Schlagwortarchiv für: Rena Zulauf

Chapeau, Frau Roth

NZZaS, die Erste: so sollten Artikel am Sonntag sein.

Es ist ein Luxus, auf drei Zeitungsseiten eine Story ausbreiten zu können. Aber es ist auch anspruchsvoll, 25’000 A zu verbrauchen, ohne dass es dem Leser so langweilig wird wie bei der «Republik».

ZACKBUM musste Rafaela Roth schon tadeln. Zum Beispiel für einen völlig verunglückten Jubelartikel über eine umtriebige Anwältin, die sehr gut in der Selbstvermarktung ist, weniger gut in der Vertretung ihrer Mandanten. So hat sie für ein Berufsopfer – mit einer einzigen Ausnahme – nur krachende Niederlagen eingehandelt, bis zur Peinlichkeitsschwelle, am Bundesgericht gegen das Bundesgericht zu rekurrieren – und natürlich abgeklatscht zu werden. Zudem erzählt sie gerne Märchen; so dieses, dass fast täglich bei ihr Mandanten anklopften, um gegen diesen Medienblog vorgehen zu wollen.

Aber Schwamm über die Peinlichkeit, diese Selbstdarstellerin als «eine der geschicktesten Medienanwältinnen des Landes» zu bezeichnen, Roth hat sich wunderprächtig rehabilitiert. «Tod eines Glückskindes» ist ein rundum gelungenes Stück. Man könnte an ein paar Details mäkeln, aber die werden von der Wucht überspielt, mit der hier der Tod eines 18-jährigen Autisten dargestellt wird.

Er endete in den Händen des Psychiatrischen Dienstes des Kantons Aargau, geriet in die Klapsmühle im wahrsten Sinne des Wortes, bekam viele Medikamente und wenig Therapie. Schliesslich schauten die Pfleger zu, wie er manisch seinen Kopf auf den Boden schlug – bis er ohnmächtig wurde und nur noch sein Hirntod festgestellt werden konnte.

Daraus könnte man ein Melodram machen, eine emotionale Anklage, das Leid der Eltern exhibitionistisch vorführen, die Unmenschlichkeit der Schweizer Psychiatrie anprangern. Aber Roth ist eher ein Wurf wie «Einer flog übers Kuckucksnest» gelungen.

Sie verknüpft wohldosiert die verschiedenen Ebenen dieses Falles, lässt alle Beteiligten – soweit die sich äussern wollen – zu Wort kommen. Szenischer Einstieg, Leitmotiv Spaziergang, hineingeflochten die verschiedenen Erzählstränge, die Schilderung des jungen Lebens, das langsam aus der Bahn geriet, die Selbstvorwürfe der Eltern und des Bruders, dass man aus Überforderung und nur zum Besten der Einlieferung des Sohnes in die Psychiatrische Klinik  Königsfelden zustimmte.

Wie dann dort alles zunehmend ausser Kontrolle geriet, aber man der Autorität der Fachpersonen vertraute. Bis zum bitteren Ende, bis zur «Steigerung ins Amargeddon», wie das der Anwalt der Familie nennt. Der Tod, die Verarbeitungsversuche der geschädigten Hinterbliebenen. Dann die Aufarbeitungsversuche der Behörde, die allgemeine Problematik von jährlich 16’000 Zwangseinweisungen in die Psychiatrie in der Schweiz, Isolation, Fixierungen, Zwangsmedikation. Der staatliche Eingriff, dass der Patient nicht mehr selbst über seine Entlassung entscheiden kann.

All das schildert Roth souverän, emphatisch, in klarem Aufbau. Sie nimmt den Leser an der Hand und verläuft sich nie mit ihm. Sie ist auktorialer Erzähler im besten Sinn, nimmt Anteil, aber wahrt Distanz. Der Einzelfall, der Aufschwung ins Allgemeine, die unbeantworteten Fragen der Eltern, die übliche, zögerliche, bürokratische Reaktion der Behörden, die organisierte Verantwortungslosigkeit in staatlichen Institutionen, eine Knallerpointe am Schluss, den Artikel könnte man ausschneiden und angehenden Journalisten als Übungsmaterial überreichen.

Könnte, denn wer bekommt im heutigen Elendsjournalismus schon noch die Gelegenheit, ein solches Stück abzuliefern. Schön, dass Roth sie genutzt hat.

Versteckspiel

Ist Anwältin Zulauf Mittelsperson oder nicht?

«Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass ich Falschaussagen zu meiner Person mit einer Zivilklage beantworten werde.»

Eigentlich war der Anlass nicht sonderlich erheblich. ZACKBUM verfügte über Informationen, wer die ominöse «Mittelsperson» sei, die das Dossier von sich beschwerenden Frauen von dem Amt für Gleichstellung zur «Republik» getragen hatte. Und wie es sich im seriösen Journalismus gehört, wollten wir Rechtsanwältin Rena Zulauf Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Vor allem hätte uns interessiert, ob Zulauf hier mandatiert war und wie der Begriff «See only» auf dieses Dossier geriet. Schliesslich wollten wir noch wissen, ob Zulauf das Dossier an den SRF-Journalisten Salvador Atasoy weitergereicht habe.

Antwort: «Ihre Annahme und/oder die kolportierte Annahme ist falsch. Weder wurde mir ein Dossier von belästigten Damen zugespielt, noch habe ich dieses bzw. ein solches Salvador Atasoy weitergereicht.»

Da bekannt ist, dass Zulauf zwar nicht allzu häufig erfolgreich, aber gerne und schnell klagt, liessen wir es auf sich beruhen.

Nun ist es aber dem Chefredaktor Marcus Hebein des «Schweizer Journalist» gelungen, diese Behauptung rechtsfest zu machen. Also konfrontierte auch er die Anwältin damit. Ihre irritierende Antwort:

«Ich bin einigermassen irritiert, dass mich jemand bei Ihnen als Mittelsperson nennt, Sie mir aber nicht sagen, wer diese Person ist, und sich diese Person auch nicht mir gegenüber outet.» Und weiter: «Solcherlei ,Spiele‘ mache ich nicht mit; sie sind unlauter und haben mit korrektem Journalismus nichts zu tun. Schade!»

Nachdem sie hier offenbar darauf verzichtet, mit rechtlichen Schritten zu drohen, sollte man sie als diese «Mittelsperson» bezeichnen, will sie nun etwas, von dem sie wissen müsste, dass es absurd ist. Dass ein Journalist ihr gegenüber seine Quelle offenlege, bevor sie sich dazu äussere. Das bezeichnet der «Schweizer Journalist» zu Recht als «bizarr».

Auch Hebein hätte gerne gewusst, was es mit der «See only»-Klausel auf sich habe, von der die «Republik»-Chefetage behauptet, dass sie ihr wochenlang die Hände gebunden habe und sie zur Untätigkeit verdammte.

«Auch wären wir daran interessiert gewesen, welche „Forderungen“ denn die Anwältin an die „Republik“ im Zuge der Information über die Fälle gestellt habe, welche Schritte denn von der „Republik“- Leitung erwartet wurden», schreibt Hebein weiter.

Das sind tatsächlich entscheidende Fragen. Denn nicht nur der Fall selbst – mögliche sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen der «Republik» durch einen prominenten Reporter –, sondern auch die Handhabung durch die «Republik»-Führung hat dazu beigetragen, dass das Online-Magazin der guten Denke und Lebensart in eine durchaus existenzbedrohende Krise geraten ist.

Dabei spielt Zulauf offensichtlich eine wichtige Rolle. Es ist auch nicht klar, ob sie nun die Anwältin der sich beschwerenden Frauen ist oder eben nur eine Botin, die sich so die Option offenhalten wollte, von der Botin zur Rechtsvertreterin zu werden.

Wäre das so, hätte Zulauf einen dicken Nagel in den Sargdeckel über der «Republik» eingeschlagen. Denn das Rumgeeier, bis dort die Teppichetage überhaupt in die Gänge kam, den Vorwürfen nachzugehen, lastet schwer auf deren Glaubwürdigkeit.

Bizarr ist allerdings, dass eine Medienanwältin meint, ein Vorgang, für den es zahlreiche Zeugen und Beteiligte gibt, liesse sich unter dem Deckel halten.

Mit Klagedrohungen ist sie schnell zur Hand, aber auf eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme reagierte sie diesmal nicht – schweigen.

Dabei wären Antworten auf diese Fragen durchaus von öffentlichem Interesse:

In der aktuellen Ausgabe des «Schweizer Journalist» werden Sie als die Mittelsperson identifiziert, die das Dossier an die «Republik» überbracht hat. Mir gegenüber hatten Sie das abgestritten und mit Klage gedroht.

Werden Sie nun gegen den «Schweizer Journalist» rechtlich vorgehen?

Wenn nicht, wieso haben Sie es bei mir mit Klagedrohung abgestritten, gegenüber Marcus Hebein dann nicht mehr?

Sie haben mit der Begründung, dass Sie zuerst die Quelle wissen wollten, jegliche weitere Stellungnahme gegenüber Hebein verweigert. Ist Ihnen der Begriff Quellenschutz nicht geläufig?

Dem «Schweizer Journalist» ist es gelungen, in einer Ihrer Rechtsschriften den ominösen Begriff «see only» aufzuspüren, der offenbar sehr ungebräuchlich ist. Also haben Sie diesen Begriff auf das Dossier gesetzt?

Das Amt für Gleichstellung hat mir schriftlich bestätigt, dass er nicht von ihm stammt, die «Republik», dass er auf dem Dossier stand, als es von der Mittelsperson Zulauf ausgehändigt wurde. Haben Sie eine Vermutung, wie er dorthin gekommen sein könnte?

 

Abschiedsgruss

Wagt es ein ZACKBUM-Leser zu wetten, ob es eine Antwort gab?

Ein Schreiben von Redaktion zu Redaktion, auch an Geschäftsleitung und den Verwaltungsratspräsidenten der «Ostschweiz»:
Inzwischen ist der Artikel seit einer Woche auf ZACKBUM online: Jolanda Spiess-Hegglin klagt mal wieder
Natürlich hat RA Zulauf nichts dagegen unternommen. Einfach aus dem Grund, weil er – wie alle meine früheren Artikel für «Die Ostschweiz» – juristisch unangreifbar ist.
Aber wenn man weiss, wie feige und schnell Redaktionsleiter Baumgartner unter haltlosen Drohungen einknickt, dann probiert man’s halt immer wieder – mit Erfolg.
Nachgeben, löschen, den Autor erst im Nachhinein informieren, vorher nicht mal Gelegenheit zur Stellungnahme geben, frei erfundenen Vorwürfen einfach glauben, das ist Journalismus auf tiefstem Niveau.
Statt hier zu einer Abmahnung wegen erwiesener und wiederholter Unfähigkeit zu greifen, schmeisst man dann lieber das «Aushängeschild» und den Quotenbringer raus.
Ein Phänomen, das auch als Angstbeissen bekannt ist. Nach der Devise: wird uns gedroht, legen wir uns auf den Rücken und wedeln friedfertig mit dem Schwanz. Wird sich darüber beschwert, beissen wir gleich zu.
Ich weiss nicht, über wie viel Humor RA Zulauf verfügt. Aber dass sie mit der gleichen Nummer zweimal Erfolg hatte, das muss ihr ein Lächeln abgerungen haben.
Was «Die Ostschweiz» betrifft, mal Hand aufs Herz: ist das nicht erbärmlich? Peinlich? Zumindest mehr als unangenehm?
Einmal darf man sich vielleicht reinlegen lassen. Aber zweimal? Das ist nun wirklich dümmer als der Leser erlaubt.
Wenn Sie noch etwas dazu zu sagen haben: ich bin liberal; ZACKBUM steht Ihnen jederzeit für eine Erwiderung offen.
Allerdings befürchte ich fast, dass Angstbeisser und Hosenscheisser lieber schweigen …

Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder

Dieser Artikel ist zuerst auf «Die Ostschweiz» erschienen. Nach haltlosen Behauptungen von RA Zulauf wurde er dort gelöscht – aus Angst vor «Androhung einer Klage». ZACKBUM ist gespannt …

«Im Oktober habe ich sie gebeten, zu einem Fragenkatalog Stellung zu nehmen.» Das ist ein Satz in Michèle Binswangers Buch über die Zuger Landammannfeier, bei der es zu einer intimen Begegnung zwischen zwei Politikern kam.

Der Laie könnte nun meinen, dass an diesem Satz nicht viel zu rütteln ist, vorausgesetzt, die in ihm enthaltene Tatsachenbehauptung ist richtig. Da täuscht sich aber der Laie. Denn dieser Satz muss laut der Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin (JSH) verboten werden.

Zusammen mit weiteren 195 Buchpassagen. Das fordert Anwältin Rena Zulauf in einer 88 Seiten umfassenden Klageschrift, plus Anhang von 34 Seiten. Plus jede Menge Beilagen.

Die Sache mit der Intimsphäre

Das Buch umfasst 219 Seiten und erschien nach einem jahrelangen Rechtsstreit, mit dem Spiess-Hegglin versuchte, juristisches Neuland zu betreten und ein ganzes Manuskript, dessen Inhalt ihr nicht bekannt war, präventiv zu verbieten. Das prozessierte JSH bis ans Bundesgericht hoch, erhob dort sogar noch Einsprache gegen das Bundesgerichtsurteil, dass das Buch selbstverständlich publiziert werden dürfe.

Als ob das nicht schräg genug wäre, ist nach dieser Kaskade von krachenden Niederlagen nun noch eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Schweiz in dieser Sache hängig.

Nun könnte man meinen, dass eine Person, die seit fast zehn Jahren behauptet, ihr wichtigstes Anliegen sei, dass ihre Intimsphäre aus der Öffentlichkeit verschwindet, es dann mal gut sein lässt.

Aber offensichtlich ist diese Intimsphäre nach Ansicht von JSH ungefähr drei Meter breit, fünf Meter lang und drei Kilometer hoch.

Dass den Juristen, die angesichts der Klagefreudigkeit von JSH das Buchmanuskript von «Die Zuger Landammann-Affäre. Eine Recherche» sorgfältig studierten, tatsächlich 196 Passagen, also faktisch auf jeder Seite eine, entgangen sein sollten, die Beanstandenswertes enthalten, ist abwegig.

20’000 Franken «Genugtuung»

Durch viele Niederlagen in dieser Sache unbelehrt, behauptet Zulauf nichts weniger, als dass die Persönlichkeitsrechte ihrer Mandantin 196-mal verletzt worden seien, also sozusagen zerfetzt. Zudem fordert sie den Gewinn aus dem Buchverkauf, samt fünf Prozent Zinsen. Zur genaueren Beurteilung soll die Buchautorin ihre Steuererklärung offenlegen. Zudem seien 20’000 Franken «Genugtuung» fällig, natürlich soll die Autorin die Verfahrenskosten und eine Entschädigung für die Bemühungen der Anwältin übernehmen.

Das würde sich läppern. In Anwaltskreisen geht man davon aus, dass die Erstellung einer Seite Klageschrift mit allem Drum und Dran mindestens eine Stunde in Anspruch nimmt. Bei einem gehobenen Stundenansatz von Fr. 600.- (konservativ geschätzt) wären wir bei 88 Seiten schon mal bei über 50’000 Franken.

Wie es so ihre Art ist, mäandert sich Zulauf mit nicht sachdienlichen rhetorischen Verirrungen durch die Seiten: «Die Aggressorin, die Beklagte, lässt jegliche Selbstreflexion missen.» Das könnte sich Zulauf an den Spiegel heften. Toll ist auch: «Die Beklagte nutzt Allgemeinplätze und abstrakte Einordnungen, die dazu dienen, die Klägerin in einem ungünstigen und herabsetzenden Licht darzustellen.» Genau das hat sich Zulauf vorgenommen. Den Höhepunkt an Nonsens erreicht die Anwältin aber hier: «Abermals wird auf Sokrates verwiesen: Wir wissen, dass wir nichts wissen.»

Schrotschussverfahren

Es ist nun tatsächlich die Frage, ob es reine Fürsorgepflicht nicht geböte, JSH von einer solchen Geldverschwendung abzuhalten. Denn es ist mehr als offensichtlich, dass hier einfach per Schrotschussverfahren losgeballert wird, in der Hoffnung, dass vielleicht eine oder zwei Schrotkörner treffen, was dann als grosser Sieg verkauft werden könnte.

Was ist dann das Motiv von JSH? Motivforschung ist in solchen Fällen sehr schwierig. Dass sich jemand, der eigentlich in Ruhe gelassen werden will, dermassen penetrant in die Öffentlichkeit drängt, ist widersprüchlich. Offensichtlich will JSH die Deutungshoheit über die Ereignisse an dieser Feier zurückgewinnen. Nur, was ihr akzeptabel erscheint, soll darüber veröffentlicht werden können.

Erschwerend kommt hinzu, dass JSH bislang gegen Ringier nur erreicht hat, dass die Ringier-Organe ihre Persönlichkeitsrechte verletzt haben. Es bleibt nur noch die Forderung nach Gewinnherausgabe gegenüber Ringier, wobei hier die Vorstellung von Millionenprofiten von JSH und ihrem Irrwisch-Berater Hansi Voigt ins Reich der Fantasie gehören.

Viele Mitkämpfer, darunter sogar mehrere Vereinspräsidentinnen, haben sich von ihr abgewandt. Die Veröffentlichung interner Mails hat gezeigt, dass die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet selbst eine üble Kampagne gegen die ihr unliebsame Journalistin und Buchautorin befeuerte: Das Ziel müsse sein, dass sie auswandere, verkündete JSH die Marschrichtung.

In welchem Zustand sich die Vereinsfinanzen befinden, wie korrekt JSH die Einnahmen aus ihren diversen Spendenaufrufen verbucht hat, wer eigentlich die horrenden Gerichtskosten in eigener Sache zahlt, das alles sind offene Fragen. Zudem wurde ein Mitarbeiter auf die ruppige Art entlassen, Dienstleistungen wurden eingestellt. Überhaupt sind JSH und «Netzcourage» weitgehend aus der öffentlichen Debatte verschwunden.

Opfer journalistischer Nachstellungen

Das muss nun also ein verzweifelter Versuch sein, viele Schneebälle von Anschuldigungen zu werfen, in der Hoffnung, dass sich daraus eine Lawine entwickelt. Was passieren wird, ist ein weiterer, recht sinnloser juristischer Schlagabtausch, mit dem absehbaren Resultat: ausser Spesen nichts gewesen.

JSH sieht sich als ewiges Opfer journalistischer Nachstellungen. Diesen Opferstatus will sie dafür missbrauchen, dass über sie nur so geschrieben werden darf, wie es ihrer Selbstwahrnehmung entspricht. Das ist verstörend, und für das Opfer ihrer masslosen juristischen Attacke bedeutet das weitere Geld- und Zeitverschwendung.

Feige «Ostschweiz»

Wie sich eine schwache Redaktion ins Bockshorn jagen lässt.

Es gab Zeiten, da veröffentlichte «Die Ostschweiz» einen Artikel, den das St. Galler «Tagblatt» feige nach einem Druckversuch gelöscht hatte – ohne den Autor auch nur anzuhören.

Die Zeiten ändern sich. Jetzt löscht «Die Ostschweiz» feige einen Artikel nach einem Druckversuch, ohne den Autor auch nur anzuhören.

Zurzeit ist viel die Rede davon, wie Medien schnell unter juristischen Drohungen einknicken. Hier haben wir ein Paradebeispiel, das sich am besten am Fragenkatalog erklären lässt, auf den die Redaktionsleitung nicht einmal antwortete.

Im seriösen Journalismus, den ich im Gegensatz zu Ihnen betreibe, gibt man vor Publikation (oder dem Gegenteil) dem Betroffenen die Gelegenheit zur Stellungnahme. Et voilà.

  1. Sie haben ohne Rücksprache mit mir meinen Artikel «Jolanda Spiess-Hegglin: Sie klagt mal wieder» gelöscht. Halten Sie das für ein korrektes Vorgehen?
  2. Sie haben mir gegenüber als Begründung, wieso Sie den Artikel löschen «werden» – dabei war er schon gelöscht –, angegeben, dass «die Anwältin» (gemeint ist sicherlich RA Zulauf) behauptet habe, der Artikel könne nicht «objektiv» sein, weil es einen «Rechtsstreit» zwischen ihr und mir gegeben habe. Wieso soll das ein Grund sein, den Artikel, ohne den Autor anzuhören, zu löschen?
  3. Was soll an dem Artikel «nicht objektiv» sein? Wie Sie sicherlich wissen, gibt es Werturteile, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Und es gibt Tatsachenbehauptungen, die wahr oder falsch sind. Werden sie angezweifelt, muss das begründet werden; wer die Tatsachenbehauptungen aufgestellt hat, muss Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Wieso sind diese Selbstverständlichkeiten hier nicht passiert?
  4. Wäre es nicht ein professionell-korrektes Vorgehen gewesen, RA Zulauf um Konkretisierung ihrer Vorwürfe zu bitten, mir Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und erst anschliessend eine so drastische Entscheidung in Erwägung zu ziehen?
  5. Die Behauptung von RA Zulauf, es gebe (oder habe gegeben) einen Rechtsstreit zwischen uns, entspricht nicht der Wahrheit. Wieso glauben Sie ihr das unbenommen? Dass die Dame es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt, sollten Sie doch wissen.
  6. Wie kann es sein, dass Sie sich von unsubstantiierten Drohungen einschüchtern lassen, die zudem keinerlei Bezug zum Inhalt des Artikels haben?
  7. Hat RA Zulauf irgend eine inhaltliche Kritik geäussert, wenn ja, welche?
  8. Da Sie kaum aufgrund eines Drohanrufs eingeknickt sind, liegt sicherlich ein Schriftwechsel vor. Als Opfer dieser Intrige habe ich doch das Recht, in ihn Einblick zu nehmen, oder nicht?
  9. Sie erinnern sich sicher, dass es bereits das zweite Mal ist, dass es RA Zulauf mit unwahren Behauptungen gelingt, Sie zu einer vorschnellen Löschung eines ihr nicht genehmen Artikels zu treiben. Das letzte Mal wurde dieser Fehlentscheid korrigiert und der Artikel wieder online gestellt. Trotz gegenteiligen Drohungen geschah dann nichts. Wieso sind Sie zum zweiten Mal auf diese Masche hereingefallen?
  10. Sie haben offenbar blitzartig auf die Drohungen mit falschen Behauptungen der Anwältin reagiert. Mir gegenüber haben Sie ein Gespräch verweigert und Terminprobleme vorgeschützt. Halten Sie das für ein professionelles Vorgehen?

In der Vergangenheit gab es einen ähnlichen Vorfall. Ein Artikel über Spiess-Hegglin, eine Drohung ihrer Anwältin Rena Zulauf mit haltlosen Behauptungen. Der Artikel wurde vom Chefredaktor Marcel Baumgartner auf «Die Ostschweiz» gelöscht, nach der Intervention von René Zeyer wieder aufgeschaltet. Aber nun hat das Online-Magazin aller Mut verlassen.

Damals setzte der Verwaltungsratspräsident Peter Weigelt noch zu einer wahren Lobeshymne auf den Autor Zeyer an: «Ihre klaren Analysen und ihre direkte Ansprache der Fakten und Namen sind leider in der Schweiz, wenn überhaupt, nur noch selten zu lesen. Ich freue mich daher über Ihr Mitwirken bei uns in «Die Ostschweiz“. Der hohe Leserzuspruch zeigt, dass Ihre Texte sehr geschätzt werden und zu einem Aushängeschild für unsere unabhängige und offene Medienplattform geworden sind.»

Der aktuell gelöschte Artikel war übrigens bis zur Zensur der meistgelesene … Tempora mutantur, nos et mutamur in illis. Aber wer keine Zivilcourage hat, kann auch nicht Latein.

Traurig, wie die Verelendung des Journalismus weitergeht. Aber nicht auf ZACKBUM. Daher folgt der Original-Artikel …

Massiver Druckversuch

«Bösgläubig und haftbar». Man ist fassungslos.

Die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin tut alles, um das Buch «Die Zuger Landammann-Affäre» zu verhindern. Dabei greift sie sogar zu Abmahnungen.

«Durch dieses und das vorangehende Schreiben ist» der Empfänger «nunmehr darüber informiert, dass das Buch zahlreiche persönlichkeitsverletzende Aussagen beinhaltet, weshalb» der Empfänger «im Falle der Distribution … nunmehr bösgläubig wäre und deshalb auch finanziell haftbar gemacht werden könnte (Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Genugtuung)».

Solche Schreiben versandte Anwältin Rena Zulauf als verzweifelten Versuch, die Publikation und den Verkauf des Sachbuchs von Michèle Binswanger doch noch zu verhindern. Zuvor war Zulauf vor Bundesgericht damit gescheitert. Wogegen sie nochmals rekurrierte – bei ebendiesem Bundesgericht – und nochmals scheiterte.

Um ihre Behauptungen zu untermauern, führt Zulauf an, «dass tatsächlich drei Gerichtsverfahren gegen die Autorin an verschiedenen Zivil- und Strafgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig sind». Zudem seien «weitere Klagen in Vorbereitung». Das ist absurd. Am Europäischen Gerichtshof klagt Zulauf nicht gegen Binswanger, sondern gegen die Schweiz – weil sie sich mit der Klatsche des Bundesgerichts nicht abfinden will.

Die «verschiedenen Gerichtsverfahren» beziehen sich nicht auf das Buch, sondern auf eine Äusserung von Binswanger ausserhalb des Buchs und auf eine Klage auf Gewinnherausgabe, die auch nichts mit dem Buch zu tun hat. Schliesslich fabuliert Zulauf noch, «dass zahlreiche Passagen im Buch von Michèle Binswanger persönlichkeitsverletzend sind».

Das ist eine reine Behauptung, nichts mehr. Tatsache ist allerdings, dass Zulauf bislang, mit einer Ausnahme, sämtliche Verfahren verloren hat, die sie im Namen ihrer Mandantin anstrengte. Nachdem sie die Publikation trotz aller Müh nicht verhindern konnte, bereitet sie nun offenbar weitere Klagen vor.

Der Ausdruck Zwängerei trifft es hier wohl nicht ganz. Das ist nicht nur unbelehrbar. Sondern auch teuer.

Leider verbietet sich eine vertiefte Qualifikation dieses Vorgehens. Denn frau ist überaus klagefreudig. Das sollten auch allfällige Kommentatoren beherzigen.

Ach, der Tagi

Spät kommt er, dafür schlecht.

Zunächst war Tamedia der grösste Medienskandal des Jahres nur eine Tickermeldung wert. Schliesslich beschloss man, ihn doch nicht gänzlich zu ignorieren: «Will die zweitgrösste Schweizer Bank dem Blog «Inside Paradeplatz» und dem Journalisten Lukas Hässig maximalen Schaden zufügen, oder geht es um ein berechtigtes Anliegen?», fragt schön ausgewogen Jorgos Brouzos.

Und lässt Hässig Absicht vom «Basler Medienanwalt Jascha Schneider-Marfels» unterstellen: «Er hat die CS gereizt, bis sie die Nerven verloren hat. Damit erzielt er seine Klicks. Das ist sein Geschäftsmodell.»

Damit der Bösartigkeit nicht genug. Den letzten Drittel seines Artikels verwendet Brouzos dazu, der «Fintech-Unternehmerin Patrizia Laeri» eine Plattform zu geben. Die war wegen ihrer fragwürdigen Geschäftspolitik und einer mageren Performance von «Inside Paradeplatz» kritisiert worden. Der Autor des Beitrags hatte sich dabei auch einige spitze Bemerkungen über Laeri als Person erlaubt.

Daraufhin klagte sie mehrfach – und verlor mehrfach, aber nicht vollständig. Die Klagen führte die einschlägig bekannte Anwältin Rena Zulauf. Sie versuchte es am Handelsgericht Zürich, wo sie krachend verlor. Zugleich vor dem Bezirksgericht Meilen: «Demnach müssen Laeri respektive die ElleXX von den 6’000 Franken Gerichtskosten definitiv 4’000 Franken übernehmen. Zudem muss die ElleXX IP eine Parteieinschädigung von 800 Franken zahlen», fasste IP unter dem Titel «Laeri vs IP: 1:2» zusammen.

Es war offenkundig, dass Laeri die berechtigte Kritik an ihren Angeboten angeblich «feministischer Investitionen» auf eine Debatte über Sexismus umbiegen wollte. Nicht einmal das gelang ihr besonders beeindruckend.

Ausser beim Tagi, der höchstens im Streubereich der Wahrheit behauptet: Laeri habe «selbst jüngst einen Rechtsstreit gegen das Medium wegen beleidigender und sexistischer Passagen in einem Artikel teilweise gewonnen». Näher an der Wahrheit wäre: grösstenteils verloren.

Dabei entblödet sich Laeri nicht, sich mit der Aussage zitieren zu lassen, sie begrüsse die Klage der CS gegen «Inside Paradeplatz».

Was ihr vergeblicher Ablenkungsversuch von mageren Resultaten mit dem Versuch der Grossbank zu tun haben soll, eine kritische Stimme plattzumachen, erschliesst sich nicht. Dass Brouzos diesen Schlenker macht, um IP zu diskreditieren, disqualifiziert ihn als ernstzunehmenden Journalisten.

Serie Sommerloch: Kleinkrieg

Kleingehacktes vom «Klein Report».

«Zudem sei es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen – auch die Klärung dieser Rechtsfrage könnte für Betroffene wichtig sein, so Juristin Zulauf.»

Wir merken uns diese grandiose Schönschreibung einer Niederlage.

Denn der selbsternannte «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» erweist seiner Reputation mal wieder einen Bärendienst. Genauer einen Bärinnendienst.

Journalismus sollte, daran muss immer wieder erinnert werden, einen gewissen Kontakt mit der Realität aufrechterhalten, will er nicht Märchendienst heissen. Zum besseren Verständnis des hier Geschilderten muss man wissen, dass die Betreiberin Ursula Klein vor Kurzem selbst eine krachende Niederlage gegen die Mediendatenbank SMD, vertreten durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, erlitten hat. Zum journalistischen Anstand würde es auch gehören, dass Klein erwähnen könnte, dass sie ihrerseits von Ringier mit einigen Klagen eingedeckt wurde. Weil sie ziemlich nassforsch in die Privatsphäre des Ringier-CEO eindrang.

Klein forderte in ihrer Klage eine Millionensumme für die angeblich widerrechtliche Speicherung ihrer Artikel im SMD. Das prozessierte sie von Niederlage zu Niederlage bis zum Bundesgericht hoch, wo es dann die endgültige Klatsche absetzte. Erstaunlicherweise wurde sie dabei aber nur anfänglich von RA Rena Zulauf vertreten, die das gleiche Prinzip zuungunsten ihrer Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin anwendet. Prozessieren von Niederlage zu Niederlage, Mandant zahlt.

Nun gibt es einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts in der epischen Fehde von JSH gegen Ringier, die eigentlich nichts lieber will, als endlich aus den Schlagzeilen zu verschwinden. Was sie damit betreibt, dass sie ständig und unablässig dafür sorgt, dass die Ereignisse bei einer Zuger Politikerfeier anno 2014 im Fokus der Öffentlichkeit bleiben.

Der Entscheid besagt, dass Ringier detaillierte Zahlen herauszugeben hat, mit denen dann eine Gewinnberechnung von vier von fünf eingeklagten Artikeln möglich sein sollte. Denn auf diese Gewinnherausgabe klagt JSH.

Dafür hat RA Zulauf beantragt, dass das Gericht feststellen möge, dass die Persönlichkeit ihrer Mandantin anhaltend verletzt sei. Darauf antwortet das Zuger Tribunal: nein, wir «treten auf diese Forderung nicht ein». Auf Deutsch: Klatsche, Antrag abgeschmettert, weitere Niederlage. Aber im realitätsfernen Orwellsprech von Zulauf wird das zu einer «Klärung einer Rechtsfrage». Mit Kostenfolge für ihre Mandantin.

Klein lässt schon ganz am Anfang ihrer freihändigen Interpretation des Entscheids ihrem Rochus freien Lauf: «Schwere Schlappe für die Ringier AG und ihren Anwalt Matthias Schwaibold», behauptet sie. Dabei geht es hier lediglich um etwas, was man als technicality bezeichnen muss, eine technische Einzelheit.

«Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über Jolanda Spiess-Hegglin durch Ringier AG hat dem Medienunternehmen bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft», behauptet Zulauf, obwohl genau deswegen der rechtliche Vorteil entstand, dass ihr Antrag auf Feststellung abgeschmettert wurde.

Dann widmet sich Klein, aus eigener leidvoller Erfahrung, der SMD. Denn der Schweizer Presserat hatte anlässlich der Löschung von «Blick»-Artikeln über JSH faktenfrei behauptet: «Dieser willkürliche Eingriff in die Archivfreiheit verfälscht das Bild dessen, was Schweizer Medien zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann publizierten.»

Damit verwechselte der Presserat allerdings ein privat betriebenes Medienarchiv mit einem sozusagen offiziellen Aufbewahrungsort wie eine Staatsbibliothek, wo alle Dokumente anhaltend archiviert werden müssen. Während in der SMD ständig und aus den verschiedensten Gründen Einträge gelöscht werden.

Dann lässt Klein auch noch jeglichen Kontakt mit zeitlichen Abläufen fahren: «Bekannt war damals auch ein Fall aus dem Jahr 2013, als ein Porträt des «Tages-Anzeigers» über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument, das diesem nicht behagte, gelöscht worden war.» Diese Löschung fand allerdings in Wirklichkeit 2018 statt. Und die Löschung der Hegglin-Artikel passierte nicht 2014, wie von Klein behauptet, sondern ebenfalls 2018.

Seit im Umfeld von Donald Trump das Wort von «alternativen Wahrheiten» in die Welt gesetzt wurde, ein anderer Ausdruck für Fake News, gibt es wohl wenig geeignetere Beispiele als diesen Fantasie-Artikel, was passiert, wenn persönliche Rachsucht, Voreingenommenheit und schludriger Umgang mit einfachen Zeitangaben eine unbekömmliche Mischung ergeben, die Autorin und Organ disqualifizieren.

Dass sich JSH fleissig an dieser Geschichtsumschreibung beteiligt, mag nicht verwundern. Dass Anwältin Zulauf unbeeindruckt mit Eigenmarketing glänzt, hingegen schon.