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Wumms: Marcus Keupp

Quatsch erzählen? Na und, einfach weiter Quatsch erzählen.

Beim «Militärexperten» und Dozenten an der Militärakademie der ETH Zürich stellen sich ernsthaft zwei Fragen:

  1. Ist er ein Rohrkrepierer?
  2. Ist er ein von Moskau bezahlter Diversant?

Denn sein öffentliches Wirken begleitet eine Spur von Fehleinschätzungen, Fehlprognosen und unbeirrter Rechthaberei.

So meinte der grosse deutsche Stratege: «Russland wird den Krieg im Oktober verloren haben.» Zu dieser schneidenden Prognose kam er «aufgrund mathematischer Berechnungen». Wahrscheinlich hantierte er mit Fantastillionen, dividiert durch null. Blöd nur: er meinte den Oktober 2023. Blöd nur: das haben die Russen bis heute nicht eingesehen.

Auf die Anfrage, was er denn im Nachhinein zu diesem Schlag ins Kontor sage, reagierte er nicht.

Das hielt ihn nicht davon ab, auch im April 2024 an seiner im März 2023 geäusserten Prognose festzuhalten, dass Russland den Krieg im Oktober 2023 verloren habe. Allerdings nur «strategisch».

Als Militärökonom erlaubt er sich auch Prognosen allgemeiner Art: «Der Kollaps des russischen Finanzsystems ist nur noch eine Frage von Tagen.» Aber diese Tage verstrichen ohne Kollaps – im März 2022.

Unbeschadet solcher Quatschaussagen findet der «Blick» immer wieder Gelegenheit, den Fehlprognostiker zu interviewen, der unbeirrt behauptet: «Wenn es so weitergeht, wird Russland den Krieg verlieren.»

Die grosse Keule hat er für alle parat, die versuchen, ohne das zu billigen, die Motive Putins zu ergründen. Diese Menschen seien «moralisch verrottet».

Nun ist Weihnachten bekanntlich Saure-Gurken-Zeit im Journalismus. Da sind Redaktionen zu Verzweiflungstaten bereit. Zum Beispiel der «Blick» zu dieser:

Nein, das ist nicht der Stehsatz von 2022, 2023, 2024 oder Anfang 2025. Das ist alt und neu zugleich.

Das Interview beginnt mit einer ganz kritischen Frage von Ausland-Reporter Samuel Schumacher:

«Herr Keupp, im April sagten Sie, Russland verliere den Krieg, wenn es so weitergeht. Bleiben Sie dabei?
Marcus Keupp: Wenn die westliche Waffenhilfe weitergeht und Russland weiterhin so viel Personal und Material durchbrennt, dann ja. Russland lebt von seinen Reserven. Und diese Reserven gehen aus.»

Dass Russland laut Keupp eigentlich schon mehrfach verloren habe und ausserdem sein Finanzsystem kollabiert sei, diese Erinnerung erspart Schumacher allerdings dem Fantasten.

Dafür lässt Keupp neue Ratschläge auf den wehrlosen Leser herabregnen. Gefragt, was das denn kosten würde, meint der «Militärökonom» knapp: «Das weiss ich nicht.» Muss ihn als wohlbezahlten ETH-Professor auch nicht weiter kümmern, würde ja der Steuerzahler der EU berappen.

Allerdings ist er nach einigen bitteren Erfahrungen mit Prognosen der Niederlage Russlands vorsichtiger geworden: «Der Krieg wird auch 2026 weitergehen.» Obwohl er doch schon mehrfach verloren wurde.

Auch der Kollaps steht nicht mehr unmittelbar bevor: «Aber die Fantasie, Russland sei ein Märchenland mit unbegrenzten Ressourcen, fängt langsam an zu bröckeln.»

Vom Zusammenbruch zum Bröckeln und zurück. Das Einzige, was hier bröckelt, ist die Sinnhaftigkeit dieser wilden Behauptungen.

Das hier nennt man militärisch eine Ausweichstrategie, eine Frontbegradigung, ein Ablenkungsmanöver, das Zünden von Nebelgranaten: «Russlands Krieg gegen uns ist bereits im vollen Gang. Man muss schon sehr tief schlafen, um das nicht zu merken.» Natürlich sei das ein «hybrider Krieg», denn: «Das Einzige, was derzeit noch fehlt, sind mechanisierte Mittel: Panzer und dergleichen.»

Aber Vorsicht, wenn wir alle innehalten beim Singen von Weihnachtsliedern und aus dem Tiefschlaf erwachen, hören wir da nicht leise und fern, nein, nicht das Rieseln von Schnee, aber das Rasseln von Panzerketten?

Keupp entlässt uns ganz unfriedlich ins Fest: «Für Russland ist Krieg besser als Frieden

Was er nicht erwähnt: für ihn ist ein Interview besser als kein Interview. Denn: «Dieses Jahr ist Marcus Keupps neues Buch «Spurwechsel – die Welt nach Russlands Krieg» erschienen.» Und wer will ihn denn noch interviewen.

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Krachende Niederlage für den Mohrenkopf-Professor

Bernhard Carlos Schär verträgt Kritik nur schlecht.

Schnell droht er mit Presserat oder reicht gar Klage ein. Allerdings vergeblich.

Gegen die NZZ wollte der Assistenzprofessor der Uni Lausanne den Presserat anrufen. Sie hatte es gewagt, seine Studie über M*** als fehlerhaft und unwissenschaftlich zu kritisieren.

Denn wer sich Gedanken über den angeblich rassistischen Gehalt des Wortes Mohrenkopf oder Mohrentanz macht und das Pfui-Wort nicht mal ausschreibt, disqualifiziert sich selbst.

Das mit dem Presserat liess Schär dann bleiben, dafür reichte er Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen einen Artikel dieses Autors in der «Weltwoche» und wegen drei Artikeln auf ZACKBUM ein.

Unter anderem forderte Schär, dass per superprovisorischer Anordnung diesem Autor verboten werden sollte, über die Klage gegen ihn zu berichten.

Unglaublich: das Regionalgericht Bern-Mittelland gab diesem Antrag statt. Ein einmaliger Maulkorb-Erlass, ein Anschlag auf die Medienfreiheit. Gegen den sofort Einsprache erhoben wurde.

Anschliessend liess sich das Berner Gericht fast zwei Monate (!) Zeit, um über diese Superprovisorische zu befinden. Um schliesslich am 25. November zur Einsicht zu gelangen: «Soweit weitergehend wird das Gesuch (von Schär, Red.) vom 29. September abgewiesen.»

Tschakata. Die WeWo und Zeyer wurden lediglich angewiesen, drei von vielen eingeklagten Bezeichnungen zu löschen.

Alle weiteren Behauptungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ein dritter ArtikelSchär, der Schweiger» ), der ebenfalls hätte gelöscht werden sollen, wird im Berner Entscheid nicht mal erwähnt.

Absurd war die Forderung seiner Anwältin, dass nicht nur all diese Artikel gelöscht werden müssten, sondern WeWo und Zeyer verpflichtet werden sollten, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren».

Der empfindsame Forscher hat nun drei Monate Zeit, ob er es dennoch auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.

Sein Mütchen kühlen dürfte allerdings die Entscheidung der Gerichtspräsidentin, dass er die Gerichtskosten und eine Parteienentschädigung übernehmen muss. Plus natürlich die Kosten seiner eigenen Anwältin.

Geschichtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Im Gegensatz zu Mathematik oder Physik gelten hier andere Regeln als Falsifikation oder Wiederholbarkeit eines Experiments als Methoden zur Überprüfung.

In seiner Gegendarstellung, die von der NZZ unverständlicherweise abgedruckt wurde, behauptete Schär: «Zutreffend ist, dass Prof. Dr. Bernhard C. Schär [. . .] kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen wird. Unter schweren wissenschaftlichen Fehlern sind erwiesene Datenmanipulationen, Plagiate oder vorsätzliche Verfälschung von Forschungsergebnissen zu verstehen. Nichts Vergleichbares liegt hier vor.»

Zu bestreiten, was gar nicht vorgeworfen wurde, nämlich beispielsweise vorsätzliche Verfälschung, ist ein übler Trick aus der untersten Schublade der Demagogie.

Tatsächlich wird Schär vorgeworfen, dass er allein schon durch die Verwendung von Sternchen, weil er den Begriff «Mohr» – sein Untersuchungsgegenstand – nicht aussprechen will, Voreingenommenheit signalisiert.

Zudem wird ihm bislang unwidersprochen vorgeworfen, dass er sich in der Genealogie der Eigentümerschaft des Mohrenkopf-Hauses in Zürich wie auch in der Wappenkunde schwer verhauen hat.

Das sind zwar nach seiner Definition keine «wissenschaftlichen Fehler». Aber oberpeinlich ist es trotzdem.

Noch peinlicher ist, dass normalerweise in Geisteswissenschaften Erkenntnisgewinn durch Rede und Gegenrede entsteht, durch Behaupten und Widerlegen von Behauptungen.

Wer sich dem entzieht (inhaltlich wollte und will Schär zu keinem Vorwurf Stellung nehmen), erlaubt zumindest Zweifel daran, als historischer Forscher ernst genommen zu werden.

Damit findet ein ganz trübes Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende.

Wie bei ihm üblich hat Schär auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht benützt.

Dass zum ersten Mal in der jüngeren Mediengeschichte einem Journalisten ein Maulkorb verpasst wurde, dass er über eine Klage gegen ihn selbst nicht berichten darf, bleibt als Skandal.

Dass die Mainstream-Medien das nicht einmal vermeldet haben, obwohl es alle Journalisten betrifft, ist bedenklich. Hier herrscht offenbar die Meinung vor: Maulkorb für Zeyer – recht geschieht’s ihm.

Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

Auf die Schnauze gefallen

Guter Sieg des «Beobachter».

Keine Firma mag es, wenn sie medial kritisiert wird. Grosse Firmen beschäftigen Heerscharen von PR-Schnitzern und juristischen Fachkräften. Die Medien in die Zange nehmen, mit Geschwurbel und Schönsprech zuschütten und drohend darauf hinweisen, dass ein Rechtsstreit dann verdammt teuer werden könnte.

Diesmal hat es ein Nicht-so-Grosser versucht – und ist krachend gescheitert.

Ende 2020 veröffentlichte der «Beobachter» einen sorgfältig recherchierten Artikel «Mit Fake-Unterschrift zum Kassenwechsel».

Darin machte die Zeitschrift schwere Vorwürfe gegen den Krankenkassenvermittler Swiss Home Finance und dessen Inhaber Bernard Duzhmani: Mitarbeitende des Unternehmens sollen demnach Kundenunterschriften nachgezeichnet haben, wenn die Originalunterschrift fehlte. Der Beobachter stützte sich dabei u. a. auf Aussagen ehemaliger Mitarbeitender, interne Dokumente und – zentral – auf ein Video.

Duzhmani ging in die Gegenoffensive. Vom Groben. Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung, er forderte Unterlassung und Schadenersatz. Dafür mietete er die umtriebige Medienanwältin Rena Zulauf. Nicht unbedingt eine gute Idee.

Gleichzeitig beauftragte Duzhami die PR-Bude Rod Kommunikation, ihren Gründungspartner David Schärer, eine Medienkampagne loszutreten. Auch keine gute Idee.

Unter dem Hashtag «#SecondoAugust» wurden ganzseitige Inserate (so in der «NZZamSonntag» oder in «20 Minuten») geschaltet. Mit allen Schikanen aus der Küche der Spindoctors.

«Unser Klient wurde Opfer einer Intrige», bollerte der Aufmacher-Slogan, und dann ging’s richtig zur Sache:

  • Der Artikel des «Beobachters» sei falsch und habe ihn und seine Firma «Swiss Home Finance» existenziell geschädigt.

  • Die Vorwürfe seien durch «Feinde» oder «Intriganten» konstruiert worden.

  • Der «Beobachter» habe angeblich nicht sauber recherchiert und sei voreingenommen gewesen.

Auch die Rassismuskarte wurde gespielt: hier habe es ein Secondo geschafft, ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen, und nun mache man ihn zu Unrecht fertig.

Immerhin, ein paar Medien fielen auf diese geradezu trumpsche Wirklichkeitsverzerrung rein und übernahmen das Narrativ.

Allerdings hatte sich Duzhami zwar teure, aber vielleicht nicht die besten Hilfstruppen ausgesucht. Denn letztlich verrauchte die teure Medienkurzoffensive ohne grosse Auswirkungen.

Und RA Zulauf erlebte einen weiteren Déjà-vu-Moment: im Mai 2024 schmetterte das Zürcher Handelsgericht die Klage ab. Der Beobachter-Artikel sei, so das Handelsgericht, nicht eine blosse Racheaktion oder Diffamierung gewesen, sondern eine fundierte Recherche. Die vorhandenen Beweise – insbesondere das Video – hätten einen substantiellen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet.

Trotzdem gelangten Duzhami/Zulauf ans Bundesgericht. Und kassierten eine zweite schallende Ohrfeige. Die Beschwerde sei unbegründet.

Das Bundesgericht hält fest, dass der Wahrheitsbeweis für einen Teil der Vorwürfe – nämlich das Nachzeichnen von Unterschriften – als erbracht gilt. Insbesondere das Video bilde einen «Hauptbeweis», der belege, dass in den Büros von Swiss Home Finance Unterschriften nachgezeichnet wurden.

Darüber hinaus erkannte das Gericht den öffentlichen Interessensbezug an: Die Geschäftspraktiken von Vermittlern im Gesundheits- und Versicherungsbereich berühren eine breite Öffentlichkeit. Daher sei die Berichterstattung, trotz schwerwiegender Vorwürfe, gerechtfertigt.

Das Bundesgericht wies Duzhmanis Argumente zurück, wonach es sich bei den Quellen um Intrigen oder aktenunklaren Aussagen handle. Die Vorinstanzen hätten sorgfältig geprüft, ob die Quellen glaubwürdig seien, und es lägen zusätzliche Unterstützungsbelege vor (z. B. Angaben von Kunden).

Also ausser teuren, sehr teuren Spesen nichts gewesen. Immerhin ein Lichtblick im journalistischen Elend der zum Skelett runtergesparten Medien, dass es sich wenigstens der «Beobachter» noch leisten konnte, seine Position bis vors Bundesgericht zu verteidigen.

Und ohne dass er oder der Ringier-Verlag unter der PR-Kampagne einknickten und kostensparend in einen Vergleich eingewilligt hätten. Was natürlich die Absicht der ganzen Kampagne war.

Der bei dem Urteil des Handelsgerichts eigentlich aussichtslose Gang ans Bundesgericht sollte offensichtlich einerseits bis heute die Rechtskraft des Urteils herauszögen. Und andererseits wurden damit hübsche Honorarnoten generiert, allerdings money for nothing.

Rod hingegen liess es bei einem kleinen Feuerwerk um den 1. August 2021 bewenden.

Von der Publikation des Artikels im Dezember 2020 bis zum letztinstanzlichen Gerichtsentscheid vergingen fast fünf Jahre.

Einem solchen Druck (und solchen Kosten) hält nur ein grösseres Medienhaus stand.

Gerade bei Klagen wegen angeblicher Ruf- oder Geschäftsschädigung geht es vielen Klägern in erster Linie darum, dem beklagten Organ möglichst hohe Verteidigungskosten zu verursachen. In der Hoffnung, dass dem irgendwann mal die Luft ausgeht. Wer am Schluss gewinnt, ist eigentlich egal, die Sache soll mit einem Vergleich weggeräumt werden.

Hier hat’s nicht geklappt. Ein Fünkchen Hoffnung in der Düsternis.

Orwell lässt grüssen

Moskau feiert, Kiew feiert. Und Gaza wird zerstört und entvölkert.

Massenmedien, die den Anspruch auf Glaubwürdigkeit erheben wollen, sollten ein Mindestmass an Objektivität bewahren. Die es absolut nicht gibt, aber man könnte ja versuchen, sich ihr anzunähern.

Russland begeht den 80. Jahrestag des Sieges über den Hitler-Faschismus. Kein Land der Welt hat wie die verblichene Sowjetunion einen dermassen hohen Blutzoll (mehr als 27 Millionen Tote) und gigantische Zerstörungen durch den Angriffskrieg des Hitler-Faschismus erlitten. Die Westalliierten haben erst 1944 mit der Landung in der Normandie ernsthaft eingegriffen. Aus Furcht, dass die nach Stalingrad siegreiche Rote Armee ganz Europa, mindestens das ganze Deutsche Reich erobern könnten.

Winston Churchill, nie um ein offenes Wort verlegen, meinte nach dem Sieg: «Vielleicht haben wir das falsche Schwein geschlachtet.» Das war auch die Hoffnung der Soldateska um den Kriegsverbrecher Graf von Stauffenberg, die Hitler vergeblich aus dem Weg räumen wollte, um einen Separatfrieden mit dem Westen auszuhandeln, um dann gemeinsam die UdSSR zu vernichten.

Dass Präsident Putin den Jahrestag dazu missbraucht, den Überfall auf die Ukraine zu rechtfertigen, kann als Propagandagedöns denunziert werden. Es ist genauso dummes Gequatsche wie die Ankündigung Präsident Trumps, den Ukrainekrieg am ersten Tag, allenfalls nach 100 Tagen zu beenden.

Die westlichen Staatschefs glänzten in Moskau durch Abwesenheit, knirschend musste eingestanden werden, dass dennoch viele Führer grosser Staaten in Moskau anwesend waren, in erster Linie Chinas Präsident Xi.

Die Anwesenheit eines Vertreters der EU in Moskau wurde im Rahmen der Meinungsfreiheit und der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten hingegen harsch kritisiert.

Respektvolles Gedenken an die unvorstellbaren Opfer der Sowjetunion ist eine Sache. Das kurz erwähnen, um dann auf Putin einzuprügeln, ist eine andere, unerträgliche.

Der US-Regisseur und Oscar-Preisträger Oliver Stone lässt sich von «Russia Today» zitieren: «Vor Journalisten äusserte er seine Empörung über Geschichtsrevisionismus und russophobe Politik in der Europäischen Union. «Ich finde das echt krass und bin echt schockiert, aber es passiert».» Damit hat er, anwesend in Moskau, den Bereich des Erwähnbaren in den westlichen Mainstreammedien verlassen.

Dafür gaben sich an der Gedenkfeier in Kiew die wichtigsten Vertreter der EU ein Stelldichein. Deutschland, England, Frankreich, auch Polen, waren mit Präsident und Ministerpräsidenten anwesend. Dabei waren grosse Teile der ukrainischen Bevölkerung Helfershelfer des Faschismus, halfen willig dabei, Hunderttausende von Juden zu deportieren oder gleich vor Ort umzubringen.  Der Kriegsverbrecher Stepan Bandera wird bis heute im Westen der Ukraine mit Denkmälern und Heldenverehrung gewürdigt. Die Asow-Brigaden, eine kriminelle ukrainische Soldateska, halten sein Andenken und seine Ideologie weiter hoch.

Die Teilnahme russischer Vertreter an den peinlichen, kleinen Gedenkveranstaltungen in Deutschland (der 8. Mai ist nichtmal ein allgemeiner Feiertag) ist unerwünscht. Als Ausdruck höchster Toleranz werden die Denkmäler zur Erinnerung an den heldenhaften Kampf der UdSSR (noch) nicht geschleift. Kann aber noch kommen.

Die DDR feierte den 8. Mai als Tag der Befreiung, die wiedervereinigte BRD wenn schon als Tag der Niederlage.

Zudem ist die israelische Regierung rund um den zur Fahndung ausgeschriebenen mutmasslichen Kriegsverbrecher Netanyahu finster entschlossen, die letzten Reste der Infrastruktur im Gazastreifen zu zerstören. Seit Längerem werden keine Hilfslieferungen mehr nach Gaza durchgelassen. Die Bevölkerung sollte sich am besten in Luft auflösen – oder einfach  krepieren. Frauen, Kinder, Alte, das ist der israelischen Soldateska so egal wie zuvor der Hamas.

Auch das ist natürlich eine nicht ausgewogene Darstellung dieser Ereignisse. Aber Moskaus Siegesparade als reine «Propagandashow» zu denunzieren, über Kiew hingegen wohlwollend zu berichten, beim Völkermord im Gazastreifen so distanziert wie möglich der Berichterstatterpflicht nachzugehen, das hat nichts mehr mit geldwerten Leistungen zu tun.

Der Konsument würde gerne dafür bezahlen, in einer aus den Fugen geratenen Welt Orientierungshilfe, Einordnung zu bekommen. Für diese Hilfestellung wären viele gerne bereit, Abonnements zu unterhalten, die inzwischen auch nicht mehr ganz billig sind.

Obwohl seit Jahren das Prinzip herrscht: weniger Angebot für höhere Preise.

Stattdessen:

«Protzparade, wie Putin seinen Krieg rechtfertigt, Kriegspropaganda, Moskau schränkt das Internet ein, insgesamt 29 ausländische Staats- und Regierungschefs sollen russischen Staatsmedien zufolge an der Parade teilnehmen».

Oder gleich, auch «Die Zeit» zerstört ihr Renommee: «Die Erinnerung an den Weltkrieg muss eine Mahnung sein, Russland bei seinem Angriff auf die Ukraine zu stoppen.» Oder der «Spiegel»: «Ein Aussteiger berichtet, wie Putin die Geschichte missbraucht».

Dagegen Schalmeien bei der Beschreibung des Propaganda-Events in Kiew.

Schön, gibt es die Papstwahl. Da rücken die Verbrechen der israelischen Regierung im Gazastreifen, die allen Regeln des Völkerrechts widersprechenden Angriffe auf Syrien und den Libanon in den Hintergrund. Man stelle sich vor, Russland würde nicht nur in der Ukraine einen Krieg führen, sondern auch noch willkürlich umliegende Staaten bombardieren und attackieren.

Die Journaille würde sich nicht mehr einkriegen. Aus Furcht, mit der Antisemitismus-Keule erschlagen zu werden, wagt es kaum einer, an Israels völlig illegalen, menschenverachtenden Militäroperationen Kritik zu üben.

Dafür gibt es einen Stellvertreterkrieg um den European Song Contest in Basel. Soll Israel daran teilnehmen? Nemo, der Vorjahressieger, und viele andere Kunstschaffende haben sich dagegen ausgesprochen, die Veranstalter halten unverbrüchlich daran fest. Statt Friede, Freude, Eierkuchen, bereitet sich die Stadt auf Ausschreitungen und üble Zusammenstösse vor.

Natürlich sind alle Solidaritätsadressen an die verbrecherische Hamas verächtlich und zeugen von völliger Verspeiltheit. Aber dass Events, die Multimillionen von Zuschauern haben, ein Geschenk für alle sind, für ihre Anliegen einzutreten, kann wohl nicht überraschen.

Liest man hier Einordnung, Reflexion? «So tobt Basel», schreibt die bz doppeldeutig. Denn es steht ja auch noch die Meisterfeier an. Hier wird mal wieder «unabdingbare Verteidigung des Existenzrechts Israels» und «from the river to the sea» aufeinanderprallen. Natürlich unversöhnlich, und sicherlich auch gewalttätig.

Bemühen sich da die Medien, die Gründe für das Verhalten beider Antagonisten ihren Konsumenten verständlich zu machen? Die Frage stellen, heisst, sie zu beantworten.

 

Wumms: Jan Böhmermann

Schweizer Humoristen und der Brachialsatiriker aus Deutschland haben eins gemeinsam.

Scherze über andere und auf Kosten anderer machen: das ist die Lieblingsbeschäftigung aller Kabarettisten und Humoristen. Besonders brutal geht dabei Jan Böhmermann vor, der in seiner Show im deutschen Gebührensender regelmässig alle und alles vorführt, was nicht in seine sehr kleine Gesinnungsblase passt.

Dabei raunzt er auch schon mal unappetitlich mit einem Schmähgedicht den türkischen Präsidenten an. Sein Vorteil dabei: seine Gerichtskosten übernimmt der Gebührenzahler. So prozessierte er hier bis zum Bundesverfassungsgericht hinauf, ob er lyrisch wertvolle Zeilen wie «Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner» wiederholen darf oder ob sie verboten bleiben.

Das Ende beschrieb die FAZ in gültigen Worten: «Eindeutiger als Jan Böhmermann kann man vor dem Bundesverfassungsgericht kaum scheitern. Am Ende des bald sechs Jahre alten Rechtsstreits steht so der schlichte Satz: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.“»

Nun kann man hier allenfalls vom Ausloten der ewigen Frage sprechen, was Satire darf – und was dann doch nicht. So kleinkariert, wie er eigentlich ist, kommt Böhmermann allerdings in einem zweiten Streitfall rüber, den er ebenfalls krachend verloren hat.

Böhmermann hatte in seiner Fernsehsendung über »Beewashing« berichtet und damit u.a. die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit schmücken könnten. Dabei hatte er eine sächsische Bio-Imkerei namentlich erwähnt, mitsamt Logo und Foto des Geschäftsführers.

Der spannte nun seinerseits einen satirischen Muskel an, indem er sogenannten Beewashing-Honig vertrieb, den er auch als «Böhmermann-Honig» bezeichnete und ihn mit Böhmermann als «führenden Bienen- und Käferexperten» auch mit Bild bewarb.

Gut gegeben, hätte wohl ein souveräner Mensch gedacht. Eilantrag, jegliche Werbung mit meinem Bild und Namen sind zu verbieten, Persönlichkeitsverletzung und überhaupt, japste Böhmermann. Und scheiterte damit vor dem Landgericht. Ist ja nicht mein Geld, dachte Böhmermann und rekurrierte ans Oberlandesgericht.

Das beschloss sicherheitshalber mit der Massgabe, dass es gegen sein Urteil keine Rechtsmittel mehr gebe, dass das erstinstanzliche Urteil völlig korrekt war. Nochmals eine Doppelklatsche für Böhmermann.

Was ist von einem Komiker oder gar Satiriker zu halten, der vor laufender Kamera gewaltig austeilt, aber höchst empfindlich reagiert, wenn er mit seinen eigenen Waffen bekämpft – und geschlagen wird?

Genau, der ist nicht mal ein Witz. Der ist blamiert und disqualifiziert. Wieso erinnert er einen dabei an Mike «Arschloch» Müller?

Was für eine Klatsche

Das Obergericht hebt das Urteil gegen Vincenz & Co. auf.

Kaum ein Fall der jüngeren Rechtsgeschichte war von dermassen viel Vorverurteilung begleitet wie der Fall des gefallenen Starbankers Pierin Vincenz und seines Kompagnons.

Aus einem simplen Spesenbetrug wollte die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsführung zwirbeln. Denn sie hatte sich selbst unter Zugzwang gesetzt, indem sie den Banker und seinen Kompagnon für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen hatte. Wäre am Schluss ein mickriger Spesenbetrug übrig geblieben, wäre das grob rechtsmissbräuchlich gewesen.

Also wurden die Medien immer wieder mit saftigen Storys aus dem Bankerleben von Vincenz angefüttert. Ausflüge in den Rotlichtbezirk, eine unselige Vorliebe für Striptease-Schuppen wie die Haifisch-Bar, knappe Spesenbelege mit einer Zahl und einer Unterschrift drauf, alles aber durchgewinkt vom völlig unfähigen VR-Präsidenten von Raiffeisen, der bis heute an der HSG ausgerechnet über Corporate Governance doziert.

Wie diese Interna an die Öffentlichkeit und vor allem in die Hände des damaligen Tamedia-Oberchefredaktors Rutishauser gerieten – ein Geheimnis. Das sich aber einer logischen Deduktion nicht entzieht. Einblick hatte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung – und Raiffeisen als Privatkläger. Dreimal darf man raten …

Nun aber die Granate aus dem Obergericht. Nach dem Schuldspruch mit happigen Gefängnisstrafen hatten alle Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft appelliert. Im Sommer hätte die Verhandlung vor dem Obergericht stattfinden sollen. Ist abgeblasen.

«Das Urteil vom 11. April 2022 sowie das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 des Bezirksgerichts Zürich, 9. Abteilung, werden aufgehoben

So eine oberrichterliche Klatsche hat Seltenheitswert. Denn sie erfolgt nur, wenn «schwerwiegende, nicht heilbare Mängel des erstinstanzliche Verfahrens» festgestellt werden müssen. Das ist zunächst eine gewaltige Ohrfeige für den zwischenzeitlich triumphierenden Staatsanwalt Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel, der seine lange und erfolglose Karriere endlich noch mit einem Blattschuss abrunden und beenden wollte. War nix. Seiner Anklageschrift wird vom Obergericht vorgeworfen, sie sei «teilweise ausschweifend», wiederhole sich, sprenge den gesetzlichen Rahmen mit ihrem Umfang von 364 Seiten.

Das gilt ähnlich auch für das Urteil, das sagenhafte 1200 Seiten lang war.

Normalerweise flickt das Obergericht solchen Bruch einfach, indem es in seinem Urteil und seiner Begründung all das zurechtrückt, was die untere Instanz in den Sand setzte. Hier ist es nun offensichtlich so, dass die drei Oberrichter nicht die geringste Lust verspürten, sich durch diese Papierberge hindurchzuwühlen. Stattdessen: alles wieder auf Start. Nochmal von vorne.

Das bedeutet: alleine Vincenz und Stocker bekommen mal eine Entschädigung von zusammen 100’000 Franken. Insgesamt schüttet das Gericht 400’000 Franken aus. Also der Steuerzahler blutet für den Schrott, den die untere Instanz zusammengeschraubt hat.

Das bedeutet: der Fall wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dort kann der Pechvogel mit dem langen Namen nochmals eine Anklageschrift basteln – oder den Fall abgeben. Gelingt das, wird nochmal am Bezirksgericht Klage eingereicht.

Das bedeutet: bislang ausser Spesen nichts gewesen. Für alle Beteiligten (ausser dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht) gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Obwohl die noch nie so mit Füssen getreten wurde wie hier.

Das bedeutet vor allem: da die Chose wieder bei der Staatsanwaltschaft hängig ist, laufen die Verjährungen weiter. Also dürfte die neue Anklageschrift entschieden dünner werden, weil einige Anklagepunkte inzwischen aus den Traktanden gefallen sind.

Das bedeutet aber auch: die Vermögenswerte von Vincenz und seinem Kompagnon bleiben weiterhin «sichergestellt», das heisst, sie haben seit vielen Jahren und weiterhin keinen Zugriff darauf. Was so ein Nebenskandal in diesem Justizskandal ist.

Tümelnde «Weltwoche»

Es ist ein Fremdbeitrag.Aber er ist im Verantwortungsbereich Köppels.

Dem Mann mit dem bübischen Grinsen fehlt ein Korrektiv. Wer Besitzer, Herausgeber, Verleger und Chefredaktor in einer Person ist, dem fehlt die Bremse. Der Gegenpart. Jemand, der gelegentlich sagt: spinnst Du, das geht wirklich nicht.

Das Geseier von Karlheinz Weissmann aus der «Jungen Freiheit» hätte niemals auf «Weltwoche online» erscheinen dürfen. Gerade jetzt, wo sich das Magazin in Deutschland breitmachen will. Denn mit solchem Gezeusel katapultiert es sich selbst in die übelste rechte Ecke.

Eine typisch deutsche Debatte ist die Frage, ob das Ende des Zweiten Weltkriegs eine Befreiung oder eine «Niederlage des eigenen Landes» gewesen sei. Hier hackt es in der WeWo:

«Dass die Nachgeborenen es zu einer «Befreiung» umdeuten wollen, hat oft mit Dummheit, Verdrängung und dem Fehlen jedes Empfindens nationaler Würde zu tun.»

Nein, einen solchen Satz niederzuschreiben, hat immer mit Dummheit, Geschichtsrevisionismus und dem Fehlen jedes Empfindens von Anstand zu tun.

Geschichte wird immer wieder neu erzählt und umgeschrieben. Unzählig die Versuche, Hitlers Überfall auf die Sowjetunion als Präventivschlag, als Notwehr umzudeuten. Sie werden immer wieder unternommen, sie müssen immer wieder bekämpft werden, denn es war ein verbrecherischer Vernichtungskrieg. Für die sowjetische Bevölkerung in den eroberten Gebieten gab es schlichtweg kein Lebensrecht, was die Führung der Wehrmacht und jeder an diesem Verbrechen Beteiligter wusste.

Weissmann hält sich selbst für einen ganz scharfen historischen Denker, dabei ist er nur erbärmlich in seinem Versuch, die Geschichte umzuschreiben. Früher seien die Zeiten, wie sonst, besser gewesen: «Denn von «Befreiung» im Hinblick auf den 8. Mai 1945 redeten in der Regel nur Kommunisten und «heimatlose Linke»».

In Weissmanns Wahrnehmung habe «der Einmarsch und die Besetzung des Reichsgebiets» etwas ganz anderes, Schlimmeres bedeutet:

«Zahllose Gewaltakte, die nie geahndet wurden, Gesetzlosigkeit, Plünderungen, Gefangenschaft der Soldaten, zum Teil unter katastrophalen Bedingungen, Festnahme und Internierung von Zivilisten. Vergewaltigungen gab es in Menge im französischen Besatzungsgebiet – nicht zuletzt durch Kolonialsoldaten –, in erheblicher Zahl in der US-Zone, hunderttausendfach im Osten. Unter sowjetischer Verantwortung kamen ausserdem Massenmord, die Vertreibung von Millionen und Verschleppung hinzu, permanenter Terror und die Schaffung eines neuen Lagersystems auf der Basis des alten.»

Einmarsch und Besetzung? In kollektiven Wahn verfallen, wollten kampfbereite Deutsche nicht einsehen, dass spätestens mit der Niederlage bei Stalingrad der Krieg verloren war. Daher mussten sie mit Waffengewalt belehrt werden, dass man nicht ungestraft fremde Länder überfällt, Millionen von Andersdenkenden und Juden umbringt, ungeheuerliche Kriegsverbrechen begeht.

Dass vor allem Soldaten der Roten Armee, nachdem sie gesehen hatten, welche unvorstellbaren, barbarischen Greueltaten die deutschen Herrenmenschen in ihrer Heimat begangen hatten, sie Gebiete befreiten, die von den endlich besiegten Deutschen zuvor verheert, zerstört, entvölkert worden waren, sich nicht an alle Regeln der Haager Landkriegsordnung hielten: das ist nicht akzeptabel, aber mehr als verständlich.

Dann zitiert Weissmann Wortfetzen anderer Verwirrter, zu denen auch der von Alkoholmissbrauch schwer gezeichnete Rudolf Augstein gehörte. Es würde sich gehören, dem gewisse Äusserungen nicht nachzutragen, bei der Lebensleistung mit dem «Spiegel».

Was waren denn nun die Ziele der Alliierten, nach Weissmann? «Tatsächlich sei es Grossbritannien, Frankreich, Russland und den Vereinigten Staaten immer – während des Ersten wie des Zweiten Weltkriegs wie der Zwischenkriegszeit – um die Ausschaltung eines Konkurrenten gegangen», paraphrasiert er George F. Kennan.

Dann sagt’s der Geschichtsverdreher noch in seinen eigenen Worten: Die Alliierten «hatten zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Deutschen zu befreien, und – abgesehen von den Gegnern und Opfern des NS-Regimes – fühlten sich die Deutschen 1945 nicht befreit, bestenfalls «erlöst» (Theodor Heuss) von einer Tyrannis und permanenter Todesgefahr, in jedem Fall aber besiegt.»

Tatsächlich fühlten sich die Nazis besiegt, nicht «die Deutschen». Recht geschah es ihnen. Tatsächlich fühlten sich alle, und das war hoffentlich die Mehrheit der Deutschen, die unter der Tyrannei dieses Wahnregimes gelitten hatten, davon befreit.

Und natürlich war es die Absicht der Alliierten, diese Mörderbande zu besiegen, die allen Versuchen, den Wahnwitz vor der Zerstörung Deutschlands zu beenden, widerstanden hatten. Der Führer selbst schwafelte am Schluss davon, dass das deutsche Volk ihn halt nicht verdient, sich als schwach erwiesen habe, und daher seinen Untergang verdiene.

Weissmann beginnt seinen untauglichen Versuch der Umdeutung damit, dass die AfD-Chefin Alice Weidel im üblichen Gestus der gezielten Provokation zur besten Sendezeit im Fernsehen verkündete, dass sie an den Feierlichkeiten zum Ende des Zweiten Weltkriegs in der russischen Botschaft nicht teilgenommen habe, weil es nicht gehe, «die Niederlage des eigenen Landes … mit einer ehemaligen Besatzungsmacht» zu feiern.

Der Denkfehler Weidels besteht darin, dass es hoffentlich nicht ihr eigenes Land war, damals. Denn was besiegt wurde, war der Hitler-Faschismus, womit nicht nur Deutschland, sondern Europa, die ganze Welt von diesem Ungeheuer befreit wurde.

Das war nicht einfach ein Krieg mit Siegern und einem Verlierer. Das war der siegreiche Kampf gegen das Böse in seiner bislang reinsten Form. Wer das relativiert, zerredet, umdeutet, verschwurbelt, der ist ein mutwilliger Brandstifter, ein hirnloser Provokateur.

Natürlich darf auch das gesagt werden, auch wenn dadurch die Meinungsfreiheit missbraucht wird. Aber doch nicht in der «Weltwoche». Die sollte sich von solchen Sumpfblüten, von solchen Rülpsern aus der ganz finsteren Ecke der deutschen Denke hüten.

Gegen den Strom als Prinzip: das geht nur, wenn ein Korrektiv vor solchen Ausrutschern schützt. Das fehlt Roger Köppel manchmal schmerzhaft.

 

 

Kriegsberichterstattung

Vorwärts, wir ziehen uns zurück.

Das war ein berühmter Spruch in der Nazi-Armee. Und wohl nicht nur dort. Die Nebel des Krieges verbergen meistens sehr schnell, was sich wirklich auf dem Schlachtfeld abspielt.

Dennoch ist es verblüffend, dass auch im 21. Jahrhundert mit all seiner Informationstechnologie, mit Drohnen, mit Satelliten, mit tonnenweise Aufklärungsmaterial es völlig unklar ist, wie es nun um die angebliche ukrainische Offensive steht.

Angeblich deswegen, weil sie nicht einmal offiziell bekanntgegeben wurde. Aber abgesehen davon, wie sieht denn die Lage aus? «Ukraine meldet Vorankommen bei Bachmut», weiss «watson». Gut, das ist bekanntlich ein Quatsch-Organ. In seiner umgetauften Rubrik «Russlands Krieg» vermeldet hingegen Tamedia neutraler:

«Mit Blick auf die laufende Gegenoffensive gegen den Aggressor Russland meldet die Ukraine schwere Kämpfe an mehreren Frontbereichen insbesondere im Osten. Russische Truppen griffen bei Awdiiwka, Marinka und Liman im Donezker Gebiet an, schrieb die ukrainische Vize-Verteidigungsministerin Hanna Maljar am Sonntag auf Telegram. Auch bei Swatowe im angrenzenden Gebiet Luhansk rückten die Besatzer demnach weiter vor. «Dort toben heftige Kämpfe. (…) Die Situation ist ziemlich kompliziert.»

SDA weiss hingegen: «Kiew: 37 Quadratkilometer innerhalb einer Woche befreit». Pessimistischer ist die NZZ: «Ukrainische Offensive kommt trotz westlichen Waffen nur langsam voran. Kampf- und Schützenpanzer aus den Nato-Staaten können bisher nicht die Wende bringen – Berichte über Verluste häufen sich».

Ganz anders schätzt der «Blick» die Lage ein: «Die Ukrainer rücken vor. Nachdem sie die strategisch wichtige Stadt Cherson schon Ende 2022 zurückerobert haben, dürfte bei der laufenden Gegenoffensive auch die vor kurzem verlorene Stadt Bachmut bald wieder in ihre Hände fallen.»

ZACKBUM fasst zusammen. Es gibt schwere Kämpfe und die Russen greifen an. Dagegen haben die Ukrainer einige Quadratkilometer befreit und werden bald Bachmut wieder einnehmen. Allerdings häufen sich die Berichte über schwere Verluste.

Das alles sind Meldungen vom gleichen Tag, wohlgemerkt. Es ist schlimmer als damals bei Fukushima, wo wochenlang ein wildes Potpurri von allen möglichen Spekulationen von «halb Japan verstrahlt» bis zu «alles nur halb so schlimm» zu haben war. Wobei dann  am Schluss «alles nur halb so schlimm» siegte. Aber das ist natürlich keine News, die sich zu einer Schlagzeile aufpumpen lässt.

Genauso wenig wie die News, dass offensichtlich keinerlei objektivierbare Informationen über den Verlauf der Offensive erhältlich sind. Es kommt einfach darauf an, ob man mehr der ukrainischen oder der russischen Kriegspropaganda glauben will. wobei Kriegspropaganda per Definition das Gegenteil der Wahrheit ist.

Aber womit sollten arm und lahm geschrumpfte Redaktionen ohne grosse Fachkompetenz sonst die Spalten und Webauftritte füllen? Sie versuchen es ja schon verzweifelt mit allen möglichen und unmöglichen Ratgebern, mit dem Herausquetschen der letzten Newstropfen aus Rammstein, selbst mit der Blöd-Frage «Wieso sieht Indiana Jones aus wie 37»?

Aber einen veritablen Krieg, den kann man nicht einfach mit der Schlagzeile abhandeln: Die Lage ist unübersichtlich, und niemand weiss etwas Genaueres. Obwohl das die Wahrheit wäre.

Ach, die Zukunft,

die unvorhersehbare, dunkle, kann so oder so sein.

Wenn der «Blick» angeblich «renommierte Wissenschaftler» zusammentrommelt, die über den Ausgang des Ukraine-Kriegs spekulieren sollen, kommt Unterhaltsames heraus. Lustiges im Sinne von Slapstick, Situationskomik, es darf gelacht werden.

Eigentlich verrät und verbrät schon der Titel alle Varianten, die diesen «Wissenschaftlern» einfallen. Aber sie sind natürlich mit glasklaren Prognosen zur Hand, wie es der Gelehrte halt so hat:

««Es gibt keine Anzeichen für ein baldiges Ende», sagt Jon Alterman von der US-Denkfabrik Center for Strategic and International Studies.»

Diese klare Prognose wird auch von einem Chor der Wissenden unterstützt: «Beobachter befürchten, dass der Krieg im zweiten Jahr noch heftiger werden könnte, und rechnen mit einer russischen Frühjahrsoffensive.»

Zu einer Seite neigt Liana Fix vom «US-Thinktank Council on Foreign Relations»: «Ich denke, das wahrscheinlichste Szenario sind ukrainische Gewinne, die zu einem ausreichenden Sieg führen.» Ein anderer Insasse einer Denkfabrik meint, westliche moderne Artillerie könne kriegsentscheidend für die Ukraine sein. Allerdings: «Die Russen sind bereit, alles zu tun, um die besetzten Gebiete zu halten und ihre Eroberungen fortzusetzen.» Ist ja auch wieder möglich.

Zum Thema «alles ist möglich, auch das Gegenteil», äussert sich nochmals Koryphäe Alterman: er «könnte sich auch «einen Führungswechsel in Russland vorstellen, der den Krieg beendet». Oder eine Art Waffenstillstand. «Aber es ist noch zu früh, um das zu sagen». Oder zu spät, aber wer weiss das schon im Vornherein.

Was aber sagen die Orakel zur Möglichkeit des Einsatzes von Atomwaffen? «Die anfänglichen Drohungen Moskaus mit einem Nuklearschlag hätten sich als «Bluff» erwiesen». Einerseits. «Sollte es der Ukraine gelingen, die Krim zurückzuerobern, könnte ein nukleares Szenario jedoch zu einer «sehr ernsten Möglichkeit» werden», sagt andererseits ein anderes Orakel.

Aber auch Europa spielt natürlich eine Rolle bei der Zukunftsdeutung: «Einige Regierungen in Europa könnten ebenfalls mit politischer Opposition gegen den Krieg konfrontiert werden, je länger dieser dauert. Auch deshalb «müssen wir 2023 einige bedeutende Vorstösse und Siege der Ukraine sehen», sagt die Politologin.»

Wir werden sehen. Oder auch nicht. Oder so. Oder ganz anders. Natürlich nur, wenn. Oder wenn nicht. Dies ist möglich, das nicht ausgeschlossen. Oder umgekehrt.

Aber etwas muss ZACKBUM noch korrigieren. Nicht der «Blick» ist an diesem Unsinn schuld. er hat einfach eine Meldung von AFP übernommen. Copy/paste, you know, vous savez.

Man kann sich entscheiden, ob man nur kichern will. Oder gröhlen. Und sich dabei auf die Schenkel klopfen. Oder auch nicht.

JSH und Rena Zulauf

JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.

Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.

Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.

Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.

Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.

Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.

Weitere schmerzliche Niederlage

Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.

Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:

«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»

Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?

Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.

Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.

Klagen, klagen, klagen

Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.

Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.

Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.

Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.