Massiver Druckversuch

«Bösgläubig und haftbar». Man ist fassungslos.

Die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin tut alles, um das Buch «Die Zuger Landammann-Affäre» zu verhindern. Dabei greift sie sogar zu Abmahnungen.

«Durch dieses und das vorangehende Schreiben ist» der Empfänger «nunmehr darüber informiert, dass das Buch zahlreiche persönlichkeitsverletzende Aussagen beinhaltet, weshalb» der Empfänger «im Falle der Distribution … nunmehr bösgläubig wäre und deshalb auch finanziell haftbar gemacht werden könnte (Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Genugtuung)».

Solche Schreiben versandte Anwältin Rena Zulauf als verzweifelten Versuch, die Publikation und den Verkauf des Sachbuchs von Michèle Binswanger doch noch zu verhindern. Zuvor war Zulauf vor Bundesgericht damit gescheitert. Wogegen sie nochmals rekurrierte – bei ebendiesem Bundesgericht – und nochmals scheiterte.

Um ihre Behauptungen zu untermauern, führt Zulauf an, «dass tatsächlich drei Gerichtsverfahren gegen die Autorin an verschiedenen Zivil- und Strafgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig sind». Zudem seien «weitere Klagen in Vorbereitung». Das ist absurd. Am Europäischen Gerichtshof klagt Zulauf nicht gegen Binswanger, sondern gegen die Schweiz – weil sie sich mit der Klatsche des Bundesgerichts nicht abfinden will.

Die «verschiedenen Gerichtsverfahren» beziehen sich nicht auf das Buch, sondern auf eine Äusserung von Binswanger ausserhalb des Buchs und auf eine Klage auf Gewinnherausgabe, die auch nichts mit dem Buch zu tun hat. Schliesslich fabuliert Zulauf noch, «dass zahlreiche Passagen im Buch von Michèle Binswanger persönlichkeitsverletzend sind».

Das ist eine reine Behauptung, nichts mehr. Tatsache ist allerdings, dass Zulauf bislang, mit einer Ausnahme, sämtliche Verfahren verloren hat, die sie im Namen ihrer Mandantin anstrengte. Nachdem sie die Publikation trotz aller Müh nicht verhindern konnte, bereitet sie nun offenbar weitere Klagen vor.

Der Ausdruck Zwängerei trifft es hier wohl nicht ganz. Das ist nicht nur unbelehrbar. Sondern auch teuer.

Leider verbietet sich eine vertiefte Qualifikation dieses Vorgehens. Denn frau ist überaus klagefreudig. Das sollten auch allfällige Kommentatoren beherzigen.

11 Kommentare
  1. Guido Kirschke
    Guido Kirschke sagte:

    Die rennen wirklich gegen Windmühlen an. Das Buch ist doch schon zig-tausendfach verkauft worden – für CH-Verhältnisse ein Bestseller.

    Antworten
  2. Jürg Streuli
    Jürg Streuli sagte:

    Dass Jolanda-Spiess-Hegglin panische Angst vor diesem Buch der Tatsachen und Wahrheit hat, ist nach der Lektüre der ausgezeichneten Recherche von Michèle Binswanger absolut verständlich. Rena Zulauf die Anwältin führt aus wie von ihrer Klientin in Zug Oberwil bestellt und in Auftrag gegeben. Doch kaum zum Nulltarif. Folglich stellt sich die zentrale Frage, woher das viele Geld her kommt, um die Anwältin für die inflationären Prozesse ständig bezahlen zu können? Auch den noch verbliebenen Jüngerinnen von Jolanda müsste es sauer aufstossen, dass die Chefin hier offensichtlich nicht bereit ist für vollständige Transparenz zu sorgen. Konkrete Vermutungen bezüglich der Identität des diskret im Hintergrund bleiben wollenden sehr potenten Financiers sind längst vorhanden.

    Antworten
  3. Victor Brunner
    Victor Brunner sagte:

    Anwältin » nunmehr bösgläubig wäre und deshalb auch finanziell haftbar gemacht werden könnte (Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Genugtuung)». So schreiben Verzweifelte. Genützt hat es nicht, das Buch ist rausgekommen und JSH schlecht weggekommen. Eine Frage ist noch offen, muss Ringier JSH mit Hunderttausenden überschütten oder sind es nur ein paar Tausender.

    Antworten
  4. Slavica Bernhard
    Slavica Bernhard sagte:

    Vielleicht zur Erläuterung, da mir hier auch schon vorgeworfen wurde, ich sei immer so kurz:

    Kennen wir dieses Vorgehen nicht von amerikanischen Behörden? Man (hier Frau) droht mit Klagen. Anstatt diese gerichtlich klären zu lassen, was für die Angeklagten massiv und unbestimmt teurer würde, findet man einen Vergleich und die (mehr oder weniger) unschuldigen Angeklagte bezahlen den vom Kläger gewünschten Betrag inklusive «Schuldeingeständnis»!

    Es gewinnt der finanziell Potentere. Fragen Sie ausländische Firmen, die in den USA (dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten) in solche Verfahren verwickelt wurden. Oder fragen Sie einfach ihre Bank!

    Auf der Strecke bleibt das Recht und die Gerechtigkeit. Es findet eine Verluderung des Rechts statt. Offensichtlich kann man oder Frau mit Geld, (auch wenn es nur Schulden sind!), alles machen!

    Deshalb meine entscheidende Frage: Wer bezahlt all diese Verfahren?

    Antworten
    • Rolf Karrer
      Rolf Karrer sagte:

      Gute Frage. Beim einst grosszügigen Landis&Gyr-Erben in der Stadt Zug, scheint sich das Portemonnaie auch nicht mehr so locker zu öffnen.

      Antworten
    • Eveline Maier
      Eveline Maier sagte:

      Trotz Geldwäschereigesetz oder Parteienfinanzierung, viele Fragen in der absoluten Finsternis. Wie finanziert eigentlich Roger Köppel sein sehr aufwendiges Leben? Bei magerer 40000 Auflage der Weltwoche, wird er wohl kaum seine Villa in Küsnacht finanzieren können.

      Mit meinem Lohnausweis gelte ich als gläserne Schweizer Bürgerin. Reise ich mit mehr als CHF 10000.- ins Ausland, so muss ich dies deklarieren. Ob Spiess oder Köppel, der einfache Bürger wird für ziemlich doof gehalten.

      Antworten

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert