Tagi klagt mal wieder an
Zwei Schnüffel-Detektive gegen Travis.
«Sascha Britsko arbeitet als Reporterin bei «Das Magazin» und im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft des «Tages-Anzeiger». Oliver Zihlmann ist Co-Leiter des Recherchedesks von Tamedia.»
Daher meinen die beiden wohl, es sei alles erlaubt. Normalerweise beschäftigt sich die gebürtige Ukrainerin ganz objektiv mit Russland. Normalerweise beschäftigt sich Zihlmann mit dem Ausschlachten von Hehlerware. Jetzt aber haben sie sich ins Geschlechtsleben eines sogenannten «Influencers» verbissen.
Ihre Spezialität dabei: die Vorverurteilung. Auf welches Niveau ist ein Journalismus gesunken, der im Titel eine solche Frage stellt: «Sex mit 15-Jähriger: Warum wurde das Verfahren gegen Travis eingestellt?» Wer das liest, glaubt sicher nicht dem Feigenblatt-Satz: «Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.»
Für die beiden Journalisten auch nicht. Nach diesem Titel fahren sie maliziös mit der Hinrichtung fort: «Mehrere der Frauen haben Anzeige erstattet, am 24. März steht der Influencer «Travis the Creator» wegen Verdachts auf mehrfache Vergewaltigung vor Gericht.»
Aber eben, es gelte die Unschuldsvermutung, die gleichzeitig mit Füssen getreten wird. Es scheint vieles darauf hinzudeuten, dass dieser Travis kein Mensch ist, den man gerne zu seinem Bekanntenkreis zählen möchte. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es um die Vorwürfe Vergewaltigung und Sex mit Minderjährigen.
Zunächst wird ausgedehnt erklärt, was die gesetzliche Lage ist. Dann wird auf einen Fall eingegangen, der sich 2019 ereignet haben soll. Er habe eine damals 15-Jährige in einer Bar kennengelernt, in der man 20 Jahre alt sein muss, um reinzukommen. Es floss Alkohol, anschliessend ging sie mit Kollegen in Travis Wohnung, um zu chillen. Dort sei es zu Geschlechtsverkehr gekommen, während dessen sie Travis gesagt habe, wie alt sie sei. Erst drei Jahre später zeigte sie ihn wegen Vergewaltigung an.
Soweit die sicherlich unappetitliche Geschichte. Nun beantwortet aber das Recherchegenie-Duo die im Titel anklagend gestellte Frage im Artikel selbst. Bzw. man bedient sich des Sachverstands einer Professorin für Strafrecht und Kriminologie:
«Eine Aussage, dass es eine sexuelle Handlung mit einer 15-Jährigen gab, reicht nicht für eine Anklage.»
Es brauche den Nachweis, dass der Beschuldigte das Alter des Kindes gekannt habe. «Wenn die Ermittlungen keinerlei Nachweis ermöglichen, dass der Beschuldigte das Alter hätte erkennen können, dann lässt sich eine Einstellung rechtfertigen, auch wenn der Geschlechtsverkehr unbestritten ist. Insbesondere wenn das Opfer keine Aussagen macht und mit dem Fall nichts mehr zu tun haben will.»
Aber von solchen Ausführungen lässt man sich bei Tamedia doch keine Null-Story kaputtmachen. Und wieso erhielt der Unhold dann noch 300 Franken aus Staatskasse, sozusagen als Belohnung für seine üble Tat? Auch das hat einen banalen Grund: Es gab einen Kopierfehler, durch den diese Zahlung in die Verfügung der Staatsanwaltschaft rutschte. Und amtlich ist amtlich.
Es gibt also juristisch nachvollziehbare Erklärungen für die Einstellung des Verfahrens und die Auszahlung von 300 Franken an diesen Travis.
Wenn es noch so etwas wie anständigen Journalismus bei Tamedia gäbe, müsste ein Verantwortlicher sagen: das ist eine aufgepumpte Nullstory mit einem idiotischen Titel und Lead, die spülen wir wohl besser, bevor wir uns damit öffentlich lächerlich machen. Aber doch nicht beim Tagi. Da werden aus heisser Luft 6743 A gebastelt, um die Kampagne fortführen zu können.
Dabei sollten andere Fälle, bei denen der Tagi schon gewaltig auf die Schnauze gefallen ist (Stichwort Sänger von «Rammstein») zur Vorsicht mahnen. Damals forderte Amok Andreas Tobler sogar, dass die Konzerte der Band in der Schweiz abgesagt werden müssten, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte. Als es sich dann um erwiesene Unschuld handelte, schwieg Tobler feige. Seinem Beispiel werden Britsko und Zihlmann in diesem Fall sicher folgen.