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Unfair-Media

Neues Altes von der Gurkentruppe.

«Fairmedia» war angetreten, als durchsickerte, dass Gottseibeiuns Christoph Blocher die «Basler Zeitung» gepostet hatte. Unter der Leitung von Markus Somm verwandelte sich das Blatt in eine muntere Plattform für verschiedene, aber lautstarke Meinungen und wurde als SVP-Postille geschmäht. Dabei war die Haltung viel liberaler als die von Tamedia. Beweis: in der BaZ durfte René Zeyer ungeniert und unzensiert publizieren, sehr zum Missfallen der damals noch mächtigen Credit Suisse und des Fürstenhofs zu Liechtenstein.

Tempi passati, die BaZ ist nun Teil der Einheitssauce aus dem Hause Tamedia, Zeyer durfte seinen allerletzten Artikel noch knapp vor Torschluss publizieren, seither niemals mehr in der BaZ.

Die «TagesWoche» ist inzwischen kläglich eingegangen, «Fairmedia» existiert kläglich weiter und war schon mehrfach im Fokus der Kritik von ZACKBUM. Denn «Fairmedia» hält sich selbst nicht an seine eigenen, grossspurig vorgetragenen Regeln.

Das «Kompetenzzentrum in Medienrecht und Medienethik» gibt von ihm Angerempelten nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme, schweigt auf Anfragen von ZACKBUM verkniffen und unethisch. Ergreift zudem einseitig Partei für eine ewig um ihr Verschwinden in den Schlagzeilen schlagzeilenträchtig kämpfende ehemalige Zuger Politikerin und sammelt sogar Geld für deren endlose Prozessorgien, wobei über die Verwendung nur «gegenüber unseren Spender:innen transparent kommuniziert» werde.

Das ist alles miefig und übel. Natürlich ist «Fairmedia» auch fest in den linken Kuchen eingebettet, wo man sich gegenseitig Posten und Pöstchen zuhält. Und genau das wird nun zu einem lustigen Problem. Denn der erste Präsident von «Fairmedia» hiess – Beat Jans. Genau, der frischgebackene SP-Bundesrat und Justizminister Jans.

Zudem ist «Fairmedia» personell und inhaltlich mit der ewig klagenden und ewig verlierenden Ex-Politikerin verbandelt. Die hat inzwischen, nachdem sie bis zum Bundesgericht hinauf verlor und sogar einen Rekurs gegen das Bundesgericht beim Bundesgericht einreichte (natürlich verloren), beim Europäischen Gerichtshof in Strassburg Klage eingereicht. Gegen die ganze Schweiz, notabene. Und die wird vom zuständigen Bundesrat und Justizminister vertreten.

Also darf Jans gegen die Kanzleipartnerin seines ersten Co-Geschäftsführers von «Fairmedia» antreten. Mit dem Bertschi-Clan ist Jans auch anderweitig verbandelt. Vater Bertschi sitzt im Vorstand von «Fairmedia», Tochter Bertschi ist Generalsekretärin – im Justizdepartement.

Da werden lustige Hintergrundgespräche stattfinden, bei denen Jans sich winden wird und betonen, dass er halt qua Amt leider, leider gegen seine eigenen Leute – und Ansichten – vorgehen müsse. Er wird das sicherlich mit letzter Kraft tun. Selbstverständlich wird bei lustigen Treffen von Jans mit dem Bertschi-Clan kein Wort zu diesem Thema verloren. Chinese Wall, Firewall, völlig klar. Schwester Bertschi wird weder Vater noch Bruder auch nur ein Sterbenswörtchen verraten. Man wird übers Wetter und die Langsamkeit der Berner sprechen. Da lachen ja die Hühner.

Im anständigen Bereich der Politik gäbe es die Möglichkeit, sich wegen Befangenheit herauszunehmen und die Chose seinem Stellvertreter im Bundesrat zu überlassen. Aber doch nicht ein Sozialdemokrat.

Das Schweigen der Beiräte

Beiräte sind eine Zier. Bei «Netzcourage» eine Zierleiste.

Aufgrund zugespielter Chats und ungenierter Meinungsäusserungen hat «#hateleaks» die Abgründe der beiden Exponenten von «Netzcourage» ausgeleuchtet. Jolanda Spiess-Hegglin, Gründerin, Geschäftsführerin und Diktatorin, und «Hansi» Voigt, Strippenzieher, Einflüsterer und Vereinspräsident, wären als Duo infernal mit ihren Hetzkampagnen gegen eine missliebige Journalistin selber ein Fall für «Netzcourage». Wenn sie nicht der Fall «Netzcourage» wären.

Nun verfügt dieser famose Verein auch über einen illustren «Beirat». In ihm figurieren Sibylle Forrer. Christin, Pfarrerin, Sprecherin des «Wort zum Sonntag», gerne meldet sie sich zu diesem und jenem zu Worte. Cornelia Diethelm, Multitalent, Dozentin an der HWZ, Gründerin des «Centre for Digital Responsabilty», langjährige Verantwortliche für «Wirtschaftsethik» bei der Migros. Dann Claude Longchamp, der Mann mit der Fliege, Meinungsforscher und präsent auf allen Kanälen. Malte Polzin (ehem. CEO DeinDeal), und Martin Steiger, Anwalt und Spezialist für Internet-Rechtsfragen.

Alles ausgesprochen öffentlichkeitsaffine Gestalten, um es zurückhaltend zu formulieren. Sie alle wurden mit ausreichend Antwortfrist angefragt, ob sie angesichts der schweren Zweifel an der charakterlichen Eignung von JSH und Voigt für ihre Positionen an Rücktritt dächten, ob sie wenigstens interne Aufklärung und Aufarbeitung fordern.

Antworten: vier Mal verkniffenes Schweigen, kein Wort, nichts. Nur Steiger verstieg sich (Pardon) zu einer hübsch sophistischen Antwort: «Als Beiratsmitglied stehe ich dem Vorstand von #NetzCourage weiterhin mit meinem Fachwissen zur Verfügung: Der Vorstand fragt, ich gebe Rat. Meine Beiratstätigkeit erfolgt ausschliesslich gegenüber dem Vorstand und nicht gegenüber der Öffentlichkeit.»

ZACKBUM konstatiert wieder einmal: nicht nur JSH und Voigt sind gross im Austeilen, werden aber ganz klein, wenn man sie selbst etwas fragt. Auch diese Figuren im Beirat wollten sich einfach mit einem klingenden Titel (wir beraten etwas Gutes) schmücken, waren sich aber nicht über die Konsequenzen im Klaren, wenn sie sich mit der hasserfüllten Kämpferin gegen Hass im Internet und ihrem Adlatus Voigt einlassen.

Eigentlich müsste es jeden grausen, in einem solchen Beirat für Unrat zu sitzen. Aber offensichtlich sind diese Fünf unerschrocken genug, das einfach schweigend auszusitzen. Peinlich.

Abfalleimer Twitter

Elon Musk marschierte mit einem Waschbecken ins Headquarter.

Man kann nicht von einer Liebesheirat sprechen. Obwohl Musk den Preis für gewaltig überteuert hält, sah er sich angesichts turmhoher Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen gezwungen, Twitter zu kaufen.

Als erste Amtshandlung feuerte er gleich mal die halbe Führungsriege. Wegen seiner Ankündigung, auch Ex-Präsident Trump wieder den Zugang zu Twitter zu erlauben, raunt es durch die Medien, dass da ein neuer, hetzerischer, populistischer Transmissionsriemen für üble Meinungen, Diskriminierung, Hass und so weiter entstehen könne.

Musk hingegen hat angekündigt, dass er zwar Anhänger von Redefreiheit sei, Twitter aber säubern wolle. Denn während sich viele darauf konzentrieren, Tod und Teufel in den Personen Trump und Musk heranreifen zu sehen, finden mehr oder minder aktuell diese gepflegten Diskurse auf Twitter statt:

Regula Stämpfli kriegt sich nicht ein, dass der Presserat die Beschwerden von Jolanda Spiess-Hegglin abgelehnt hat. Dabei muss sie noch einflechten, – Majestätsbeleidigung – der «TX -Group Chef hat mich blockiert». Weil ihr das noch nicht kreischig genug ist, behauptet sie noch, «Die verlorene Ehre der Katharina Blum» sei «ein Klacks im Vergleich der Macht gegen JSH».

Soweit sich dieses wackelige Deutsch verstehen lässt, will sie offenbar einen Vergleich zum Buch des Literaturnobelpreisträgers Heinrich Böll ziehen, das der in den dunkelsten Zeiten des deutschen Herbsts geschrieben hat. Gut, dass Böll das nicht mehr erleben muss, und wir versuchen Stämpfli zu Gute zu halten, dass sie das Buch wohl weder gelesen noch verstanden hat.

Eine weitere Sumpfblase:

Wenn’s richtig peinlich-unappetitlich wird, ist Marko Kovic nicht weit. Der Wegwerf-Soziologe keift ungebremst: «Das ist schlicht ungefilterter, entmenschlichender Hass.» Himmels willen, hat hier jemand die Auslöschung einer ganzen Bevölkerungsgruppe gefordert? Massenerschiessungen? Deportationen? Ach was, die SVP hat mal wieder ein wenig auf die Kacke gehauen. Und Kovic schmeisst damit zurück.

Aller schlechten Dinge sind drei:

Als wollte Fabian Eberhard beweisen, dass Kurt W. Zimmermann mit seiner ironischen Kritik völlig richtig liegt, dass der «Recherche-Chef» vom «SonntagsBlick» statt zu recherchieren überall Nazis wittert, vollbringt Eberhard auch hier seinen üblichen Dreisprung zwischen eher zusammenhangslosen Ereignissen. Die da wären: ein paar Verpeilte haben eine Gender-Veranstaltung belästigt. Die SVP fordert, dass solche Veranstaltungen nicht mehr durchgeführt werden sollen.

Konklusion à la Antifa-Eberhard: «Die grösste Partei des Landes als Erfüllungsgehilfin von Neonazis». Wer so die Realität zusammenklebt, hat sich als «Recherche-Chef« restlos disqualifiziert.

Das sind nur drei Beispiele unter Tausenden, zu welchem Abfalleimer Twitter verkommen ist, wie dort geholzt, gerempelt, gekeift, gehetzt und Sinnbefreites dargeboten wird.

Man darf gespannt sein, ob es Musk gelingt, diesen Sumpf auszutrocknen. ZACKBUM hat seine Zweifel angesichts dieser massiven Ballung von unappetitlichen Inhalten.

Als Zugabe noch eine Schmonzette. Da erscheint in der «WeWo» ein nicht gezeichneter Beitrag über die neusten Troubles im Verein von Jolanda Spiess-Hegglin. Aber die Autorin kann sich nicht zurückhalten und outet sich auf Twitter.

Daraufhin wird Joyce Küngaka Rabanna Winnetou») wegen ein paar Fehlern in ihrer Meldung kritisiert, was sie nicht auf sich sitzen lassen kann:

Worauf sie gleich nochmal eingetopft wird:

Es ist eben verwirrlich, wenn im Abfalleimer Twitter über die Ereignisse in einem anderen, nun ja, Gefäss berichtet wird …

Hitzegewitter

Wie das Klima, so die Medien.

Sommerloch oder Sommerhitze? Oder beides? ZACKBUM ist sich nicht sicher, wenn wir solche Nachrichten im «Blick» sehen:

Und das, nachdem der Bundesrat schon fröhlich gebechert hatte. Müssen wir hier mit dem Schlimmsten rechnen? Wird Bersets Sprecher seinen Posten behalten? Wir halten den Atem an und nehmen selber einen tiefen Schluck.

Dann haben wir den hier:

Da sitzt ein älterer Herr mit einem deutlich prononcierten, nun ja, Embonpoint bequem in seinem Lehnsessel vor sorgfältig hindrapierter Bibliothek, und fordert kriegslüstern «Waffen, Waffen, Waffen». Das brauche die Ukraine offenbar zuvorderst und in erster Linie. Ob der wohlbeleibte Herr Publizist wohl selbst Hand anlegen wird? Oder lässt Frank A. Meyer es bei Befehlen aus dem Sessel zu Berlin bewenden?

Auch Tamedia hat Unerhörtes zu vermelden:

Wollen wir uns das bildlich vorstellen? Oder lieber nicht.

Selbst die NZZ scheint etwas unter der Sommerhitze, dem Starkregen oder sogar Hagel zu leiden:

An diesem Titel stimmt nun genau – nichts. Es ist kein Urteil, spektakulär schon gar nicht, es waren keine sensationslüsterne, sondern höchstens persönlichkeitsverletzende Artikel. Gewinn herausgeben muss «Blick» ebenfalls nicht. Denn das Gericht hat lediglich entschieden, dass Ringier Zahlen zu liefern habe, mit denen sich dann allenfalls ein möglicher Gewinn berechnen liesse. Wobei die Auffassungen der Streitparteien naturgemäss sehr weit auseinanderliegen. Das Lager JSH geht von Hunderttausenden an Gewinn aus, Ringier rechnet eine knapp fünfstellige Zahl aus. Genaueres wird man in ein paar Jahren wissen. Aber eine saubere Leistung der NZZ.

Etwas dunkel bleibt der Sinn dieser Meldung aus dem St. Galler «Tagblatt»:

Wieso könnte das ein Scherz sein? Wieso ist es kein Scherz? Aber natürlich ist ein «falscher» Fussgängerstreifen illegal. Insbesondere, wenn er von Unbekannten angebracht wird.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht und Entwarnung in Sachen Zappel-Leu:

CH Media konnte keinerlei Gezappel bei ihr feststellen. Allerdings traut man ihr dort einen Durchbruch zu. Muss aber vermelden, dass sie keinen erzielen konnte. Was mal wieder bedeutet, dass die EU die Koahäsionsmilliarde gerne kassiert, aber nicht mal Kleingeld herausgibt.

Klatsch, klatsch, klatsch

BG verprügelt RA Zulauf mit einem vernichtenden Urteil.

Es gibt Urteile und Urteile. Es gibt Urteile, bei denen man sagen muss, dass das Gericht halt zu einer anderen Entscheidung kam als derjenigen, die eine Streitpartei gewünscht hätte. Das kann man immer für richtig oder für ein Fehlurteil halten.

Es gibt Urteile, die so vernichtend sind, dass es beim Zuschauen und Lesen weh tut. Das Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Sachen Revisionsgesuch von RA Rena Zulauf ist so eines.

Zulauf hatte im Namen ihrer Mandantin JSH den zum Scheitern verurteilten Versuch unternommen, vor dem Bundegericht eine Revision eines Bundesgerichtsurteils zu erlangen. Dieses ursprüngliche Urteil war bereits eine Abfolge von Klatschen gewesen; die Anwältin musste sich sagen lassen, dass sie nicht einmal die Voraussetzungen für das Eintreten auf ihre Klageschrift erfüllt hatte. Daher konnte auf ihre inhaltlichen Ausführungen gar nicht eingegangen werden, was sie offenbar als Majestätsbeleidigung missverstand.

Dabei wäre diese Klatsche Grund genug gewesen, möglichst schnell Gras über der Sache wachsen zu lassen. Aber leider haben sich mit Zulauf und Spiess-Hegglin zwei Frauen getroffen, die sich in fanatischer Ausblendung der Realität in nichts nachstehen.

Also verkündete Zulauf, dass das Urteil «formaljuristisch überspitzt» und schlichtweg falsch sei, was sie nun ein zweites Mal wiederholen musste. In Wirklichkeit wird ihr neuerlicher Antrag in der Luft zerrissen:

«Die Gesuchstellerin ist der Ansicht, dass das Bundesgericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2022 Inhalte der Beschwerdeschrift betreffend die Prozessvoraussetzungen vor Bundesgericht aus Versehen nicht berücksichtige. … Zur Begründung reproduziert die Gesuchstellerin einen längeren Ausschnitt aus ihrer Beschwerdeschrift vom 4. Oktober 2021.»

Schon hier ist ein leiser Ton Genervtheit zu hören, der sich dann in der knappen Replik des BG akzentuiert:

«2.3. Die Anstrengungen der Gesuchstellerin sind umsonst.» Klatsch. Aber damit nicht genug: Dass vom Gericht Teile der damaligen länglichen Rechtsschrift «überhaupt nicht wahrgenommen worden wären, will auch die Gesuchstellerin dem Bundesgericht wohl nicht unterstellen, muss sie doch wissen, dass mit solch pauschalen Behauptungen von vornherein nichts zu gewinnen wäre». Tschakata.

«Im Übrigen ist die Gesuchstellerin (Zulauf in Vertretung von JSH) an die Rechtsprechung zu Art. 93 BGG zu erinnern.» Klatsch. «Entgegen dem, was die Gesuchstellerin anzunehmen scheint, genügt es zur Begründung der selbständigen Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids nach Art. 93 Abs. 1 BGG nicht, wenn sie ohne jeglichen Bezug zu dieser Norm oder zu den darin verankerten Voraussetzungen im Rahmen der Begründung ihres Gesuchs um aufschiebende Wirkung die «massiven negativen Konsequenzen» einer befürchteten Veröffentlichung ins Spiel bringt.» Wumms.

Dann noch der Gnadenstoss: «Nach alledem erweist sich das Revisionsgesuch als unbegründet. Es ist deshalb abzuweisen.» K.o.

Selbst dem jurisitischen Laien erschliesst sich aus diesen Ausführungen, dass das BG in aller höchstrichterlichen Zurückhaltung ausführt, dass dieser Revisionsantrag unsinnig, überflüssig, chancenlos war und bei sorgfältiger Lektüre des ersten BG-Entscheids samt Kenntnisnahme der Begründung nie hätte eingereicht werden sollen.

Dass Zulauf nun zum zweiten Mal behauptet, das sei alles «inhaltlich falsch und formaljuristisch überspitzt», zeugt wahrlich von einem bedenklichen Realitätsverlust.

Die Bundesrichter haben nicht einmal, sondern gleich zweimal geduldig zu erklären versucht, wieso der erste Anlauf von Zulauf zum Scheitern verurteilt war, weil er grobe Anfängerfehler enthielt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass ein neuerliches Anstürmen gegen den inhaltlich richtigen und an einzuhaltende Formvorschriften erinnernden ersten Entscheid völlig sinnlos war.

Sinnlos, aber nicht kostenlos. Damit hat Zulauf ihrer Mandantin weitere Tausende von Franken aufgebürdet, alleine an Gerichtskosten und Entschädigung der Gegenpartei. Da sie selbst nicht gratis, sondern für forsche Honorarnoten arbeitet, die sie aber nicht offenlegen will, kommt sicherlich nochmal ein fünfstelliger Betrag obendrauf.

Auch auf einem Nebenschauplatz ist Zulauf gescheitert. Zur Stützung ihrer Argumentation führte sie nämlich an, dass bereits ein Buchmanuskript vorliege und diversen Verlagen angeboten worden sei. Die entsprechenden Belege wollte sie aber geheimhalten und beantragte, sie «aufgrund überwiegender schützenswerter Interessen Dritter gegenüber der Gesuchsgegnerin im Revisionsverfahren nicht offenzulegen». Zulauf behauptete zur Begründung, wenn die mächtige Tamedia erfahre, welche Verlage das Manuskript gesehen hätten, könnte denen ein Rachefeldzug drohen. Natürlich erteilte das Bundesgericht auch diesem untauglichen Versuch, aufgrund nicht offengelegter Dokumente etwas zu behaupten, eine Abfuhr.

Er widerspricht dem Grundprinzip der Rechtssprechung, dass man in einem Gerichtsverfahren einfach mit Geheimpapieren wedeln kann, der anderen Streitpartei aber verwehren, in sie Einblick zu nehmen und darauf replizieren zu können.

Unermüdlich werden weitere Klageschriften produziert, diesmal nochmals der Versuch einer vorsorglichen einstweiligen Verfügung wegen möglicher Persönlichkeitsverletzung durch ein gar noch nicht bekanntes Manuskript. Welche Chancen das hat, sah man gerade vor dem Bundesgericht.

Damit verlassen die beiden nun den Bereich des rational Erklärbaren. Ob es wirklich noch Unterstützer gibt, die der unermüdlichen Aufforderung von JSH nachkommen, für eine solche Zwängerei Geld zu spenden? Da gäbe es wohl in der aktuellen Lage sinnvollere Ziele …

 

 

 

 

 

 

 

 

 

JSH und Rena Zulauf

JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.

Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.

Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.

Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.

Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.

Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.

Weitere schmerzliche Niederlage

Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.

Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:

«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»

Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?

Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.

Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.

Klagen, klagen, klagen

Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.

Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.

Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.

Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.

Schlammblasen

ZACKBUM eröffnet kurzzeitig ein neues Kurzgefäss.

Wir sind besorgt. Nein, entsetzt. Die grosse Kämpferin gegen Hass und Hetze im Internet pflegte schon immer eine Sprache, die ihren edlen Zielen nicht ganz entsprach. Unvergessen ihr Aufruf, das «Arschloch des Monats» zu küren, sie hatte da auch einen Vorschlag.

Seit der letzten krachenden Niederlage vor Gericht wird der Tonfall aber zunehmend, wie sollen wir sagen, schlammig.

Wir lassen mal die Ausfälle gegen ZACKBUM aussen vor, nicht unser Niveau. Aber was sollen wir zu diesen Schlammblasen der letzten Tage sagen?

«Ihr könnt euch niemals vorstellen, wie viele Troll-Verleumder-und-Frauenhass-Accounts aus dem Boden spriessten …» Spriessten? Können wir nicht, vor allem, da jeglicher Beleg fehlt.

«Justizporno», was für ein Begriff für ein unliebsames, aber noch gar nicht veröffentlichtes Buch.

«Aber weisch was, figgdi

Da muss man sich ja nach dem Abschreiben die Hände waschen.

Auch beim Retweeten kennt diese Kämpferin für Liebe und Toleranz nichts. Da kräht der einschlägig bekannte Reda El Arbi (vulgo Stocker): «Der Gaudenz Looser, Chefredaktor bei 20min, hat Anzeige erstattet, weil ich sein Geschäftsmodell «Kackscheiss» nannte.» Da kann die Haterin noch einen drauflegen, beginnend mit Kumpel-Du: «Gaudenz, dein Geschäftsmodell mit Persönlichkeitsverletzungen ist sogar ein Riesen-Kackscheiss.»

Wir sind etwas ratlos, wie man dann das Geschäftsmodell von JSH nennen könnte. Selbst im Fäkalbereich fehlen die Worte.

Auch anonyme Maulhelden werden gerne von ihr retweetet, weil die sicherlich wertvolle Beiträge zur gepflegten Diskussionskultur auf Twitter leisten: eine «maskierte Mandarine» schreibt von «widerwärtigen Wixxern», denen sie «damals einen Korb gegeben» habe. Findet JSH erwähnenswert. Eine andere von «Spannern mit Notstand in der Hose», die zu Nationalrat Glarners Freundeskreis gehörten, der sich «ganz offensichtlich im «Spannermilieu»» rekrutiere.

Noch ein Trio infernale. Zuerst kotzt sich Daniel Ryser, der mal ein Investigativ-Journalist war, hemmungslos über die «Weltwoche» aus («Journalismus vom rechtsradikalen Abgrund»). Dann nimmt das eine mutige, anonyme Keife auf und will mal wieder «#braunesDrecksblatt trenden lassen», und schliesslich retweetet JSH diesen Schlamm.

So, und nun unter die Dusche.