JSH und Rena Zulauf
JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.
Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.
Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.
Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.
Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.
Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.
Weitere schmerzliche Niederlage
Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.
Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:
«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»
Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?
Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.
Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.
Klagen, klagen, klagen
Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.
Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.
Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.
Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.
Der Wahnsinn ist ja, dass JHS besonders gegen alte weisse svp’ler schiesst, aber die grössten dämpfer von frauen bekam. Nämlich binswanger tagi, und die gestrichenenen bundesgelder, deren stellen in bern von 2 frauen präsidiert werden.
Wir hatten und haben ja gerade wirklich andere Sorgen und Themen als diese beiden Frauen. Corona und der Krieg lassen Vieles unwesentlich erscheinen. Ich wünsche JSH sehr, dass sie erkennt, wer es gut mit ihr meint und diese traurige Geschichte in Ruhe und für sich selbst (und ihre Familie) verarbeiten und dann vielleicht sogar hinter sich lassen und endlich nach Vorne schauen kann. Ohne die Öffentlichkeit, denn von dort ist in der Regel keine Hilfe, sondern nur Sensationsgier zu erwarten.
Es gibt eben im Kanton Zug noch Einen, der ihre Version glaubt. Der Mann darf auf keinen Fall aufgeweckt werden…..
Kopie von Zentralplus Kommentar…
Das Urteil des Bundesgerichts (Urteil 5F_5/2022 vom 20.4.2022) wurde zwar schon vor zwei Wochen gefällt, ist aber online noch nicht einsehbar. Die SDA Meldung, die eigentlich (fast) alle Medien unkommentiert so übernommen haben, sagt ja aus, was wir alle schon lange wissen: Es fehlen jegliche Beweise für mögliche Persönlichkeitsverletzungen. Mit Mutmassungen gewinnt man nie einen Prozess. Zulauf und Spiess werden weiter streiten. Auch die Verhandlungen mit Ringier vor dem Zuger Kantonsgericht war ja schon am 19. Januar 2022. Die erhoffte Gewinnherausgabe wird es nicht geben, weil weder Quacksalber Voigt noch Zulauf einen wirklichen Gewinn weder beweisen noch beziffern können.
Noch VOR dem ersten Prozess betr. Persönlichkeitsverletzung hat Ringier ohne Präjudiz der Spiess 150’000 Franken geboten, plus eine Doppelseite im Blick mit Entschuldigung auf der Titelseite. Sie hat abgelehnt. Wer sich mit so vielen Schulden (Anwaltskosten) solche Aktionen leisten kann, der soll auch überall weiter verlieren. Mein Bedauern hält sich in Grenzen!
Und die vorsorglich in Basel eingereichte Unterlassungsklage gegen Michèle Binswanger wird natürlich auch abgeschmettert, denn ich bin überzeugt, das Buch wurde intern vom Rechtsdienst Zeile für Zeile begutachtet. Man wird KEINE Persönlichkeitsverletzungen finden.
Was ich mich schon lange frage: Wovor hat Spiess eigentlich Angst? Es gibt ja keine News, nur eine etwas andere Sichtweise. Spiess hat uns über 7 Jahre medial «unterhalten», jetzt darf doch auch mal Markus Hürlimann zu Wort kommen.
Gehen Sie mal zu http://www.bger/Rechtsprechung gratis/Liste der Neuheiten/03.05.2022. Bei 20.04.2022 finden Sie 5F_5/2022.
Gruss
Ja, aber zum Zeitpunkt des Schreibens meines Kommentars war der Link noch nicht ÖFFENTLICH EINSEHBAR.
Wichtig ist die Kernbotschaft des Bundesgerichts: «Die Anstrengungen der Gesuchstellerin sind umsonst. Dass die heute zitierten Inhalte aus ihrer Beschwerde vom 4. Oktober 2021 im Beschwerdeverfahren 5A_824/2021 überhaupt nicht wahrgenommen worden wären, mithin keine der für den Fall zuständigen Gerichtspersonen ihren damaligen Schriftsatz je vollständig gelesen und zur Kenntnis genommen hätte, will auch die Gesuchstellerin dem Bundesgericht wohl nicht unterstellen, muss sie doch wissen, dass mit solch pauschalen Behauptungen von vornherein nichts zu gewinnen wäre.»
Der Entscheid war am 3. Mai 2022 einsehbar!
Binswanger bekommt ja 2000 Franken Entschädigung von Spiess-Hegglin – kommt das eigentlich aus dem Fairmedia-Crowdfunding-Pott?
Sehr zu Lasten des Geldbeutels der einen Dame betrachten sich Jolanda Spiess-Hegglin und Rena Zulauf als weit über den Niederungen der gesetzlichen Bestimmungen schwebend. Selbstverständlich wegen ihrer weit höheren Moral, welche sie um Lichtjahre zu besseren Menschen macht, als sämtliche der böswilligen Andersdenkenden. Diese Teufel sind natürlich generell die alten weissen Männer und ganz besonders die diabolische SVP sowie die Weltwoche mit ihrem quirligen Oberteufel. Ein krankes und krank machendes Schwarz-Weiss-Denken fern aller Realitäten genau wie bei Sekten. Leider fehlt bei Jolanda Spiess-Hegglin die menschliche Grösse und die Vernunft sich ihre Niederlagen und die Ausweglosigkeit einzugestehen und endlich akzeptieren und loslassen zu können. Sie wird noch mit 100 Jahren keifen, sie sei damals am Skandal der Landammannfeier völlig unschuldig gewesen. Glauben tuts ihr schon heute kaum mehr jemand.
JSH kann nicht mehr anders. Sie muss ihre Strategie durchziehen, denn sonst würde sie alles verlieren. Es kann ihr niemand etwas anderes beweisen. Alle Aussagen gegen die Ihrigen werden einfach als Unwahrheit weggewischt. Und es gibt viele Menschen, die dieser Person glauben.
Klagen als Lebensinhalt….
Gemäss diesem Ranking («Wichtige Betrachtungsfelder sind Presse, Rundfunk, TV/Film, Internet
und Social Media.»)
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/medienrecht-2021
rangieren «Zulauf Partner» auf Platz 3. Nach den oben beschriebenen Flops scheinen die «Partner» den Unterschied zu machen.
JSH gut zureden zu wollen, dürfte reine Zeitverschwendung zu sein. Die hat sich in ihr kostspieliges Hobby «Feed the Lawyers» verbissen.