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Wie man sich ins Elend rechthabert

Bei «Netzcourage» hat sich ein Dreamteam gefunden.

Es ist eine Tragödie, dass ein Verein mit einem durchaus lobenswerten Anliegen am Personal scheitert. Die Geschäftsführerin und hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Internet verschleisst Präsidenten und Vorstandsmitglieder à gogo.

Sie droht ihnen mit juristischen Schritten und anderem («Fülschi dir reichts auch langsam. Dass dies (und viele andere Aussagen der letzten Monate) justiziabel sind, dürfte sogar dir klar sein»), wenn mehr als ein ehemaliges Mitglied des Vereinsvorstands sich darüber beklagt, dass es keinen Einblick in die Buchhaltung gegeben habe.

Dass dort wohl ein dicker Hund begraben liegen könnte, dieser Verdacht drängt sich auf. Denn die Ex-Vorstandmitglieder begründen ihren Rücktritt damit, dass sie zwar für den Geschäftsbericht und die Buchhaltung haftpflichtig hätten unterschreiben sollen, das aber nicht wirklich guten Gewissens hätten tun können.

Das könnte auch der Grund dafür sein, dass der Verein in seiner kurzen Geschichte bereits drei Präsidentinnen verschlissen hat. Darunter eine, die in höchster Not ad interim antrat, nachdem ihre beiden Vorgängerinnen Knall auf Fall das Weite gesucht hatten. Nur, um dann selbst zurückzutreten, mit der bitteren Bemerkung: «Der Vorstand kann gar nicht strategisch arbeiten, weil Geschäftsführerin Spiess-Hegglin alles selbst machen will.»

Daraufhin ersetzte ad interim Hansi Voigt die Ex-Präsidentin a.i. Ob dabei alles mit rechten Dingen zuging, müsste ein Noch-Mitglied auf dem Klageweg austesten. Denn auch Vereine haben gewissen gesetzlichen Regeln zu folgen.

Auch bei der Entlassung von Mitarbeitern, damit die nicht «arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen» führen müssen, wie ein «mit herzlichem Dank» Gefeuerter.

Aber das alles ist ja nur eine «querulantische Twitter-Verleumdungskampagne von vier Ex-Mitgliedern», die deswegen vom inzwischen frischgebackenen Präsidenten Voigt aus dem Verein gekübelt wurden.

Nun könnte natürlich Ruhe und Ordnung einkehren und sich der Verein endlich mal wieder um seinen Vereinszweck kümmern.

Da gibt es allerdings ein weiteres heikles Problem. In einem der letzten Prozesse, den Spiess-Hegglin noch nicht verloren hat, klagt sie bekanntlich gegen den Ringier-Verlag auf Gewinnherausgabe. Das kann sie, weil von fünf eingeklagten Artikeln vier als persönlichkeitsverletzend eingestuft wurden.

Nun ist es so, dass Ringier, um das lästige Problem vom Tisch zu haben, ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot machte (in der Höhe eines sechsstelligen Betrags, plus ein Propaganda-Interview im «SonntagsBlick» gratis obendrauf). Aber auf Anraten von Voigt lehnte JSH dieses Angebot ab.

Denn der angebliche Internet-Guru, der allerdings bislang eine Schneise der Zerstörung hinterliess, behauptet, dass Ringier an seinen Artikeln über JSH weit mehr als eine Million Franken verdient habe. Wie er das berechnet haben will, ist aber bislang sein süsses Geheimnis. Wenn es mit dem Geldverdienen per Klick so einfach wäre, würden doch weder «watson» noch «bajour» Millionengräber schaufeln …

Dass Voigt schon öffentlich eingestand, dass ihm der Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn nicht klar ist, stärkt das Vertrauen in seine Rechenkünste ungemein.

JSH, applaudiert von einer wie meist inkompetenten Presse, verkündete vor einiger Zeit als grossen Triumph, dass Ringer gerichtlich dazu verpflichtet wurde, weitere Zahlen und Angaben zu den ersten vier eingeklagten Artikeln zu machen. Dadurch wurde der Eindruck erweckt, dass JSH nicht nur ein grosser Sieg zuteil wurde, sondern dass Ringier nun zur Kasse gebeten werde, und zwar vom Gröberen.

Die Wahrheit sieht etwas prosaischer aus, wie JSH inzwischen auch selbst kleinlaut einräumte. Sie habe diese Zahlen bekommen, teilte sie mit, aber die müssten nun von Spezialisten genauer analysiert werden. Denn hier kommt nun der entscheidende Punkt. Welche Gewinnsumme kann man aus diesen Zahlen extrahieren?

Tatsächlich mehr als eine Million Umsatz = Gewinn, wie Voigt behauptet? Oder lediglich ein paar Tausend Franken, wohlwollend gerechnet? Das ist nun die grosse Frage. Und da JSH etwas fordert, ist sie in der Pflicht, diese Forderung zu begründen. Sollte sie sich dabei tatsächlich auf die Rechenkünste ihres Vereinspräsidenten verlassen, dann gute Nacht.

Aber es könnte noch schlimmer kommen. Sollte sich in ein paar Jahren (schneller wird’s wohl nicht abgehen) herausstellen, dass dessen behaupteter Betrag aus einem Paralleluniversum stammt, dürfte sich JSH überlegen, wieso sie denn eigentlich auf das grosszügige Vergleichsangebot von Ringier nicht eingegangen war. Und sich daran erinnern, dass sie das auf dringliches Anraten ihres neuen Präsidenten tat.

Was das bilaterale Verhältnis in diesem Dreamteam sicherlich nicht verbessern dürfte.

Let’s fetz im Netz

«Netzcourage» braucht Netzcourage.

Der Verein gegen Hass und Missbrauch im Netz braucht selbst seine Dienstleistungen. Denn seit Monaten fände eine «querulantische Twitter-Verleumdungskampagne von vier Ex-Mitgliedern» statt. So sieht das zumindest der zeitweilige «Präsident a.iHansi Voigt. Er bezeichnet sich inzwischen als «neuer Präsi», woraus man schliessen kann, dass eine Mitgliederversammlung stattfand.

Aber der Reihe nach.

Der Präsidentenstuhl im Verein «Netzcourage» scheint eher ein Schleudersitz zu sein. Nachdem sie noch den damaligen Geschäftsbericht unterzeichnet und lobende Worte über «Netzcourage» gesäuselt hatten, traten im Oktober 2021 die Co-Präsidentinnen Tamara Funiciello (SP) und Greta Gysin (Grüne) Knall auf Fall zurück. Angeblich wegen plötzlich aufgetauchten «strategischen Differenzen». Es wird bis heute gerätselt, was wirklich vorgefallen war.

Als «Interimspräsidentin» sprang Liliane Ritzi in die Lücke. Sie gab im Sommer 2022 bereits wieder auf: «Der Vorstand kann gar nicht strategisch arbeiten, weil Geschäftsführerin Spiess-Hegglin alles selbst machen will.» Insgesamt warfen dieses Jahr vier von sieben Vorstandsmitgliedern das Handtuch, was wohl kaum als «querulantisches Verhalten» abqualifiziert werden kann.

Wie ein Deus ex Machina tauchte dann plötzlich der Vielfach-Gescheiterte Hansi Voigt als neuer «Präsident a.i.» auf, wobei a.i. nicht für Artificial Intelligence steht. Neben Millionen-Verrösten mit «bajour» hatte er schon zuvor Zeit gefunden, sich als unverbrüchlicher Freund und Weggefährte von Spiess-Hegglin auf Twitter und anderswo zu profilieren und im «Beirat» des Vereins zu sitzen.

Allerdings gibt es neben all den Querelen ein paar kitzlige legale Probleme, denn ein Verein, vor allem ein gemeinnütziger, schwebt nicht im luftleeren Raum, sondern hat sich an gesetzliche Vorschriften und Vorgaben zu halten. Das ist nicht so die Kernkompetenz der Führungscrew, mit Schlampereien auf diesem Gebiet verscherzte sie sich schon staatliche Subventionen.

Nun soll, besagen Gerüchte, am vergangenen Freitag eine Mitgliederversammlung stattgefunden haben; hinter verschlossenen und gut kontrollierten Türen. Artfremden, Berichterstattern oder «querulantischen» Ex-Vorstandsmitgliedern war der Zutritt verwehrt, was anscheinend durch Wachpersonal und Personenkontrolle am Eingang sichergestellt wurde.

Laut Medienmitteilung sei alles wunderbar und in Harmonie verlaufen. Eine objektive Bestätigung dafür gibt es allerdings nicht. Wie ein Verein seine ehemalige Präsidentin, die in höchster Not und unter grossem Applaus einsprang, allerdings gegen ihren Willen wegen «vereinsschädigendem Verhaltens» ausschliessen kann, das ist nun nicht gerade ein Paradebeispiel für respektvollen und transparenten Umgang.

ZACKBUM ist immer für ein offenes Wort und vor allem dafür, dass Betroffene die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Nachdem JSH noch niemals auf diverse Anfragen reagierte, versuchten wir es diesmal bei Voigt. Der meinte immerhin schon mal, dass er nichts zu sagen habe. Aber vielleicht liesse sich das angesichts dieser Fragen noch etwas steigern:

1. Sie bezeichneten sich als «Präsident a.i.» des Vereins «Netzcourage». Wer hatte Sie in diese Position gewählt?
2. Laut Protokoll der letzten Mitgliederversammlung vom 23. Februar 2021 wurden sie damals nicht einmal in den Vorstand gewählt. Welches Gremium hat Sie dann berufen?
3. Zwischen der letzten Mitgliederversammlung und der aktuellen vergingen rund 20 Monate. Das ist im Schweizer Vereinsrecht so nicht vorgesehen. Weswegen dieser Verstoss?
4. Im Sommer 2022 sind von 7 immerhin 4 Vorstandsmitgliedern zurückgetreten. Darunter auch die Präsidentin a.i., die ihrerseits die Nachfolge von zwei per sofort zurückgetretenen Co-Präsidentinnen antrat. Wie erklären Sie diesen ständigen Exodus?
5. Sie haben als «Präsident a.i.» Ausschlussverfahren gegen vier Mitglieder des Vereins angekündigt und durchgeführt. Als nicht gewählter Präsident oder als nicht gewähltes Vorstandsmitglied sind Sie dazu gar nicht befugt. Woher nehmen Sie sich diese Macht?
6. Durch die überlange Zeit zwischen der letzten und der aktuellen Mitgliederversammlung ist auch die Amtszeit der verbleibenden Vorstandsmitglieder abgelaufen. Der Verein befand sich also in einem rechtlosen Zustand. Ist das nicht peinlich, bei diesem Vereinszweck?
7. Ein dazu nicht befugter «Präsident a.i.» hat eine Mitgliederversammlung einberufen und ebenfalls dazu nicht befugt vier Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen. Damit ist diese Mitgliederversammlung rechtlich nicht gültig und müsste wiederholt werden. Wird das geschehen, und wer kann sie in einem solchen Fall (keine legalen Vorstandsmitglieder vorhanden) überhaupt einberufen?
8. Inzwischen bezeichnen Sie sich «als neuer Präsi». Halten Sie das für vertretbar, angesichts einer illegalen Mitgliederversammlung?
9. Wie sehen Sie es mit Haftungsfolgen, falls gerichtlich festgestellt wird, dass Ihre Wahl rechtsungültig ist und daher alle Ihre Entscheidungen in dieser Funktion nichtig?
Aber oh je, die eingeräumte, grosszügige Frist für eine Antwort verstrich ungenutzt. Weder der Präsident a.i., noch der «neue Präsi», noch sonst ein Vorstandsmitglied sah sich in der Lage, diese drängenden Fragen zu beantworten. Die vielgelobte Transparenz ist offenbar mehr eine Schimäre als Realität.
Das ist bedauerlich und betrüblich, denn das eigentliche Anliegen des Vereins ist durchaus lobenswert. Nur das Personal, daran hapert es halt …

Wumms: Pascal Hollenstein

Inzwischen hat die publizistische Leiter nach unten den Journalismus verlassen. Gut so.

Sein Wirken als Büttel für Jolanda Spiess-Hegglin dürfte eine wesentliche Rolle bei seinem abrupten Abgang von der zweitobersten Position im Reiche Wanner, also bei CH Media, gespielt haben.

Nach längerem Suchen wurde ein warmes Plätzchen für ihn gefunden. Pech hat das Bundesamt für Umwelt. Er wird Leiter Kommunikation. Mal schauen, wie weit diese Leiter nach unten führen wird.

Sozusagen als Restanz aus seiner unglücklichen journalistischen Tätigkeit hat nun noch der Presserat Pascal Hollenstein eine Rüge übergebraten. Wäre er noch im Amt, wäre er wohl der einzige publizistische Leiter der Schweiz, dessen Vorbildfunktion von einem Tadel überschattet würde.

So ist die Entscheidung nur noch eine Randnotiz für einen Gescheiterten. In seinem steten Bemühen, JSH so strahlend wie möglich und ihre Kritiker so hässlich wie möglich darzustellen, ging er in einer Polemik zu weit. In der Auseinandersetzung um die mögliche Publikation eines Buchs der Tagi-Journalistin Michèle Binswanger, bei der JSH einige Pyrrhussiege erzielte, behauptete Hollenstein nassforsch: «Es stehe der «Verdacht im Raum», dass Arthur Rutishauser und Binswanger ««den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben» gemacht haben», wie der Presserat zusammenfasst.

Der Kernpunkt der unanständigen Unterstellung Hollensteins: «Wie aus der Beschwerde Spiess-Hegglins hervorgeht, steht dabei der Verdacht im Raum, dass die Tamedia-Seite sowohl den Gerichten als auch der Öffentlichkeit gegenüber unwahre Angaben gemacht hat.»

Ein starkes Stück, bei solchen massiven Anrempeleien weiss eigentlich jeder Journalist, ausser, er ist publizistischer Leiter, dass die so Angepinkelten die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten müssten.

Dazu sagt der Presserat das Nötige:

«Vor Gericht die Unwahrheit zu sagen ist im Moral- und Rechtsverständnis einer durchschnittlichen Leserin oder eines Lesers zweifellos ein gravierendes Fehlverhalten. Dass der «Verdacht» dazu im Raum steht, ist ein schwerer Vorwurf.»

Daher sei es selbstverständlich, dass die Betroffenen angehört werden müssen.

Dadurch hätte es aber sein können, dass diese flotte Rempelei nicht veröffentlicht worden wäre. Und das fand Hollenstein, auf seinem Feldzug für JSH, natürlich gar nicht gut. Also verzichtete er darauf. Das brachte ihm nun diese Rüge sozusagen post mortem ein. Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil des Presserats seinen Beitrag dazu leistet, dass Hollenstein nie mehr in den Journalismus zurückkehrt.

Serie Sommerloch: Kleinkrieg

Kleingehacktes vom «Klein Report».

«Zudem sei es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen – auch die Klärung dieser Rechtsfrage könnte für Betroffene wichtig sein, so Juristin Zulauf.»

Wir merken uns diese grandiose Schönschreibung einer Niederlage.

Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM

Denn der selbsternannte «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» erweist seiner Reputation mal wieder einen Bärendienst. Genauer einen Bärinnendienst.

Journalismus sollte, daran muss immer wieder erinnert werden, einen gewissen Kontakt mit der Realität aufrechterhalten, will er nicht Märchendienst heissen. Zum besseren Verständnis des hier Geschilderten muss man wissen, dass die Betreiberin Ursula Klein vor Kurzem selbst eine krachende Niederlage gegen die Mediendatenbank SMD, vertreten durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, erlitten hat. Zum journalistischen Anstand würde es auch gehören, dass Klein erwähnen könnte, dass sie ihrerseits von Ringier mit einigen Klagen eingedeckt wurde. Weil sie ziemlich nassforsch in die Privatsphäre des Ringier-CEO eindrang.

Klein forderte in ihrer Klage eine Millionensumme für die angeblich widerrechtliche Speicherung ihrer Artikel im SMD. Das prozessierte sie von Niederlage zu Niederlage bis zum Bundesgericht hoch, wo es dann die endgültige Klatsche absetzte. Erstaunlicherweise wurde sie dabei aber nur anfänglich von RA Rena Zulauf vertreten, die das gleiche Prinzip zuungunsten ihrer Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin anwendet. Prozessieren von Niederlage zu Niederlage, Mandant zahlt.

Nun gibt es einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts in der epischen Fehde von JSH gegen Ringier, die eigentlich nichts lieber will, als endlich aus den Schlagzeilen zu verschwinden. Was sie damit betreibt, dass sie ständig und unablässig dafür sorgt, dass die Ereignisse bei einer Zuger Politikerfeier anno 2014 im Fokus der Öffentlichkeit bleiben.

Der Entscheid besagt, dass Ringier detaillierte Zahlen herauszugeben hat, mit denen dann eine Gewinnberechnung von vier von fünf eingeklagten Artikeln möglich sein sollte. Denn auf diese Gewinnherausgabe klagt JSH.

Dafür hat RA Zulauf beantragt, dass das Gericht feststellen möge, dass die Persönlichkeit ihrer Mandantin anhaltend verletzt sei. Darauf antwortet das Zuger Tribunal: nein, wir «treten auf diese Forderung nicht ein». Auf Deutsch: Klatsche, Antrag abgeschmettert, weitere Niederlage. Aber im realitätsfernen Orwellsprech von Zulauf wird das zu einer «Klärung einer Rechtsfrage». Mit Kostenfolge für ihre Mandantin.

Klein lässt schon ganz am Anfang ihrer freihändigen Interpretation des Entscheids ihrem Rochus freien Lauf: «Schwere Schlappe für die Ringier AG und ihren Anwalt Matthias Schwaibold», behauptet sie. Dabei geht es hier lediglich um etwas, was man als technicality bezeichnen muss, eine technische Einzelheit.

«Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über Jolanda Spiess-Hegglin durch Ringier AG hat dem Medienunternehmen bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft», behauptet Zulauf, obwohl genau deswegen der rechtliche Vorteil entstand, dass ihr Antrag auf Feststellung abgeschmettert wurde.

Dann widmet sich Klein, aus eigener leidvoller Erfahrung, der SMD. Denn der Schweizer Presserat hatte anlässlich der Löschung von «Blick»-Artikeln über JSH faktenfrei behauptet: «Dieser willkürliche Eingriff in die Archivfreiheit verfälscht das Bild dessen, was Schweizer Medien zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann publizierten.»

Damit verwechselte der Presserat allerdings ein privat betriebenes Medienarchiv mit einem sozusagen offiziellen Aufbewahrungsort wie eine Staatsbibliothek, wo alle Dokumente anhaltend archiviert werden müssen. Während in der SMD ständig und aus den verschiedensten Gründen Einträge gelöscht werden.

Dann lässt Klein auch noch jeglichen Kontakt mit zeitlichen Abläufen fahren: «Bekannt war damals auch ein Fall aus dem Jahr 2013, als ein Porträt des «Tages-Anzeigers» über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument, das diesem nicht behagte, gelöscht worden war.» Diese Löschung fand allerdings in Wirklichkeit 2018 statt. Und die Löschung der Hegglin-Artikel passierte nicht 2014, wie von Klein behauptet, sondern ebenfalls 2018.

Seit im Umfeld von Donald Trump das Wort von «alternativen Wahrheiten» in die Welt gesetzt wurde, ein anderer Ausdruck für Fake News, gibt es wohl wenig geeignetere Beispiele als diesen Fantasie-Artikel, was passiert, wenn persönliche Rachsucht, Voreingenommenheit und schludriger Umgang mit einfachen Zeitangaben eine unbekömmliche Mischung ergeben, die Autorin und Organ disqualifizieren.

Dass sich JSH fleissig an dieser Geschichtsumschreibung beteiligt, mag nicht verwundern. Dass Anwältin Zulauf unbeeindruckt mit Eigenmarketing glänzt, hingegen schon.

 

 

 

 

JSH und Rena Zulauf

JSH hat eine weitere Niederlage kassiert. Nichts Neues also.

Wann muss die Geldgier aufhören und ab wann sollte ein Anwalt verpflichtet sein, den Mandanten vor sich selbst zu schützen? Diese Frage stellt sich, wenn man die Reihe der Niederlagen anschaut, die Jolanda Spiess-Hegglin vor Gericht einstecken musste.

Immer begleitet von Rena Zulauf, die unverständlicherweise als begabte Medienanwältin gehandelt wird, obwohl sie beinahe mit Garantie für ihre Mandanten Niederlagen herausprozessiert.

Das ist nicht nur bei JSH der Fall, auch für Patrizia Laeri holte sich Zulauf gleich eine doppelte Klatsche ab. Auch in ihrem Feldzug gegen ZACKBUM ist ihre Tätigkeit bislang nicht gerade von Erfolg begleitet.

Immer wieder unterlaufen ihr dabei Anfängerfehler. Gegen ZACKBUM klagte sie vor dem falschen Gericht, bei Laeri versuchte sie es gleichzeitig mit einem Verfahren vor Bezirks- und vor Handelsgericht. Und vom Bundesgericht musste sie sich sagen lassen, dass ihre Berufung leider schon aus rein formalen Gründen (nötige Voraussetzungen nicht erfüllt) abgelehnt werden müsse.

Dagegen nochmals vor Gericht zu ziehen (vors selbe Bundesgericht, notabene), das ist schon tollkühn, um es ganz höflich zu formulieren. Neben den schmerzenden Niederlagen ist das jeweils mit gröberen Kostenfolgen verbunden. Alleine die aussichtslose Berufung gegen die Abweisung des Bundesgerichts kostet Tausende von Franken Gerichtsgebühr und Entschädigung für die Gegenseite. Die forschen Honorarnoten der erfolglosen Anwältin noch gar nicht einberechnet.

Weitere schmerzliche Niederlage

Kenner der Sachlage gehen davon aus, dass JSH alleine an Anwaltskosten wohl über 200’000 Franken zu berappen hat. Zu ihrem Pech kennen Anwälte in der Schweiz kein Erfolgshonorar. Sie lassen sich ihre Tätigkeit immer gleich vergüten, unabhängig davon, ob ein Sieg oder eine Niederlage herausschaut.

Die zu erwartende Niederlage mit dem Revisionsgesuch fand bereits am 20. April statt. JSH brauchte dann allerdings rund zwei Wochen, um das auch öffentlich einzugestehen. Von völliger Unbelehrbarkeit zeugt die gemeinsame Stellungnahme mit ihrer Anwältin:

«Der Entscheid war unter den engen gesetzlichen Voraussetzungen des Revisionsverfahrens zu erwarten, inhaltlich ist er indessen nach wie vor falsch und formalistisch überspitzt.»

Genau hier müssten eigentlich bei der Mandantin einer solchen Anwältin alle Alarmsirenen aufheulen. Der Weiterzug ans Bundesgericht wurde wegen eines Anfängerfehlers abgeschmettert. Dagegen wurde nochmals geklagt, obwohl Zulauf selbst einräumt, dass die Niederlage zu erwarten war. Wenn das so ist, wieso wurde dann nochmals Geld verröstet?

Zurzeit steht nur noch das Urteil im Prozess um Gewinnherausgabe gegen den Ringierkonzern aus. Auch hier wird JSH von Zulauf vertreten. Dazu kommt noch der bekannte Amok Hansi Voigt, der alleine auf weiter Flur behauptet, dass JSH durch die Publikation von Artikeln über sie gewaltige Summen an Gewinnherausgabe zustünden. Deshalb lehnte JSH ein mehr als grosszügiges Vergleichsangebot von Ringier ab, das eine hübsche Stange Geld und ein zweiseitiges Interview umfasste. Inzwischen ist die durch überzeugende Gutachten belegte Bereitschaft Ringiers auf Gewinnherausgabe auf ein paar tausend Franken geschrumpft.

Sollte das Gericht diese Ansicht stützen (und Voigts abenteuerliche Berechnungen ablehnen), dann wird JSH dagegen sicherlich auch wieder Rekurs einlegen. Was weitere Kosten bei mehr als unsicheren Erfolgsaussichten verursachen wird.

Klagen, klagen, klagen

Gleichzeitig hat JSH bekannt gegeben, dass sie während des Verfahrens vor dem Bundegericht eine Unterlassungsklage gegen die Journalistin Michèle Binswanger eingereicht habe. Wegen Persönlichkeitsverletzung. Welche Aussichten dieses Verfahren hat, ergibt sich schon aus der banalen Tatsache, dass eine Persönlichkeitsverletzung nachgewiesen werden muss. Was bei einem noch nicht publizierten Buch eher schwierig ist.

Aus all diesen Gründen stellt sich vor allem die Frage, wieso Anwältin Zulauf ihrer Mandantin nicht gut zuredet, das nun mal sein zu lassen. Deren gestörtes Verhältnis zur Realität zeigt sich schon darin, dass sie sich darüber beschwert, «so viele Journis haben 0 Ahnung, von was sie schreiben, sie fragen auch nicht nach». ZACKBUM kann hingegen aus eigener Erfahrung berichten, dass Nachfragen und Bitten um Stellungnahme von JSH schlichtweg ignoriert werden.

Zudem werde das jüngste Urteil von «Rechtspopulisten, SVP-NRs, verurteilten Wutbürgern und meinen Stalkern heftigst gefeiert». Dazu von den «Koryphäen von Weltwoche und Nebelspalter». Nur: dort ist kein Sterbenswörtchen über dieses Urteil erschienen, heftige Feierlichkeiten sind auch sonst nicht erkennbar, und auch ZACKBUM möchte, nach dieser Berichterstatterpflicht, das unappetitliche Kapitel JSH schliessen. Die Dame leidet inzwischen unter Phantomschmerzen.

Ihr Verhalten entzieht sich jeder rationalen Erklärung. Dass sie dabei von einer Anwältin unterstützt wird, die jede noch so absurde Klage auf den Weg bringt, ist wirklich eine Tragödie. Man wagt es sich nicht vorzustellen, was passieren wird, wenn auch die Hoffnung auf sprudelnde Gelder durch Gewinnherausgabe an der Realität zerschellt.

Wumms: Rena Zulauf

Nachhilfe für eine Anwältin: Wer sie als Rechtsvertreterin hat, muss sich warm anziehen.

RA Zulauf liegt mit ZACKBUM in diversen Rechtshändeln. Hier entstehen an Positivem ihre sicherlich beeindruckenden Honorarnoten. Sonst kommt aber nicht viel Nützliches heraus.

So wie das Bundesgericht Zulauf über banale Formvorschriften aufklären musste, erteilt ihr nun das Bezirksgericht Zürich Nachhilfeunterricht für Anfänger. Denn hier geriet sie ohne Not in das Problem, wer denn für ihre Zivilklage zuständig sei.

Sie verfasste eine weitschweifige, fünfseitige «Stellungnahme», die ihren Mandanten eine wohl ebenfalls fünfstellige Summe gekostet haben dürfte. Denn sie war vor den Einzelrichter gelangt, obwohl jeder Laie erkennen müsste, dass für ihre Zivilklage das Kollegialgericht zuständig wäre.

Nun hatte sie aber den falschen Pfad betreten und versuchte mit allen Kräften, das Schlimmste zu verhindern. Falls ein Einzelrichter nicht zuständig sein sollte, bat die Anwältin um Überweisung an das zuständige Gericht.

Schon wieder musste sie sich belehren lassen: «Eine Überweisung von Amtes wegen an das zuständige Gericht findet – entgegen den Ausführungen des Klägers – nicht statt.» Klatsch. Auf Deutsch: falschen Baum angebellt. Setzen, nach Hause gehen, nochmals antreten.

Oder wie das Bezirksgericht sec verfügt:

«Auf die Klage wird mangels sachlicher Zuständigkeit nicht eingetreten. Die Gerichtskosten werden der klagenden Partei auferlegt.»

Zudem muss sie der beklagten Partei (also ZACKBUM) eine Umtriebsentschädigung zahlen.

Das sind allerdings Peanuts im Vergleich dazu, was dieser Schuss in den Ofen ihren Mandanten an Honoraren bislang gekostet hat. Der litt schon andernorts unter der eklatanten Rechtsunkenntnis seiner Anwältin, worüber er draussen vor der Türe auf einem unbequemen Bänkli reichlich Zeit zum Nachdenken fand.

Die Liste der Klatschen ist lang und länger. Für ihre Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin kassierte Rechtsanwältin Zulauf sicherlich erkleckliche Honorare – und Niederlagen. Über eine Buchveröffentlichung stritt sie bis vors Bundesgericht.

Das im ersten Anlauf auf eine schludrig abgefasste, nicht mal die Voraussetzungen erfüllende Berufungsschrift gar nicht eintrat – Höchststrafe in Anwaltskreisen.

Auch für ihre Mandantin Patricia Laeri klagte sie gleich zweimal gegen «Inside Paradeplatz». Damit machte sie nicht nur zwei Gerichte ranzig, die sich zähneknirschend für vorläufig zuständig erklärten. Denn die Justiz will natürlich unbedingt vermeiden, dass zwei Spruchkörper zwei verschiedene Urteile in gleicher Sache fällen. Zudem kassierte sie mit ihrer Forderung nach einer superprovisorischen Verfügung gegen einen Artikel gleich zwei Klatschen: abgeschmettert.

Das alles hinderte die NZZaS-Journalistin Rafaela Roth nicht daran, einen weiblich-solidarischen Jubelartikel über eine der angeblich «geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz» zu verbrechen. Solches Ausblenden der Realität findet normalerweise nur in der Staatspresse Russlands oder Chinas statt.

Wenn es Gerechtigkeit in dieser Welt gibt, sollten nun zwei Dinge passieren. Roth schreibt einen korrigierenden Artikel. Zweitens: nicht nur dieser Mandant, sondern auch ein paar andere suchen sich eine kompetentere Rechtsvertretung

Erregte Tamedia-Frauen

War da mal was? Vor genau einem Jahr? Als der Bauchnabel noch das Zentrum der Welt war.

Manchmal reicht schon ein Jahr Distanz, um die Bedeutungslosigkeit, ja Lächerlichkeit einer Aktion in aller Hässlichkeit zu enthüllen. Wir erinnern uns kurz: Vor einem Jahr lancierten 78 Tamedia-Frauen einen Protestbrief, in dem sie sich über demotivierende, sexistische, diskriminierende, unerträgliche Zustände auf den Redaktionen von Tamedia beschwerten.

Eigentlich war das Schreiben für den internen Gebrauch gedacht gewesen. Aber die beiden Rädelsführerinnen kamen auf die grossartige Idee, es via Jolanda Spiess-Hegglin in die Öffentlichkeit zu transportieren. Obwohl die meisten Unterzeichner gar nicht um Erlaubnis gefragt worden waren. Es gab Schauerliches zu beklagen: Frauen würden «ausgebremst, zurechtgewiesen oder eingeschüchtert».

Ergänzt war der Protestbrief mit einem Ultimatum, dass bis zum 1. Mai 2021 aber ganz radikal was passieren müsse. Und einer Latte von über 60 anonymisierten Beispielen, wie unmenschlich es bei Tamedia zu und herginge. Die Müsterchen waren damals schon lachhaft, sie sind es heute noch:

«Als jemand das Thema Gendersternchen vorschlug, hiess es erst, es sei schon genug «Klamauk» zum Thema gemacht worden. Das richtete sich nicht per se gegen eine Frau, aber gegen die Art des gendergerechten, integrierenden Schreibens.»

«Bei einem Text, der ausschliesslich von der Perspektive junger Frauen handelte, sagte der ältere Vorgesetzte: «Es ist falsch, was du schreibst.»

«An Sitzungen wiederholen Männer oft die Ideen, die in den ersten 5 Minuten von Frauen des Meetings vorgebracht wurden. Die Männer ergänzen die Idee nicht, sondern sagen einfach dasselbe, ohne zu erwähnen, dass die Idee von Kollegin xy stammt.»

«Aber ihr seid doch mitgemeint, wenn man das generische Maskulinum benutzt.» – «Nein, ich fühle mich nicht mitgemeint. Du weisst nicht, wie ich mich fühle.» – «Ihr seid mitgemeint. Das ist historisch so.»

«Es wird uns Journalistinnen nicht zugetraut, entsprechend unseres journalistischen Instinkts und unserer Expertise Themen zu erkennen und journalistisch umzusetzen.»

«In einer Blattkritik wurde der Einstieg eines Textes über den historischen Frauenstreik kritisiert: «Wir sollten ob unserer Begeisterung nicht unser Urteilsvermögen aufgeben.»»

«Ich: «Verdienen Männer hier denn mehr als Frauen, wie ist es so mit der Lohngleichheit?» Antwort, schreiend: «Du musst den Vertrag ja nicht unterschreiben.»»

Was geschah dann? Die (männliche) Führungsriege warf sich in den Staub. Heuchelte Betroffenheit, sah ein Problem, der Oberchefredaktor entschuldigte sich schon mal präventiv für alle Untaten, obwohl keine einzige bewiesen wurde.

Nach diesem mutigen Aufschrei verstummten die Tamedia-Frauen allerdings. Vor allem, wenn man ihnen höflich Fragen stellte.

Was bleibt, ausser viel Schall?

Inzwischen, ein Jahr später, ist die damalige Aufregung Tamedia nicht mal mehr eine einzige Zeile wert …

Damals sollte das stattfinden, was bei Vorwürfen dieser Art Brauch ist: eine Untersuchung, brutalstmöglich. Dazu wurde zuerst, haben wir gelacht, eine der Mitunterzeichnerinnen ausgeguckt. Nachdem es der Führungsriege nach langem Nachdenken auffiel, dass das vielleicht keine gute Idee sei, wurde eine externe Firma mit der Abklärung der anonymen Vorwürfe beauftragt.

Und seither klärt die ab und klärt ab. Und klärt ab. Nachfragen nach allfälligen Ergebnissen, so nach einem Jahr, werden von der Medienstelle vom Tisch gewischt. Die Tamedia-Frauen arbeiten seither klaglos weiter, obwohl nicht bekannt ist, dass sich an diesen frauenverachtenden Umständen etwas geändert hätte.

Sichtbar wurde nur, dass immer häufiger absurden Themen wie Gendersprache, korrekte inkludierende Verwendung der Sprache und ähnlichem Pipifax ganze Mehrseiter gewidmet wurden, die auch in der Retrospektive für Lachsalven sorgen würden, könnte sich jemand noch daran erinnern, mit welchem Bierernst hier die Wichtigkeit eines richtig gesetzten Sternchen beschworen wurde.

Zeitenweise schien es so, dass für Tamedia-Mitarbeiter kein anderes Thema so wichtig sei wie der Kampf gegen die männerdominierte Sprache. Aber der Zeitgeist ist gnadenlos; gelegentlich durchgeführte Umfragen belegten, was sowieso klar war: dem Publikum, dem Leser gehen solche Sprachturnereien schwer an einem gewissen Körperteil vorbei – wenn sie ihm nicht ganz kräftig auf den Sack gehen. Das gilt auch für Leserinnen.

Letzte Kämpfer sind noch am Gerät

Also bemühen sich Kämpfer für eine inkludierende Sprache heute noch, mit Knacklauten, Binnen-I und ähnlichem Schwachsinn ihre Solidarität mit dem unterdrückten Geschlecht auszudrücken. Allerdings fand niemand von diesen Bewegten eine Lösung fürs Problem, dass die Welt bekanntlich neuerdings nicht mehr nur aus Männlein oder Weiblein besteht. Sondern aus einem ganzen Zoo von über 150 verschiedenen sexuellen Orientierungen. Womit nur die gemeint sind, die sich eindeutig zuordnen können, es gibt auch noch das Heer der Non-Binären, die selbst die Definition, ein schwarzer Transvestit mit Migrationshintergrund und aus der Sklaverei stammender Diskriminierung zu sein, als zu einengend empfinden würden.

Aber wenn der Krieg in der Ukraine etwas Gutes hat: all diese selbstverliebte, auf den eigenen Bauchnabel fixierte, krampfhaft nach Möglichkeiten des Leidens suchende Jammerlitanei ist verstummt. Welch eine Wohltat innerhalb von so viel Schrecklichem.

Wumms: Rena Zulauf

Das gibt rote Bäckchen. Eine Klatsche nach der anderen.

Für ihre Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin hat die in der NZZaS hochgejubelte «geschickteste Medienanwältin der Schweiz» eine Klatsche nach der anderen abgeholt. Weiterzug eines Urteils ans Zuger Obergericht: völlige Niederlage mit schmerzlicher Kostenfolge. Klatsch.

Weiterzug eines Urteils über das präventive Verbot einer Buchpublikation: Das Bundesgericht belehrte Anwältin Zulauf, dass sie nicht mal ihre Hausaufgaben gemacht hatte. Peinlich. Klatsch.

Auch ihr Einsatz für Patrizia Laeri ist nicht gerade von Erfolg begleitet. RA Zulauf reichte gleich zwei Klagen gegen «Inside Paradeplatz» ein, eine vor dem Handelsgericht und eine vor dem Bezirksgericht. Das brachte beide Kammern schon mal in Wallungen, die sich jeweils provisorisch für zuständig erklärten, um zwei verschiedene Urteile in der gleichen Sache zu vermeiden.

Zulaufs Antrag, einen kritischen Artikel über ihre Mandantin superprovisorisch und vollständig zu löschen, wurde abgelehnt. Das Bezirksgericht gestand ihr nur die Löschung einiger weniger Punkte provisorisch zu. Klatsch.

Nun hat das Handelsgericht in Sachen unlauterer Wettbewerb mit 13-seitiger Begründung alle vier eingeklagten Punkte abgewiesen. Klatsch, klatsch, klatsch, klatsch. Vor allem machte das Handelsgericht klar, dass eine kritische Berichterstattung über die Performance eines von Laeris elleXX-Firma beworbenen Fonds durchaus erlaubt ist.

Insbesondere zu den Kosten schrieb das Gericht Laeri und Zulauf ins Stammbuch: «Die beanstandete Stelle ist somit nicht unlauter. Im Gegenteil wird die wichtige Thematik der hohen Kosten korrekt dargestellt.»

Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Klatsch.

Apropos Kosten. Alleine das Urteil des Handelsgerichts kostet Laeri 10’000 Franken; Gerichtsgebühr plus Parteientschädigung an IP. Plus natürlich die happigen Honorare ihrer Anwältin.

Ach, auch ZACKBUM ist mit einer ganzen Klageflut durch Zulauf überzogen worden. Resultate bislang sehr überschaubar, in einem Fall bereits eine Klatsche abgeholt. Fehlen noch drei weitere …

 

Wumms: Hansi Voigt

Versagen als Geschäftsprinzip. Eine Schande seiner Zunft.

Sein hoffentlich letzter Streich heisst «bajour». Ein Online-Begräbnis von allem, was moderner Journalismus sein könnte. Schon der vierte Artikel auf der Webseite ist bereits 2 Tage alt. Mit dem Wörtchen «aktualisiert» werden Uralt-News aufgehübscht.

Kein Wunder, dass das niemand interessiert in Basel. Ausserhalb sowieso nicht. Obwohl sich Hansi Voigt für das gescheiterte Milliardengeschenk für Verlegerclans ins Zeug warf und ganz uneigennützig auf Kohle für «bajour» hoffte, ist er nicht darauf angewiesen.

Nachdem er erfolglos drei Millionen einer reichen Pharmaerbin verröstete, kriegt er als Läckerli gleich nochmal drei obendrauf. Die Angabe, wieviele «Member» die Serbel-Veranstaltung hat, ist schon längst gestrichen. Zunehmende Verwahrlosung macht sich breit.

Aber damit hat Voigt noch nicht genug Schaden angerichtet. Er gehört auch zum inzwischen weichen Kern der Unterstützer von Jolanda Spiess-Hegglin. Deren jüngste krachende Niederlage vor dem Bundegericht kommentiert er so: «Scheiss drauf.» Damit schliesst der sich der gepflegten Sprache der Kämpferin gegen Hass und Hetze an: «Aber weisch was? Figgdi».

Gleichzeitig reitet er sie weiter ins Elend, indem er als «Gutachter» für eine geforderte «Gewinnherausgabe» von Ringiers «Blick» auftritt. Da sieht er mal 100’000, dann 300’000 oder gar eine Million Umsatz oder Gewinn (da ist er etwas undeutlich) auf sie herunterregnen. Wenn sich wieder herausstellt, dass Voigt und Gewinn ein Widerspruch in sich selbst ist, ob sie ihm dann auch Obszönes nachrufen wird?

Möglicher Spendenbetrug?

Jammern, austeilen, ruppig werden. Auf berechtigte Fragen antworten? Niemals.

Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM

Was ist von einer Staatsbürgerin zu halten, die zu Bundesrichtern, die ein völlig korrektes, aber ihr nicht passendes Urteil gefällt haben, speuzt: «Was die inhaliert haben, habe ich mich gefragt.»

Was soll man von einer Ratgeberin (und vor allem von ihrer Anwältin!) halten, da beide Damen nicht in der Lage sind, zwischen dem Gewähren einer aufschiebenden Wirkung und dem Eintreten auf eine Beschwerde zu unterscheiden? Auch das ist eine trivial banale Rechtsfrage, die eigentlich im ersten Semester Jus gelehrt wird. Es ist schlichtweg Unsinn, dass das Bundesgericht zuerst auf die Beschwerde eingetreten sein soll, um dann nicht darauf einzutreten, wie Jolanda Spiess-Hegglin sich im Chor mit Rena Zulauf beschwert.

Wir wiederholen uns, schliesslich haben wir hier einen Lehrauftrag gefasst: Die Begriffe «eintreten» und «aufschiebende Wirkung» zu vermischen, das ist für einen Anwalt unverzeihlich. Was JSH und ihre Anwältin dabei inhaliert haben, das sollten sie sich selbst fragen.

Was soll man noch zu einer angeblich «geschicktesten Medienanwältin» der Schweiz sagen, die letzthin jeden Prozess für ihre Mandantin krachend verliert? Deren einziger Vorteil darin besteht, dass nach Ausfall des Claqueurs Pascal Hollenstein nun Rafaela Roth mit einem Jubelartikel das Image der NZZaS ramponierte.

Merkwürdiges Spendenwesen

Was soll man zu einer Kämpferin gegen Hass und Hetze im Internet sagen, die ein ihr missliebiges Buch, ohne dass sie seinen Inhalt kennen würde, als «Justizporno» abqualifiziert? Und was ist von einer Organisation zu halten, die sich angeblich für «fairen Journalismus» einsetzt, aber unter dem Stichwort «Team Jolanda» ein Crowdfunding unterhält, mit dem Spendengelder gesammelt werden, «damit sie weiter gegen Ringier kämpfen kann»?

Das ist nun von der Homepage von «Fairmedia» verschwunden und diskret auf Seite 3 unter «Aktuell» platziert, wobei hier der Spendenlink nicht mehr in Betrieb ist. Aber JSH verwendet «Fairmedia» weiter ungeniert, um Spenden zu erbetteln, mit denen die angeblich «horrenden» Zahlungen «an Tamedia» beglichen werden sollten. Die nur in ihrer Fantasie existieren.

Dafür wurde offensichtlich ein neuer Link gebastelt, der nicht mehr auf den Kampf gegen Ringier verweist, sondern nur ganz allgemein den «Kampf» anpreist.

Es gibt nun beim Einwerben von Spenden gewisse Vorschriften, die höchstwahrscheinlich von JSH auch als störend, unanständig, bizarr oder schlichtweg falsch empfunden werden.

Vielleicht darf man daran erinnern, dass keine der von JSH gegründeten oder betriebenen Organisationen das ZEWO-Gütesiegel erhalten hat, was eigentlich in der Schweiz die Benchmark für seriöses Spendensammeln darstellt.

Zudem hat der Spendenempfänger die Verpflichtung, den Spendern gegenüber Rechenschaft über die Verwendung des Geldes abzulegen, also zu welchem Zweck wird es genau ausgegeben.

Was ist von einer Zweckbestimmung zu halten, die da lautet:

«Weiterkämpfen»? Wogegen denn?  Nochmals eine Klatsche abholen? Warum denn? Wie sieht es eigentlich steuerlich mit diesen Spenden aus? Sind das Schenkungen? Einkommen aus Erwerbstätigkeit (berufsmässiges Prozessieren)? Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist angefragt. JSH selbst behauptet, sie brauche Geld, um irgend etwas an Tamedia zu bezahlen. Beim «Fairmedia»-Spendenaufruf steht nur etwas von «juristisch weiterkämpfen». Also zukunftsgerichtet. Alles mehr als dubios.

Interessante Aspekte, die nicht nur allfällige Spender, sondern auch die Öffentlichkeit interessieren würden. Deshalb hat ZACKBUM der Autorin des Spendenaufrufs und dem Betreiber des Sammelgefässes «Fairmedia» Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Leider in beiden Fällen – und nicht das erste Mal – vergeblich. Man bleibt sich konsequent treu: halsen, ausrufen, jammern, holzen, hasserfüllt anrempeln, mit Schlötterlingen um sich werfen.

Auf höflich gestellte Fragen antworten? Ach was. Damit haben wir hoffentlich ein letztes Mal dieses Schlammbad durchmessen. Bleibt noch die Berichterstattung über den sich abzeichnenden Flop, aus Ringier Hunderttausende «Gewinnherausgabe» herausprozessieren zu wollen. Stattdessen wird’s Peanuts geben, denn Millionengewinne existieren nur in der Fantasie des «Gutachters» und Geldverrösters Hansi Voigt.

Zwischenzeitlich gehen wir duschen und kümmern uns um wichtigere Dinge.