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Starker Beratungsbedarf

«Netzcourage» hängt in den Seilen und stellt Dienstleistungen ein.

Braucht die Führungscrew von «Netzcourage» selbst Rechtsberatung? Zumindest haben sowohl Jolanda-Spiess Hegglin wie Vereinspräsident Hansi Voigt kürzlich Strafbefehle kassiert …

Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte einen Gesetzesverstoss von Spiess-Hegglin mit einem Strafbefehl über 300 Franken ahnden. Sie hatte gegen eine amtliche Verfügung verstossen. Ihr wurde untersagt, den Namen einer Person öffentlich zu nennen, mit der sie seit Jahren in hässlichen Auseinandersetzungen steht. Sie tat es trotzdem.

Normalerweise akzeptiert man einen solchen Strafbefehl, und gut ist. Aber nicht JSH. Sie gelangte stattdessen ans Zuger Strafgericht – und unterlag natürlich nochmals. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Denn sie hat die Möglichkeit, das Ganze noch über mehrere Instanzen weiterzuziehen.

Wie sie es mit ihrer – vergeblichen – Gegenwehr gegen ein Sachbuch über die Zuger Landammann-Affäre tat. Da liess sie von ihrer teuren, aber erfolglosen Anwältin Rena Zulauf sogar einen Rekurs gegen ein abschlägiges Urteil des Bundesgerichts einreichen – bei ebendiesem Bundesgericht. Natürlich wurde der ebenfalls abgeschmettert.

Damit nicht genug. Gegen die Person, die ihr den Strafbefehl einbrachte, schoss JSH ihrerseits im Nachgang über 300 Strafanzeigen ab – wohl ein einsamer Rekord im Kanton Zug und in der Schweiz. Im ganzen vergangenen Jahr brachte es der Verein «Netzcourage» dagegen auf ganze 21 Strafanträge.

Aber auch der frischgebackene Vereinspräsident kam neulich mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde zu einer happigen Busse von 1000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Mit Strafbefehl von Ende Juni bewertete die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau seine Twitter-Aussage über den SVP-Nationalrat Andreas Glarner, der sei ein «Gaga-Rechtsextremist», als strafbare Beschimpfung und üble Nachrede.

Damit ist ein Eintrag ins Schweizer Strafregister verbunden. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Im Geschäftsbericht hatte Voigt noch getönt, mit seiner Wahl zum Präsidenten (der nach dem sofortigen Rücktritt im Streit seiner interimistischen Vorgängerin nötig wurde, die ihrerseits zwei sofort zurückgetretene Präsidentinnen ersetzte) sei der Verein in ruhigere Fahrwasser gekommen.

Sehr ruhige Wasser, denn die Tätigkeit von «#Netzambulance» ist eingestellt worden, ob sie weitergeführt werden könne, sei «leider offen», jammert JSH. Auffällig ist auch diese Passage im Schönsprech von Voigt im Jahresbericht: «#NetzCourage prüft laufend, ob eine verbesserte Einbindung in andere Organisationen, oder etwa in eine Stiftung eine zielführende Variante wäre. Auch die Frage, ob die Übergabe in andere Hände für den Verein und die Bedürfnisse der Opfer von Vorteil wäre, wird emotionsfrei diskutiert und abgewogen

Weiter behauptet Voigt, es gäbe eine «leicht gestiegene Anzahl von Vereinsmitgliedern von inzwischen rund 1800». Unter «erhaltene Zuwendungen» führt der Verein rund Fr. 192’000 auf. Bei einem Mitgliederbeitrag von 100 Franken würde das bedeuten, dass lediglich 12’000 Franken Spenden eingegangen wären. Aber «Netzcourage» und Zahlen … Das Denunziationstool «Netzpigcock», mit dem «innert 60 Sekunden» eine Anzeige erstellt werden kann, wenn einem unverlangt ein Penisfoto zugeschickt worden sei, habe «schon 1000 Anzeigen generiert», tönte «Netzcourage» im Frühling 2021. Seither ist Ruhe mit Triumphmeldungen. Und auch den Medien ist aufgefallen, dass ein Anklicken oder Herunterladen des Formulars nicht mit einer eingereichten Strafanzeige zu verwechseln ist.

Auf Anfrage verweigerte Voigt wie bei ihm üblich jeden Kommentar. Dabei hätten wir gerne gewusst, ob er eine allfällige Vorstrafe mit seiner Tätigkeit als Präsident von «Netzcourage» für vereinbar hält. Sollte der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen und ins Strafregister eingetragen werden. Vorher gilt die Unschuldsvermutung.

Mit keinem Wort gehen die beiden Führungsfiguren im Jahresbericht auf ihre Hetzkampagne gegen eine unliebsame Journalistin ein, die durch geleakte Hassmails ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurde. Hier taten die beiden all das, wogegen sich «Netzcourage» offiziell einsetzt. Alleine damit haben sich JSH und Voigt für führende Positionen in einem solchen Verein disqualifiziert. Aber mit der Wahrheit nehmen sie es sowieso eher bedingt genau.

So behaupten sie im sehr spät publizierten Geschäftsbericht für 2022, «Netzcourage» sei «noch immer die einzige Schweizer NGO gegen digitale Gewalt». Es gibt jede Menge Opferhilfestellen oder Pro Juventute oder Mobbingbeauftragte, die diese Dienstleistung auch anbieten. Die Stadt Winterthur bietet schon lange einen Workshop unter dem Namen «Netzcourage» an … Woher dann der Verein seinen Namen nur hat? Oder liegt die haarspalterische Betonung auf NGO?

Währenddessen versucht es die Anwältin von JSH, nachdem ihr nicht gelungen ist, die Publikation des Sachbuchs von Michèle Binswanger zu verhindern, mit weiteren Eingaben. Darin führt Zulauf als Beleg für Persönlichkeitsverletzungen ihrer Mandantin unter anderem aus, dass darin bis zu 30 Mal das Wort «Vagina» vorkomme. Und die letzte Klatsche vor dem Bundesgericht hat sie doch tatsächlich dazu motiviert, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Da ist aber gleich der ganze Schweizer Staat der Angeklagte. Neues Verfahren, neues Spiel, noch mehr Geld.

Dieses Trio Infernal bräuchte dringend die Dienstleistungen von «Netzcourage» – oder qualifizierte Beratung. Oder einen Kurs in Aggressionsbewältigung.

Newsblamage bei Hetzcourage

Erschreckendes über «Netzcourage». Die Mainstream-Medien schweigen.

In einer ganzen Serie hat Michèle Binswanger mit Hilfe eines Investigativteams Tausende von internen Äusserungen von Exponenten von «Netzcourage» ausgewertet. Ergebnis: Präsident Hansi Voigt und Gründerin und Geschäftsführerin Jolanda Spiess-Hegglin haben mit allen fiesen Tricks, «Drecksarbeit» und vielen Helfershelfern versucht, eine Buchpublikation zu verhindern und die Autorin so fertigzumachen, dass sie am besten «auswandern» sollte.

Ein Fall für «Netzcourage», der Fall von «Netzcourage». Das wäre eigentlich ein Anlass für die Mainstreammedien, die sonst jeden Furz einer angeblichen Diskriminierung einer Frau tief einatmen, breit zu berichten. Stattdessen: tiefes Schweigen im Blätterwald. Lediglich «20 Minuten» traute sich mit einer zerquälten Story an die Öffentlichkeit, die vor Konjunktiven und Möglichkeitsformen nur so strotzte.

Ringier? Will das Thema JSH weiträumig umfahren, solange der Prozess wegen Gewinnherausgabe läuft. Tamedia: hat lange Zähne, weil Binswanger dort in leitender Position tätig ist. NZZ? Will sich nach Ausflügen in den Themenbereich «Roshani/Canonica», die nicht sehr glücklich verliefen, lieber vornehm zurückhalten. CH Media? Will vielleicht ihren ehemaligen Leiter Publizistik, den JSH-Lautsprecher Pascal Hollenstein, schützen. Ob bei seinem abrupten Abgang Stillschweigen auch hierüber vereinbart wurde?

Natürlich schweigen wie gemeldet auch die Beiräte und natürlich JSH sowie Voigt auf entsprechende Anfragen.

Binswanger wurde am Mittwoch in Basel wegen Verleumdung verurteilt. Der Prozess drehte sich um einen einzigen Tweet, den Binswanger 2020 abgesetzt hatte und in dem sie JSH vorwarf, «einen Unschuldigen der Vergewaltigung zu bezichtigen». Das bewertete der Einzelrichter als «massiv ehrverletzend». Binswanger hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Darauf rauschte es im Blätterwald, die Mediendatenbank SMD zählt alleine am Tag des Urteils 47 Treffer. Eine fünfteilige Serie mit der Auswertung von Tausenden von Textnachrichten, die eindeutig belegen, wie hier eine hinterlistige Kampagne in Bewegung gesetzt wurde, um Binswanger unmöglich zu machen und die Publikation ihres geplanten Buchs mit allen Mitteln zu verhindern. Medienecho: nahe null. Vorläufiges, nicht rechtskräftiges Urteil wegen eines Tweets: grosses Kino.

Schäbiges Kino. Die meisten Medien, darunter auch «Blick» oder «Tages-Anzeiger», übernahmen einfach die SDA-Tickermeldung zum Prozess. Die NZZ, die bislang eisern geschwiegen hatte, nahm die Enthüllung der Hetzkampagne auf. Aber wie: «Veröffentlicht worden sind die Auszüge in mehreren Beiträgen auf einem Blog von Binswanger, wobei nicht klar ist, wer die Sache recherchiert und verfasst hat.» Das ist wohl nebensächlich, da es sich unter der Verantwortung von Binswanger abspielt, die Authentizität der Belege für diese Schmierenkampagne wäre wohl wichtiger zu erwähnen.

Immerhin räumt Daniel Gerny dann ein: «Die zitierten Chat-Wortmeldungen sind teilweise krass und lassen sich mitnichten mit Spiess-Hegglins Ansinnen vereinbaren, Hass im Netz zu bekämpfen.» Um sofort zu relativieren: «Allerdings ist vorderhand vieles unklar oder bleibt ohne Kontext und wird von den Betroffenen teilweise gar bestritten.» Wer die Dokumentation durchgelesen hat, fragt sich, was wohl Gerny angeschaut hat.

JSH selbst gibt sich abgeklärt und ruft alle Beteiligten zur Mässigung auf. Was im leichten Widerspruch zur Ankündigung ihrer Anwältin steht, dass die Veröffentlichung der Chatprotokolle neue Verfahren nach sich ziehen werde. Vielleicht sollten sich die beiden absprechen.

Schmerzlich peinlich ist aber, dass dieses Urteil auf einem Nebenschauplatz dermassen publizistische Aufmerksamkeit erregt – während der aktuelle Skandal einer nachgewiesenen Hetzkampagne keiner Erwähnung wert war. Ausser in der «Weltwoche» und in einigen wenigen, kleinen Plattformen.

Noch peinlicher ist es, dass alleine ein kleines Organ über diese Affäre so berichtet, wie es auch den sogenannten Qualitätsmedien anstünde: die «Jungfrau Zeitung». Seit 2020 nur noch als Internet-Ausgabe erhältlich, die sich aber laut eigenen Angaben der Aufmerksamkeit von 400’000 Nutzern erfreut. Ausgerechnet die kleine Gossweiler Medien AG, inzwischen in vierter Generation inhabergeführt, zeigt’s den vermeintlich Grossen, wie Berichterstattung geht.

Man kann die Auseinandersetzungen zwischen JSH und Binswanger als Zickenkrieg abtun, man kann sich gelangweilt abwenden. Aber man darf nicht übersehen, dass die Berichterstattung hierüber einen weiteren Tiefpunkt des medialen Schaffens der verbliebenen Rumpfredaktionen von Tamedia, CH Media und Ringier darstellt. Selbst die NZZ macht hier keine gute Falle, wie schon im Roshani-Skandal.

ZACKBUM bleibt dabei: dieses Zwischenurteil über einen einzigen Tweet ist erwähnenswert, aber Kurzfutter. Die Abgründe, die die fünfteilige Enthüllungsserie über die beiden Protagonisten von «Netzcourage» und ihre Helfershelfer aufzeigt, notabene eines Vereins, der auch mit Steuergeldern alimentiert wurde, wäre eine breite Berichterstattung wert gewesen. Aber auch diesen Teil des Handwerks – gewichten, einordnen, priorisieren – haben die überlebenden Redaktoren in ihren Verrichtungsboxen längst vergessen.

Tamedia bricht sich über die mangelnde Akzeptanz der Gendersprache einen ab, plädiert für mehr Sichtbarkeit. Hier wird eine Frau übel gemobbt, dazu noch eine eigene Mitarbeiterin, ausgerechnet von der hasserfüllten Kämpferin gegen Hass im Internet, samt Adlatus und Büttel – und das ist Tamedia weder einen Kommentar, noch eine Erwähnung wert? Aber ein juristischer Zwischenbescheid, das gibt immerhin ein copy and paste von der SDA. Das ist nun wirklich, um es im Tamedia-Stil zu sagen, zum K***.