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Trauerspiel Credit Suisse

Die Leiche lebt noch.

Ende dieses Monats wird die UBS zwei Dinge bekannt geben. Welchen Reibach sie mit der Übernahme der Credit Suisse zum Schnäppchenpreis gemacht hat. Und wie brutal der Kahlschlag unter CS-Mitarbeitern weltweit und in der Schweiz ausfallen wird. Höchstwahrscheinlich werden Tausende von Bankern früher oder später dem RAV, also der Arbeitslosenversicherung und letztlich dem Steuerzahler zur Last fallen.

Während Verpeilte wie Markus Somm in der SoZ das Loblied auf die umsichtige Bewältigung der Krise durch Sergio Ermotti und Bundesrätin Karin Keller-Sutter singen, reibt Arthur Rutishauser in einer vierteiligen Serie den Versagern ganz oben bei der CS ihre Marotten und Fehler unter die Nase. Und stellt die Frage in den Raum, ob es analog zu Vincenz/Raiffeisen hier nicht auch um ungetreue Geschäftsbesorgung, also einen Straftatbestand, gehen könnte.

Indem Ermotti sich aller staatlichen Zusagen (ausser der Liquidität durch die SNB) entledigte, machte er einen geschickten Move, um vor der Beerdigung der CS gut Wetter zu machen. Ob diese Prognose allerdings besser eintrifft als Temperaturvorhersagen von SRF Meteo?

Denn die Leiche CS ist noch nicht wirklich tot. Vor allem auf zwei Gebieten gibt es Riesengebrüll. Oder seriöser formuliert: weltweite Klagen, Klagen in der Schweiz.

Zum einen geht es um die sogenannten AT1-Bonds. Das ist ein von den Behörden erfundenes Gebastel, mit dem das notorisch zu dünne Eigenkapital der Banken vermehrt werden sollte, ohne dass sie die Aktien verwässern mussten. Sie tragen auch den hübschen Übernamen Todesspiralen-Anlagen, da sie bei gewissen Triggern nicht länger Obligationen sind, sondern in Aktien zwangsgewandelt werden. Oder auf null abgeschrieben.

Genau das tat nicht etwa die CS, sondern die Bankenaufsicht Finma im Todeskampf der CS. Obwohl diese Entscheidung auf der Webseite der CS stand, machte zuerst die «Financial Times» darauf aufmerksam, dass der Abschreiber von sagenhaften 16 Milliarden Franken bei den geprellten Anlegern, darunter Riesenapparate wie BlackRock und US-Pensionskassen, heftige Gegenwehr auslöst. Seither wird aus allen Rohren gefeuert, Klagen in den USA, in Japan, in der Schweiz. Aussichten durchaus intakt.

Eine zweite Klage haben rund 1000 Kleinaktionäre und ehemalige CS-Mitarbeiter in der Pipeline. Obwohl es in der Schweiz das Instrument der Sammelklage nicht gibt, will der «Schweizerische Anlegerschutzverein» so etwas Ähnliches einreichen, um die Kosten für jeden Kläger zu senken.

Hintergrund: durch die Fusionsbedingungen rutschte der Wert einer CS-Aktie auf läppische 76 Rappen. Zwei Tage zuvor lag er noch bei 1.86. Dieser Umtauschpreis zur UBS-Aktie sei willkürlich festgelegt worden, monieren die Kläger, er habe zudem in keiner Weise dem noch vorhandenen Wert der CS entsprochen.

Tatsächlich kontrastiert der Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken scharf mit dem damaligen Börsen- und dem Buchwert der Bank, der mindestens doppelt so hoch war. Allerdings ist es bei so komplizierten Konstrukten wie einer modernen Bank äusserst schwierig, ihren tatsächlichen Wert zu einem bestimmten Zeitpunkt festzulegen.

Zu kreativ ist die Buchhaltung, zu verschlungen sind die seitenlangen Bilanzen mit Sonderposten und allen erdenklichen buchhalterischen Tricks und Ösen. Selbst ausgewiesene Fachleute verzweifeln vor der einfachen Frage: und was ist das Teil nun wirklich wert?

Auf jeden Fall sind alle Lobeshymnen, wie gut doch Politik und Bankführung diese Krise bewältigt hätten, fehl am Platz. Die Prozesse werden sich über Jahre hinstrecken, aber am Ende wird sehr sicher ein Vergleich stehen, bei dem die Eidgenossenschaft, also der Steuerzahler, garantiert nicht ungeschoren davonkommen wird.

Massiver Druckversuch

«Bösgläubig und haftbar». Man ist fassungslos.

Die Anwältin von Jolanda Spiess-Hegglin tut alles, um das Buch «Die Zuger Landammann-Affäre» zu verhindern. Dabei greift sie sogar zu Abmahnungen.

«Durch dieses und das vorangehende Schreiben ist» der Empfänger «nunmehr darüber informiert, dass das Buch zahlreiche persönlichkeitsverletzende Aussagen beinhaltet, weshalb» der Empfänger «im Falle der Distribution … nunmehr bösgläubig wäre und deshalb auch finanziell haftbar gemacht werden könnte (Schadenersatz, Gewinnherausgabe, Genugtuung)».

Solche Schreiben versandte Anwältin Rena Zulauf als verzweifelten Versuch, die Publikation und den Verkauf des Sachbuchs von Michèle Binswanger doch noch zu verhindern. Zuvor war Zulauf vor Bundesgericht damit gescheitert. Wogegen sie nochmals rekurrierte – bei ebendiesem Bundesgericht – und nochmals scheiterte.

Um ihre Behauptungen zu untermauern, führt Zulauf an, «dass tatsächlich drei Gerichtsverfahren gegen die Autorin an verschiedenen Zivil- und Strafgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängig sind». Zudem seien «weitere Klagen in Vorbereitung». Das ist absurd. Am Europäischen Gerichtshof klagt Zulauf nicht gegen Binswanger, sondern gegen die Schweiz – weil sie sich mit der Klatsche des Bundesgerichts nicht abfinden will.

Die «verschiedenen Gerichtsverfahren» beziehen sich nicht auf das Buch, sondern auf eine Äusserung von Binswanger ausserhalb des Buchs und auf eine Klage auf Gewinnherausgabe, die auch nichts mit dem Buch zu tun hat. Schliesslich fabuliert Zulauf noch, «dass zahlreiche Passagen im Buch von Michèle Binswanger persönlichkeitsverletzend sind».

Das ist eine reine Behauptung, nichts mehr. Tatsache ist allerdings, dass Zulauf bislang, mit einer Ausnahme, sämtliche Verfahren verloren hat, die sie im Namen ihrer Mandantin anstrengte. Nachdem sie die Publikation trotz aller Müh nicht verhindern konnte, bereitet sie nun offenbar weitere Klagen vor.

Der Ausdruck Zwängerei trifft es hier wohl nicht ganz. Das ist nicht nur unbelehrbar. Sondern auch teuer.

Leider verbietet sich eine vertiefte Qualifikation dieses Vorgehens. Denn frau ist überaus klagefreudig. Das sollten auch allfällige Kommentatoren beherzigen.

JSH und Rena Zulauf

JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.

Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.

Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.

Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.

Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.

Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.

Weitere schmerzliche Niederlage

Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.

Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:

«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»

Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?

Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.

Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.

Klagen, klagen, klagen

Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.

Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.

Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.

Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.