Versteckspiel

Ist Anwältin Zulauf Mittelsperson oder nicht?

«Bitte nehmen Sie zu Kenntnis, dass ich Falschaussagen zu meiner Person mit einer Zivilklage beantworten werde.»

Eigentlich war der Anlass nicht sonderlich erheblich. ZACKBUM verfügte über Informationen, wer die ominöse «Mittelsperson» sei, die das Dossier von sich beschwerenden Frauen von dem Amt für Gleichstellung zur «Republik» getragen hatte. Und wie es sich im seriösen Journalismus gehört, wollten wir Rechtsanwältin Rena Zulauf Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Vor allem hätte uns interessiert, ob Zulauf hier mandatiert war und wie der Begriff «See only» auf dieses Dossier geriet. Schliesslich wollten wir noch wissen, ob Zulauf das Dossier an den SRF-Journalisten Salvador Atasoy weitergereicht habe.

Antwort: «Ihre Annahme und/oder die kolportierte Annahme ist falsch. Weder wurde mir ein Dossier von belästigten Damen zugespielt, noch habe ich dieses bzw. ein solches Salvador Atasoy weitergereicht.»

Da bekannt ist, dass Zulauf zwar nicht allzu häufig erfolgreich, aber gerne und schnell klagt, liessen wir es auf sich beruhen.

Nun ist es aber dem Chefredaktor Marcus Hebein des «Schweizer Journalist» gelungen, diese Behauptung rechtsfest zu machen. Also konfrontierte auch er die Anwältin damit. Ihre irritierende Antwort:

«Ich bin einigermassen irritiert, dass mich jemand bei Ihnen als Mittelsperson nennt, Sie mir aber nicht sagen, wer diese Person ist, und sich diese Person auch nicht mir gegenüber outet.» Und weiter: «Solcherlei ,Spiele‘ mache ich nicht mit; sie sind unlauter und haben mit korrektem Journalismus nichts zu tun. Schade!»

Nachdem sie hier offenbar darauf verzichtet, mit rechtlichen Schritten zu drohen, sollte man sie als diese «Mittelsperson» bezeichnen, will sie nun etwas, von dem sie wissen müsste, dass es absurd ist. Dass ein Journalist ihr gegenüber seine Quelle offenlege, bevor sie sich dazu äussere. Das bezeichnet der «Schweizer Journalist» zu Recht als «bizarr».

Auch Hebein hätte gerne gewusst, was es mit der «See only»-Klausel auf sich habe, von der die «Republik»-Chefetage behauptet, dass sie ihr wochenlang die Hände gebunden habe und sie zur Untätigkeit verdammte.

«Auch wären wir daran interessiert gewesen, welche „Forderungen“ denn die Anwältin an die „Republik“ im Zuge der Information über die Fälle gestellt habe, welche Schritte denn von der „Republik“- Leitung erwartet wurden», schreibt Hebein weiter.

Das sind tatsächlich entscheidende Fragen. Denn nicht nur der Fall selbst – mögliche sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen der «Republik» durch einen prominenten Reporter –, sondern auch die Handhabung durch die «Republik»-Führung hat dazu beigetragen, dass das Online-Magazin der guten Denke und Lebensart in eine durchaus existenzbedrohende Krise geraten ist.

Dabei spielt Zulauf offensichtlich eine wichtige Rolle. Es ist auch nicht klar, ob sie nun die Anwältin der sich beschwerenden Frauen ist oder eben nur eine Botin, die sich so die Option offenhalten wollte, von der Botin zur Rechtsvertreterin zu werden.

Wäre das so, hätte Zulauf einen dicken Nagel in den Sargdeckel über der «Republik» eingeschlagen. Denn das Rumgeeier, bis dort die Teppichetage überhaupt in die Gänge kam, den Vorwürfen nachzugehen, lastet schwer auf deren Glaubwürdigkeit.

Bizarr ist allerdings, dass eine Medienanwältin meint, ein Vorgang, für den es zahlreiche Zeugen und Beteiligte gibt, liesse sich unter dem Deckel halten.

Mit Klagedrohungen ist sie schnell zur Hand, aber auf eine erneute Möglichkeit zur Stellungnahme reagierte sie diesmal nicht – schweigen.

Dabei wären Antworten auf diese Fragen durchaus von öffentlichem Interesse:

In der aktuellen Ausgabe des «Schweizer Journalist» werden Sie als die Mittelsperson identifiziert, die das Dossier an die «Republik» überbracht hat. Mir gegenüber hatten Sie das abgestritten und mit Klage gedroht.

Werden Sie nun gegen den «Schweizer Journalist» rechtlich vorgehen?

Wenn nicht, wieso haben Sie es bei mir mit Klagedrohung abgestritten, gegenüber Marcus Hebein dann nicht mehr?

Sie haben mit der Begründung, dass Sie zuerst die Quelle wissen wollten, jegliche weitere Stellungnahme gegenüber Hebein verweigert. Ist Ihnen der Begriff Quellenschutz nicht geläufig?

Dem «Schweizer Journalist» ist es gelungen, in einer Ihrer Rechtsschriften den ominösen Begriff «see only» aufzuspüren, der offenbar sehr ungebräuchlich ist. Also haben Sie diesen Begriff auf das Dossier gesetzt?

Das Amt für Gleichstellung hat mir schriftlich bestätigt, dass er nicht von ihm stammt, die «Republik», dass er auf dem Dossier stand, als es von der Mittelsperson Zulauf ausgehändigt wurde. Haben Sie eine Vermutung, wie er dorthin gekommen sein könnte?

 

3 Kommentare
  1. Tim Meier
    Tim Meier sagte:

    «See only» passt irgendwie nicht wirklich zum hochgestochenen und vielfach unverständlichen Vokabular der Juristerei. Sieht eher aus wie eine Anweisung für Dummies.

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  2. H. C.
    H. C. sagte:

    Oh, da warten wir nun gespannt darauf, wann wieder ein Lobesartikel über diese Klägerin publiziert wird. Schon abenteuerlich, wie unkritisch solche Personen medial hochstilisiert werden dürfen, die sich gleichzeitig unprofessionell und destruktiv verhalten. Schade!

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  3. Slavica Bernhard
    Slavica Bernhard sagte:

    See only! Die bösen und die lieben, die anständigen und die unanständigen, die seriösen und die unseriösen Journalisten haben alle ihren Anwalt und ihre Anwältin und machen Journalismus mit anderen Mitteln. Fortsetzung folgt…

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