Starker Beratungsbedarf

«Netzcourage» hängt in den Seilen und stellt Dienstleistungen ein.

Braucht die Führungscrew von «Netzcourage» selbst Rechtsberatung? Zumindest haben sowohl Jolanda-Spiess Hegglin wie Vereinspräsident Hansi Voigt kürzlich Strafbefehle kassiert …

Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte einen Gesetzesverstoss von Spiess-Hegglin mit einem Strafbefehl über 300 Franken ahnden. Sie hatte gegen eine amtliche Verfügung verstossen. Ihr wurde untersagt, den Namen einer Person öffentlich zu nennen, mit der sie seit Jahren in hässlichen Auseinandersetzungen steht. Sie tat es trotzdem.

Normalerweise akzeptiert man einen solchen Strafbefehl, und gut ist. Aber nicht JSH. Sie gelangte stattdessen ans Zuger Strafgericht – und unterlag natürlich nochmals. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Denn sie hat die Möglichkeit, das Ganze noch über mehrere Instanzen weiterzuziehen.

Wie sie es mit ihrer – vergeblichen – Gegenwehr gegen ein Sachbuch über die Zuger Landammann-Affäre tat. Da liess sie von ihrer teuren, aber erfolglosen Anwältin Rena Zulauf sogar einen Rekurs gegen ein abschlägiges Urteil des Bundesgerichts einreichen – bei ebendiesem Bundesgericht. Natürlich wurde der ebenfalls abgeschmettert.

Damit nicht genug. Gegen die Person, die ihr den Strafbefehl einbrachte, schoss JSH ihrerseits im Nachgang über 300 Strafanzeigen ab – wohl ein einsamer Rekord im Kanton Zug und in der Schweiz. Im ganzen vergangenen Jahr brachte es der Verein «Netzcourage» dagegen auf ganze 21 Strafanträge.

Aber auch der frischgebackene Vereinspräsident kam neulich mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde zu einer happigen Busse von 1000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Mit Strafbefehl von Ende Juni bewertete die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau seine Twitter-Aussage über den SVP-Nationalrat Andreas Glarner, der sei ein «Gaga-Rechtsextremist», als strafbare Beschimpfung und üble Nachrede.

Damit ist ein Eintrag ins Schweizer Strafregister verbunden. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Im Geschäftsbericht hatte Voigt noch getönt, mit seiner Wahl zum Präsidenten (der nach dem sofortigen Rücktritt im Streit seiner interimistischen Vorgängerin nötig wurde, die ihrerseits zwei sofort zurückgetretene Präsidentinnen ersetzte) sei der Verein in ruhigere Fahrwasser gekommen.

Sehr ruhige Wasser, denn die Tätigkeit von «#Netzambulance» ist eingestellt worden, ob sie weitergeführt werden könne, sei «leider offen», jammert JSH. Auffällig ist auch diese Passage im Schönsprech von Voigt im Jahresbericht: «#NetzCourage prüft laufend, ob eine verbesserte Einbindung in andere Organisationen, oder etwa in eine Stiftung eine zielführende Variante wäre. Auch die Frage, ob die Übergabe in andere Hände für den Verein und die Bedürfnisse der Opfer von Vorteil wäre, wird emotionsfrei diskutiert und abgewogen

Weiter behauptet Voigt, es gäbe eine «leicht gestiegene Anzahl von Vereinsmitgliedern von inzwischen rund 1800». Unter «erhaltene Zuwendungen» führt der Verein rund Fr. 192’000 auf. Bei einem Mitgliederbeitrag von 100 Franken würde das bedeuten, dass lediglich 12’000 Franken Spenden eingegangen wären. Aber «Netzcourage» und Zahlen … Das Denunziationstool «Netzpigcock», mit dem «innert 60 Sekunden» eine Anzeige erstellt werden kann, wenn einem unverlangt ein Penisfoto zugeschickt worden sei, habe «schon 1000 Anzeigen generiert», tönte «Netzcourage» im Frühling 2021. Seither ist Ruhe mit Triumphmeldungen. Und auch den Medien ist aufgefallen, dass ein Anklicken oder Herunterladen des Formulars nicht mit einer eingereichten Strafanzeige zu verwechseln ist.

Auf Anfrage verweigerte Voigt wie bei ihm üblich jeden Kommentar. Dabei hätten wir gerne gewusst, ob er eine allfällige Vorstrafe mit seiner Tätigkeit als Präsident von «Netzcourage» für vereinbar hält. Sollte der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen und ins Strafregister eingetragen werden. Vorher gilt die Unschuldsvermutung.

Mit keinem Wort gehen die beiden Führungsfiguren im Jahresbericht auf ihre Hetzkampagne gegen eine unliebsame Journalistin ein, die durch geleakte Hassmails ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurde. Hier taten die beiden all das, wogegen sich «Netzcourage» offiziell einsetzt. Alleine damit haben sich JSH und Voigt für führende Positionen in einem solchen Verein disqualifiziert. Aber mit der Wahrheit nehmen sie es sowieso eher bedingt genau.

So behaupten sie im sehr spät publizierten Geschäftsbericht für 2022, «Netzcourage» sei «noch immer die einzige Schweizer NGO gegen digitale Gewalt». Es gibt jede Menge Opferhilfestellen oder Pro Juventute oder Mobbingbeauftragte, die diese Dienstleistung auch anbieten. Die Stadt Winterthur bietet schon lange einen Workshop unter dem Namen «Netzcourage» an … Woher dann der Verein seinen Namen nur hat? Oder liegt die haarspalterische Betonung auf NGO?

Währenddessen versucht es die Anwältin von JSH, nachdem ihr nicht gelungen ist, die Publikation des Sachbuchs von Michèle Binswanger zu verhindern, mit weiteren Eingaben. Darin führt Zulauf als Beleg für Persönlichkeitsverletzungen ihrer Mandantin unter anderem aus, dass darin bis zu 30 Mal das Wort «Vagina» vorkomme. Und die letzte Klatsche vor dem Bundesgericht hat sie doch tatsächlich dazu motiviert, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Da ist aber gleich der ganze Schweizer Staat der Angeklagte. Neues Verfahren, neues Spiel, noch mehr Geld.

Dieses Trio Infernal bräuchte dringend die Dienstleistungen von «Netzcourage» – oder qualifizierte Beratung. Oder einen Kurs in Aggressionsbewältigung.

7 Kommentare
  1. QUOD ERAT DEMONSTRANDUM
    QUOD ERAT DEMONSTRANDUM sagte:

    KORRIGENDUM

    Der Strafbefehl gegen Spiess ist rechtskräftig. Nach dem klaren Urteil des Zuger Strafgerichts hat sie zusammen mit Anwalt Steiger (Beirat Netzcourage) doch verzichtet, noch das Obergericht damit zu belästigen. Zur Verhandlung vor dem Zuger Strafgericht am 20. März 2023 erschien sie mit mehreren Vereinsmitgliedern, darunter auch Hansi Voigt. Und das ihr nachwievor wohlgesinnte Hausblatt «Zentralplus» wurde auch eingeladen und schrieb einen völligen einseitigen Bericht. Man berief sich nur auf das 40 minütige Plädoyer von Anwalt Steiger, der eine Täter-Opfer-Umkehr erzwingen wollte. Schiffbruch, der Strafrichter entschied auch ohne Beisein des Klägers gegen Spiess. Weitere erfolgversprechende Anzeigen sind in der Pipeline. Aber solange der «Sponsor» alle Kosten für Spiess übernimmt, gibt sie keine Ruhe. Verleumderischer Podcast und 356 Anzeigen sagen Dank !

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      • Mathias Wyss
        Mathias Wyss sagte:

        Derselbe, der das «Zentralplus» finanziert. Das Portal leidet immer noch unter seinem schlechten Gewissen, hat es doch die «Sexaffäre» öffentlich gemacht.

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  2. Samuel Stutz
    Samuel Stutz sagte:

    Kein Verein in der Schweiz fällt mehr durch Skandale auf als Netzcourage und seine Führungskräfte. Das ist nicht nur ein Armutszeugnis, sondern zeigt ein krankhaftes Verhalten. Ein Verein, der gegen Hass und Diskriminierung kämpft, sollte bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen Situation erfüllen. Die Führungskräfte von Netzcourage verurteilen Menschen vorab, die nichts Falsches getan haben, und erwecken den Eindruck, als seien sie bereits schuldig gesprochen. Sie stellen selbst Ansprüche an die Gesellschaft, sind aber selbst das Problem.

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  3. Jürg Streuli
    Jürg Streuli sagte:

    Jolanda Spiess-Hegglin wird bis zum Lebensende von selbstzerstörerischem Hass geprägt sein, welcher sich inzwischen auch optisch manifestiert. Dass der Leistungsausweis von Netzcourage aber derart blamabel ist, bedeutet dann doch eine negative Überraschung. Zudem sind darunter viele Standartverfahren ohne grossen administrativen Aufwand. „Grosse Klappe und wenig dahinter“ lautet das ernüchternde Fazit. Der fanatische Hass und die krankhafte Uneinsichtigkeit werden Spiess-Hegglin vollends in den Abgrund bringen. Mitschuldig sind diejenigen nahestehenden Personen, welche diese Frau aus Eigennutz immer weiter befeuern.

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  4. Tim Meier
    Tim Meier sagte:

    Bei dieser betonierten Beratungsresistenz sind Hopfen und Malz verloren.
    Scheinbar kann der Anzeigengenerator auch für eigene Zwecke eingesetzt werden. 300 Strafanzeigen schreiben benötigt doch etwas Zeit. Dass mit solchen Aktionen der Beamtenapparat sinnlos auf Trab gehalten wird – geschenkt.

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  5. Petra Hartmann
    Petra Hartmann sagte:

    Die erforderliche Glaubwürdigkeit ist schon längst verspielt!

    Ich hoffe der RR von Zug, wird meinem Antrag (Absprechung zur Steuerbefreiung / Prüfung zur allfälligen rückwirkenden Zahlung) stattgeben.

    Der Verein ist im Wesentlichen «politisch tätig» somit ergibt sich kein Anrecht zur Steuerbefreiung.

    Zusätzlich wird gegen die Statuten zur Klausel (Selbstzweck) verstoßen. Der Verein hat offenbar 21 Anzeigen verfasst. Die GL hat für sich selbst, über 300 Anzeigen eingereicht.

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