Schlagwortarchiv für: Pierin Vincenz

Wumms: Sara Belgeri

Dem Senkblei zur Auslotung journalistischer Tiefen müssen ein paar Meter angesetzt werden.

Die Anschuldigung sexueller Belästigung ist immer heikel. Die öffentliche Anschuldigung ist noch heikler. Die öffentliche Anschuldigung, wenn es sich auch nur um C-Promis handelt, ist am heikelsten.

Denn sie beruht meistens auf einer Aussage ohne weitere Beweise, manchmal gar nur auf einem Gefühl, einem Eindruck. Die Beschuldigten (fast immer Männer, die Frau, die die #metoo-Bewegung lostrat, ist eine der wenigen Ausnahmen) sterben fast sofort den sozialen Tod.

Einzige kleine Verteidigungsmöglichkeit ist ein Fundament unserer Rechtsordnung: die Unschuldsvermutung. Ihre korrekte Anwendung kann über die Vernichtung oder Rettung einer Existenz entscheiden.

Es gibt zur Genüge Fälle, in denen sich herausstellte, dass die Anschuldigung zu recht erhoben wurde. Im aktuellen Fall handelt es sich, sollten die Vorwürfe zutreffen, um ein besonders abartiges und widerliches Verhalten.

Sollten sie nicht zutreffen – und wie in einigen Fällen zuvor, die ebenfalls vom «Spiegel» losgetreten wurden, mehren sich auch hier die Fragezeichen –, könnte nur eine konsequenten Einforderung und Anwendung der Unschuldsvermutung ansatzweise noch retten, was von der Karriere eines Schauspielers übrig geblieben ist.

So wie die rechtliche Überprüfung der Vorwürfe gegen den Sänger von Rammstein ergab, dass in keinem einzigen Fall genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorhanden waren.

Die Untersuchung in Deutschland in Sachen Fernandes/Ulmen wurde von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Die Untersuchung in Spanien wurde sistiert, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Ihr Vorwurf, ihr Ex-Gatte habe sie in Spanien tätlich angegriffen und sei deswegen kurzzeitig festgenommen worden, scheint nicht ganz der Wahrheit zu entsprechen. Und schliesslich bleibt die Frage, wieso das angebliche Opfer erst mehr als ein Jahr später nach erfolgter Scheidung mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Und in dieser Gemengelage meldet sich die «Blick»-Redaktorin Sara Belgeri zu Wort. Sie habe Politikwissenschaften und internationale Beziehungen studiert und die Ringier Journalistenschule absolviert. Von dieser Ausbildung scheint aber nicht viel hängen geblieben zu sein.

In einem Kommentar fragt sie doch allen Ernstes: «Wie wäre es mit der Glaubwürdigkeitsvermutung?» Man fragt sich wieder fassungslos, wieso alle Kontrollinstanzen versagt haben und zuliessen, dass ein solch hanebüchener Unsinn publiziert wird.

Kurzer Auszug aus der Absurdlogik: «Das Prinzip der Unschuldsvermutung soll nicht infrage gestellt werden, sie ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Dennoch ist der Reflex irritierend. Zu oft wird er als Mittel genutzt, Opfer sexualisierter Gewalt zu diskreditieren.»

Und noch mehr Stuss: «Natürlich gilt: Vor Gericht entscheidet das Recht. Aber wer Anschuldigungen vorschnell mit der Unschuldsvermutung zurückweist, trägt dazu bei, dass Opfern weniger Vertrauen entgegengebracht wird als Beschuldigten.»

Himmels willen. Wo soll man in diesem gedanklichen Totalschaden anfangen? Zuerst behauptet sie, die Unschuldsvermutung solle nicht infrage gestellt werden. Dann tut sie genau das. Sie soll in Wirklichkeit keineswegs dazu dienen, Opfer zu «diskreditieren». Sie trägt auch in keiner Art und Weise dazu bei, dem Opfer weniger Vertrauen entgegenzubringen als dem Beschuldigten.

Sondern die Unschuldsvermutung, arg strapaziert und missbraucht, soll verhindern, dass der Mob, dass haltlose Journalisten um der Sensation willen die soziale Existenz eines Menschen vernichten. Verantwortungslos und haftungsfrei.

Das gilt auch bei anderen Fällen. Wer weiss denn noch, dass der gefallene Starbanker Pierin Vincenz bis heute so unschuldig ist wie jeder Leser dieses Artikels?

Das dümmliche «da wird schon was dran sein» verurteilt vorschnell und gnadenlos. Insbesondere beim Vorwurf von sogenannter «sexualisierter Gewalt» gilt fast automatisch nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldgewissheit. Der Mann, das Schwein, da muss ja was dran sein.

Wer das auch nur zu hinterfragen wagt, wer nicht lauthals in den Chor der Angewiderten einfällt, ist ein (natürlich männlicher) Komplize, typisch, will das weibliche Opfer nochmal zum Opfer machen, den männlichen Täter salvieren, seine schweinischen Taten relativieren.

Aber zu fordern, dass hier eine «Glaubwürdigkeitsvermutung» gelten solle, setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Die gelte dann natürlich nur für das vermeintliche Opfer, für die Anklägerin. Die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten? Ach was, Schwein ist Schwein, der missbraucht doch nur die Unschuldsvermutung.

Deren «Prinzip» solle zwar nicht infrage gestellt werden, sie gleichzeitig aber prinzipiell ausgehebelt werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass das als sexistisch denunziert wird: wieso lässt man eine Frau einen solchen Stuss, so etwas aberwitzig Unlogisches und zudem Brandgefährliches publizieren? Haben da alle beim «Blick» gepennt oder Beisshemmung gehabt – aus Furcht, dass sonst die Unschuldsvermutung auch für sie nicht mal mehr im Prinzip gälte?

Wenn Journalisten über Journalisten schreiben …

… wird der «umstrittene Journalist» Lukas Hässig unfreundlich abgewatscht.

«Tim Wirth schreibt oft Portraits und Hintergründe. Für den «Züritipp» interviewt er zudem internationale und nationale Musikerinnen und Musiker.»

Also geradezu prädestiniert dafür, ein Porträt über den Finanzblog «Inside Paradeplatz» und seinen Herausgeber Lukas Hässig zu schreiben. Ist es das Geld wert, hinter der Bezahlschranke?

Erste Zweifel kommen schon bei der Spitzmarke auf: «Umstrittener Zürcher Journalist». Wer streitet denn um ihn; das ist ein unscharf-wolkiges Adjektiv, das insinuieren soll: zweifelhaft. Unflat bereits im ersten Wort. Es geht so weiter:

«Kontroverser Blog, 150’000 Klicks will der 60-Jährige pro Tag erreichen, der Ton ist dramatisch und gehetzt, er publiziert auch Halbgares und Verletzendes und wurde deshalb schon mehrmals eingeklagt und auch verurteilt. Er musste Entschädigungen bezahlen, Artikel oder Textstellen löschen und Gegendarstellungen publizieren. Wie oft, bleibt unklar, schwammige Trennung von Fakten und Meinungen auf «Inside Paradeplatz», auch männliche Politiker sagen, dass Hässig sie faktenfrei angegriffen habe.»

Eine hübsche Portion Häme, auch mit anonymen Quellen, dazu zitiert er Hässigs ehemaligen SoZ-Chefredaktor AndreasDuschdas») Durisch, der längst in die Beratung gewechselt hat. Oder entblödet sich nicht, ungeeignete Zeugen wie Jolanda Spiess-Hegglin oder das Mitglied ihres Beirats Martin Steiger zu zitieren, ohne dessen Interessensbindung auszuweisen.

Natürlich gibt es auch eine Portion Lob: «Seine investigativen Recherchen deckten bedeutende Skandale im Schweizer Finanzsektor auf.» Gleich abtemperiert: «Kritiker werfen dem Portal mangelnde Faktentreue sowie diskriminierende Berichterstattung vor

Dass angebliche weibliche Opfer weitgehend vor Gericht krachende Niederlagen erlitten, erwähnt er hingegen nicht.

Einen zentralen Punkt umfährt er geflissentlich: wie ist es möglich, dass Hässig als One-man-Show den Vincenz– Skandal aufdeckte, die Millionenentschädigung für den Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella, um nur zwei Beispiele zu nennen?

Das hat zwei Gründe. Erstens schnarcht die Wirtschaftsredaktion von Tamedia vor sich hin, trotz des unermüdlichen Arthur Rutishauser. Zweitens wendet man sich zuerst an Hässig, wenn man Interna zu enthüllen hat. Weil man weiss, dass der Mann sich traut, die auch rauszuhauen. Obwohl er damit immer wieder existenzgefährdende Rechtshändel riskiert.

So wie beim Anlass des Artikels. Der rachsüchtige Kompagnon von Pierin Vincenz hat als Privatkläger die Staatsanwaltschaft mehrfach dazu gezwungen, eine absurde Ermittlung wegen einer angeblichen Verletzung des Bankgeheimnis wieder aufzunehmen. Das führte zu einer Razzia bei Hässig. Ein Schlag ins Wasser, denn sein Antrag auf Versiegelung des abtransportierten Materials hatte Erfolg.Auf den Kosten, wie auch in seinem epischen Streit mit der UBS, bleibt er jeweils sitzen. Wie sagt Hässig so richtig:

«Wenn ich eingeklagt werde, kann ich anfangen, 1000er-Noten rauszuschmeissen

Dass er allerdings in Überdehnung des Rechts auf freie Meinung seine Kommentarschreiber an der ganz langen Leine hält, was ihm schon schmerzliche Verluste bescherte, das sollte er besser in den Griff kriegen.

Ein Porträt ist immer seine subjektive Sache. Ein guter Porträtschreiber versucht, für den Leser ein möglichst realitätsnahes Bild des Porträtierten zu schreiben.

Da er Herr der Beispiele zur Charakterisierung und der ausgewählten Zitate ist, kann er dem Bild einen Spin geben, eine Färbung. Wenn er ein schlechter Porträtschreiber wie Tim Wirth ist. Ein Lohnschreiber, der nie im Leben auf die Idee käme, ein kritisches Porträt über seinen Big Boss Pietro Supino oder über den geldgierigen Coninx-Clan zu schreiben.

Und seitdem der bei ZACKBUM auf der Shitlist stehende besinnungslose Gesinnungsschreiber Philipp Loser mit einer unsäglichen Rempelei gegen den Konkurrenten Hanspeter LebrumentDer Alte auf dem Berg») baden ging, er sich dafür entschuldigen musste und der Artikel gelöscht wurde, traut man sich auch nicht mehr an die Konkurrenz heran.

Ausser, sie heisst Hässig. Was bleibt da als Framing? Wilder Typ, frauenfeindlich, haut oft Halbgares und News aus der Gerüchteküche raus, hat’s nicht so mit den Fakten. Obwohl er da und dort einen Primeur landet.

Man könnte genauso unfundiert eine Lobeshymne auf Hässig anstimmen. Journalismus als Jahrmarkt der Beliebigkeit. Wie man ein gutes Porträt schreibt, das lernt man heute offenbar weder am MAZ noch bei einem «Kompaktkurs der Henri-Nannen-Schule». Die immerhin noch so heisst, während der Henri-Nannen-Preis (den auch der «Spiegel»-Fälscher Relotius gewann), inzwischen in «Stern»-Preis umbenannt wurde.

Aber das wäre eine andere Geschichte.

Packungsbeilage: ZACKBUM-Redaktor René Zeyer publiziert regelmässig auf IP.

Ein Elend, zwei Elende, 20Minuten

Nur ein kleines Beispiel, aber signifikant für den Elendsjournalismus.

Früher einmal gab es zwischen dem, was ein Fliessbandarbeiter in der Hölle des Newsrooms in die Tasten haut, und dem Text, der dann das Licht der Welt erblickte, noch ein paar Qualitätskontrollstellen.

Die sind allerdings weitherum aus Spargründen abgeschafft. Also beweist auch «20Minuten», dass das, was gratis ist, meist auch nichts wert ist.

Gleich zwei Cracks, Jan Janssen und Florian Osterwalder, haben einen Text verbrochen. Janssen ist frisch ab Uni und «nun froh, die ganzen Theorien aus dem Studium endlich in der Praxis zu erleben». Blödsinn zu schreiben wurde ihm aber hoffentlich nicht theoretisch beigebracht.

Osterwalder, früher mal im Sport tätig, ist immerhin «Co-stellvertretender Leiter Newsdesk». Was immer das sein mag. Ein leuchtendes Vorbild ist er jedenfalls nicht.

Denn gleich am Anfang machen sich die beiden schon mal unsterblich lächerlich:

«Das Bundesgericht hat Pierin Vincenz Ende Februar in erster Instanz zu knapp vier Jahren hinter Gittern verurteilt und somit das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigt.»

Das Bundesgericht soll die erste Instanz sein? Inhaltliche Urteile fällen? Da lachen selbst juristische Laienhühner bis zum Umfallen.

«Dagegen hat Vincenz ein Revisionsgesuch eingereicht, das er nun jedoch zurückgezogen hat, wie «SRF» berichtet.» Man kann zwar im Prinzip vor dem Bundesgericht gegen einen Entscheid dieser obersten Instanz Revision einlegen. Was auch eine umtriebige, aber ständig krachende Niederlagen einfahrende Anwältin schon getan hat.

Eigentlich ist das sinnloser Quatsch.

Was hat das Bundesgericht in Wirklichkeit getan? Es war weder die erste Instanz, noch hat es Vincenz zu vier Jahren Knast verurteilt. Es ist eine Idee komplizierter, aber eigentlich für jeden Deppen durchschaubar.

Das Zürcher Bezirksgericht hatte Vincenz als tatsächlich erste Instanz zu knapp vier Jahren verurteilt. Das Obergericht hatte dann aber dieses Urteil abgeschmettert und die Staatsanwaltschaft dazu verdonnert, mit einer neuen Anklageschrift nochmal anzutreten. Totalklatsche. Dagegen erhob der Staatsanwalt Beschwerde beim Bundesgericht, das ihm recht gab. Totalklatsche fürs Obergericht.

Das ist den Fall nun nicht los, wie es eigentlich hoffte, sondern muss befinden, ob das erstinstanzliche Urteil korrekt ist. Sollte seine Entscheidung Vincenz oder der Staatsanwaltschaft nicht gefallen, dann können sie ans Bundesgericht gelangen, als letzte und oberste Instanz.

Allerdings: seit vielen Jahren sind die Vermögenswerte von Pierin Vincenz und seiner Mitangeklagten arretiert, was ein wahrhaftiger Skandal ist. In dieser Justizposse, die schon absurd genug ist, wenn man nicht noch wie «20Minuten» Kraut und Rüben, Instanzen und Urteile durcheinanderwirbelt, bis dem Leser ganz blümerant wird.

Was für eine Klatsche

Das Obergericht hebt das Urteil gegen Vincenz & Co. auf.

Kaum ein Fall der jüngeren Rechtsgeschichte war von dermassen viel Vorverurteilung begleitet wie der Fall des gefallenen Starbankers Pierin Vincenz und seines Kompagnons.

Aus einem simplen Spesenbetrug wollte die Staatsanwaltschaft ungetreue Geschäftsführung zwirbeln. Denn sie hatte sich selbst unter Zugzwang gesetzt, indem sie den Banker und seinen Kompagnon für über 100 Tage in Untersuchungshaft genommen hatte. Wäre am Schluss ein mickriger Spesenbetrug übrig geblieben, wäre das grob rechtsmissbräuchlich gewesen.

Also wurden die Medien immer wieder mit saftigen Storys aus dem Bankerleben von Vincenz angefüttert. Ausflüge in den Rotlichtbezirk, eine unselige Vorliebe für Striptease-Schuppen wie die Haifisch-Bar, knappe Spesenbelege mit einer Zahl und einer Unterschrift drauf, alles aber durchgewinkt vom völlig unfähigen VR-Präsidenten von Raiffeisen, der bis heute an der HSG ausgerechnet über Corporate Governance doziert.

Wie diese Interna an die Öffentlichkeit und vor allem in die Hände des damaligen Tamedia-Oberchefredaktors Rutishauser gerieten – ein Geheimnis. Das sich aber einer logischen Deduktion nicht entzieht. Einblick hatte die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung – und Raiffeisen als Privatkläger. Dreimal darf man raten …

Nun aber die Granate aus dem Obergericht. Nach dem Schuldspruch mit happigen Gefängnisstrafen hatten alle Beteiligten inklusive Staatsanwaltschaft appelliert. Im Sommer hätte die Verhandlung vor dem Obergericht stattfinden sollen. Ist abgeblasen.

«Das Urteil vom 11. April 2022 sowie das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 des Bezirksgerichts Zürich, 9. Abteilung, werden aufgehoben

So eine oberrichterliche Klatsche hat Seltenheitswert. Denn sie erfolgt nur, wenn «schwerwiegende, nicht heilbare Mängel des erstinstanzliche Verfahrens» festgestellt werden müssen. Das ist zunächst eine gewaltige Ohrfeige für den zwischenzeitlich triumphierenden Staatsanwalt Marc Théodore Jean-Richard-dit-Bressel, der seine lange und erfolglose Karriere endlich noch mit einem Blattschuss abrunden und beenden wollte. War nix. Seiner Anklageschrift wird vom Obergericht vorgeworfen, sie sei «teilweise ausschweifend», wiederhole sich, sprenge den gesetzlichen Rahmen mit ihrem Umfang von 364 Seiten.

Das gilt ähnlich auch für das Urteil, das sagenhafte 1200 Seiten lang war.

Normalerweise flickt das Obergericht solchen Bruch einfach, indem es in seinem Urteil und seiner Begründung all das zurechtrückt, was die untere Instanz in den Sand setzte. Hier ist es nun offensichtlich so, dass die drei Oberrichter nicht die geringste Lust verspürten, sich durch diese Papierberge hindurchzuwühlen. Stattdessen: alles wieder auf Start. Nochmal von vorne.

Das bedeutet: alleine Vincenz und Stocker bekommen mal eine Entschädigung von zusammen 100’000 Franken. Insgesamt schüttet das Gericht 400’000 Franken aus. Also der Steuerzahler blutet für den Schrott, den die untere Instanz zusammengeschraubt hat.

Das bedeutet: der Fall wird an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Dort kann der Pechvogel mit dem langen Namen nochmals eine Anklageschrift basteln – oder den Fall abgeben. Gelingt das, wird nochmal am Bezirksgericht Klage eingereicht.

Das bedeutet: bislang ausser Spesen nichts gewesen. Für alle Beteiligten (ausser dem Staatsanwalt und dem Bezirksgericht) gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Obwohl die noch nie so mit Füssen getreten wurde wie hier.

Das bedeutet vor allem: da die Chose wieder bei der Staatsanwaltschaft hängig ist, laufen die Verjährungen weiter. Also dürfte die neue Anklageschrift entschieden dünner werden, weil einige Anklagepunkte inzwischen aus den Traktanden gefallen sind.

Das bedeutet aber auch: die Vermögenswerte von Vincenz und seinem Kompagnon bleiben weiterhin «sichergestellt», das heisst, sie haben seit vielen Jahren und weiterhin keinen Zugriff darauf. Was so ein Nebenskandal in diesem Justizskandal ist.

Keine mildernden Umstände

Es darf gelacht werden. Wie man um entscheidende Fragen herumrudert.

Die Ausgangslage war vertrackt. Bianca Lüthi, in der Wirtschaft zuständig für «Tourismus, Detailhandel und Immobilienmarkt», interviewt den Medienprofessor Urs Saxer zum Vincenz-Urteil. Nicht nur, dass sie frei von Sachkenntnissen ist. Es gibt noch ein zweites Problem. Denn das Thema ist die Frage, ob der Strafabzug von neun Monaten wegen medialer Vorverurteilung  zu recht erfolgte.

Klares Verdikt Saxers:

«Ich finde die neun Monate Strafmilderung nicht angemessen»

Er fügt zwar hinzu: «Gewisse Medien hätten in der Berichterstattung zurückhaltender sein können und sich das eine oder andere genüssliche Detail sparen können.» Auf der anderen Seite habe aber Vincenz selbst als Prominenter immer das Licht der Öffentlichkeit gesucht. Es ist allerdings schon ein kleines Kunststück, um die entscheidenden Fragen in einem längeren Interview herumzureden.

Aber wir verstehen das als Arbeitsplatzsicherung von Lüthi, bei der anhaltenden Sparwelle bei Tamedia. Zunächst einmal hatten die beiden Hauptangeklagten von der Staatsanwaltschaft einen Maulkorb bekommen; sie durften sich während der ganzen Strafuntersuchung und sogar noch nach Einreichung der Klage vor Gericht nicht zu den Vorwürfen öffentlich äussern. Ein absolutes medien- und prozessrechtliches Unding.

Erst kurz vor dem Prozess traute sich Beat Stocker aus der Deckung und gab der NZZaS ein eher verunglücktes Interview; Vincenz schwieg die ganzen vier Jahre lang, abgesehen von einem kurzen Statement nach der drakonischen U-Haft. Da hätte doch interessiert, was der Medienrechtler dazu gesagt hätte. Aber man müsste ihn halt fragen.

Um den ganz grossen Elefanten im Raum wird auch herumgeredet. Denn das Thema in diesem Fall ist ja nicht eine allfällige Vorverurteilung durch breite mediale Berichterstattung. Angesichts der Person des Angeklagten und seiner ehemaligen Position ist es klar und selbstverständlich, dass ausführlich berichtet wird.

Aber was überhaupt nicht thematisiert wird: wie steht es denn mit der kontinuierlichen Veröffentlichung von strikt vertraulichen Dokumenten aus der Strafuntersuchung? Die unter Bruch von Amts- und Geschäftsgeheimnis an die Öffentlichkeit gelangten? Was könnte ein Medienprofessor dazu sagen, dass selbst die Anklage vollumfänglich schneller in den Medien war als bei den Angeklagten?

Dazu könnte er sicherlich einiges sagen. Hätte man ihn gefragt. Kleines Problem für Lüthi: Ihr Oberchefredaktor Arthur Rutishauser war an vorderster Front, wenn es um die Veröffentlichung möglichst saftiger Details, Dokumente, Verhaltensweisen, Spesenabrechnungen von Vincenz ging. Genüsslich zitierte er Mal um Mal aus Unterlagen, die ihm zugespielt worden waren.

Dabei fragte er sich nicht einmal, in wessen Interesse es denn liegen könnte, damit den Ruf von Vincenz schon vor der Verhandlung restlos zu ruinieren. Denn in der ganzen Strafuntersuchung hatten ja nur drei Parteien Zugang zu diesen Akten. Die Staatsanwaltschaft, die Angeklagten – und Raiffeisen als Zivilkläger im Prozess. Nebenbei ist da noch ein Zivilprozess zwischen Raiffeisen und Vincenz/Stocker im Gange, bei dem es um richtig viel Geld geht; um über 100 Millionen Franken.

Das wären doch interessante Fragen an einen Medienrechtler gewesen; wie einfach sich heutzutage Medien instrumentalisieren lassen. Wie leicht sie sich anfüttern lassen. Wie hemmungslos sie aus ihnen zugespielten, eigentlich strafbewehrten Dokumenten zitieren. Aber eben, auch das hätte die interessante Medienfrage aufgeworfen, ob sich eine Redaktorin trauen darf, solche Fragen zu stellen – und das im Amt überlebt.

Verständlich, wenn auch bedenklich, dass Lüthi das nicht gewagt hat.

«Die A…lochkarte gezogen»

In diesem Titelzitat ist die ganze Verlogenheit der Medien konzentriert.

Es ist Rampenverkauf im Fall Vincenz. Der Prozess biegt in die Zielgerade ein; nach kürzerer oder längerer Schamfrist wird das Urteil verkündet. Danach wird appelliert, man sieht sich so in einem Jahr vor dem Obergericht Zürich, dann vor dem Bundesgericht. Wer weiss, vielleicht auch noch in Strassburg.

Die Aufmerksamkeits- und Erregungskurve hat ihren Höhepunkt überschritten. Zum Urteil ist der Stehsatz schon geschrieben. Unterbietet es deutlich die für die Hauptangeklagten geforderten sechs Jahre Knast, dann hat der Staatsanwalt eine weitere Klatsche abgeholt.

 

Bleibt es im unbedingten Bereich oder liegt es nur unwesentlich unter dem Strafantrag, dann haben die Beiden ihre wohlverdiente Strafe gekriegt, wird zu wildem Spesengebaren und dem Schaufeln in den eigenen Sack ein Riegel geschoben.

Ist noch etwas nicht ausgeschlachtet worden?

Aber vorher muss noch weg, was man noch im Archiv hat. Das ist nicht mehr allzu viel, nachdem drei Jahre lang eigentlich jedes Dokument, das während der elend langen Strafuntersuchung zum Vorschein kam und sich skandalisieren liess, den Weg in die Medien fand.

Verklemmt ein Wort nicht ausschreiben,
aber ungehemmt aus vertraulichen Protokollen zitieren …

Also Höhepunkt die gesamte Anklageschrift, die schneller in der Presse war als bei den Angeklagten. Dass das alles dem Amtsgeheimnis unterliegt, ach ja, ein paar müde Ermittlungsversuche gegen unbekannt, pro forma und aussichtslos.

Dabei hätte eine Überwachung der Kommunikationsmittel einschlägig bekannter Journalisten genügt, um das Offenkundige zu beweisen. Da weder Lukas Hässig noch Arthur Rutishauser in die elektronischen Archive eingebrochen sind, wurden ihnen all die saftigen Trouvaillen zugesteckt.

Angefangen mit einer dubiosen Banküberweisung, die unter klarem Bruch des theoretisch immer noch existierenden Bankgeheimnisses ihren Weg zu «Inside Paradeplatz» fand. Erst viel, viel später bequemten sich die Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungshandlungen deswegen zu imitieren.

Ene mene, mu, wer war’s?

Zudem sind die möglichen Quellen an drei Fingern abzählbar. Die Staatsanwaltschaft, was bei dem Ausmass der geleakten Dokumente sehr unwahrscheinlich ist und keinerlei Präzedenzfälle kennt. Dass der Staatsanwalt die Medien und vor allem Rutishauser dafür instrumentalisierte, immer wieder das baldige Ende der Untersuchung anzukündigen – bis das so lächerlich wurde, dass es fortan unterblieb – geschenkt. Aber Weiterleitung von beschlagnahmten Unterlagen? Ausgeschlossen.

Kenntnis davon hatten die Beschuldigten, inzwischen Angeklagten. Plus deren Anwälte. Dass hier ein Interesse vorhanden sein könnte, oberpeinliche Details von Spesenrittertum und fragwürdigem Geschäftsgebaren an die Öffentlichkeit zu bringen, kann man ausschliessen.

Bleibt der dritte Finger. Auch ein Privatkläger hat vollständige Akteneinsicht. Raiffeisen ist Privatkläger und hat mit Vincenz und Stocker auch noch zivilrechtlich ein paar Hühnchen zu rupfen. Aber natürlich gilt die Unschuldsvermutung, of course.

Nun räumt Arthur Rutishauser in der aktuellen «SonntagsZeitung» noch die letzten Reste aus seinem Archiv weg und zitiert ausführlich aus Abhörprotokollen von Telefonaten, die zwischen den Hauptbeteiligten und auch dem damaligen CEO von Raiffeisen geführt wurden.

Dass der Beitrag lausig redigiert ist, Tipp- und Orthografiefehler enthält, den Nachfolger von Vincenz als seinen Vorgänger adressiert – alles Indizien für die zunehmende Qualitätsverluderung bei Tamedia.

Ohne Wissen der später Angeklagten wurden im Februar 2018, kurz vor ihrer Verhaftung, die Telefone von Pierin Vincenz und Beat Stocker abgehört. Anlass dazu bot eine Strafanzeige, die die Kreditkartenfirma Aduno eingereicht hatte.

Der interne Knatsch bei Investnet

Wenn die Protokolle echt sind, wovon man ausgehen muss, zeichnen sie die Auseinandersetzung nach, die zwischen den Gründern von Investnet und dem in Ungnade gefallenen Vincenz stattfanden. Der war an der Firma beteiligt und Präsident des Verwaltungsrats.

Man wollte sich nun dringend von ihm trennen, während Vincenz frustriert feststellte, dass er ja die «Arschlochkarte gezogen» habe. Das sei auch so, bestätigte einer der Investnet-Gründer gegenüber Stocker.

Dann geben die Aufzeichnungen ein eigentlich übliches Gefeilsche wieder; Vincenz wollte 20 Millionen plus spätere Gewinnbeteiligung von 15 Millionen für seinen Ausstieg, Investnet wollte nur 10 Millionen zahlen. Dann wurde Druck aufgesetzt; das Angebot gelte noch 24 Stunden, dann sei Schluss. Vincenz lehnte ab und bestand auf mindestens 32 Millionen.

Eigentlich wollte er Anfang März sich ein, zwei Wochen Ferien in der Karibik und eventuell in Brasilien gönnen. Stattdessen wurden Vincenz und Stocker am 27. Februar verhaftet und blieben bis 12. Juni 2018 in U-Haft.

Das beendete das Gefeilsche sozusagen mit anderen Mitteln. Zudem sind die beiden bis heute mit Raiffeisen über Kreuz, dabei geht es um über 100 Millionen Franken. Hintergrund sind komplizierte Vertragswerke. Grundlagenirrtum, Aktionärsbindungsverträge, Juristenfutter satt.

Wo eigentlich die Musik spielt …

Aber auf diese Zusammenhänge wird kaum bis nie hingewiesen. Es siegt das fast kindische Vergnügen, immer wieder aus streng vertraulichen, durch das Amtsgeheimnis geschützten Dokumenten und Protokollen zu zitieren.

Immerhin, Rufschädigung findet dadurch nicht mehr statt; der Ruf von Vincenz ist vollständig und unwiderruflich ruiniert. Natürlich gilt für ihn – kicher, gröl, schenkelklopf – weiterhin die Unschuldsvermutung.

Für Rutishauser allerdings nicht. Nur macht das ihm nix.

Blöd, blöder, «Blick»

Der Ticker, die Fotos, die «Fachleute», das atemlose Japsen.

So sah’s am Dienstagmorgen bei «Blick» aus. Gibt es etwas Älteres, Unwichtigeres am Donnerstagmorgen?

Kein Kommentar …

Vom Elend der Medien

Credit Suisse im Katastrophenmodus. Na und? Vincenz ist wichtiger.

Am Dienstag beherrschte mal wieder die Bankenwelt die Schlagzeilen und vertrieb sogar Corona aus der gewohnte Pole Position.

Die zweitgrösste Bank der Schweiz gab eine vorzeitige Gewinnwarnung heraus, nachdem am Vortag (ein Leck?) der Kurs um sagenhafte 7 Prozent abgeschmiert war. Mit Fr. 8.28 Schlussnotierung ist die CS-Aktie nicht mal halb so viel wert wie die der UBS.

Wie häufig bringt es Lukas Hässig auf «Inside Paradeplatz» auf den Punkt: «CS in freiem Fall – Notverkauf der Immobilien». Rote Zahlen im Investmentbanking, Kundenabflüsse, Rückstellungen für Rechtshändel, Abschreiber aus der Vergangenheit, dagegen werden einzig Erträge durch Immobilienverkäufe generiert.

Das ist beunruhigend, um es zurückhaltend auszudrücken. Denn die Bank ist «too big to fail», systemrelevant, leckt sie nicht nur aus vielen Löchern, sondern droht sie abzusaufen, darf der Steuerzahler wieder ans Gerät – wie weiland bei der UBS.

Ob er auch diesmal seinen Einsatz zurückbekäme: zweifelhaft. Gleichzeitig beschäftigt sich die Führungsmannschaft mit Hofintrigen; gerade ist es einem internen Heckenschützen gelungen, via Medien den erst wenige Monate im Amt befindlichen VR-Präsidenten abzuschiessen.

Der CEO ist – seit zwei Milliardenflops – angeschlagen, unter Druck. Der dritte VRP in kurzer Zeit muss schon die nächste Krise meistern. Das ist alarmierend, um es weniger zurückhaltend auszudrücken. Hier geht es um Milliarden. Um eine Bank in echten Nöten. Das müsste natürlich in den Medien breit verhandelt und analysiert werden. 168 Treffer verzeichnet das Medienarchiv SMD am Dienstag. Immerhin.

Milliarden hier, wenige Millionen dort

Im Fall Vincenz hingegen geht es um Spesenbetrug in der Höhe von ein paar hunderttausend Franken und um möglicherweise ungerechtfertigte Gewinnmitnahmen in der Höhe von ein paar Millionen.

Beide Vorwürfe stehen auf sehr wackeligen Füssen, wie der angesehene Strafrechtsprofessor Marcel Niggli offen kritisiert: «Bin konsterniert, wie schwach die Anklageschrift ist».

Zudem geht es hier um Vorfälle an der Verjährungsgrenze. Es geht auch um die Frage, wieso der damalige Verwaltungsratspräsident von Raiffeisen, der alle Spesen abnickte, nicht in Haftung genommen wird.

Es geht hier um den Prozess gegen den ehemaligen CEO von Raiffeisen, der die Bank zur Nummer drei hinter UBS und CS gemacht hat, die Bilanzsumme verdoppelte. Es geht mit anderen Worten um Peanuts, um eine Abrechnung im Nachhinein. Raiffeisen steht weiterhin stockstabil da, hat sich nie verzockt, musste nie Milliardenabschreiber hinnehmen, wurde keinerlei krimineller Aktivitäten beschuldigt oder gar überführt. Musste nie Milliardenbussen zahlen.

Da werden die Qualitätsmedien doch in der Berichterstattung sicher die richtigen Prioritäten setzen. Nun ja, 168 Treffer für Credit Suisse, 298 für Vincenz am ersten Verhandlungstag. Dabei war ihm nur «ich bin unschuldig» und «kein Kommentar» zu entlocken.

Sackschwach. Mal wieder.

Vincenz: die andere Seite

Jahrelang krochen ihm die Medien überall rein. Zu Recht.

Kein Organ zu klein, um Scharfrichter zu sein. Eigentlich könnte sich die Justiz den heute beginnenden Prozess auch sparen. Er findet nicht zu Unrecht in einem Theatersaal statt. Unsere Schwarzweiss-Medien haben schon lange von Weiss auf Schwarz umgeschaltet.

Drei Jahre dauerte die quälende Untersuchung durch einen Staatsanwalt, bis der endlich eine Anklage hingewürgt hatte. Noch nie in der jüngeren Geschichte wurde die Öffentlichkeit so rundum und kontinuierlich mit allen saftigen Details der Untersuchung bespasst.

So ziemlich jedes Dokument, das dazu dienen konnte, den Ruf des gefallenen Starbankers zu ruinieren, wurde an die Medien durchgestochen. Herausragend dabei der Oberchefredaktor von Tamedia, der sich nicht zu schade war, immer wieder als Lautsprecher zu dienen. Ohne sich ein einziges Mal zu fragen, in welche Dienste er sich da stellte.

Selbst die dicke Anklageschrift fand schneller den Weg in die Öffentlichkeit als zu den Angeklagten. Um den Medien genügend Zeit zur Nachbearbeitung zu lassen, brütete dann das Bezirksgericht Zürich ein Jahr lang über einem Prozesstermin. Nun ist’s so weit, und als weiterer Höhepunkt juristischen Schaffens stellt sich heraus, dass nicht genügend Prozesstage eingeplant wurden.

Nun ist’s endlich so weit, der Prozess beginnt

Denn überraschenderweise wird bei einen Staatsanwalt, sieben Angeklagten und einem Privatkläger länglich das Wort ergriffen, Plädoyer gehalten. Wer konnte das auch ahnen.

In einer letzten Climax geben die Qualitätsmedien nochmal alles und kehren  die letzten Krümel aus ihren Archiven. Denn sie wissen: dann ist’s mal vorbei, endet der Prozess mit einem Urteil und garantiert mit einem Weiterzug ans Ober- und dann ans Bundesgericht. Aber das dauert wieder.

Der «Blick» gerät ins Stottern und bringt den gleichen Artikel zweimal …

Vincenz hat tatsächlich dermassen viele Angriffsflächen geboten, mit seinem unseligen Hang zum Halbseidenen und mit Rotlicht Beschienenen, mit seinem Hang zum Spesenrittertum und mit seinen Versuchen, sich die Taschen zu füllen, dass jeder Kleinschreiber genügend Anlass findet, moralisch mit dem Zeigefinger zu wackeln und sich zu entrüsten.

Welch ein Leistungsausweis des gefallenen Starbankers

Dabei geht völlig vergessen, dass Vincenz auch was geleistet hat. Als er 1999 bei Raiffeisen antrat, war das ein Verbund meist verschnarchter Bauernbanken. Provinz- und Lokalfürsten wachten eifersüchtig über ihre Herrschaftsgebiete. Moderne IT, modernes Banking, Anlagemöglichkeiten, selbst banale Sicherheitsmassnahmen: alles unbekannt. Es gab noch Filialen, da wurde das Bargeld in der Schublade eines Holzschranks aufbewahrt.

Als Vincenz 2015 abtrat, war er zur nationalen Berühmtheit geworden und Raiffeisen zur Nummer drei im Schweizer Finanzmarkt, zur Nummer eins bei der Hypothekenvergabe. Mit Geschick, jovialem Charme und der ewigen Aussage, dass er nicht etwa der Boss sei, sondern sogar 300 Chefs habe, hatte Vincenz ein kleines Wunder vollbracht.

Finanzkrise, Steuerstreit, Schwarzgelder, Skandale: als wäre er (und seine Bank) aus Teflon, alles perlte von Raiffeisen ab. Er konnte sogar, im Sinne seiner Bündner Bundesrätin, offen das damals noch heilige Schweizer Bankgeheimnis in Frage stellen.

Er wurde nicht nur von den Boulevardmedien gehätschelt, als Gast an allen Promi- und Cervelat-Anlässen, immer zu einer Homestory bereit, immer bereit, den einfachen Bündner Wandersmann zu geben, den Naturburschen mit Berglercharme.

Dabei pfiffen es damals schon die Spatzen von den Dächern in St. Gallen, dass er eine unselige Vorliebe für Stripclubs und leichte Damen hatte.

Aber wer Erfolg hat, ist unantastbar. Im schreienden Kontrast dazu wirtschafteten seine Kollegen die einstmals grossen Traditionsbanken UBS und CS an den Rand des Abgrunds. Vernichteten Milliardenwerte, zerstörten Reputation und Renommee, beschmutzten den Namen mit einer Kette von Skandalen, Flops, sogar kriminellen Handlungen.

Sie fuhren die Banken fast gegen die Wand und den Börsenwert in den Keller – während sie obszöne Gehälter abkassierten, Boni im geschmacklosen Bereich.

Seine Kollegen schaufelten Millionen – er schuf Mehrwert

Demgegenüber wurde das Gehalt von Vincenz gedeckelt. Er schuf dann für ein Zehntel des Einkommens seiner Versagerkollegen echten Mehrwert – was ihn kräftig angurkte. Ob er dann für die Selbstbereicherung zu unerlaubten Mitteln griff, das wird der Prozess erweisen.

Was die aktuelle Berichterstattung über ihn allerdings mit ausgewogener Information, Faktentreue und allen Qualitätsmerkmalen zu tun haben soll, mit denen die Mainstreammedien dafür werben, mit einer Milliarde Steuergelder unterstützt zu werden?

Nichts hat sie damit zu tun, einfach nichts. Skandalisierung, Einseitigkeit, Hetzjagd, rumtrampeln auf einem, der schon am Boden liegt, vorverurteilt wurde und sich niemals mehr von dieser Rufschädigung erholen wird. Völlig unabhängig davon, ob er am Schluss verurteilt oder freigesprochen wird.

Noch zwei Monate, bevor Vincenz als bislang einziger Bankenlenker in U-Haft kam, bekam er vom heutigen Oberchefredaktor der «Blick»-Gruppe Christian Dorer Gelegenheit, sich in einem «was wollten Sie schon immer mal sagen»-Interview reinzuwaschen und gegen alle Vorwürfe zu verteidigen. Mit diesen typisch kritisch-unkritischen Fragen, die in solchen Fällen gestellt werden.

Müsterchen: «Haben Sie sich bereichert?» – «Das stimmt absolut nicht.»

Es gilt bis heute die Unschuldsvermutung. Was für ein Witz. Für die Schweizer Massenmedien gilt sie garantiert nicht.

Vincenz. Alles anders

Vincenz ist neuerdings für Ringier der Watschenmann. Das war schon mal anders.

Wenn Gieri Cavelty ein «Editorial» schreibt, lässt er selten die ganz grossen Fettnäpfe aus. Diesmal nimmt er sich einen jahrealten Lobestext eines Politikers auf Pierin Vincenz zur Brust: «Pirmin Bischof ist nicht der Einzige, auf den frühere Äusserungen bleischwer zurückfallen», schreibt er zur Hinrichtung von Vincenz im aktuellen SoBli.

Nix Neues, aber sauber in chronologische Reihenfolge gebracht.

Das erinnert an einen alten italienischen Polit-Thriller:

Knallt das Monster auf die Titelseite.

Nun zeichnet gerade den Boulevard-Journalismus aus, dass er über ein ausgesprochen schwaches Kurzzeitgedächtnis verfügt. Denn während sich die «Blick»-Familie über die angeblichen Untaten und das Spesenrittertum des gefallenen Raiffeisenstars gar nicht mehr einkriegt, war das vor nicht allzu langer Zeit noch ganz anders.

Das Gegen-Protokoll:

Lob und Hudel aus dem Jahre 2004.

2007 durfte Vincenz sogar den SoBli mitgestalten.

2009 punktete er «mit einem blendenden Jahresabschluss».

Auch 2011 durfte er ganz Mensch sein.

Noch 2012 konnte er «mit gutem Gewissen» in die USA reisen.

Hier war noch eitel Minne und Sonnenschein bei den Ehepaaren Vincenz und Marc Walder:

Natürlich sülzte auch die «Schweizer Illustrierte» kräftig mit, wo Vincenz regelmässsig zu den wichtigsten 100 Schweizern des Jahres gehörte:

«Von Erfolg zu Erfolg»,«mit sonnigem Lächeln», «im Herzen ein Bergler», der «wasserdichte Banker».

Vielleicht sollte Cavelty nicht so bleischwer mit Steinen auf andere werfen, angesichts dieser Strecke von Lobhudeleien aus der Vergangenheit des Hauses Ringier. Aber nirgends mehr als im Journalismus gilt natürlich: Was geht uns unser dummes Geschwätz von gestern an?

Wenn man allerdings schon ganze 9 Seiten darauf verbrät, Vincenz zwei Tage vor dem Prozess in die Pfanne zu hauen, nachdem auch der «Blick» monatelang die Recherchen von «Inside Paradeplatz» verschnarcht hatte, wäre eine klitzekleine Prise Selbstkritik vielleicht möglich gewesen. Als Bausteinchen zum Wiederaufbau von Glaubwürdigkeit und Vertrauen.

Aber doch nicht bei Cavelty.