Spiess-Hegglin: Überall Verlierer
Wieder eine Klatsche gegen die hasserfüllte Kämpferin gegen Hass im Netz. Aber auch ein Skandalurteil gegen die Medien.
Schon wieder hat sich Jolanda Spiess-Hegglin, nicht zuletzt dank ihrer Anwältin, eine schmerzliche Niederlage eingefangen. Ursprünglich wollte sie mal 500’000 Franken Genugtuung für «Blick»-Artikel über ihr Techtelmechtel an einer Feier in Zug.
Dann verlangte sie für fünf Artikel (von mehr als 150) genau Fr. 431’527.- Gewinnherausgabe.
Die erste Zuger Instanz sprach ihr Fr. 309’531(zuzüglich 5 Prozent Zins ab dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum), plus 112’495.50 Parteienentschädigung zu. Und strich schon mal einen Artikel als nicht rechtswidrig.
Die zweite Instanz schrumpfte das auf noch Fr. 139’228. Und erlegt die Prozesskosten den Parteien je zur Hälfte auf. Das heisst nochmals zweimal Fr. 15’000 weniger für Spiess-Hegglin.
Die zudem Anwaltskosten von Fr. 72’185.- und für ein Gutachten des Bruchpiloten Hansi Voigt Fr. 86’480 in der ersten Instanz in Rechnung gestellt hatte.
Auch das streicht die zweite Instanz und bemängelt zudem, dass die Kosten für das Gutachten «entschieden zu hoch» seien. Zudem seien Leistungen aufgeführt, die erst «nach dem Rechnungsdatum erfolgten». Unglaublich.
Kassensturz: Statt einer runden halben Million wie ursprünglich gefordert bekommt Spiess-Hegglin minus Fr. 49’437. Zugesprochener Gewinn minus Kosten. Dabei sind die exorbitanten wahren Honorarnoten ihrer Anwältin für die erste und dann noch zweite Instanz gar nicht einberechnet. Und die fünf Prozent Zinsen werden es auch nicht rausreissen.
Geht sie noch vors Bundesgericht, drohen weitere horrende Ausgaben und weitere mögliche Einschränkungen bei der Berechnung des Gewinns.
Es stellt sich auch hier wieder die Frage, wie Spiess-Hegglin eigentlich all diese Ausgaben finanziert.
Aber das ist ihr Problem. Und das der Journalistin Michèle Binswanger, die sie ebenfalls mit Klagen eingedeckt hat.
Ein viel grösseres Problem ist dieses Skandalurteil allerdings für die Schweizer Medien. Denn es handelt sich um das erste Urteil, welches einen Gewinn in konkreten Beträgen errechnet haben will.
Zunächst muss festgehalten werden, dass sich die Konzernanwälte von Ringier teilweise tölpelhaft verhalten haben. Sie versuchten es mit juristischen Spitzfindigkeiten wie fehlende Passivlegitimation, sie pochten auf Verjährung, sie behaupteten, dass ja nur der allfällige Mehrgewinn durch diese Artikel in Anschlag zu bringen sei. Oder eine Prozentrechnung, dass wenn beispielsweise ein Artikel «nur» zu 15 Prozent aus Widerrechtlichem bestehe, dann seien auch nur diese 15 Prozent des Gewinns herauszugeben.
Und schliesslich behaupteten sie, dass der Gewinn pro Artikel kaum mehr als 5000 Franken betragen habe.
Mit all dem wurden sie sowohl in der ersten wie in der zweiten Instanz abgeklatscht.
Aber. Zum ersten Mal musste sich ein Gericht damit befassen, wie man eigentlich den Nettogewinn (nach Abzug der Erstellungskosten) eines Artikels misst, der sowohl im Print wie auch online erschienen ist.
Absurder Nebenschauplatz: einige dieser Artikel erschienen auch in «Blick am Abend», der Gratis-Postille, die wegen Erfolglosigkeit und Verlusten eingestellt wurde.
Absurder Nebenschauplatz zwei: Spiess-Hegglin klagte fünf Artikel ein, bei denen sie (und ihre Anwältin) sich sicher waren, damit durchzukommen. Nur vier wurden akzeptiert; Fehlerquote 20 Prozent.
Aber item, eine zentrale Zahl im wilden Rechnen der Gerichte ist der sogenannte TKP, der Tausenderkontaktpreis. Den zahlt ein Werbekunde im Internet für 1000 Kontakte mit seiner Werbung. Und den legten die Gerichte auf 40 Fr. fest.
Das ist absurd, hanebüchen, weltfremd und geradezu widernatürlich. Zunächst einmal geht man von einem TKP bei einer visitorstarken Medienwebseite von 3, vielleicht 5 Franken aus.
Aber bevor man sich in technischem Geschwurbel verliert, machen wir eine andere Rechnung.
Selbst die zweite Instanz geht von einem durchschnittlichen Gewinn von Fr. 35’000 pro Online-Artikel aus. Konservativ geschätzt veröffentlichte der «Blick» im Jahr 2025 rund 50’000 Online-Artikel; Kurzfutter nicht mitgezählt.
So, und nun rechnen wir kurz. Nehmen wir sogar an, dass nicht jeder Artikel gleichviel Einschaltquote erzielt wie die Nachrichten über die sexuelle Eskapade in Zug. Senken wir also den Reingewinn auf 20’000 Franken im Schnitt. Das macht dann aber aufs Jahr hochgerechnet, Moment, eine runde, glänzende, strahlende Milliarde. 1000 Millionen.
Nun veröffentlicht Ringier zwar keine Angaben zum Reingewinn des Hauses. Der operative Gewinn dürfte aber bei rund 70 Millionen, der Sondergewinn aus dem Verkauf von SMG-Aktien bei 400 Millionen gelegen haben. Also hätte Ringier, oh Schreck oh Graus, doch tatsächlich 930 Millionen Reingewinn alleine vom «Blick» unterschlagen.
Ein Skandal.
Nein, der Skandal besteht aus dieser absurden Berechnung der Zuger Gerichte, die damit eine Benchmark für zukünftige Prozesse um Gewinnherausgabe gesetzt haben.
Das kommt halt dabei heraus, wenn überaus fähige Anwälte auf beiden Seiten auf überaus fähige Richter treffen. Ein Totalschaden für alle Beteiligten und eine echte Bedrohung für alle Medien. Auch für die, die noch hämisch «recht geschieht’s dem Boulevardblatt» murmeln.
Ein Sahnehäubchen zum Schluss: hilfreich für die Klägerin war, dass es sich beim «Blick» um ein Boulevardblatt handelt. Wie sie das belegen konnte? Einfach, die Dame mit der extrabreiten Visitenkarte Ladina Heimgartner gab öffentlich zu Protokoll, dass diese Artikel «Ausdruck harten Boulevard-Journalismus» waren, den man nicht mehr betreibe. Solche hilfreichen Vorgesetzten muss man haben.
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Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».




































