Starker Beratungsbedarf
«Netzcourage» hängt in den Seilen und stellt Dienstleistungen ein.
Braucht die Führungscrew von «Netzcourage» selbst Rechtsberatung? Zumindest haben sowohl Jolanda-Spiess Hegglin wie Vereinspräsident Hansi Voigt kürzlich Strafbefehle kassiert …
Die Zuger Staatsanwaltschaft wollte einen Gesetzesverstoss von Spiess-Hegglin mit einem Strafbefehl über 300 Franken ahnden. Sie hatte gegen eine amtliche Verfügung verstossen. Ihr wurde untersagt, den Namen einer Person öffentlich zu nennen, mit der sie seit Jahren in hässlichen Auseinandersetzungen steht. Sie tat es trotzdem.
Normalerweise akzeptiert man einen solchen Strafbefehl, und gut ist. Aber nicht JSH. Sie gelangte stattdessen ans Zuger Strafgericht – und unterlag natürlich nochmals. Bis zu einem rechtsgültigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Denn sie hat die Möglichkeit, das Ganze noch über mehrere Instanzen weiterzuziehen.
Wie sie es mit ihrer – vergeblichen – Gegenwehr gegen ein Sachbuch über die Zuger Landammann-Affäre tat. Da liess sie von ihrer teuren, aber erfolglosen Anwältin Rena Zulauf sogar einen Rekurs gegen ein abschlägiges Urteil des Bundesgerichts einreichen – bei ebendiesem Bundesgericht. Natürlich wurde der ebenfalls abgeschmettert.
Damit nicht genug. Gegen die Person, die ihr den Strafbefehl einbrachte, schoss JSH ihrerseits im Nachgang über 300 Strafanzeigen ab – wohl ein einsamer Rekord im Kanton Zug und in der Schweiz. Im ganzen vergangenen Jahr brachte es der Verein «Netzcourage» dagegen auf ganze 21 Strafanträge.
Aber auch der frischgebackene Vereinspräsident kam neulich mit dem Gesetz in Konflikt. Er wurde zu einer happigen Busse von 1000 Franken und einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Mit Strafbefehl von Ende Juni bewertete die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau seine Twitter-Aussage über den SVP-Nationalrat Andreas Glarner, der sei ein «Gaga-Rechtsextremist», als strafbare Beschimpfung und üble Nachrede.
Damit ist ein Eintrag ins Schweizer Strafregister verbunden. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, auch für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Im Geschäftsbericht hatte Voigt noch getönt, mit seiner Wahl zum Präsidenten (der nach dem sofortigen Rücktritt im Streit seiner interimistischen Vorgängerin nötig wurde, die ihrerseits zwei sofort zurückgetretene Präsidentinnen ersetzte) sei der Verein in ruhigere Fahrwasser gekommen.
Sehr ruhige Wasser, denn die Tätigkeit von «#Netzambulance» ist eingestellt worden, ob sie weitergeführt werden könne, sei «leider offen», jammert JSH. Auffällig ist auch diese Passage im Schönsprech von Voigt im Jahresbericht: «#NetzCourage prüft laufend, ob eine verbesserte Einbindung in andere Organisationen, oder etwa in eine Stiftung eine zielführende Variante wäre. Auch die Frage, ob die Übergabe in andere Hände für den Verein und die Bedürfnisse der Opfer von Vorteil wäre, wird emotionsfrei diskutiert und abgewogen.»
Weiter behauptet Voigt, es gäbe eine «leicht gestiegene Anzahl von Vereinsmitgliedern von inzwischen rund 1800». Unter «erhaltene Zuwendungen» führt der Verein rund Fr. 192’000 auf. Bei einem Mitgliederbeitrag von 100 Franken würde das bedeuten, dass lediglich 12’000 Franken Spenden eingegangen wären. Aber «Netzcourage» und Zahlen … Das Denunziationstool «Netzpigcock», mit dem «innert 60 Sekunden» eine Anzeige erstellt werden kann, wenn einem unverlangt ein Penisfoto zugeschickt worden sei, habe «schon 1000 Anzeigen generiert», tönte «Netzcourage» im Frühling 2021. Seither ist Ruhe mit Triumphmeldungen. Und auch den Medien ist aufgefallen, dass ein Anklicken oder Herunterladen des Formulars nicht mit einer eingereichten Strafanzeige zu verwechseln ist.
Auf Anfrage verweigerte Voigt wie bei ihm üblich jeden Kommentar. Dabei hätten wir gerne gewusst, ob er eine allfällige Vorstrafe mit seiner Tätigkeit als Präsident von «Netzcourage» für vereinbar hält. Sollte der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen und ins Strafregister eingetragen werden. Vorher gilt die Unschuldsvermutung.
Mit keinem Wort gehen die beiden Führungsfiguren im Jahresbericht auf ihre Hetzkampagne gegen eine unliebsame Journalistin ein, die durch geleakte Hassmails ans Licht der Öffentlichkeit gebracht wurde. Hier taten die beiden all das, wogegen sich «Netzcourage» offiziell einsetzt. Alleine damit haben sich JSH und Voigt für führende Positionen in einem solchen Verein disqualifiziert. Aber mit der Wahrheit nehmen sie es sowieso eher bedingt genau.
So behaupten sie im sehr spät publizierten Geschäftsbericht für 2022, «Netzcourage» sei «noch immer die einzige Schweizer NGO gegen digitale Gewalt». Es gibt jede Menge Opferhilfestellen oder Pro Juventute oder Mobbingbeauftragte, die diese Dienstleistung auch anbieten. Die Stadt Winterthur bietet schon lange einen Workshop unter dem Namen «Netzcourage» an … Woher dann der Verein seinen Namen nur hat? Oder liegt die haarspalterische Betonung auf NGO?
Währenddessen versucht es die Anwältin von JSH, nachdem ihr nicht gelungen ist, die Publikation des Sachbuchs von Michèle Binswanger zu verhindern, mit weiteren Eingaben. Darin führt Zulauf als Beleg für Persönlichkeitsverletzungen ihrer Mandantin unter anderem aus, dass darin bis zu 30 Mal das Wort «Vagina» vorkomme. Und die letzte Klatsche vor dem Bundesgericht hat sie doch tatsächlich dazu motiviert, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gelangen. Da ist aber gleich der ganze Schweizer Staat der Angeklagte. Neues Verfahren, neues Spiel, noch mehr Geld.
Dieses Trio Infernal bräuchte dringend die Dienstleistungen von «Netzcourage» – oder qualifizierte Beratung. Oder einen Kurs in Aggressionsbewältigung.