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Zulauf fast allein zu Haus

Die Medienanwältin mit den vielen Auftritten antwortet für andere.

Es war einmal die Kanzlei Zulauf Partner. Die bestand aus RA Rena Zulauf selbst und ihren Partnern RA Manuel Bertschi und RA Ronald Kessler.

Neuerdings gibt es immer noch Zulauf Partner und neu die Kanzlei 4sightlegal, «Business and Media Law». Allerdings bestehen die Partner bei Zulauf nun aus einer MLaw und «juristischen Mitarbeiterin», dem MLaw Gregor Rauch und Andrea Ilgenstein, MLaw, «Substitutin» mit Berufserfahrung als «Legal Trainee bei Google Schweiz/Österreich». Allesamt nicht im Anwaltsregister eingetragen. Ausser Zulauf natürlich.

Hm.

Anlass, bei der neuen Kanzlei der ehemaligen Partner mit dem merkwürdigen Namen (4sight soll wohl Voraussicht heissen) nachzufragen, aus welchen Gründen denn Bertschi und Kessler das Weite gesucht haben.

Aber deren Voraussicht besteht darin, dass sie diese Anfrage an Zulauf zur Beantwortung weiterleiten. Und die antwortet dann mit der Allerweltsformel: «Die beruflichen Wege haben sich aufgrund unterschiedlicher strategischer Ausrichtung getrennt.» Wobei sie hinzufügt, dass das Verhältnis weiterhin «kollegial und ungetrübt» sei, «privat» sei man sich sogar «weiterhin freundschaftlich verbunden».

Aha, die unterschiedlichen Auffassungen über strategische Ausrichtungen. Wird gerne für alle Fälle der Trennung genommen. Friedlich, im Krach, freiwillig gegangen, gefeuert. Oder soll das bedeuten, dass die Partner die vielen Niederlagen ihrer Partnerin nicht mehr so lustig fanden?

Aber damit begibt sich ZACKBUM schon fast in die Todeszone, denn dank seiner kritischen Berichterstattung erfreut sich der Blog ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Daher fügt sie ihrer Antwort drohend hinzu:

«Zivil- und strafrechtliche Schritte werden vorbehalten, sollten Sie einen fehlerhaften oder spekulativen Beitrag veröffentlichen.»

Mit schlotternden Knien hoffen wir, dass diese Meldung die vorbehaltenen strafrechtlichen Schritte nicht auslöst. Wobei allerdings die Medienanwältin doch ein vielleicht etwas eingeengtes Blickfeld hat, was Meinungs- und Medienfreiheit betrifft. Denn die Vermutung, dass die Allerweltsformel «unterschiedliche Auffassungen» für Krach stehen könnte, muss doch erlaubt bleiben.

Vor allem, da man sich zwar angeblich furchtbar freundschaftlich, aber ohne gemeinsames Statement trennte …

Fantastillionen

Als wär’s ein Stück aus Entenhausen, werden Fantasiezahlen herumgeboten.

Jolanda Spiess-Hegglin fordert pro persönlichkeitsverletzenden Artikel rund 125’000 Franken Gewinnherausgabe vom «Blick». Rechenübungen aus Absurdistan.

Das Berufsopfer JSH hat mal wieder Gerichtstag. Vor dem Kantonsgericht Zug will sie das Verlagshaus Ringier dazu zwingen, den durch Berichterstattung über ihre sexuelle Eskapade entstandenen Gewinn herauszugeben.

Allerdings hat sie dafür wohl die falschen Mitstreiter. Anwältin Rena Zulauf hat bislang alle Prozesse für ihre Mandantin – mit einer Ausnahme – verloren. Und ihr «Experte» Hansi Voigt ist als mehrfacher Internet-Bruchpilot auch nicht unbedingt qualifiziert. Abgesehen davon, dass bei einem möglichen Gewinn von 125’000 Franken pro Artikel – selbst bei 12’500 –  seine Projekte reine Geldmaschinen und nicht Geldvernichtungsgeräte wären.

Rechnen wir. Natürlich generiert nicht jede Meldung gleich viel Gewinn, aber nehmen wir der Einfachheit halber eine Zahl von 100’000 Franken pro Publikation des «Blick», die ja laut der Klägerin realistisch sei.

«Blick» hat vom 30. Oktober 2023 bis zum 30. Oktober 2024 haargenau 68’743 Artikel online veröffentlicht. Lassen wir die Zahl der Printartikel weg. Medienunternehmen schreiben ja in der Meinung, mit rechtmässigen Artikeln Gewinne zu erzielen, die rechtswidrigen sind Betriebsunfälle. Also können wir alle Artikel, egal ob legalen oder illegalen Inhalts, rechnerisch gleichsetzen.

Das würde also bedeuten, dass der Verlag rund 6,9 Milliarden Franken Profit eingefahren hätte.

Oder anders gerechnet: es seien laut Klägerin rund 200 Artikel über die Spiess-Hegglin-Affäre erschienen. Das würde bedeuten, dass eine Gewinnherausgabe von 25 Millionen fällig wäre.

Ringier weist nun für das ganze Jahr 2023 einen EBITDA-Gewinn von 105,5 Millionen aus. Das würde bedeuten, dass hier gewaltige Profite versteckt, nicht ausgewiesen werden. Ein veritabler Skandal. Aber in Wirklichkeit besteht der Skandal darin, dass hier die Justiz mit absurden Forderungen belästigt wird, berechnet im Wolkenkuckucksheim von geldgierigen Fantasten.

«Köpft den Boten»-Rickli

Das ist nicht frauenfeindlich. Aber unfreundlich gegenüber der Regierungsrätin.

«Inside Paradeplatz» gebührt, wie bei so vielem, die Ehre, dass der Finanzblog zuvorderst dabei ist, wenn es um die Aufarbeitung des Skandals an der Herzchirurgie des Universitätsspitals Zürich geht.

IP hat aufrüttelnde Beiträge des damaligen Whistleblowers publiziert, der als Erster den Skandal meldete – und zum Dank dafür entlassen wurde. IP hat dem Herzchirurgen Paul Vogt das Wort erteilt, der versuchte, das unglaubliche Schlamassel aufzuräumen – und dafür übel intrigiert und gemobbt wurde. Der reputierte Herzchirurg sah sich im Sperrfeuer von Heckenschützen, die sogar eine Strafanzeige gegen ihn einreichten.

Vor Kurzem wurde er mit Pauken und Trompeten freigesprochen. Er benützte die Gelegenheit, nochmals darauf hinzuweisen, dass es am Unispital zu bis zu 150 ungeklärten Todesfällen kam. Weil sein Vorgänger ein Kardioband ausprobierte, dessen Wirkung mehr als zweifelhaft ist.

Nichtsdestotrotz war Herzchirurg Maisano am Verkauf der Herstellerfirma beteiligt, die für 700 Millionen einem US-Multi aufs Auge gedrückt wurde. Der zahlte allerdings nur 300 Millionen und hielt die zweite Tranche zurück – wegen offensichtlicher Mängel des Produkts.

Also ein veritabler Skandal übelster Art. Die Spitalleitung versuchte krampfhaft, den Deckel draufzuhalten. Die oberste Aufseherin über das Spital ist Natalie Rickli. Vogt hatte alle zuständigen Stellen bereits kurz nach seinem notfallmässigen Antritt als neuer Leiter im Jahr 2020 über diese Häufung von Todesfällen informiert.

«Er würde nicht den Kopf hinhalten für die vielen Verstorbenen in der Zeit seines Vorgesetzten», schreibt IP. Nach dem Prozess, also 2024 (!), hat sich die Spielleitung dazu bequemt, nochmals eine Untersuchung einzuleiten. Vielleicht wird sie endlich klären, wann Gesundheitsministerin und Regierungsrätin Rickli über den Skandal im Bild war. Auf jeden Fall schickte ihr Vogt im März 2022 ein langes Mail mit vielen Informationen und dass bei bestimmten chirurgischen Eingriffen unter Maisano die Mortalitätsrate auf 13 Prozent hochgeschnellt war, jenseits von Gut und Böse.

Aber:

«Auf einen Online-Bericht zum Prozess und den dort von Vogt geäusserten 150 Toten meinte ein Sprecher von Ricklis Gesundheitsdirektion:
Es würde sich um „alte Geschichten“ handeln, die der Tages-Anzeiger „immer wieder aufwärmt und die allesamt erledigt“ seien.»

So weit, so schlecht. Wird Rickli nun endlich aktiv? Oh ja. Sie verklagt «Inside Paradeplatz». Der solle seinen Bericht löschen, widrigenfalls 10’000 Franken Genugtuung spenden. Dafür hat sich Rickli der Dienste der einschlägig bekannten umtriebigen «Medienanwältin» Rena Zulauf versichert. Die hat bereits mit recht durchwachsenem Erfolg Jolanda Spiess-Hegglin (in einem Punkt gewonnen, alles andere verloren) oder Patrizia Laeri (an zwei Gerichten gleichzeitig in der gleichen Sache geklagt) vertreten.

IP wirft zudem noch die Frage auf, wieso eigentlich weder Spital noch Uni am exorbitanten Verkaufserlös des Cardiobands beteiligt wurden, wie das üblich ist. Die Institutionen behaupten, «dass sie keinen Anteil an der Erfindung und Entwicklung des Cardiobands von Maisano bis zu dessen lukrativen Verlauf gehabt hätten».

Dem stellt Lukas Hässig eine Aussage des damaligen CEO des Unispitals entgegen, der verkündete im Jahr 2016: „Am USZ entwickelt wurde beispielweise auch das Cardioband.

Während also Hässig am Ball bleibt und das macht, was die Mainstreammedien grösstenteils verschnarchen – nämlich immer wieder auf einen längst nicht aufgearbeiteten Skandal hinzuweisen, hat Regierungsrätin Rickli, statt sich endlich um ihre eigentliche Aufsichtspflicht zu kümmern, nichts Besseres zu tun, als IP einzuklagen.

Und wer berichtet über diesen Skandal im Skandal? Tamedia? Ach was, anderes zu tun, Stichwort Frauenstreik, Stichwort Pride. CH Media? Nö, kä Luscht. Immerhin die NZZ moniert: «Es ist ein Vorgehen, das den gewohnten Rahmen sprengt. Eine Regierungsrätin ergreift rechtliche Schritte gegen einen Journalisten

Auch wenn Hässig bei einem Datum ein Fehler unterlaufen ist: angesichts dieser ungeheuerlichen Vorwürfe gegen das Unispital wegen einer angeblichen «Persönlichkeitsverletzung» der Regierungsrätin mit Steuergeldern (Zulauf ist teuer) auf  den One-man-Blog vorzugehen, das ist jämmerlich.

 

Chapeau, Frau Roth

NZZaS, die Erste: so sollten Artikel am Sonntag sein.

Es ist ein Luxus, auf drei Zeitungsseiten eine Story ausbreiten zu können. Aber es ist auch anspruchsvoll, 25’000 A zu verbrauchen, ohne dass es dem Leser so langweilig wird wie bei der «Republik».

ZACKBUM musste Rafaela Roth schon tadeln. Zum Beispiel für einen völlig verunglückten Jubelartikel über eine umtriebige Anwältin, die sehr gut in der Selbstvermarktung ist, weniger gut in der Vertretung ihrer Mandanten. So hat sie für ein Berufsopfer – mit einer einzigen Ausnahme – nur krachende Niederlagen eingehandelt, bis zur Peinlichkeitsschwelle, am Bundesgericht gegen das Bundesgericht zu rekurrieren – und natürlich abgeklatscht zu werden. Zudem erzählt sie gerne Märchen; so dieses, dass fast täglich bei ihr Mandanten anklopften, um gegen diesen Medienblog vorgehen zu wollen.

Aber Schwamm über die Peinlichkeit, diese Selbstdarstellerin als «eine der geschicktesten Medienanwältinnen des Landes» zu bezeichnen, Roth hat sich wunderprächtig rehabilitiert. «Tod eines Glückskindes» ist ein rundum gelungenes Stück. Man könnte an ein paar Details mäkeln, aber die werden von der Wucht überspielt, mit der hier der Tod eines 18-jährigen Autisten dargestellt wird.

Er endete in den Händen des Psychiatrischen Dienstes des Kantons Aargau, geriet in die Klapsmühle im wahrsten Sinne des Wortes, bekam viele Medikamente und wenig Therapie. Schliesslich schauten die Pfleger zu, wie er manisch seinen Kopf auf den Boden schlug – bis er ohnmächtig wurde und nur noch sein Hirntod festgestellt werden konnte.

Daraus könnte man ein Melodram machen, eine emotionale Anklage, das Leid der Eltern exhibitionistisch vorführen, die Unmenschlichkeit der Schweizer Psychiatrie anprangern. Aber Roth ist eher ein Wurf wie «Einer flog übers Kuckucksnest» gelungen.

Sie verknüpft wohldosiert die verschiedenen Ebenen dieses Falles, lässt alle Beteiligten – soweit die sich äussern wollen – zu Wort kommen. Szenischer Einstieg, Leitmotiv Spaziergang, hineingeflochten die verschiedenen Erzählstränge, die Schilderung des jungen Lebens, das langsam aus der Bahn geriet, die Selbstvorwürfe der Eltern und des Bruders, dass man aus Überforderung und nur zum Besten der Einlieferung des Sohnes in die Psychiatrische Klinik  Königsfelden zustimmte.

Wie dann dort alles zunehmend ausser Kontrolle geriet, aber man der Autorität der Fachpersonen vertraute. Bis zum bitteren Ende, bis zur «Steigerung ins Amargeddon», wie das der Anwalt der Familie nennt. Der Tod, die Verarbeitungsversuche der geschädigten Hinterbliebenen. Dann die Aufarbeitungsversuche der Behörde, die allgemeine Problematik von jährlich 16’000 Zwangseinweisungen in die Psychiatrie in der Schweiz, Isolation, Fixierungen, Zwangsmedikation. Der staatliche Eingriff, dass der Patient nicht mehr selbst über seine Entlassung entscheiden kann.

All das schildert Roth souverän, emphatisch, in klarem Aufbau. Sie nimmt den Leser an der Hand und verläuft sich nie mit ihm. Sie ist auktorialer Erzähler im besten Sinn, nimmt Anteil, aber wahrt Distanz. Der Einzelfall, der Aufschwung ins Allgemeine, die unbeantworteten Fragen der Eltern, die übliche, zögerliche, bürokratische Reaktion der Behörden, die organisierte Verantwortungslosigkeit in staatlichen Institutionen, eine Knallerpointe am Schluss, den Artikel könnte man ausschneiden und angehenden Journalisten als Übungsmaterial überreichen.

Könnte, denn wer bekommt im heutigen Elendsjournalismus schon noch die Gelegenheit, ein solches Stück abzuliefern. Schön, dass Roth sie genutzt hat.

Versteckspiel

Ist Anwältin Zulauf Mittelsperson oder nicht?

«Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass ich Falschaussagen zu meiner Person mit einer Zivilklage beantworten werde.»

Eigentlich war der Anlass nicht sonderlich erheblich. ZACKBUM verfügte über Informationen, wer die ominöse «Mittelsperson» sei, die das Dossier von sich beschwerenden Frauen von dem Amt für Gleichstellung zur «Republik» getragen hatte. Und wie es sich im seriösen Journalismus gehört, wollten wir Rechtsanwältin Rena Zulauf Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Vor allem hätte uns interessiert, ob Zulauf hier mandatiert war und wie der Begriff «See only» auf dieses Dossier geriet. Schliesslich wollten wir noch wissen, ob Zulauf das Dossier an den SRF-Journalisten Salvador Atasoy weitergereicht habe.

Antwort: «Ihre Annahme und/oder die kolportierte Annahme ist falsch. Weder wurde mir ein Dossier von belästigten Damen zugespielt, noch habe ich dieses bzw. ein solches Salvador Atasoy weitergereicht.»

Da bekannt ist, dass Zulauf zwar nicht allzu häufig erfolgreich, aber gerne und schnell klagt, liessen wir es auf sich beruhen.

Nun ist es aber dem Chefredaktor Marcus Hebein des «Schweizer Journalist» gelungen, diese Behauptung rechtsfest zu machen. Also konfrontierte auch er die Anwältin damit. Ihre irritierende Antwort:

«Ich bin einigermassen irritiert, dass mich jemand bei Ihnen als Mittelsperson nennt, Sie mir aber nicht sagen, wer diese Person ist, und sich diese Person auch nicht mir gegenüber outet.» Und weiter: «Solcherlei ,Spiele‘ mache ich nicht mit; sie sind unlauter und haben mit korrektem Journalismus nichts zu tun. Schade!»

Nachdem sie hier offenbar darauf verzichtet, mit rechtlichen Schritten zu drohen, sollte man sie als diese «Mittelsperson» bezeichnen, will sie nun etwas, von dem sie wissen müsste, dass es absurd ist. Dass ein Journalist ihr gegenüber seine Quelle offenlege, bevor sie sich dazu äussere. Das bezeichnet der «Schweizer Journalist» zu Recht als «bizarr».

Auch Hebein hätte gerne gewusst, was es mit der «See only»-Klausel auf sich habe, von der die «Republik»-Chefetage behauptet, dass sie ihr wochenlang die Hände gebunden habe und sie zur Untätigkeit verdammte.

«Auch wären wir daran interessiert gewesen, welche „Forderungen“ denn die Anwältin an die „Republik“ im Zuge der Information über die Fälle gestellt habe, welche Schritte denn von der „Republik“- Leitung erwartet wurden», schreibt Hebein weiter.

Das sind tatsächlich entscheidende Fragen. Denn nicht nur der Fall selbst – mögliche sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen der «Republik» durch einen prominenten Reporter –, sondern auch die Handhabung durch die «Republik»-Führung hat dazu beigetragen, dass das Online-Magazin der guten Denke und Lebensart in eine durchaus existenzbedrohende Krise geraten ist.

Dabei spielt Zulauf offensichtlich eine wichtige Rolle. Es ist auch nicht klar, ob sie nun die Anwältin der sich beschwerenden Frauen ist oder eben nur eine Botin, die sich so die Option offenhalten wollte, von der Botin zur Rechtsvertreterin zu werden.

Wäre das so, hätte Zulauf einen dicken Nagel in den Sargdeckel über der «Republik» eingeschlagen. Denn das Rumgeeier, bis dort die Teppichetage überhaupt in die Gänge kam, den Vorwürfen nachzugehen, lastet schwer auf deren Glaubwürdigkeit.

Bizarr ist allerdings, dass eine Medienanwältin meint, ein Vorgang, für den es zahlreiche Zeugen und Beteiligte gibt, liesse sich unter dem Deckel halten.

Mit Klagedrohungen ist sie schnell zur Hand, aber auf eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme reagierte sie diesmal nicht – schweigen.

Dabei wären Antworten auf diese Fragen durchaus von öffentlichem Interesse:

In der aktuellen Ausgabe des «Schweizer Journalist» werden Sie als die Mittelsperson identifiziert, die das Dossier an die «Republik» überbracht hat. Mir gegenüber hatten Sie das abgestritten und mit Klage gedroht.

Werden Sie nun gegen den «Schweizer Journalist» rechtlich vorgehen?

Wenn nicht, wieso haben Sie es bei mir mit Klagedrohung abgestritten, gegenüber Marcus Hebein dann nicht mehr?

Sie haben mit der Begründung, dass Sie zuerst die Quelle wissen wollten, jegliche weitere Stellungnahme gegenüber Hebein verweigert. Ist Ihnen der Begriff Quellenschutz nicht geläufig?

Dem «Schweizer Journalist» ist es gelungen, in einer Ihrer Rechtsschriften den ominösen Begriff «see only» aufzuspüren, der offenbar sehr ungebräuchlich ist. Also haben Sie diesen Begriff auf das Dossier gesetzt?

Das Amt für Gleichstellung hat mir schriftlich bestätigt, dass er nicht von ihm stammt, die «Republik», dass er auf dem Dossier stand, als es von der Mittelsperson Zulauf ausgehändigt wurde. Haben Sie eine Vermutung, wie er dorthin gekommen sein könnte?

 

Abschiedsgruss

Wagt es ein ZACKBUM-Leser zu wetten, ob es eine Antwort gab?

Ein Schreiben von Redaktion zu Redaktion, auch an Geschäftsleitung und den Verwaltungsratspräsidenten der «Ostschweiz»:
Inzwischen ist der Artikel seit einer Woche auf ZACKBUM online: Jolanda Spiess-Hegglin klagt mal wieder
Natürlich hat RA Zulauf nichts dagegen unternommen. Einfach aus dem Grund, weil er – wie alle meine früheren Artikel für «Die Ostschweiz» – juristisch unangreifbar ist.
Aber wenn man weiss, wie feige und schnell Redaktionsleiter Baumgartner unter haltlosen Drohungen einknickt, dann probiert man’s halt immer wieder – mit Erfolg.
Nachgeben, löschen, den Autor erst im Nachhinein informieren, vorher nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme geben, frei erfundenen Vorwürfen einfach glauben, das ist Journalismus auf tiefstem Niveau.
Statt hier zu einer Abmahnung wegen erwiesener und wiederholter Unfähigkeit zu greifen, schmeisst man dann lieber das «Aushängeschild» und den Quotenbringer raus.
Ein Phänomen, das auch als Angstbeissen bekannt ist. Nach der Devise: wird uns gedroht, legen wir uns auf den Rücken und wedeln friedfertig mit dem Schwanz. Wird sich darüber beschwert, beissen wir gleich zu.
Ich weiss nicht, über wie viel Humor RA Zulauf verfügt. Aber dass sie mit der gleichen Nummer zweimal Erfolg hatte, das muss ihr ein Lächeln abgerungen haben.
Was «Die Ostschweiz» betrifft, mal Hand aufs Herz: ist das nicht erbärmlich? Peinlich? Zumindest mehr als unangenehm?
Einmal darf man sich vielleicht reinlegen lassen. Aber zweimal? Das ist nun wirklich dümmer als der Leser erlaubt.
Wenn Sie noch etwas dazu zu sagen haben: ich bin liberal; ZACKBUM steht Ihnen jederzeit für eine Erwiderung offen.
Allerdings befürchte ich fast, dass Angstbeisser und Hosenscheisser lieber schweigen …

Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder

Dieser Artikel ist zuerst auf «Die Ostschweiz» erschienen. Nach haltlosen Behauptungen von RA Zulauf wurde er dort gelöscht – aus Angst vor «Androhung einer Klage». ZACKBUM ist gespannt …

«Im Oktober habe ich sie gebeten, zu einem Fragenkatalog Stellung zu nehmen.» Das ist ein Satz in Michèle Binswangers Buch über die Zuger Landammannfeier, bei der es zu einer intimen Begegnung zwischen zwei Politikern kam.

Der Laie könnte nun meinen, dass an diesem Satz nicht viel zu rütteln ist, vorausgesetzt, die in ihm enthaltene Tatsachenbehauptung ist richtig. Da täuscht sich aber der Laie. Denn dieser Satz muss laut der Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin (JSH) verboten werden.

Zusammen mit weiteren 195 Buchpassagen. Das fordert Anwältin Rena Zulauf in einer 88 Seiten umfassenden Klageschrift, plus Anhang von 34 Seiten. Plus jede Menge Beilagen.

Die Sache mit der Intimsphäre

Das Buch umfasst 219 Seiten und erschien nach einem jahrelangen Rechtsstreit, mit dem Spiess-Hegglin versuchte, juristisches Neuland zu betreten und ein ganzes Manuskript, dessen Inhalt ihr nicht bekannt war, präventiv zu verbieten. Das prozessierte JSH bis ans Bundesgericht hoch, erhob dort sogar noch Einsprache gegen das Bundesgerichtsurteil, dass das Buch selbstverständlich publiziert werden dürfe.

Als ob das nicht schräg genug wäre, ist nach dieser Kaskade von krachenden Niederlagen nun noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz in dieser Sache hängig.

Nun könnte man meinen, dass eine Person, die seit fast zehn Jahren behauptet, ihr wichtigstes Anliegen sei, dass ihre Intimsphäre aus der Öffentlichkeit verschwindet, es dann mal gut sein lässt.

Aber offensichtlich ist diese Intimsphäre nach Ansicht von JSH ungefähr drei Meter breit, fünf Meter lang und drei Kilometer hoch.

Dass den Juristen, die angesichts der Klagefreudigkeit von JSH das Buchmanuskript von «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» sorgfältig studierten, tatsächlich 196 Passagen, also faktisch auf jeder Seite eine, entgangen sein sollten, die Beanstandenswertes enthalten, ist abwegig.

20’000 Franken «Genugtuung»

Durch viele Niederlagen in dieser Sache unbelehrt, behauptet Zulauf nichts weniger, als dass die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin 196-mal verletzt worden seien, also sozusagen zerfetzt. Zudem fordert sie den Gewinn aus dem Buchverkauf, samt fünf Prozent Zinsen. Zur genaueren Beurteilung soll die Buchautorin ihre Steuererklärung offenlegen. Zudem seien 20’000 Franken «Genugtuung» fällig, natürlich soll die Autorin die Verfahrenskosten und eine Entschädigung für die Bemühungen der Anwältin übernehmen.

Das würde sich läppern. In Anwaltskreisen geht man davon aus, dass die Erstellung einer Seite Klageschrift mit allem Drum und Dran mindestens eine Stunde in Anspruch nimmt. Bei einem gehobenen Stundenansatz von Fr. 600.- (konservativ geschätzt) wären wir bei 88 Seiten schon mal bei über 50’000 Franken.

Wie es so ihre Art ist, mäandert sich Zulauf mit nicht sachdienlichen rhetorischen Verirrungen durch die Seiten: «Die Aggressorin, die Beklagte, lässt jegliche Selbstreflexion missen.» Das könnte sich Zulauf an den Spiegel heften. Toll ist auch: «Die Beklagte nutzt Allgemeinplätze und abstrakte Einordnungen, die dazu dienen, die Klägerin in einem ungünstigen und herabsetzenden Licht darzustellen.» Genau das hat sich Zulauf vorgenommen. Den Höhepunkt an Nonsens erreicht die Anwältin aber hier: «Abermals wird auf Sokrates verwiesen: Wir wissen, dass wir nichts wissen.»

Schrotschussverfahren

Es ist nun tatsächlich die Frage, ob es reine Fürsorgepflicht nicht geböte, JSH von einer solchen Geldverschwendung abzuhalten. Denn es ist mehr als offensichtlich, dass hier einfach per Schrotschussverfahren losgeballert wird, in der Hoffnung, dass vielleicht eine oder zwei Schrotkörner treffen, was dann als grosser Sieg verkauft werden könnte.

Was ist dann das Motiv von JSH? Motivforschung ist in solchen Fällen sehr schwierig. Dass sich jemand, der eigentlich in Ruhe gelassen werden will, dermassen penetrant in die Öffentlichkeit drängt, ist widersprüchlich. Offensichtlich will JSH die Deutungshoheit über die Ereignisse an dieser Feier zurückgewinnen. Nur, was ihr akzeptabel erscheint, soll darüber veröffentlicht werden können.

Erschwerend kommt hinzu, dass JSH bislang gegen Ringier nur erreicht hat, dass die Ringier-Organe ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben. Es bleibt nur noch die Forderung nach Gewinnherausgabe gegenüber Ringier, wobei hier die Vorstellung von Millionenprofiten von JSH und ihrem Irrwisch-Berater Hansi Voigt ins Reich der Fantasie gehören.

Viele Mitkämpfer, darunter sogar mehrere Vereinspräsidentinnen, haben sich von ihr abgewandt. Die Veröffentlichung interner Mails hat gezeigt, dass die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet selbst eine üble Kampagne gegen die ihr unliebsame Journalistin und Buchautorin befeuerte: Das Ziel müsse sein, dass sie auswandere, verkündete JSH die Marschrichtung.

In welchem Zustand sich die Vereinsfinanzen befinden, wie korrekt JSH die Einnahmen aus ihren diversen Spendenaufrufen verbucht hat, wer eigentlich die horrenden Gerichtskosten in eigener Sache zahlt, das alles sind offene Fragen. Zudem wurde ein Mitarbeiter auf die ruppige Art entlassen, Dienstleistungen wurden eingestellt. Überhaupt sind JSH und «Netzcourage» weitgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden.

Opfer journalistischer Nachstellungen

Das muss nun also ein verzweifelter Versuch sein, viele Schneebälle von Anschuldigungen zu werfen, in der Hoffnung, dass sich daraus eine Lawine entwickelt. Was passieren wird, ist ein weiterer, recht sinnloser juristischer Schlagabtausch, mit dem absehbaren Resultat: ausser Spesen nichts gewesen.

JSH sieht sich als ewiges Opfer journalistischer Nachstellungen. Diesen Opferstatus will sie dafür missbrauchen, dass über sie nur so geschrieben werden darf, wie es ihrer Selbstwahrnehmung entspricht. Das ist verstörend, und für das Opfer ihrer masslosen juristischen Attacke bedeutet das weitere Geld- und Zeitverschwendung.

Feige «Ostschweiz»

Wie sich eine schwache Redaktion ins Bockshorn jagen lässt.

Es gab Zeiten, da veröffentlichte «Die Ostschweiz» einen Artikel, den das St. Galler «Tagblatt» feige nach einem Druckversuch gelöscht hatte – ohne den Autor auch nur anzuhören.

Die Zeiten ändern sich. Jetzt löscht «Die Ostschweiz» feige einen Artikel nach einem Druckversuch, ohne den Autor auch nur anzuhören.

Zurzeit ist viel die Rede davon, wie Medien schnell unter juristischen Drohungen einknicken. Hier haben wir ein Paradebeispiel, das sich am besten am Fragenkatalog erklären lässt, auf den die Redaktionsleitung nicht einmal antwortete.

Im seriösen Journalismus, den ich im Gegensatz zu Ihnen betreibe, gibt man vor Publikation (oder dem Gegenteil) dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Et voilà.

  1. Sie haben ohne Rücksprache mit mir meinen Artikel «Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder» gelöscht. Halten Sie das für ein korrektes Vorgehen?
  2. Sie haben mir gegenüber als Begründung, wieso Sie den Artikel löschen «werden» – dabei war er schon gelöscht –, angegeben, dass «die Anwältin» (gemeint ist sicherlich RA Zulauf) behauptet habe, der Artikel könne nicht «objektiv» sein, weil es einen «Rechtsstreit» zwischen ihr und mir gegeben habe. Wieso soll das ein Grund sein, den Artikel, ohne den Autor anzuhören, zu löschen?
  3. Was soll an dem Artikel «nicht objektiv» sein? Wie Sie sicherlich wissen, gibt es Werturteile, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Und es gibt Tatsachenbehauptungen, die wahr oder falsch sind. Werden sie angezweifelt, muss das begründet werden; wer die Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, muss Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Wieso sind diese Selbstverständlichkeiten hier nicht passiert?
  4. Wäre es nicht ein professionell-korrektes Vorgehen gewesen, RA Zulauf um Konkretisierung ihrer Vorwürfe zu bitten, mir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und erst anschliessend eine so drastische Entscheidung in Erwägung zu ziehen?
  5. Die Behauptung von RA Zulauf, es gebe (oder habe gegeben) einen Rechtsstreit zwischen uns, entspricht nicht der Wahrheit. Wieso glauben Sie ihr das unbenommen? Dass die Dame es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, sollten Sie doch wissen.
  6. Wie kann es sein, dass Sie sich von unsubstantiierten Drohungen einschüchtern lassen, die zudem keinerlei Bezug zum Inhalt des Artikels haben?
  7. Hat RA Zulauf irgend eine inhaltliche Kritik geäussert, wenn ja, welche?
  8. Da Sie kaum aufgrund eines Drohanrufs eingeknickt sind, liegt sicherlich ein Schriftwechsel vor. Als Opfer dieser Intrige habe ich doch das Recht, in ihn Einblick zu nehmen, oder nicht?
  9. Sie erinnern sich sicher, dass es bereits das zweite Mal ist, dass es RA Zulauf mit unwahren Behauptungen gelingt, Sie zu einer vorschnellen Löschung eines ihr nicht genehmen Artikels zu treiben. Das letzte Mal wurde dieser Fehlentscheid korrigiert und der Artikel wieder online gestellt. Trotz gegenteiligen Drohungen geschah dann nichts. Wieso sind Sie zum zweiten Mal auf diese Masche hereingefallen?
  10. Sie haben offenbar blitzartig auf die Drohungen mit falschen Behauptungen der Anwältin reagiert. Mir gegenüber haben Sie ein Gespräch verweigert und Terminprobleme vorgeschützt. Halten Sie das für ein professionelles Vorgehen?

In der Vergangenheit gab es einen ähnlichen Vorfall. Ein Artikel über Spiess-Hegglin, eine Drohung ihrer Anwältin Rena Zulauf mit haltlosen Behauptungen. Der Artikel wurde vom Chefredaktor Marcel Baumgartner auf «Die Ostschweiz» gelöscht, nach der Intervention von René Zeyer wieder aufgeschaltet. Aber nun hat das Online-Magazin aller Mut verlassen.

Damals setzte der Verwaltungsratspräsident Peter Weigelt noch zu einer wahren Lobeshymne auf den Autor Zeyer an: «Ihre klaren Analysen und ihre direkte Ansprache der Fakten und Namen sind leider in der Schweiz, wenn überhaupt, nur noch selten zu lesen. Ich freue mich daher über Ihr Mitwirken bei uns in «Die Ostschweiz“. Der hohe Leserzuspruch zeigt, dass Ihre Texte sehr geschätzt werden und zu einem Aushängeschild für unsere unabhängige und offene Medienplattform geworden sind.»

Der aktuell gelöschte Artikel war übrigens bis zur Zensur der meistgelesene … Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Aber wer keine Zivilcourage hat, kann auch nicht Latein.

Traurig, wie die Verelendung des Journalismus weitergeht. Aber nicht auf ZACKBUM. Daher folgt der Original-Artikel …

Massiver Druckversuch

«Bösgläubig und haftbar». Man ist fassungslos.

Die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin tut alles, um das Buch «Die Zuger Landammann-Affäre» zu verhindern. Dabei greift sie sogar zu Abmahnungen.

«Durch dieses und das vorangehende Schreiben ist» der Empfänger «nunmehr darüber informiert, dass das Buch zahlreiche persönlichkeitsverletzende Aussagen beinhaltet, weshalb» der Empfänger «im Falle der Distribution … nunmehr bösgläubig wäre und deshalb auch finanziell haftbar gemacht werden könnte (Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Genugtuung)».

Solche Schreiben versandte Anwältin Rena Zulauf als verzweifelten Versuch, die Publikation und den Verkauf des Sachbuchs von Michèle Binswanger doch noch zu verhindern. Zuvor war Zulauf vor Bundesgericht damit gescheitert. Wogegen sie nochmals rekurrierte – bei ebendiesem Bundesgericht – und nochmals scheiterte.

Um ihre Behauptungen zu untermauern, führt Zulauf an, «dass tatsächlich drei Gerichtsverfahren gegen die Autorin an verschiedenen Zivil- und Strafgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig sind». Zudem seien «weitere Klagen in Vorbereitung». Das ist absurd. Am Europäischen Gerichtshof klagt Zulauf nicht gegen Binswanger, sondern gegen die Schweiz – weil sie sich mit der Klatsche des Bundesgerichts nicht abfinden will.

Die «verschiedenen Gerichtsverfahren» beziehen sich nicht auf das Buch, sondern auf eine Äusserung von Binswanger ausserhalb des Buchs und auf eine Klage auf Gewinnherausgabe, die auch nichts mit dem Buch zu tun hat. Schliesslich fabuliert Zulauf noch, «dass zahlreiche Passagen im Buch von Michèle Binswanger persönlichkeitsverletzend sind».

Das ist eine reine Behauptung, nichts mehr. Tatsache ist allerdings, dass Zulauf bislang, mit einer Ausnahme, sämtliche Verfahren verloren hat, die sie im Namen ihrer Mandantin anstrengte. Nachdem sie die Publikation trotz aller Müh nicht verhindern konnte, bereitet sie nun offenbar weitere Klagen vor.

Der Ausdruck Zwängerei trifft es hier wohl nicht ganz. Das ist nicht nur unbelehrbar. Sondern auch teuer.

Leider verbietet sich eine vertiefte Qualifikation dieses Vorgehens. Denn frau ist überaus klagefreudig. Das sollten auch allfällige Kommentatoren beherzigen.