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Was für eine Klatsche

Das Obergericht hebt das Urteil gegen Vincenz & Co. auf.

Kaum ein Fall der jüngeren Rechtsgeschichte war von dermassen viel Vorverurteilung begleitet wie der Fall des gefallenen Starbankers Pierin Vincenz und seines Kompagnons.

Aus einem simplen Spesenbetrug wollte die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsführung zwirbeln. Denn sie hatte sich selbst unter Zugzwang gesetzt, indem sie den Banker und seinen Kompagnon für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen hatte. Wäre am Schluss ein mickriger Spesenbetrug übrig geblieben, wäre das grob rechtsmissbräuchlich gewesen.

Also wurden die Medien immer wieder mit saftigen Storys aus dem Bankerleben von Vincenz angefüttert. Ausflüge in den Rotlichtbezirk, eine unselige Vorliebe für Striptease-Schuppen wie die Haifisch-Bar, knappe Spesenbelege mit einer Zahl und einer Unterschrift drauf, alles aber durchgewinkt vom völlig unfähigen VR-Präsidenten von Raiffeisen, der bis heute an der HSG ausgerechnet über Corporate Governance doziert.

Wie diese Interna an die Öffentlichkeit und vor allem in die Hände des damaligen Tamedia-Oberchefredaktors Rutishauser gerieten – ein Geheimnis. Das sich aber einer logischen Deduktion nicht entzieht. Einblick hatte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung – und Raiffeisen als Privatkläger. Dreimal darf man raten …

Nun aber die Granate aus dem Obergericht. Nach dem Schuldspruch mit happigen Gefängnisstrafen hatten alle Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft appelliert. Im Sommer hätte die Verhandlung vor dem Obergericht stattfinden sollen. Ist abgeblasen.

«Das Urteil vom 11. April 2022 sowie das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 des Bezirksgerichts Zürich, 9. Abteilung, werden aufgehoben

So eine oberrichterliche Klatsche hat Seltenheitswert. Denn sie erfolgt nur, wenn «schwerwiegende, nicht heilbare Mängel des erstinstanzliche Verfahrens» festgestellt werden müssen. Das ist zunächst eine gewaltige Ohrfeige für den zwischenzeitlich triumphierenden Staatsanwalt Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel, der seine lange und erfolglose Karriere endlich noch mit einem Blattschuss abrunden und beenden wollte. War nix. Seiner Anklageschrift wird vom Obergericht vorgeworfen, sie sei «teilweise ausschweifend», wiederhole sich, sprenge den gesetzlichen Rahmen mit ihrem Umfang von 364 Seiten.

Das gilt ähnlich auch für das Urteil, das sagenhafte 1200 Seiten lang war.

Normalerweise flickt das Obergericht solchen Bruch einfach, indem es in seinem Urteil und seiner Begründung all das zurechtrückt, was die untere Instanz in den Sand setzte. Hier ist es nun offensichtlich so, dass die drei Oberrichter nicht die geringste Lust verspürten, sich durch diese Papierberge hindurchzuwühlen. Stattdessen: alles wieder auf Start. Nochmal von vorne.

Das bedeutet: alleine Vincenz und Stocker bekommen mal eine Entschädigung von zusammen 100’000 Franken. Insgesamt schüttet das Gericht 400’000 Franken aus. Also der Steuerzahler blutet für den Schrott, den die untere Instanz zusammengeschraubt hat.

Das bedeutet: der Fall wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dort kann der Pechvogel mit dem langen Namen nochmals eine Anklageschrift basteln – oder den Fall abgeben. Gelingt das, wird nochmal am Bezirksgericht Klage eingereicht.

Das bedeutet: bislang ausser Spesen nichts gewesen. Für alle Beteiligten (ausser dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht) gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Obwohl die noch nie so mit Füssen getreten wurde wie hier.

Das bedeutet vor allem: da die Chose wieder bei der Staatsanwaltschaft hängig ist, laufen die Verjährungen weiter. Also dürfte die neue Anklageschrift entschieden dünner werden, weil einige Anklagepunkte inzwischen aus den Traktanden gefallen sind.

Das bedeutet aber auch: die Vermögenswerte von Vincenz und seinem Kompagnon bleiben weiterhin «sichergestellt», das heisst, sie haben seit vielen Jahren und weiterhin keinen Zugriff darauf. Was so ein Nebenskandal in diesem Justizskandal ist.

Tümelnde «Weltwoche»

Es ist ein Fremdbeitrag.Aber er ist im Verantwortungsbereich Köppels.

Dem Mann mit dem bübischen Grinsen fehlt ein Korrektiv. Wer Besitzer, Herausgeber, Verleger und Chefredaktor in einer Person ist, dem fehlt die Bremse. Der Gegenpart. Jemand, der gelegentlich sagt: spinnst Du, das geht wirklich nicht.

Das Geseier von Karlheinz Weissmann aus der «Jungen Freiheit» hätte niemals auf «Weltwoche online» erscheinen dürfen. Gerade jetzt, wo sich das Magazin in Deutschland breitmachen will. Denn mit solchem Gezeusel katapultiert es sich selbst in die übelste rechte Ecke.

Eine typisch deutsche Debatte ist die Frage, ob das Ende des Zweiten Weltkriegs eine Befreiung oder eine «Niederlage des eigenen Landes» gewesen sei. Hier hackt es in der WeWo:

«Dass die Nachgeborenen es zu einer «Befreiung» umdeuten wollen, hat oft mit Dummheit, Verdrängung und dem Fehlen jedes Empfindens nationaler Würde zu tun.»

Nein, einen solchen Satz niederzuschreiben, hat immer mit Dummheit, Geschichtsrevisionismus und dem Fehlen jedes Empfindens von Anstand zu tun.

Geschichte wird immer wieder neu erzählt und umgeschrieben. Unzählig die Versuche, Hitlers Überfall auf die Sowjetunion als Präventivschlag, als Notwehr umzudeuten. Sie werden immer wieder unternommen, sie müssen immer wieder bekämpft werden, denn es war ein verbrecherischer Vernichtungskrieg. Für die sowjetische Bevölkerung in den eroberten Gebieten gab es schlichtweg kein Lebensrecht, was die Führung der Wehrmacht und jeder an diesem Verbrechen Beteiligter wusste.

Weissmann hält sich selbst für einen ganz scharfen historischen Denker, dabei ist er nur erbärmlich in seinem Versuch, die Geschichte umzuschreiben. Früher seien die Zeiten, wie sonst, besser gewesen: «Denn von «Befreiung» im Hinblick auf den 8. Mai 1945 redeten in der Regel nur Kommunisten und «heimatlose Linke»».

In Weissmanns Wahrnehmung habe «der Einmarsch und die Besetzung des Reichsgebiets» etwas ganz anderes, Schlimmeres bedeutet:

«Zahllose Gewaltakte, die nie geahndet wurden, Gesetzlosigkeit, Plünderungen, Gefangenschaft der Soldaten, zum Teil unter katastrophalen Bedingungen, Festnahme und Internierung von Zivilisten. Vergewaltigungen gab es in Menge im französischen Besatzungsgebiet – nicht zuletzt durch Kolonialsoldaten –, in erheblicher Zahl in der US-Zone, hunderttausendfach im Osten. Unter sowjetischer Verantwortung kamen ausserdem Massenmord, die Vertreibung von Millionen und Verschleppung hinzu, permanenter Terror und die Schaffung eines neuen Lagersystems auf der Basis des alten.»

Einmarsch und Besetzung? In kollektiven Wahn verfallen, wollten kampfbereite Deutsche nicht einsehen, dass spätestens mit der Niederlage bei Stalingrad der Krieg verloren war. Daher mussten sie mit Waffengewalt belehrt werden, dass man nicht ungestraft fremde Länder überfällt, Millionen von Andersdenkenden und Juden umbringt, ungeheuerliche Kriegsverbrechen begeht.

Dass vor allem Soldaten der Roten Armee, nachdem sie gesehen hatten, welche unvorstellbaren, barbarischen Greueltaten die deutschen Herrenmenschen in ihrer Heimat begangen hatten, sie Gebiete befreiten, die von den endlich besiegten Deutschen zuvor verheert, zerstört, entvölkert worden waren, sich nicht an alle Regeln der Haager Landkriegsordnung hielten: das ist nicht akzeptabel, aber mehr als verständlich.

Dann zitiert Weissmann Wortfetzen anderer Verwirrter, zu denen auch der von Alkoholmissbrauch schwer gezeichnete Rudolf Augstein gehörte. Es würde sich gehören, dem gewisse Äusserungen nicht nachzutragen, bei der Lebensleistung mit dem «Spiegel».

Was waren denn nun die Ziele der Alliierten, nach Weissmann? «Tatsächlich sei es Grossbritannien, Frankreich, Russland und den Vereinigten Staaten immer – während des Ersten wie des Zweiten Weltkriegs wie der Zwischenkriegszeit – um die Ausschaltung eines Konkurrenten gegangen», paraphrasiert er George F. Kennan.

Dann sagt’s der Geschichtsverdreher noch in seinen eigenen Worten: Die Alliierten «hatten zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Deutschen zu befreien, und – abgesehen von den Gegnern und Opfern des NS-Regimes – fühlten sich die Deutschen 1945 nicht befreit, bestenfalls «erlöst» (Theodor Heuss) von einer Tyrannis und permanenter Todesgefahr, in jedem Fall aber besiegt.»

Tatsächlich fühlten sich die Nazis besiegt, nicht «die Deutschen». Recht geschah es ihnen. Tatsächlich fühlten sich alle, und das war hoffentlich die Mehrheit der Deutschen, die unter der Tyrannei dieses Wahnregimes gelitten hatten, davon befreit.

Und natürlich war es die Absicht der Alliierten, diese Mörderbande zu besiegen, die allen Versuchen, den Wahnwitz vor der Zerstörung Deutschlands zu beenden, widerstanden hatten. Der Führer selbst schwafelte am Schluss davon, dass das deutsche Volk ihn halt nicht verdient, sich als schwach erwiesen habe, und daher seinen Untergang verdiene.

Weissmann beginnt seinen untauglichen Versuch der Umdeutung damit, dass die AfD-Chefin Alice Weidel im üblichen Gestus der gezielten Provokation zur besten Sendezeit im Fernsehen verkündete, dass sie an den Feierlichkeiten zum Ende des Zweiten Weltkriegs in der russischen Botschaft nicht teilgenommen habe, weil es nicht gehe, «die Niederlage des eigenen Landes … mit einer ehemaligen Besatzungsmacht» zu feiern.

Der Denkfehler Weidels besteht darin, dass es hoffentlich nicht ihr eigenes Land war, damals. Denn was besiegt wurde, war der Hitler-Faschismus, womit nicht nur Deutschland, sondern Europa, die ganze Welt von diesem Ungeheuer befreit wurde.

Das war nicht einfach ein Krieg mit Siegern und einem Verlierer. Das war der siegreiche Kampf gegen das Böse in seiner bislang reinsten Form. Wer das relativiert, zerredet, umdeutet, verschwurbelt, der ist ein mutwilliger Brandstifter, ein hirnloser Provokateur.

Natürlich darf auch das gesagt werden, auch wenn dadurch die Meinungsfreiheit missbraucht wird. Aber doch nicht in der «Weltwoche». Die sollte sich von solchen Sumpfblüten, von solchen Rülpsern aus der ganz finsteren Ecke der deutschen Denke hüten.

Gegen den Strom als Prinzip: das geht nur, wenn ein Korrektiv vor solchen Ausrutschern schützt. Das fehlt Roger Köppel manchmal schmerzhaft.

 

 

Kriegsberichterstattung

Vorwärts, wir ziehen uns zurück.

Das war ein berühmter Spruch in der Nazi-Armee. Und wohl nicht nur dort. Die Nebel des Krieges verbergen meistens sehr schnell, was sich wirklich auf dem Schlachtfeld abspielt.

Dennoch ist es verblüffend, dass auch im 21. Jahrhundert mit all seiner Informationstechnologie, mit Drohnen, mit Satelliten, mit tonnenweise Aufklärungsmaterial es völlig unklar ist, wie es nun um die angebliche ukrainische Offensive steht.

Angeblich deswegen, weil sie nicht einmal offiziell bekanntgegeben wurde. Aber abgesehen davon, wie sieht denn die Lage aus? «Ukraine meldet Vorankommen bei Bachmut», weiss «watson». Gut, das ist bekanntlich ein Quatsch-Organ. In seiner umgetauften Rubrik «Russlands Krieg» vermeldet hingegen Tamedia neutraler:

«Mit Blick auf die laufende Gegenoffensive gegen den Aggressor Russland meldet die Ukraine schwere Kämpfe an mehreren Frontbereichen insbesondere im Osten. Russische Truppen griffen bei Awdiiwka, Marinka und Liman im Donezker Gebiet an, schrieb die ukrainische Vize-Verteidigungsministerin Hanna Maljar am Sonntag auf Telegram. Auch bei Swatowe im angrenzenden Gebiet Luhansk rückten die Besatzer demnach weiter vor. «Dort toben heftige Kämpfe. (…) Die Situation ist ziemlich kompliziert.»

SDA weiss hingegen: «Kiew: 37 Quadratkilometer innerhalb einer Woche befreit». Pessimistischer ist die NZZ: «Ukrainische Offensive kommt trotz westlichen Waffen nur langsam voran. Kampf- und Schützenpanzer aus den Nato-Staaten können bisher nicht die Wende bringen – Berichte über Verluste häufen sich».

Ganz anders schätzt der «Blick» die Lage ein: «Die Ukrainer rücken vor. Nachdem sie die strategisch wichtige Stadt Cherson schon Ende 2022 zurückerobert haben, dürfte bei der laufenden Gegenoffensive auch die vor kurzem verlorene Stadt Bachmut bald wieder in ihre Hände fallen.»

ZACKBUM fasst zusammen. Es gibt schwere Kämpfe und die Russen greifen an. Dagegen haben die Ukrainer einige Quadratkilometer befreit und werden bald Bachmut wieder einnehmen. Allerdings häufen sich die Berichte über schwere Verluste.

Das alles sind Meldungen vom gleichen Tag, wohlgemerkt. Es ist schlimmer als damals bei Fukushima, wo wochenlang ein wildes Potpurri von allen möglichen Spekulationen von «halb Japan verstrahlt» bis zu «alles nur halb so schlimm» zu haben war. Wobei dann  am Schluss «alles nur halb so schlimm» siegte. Aber das ist natürlich keine News, die sich zu einer Schlagzeile aufpumpen lässt.

Genauso wenig wie die News, dass offensichtlich keinerlei objektivierbare Informationen über den Verlauf der Offensive erhältlich sind. Es kommt einfach darauf an, ob man mehr der ukrainischen oder der russischen Kriegspropaganda glauben will. wobei Kriegspropaganda per Definition das Gegenteil der Wahrheit ist.

Aber womit sollten arm und lahm geschrumpfte Redaktionen ohne grosse Fachkompetenz sonst die Spalten und Webauftritte füllen? Sie versuchen es ja schon verzweifelt mit allen möglichen und unmöglichen Ratgebern, mit dem Herausquetschen der letzten Newstropfen aus Rammstein, selbst mit der Blöd-Frage «Wieso sieht Indiana Jones aus wie 37»?

Aber einen veritablen Krieg, den kann man nicht einfach mit der Schlagzeile abhandeln: Die Lage ist unübersichtlich, und niemand weiss etwas Genaueres. Obwohl das die Wahrheit wäre.

Ach, die Zukunft,

die unvorhersehbare, dunkle, kann so oder so sein.

Wenn der «Blick» angeblich «renommierte Wissenschaftler» zusammentrommelt, die über den Ausgang des Ukraine-Kriegs spekulieren sollen, kommt Unterhaltsames heraus. Lustiges im Sinne von Slapstick, Situationskomik, es darf gelacht werden.

Eigentlich verrät und verbrät schon der Titel alle Varianten, die diesen «Wissenschaftlern» einfallen. Aber sie sind natürlich mit glasklaren Prognosen zur Hand, wie es der Gelehrte halt so hat:

««Es gibt keine Anzeichen für ein baldiges Ende», sagt Jon Alterman von der US-Denkfabrik Center for Strategic and International Studies.»

Diese klare Prognose wird auch von einem Chor der Wissenden unterstützt: «Beobachter befürchten, dass der Krieg im zweiten Jahr noch heftiger werden könnte, und rechnen mit einer russischen Frühjahrsoffensive.»

Zu einer Seite neigt Liana Fix vom «US-Thinktank Council on Foreign Relations»: «Ich denke, das wahrscheinlichste Szenario sind ukrainische Gewinne, die zu einem ausreichenden Sieg führen.» Ein anderer Insasse einer Denkfabrik meint, westliche moderne Artillerie könne kriegsentscheidend für die Ukraine sein. Allerdings: «Die Russen sind bereit, alles zu tun, um die besetzten Gebiete zu halten und ihre Eroberungen fortzusetzen.» Ist ja auch wieder möglich.

Zum Thema «alles ist möglich, auch das Gegenteil», äussert sich nochmals Koryphäe Alterman: er «könnte sich auch «einen Führungswechsel in Russland vorstellen, der den Krieg beendet». Oder eine Art Waffenstillstand. «Aber es ist noch zu früh, um das zu sagen». Oder zu spät, aber wer weiss das schon im Vornherein.

Was aber sagen die Orakel zur Möglichkeit des Einsatzes von Atomwaffen? «Die anfänglichen Drohungen Moskaus mit einem Nuklearschlag hätten sich als «Bluff» erwiesen». Einerseits. «Sollte es der Ukraine gelingen, die Krim zurückzuerobern, könnte ein nukleares Szenario jedoch zu einer «sehr ernsten Möglichkeit» werden», sagt andererseits ein anderes Orakel.

Aber auch Europa spielt natürlich eine Rolle bei der Zukunftsdeutung: «Einige Regierungen in Europa könnten ebenfalls mit politischer Opposition gegen den Krieg konfrontiert werden, je länger dieser dauert. Auch deshalb «müssen wir 2023 einige bedeutende Vorstösse und Siege der Ukraine sehen», sagt die Politologin.»

Wir werden sehen. Oder auch nicht. Oder so. Oder ganz anders. Natürlich nur, wenn. Oder wenn nicht. Dies ist möglich, das nicht ausgeschlossen. Oder umgekehrt.

Aber etwas muss ZACKBUM noch korrigieren. Nicht der «Blick» ist an diesem Unsinn schuld. er hat einfach eine Meldung von AFP übernommen. Copy/paste, you know, vous savez.

Man kann sich entscheiden, ob man nur kichern will. Oder gröhlen. Und sich dabei auf die Schenkel klopfen. Oder auch nicht.

JSH und Rena Zulauf

JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.

Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.

Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.

Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.

Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.

Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.

Weitere schmerzliche Niederlage

Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.

Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:

«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»

Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?

Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.

Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.

Klagen, klagen, klagen

Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.

Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.

Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.

Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.

Blütenlese

Erschütternd, was den Medien so alles einfällt nach der Niederlage.

Zunächst die strahlende Ausnahme. Die NZZ hatte sich als einzig Redaktion im Tageszeitungsmarkt gegen die Medienmilliarde ausgesprochen. Im Gegensatz übrigens zum NZZ-Verlag. Aber hier funktioniert noch das, was in den anderen Medienhäusern nur behauptet wird, aber nicht funktioniert: die Trennung zwischen Redaktion und Verlag.

Deshalb kann die NZZ souverän kommentieren:

«Das Medienpaket ist erfreulicherweise gescheitert. Nun geht die politische Debatte weiter. Sie sollte auch die SRG einbeziehen.»

Von hier an geht’s steil bergab. In der Niederlage sollte sich Grösse zeigen. Das geht bei der Verzwergung der Medien allerdings schlecht.

Für Tamedia wird Jacqueline Büchi als Kommentatorin vorgeschickt. Die fiel in der Vergangenheit mit unverantwortlichem, antidemokratischem Gerempel auf. «Maurer zündeln zu lassen, ist gefährlich», behauptete sie, «in trumpesker Manier flirtet er mit Verschwörungstheorien», behauptete sie wahrheitswidrig.

Schon damals überschätzte sie etwas ihre eigene Bedeutung und forderte streng: «Die Gesamtregierung muss Haltung zeigen und den Brandstifter in die Schranken weisen. Sonst riskiert sie ihre eigene Glaubwürdigkeit – und den Frieden im Land

Fast fünf Monate später können wir aufatmend feststellen: Der «Zündler» wurde nicht zurechtgewiesen, dennoch brach kein Bürgerkrieg aus in der Schweiz. Aber nach der Kanterniederlage im Kampf um Steuermilliarden für notleidende Verlegerclans sieht Büchi schon wieder Fürchterliches voraus:

«Tatsache ist, dass viele Aspekte unserer direkten Demokratie und unseres alltäglichen Zusammenlebens gefährdet sind, wenn unabhängige Informationen und eine gemeinsame Diskussionsbasis fehlen

Die natürlich nur Qualitätsmedien wie Tamedia liefern können, wo Qualitätsjournalistinnen wie Büchi schreiben.

Immerhin in etwas Selbstkritik übt sich Francesco Benini im Reiche CH Media: «Die Chefs grosser Schweizer Medienhäuser verhielten sich in einer Weise, als wollten sie das Paket unbedingt versenken, für das sie vehement plädierten.»

Das ist tapfer ausgeteilt. Allerdings erwähnt er dabei nur das grenzwertige Verhalten des Ringier-CEO Marc Walder und die Ankündigung von Tamedia, eine Sonderdividende auszuschütten. Wenn er für die Zukunft fordert, «sie sollten sich nicht so blöd anstellen wie bei ihrem Einsatz für das Medienpaket», dann könnte er auch seinen Ex-Vorsitzenden Pascal Hollenstein und seinen Besitzer Peter Wanner erwähnen. Aber bitte, Arbeitsplatzsicherung geht vor.

Noch schwerer hatte es Ringier mit seiner «Blick»-Gruppe. Verschiedene der sieben Zwerge aus der Leitungscrew hatten sich schon unsterblich lächerlich gemacht, herausragend «SoBli»-Chefredaktor Gieri Cavelty. Michael Ringier höchstpersönlich musste in die Tasten greifen, um seinen CEO Walder in Schutz zu nehmen. Als dessen zweites Malheur mit einer blöden E-Mail durchsickerte, verstummte Ringier. Walder sowieso.

Also wer bleibt noch: Ladina Heimgartner, die sich bereits mit einem völlig überflüssigen Leitartikel zur Lachnummer gemacht hatte, weil sie damit ohne Not die strikte Trennung zwischen Verlag und Redaktion ad absurdum führte, musst als CEO der «Blick-Gruppe» (um nur einen ihrer vielen Titel zu erwähnen) nochmals nachlegen und wird von der SDA zitiert: «Viele Leute läsen immer noch sehr gern Zeitungen. Diese blieben für die Demokratie wichtig, auch wenn sie vielfach kein Geschäft mehr seien, da Werbeeinnahmen zu grossen Internetkonzernen abflössen.»

Das sind Erkenntnisse von einer Tiefe und profunden Kennerschaft, die man erst mal sacken lassen muss. Während man sich die Lachtränen abwischt.

Geht’s noch schräger? Aber sicher, dafür ist «watson» immer zu haben. Hier fabuliert Peter Blunschi, «die Arroganz der «Grossen» war Gift für das Medienpaket». Schön für ihn, dass er nur ein «Kleiner» ist und daher auch auf die Komkurrenz einprügelt. Das sei allerdings «ein starkes Stück», wenn es der stellvertretende Chefredaktor des SoBli tue, der die «schlechteste Kampagne aller Zeiten» als Ursache für die Niederlage ausmache. Dabei aber «eigene Fehlleistungen grosszügig ausblendet. Gemeint ist das peinliche Video, in dem Ringier-CEO Marc Walder …» Tamedia ihrerseits habe sich mit der Sonderdividende bei gleichzeitigem Bezug von Kurzarbeitsgeld in die Bredouille begeben.

Und «watson»? Ach, ausser dass das Organ jeden Tag Fremdschämen provoziert, hat es sich wohl nichts zuschulden kommen lassen. Meint Blunschi, völlig frei von Selbstkritik.

Wir wollen diese kleine Blütenlese nicht ohne eine humoristische Note ausklingen lassen. Dafür greifen wir noch unterhalb von «watson» in die Mottenkiste. Dort schreibt «bajour»-Chefin Andrea Fopp:

«Wir von Bajour suchen jetzt aus eigener Kraft einen Weg in die Zukunft. Das ist ein Challenge

Aus eigener Kraft? Mit den geschenkten Millionen einer Pharma-Erbin, wäre ehrlicher. Wie soll denn diese «Challenge» gemeistert werden? «Wir von Bajour, Tsüri und Hauptstadt haben uns deshalb mit anderen Online-Projekten im Netzwerk Wepublish zusammengeschlossen, eine Vision von Bajour-Gründer Hansi Voigt.»

Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen, meinte Helmut Schmidt selig ganz richtig. Eine weitere Totgeburt von Voigt, wäre richtiger. Immerhin ist er auch dort «Geschäftsführer», als Fall-Back-Position, wenn «bajour» samt Fopp Geschichte ist.

 

 

 

 

Anwältin abgewatscht

Die Begründung des Bundesgerichts ist vernichtend für JSH und Rena Zulauf.

Jetzt ist bekannt, wieso das oberste Schweizer Gericht auf den Weiterzug von Jolanda Spiess-Hegglin nicht einmal eingetreten ist. Das meldete ZACKBUM gestern zuerst und exklusiv.

Die Vorgeschichte im Zeitraffer: Dezember 2014, Landammannfeier in Zug, es kam zu sexuellen Kontakten zwischen JSH und einem SVP-Politiker.

JSH gründete darauf den Verein «Netzcourage» und machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Im Mai 2020 reichte JSH ein Gesuch um den Erlass einer vorsorglichen Massnahme ein. Der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger sei vorsorglich zu verbieten, über einige zentrale Aspekte dieser Ereignisse zu berichten.

Dem entsprach ein Einzelrichter. Am 1. September 2021 hiess das Obergericht Zug die Berufung gegen diese präventive Zensur gut. Dagegen gelangte JSH ans Bundesgericht. Das gewährte dieser Beschwerde eine aufschiebende Wirkung; das bedeutete, dass die ursprüngliche Massnahme bis zum Urteil in Kraft blieb.

Nun ist das Bundesgericht, Höchststrafe für jeden Anwalt, auf die Beschwerde gar nicht eingetreten. Mit einer Begründung, die man nur als mehrfache Ohrfeige für RA Zulauf bezeichnen kann.

Denn das oberste Gericht belehrte sie, dass das Urteil der Vorinstanz nur anfechtbar sei, «wenn es einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann». Das müsse die beschwerdeführende Partei darlegen.

Jetzt kommt der Hammer:

«Jolanda Spiess-Hegglin äussert sich nicht dazu. Das hat zur Folge, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden kann.»

Für den juristischen Laien: dass das oberste Schweizer Gericht einem Anwalt vorwirft, dass er einen zentralen Punkt in einer Beschwerde nicht beachtet hat – und deshalb auf alle weiteren Aspekte nicht einmal eingetreten werden kann –, das ist nun dermassen peinlich, dass es den Lobhudel-Artikel in der NZZaS nochmal in einem ganz schiefen Licht erstrahlen lässt.

Die Begründung des BG gleicht einer Hinrichtung. Zunächst geht aus ihr hervor, dass RA Zulauf zuerst am 4. Oktober 2021 ans Bundesgericht gelangte. Dann stocherte sie mit zusätzlichen Schriften am 12. November und am 21. Dezember nach, mit «weiteren Eingaben samt Beilagen».

Das BG war schnell sicher: das wird nix

Dann kommt eine weitere Watsche: Das Bundesgericht hat in der Sache «keinen Schriftwechsel angeordnet». Das bedeutet, dass der Anwalt der Journalistin gar nicht in die Tasten greifen musste, das BG hielt eine Stellungnahme dieser Seite gar nicht für nötig. Alleine das ist ein klares Zeichen, dass die Richter ziemlich schnell zur Überzeugung kamen, dass die Beschwerde abgewiesen wird – oder man gar nicht darauf eintritt.

Dann kommt in Punkt 3.2. eingehüllt in Juristischem das Todesurteil. Denn das BG belehrt die Anwältin, als sässe die im Erstsemesterexamen an der Uni: «Übersieht sie mithin diese Eintretensfrage schlechthin, so kann das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde eintreten.»

Offenbar in der Meinung, dass man dieser Anwältin die Problemlage nochmals ausdeutschen müsse, erklärt es das BG nochmal ganz langsam. 3.3 verdient es, vollständig zitiert zu werden:

«Die Beschwerdeführerin äussert sich in ihrem Schriftsatz zu verschiedenen Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht abhängt. Sie verliert jedoch kein Wort darüber, inwiefern der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken könne. Bloss zu behaupten, das Bundesgericht sei zur Beurteilung dieser Beschwerde zuständig, und hierzu pauschal auf Art. 72 ff. und Art. 90 ff. BGG zu verweisen, genügt nicht. Dementsprechend kann das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintreten.»

In der Schule hiesse das: setzen, ungenügend, durchgefallen.

Da die Gegenpartei nicht mal Gegenwehr entfalten musste, kostet diese vorhersehbare Niederlage Fr. 4000.- Gerichtskosten. Plus natürlich die Anwaltskosten, die JSH zusätzlich berappen muss. Ausser, sie macht Mängel bei einem einfachen Auftrag geltend und weigert sich.

Völlig losgelöst von der Realität schweben zwei Frauen im Raum

Danach sieht es eher nicht aus, denn nach einer solchen Klatsche erstaunlich nassforsch und uneinsichtig zeigen sich die beiden Frauen in einer gemeinsamen Erklärung: «Die Begründung ist falsch», belehren sie die Bundesrichter, die schöben «formales Recht» vor, «um einen unbequemen Fall nicht behandeln zu müssen». Besonders gut gefallen wird dem obersten Gericht die Schlussfolgerung: das käme «einer Rechtsverweigerung gleich».

Das zeugt von seltener Arroganz und Realitätsverweigerung. Das sind keine «formalen» oder «formaljuristischen» Argumente gewesen, das ist vielmehr die Feststellung, dass die Rechtsschrift ans Bundesgericht die elementaren Rügeerfordernisse missachtet hat. Das ist der Beweis, dass Zulauf Grundregeln  des massgeblichen Rechts grob verkannt hat. Eine Anwältin begeht einen erschütternden Fehler, aber statt sich wenigstens zerknirscht zu zeigen, belehrt sie die obersten Richter des Landes und wirft ihnen Rechtsverweigerung vor. Da erhebt sich die Frage, ob es nicht therapeutischer Massnahmen bedürfte, um die beiden wieder an die Wirklichkeit heranzuführen.

Dass Anwältin und Mandantin gemeinsame den untauglichen Versuch der Anwältin unterschreiben, sich mit haarsträubenden Spitzfindigkeiten herausreden zu wollen, ist auch seltsam. Die Begriffe «eintreten» und «aufschiebende Wirkung» zu vermischen, das ist für einen Anwalt unverzeihlich. Nicht mal verständlich als vergeblicher Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.

Auch JSH alleine begibt sich mehr und mehr ins Reich der Fantasie:

Welche Kosten? Da der Anwalt von Tamedia gar nicht aktiv werden musste, hat das Gericht klar festgehalten, dass «keine Parteientschädigungen zugesprochen werden». Auf Deutsch: JSH muss keinen Rappen für Tamedia hinlegen. Könnte man das Spendeneinwerbung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nennen? Nach möglichem Spesenbetrug nun möglicher Spendenbetrug? Kann «Fairmedia» verantworten, daran beteiligt zu sein? Wir haben angefragt und um Erklärung gebeten …

Es wäre vielleicht an der Zeit, Kassensturz zu machen, was RA Zulauf aus ihrer Mandantin bereits pekuniär herausgeholt hat. Und welche Performance sie dafür ablieferte. Ohne die Zahlen zu kennen: aschgrau. Peinlich aschgrau.

Nächste Klatsche für JSH

Sie hat nun auch vor Bundesgericht verloren.

Zwei voneinander unabhängige Quellen haben ZACKBUM informiert: Das oberste Schweizer Gericht hat das Urteil des Zuger Obergerichts bestätigt. Das von einer Tamedia-Journalistin geplante Buch über die Ereignisse an einer Zuger Politikerfeier anno 2014 kann veröffentlicht werden. Darin soll vor allem die Perspektive des zweiten Beteiligten an dieser Affäre geschildert werden.

Es wurde Geld gesammelt, unter anderem von «Fairmedia». Es wurde getönt, dass Jolanda Spiess-Hegglin das Urteil der zweiten Instanz unbedingt ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Müsse.

Denn das Zuger Obergericht hatte die medienrechtlich problematische Massnahme, ein noch nicht geschriebenes Buch präventiv zu verbieten, gekippt. Mit einer glasklaren und logischen Begründung.

Das Bundesgericht ist in solchen Fällen nur dafür zuständig, nochmals zu überprüfen, ob alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Es geht normalerweise nicht mehr materiell auf das Urteil der Vorinstanz ein.

Kann ein Buch präventiv verboten werden?

Bei dem ganzen Streit geht es darum, ob die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger ein lange geplantes Buch über die berüchtigte Landammann-Feier in Zug schreiben darf. Dort war es überparteilich zu Übergriffen gekommen. Spiess-Hegglin hatte anschliessend daraus ein Geschäftsmodell gemacht und unter anderem den Verein «Netzcourage» gegründet.

Damit erlangte sie nationale Bekanntheit, bekam auch staatliche Unterstützung. Die hat sie sich nun selbstverschuldet wieder abgeschraubt. In letzter Zeit musste die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet diverse Nackenschläge einstecken.

Die Berufungsverhandlung gegen Ringier wurde haushoch und vollständig verloren. Der Prozess wegen Gewinnherausgabe dürfte auf ein neues Desaster hinauslaufen. Ihr Sprachrohr Pascal Hollenstein wurde zackbum bei CH Media entsorgt; man einigte sich auf eine sofortige «Auflösung» des Vertrags. Gründe? «Stillschweigen vereinbart

Nun offenbar auch noch das: mit allen Mitteln versuchte JSH zu verhindern, dass Binswanger ihre Recherchen über die Sichtweise des zweiten Beteiligten an dieser angeblichen Schändung publiziert. Sie unterstellte der Journalistin, dass damit unbezweifelbar eine Rufschädigung, eine Persönlichkeitsverletzung einherginge, die irreparablen Schaden verursachte und deshalb verboten werden müsse.

Ein Zuger Einzelrichter stimmte ihr zu und erliess eine superprovisorische Verfügung, die er später in eine Massnahme umwandelte, die Binswanger diverse Themenbereiche verbot. Das bedeutete, dass das Buch nicht erscheinen konnte.

Vergeblich ans Bundesgericht weitergezogen

Das Zuger Obergericht korrigierte dann diese Fehlentscheidung. Dagegen wandte sich Spiess-Hegglin ans Bundesgericht und war samt ihrem kleiner werdenden Fanclub euphorisch, als das oberste Schweizer Gericht verfügte, dass die vorsorgliche Massnahme bis zu seiner Urteilsverkündung aufrecht erhalten bleibe.

Das wurde als Indiz missinterpretiert, dass JSH hier obsiegen könnte. Dabei war es nur logisch; das Bundesgericht wollte verhindern, dass das Buch vor der Urteilsverkündung erscheinen könnte, was ein allfälliges negatives Verdikt sinnlos gemacht hätte.

Aber nun ist diese juristische Irrfahrt beendet. Das Urteil des Obergerichts bleibt gültig, das Buch kann endlich publiziert werden. Nach all diesem Tamtam dürfte es zu einem Bestseller werden. Ausser, die Öffentlichkeit hat von diesem Thema und ihrer Exponentin endgültig die Nase voll.

Es bleibt die Frage, wieso dafür Geld gesammelt werden musste. Und es bleibt die Frage, wieso die Anwältin von Spiess-Hegglin ihre Mandantin nicht vor all diesen Niederlagen schützt, indem sie ihr abrät, sich in solch aussichtslose Schlachten zu werfen.

Sollte nun auch noch der Kampf um eine Gewinnherausgabe wie das Hornberger Schiessen enden und eine minimale Summe herausschauen, dann muss eine neuerliche Spendensammlung lanciert werden. Damit JSH ihre Anwältin bezahlen kann.

Die grosse Medienlüge

Wieso geht ein Befürworter des Medienpakets mit 75 Prozent Gegenstimmen unter?

Es ist keine schlechte Art, die Temperatur der Stimmbürger zu messen. Seit einiger Zeit veranstaltet der «Blick» Streitgespräche. Ein Exponent ist dafür, einer dagegen. Moderierter Schlagabtausch, dann Abstimmung unter den Lesern. Der Gewinner bekommt ein Gratisinserat für seine Sache im «Blick».

Normalerweise ist der Ausgang eher knapp, schon ein 60 zu 40 ist Anlass zu Geraune. Nun ging aber im Disput zwischen Matthias Aebischer (NR SP, für das Medienpakets) und Peter Weigelt (alt NR FDP, dagegen) der Befürworter dramatisch unter. 75 Prozent stimmten gegen die Subventionsmilliarde.

Dabei tut auch der «Blick» alles, seinen Lesern ein Ja schmackhaft zu machen. Der Ringier-Verlag in der Person von Marc Walder tut hingegen alles dagegen. Auf seinen Spuren wandelt Pietro Supino, der aus Verzweiflung in seinen Tamedia-Blättern das Wort ergreift und länger nicht mehr loslässt. Als weiteren Beitrag zur strikten Trennung von Verlag und Redaktion.

Aber das eigentliche Problem der Befürworter ist nicht die völlig verunglückte Tell-Werbekampagne. Es sind auch nicht Unterstützer wie Hansi Voigt oder Jolanda Spiess-Hegglin, die schon alleine für 10 Prozent mehr Neinstimmen sorgen.

Es sind auch nicht Linke und Grüne, die plötzlich ihre Liebe zu den Portemonnaies der reichen Medienclans entdeckt haben. Und es sind auch nicht die «Verleger» der «Republik», die in aller kritischen Unabhängigkeit zu 90 Prozent für Staatskohle sind.

Das Problem ist die offenkundige Verlogenheit

Es ist die offenkundige Verlogenheit der Befürworter, die dem Publikum sauer aufstösst. Grossverlage, die satte Gewinne machen, Sonderdividenden ausschütten und alleine durch das Zusammenlegen ihrer Handelsplattformen um Milliarden reicher werden: wie sollen die glaubhaft machen, dass sie dringend Steuergelder brauchen, um nicht der Suppenküche anheim zu fallen?

Wer seinem Stammblatt den Stellen-, Immobilien- und Autoanzeiger wegnimmt, ins Internet verschiebt und sich weiterhin damit krumm verdient, vom Stammblatt aber fordert, dass es gefälligst selbst die Gewinnvorgabe erfüllen solle, Quersubventionen gebe es nicht, ist dermassen unglaubwürdig, dass er eigentlich ständig gegen Türen und Scheiben stossen müsste, weil seine Nase so lang geworden ist.

Wenn ein Unternehmen sein ursprüngliches Stammgeschäft von allen Profitbringern entkleidet, es anschliessend skelettiert, ins Koma spart, dünne Einheitssuppe in kleinen Schälchen serviert, dafür aber unverschämte Preise verlangt, wer soll da einsehen, dass ein solches Geschäftsmodell unbedingt eine Milliarde Steuergelder zusätzlich braucht?

Normal ist seit vielen Jahren, dass man mehr für weniger bekommt. Mehr Computer, mehr Handy, mehr Produkt, mehr Leistung. Für weniger Geld. Im Medienbereich ist’s umgekehrt.

Unglaubwürdiges Gejammer

Man kann dem Volk, den Stimmbürgern schon mal ein X für ein U vormachen. Man kann unermüdlich Vierte Gewalt, Kontrollfunktion, gar Rettung der Demokratie orgeln. Man kann mit trauriger Miene von bald bevorstehenden roten Zahlen jammern.

Wenn man dann in das von Weinreben umgebene Schloss zurückkehrt, den Aston Martin besteigt, auf der Privatyacht durch die Karibik schippert, dann wirkt das etwas unglaubwürdig.

Man kann von Meinungspluralismus schwärmen, die Bedeutung des Lokalen loben, die Meinungsvielfalt hochleben lassen. Und die Unabhängigkeit der Redaktion beschwören. Wenn man dann Jubelchöre das hohe Lied der staatshörigen Unterstützung singen lässt, die Redaktoren völlig unabhängig sich für ein Ja die Finger wundschreiben, wenn es nur Meinungseinfalt, Monothemen, offenkundig von Weisungen abhängige Redaktionen gibt, das Lokale zuerst krank-, dann totgespart wird, steht man nackter da als der Kaiser in seinen neuen Kleidern.

Es wird gejammert, dass es einen Paradigmenwechsel gebe, neue Technologien, das Internet, digital, interaktiv, neu. Da brauche man Hilfe bei der Transition, beim Wechsel, wer habe denn schon vorhersehen können, dass zwei Internetgiganten beim Online-Marketing 90 Prozent des Werbekuchens abräumen. Da brauche man Hilfe, das könne man alleine nicht stemmen.

Sagen die multimillionenschweren Verlegerclans. Statt ihre Kunstsammlungen zu verkaufen oder ihre überquellenden Schatullen zu öffnen. Statt es so wie René Schuhmacher zu machen. Der hat 30 Jahre lang den grössten Teil seiner Gewinne reinvestiert, betreibt Magazine mit hohem Nutz- und Gebrauchswert. Verzichtet daher auf seinen Anteil an Staatsmillionen und ist gegen das Medienpaket.

Für dumm verkaufen wollen

Diese Haltung stünde den Coninx-Supino, Ringier-Walder, Wanner-Wanner und Lebrument-Lebrument auch gut an. Dann könnte man vielleicht sogar über punktuelle Hilfen reden. Aber nur, wenn mit den explodierenden Gewinnen keine Sonderdividenden ausgerichtet werden, gell Tamdia?

Denn noch schlimmer als verlogene Heuchelei ist nur eins.

Selber so dumm sein, dass man meint, der Stimmbürger würde sich so leicht für dumm verkaufen lassen.

 

 

 

Spiess-Hegglin: nächste Klatsche

Nachdem sie schon in anderer Sache vor dem Zuger Obergericht vollständig verlor, nun eine teure Niederlage gegen eine Tamedia-Redaktorin.

Es ist kein Anlass zu Häme, aber eine beruhigende Wiederherstellung der Rechtsordnung im Medienbereich.

In einem skandalösen Fehlurteil hatte ein Zuger Richter zuerst in einer superprovisorischen Verfügung, die dann sogar in eine Massnahme umgewandelt wurde, präventiv ein geplantes Buchprojekt über die leidlich bekannte Zuger Affäre verboten.

Genauer hatte er die Behandlung ganzer Themengebiete wie beispielsweise Alkoholkonsum untersagt, die aber für eine Aufarbeitung eines Sexualkontakts während einer Politikerfeier in Zug nötig wären. Während solche Superprovisorische gegenüber geplanten Artikeln immer wieder verhängt werden, betrat er damit Neuland, was ein noch nicht geschriebenes Buch betrifft.

Glücklicherweise hat nun das Zuger Obergericht korrigierend eingegriffen und mit klaren Worten diese Fehlmassnahme aufgehoben. Allerdings brauchte es fast genau ein Jahr, um zu diesem naheliegenden Entscheid zu kommen.

Kein Anlass, eine neuerliche Persönlichkeitsverletzung zu befürchten

Zwar sei die Veröffentlichung des «Blick» zum Thema Landammannfeier persönlichkeitsverletzend gewesen – der einzige Erfolg vom juristischen Feldzug Spiess-Hegglins bislang – aber:

«In den seither vergangenen sieben Jahren haben vielmehr andere Faktoren – etwa diverse öffentliche Gerichtsverfahren und die Medienarbeit von Jolanda Spiess-Hegglin selbst – diese Ereignisse allgemein bekannt gemacht und vor allem bekannt gehalten.»

Damit legt das Gericht den Finger auf den grössten Schwachpunkt der Position von Jolanda Spiess-Hegglin, die sich ständig über das Eindringen in ihre Privatsphäre beklagt, das aber damit selbst unermüdlich in der Öffentlichkeit hält und mit äussert fragwürdigen Aktionen wie der Denunziationsplattform «netzpigcock» auf sich aufmerksam macht.

In seiner 33-seitigen sorgfältigen Urteilsbegründung zerfetzt das Zuger Obergericht unter anderem einen zentralen Punkt der Behauptungen der Anwältin von Spiess-Hegglin:

«Diese verweist in der Berufungsantwort auf anonyme Quellen und behauptet neuerdings, sie wisse, dass das Manuskript der Gesuchsgegnerin bereits vorliege, es viele «intime und private Schilderungen» enthalte und die Gesuchsgegnerin an zahlreichen Stellen «spekuliere». Mit dieser Behauptung ist sie nicht zu hören. Im Rahmen der Beweis- bzw. Glaubhaftmachungslast trägt die Gesuchstellerin auch die Behauptungslast und hat demzufolge die Anspruchsvoraussetzungen zu substanziieren.»

Auf Deutsch: Diese Hilfsbehauptung müsste belegt und damit allenfalls auch bestreitbar vorgetragen werden; einfaches Behaupten ist lachhaft.

Das wird langsam ziemlich teuer …

Spannendes Juristenfutter wird nun, ob ein allfälliger Weiterzug ans Bundesgericht aufschiebende Wirkung haben könnte, also das Publikationsverbot weiterhin aufrecht erhalten bliebe.

Besonders schmerzlich muss für Spiess-Hegglin sein, dass das Gericht ihr Kosten von insgesamt 48’000 Franken auferlegte. Dazu kommen noch die sicherlich happigen Honorarnoten ihrer Anwältin, die zwar von Niederlage zu Niederlage prozessiert, aber dafür natürlich auch Rechnung stellt.

Unverdrossen hat sie bereits angekündigt, dieses Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen, obwohl die Aussichten, hier einen formalen Fehler erfolgreich zu bemängeln, minim sind. Der einzige Vorteil dieser weiteren Geldverschwendung: das Urteil des Zuger Obergerichts ist damit noch nicht rechtskräftig.

Merkwürdige Preisverleihung

Dass Spiess-Hegglin nebenbei soeben einen Preis für ihre Denunziationmaschine mit dem putzigen Namen «netzpigcock» verliehen bekam, ist eine weitere Peinlichkeit.

Anlass zur Häme ist, dass sich auch im Licht dieses Urteils die Veranstalter des #fembizswissawards mit der Verleihung an Spiess-Hegglin für ihr «NetzPigCock-Tool» in der Kategorie «Innovation» ziemlich lächerlich gemacht haben. Neben der Initiatorin Tijen Onaran ist wie meist, wenn ein Fettnäpfchen herumsteht, auch Patrizia Laeri dabei. Die Mitglieder der Jury sollten sich vielleicht ihr Engagement nochmals überlegen, ebenfalls die namhaften Partner, die auf das Buzzword Frauen und Business hereingefallen sind.

Wenn frau krampfhaft auf lustig machen will …

Spiess-Hegglin selbst bleibt überraschungsfrei unbelehrbar: «Das Gericht kommt zum Schluss, dass meine Intimsphäre nun zum Allgemeingut gehört, gerade weil ich mich gegen die krasse Verletzung dieser Intimsphäre juristisch und öffentlich gewehrt habe.»

Das ist verständlich, wenn man diese Obsession zum Lebensinhalt und zur Geschäftsgrundlage auf #netzcourage gemacht hat. Aber was meint denn nun der ehrenamtliche Lautsprecher von Spiess-Hegglin, der Heuchler Pascal Hollenstein, der auch schon mal eine Sperrfrist bricht, um der Erste zu sein, der einen angeblichen Triumph von Spiess-Hegglin vermeldet, der in Wirklichkeit eine krachende Niederlage war?

Natürlich versucht er – als leuchtendes Vorbild journalistischer Objektivität – dieses Urteil runterzumachen: «Das Zuger Obergericht hebt vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Spiess-Hegglin auf.»

Diese Version wird dann aber schnell so verändert: «Gericht hebt vorsorgliche Massnahmen auf und gibt Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger recht.»

Offenbar ist es der journalistischen Leiter nach unten selbst aufgefallen, dass es bei der nun aufgehobenen erstinstanzlichen Massnahme keinesfalls um einen Schutz der Persönlichkeitsrechte ging – sondern um eine unerhörte präventive Zensurmassnahme ohne Beispiel.

Woher soll das Geld für all die Rechnungen kommen?

Auch Hollensteins Aufzählung der wenigen Erfolge von Spiess-Hegglin gegen den «Blick» und die «Weltwoche» ändert ja nichts daran, dass Spiess-Hegglin seither eine Klatsche nach der anderen einstecken muss. Ihre letzte finanzielle Hoffnung ist nun noch die Klage auf Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag. Da gibt es aber nur die absurde Hochrechnung des Geldverrösters Hansi Voigt, der mal kurz Umsatz und Gewinn gleichsetzt und behauptet, Ringier habe mit seinen Artikeln über den Vorfall rund eine Million Franken Umsatz – oder Gewinn – gemacht.

Ernstzunehmende Internet-Kenner gehen eher davon aus, dass es sich insgesamt um allerhöchstens 10’000 Franken handeln könnte. Selbst wenn Spiess-Hegglin eine solche Summe erstreitet: das würde nicht mal einen Bruchteil ihrer Anwaltskosten decken …