Darf man das?
Korrekt ist, wenn’s gegen die Unkorrekten geht. Auch unkorrekt.
Darf man Andrea Stauffacher (71), lebenslängliche Revolutionärin, «Krawall-Grosi» nennen? Das Blatt mit dem Regenrohr im Titel meint: ja.
«Es ist zwar überzogen, wenn die FPÖ zetert: «Österreich ist ab heute eine Diktatur!», aber immerhin weniger absurd, als wenn die SVP in der Schweiz davon schwafelt.» Patrik Müller von CH Media im Einsatz gegen Schwafler. Nur: schwafelt die SVP von Diktatur? Mit Ueli Maurer als Mitdiktator?
Ist die Weste des Knaben blutrot?
Die Leihgabe der Bührle Stiftung habe «sich nicht nur zum grössten PR-Desaster des Kunsthauses entwickelt, sondern erweist sich in Anbetracht der heftigen Gegenwehr von Historikerinnen und Kunsthistorikern auch als kolossaler strategischer Fehler. Die Verantwortung dafür tragen sowohl die Stadt- und Kantonsregierung, also Corine Mauch und Jacqueline Fehr, als auch der Direktor des Kunsthauses Christoph Becker und der inzwischen zurückgetretene Präsident der Kunstgesellschaft Walter Kielholz».
Darf man so auf die mitgefeierte Eröffnung des Neubaus eindreschen, wobei gleich noch das hier nachgeschoben werden musste: «Korrektur: Im obigen Beitrag wurde ausgeführt …» Will Tamedia, dass die wohl bedeutendste Sammlung impressionistischer Kunst den gleichen Weg geht wie diejenige des Schweizers Thyssen-Bornemiza, an der sich Madrid erfreut?
Darf man ausserhalb einer Skipiste dermassen Slalom fahren, wie es die NZZ tut? «Die Leihgabe der Stiftung Bührle ans Kunsthaus ist eben nicht nur ein Geschenk, sondern auch eine Verpflichtung. Für beide Seiten.» Das ist wohl wahr, aber kann man gleichzeitig bestätigen, dass Leihverträge vertraulich sind, hier aber Transparenz fordern? Nur dem Glauben schenken, was man schwarz auf weiss sehe, aber Behauptungen der «Republik» kolportieren, die noch nie selbstrecherchierte Vorwürfe erhob, die auch Bestand hatten?
Kann es sein, dass CH Media einen Artikel von Florian Schmidt-Gabain veröffentlicht und immerhin erklärt, dass der Anwalt mit seiner Kandidatur für das Präsidium des Kunsthauses scheiterte. Aber der darf unwidersprochen die alte Story eines Bildverkaufs von Max Emden an Bührle aufwärmen. Obwohl der Anwalt die Position der Bührle Stiftung kennen muss:
«Die Stiftung hat der Familie Emden 2012 die Ergebnisse ihrer Nachforschungen bei einem Gespräch in Zürich präsentiert und sie um eine Stellungnahme ersucht. Die ist bis heute nicht eingetroffen.»
Darf man das dem Leser vorenthalten?
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