Anwältin abgewatscht
Die Begründung des Bundesgerichts ist vernichtend für JSH und Rena Zulauf.
Jetzt ist bekannt, wieso das oberste Schweizer Gericht auf den Weiterzug von Jolanda Spiess-Hegglin nicht einmal eingetreten ist. Das meldete ZACKBUM gestern zuerst und exklusiv.
Die Vorgeschichte im Zeitraffer: Dezember 2014, Landammannfeier in Zug, es kam zu sexuellen Kontakten zwischen JSH und einem SVP-Politiker.
JSH gründete darauf den Verein «Netzcourage» und machte aus dem Vorfall ein Geschäftsmodell. Im Mai 2020 reichte JSH ein Gesuch um den Erlass einer vorsorglichen Massnahme ein. Der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger sei vorsorglich zu verbieten, über einige zentrale Aspekte dieser Ereignisse zu berichten.
Dem entsprach ein Einzelrichter. Am 1. September 2021 hiess das Obergericht Zug die Berufung gegen diese präventive Zensur gut. Dagegen gelangte JSH ans Bundesgericht. Das gewährte dieser Beschwerde eine aufschiebende Wirkung; das bedeutete, dass die ursprüngliche Massnahme bis zum Urteil in Kraft blieb.
Nun ist das Bundesgericht, Höchststrafe für jeden Anwalt, auf die Beschwerde gar nicht eingetreten. Mit einer Begründung, die man nur als mehrfache Ohrfeige für RA Zulauf bezeichnen kann.
Denn das oberste Gericht belehrte sie, dass das Urteil der Vorinstanz nur anfechtbar sei, «wenn es einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken kann». Das müsse die beschwerdeführende Partei darlegen.
Jetzt kommt der Hammer:
«Jolanda Spiess-Hegglin äussert sich nicht dazu. Das hat zur Folge, dass auf ihre Beschwerde nicht eingetreten werden kann.»
Für den juristischen Laien: dass das oberste Schweizer Gericht einem Anwalt vorwirft, dass er einen zentralen Punkt in einer Beschwerde nicht beachtet hat – und deshalb auf alle weiteren Aspekte nicht einmal eingetreten werden kann –, das ist nun dermassen peinlich, dass es den Lobhudel-Artikel in der NZZaS nochmal in einem ganz schiefen Licht erstrahlen lässt.
Die Begründung des BG gleicht einer Hinrichtung. Zunächst geht aus ihr hervor, dass RA Zulauf zuerst am 4. Oktober 2021 ans Bundesgericht gelangte. Dann stocherte sie mit zusätzlichen Schriften am 12. November und am 21. Dezember nach, mit «weiteren Eingaben samt Beilagen».
Das BG war schnell sicher: das wird nix
Dann kommt eine weitere Watsche: Das Bundesgericht hat in der Sache «keinen Schriftwechsel angeordnet». Das bedeutet, dass der Anwalt der Journalistin gar nicht in die Tasten greifen musste, das BG hielt eine Stellungnahme dieser Seite gar nicht für nötig. Alleine das ist ein klares Zeichen, dass die Richter ziemlich schnell zur Überzeugung kamen, dass die Beschwerde abgewiesen wird – oder man gar nicht darauf eintritt.
Dann kommt in Punkt 3.2. eingehüllt in Juristischem das Todesurteil. Denn das BG belehrt die Anwältin, als sässe die im Erstsemesterexamen an der Uni: «Übersieht sie mithin diese Eintretensfrage schlechthin, so kann das Bundesgericht mangels hinreichender Begründung nicht auf die Beschwerde eintreten.»
Offenbar in der Meinung, dass man dieser Anwältin die Problemlage nochmals ausdeutschen müsse, erklärt es das BG nochmal ganz langsam. 3.3 verdient es, vollständig zitiert zu werden:
«Die Beschwerdeführerin äussert sich in ihrem Schriftsatz zu verschiedenen Voraussetzungen, von denen die Zulässigkeit ihrer Beschwerde an das Bundesgericht abhängt. Sie verliert jedoch kein Wort darüber, inwiefern der angefochtene Entscheid einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken könne. Bloss zu behaupten, das Bundesgericht sei zur Beurteilung dieser Beschwerde zuständig, und hierzu pauschal auf Art. 72 ff. und Art. 90 ff. BGG zu verweisen, genügt nicht. Dementsprechend kann das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintreten.»
In der Schule hiesse das: setzen, ungenügend, durchgefallen.
Da die Gegenpartei nicht mal Gegenwehr entfalten musste, kostet diese vorhersehbare Niederlage Fr. 4000.- Gerichtskosten. Plus natürlich die Anwaltskosten, die JSH zusätzlich berappen muss. Ausser, sie macht Mängel bei einem einfachen Auftrag geltend und weigert sich.
Völlig losgelöst von der Realität schweben zwei Frauen im Raum
Danach sieht es eher nicht aus, denn nach einer solchen Klatsche erstaunlich nassforsch und uneinsichtig zeigen sich die beiden Frauen in einer gemeinsamen Erklärung: «Die Begründung ist falsch», belehren sie die Bundesrichter, die schöben «formales Recht» vor, «um einen unbequemen Fall nicht behandeln zu müssen». Besonders gut gefallen wird dem obersten Gericht die Schlussfolgerung: das käme «einer Rechtsverweigerung gleich».
Das zeugt von seltener Arroganz und Realitätsverweigerung. Das sind keine «formalen» oder «formaljuristischen» Argumente gewesen, das ist vielmehr die Feststellung, dass die Rechtsschrift ans Bundesgericht die elementaren Rügeerfordernisse missachtet hat. Das ist der Beweis, dass Zulauf Grundregeln des massgeblichen Rechts grob verkannt hat. Eine Anwältin begeht einen erschütternden Fehler, aber statt sich wenigstens zerknirscht zu zeigen, belehrt sie die obersten Richter des Landes und wirft ihnen Rechtsverweigerung vor. Da erhebt sich die Frage, ob es nicht therapeutischer Massnahmen bedürfte, um die beiden wieder an die Wirklichkeit heranzuführen.
Dass Anwältin und Mandantin gemeinsame den untauglichen Versuch der Anwältin unterschreiben, sich mit haarsträubenden Spitzfindigkeiten herausreden zu wollen, ist auch seltsam. Die Begriffe «eintreten» und «aufschiebende Wirkung» zu vermischen, das ist für einen Anwalt unverzeihlich. Nicht mal verständlich als vergeblicher Versuch, vom eigenen Versagen abzulenken.
Auch JSH alleine begibt sich mehr und mehr ins Reich der Fantasie:
Welche Kosten? Da der Anwalt von Tamedia gar nicht aktiv werden musste, hat das Gericht klar festgehalten, dass «keine Parteientschädigungen zugesprochen werden». Auf Deutsch: JSH muss keinen Rappen für Tamedia hinlegen. Könnte man das Spendeneinwerbung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nennen? Nach möglichem Spesenbetrug nun möglicher Spendenbetrug? Kann «Fairmedia» verantworten, daran beteiligt zu sein? Wir haben angefragt und um Erklärung gebeten …
Es wäre vielleicht an der Zeit, Kassensturz zu machen, was RA Zulauf aus ihrer Mandantin bereits pekuniär herausgeholt hat. Und welche Performance sie dafür ablieferte. Ohne die Zahlen zu kennen: aschgrau. Peinlich aschgrau.
Auch das wird im Binswanger Buch Thema sein: Jolanda Spiess gibt sich auf sozialen Netzwerken auch als rechten Mann aus. Spiess-Hegglin nutzt Fake-Profile für Anzeigen! In einem Facebook-Post gibt sie zu, unter einem Pseudonym einen zweiten Facebook-Account zu unterhalten, um herauszufinden, wie die «misogyne Rechtsaussen-Szene» tickt. Und sie hetzt mit ihrem eigenen Account immer wieder gegen Personen welche sie kritisieren. https://www.20min.ch/story/spiess-hegglin-nutzt-fake-profil-fuer-anzeigen-968435348348
Ich hoffe, dass nun Markus Hürlimann endlich rehabilitiert wird. Ich habe mit Markus Hürlimann 7 Jahre zusammen gearbeitet und Ihn als kollegialen und integren Arbeitskollegen kennen gelernt. Ich wünsch ihm alles Gute.
Michele Binswanger kann sich bei JSH und der «Spitzenanwältin» bedanken. Noch kein Buch gedruckt und schon in vielen Medien darüber berichtet. Es wird ein Bestseller!
Unglaublich aber dennoch wahr!! Jetzt bettelt JSH um Geld für ihre Anwältin. JSH bei Twitter: «Wer uns helfen kann, die horrenden Kosten, welche wir Tamedia obendrauf noch überweisen müssen, zu tragen, darf das sehr sehr gern hier tun: https://fairmedia.payrexx.com/de/pay?cid=77a897c4&referenceId=TeamJolanda «
Ärgere mich über die völlig unsensible Stiftung Fairmedia, die sich in dieser Causa endlich abmelden müsste.
Und man fragt sich echt, wie die NZZaS eine solche Lobhudelei über RA Zulauf abdrucken konnte. Wo bleibt da die Qualitätskontrolle der Redaktion???
Unglaublich ist, dass JSH nun auf allen Kanälen tatsächlich erneut Geld für einen Weiterzug sammelt. Dazu fällt mir nur das ein: Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage.
Wir dürfen warten, bis JSH und Zulauf die bösen, weissen, alten Männer am BG für die eigene Arbeit Unfähigkeit verantwortlich machen.
Frau JSH: Nun ist es Zeit endlich loszulassen und sich zurückzuziehen. Akzeptieren Sie Ihre Niederlage und hören Sie auf gegen Binswanger und Co. zu hetzen, bleiben Sie nun in der grossen Niederlage fair. Zeigen Sie Haltung, auch für Ihre Kinder!!
„Zurückziehen“ (in Demut), ist wohl das richtige Wort nach diesem eindeutigen Verdikt.
Züchten sie Rosen – oder weisse Tauben Frau Spiess.
Alles schön und gut, wir könnten uns gegenseitig noch lange die Köpfe zerzausen über zwei Damen, Frauen, Streit-H oder wie immer, wer immer, Freund oder Feind dieser Personen & Umfeld es sehen mag.
Aber ein viel heisseres Eisen wäre vielleicht mal die Frage, wie Bundesrichter & Bundesrichterinnen die Performance unseres Bundesgerichts zu Bern in den letzten beiden Jahren beurteilen würden, sollten, müssten. Wenn Sie’s denn täten…..
Diese Nicht-Performance wenn es darum geht, elementarste Grundrechte, Gesetze oder sogar die Verfassung der Schweiz zu schützen.
Zum Glück können wir, die Medien, die hohen Richter über JSH zu Gerichte sitzen,
denn die Qualität unserer Justiz in zentralen Fragen des Landes zu beleuchten, bewerten, da reicht aschgrau als Farbe nicht mehr.
Da ginge es auch nicht mehr um eine ex-Parlamentarierin, da ginge es ans Eingemachte, um das was uns das aktuelle Parlament, die Regierung, die Behörden, sekundiert oder getrieben von Brupbacher&Co, den ganzen Wumms-Medien, an organisierter Kriminalität abgeliefert wurde und wird.
Jetzt mit den sich überstürzenden Wendehals-Feierlichkeiten.
Es liegen seit zwei Jahren diverse, juristisch absolut fundierte Klagen von Profis in den Schubladen der Bundesrichter zu den gravierenden Verstössen aller Art in der causa C.
Finden die hohen Richter keine Antworten dazu unter all der Asche?
Herr Küng, nur soviel: das Bundesgericht hat seinen Sitz nicht in Bern, sondern in Lausanne (das Bundesverwaltungsgericht den seinen in St. Gallen und das Bundesstrafgericht „sitzt“ in Bellinzona.
Vielen Dank Herr Renfer
und nicht weil ich ein Formalist wäre: geschrieben habe ich ‹zu Bern›, nicht wegen Ihnen, aber vielleicht weil die Lohnüberweisungen aus Bern kommen, in Bern bestimmt wird an wen,
notfalls wohl auch: an wen nicht mehr.
Und das sollte wohl anders werden, wenn wir wirklich von unabhängigen, DEM VOLK und Gesetz&Verfassung verpflichteten Richtern und Richterinnen träumen wollen.
Das ist es doch – von wegen «Gewaltenteilung». Durch ihre auffällige Passivität, hängen die Bundesrichter m.E. mit drin in der «moralisch und gesundheitlich» begründeten Freiheitsverletzungen und Ausgrenzungen von Menschen. Kontrolle geht definitiv anders. Aber welche Instanz kann in unserem System überhaupt noch korrektiv wirken?