sich die Aussagen vor Gericht des Nachfolgers von Maisano nicht in den Wind schlagen. Die ganze Affäre drohte dem System Zürich vollkommen zu entgleiten.

Eine vollständige, wirklich unabhängige Untersuchung musste her, bevor es zu noch grösseren Reputationsschäden für die Zürcher Institutionen kommt – schliesslich ist die Schweiz ja auch ein Rechtstaat.

Oder nicht?

Der Spitalrat als direktes Aufsichtsorgan des USZ beauftragt im August 2024 den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer mit der Führung einer unabhängigen Untersuchungskommission.

Deren dramatische Schlussfindung und die Entschuldigung des Spitalrates für das Geschehen sind seit gestern bekannt.

Und nun, welche Fragen stellen sich? Warum hat das System Kanton Zürich so lange die Cover-Up-Maschinerie walten lassen?

Warum ist Regierungsrätin Natalie Rickli noch auf ihrem hochdotierten Posten? Warum hat die Staatsanwaltschaft Zürich seit 2020 nichts unternommen (trotz Strafanzeige seitens Patientenstelle Zürich)?

Welches surreale Spielchen trieb Arianne Moser, ehemalige FDP-Kantonsrätin, Zuständige für die USZ-Subkommission im Parlament, heute im VR der zur AG mutierten ehemaligen Kantonsapotheke?

Weshalb winkten sowohl die kantonale Ethikkommission als auch Swissmedic die Sonderbewilligungen für nicht erprobte Implantate in solcher Anzahl durch?

Wer wird nun die Angehörigen der Verstorbenen und die lebenslang Geschädigten entschädigen? Mit wessen Geld?

Eine Schlussbemerkung für die Staatsanwaltschaft Zürich: Israel liefert keine eigenen Staatsbürger aus.

Im Fall Italien könnte eine Auslieferung an die Schweiz verweigert werden, müsste aber nicht. Selbstverständlich gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

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*Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». Mit freundlicher Genehmigung.

Wer deckte den Herz-Skandal auf?

Raphaela Birrer lehnt sich zu weit aus dem Fenster.

Wie begossene Pudel stehen all die Politiker (und einige Journalisten) da, die den Skandal an der Herzklinik der Uni Zürich den Medien in die Schuhe schieben wollten – oder ihn kleinreden und vernütigen.

Mindestens 70 tote Patienten zu viel, schwere Verfehlungen, ein geldgieriger Chefarzt, der ungehemmt walten und wüten konnte, versagende Aufsichtsorgane bis in die Regierung: es ist ein veritabler Skandal, dessen Aufarbeitung viel zu lange gedauert hat. Inzwischen dreschen natürlich alle auf den Ex-Klinikchef Francesco Maisano ein.

Viel zu leise wird aber der Whistleblower André Plass gelobt, der unermüdlich und ungehört auf die unerträglichen Zustände hinwies – und das mit dem Verlust seiner Stelle bezahlen musste. Und der Herzchirurg Paul Vogt, der unerschrocken und öffentlich darauf hinwies, dass es unter seinem Vorgänger viel zu viele Tote gab – was ihm eine Anzeige und einen Freispruch auf ganzer Linie einbrachte.

Unerschrocken meldete sich auch Tamedia-Oberchefredaktorin Raphaela Birrer mit einem ihrer gefürchteten Kommentare zu Wort:

Die Zeit der Götter in Weiss ist schon längst vorbei – nur nicht am Unispital Zürich. Und ob sie dort vorbei ist, ist angesichts weiterer Skandale doch sehr die Frage.

Auf jeden Fall stapelt Birrer die üblichen Betroffenheit-Vokabeln aufeinander: «… noch schlimmere Missstände … Ausmass der Verfehlungen ist schockierend … komplett versagt … Zahl der Todesfälle erschütternd … für die Opfer zu spät …»

Um mit dem üblichen Blabla zu enden: «Immerhin scheinen mit dieser umfassenden Ausleuchtung die Weichen dafür gestellt, dass sich ein derart weitreichendes und tödliches Systemversagen nicht wiederholt.»

Ach ja? Mit vielen Jahren Verspätung? Im zweiten Anlauf? Wobei am Unispital nach dem Skandal vor dem Skandal ist. Stichwort Urologie, allgemeine Governance-Schwächen, Defizite in Führung und Kontrolle, ungehemmte Bereicherung auf der Chefetage.

Allerdings nimmt man es auch bei Tamedia mit der Wahrheit nicht allzu genau. So behauptet Birrer kühn:

«Der «Tages-Anzeiger» hatte die Missstände im Mai 2020 erstmals publik gemacht.»

Das liegt nun höchstens noch knapp im Streubereich der Wahrheit. Denn bei diesem Artikel ging es lediglich um mögliche Beschönigungen der Anwendung dieses Cardiobands, mit dessen Erfindung sich der Klinikchef eine goldene Nase verdiente, wobei es vom Käufer heute nicht mehr hergestellt wird – untauglich.

In diesem Artikel ging es in keinem Wort um erhöhte Mortalität, es war mehr so ein Einzelschuss ins Blaue.

Denn der erste Artikel war eine breite Recherche der deutschen «Welt am Sonntag», die am 2. Juli 2023 erschien. Intern waren die Probleme schon seit 2019 bekannt – ohne dass etwas unternommen wurde.

Am Tag darauf zog Tamedia online nach. Dabei wurde der Konzern aber vom Finanzblog «Inside Paradeplatz» abgetrocknet, der schneller war. Die richtige Aufarbeitung erfolgte dann erst am 9. Juli in der «SonntagsZeitung».

Und anschliessend räumte Lukas Hässig auf IP den beiden Exponenten Plass und Vogt immer wieder breiten Raum ein, ihre vernichtende Kritik zu äussern – wobei das Unispital und die politisch Verantwortlichen erbitterte Gegenwehr entfalteten. Auch ZACKBUM beteiligte sich an der Debatte und übernahm auch immer wieder Beiträge aus IP.

Ende Juni 2024 legte die WamS dann nach. Unter dem Titel «Ein Gewinn fürs Herz», rollte sie nochmals den Skandal an der Herzklinik des Unispitals Zürich auf. Auf 35’000 A sezierte das deutsche Blatt die unglaublichen Zustände in Zürich und das Versagen bei der Aufarbeitung. Regierungsrätin Rickli verlangte damals übrigens eine «Richtigstellung» von der WamS – die sie natürlich nicht bekam, weil die Recherche wasserdicht war.

Also herrscht nun allerorten echte oder geheuchelte Betroffenheit – und ein rette sich, wer kann, aus der Verantwortung.

Tamedias Birrer legt noch ein Scheit drauf und brüstet sich mit Lorbeeren und Meriten, die ihrem Medienhaus sicher nicht zustehen.

Skandal

Lukas Hässig soll ums Verrecken angeklagt werden. Eine Justiz-Zwängerei.

Auf Betreiben des Mitangeklagten von Pierin Vincenz sollte der Herausgeber des Finanzblogs «Inside Paradeplatz» wegen Verletzung des Bankgeheimnisses angeklagt werden.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren insgesamt drei Mal (!)  ein, wogegen Beat Stocker immer wieder Einsprache erhob. Die Staatsanwaltschaft, immer wieder zum Jagen getragen, ging sogar soweit, in den Redaktionsräumen und im privaten Bereich von Hässig Hausdurchsuchungen durchzuführen.

Der Journalist verlangte die sofortige Versiegelung des Einbehaltenen und bekam Recht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft ein weiteres Mal das Verfahren ein.

Hintergrund ist ein weiterer Justizskandal, das Verfahren gegen den gefallenen Starbanker Vincenz und seinen Kompagnon, der sich weiterhin für einen ganz grossen Strategen hält – obwohl er erstinstanzlich sogar eine höhere Strafe erhielt. Alle appellierten gegen das Urteil, das Obergericht verpasste daraufhin dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht eine schallende Ohrfeige, indem es das Urteil aufhob und die Anklageschrift als ungenügend und weitschweifig abkanzelte.

Daraufhin klatschte das Bundesgericht das Obergericht ab, womit der Prozess inzwischen ins achte Jahr geht. Eine Justizposse.

Die Grundlage für das drakonische Vorgehen gegen Hässig liefert das 2015 verschärfte Bankengesetz, das selbst die Weitergabe von geleakten Bankdaten unter Strafe stellt. Eine Kriminalisierung des Journalismus, eine beispiellose Fehlleistung des Parlaments, unter dem Einfluss der Bankenlobby.

Hässig als One-man-Show hat eine ganze Reihe von Finanzskandalen aufgedeckt, nicht zuletzt die Affäre Vincenz. Mit hoher Risikobereitschaft und natürlich abgestützt auf Dokumente und Unterlagen, die ihm zugespielt wurden. Damit sorgt Hässig regelmässig für mehr Primeurs als die weitgehend zahnlose Wirtschaftspresse der Schweiz.

Immerhin wird über diese Zwängerei des Obergerichts Zürich breit berichtet – nur die NZZ hält sich vornehm zurück und hat bislang kein Wort über diesen Justizskandal verloren.

Das Obergericht sieht im «Weiteroffenbaren» einen Verstoss gegen das Bankengesetz, ein Anschlussdelikt wie Hehlerei oder Geldwäscherei. Eine absurde Konstruktion, der das Interesse der Öffentlichkeit an der Aufdeckung von Finanzskandalen diametral entgegensteht.

Andere Wirtschaftsredaktionen haben aus Schiss vor dieser Auslegung des Gesetzes bereits auf Berichterstattung feige verzichtet. Obwohl sie wie im Fall Tamedia über ganz andere finanzielle Ressourcen verfügen als Hässig.

Der muss schon mal die Hälfte der Verfahrenskosten und als Gipfel der Perversion dem Kläger Stocker eine Parteienentschädigung von 1400 Franken bezahlen.

Aber statt dass hier durch die Medien ein Aufschrei geht, sich die grossen Verlage im Namen der Pressefreiheit hinter Hässig scharen und dieses Fehlurteil scharf kritisieren, kommen sie knapp ihrer Berichterstatterpflicht nach.

Zu oft hat der Einzelkämpfer sie abgetrocknet und als Schnarchnasen demaskiert.

Auf der anderen Seite betreibt er tatsächlich manchmal einen Borderline-Journalismus mit seinem Ansatz, täglich einen Knaller rauszuhauen. Und dann toben sich in seinen Kommentarspalten frustrierte und übellaunige Finanztrottel aus, die mit ihren Anwürfen allzu oft die Grenze zum Justiziablen überschreiten.

Grosse Finanzinstitute wissen heutzutage: selbst die Androhung von juristischen Schritten kann häufig genügen, damit ein Medium die Publikation eines Berichts seinlässt. Denn selbst wenn das Geldhaus am Schluss verlieren sollte: die Kosten, die es dem Medium verursacht, werden heutzutage nur sehr ungern in Kauf genommen.

Da kennt Hässig nichts, und hoffentlich startet er ein Crowdfunding, um diese neuerlichen und völlig überflüssigen Rechtskosten abzufedern. Denn ohne seine Stimme läge die Berichterstattung über Finanzskandale im Argen.

Totalversagen

Wenn die Journalisten-Schneeflocken schweigen.

Bei kleinster Kritik durch ZACKBUM reagieren sie mit verkniffenem Schweigen – oder gar mit rechtlichen Schritten. Sie sind beleidigt, verleumdet, in ihrer Persönlichkeit verletzt.

Dazu demnächst mehr.

Wird ihnen der Zugang zu Informationen verweigert oder wird ihnen mit Klagen gedroht, krähen sie schnell Zensur, Angriff auf die Medienfreiheit.

Aber trifft es den ihrer Meinung nach Richtigen, dann verstummen sie, als hätten sie kollektiv ein Schweigegelöbnis abgelegt.

Da gibt es den Fall des Mohrenkopf-Professors Carlos Schär. Der fühlte sich von ZACKBUM-Redaktor René Zeyer hier und in der «Weltwoche» furchtbar beleidigt. Und strengte Klagen an. Die endeten mit krachenden Niederlagen.

Allerdings war das mit Anwaltskosten für die «Weltwoche» und für ZACKBUM verbunden. Auch dazu hier bald mehr.

Der wahre Skandal besteht aber darin, dass der beleidigte Professor, statt über seine wissenschaftliche Inkompetenz nachzudenken, per Anwältin fordern liess, dass nicht nur alle Artikel gesamthaft gelöscht werden sollten, sondern dass es dem hier Schreibenden zu verbieten sei, über diese Klage gegen ihn zu berichten.

In Form einer Superprovisorischen gekleidet, wurde damit eine Reaktion der Berner Richterin verlangt, ohne dass die Betroffenen Gelegenheit gehabt hätten, dazu Stellung zu nehmen. Und das Unglaubliche passierte: Dem Maulkorb der Extraklasse, unter Androhung einer Busse von 10’000 Franken sollte darüber etwas an die Öffentlichkeit dringen, wurde stattgegeben.

Mittels Verfügung vom 30. September letzten Jahres wurde Zeyer und der «Weltwoche» verboten, über diese Klage auch nur ein Wörtchen zu verlieren. Darüber berichtete alleine auf weiter Flur «Inside Paradeplatz».

Neben der Qualifikation eines Professors, der das Objekt seiner wissenschaftlichen Untersuchung nur als M*** bezeichnen mag, kam hier ein in der jüngeren Schweizer Mediengeschichte einmaliger Skandal zum Vorschein.

Nach energischer Intervention der Betroffenen kam das Regionalgericht Bern Mittelland erst am 25. November 2025 zur Einsicht, dass dieses Gesuch, nachdem die Superprovisorische zwei Monate zuvor angenommen worden war, abzuweisen sei.

Alle weiteren Behauptungen und Forderungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ebenfalls seine Forderung, dass WeWo und Zeyer zu verpflichten seien, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren». Also sozusagen ein präventiver, in die Zukunft gerichteter Maulkorb.

Damit hat dieses trübe Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende gefunden.

Was bleibt: das Schweigen der Belämmerten. Das Schweigen der übrigen Journaille. Ein Maulkorb, dass ein Journalist nicht über einen Prozess gegen ihn selbst berichten darf? Ein unglaublicher Skandal. Der keiner wurde. Weil die versammelten Sensibelchen unisono fanden: ist vielleicht nicht gut, aber recht geschieht’s der Schweinebacke Zeyer.

Weil ZACKBUM das nicht glauben konnte, wandten wir uns schriftlich an die Chefredaktoren der wichtigsten Schweizer Massenmedien. Fragten CH Media, Tamedia, Ringier und NZZ, was sie von diesem Maulkorb hielten. Reaktion: keine Reaktion. Nichts, null, nada.

Die NZZ, die mit einem kritischen Artikel von Rico Bandle vorgelegt hatte, zog sogar den Schwanz ein und veröffentlichte eine absurde Gegendarstellung des Professors, sogar ohne Redaktionsschwanz, dass sie an ihrer Darstellung festhalte. Offenbar aus Angst vor juristischen Kosten. Während das kleine ZACKBUM mutig in die Schlacht zog.

Wir wandten uns auch an die (wenigen) verbliebenen Sympathisanten in der Medienszene. Die berichteten zerknirscht, dass sie das thematisieren wollten, weil es natürlich ein Anschlag auf die Medienfreiheit und eine Bedrohung für alle Journalisten sei. Sie wurden aber in den Themenkonferenzen abgeklatscht, das sei nun wirklich kein Thema.

Damit schlägt die Journaille einen weiteren Sargnagel für ihr bevorstehendes Begräbnis ein. Geheimjustiz gegen einen Journalisten, das müsste unabhängig von seinen Sympathiewerten zu einem Aufschrei führen. Neben einer kurzen Erwähnung im «Schweizer Journalist» gab’s nicht mal ein Winseln.

Das ist erbärmlich. Oder sagten wir das schon.

Der BBC-Skandal

Wie Gesinnungsjournalismus eine Institution beschädigt.

Gegründet 1922, ist die BBC die älteste nationale Rundfunkanstalt der Welt. Mit Diensten wie dem BBC World Service erreicht sie Hunderte Millionen Menschen in über 40 Sprachen. Sie gilt international als Vorbild für seriösen Journalismus, Qualitätsstandards und Unparteilichkeit.

Im Zweiten Weltkrieg war BBC nicht zuletzt für Deutsche eine unbestechliche Informationsquelle und kein Propagandasender der Alliierten.

Wie man dieses grossartige und einmalige Image kaputtmachen kann, das zeigen die aktuellen Chefs dieser ehemaligen Kathedrale des seriösen, unbestechlichen, so objektiv wie möglich berichtenden Journalismus.

Nicht zum ersten Mal in den letzten Jahren ist die BBC im Kreuzfeuer der Kritik. Diesmal hat sie sich aber einen wirklich bedrückenden Schnitzer geleistet. Zu befürchten ist: nicht aus handwerklicher Unfähigkeit, sondern mit Absicht.

Der Skandal betrifft eine Ausgabe der Sendung «Panorama», in der ein Ausschnitt einer Rede des US-Präsidenten Donald Trump zusammengeschnitten wurde, sodass sie den Eindruck erweckte, er habe direkt zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021 aufgerufen. Nachdem er die damaligen Präsidentschaftswahlen gegen Joe Biden verloren hatte.

Eine Niederlage, die Trump bis heute nicht wahrhaben will, man habe ihm damals den Wahlsieg gestohlen, behauptet er wahrheitswidrig.

In dieser Sendung der BBC wurden nicht nur zwei Teile seiner damaligen Rede zusammengespleisst, die in Wirklichkeit 54 Minuten auseinanderliegen. Der erste Teil des Satzes lautet in der Fassung der BBC «wir gehen zum Kapitol», gefolgt von «und kämpfen dort wie die Hölle». In Wirklichkeit rief Trump nach der Einleitung dazu auf, friedlich und «patriotisch» zu demonstrieren.

Ausserdem wurde in diese Rede Material hineingespielt, das zeigt, wie Demonstranten sich Richtung Kapitol aufmachen. Damit wird insinuiert, sie folgten dieser Aufforderung Trumps. In Wirklichkeit entstand das Video vor Trumps Rede.

Das hat der englische «Telegraph» sauber aufgearbeitet, nachdem ihm ein internes Memo zugespielt worden war, das diese Vorgänge kritisiert.

In Folge des Skandals traten wichtige Führungskräfte der BBC zurück, darunter der Generaldirektor Tim Davie und die Chefin der Nachrichtenabteilung Deborah Turness.

Damit haben sie immerhin die Verantwortung für diese Entgleisung übernommen. Allerdings geht das Problem doch tiefer. Denn die BBC beschäftigt rund 22’000 Mitarbeiter. Und bei besonders sensiblen Themen gibt es ganze Hierarchien von Richtlinien, die beachtet werden müssen:

Die «Editorial Guidelines» decken unter anderem ab:

  • Themen wie Genauigkeit, Fairness, Unparteilichkeit, Quellenprüfung, Schnitt und Kontext.

  • Jede Sendung muss nachweisen können, dass sie den Vorgaben entspricht.

  • Bei sensiblen oder politisch brisanten Inhalten ist die Pflicht zur Gegenprüfung («Right of Reply») und Quellenbelegung besonders streng.

Bei der Sendung «Panorama» gibt es eine mehrstufige Kontrolle:

  • Reporter / Produzententeam – recherchiert, schreibt und schneidet die erste Fassung.

  • Senior Editor – überprüft journalistische Integrität, Quellen, Fakten und rechtliche Risiken.

  • Executive Producer / Head of Current Affairs – gibt finale redaktionelle Freigabe.

  • BBC Legal & Editorial Policy Unit – prüft rechtlich heikle Fälle, etwa Verleumdungs- oder Datenschutzrisiken.

  • Commissioning Editor oder Controller BBC News – kann bei politisch sensiblen Themen zusätzliche Prüfungen verlangen.

Schliesslich gibt es noch das Editorial Policy & Compliance Team.

  • Diese unabhängige interne Abteilung kontrolliert, ob Beiträge die BBC-Standards für Unparteilichkeit und Genauigkeit erfüllen.

  • Sie kann Änderungen verlangen oder die Ausstrahlung stoppen, falls Verstösse drohen.

  • Alle freigegebenen Programme erhalten ein «Editorial Policy Approval Record» als Dokumentation.

In diesem Fall haben offensichtlich all diese Kontrollmechanismen versagt. Auch das kann nicht mit Inkompetenz erklärt werden. Sondern ist Beleg dafür, dass die Ablehnung Trumps in der gesamten Redaktion stärker war und ist als das Bedürfnis, all diese journalistischen Goldstandards einzuhalten.

Der Schaden, der durch diese manipulierte Sendung für Trump entstanden ist, ist überschaubar.

Der Schaden für die BBC ist zurzeit noch nicht abzuschätzen.

Die Verallgemeinerung drängt sich auf: wenn selbst diese Institution des fairen angelsächsischen Journalismus dermassen schwächelt, wie steht es dann wohl um die deutschsprachigen Medien?

Von ZDF und ARD weiss man zum Beispiel, dass eine externe NGO damit beauftragt wurde, den Journalisten das richtige Wording bei Migrationsthemen näherzubringen. Der Fall Relotius beim «Spiegel» ist in unguter Erinnerung.

Auch in der Schweiz gibt es nicht nur bei der SRG ellenlange Vorgaben, wie richtig berichtet werden soll. Auch die grossen Printmedienverlage verwandeln sich immer mehr in Echokammern, wo vorgefasste Meinungen vorgegebenen Weltbildern entsprechen. Und Abweichungen nicht toleriert werden.

So beerdigen nicht die Umstände, das Internet, die abwandernde Werbung und die flüchtenden Leser diese Art von Journalismus. Sondern er erledigt sich selbst, macht sich überflüssig, versinkt im Gesinnungssumpf der angeblich einzig korrekten Meinung und Weltsicht.

Pumpen, pumpen, Pumpen

Auch die NZZaS neigt zum Krawall-Journalismus.

Es geht doch nichts über einen knalligen Aufmacher am Sonntag. Da fällt dem Leser das Gipfeli aus der Hand:

«Schweizer Spenderorgane werden ins Ausland exportiert, während einheimische Patienten leer ausgehen – und sterben».

Das ist ja wohl der Gipfel. Auf Seite 11 schlägt dann der einschlägig bekannte Leo Eiholzer kräftig zu. Und verbrät bereits im Lead alles, was er hat: «Schweizer Spitäler verzichten auf Spenderorgane, während Dutzende Menschen auf der Warteliste sterben. Der Direktor von Swisstransplant gesteht ein: «Wir haben ein Problem.»»

Wäre ja unglaublich. Wenn’s so wäre.

36 Menschen seien letztes Jahr gestorben, während sie auf eine Spenderleber warteten. Dann wird’s etwas repetitiv: «Es stünden mehr Lebern zur Verfügung. Doch in Schweizer Spitälern werden mutmasslich taugliche Spenderorgane nicht verwendet. Währenddessen sterben Menschen, die auf eine Leber warten.»

Diskret schleicht sich ein Lieblingswort des Vermutungsjournalismus an: «mutmasslich tauglich». Aber das sei ja nur die Spitze des Leberskandals: «Mehr noch: In den letzten zwei Jahren wurden zwanzig Schweizer Lebern ins Ausland exportiert, für die es passende Schweizer Empfänger gegeben hätte.»

Woher weiss Eiholzer, dass die passend gewesen wären?

Dann spricht der Fachmann, räumt ein Problem ein und holt aus: «Die Organverwendungsquote ist in den letzten zwei Jahren markant gesunken. Bis vor wenigen Jahren war die Schweiz bei der Verwendungsquote europaweit zusammen mit Italien an der Spitze, heute sind wir unter dem Durchschnitt.»

Nach «mutmasslich» entweicht weiter Luft aus dem aufgepumpten Skandal. Der Fachmann führt weiter aus, dass es bei der Transplantation zu «schlechten Ergebnissen» gekommen sei, die er aber auf «eine mangelhafte Entnahmetechnik zurückführt».

Dann liefert der Experte das Quote, auf das Eiholzer gehofft hat: «Aufgrund dieser Situation kann es in einzelnen Fällen dazu kommen, dass taugliche Lebern am Ende nicht verwendet werden.» Kann es dazu kommen, aber man weiss natürlich nichts Genaues.

Nun muss Eiholzer allerdings weitere Stecknadeln in seinen aufgepumpten Ballon stecken. Denn das Unispital Zürich sagt: «So werde auf die Transplantation eines Organs verzichtet, wenn die Aussicht auf Erfolg zu gering sei. Zudem habe sich die Qualität der Lebern, etwa wegen des steigenden Alters der Spender, verändert

Und das Unispital Genf fügt hinzu: die «wahllose Akzeptanz» von Lebern» führe «hingegen zu erheblichen Risiken. Die ins Ausland exportierten Organe zeigten «variable Ergebnisse».» Variabel bedeutet: bei einer unbekannten Zahl war es nicht erfolgreich.

Am Schluss pumpt Eiholzer nochmal kräftig, um dann die Luft wieder abzulassen:

«Doch am Ende bleibt der Fakt, dass letztes Jahr 36 Menschen auf der Leber-Warteliste gestorben sind. Die Frage, ob es wegen der Zurückhaltung bei den Transplantationen zu mehr Todesfällen gekommen sei, könne man nicht beantworten, sagt der Swisstransplant-Direktor Immer. Die Todesfallrate sei von zu vielen Faktoren abhängig. Unklar ist auch, ob der Verzicht auf gewisse Organe dazu führe, dass die Ergebnisse bei den erfolgten Transplantationen besser ausfallen. Dazu liegen noch keine Daten vor.»

Wir fassen zusammen. 36 Personen, die auf eine Lebertransplantation warten, sind letztes Jahr gestorben, weil sie keine bekamen. In den letzten zwei Jahren sind 20 Lebern aus der Schweiz ins Ausland exportiert worden. Es wird kein Fall erwähnt, indem aus dem Ausland eine Leber in die Schweiz kam. Gab es die nicht?

Wenn letztes Jahr 10 exportiert wurden, wären dennoch mindestens 26 Menschen gestorben, wenn all diese Transplantationen erfolgreich gewesen wären. Ob es zu mehr Todesfällen gekommen sei, durch diesen Zusammenhang, den Eiholzer insinuiert, kann man nicht beantworten, ist unklar, es liegen keine Daten vor. Da ist dann die Luft endgültig raus.

Eine solche Transplantation kostet bis zu 180’000 Franken. Angesichts der Krankenkassenprämien ist das ein Kostenfaktor, der leider auch berücksichtigt werden muss.

Ob eine der exportierten Lebern tatsächlich tauglich gewesen wäre, ob einige oder alle von ihnen im Ausland erfolgreich transplantiert wurden, weiss der Recherchierjournalist nicht.

Wir betrachten einen geplatzten Ballon, der hässlich auf dem Boden des modernen Elendsjournalismus liegt.

 

Ist Musk auf sich selbst reingefallen?

Viele Medien beschäftigen sich mit Musks Attacken auf England. Kaum einer fragt, wieso er das macht.

Elon Musk hat nicht nur den deutschen Bundeskanzler ScholzNarr») beschimpft, sondern noch viel massiver Kritik an der britischen Regierung geübt, die seiner Meinung nach einen Vergewaltigungsskandal, der bereits einige Jahre zurückliegt, nicht richtig aufgearbeitet und unter den Teppich gekehrt habe. Wobei der jetzige Ministerpräsident und damalige Staatsanwalt Keir Starmer eine besonders üble Rolle gespielt habe.

Musk fordert nichts weniger als die Auflösung des Parlaments und den Rücktritt der Regierung und fragt sich öffentlich, ob man Grossbritannien nicht von ihr «befreien» solle.

Das wird natürlich lauthals kritisiert, was für eine unziemliche, unanständige Einmischung in innere Angelegenheiten, noch schlimmer als das Plauderstündchen mit der deutschen Kanzlerkandidatin Alice Weidel von der AfD.

Aber keiner fragt nach, wieso eigentlich Musk sich dermassen in dieses Thema in Grossbritannien verbissen hat. Keiner? Doch, die «Financial Times» hat nachrecherchiert.

«Wie eine Handvoll X-Accounts Elon Musk in die britische Politik hineingezogen haben», titelt die FT. Der Begriff «rabbit hole» stammt aus «Alice im Wunderland» und steht für ein Thema, von dem man sich gedanklich auf Abwege führen lässt.

Die FT hat zunächst quantitativ untersucht, wie häufig sich Musk auf seiner Plattform zu diesem Thema geäussert hat:

Daraus geht hervor, dass Musk manisch postet oder repostet. Fast 1200 Mal in lediglich sieben Tagen. Dabei stellt Musk die kühne Behauptung auf, «dass Starmer, ein ehemaliger Leiter der Staatsanwaltschaft in England und Wales, „zutiefst mitschuldig an den Massenvergewaltigungen im Austausch für Stimmen“ war», schreibt die FT. Aber woher hat Musk diese grenzwertige These?

Offensichtlich bezieht sich Musk dabei auf Accounts von bekannten rechten Verschwörungstheoretikern in England. Dazu zitiert die FT: «„Musk ist anscheinend der erste Technologieführer, der durch sein eigenes Produkt in den Kaninchenbau der Radikalisierung fällt“, sagte Bruce Daisley, ehemaliger Leiter der Twitter-Aktivitäten in Europa, dem Nahen Osten und Afrika.»

Und wie passiert ihm das? Durch Mechanismen seiner eigenen Plattform:

«X ermöglicht es Benutzern, zwischen einem Feed nur der Konten zu wechseln, denen sie folgen, und einem algorithmischen Feed namens „Für Sie“, der Inhalte anzeigt, die ihren Interessen und früheren Aktivitäten entsprechen könnten. Je mehr Musk sich mit Inhalten über Großbritannien von rechtsextremen oder Nischenquellen beschäftigt, desto mehr ähnliche Inhalte werden ihm laut Experten auf seiner „Für Sie“-Seite präsentiert.»

Wenn die FT mit ihrer These recht hat, die sie ziemlich überzeugend vorträgt, dann ist auch Musk auf ein Phänomen hereingefallen, das sich immer mehr zum Problem in sozialen Plattformen entwickelt. Sie dienen immer weniger zur Informationsgewinnung oder -vermittlung, sondern bieten ihren Nutzern einen Resonanzverstärker der eigenen Ansichten an.

Denn es ist klar: jeder liest lieber Posts, die ihn in seiner Meinung bestätigen als solche, die ihr widersprechen. Daraus ergibt sich eine Selbstverstärkung, eine Rückkoppelung. War der Nutzer am Anfang vielleicht noch leicht schwankend oder skeptisch, so bestätigt ihn jeder neue Feed darin, dass er eben völlig richtig mit seiner Ansicht liegt.

Ob und wie weit die mit der Realität zu tun hat, das ist dann ein weites Feld. Aber im Fall Musk gegen GB scheint es klar zu sein, dass der erratische Multimilliardär auf die Algorithmen seiner eigenen Plattform reingefallen ist.

Das entbehrt nicht einer gewissen Komik. Dass es allerdings nicht nur Musk so geht, sondern vielen Millionen seiner Nutzer, das ist entschieden weniger komisch.

Regulatorischer Filter

Der Begriff steht für Staatsversagen. Für Medienversagen.

Das nur von Banausen gelobte Verscherbeln der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis ist der jüngste – und grösste – Finanzskandal in der daran nicht armen jüngeren Geschichte der Schweiz.

Wie er – mit wenigen Ausnahmen wie dem Finanzblog «Inside Paradeplatz» – medial verarbeitet wird, ist ein weiterer Skandal. Hier paart sich wieder – wie schon mehrfach zuvor – Staatsgläubigkeit mit Inkompetenz.

Genau genommen sind es drei Skandale mit einem Schadenspotenzial in Multimilliardenhöhe. Überschattet wird das lediglich von der zukünftigen Möglichkeit, dass die Monsterbank UBS beim Umfallen einen Krater hinterlässt, der so gross ist wie die Schweiz. Denn wenn eines sicher ist im Bankenwesen: nach der Krise ist vor der Krise. Immer.

Aber der Reihe nach.

Der erste – von den meisten einheimischen Medien zunächst gar nicht beachtete – Skandal ist das Abschreiben von sogenannten AT1 Bonds im Nominalwert von 17 Milliarden Dollar auf null. Per Federstrich, per Notrecht von einem überforderten Bundesrat angeordnet, von einer überforderten Finma ausgeführt.

Diese Schuldverschreibungen gehören zum Gebastel, mit denen schwachbrüstige Banken ihr mageres Eigenkapital aufpumpen wollen. Sie sind ein perverser Zwitter zwischen Obligation und Aktie. Von Haus aus Obligation, soll das Papier im Krisenfall in Aktien gewandelt werden und somit das Eigenkapital stärken. Oder aber auf null abgeschrieben werden, wenn mit Staatshilfe ein Bail-out stattfindet. Genial, dass die Finanzministerin Karin Keller-Sutter vor laufenden Kameras sagte: «this is not a bail-out». Das dürfte den Steuerzahler ein paar Milliarden kosten, während sich die UBS über dieses Milliardengeschenk nicht einkriegt vor klammheimlicher Freude. Denn eigentlich hätte sie beim Kauf dafür geradestehen müssen.

Der zweite – von den meisten Medien bis heute nicht beachtete – Skandal steht hinter dem Begriff «regulatorischer Filter».  Wie vieles in der perversen Finanzwelt hört sich das harmlos an, ist aber in Wirklichkeit die Bankrotterklärung des Schweizer Staats, der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, der gesamte Berner Bundesverwaltung und auch des Bundesrats.

Denn «regulatorischer Filter» bedeutet nichts anderes, als dass die Aufsichtsbehörde Finma ihre eigenen, schon sackschwachen Regeln nochmals verwässerte, umbog, ausser Kraft setzte. «Ohne Filter wäre die CS schon ab 2020 leicht und bis im Herbst 2022 klar unterkapitalisiert werden», schreibt Urs Birchler. Der ist nicht irgendwer, sondern emeritierter Bankenprofessor und war Mitglied der Direktion der Schweizerischen Nationalbank (SNB).

In einem dreissigseitigen Gutachten für die Parlamentarische Untersuchungskommission zerfetzt er dieses Behördenversagen. Ganz abgesehen davon, dass die PUK zwar viel Papier, aber kaum Brauchbares für die Zukunft produziert hat.

Man muss sich das vorzustellen versuchen. Da gibt es eine staatliche Bankenaufsicht, die schlappe regulatorische Vorschriften durchsetzen sollte. Die noch niemals bei einer Grossbank ihre beiden schärfsten Waffen eingesetzt hat: ein Enforcement-Verfahren zur Durchsetzung einer Anordnung oder der Entzug der Gewähr, was einen leitenden Banker arbeitslos machen würde und nicht nur beim Versagerrat Urs Rohner überfällig war.

Damit nicht genug, natürlich wusste die Finma die ganze Zeit, dass die ausgebrüteten «Too big to fail»-Regeln nach der Fast-Kernschmelze des Finanzsystems von 2008 völlig unzureichend, unpraktikabel, das Papier nicht wert waren, auf das sie gedruckt wurden. Typische Bürokratenhaltung: nicht unser Bier.

Aber der Gipfel des Gipfels ist, sogar die eigenen Regeln statt anzuwenden – zu verwässern. Denn «regulatorischer Filter» heisst auf Deutsch: die CS erfüllte nicht mal die vorhandenen windelweichen Eigenkapitalvorschriften, macht aber nix, da gewähren wir ihr doch eine grosszügige Ausnahme nach der Devise: was nicht passt, wird passend gemacht.

Gibt es da rote Köpfe, Riesengebrüll, wird dringlicher Handlungsbedarf angemahnt? Ach was, sanftes Gesäusel in den Medien, die NZZaS zitiert immerhin Birchler, stellt aber seine Erkenntnisse gleichzeitig wieder in Frage.

Dabei kommt hier der dritte und noch grössere Skandal zum Vorschein. Dazu muss man wissen, dass jeder Banker, vor allem, wenn er verantwortungslos und geldgierig ist, Eigenkapital als etwas Überflüssiges, Unnützes, Sinnloses empfindet. Liegt bloss blöd rum, produziert keinen Profit, ein echter Klotz am Bein, so wenig wie möglich davon.

Als Schreckgespenst haben die Banker dann den Popanz aufgebaut, dass eine Steigerung des Eigenkapitals die Bankgeschäfte verteuern würde, bspw. die Kreditvergabe. Dass das eine niemals bewiesene Behauptung ist – was soll’s. Solange es die Medien und die Öffentlichkeit schlucken …

Eigenkapital ist nicht nur dringend nötig als Risikopuffer, es verstärkt auch die Sicherheit einer Bank, was für sie die Kapitalaufnahme verbilligt. Die Behauptung, dass beim Untergang der CS die mangelhafte Eigenkapitaldecke gar keine Rolle gespielt habe, ist Unsinn. Ausreichendes Eigenkapital hätte zwar den Abzug von Milliardenbeträgen nicht ausgleichen können – aber allenfalls verhindern, weil das ja alles Vertrauensfragen sind. Und eine gutkapitalisierte Bank geniesst viel mehr Vertrauen als eine, die mit aller kreativen Buchhaltung und gnädiger Mithilfe der staatlichen Aufsicht ein Eigenkapital herbeischwindelt.

Das ist Vergangenheit, aber das Problem ragt in die Zukunft. Denn natürlich wehrt sich auch die Monsterbank UBS mit Händen und Füssen, viel Geschwurbel und Gedöns gegen eine dringend nötige Erhöhung des Eigenkapitals. Angesichts ihrer weltweit einmaligen Grösse (im Verhältnis zum BIP der Schweiz) müsste es mindestens 20 Prozent betragen. Besser noch 25 Prozent. Und zwar echtes, hartes, reales Eigenkapital, kein Gebastel.

Da behauptet die UBS nun, das sei gar nicht möglich, so viel zusätzliches Eigenkapital aufzunehmen. Wenn wir ihr das glauben wollen, gibt es nur eine Alternative dazu: die UBS muss gewaltig auf ein zuträgliches Bilanzvolumen geschrumpft werden. Damit würden natürlich auch die weltweiten Ambitionen von VR-Präsident und CEO verzwergen, und wenn ein führender Banker etwas hasst, dann ist es Bedeutungsverlust. Einkommen, Yacht, Privatjet, Personal Assistents à gogo, alles gut und schön. Aber Bedeutung, Macht, Wichtigkeit, wenn ich anrufe, nehmen alle den Hörer ab, ich tue das nicht bei allen, selbst wenn es ein Bundesrat ist, das ist das Elixier für Bankbosse, ihr Zaubertrank, der sie jeden Morgen grösser macht, als sie eigentlich sind.

Also müsste das Eigenkapital gewaltig hochgesetzt werden, wenn der Staat stärker als die UBS wäre. Zudem müsste die UBS endlich ein akzeptables Entgelt dafür zahlen, dass sie sich wie keine andere Bank in der Schweiz einer impliziten Staatsgarantie erfreut. Nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch bares Geld wert.

Zwei einfache Massnahmen als Konsequenz aus diesem Riesenskandalberg.

Wetten, dass keine davon umgesetzt wird?

Ausgeknockt, ausgeloggt

Das haut selbst die Bärtschi-Peinlichkeitsskala durch die Decke.

Wer hat’s erfunden? Ringiers Marc Walder. Ein einziges Login für alle wichtigen Schweizer Medienmarken. Alles mit einem einzigen Eingang, ist doch super. Alles von Ringier, Blick & Co., Tages-Anzeiger, NZZ, CH Media. Der Hammer.

Sicher, einfach, zentral, praktisch, gut.

Nun ist der Burner aber durchgebrannt. Seit Donnerstag (!) letzter Woche geht nichts mehr. «Aufgrund eines Cyber-Angriffs», räumt OneLog zerknirscht ein. «Die mit dem OneLog-Login verbundenen Services sind ebenfalls nicht verfügbar. Nicht betroffen sind die Titel von NZZ und CH Media, da sie die Login-Lösung von OneLog noch nicht eingeführt haben.»

Offensichtlich sind alle registrierten Daten gelöscht, bzw. nicht mehr vorhanden. Ob die Hacker sie abgesaugt haben oder nicht, weiss man nicht. Man weiss eigentlich sowieso sehr wenig. Angefangen dabei, wie das überhaupt möglich war.

Natürlich ist nichts unknackbar, nicht einmal die NSA. Aber wie es möglich war, ausgerechnet dieses Teil zu killen, das ist schon unglaublich.

Erschwerend kommt noch hinzu: wer war das? Oder vielmehr: wer hat eine Interesse daran, wer hat das bezahlt? Denn ein Angriff vom Sohn des Nachbarn war das sicherlich nicht. Wenn doch, dann wäre es aber ein Riesenskandal. Es sind keine so sensiblen Daten, dass sich ein Erpressungspotenzial ergeben könnte. Und anscheinend wurden auch noch keine entsprechenden Forderungen gestellt.

Selbst wenn der Service irgendwann einmal wieder repariert werden sollte: das Vertrauen ist dahin, eigentlich kann man das Teil einstellen. Oder aber, es muss ziemlich viel Geld in die Hand genommen werden, um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen. Wie jeder Marketing-Mensch weiss: schwierig, teuer, richtig scheisse.

NZZ und CH Media können sich auf die Schulter klopfen. Noch nicht dabei, nicht betroffen. Das bedeutet, dass hier die Bezahlschranken weiter funktionieren. Um die Leute nicht stinksauer zu machen, sind sie aber bei Ringier und Tamedia weggeräumt worden. Alle können alles lesen – gratis.

Gut, die Verluste bei «Blick+» werden sich in Grenzen halten. Auf jeden Fall ist das unterste Amateurliga.

Denn da sich hier keine Staatsgeheimnisse versteckt hielten, da es eigentlich keinen mächtigen Player gibt, der bereit wäre, für so einen Scherz viel Geld aufzuwerfen, muss es sich eher um einen Amateurangriff gehandelt haben. Und wer weiss, vielleicht fand zuvor ein Erpressungsversuch statt. So nach der Devise: drückt Bitcoin ab, oder wir killen euer Teil.

Möglicherweise war die Antwort darauf dann, dass der Erpresser sich seine Drohung rollen und hinten rein stecken soll. Was er nicht tat.

Aber eigentlich ist es von A bis Z symbolisch für den Zustand der Medienhäuser. Da wird eine Idee ausgebrütet und umfangreich beworben. Dann werden Kunden draufgelockt. Mit den üblichen Versicherungen von super, sicher, stabil.

Dann schaffen es Hacker – ohne Riesenaufwand, steht zu vermuten –, das Teil zu knacken, einzudringen und mal kurz alle Daten zu löschen (oder abzuräumen). Dann dauert es Tage (und ein Ende ist noch nicht absehbar), und das Teil ist immer noch nicht wieder in Funktion.

Eigentlich kann man es auch wegschmeissen, nach dieser Peinlichkeit. Denn das ist nicht weit davon entfernt, dass eine Bank ihren Kunden sagen müsste: sorry, das Geld ist noch da, aber alle Eure Zugangsdaten sind weg. Wir arbeiten zwar dran, bitten aber dennoch um ein paar Tage Geduld.

Die Bank könnte wahrscheinlich die Bücher deponieren. Bei OneLog wird aber das passieren, was immer passiert in den Medien: allerhöchstens ein Sündenbock wird in die Wüste gejagt. Dass es hier offensichtlich an Leitung und Controlling fehlte, dass irgend etwas von vornherein schräg und schief war, das hätte eigentlich die oberste Nase zu verantworten. Aber die ist unkaputtbar.

Dabei sollten Pietro Supino und Marc Walder gemeinsam einen langen Trip auf der Coninx-Yacht unternehmen. In die Südsee. Rückkehr unbekannt. Dann hätte der Schweizer Journalismus vielleicht noch eine Überlebenschance.