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Der Raiffeisen-Mann mit Vergangenheit

76 Prozent Ja für den nächsten VR-Präsidenten von Raiffeisen Schweiz. «20 Minuten» zählt nach.

Thomas A. Müller hat eine Vergangenheit. Hoffentlich hat er auch eine Zukunft.

Glanzresultat ist anders. Sandra Lathion bekam fast 95 Prozent aller Stimmen bei ihrer Wahl in den Verwaltungsrat. Dabei ist die Multi-Rätin (Swisscom) gerade von ihrem Mandat bei der Walliser Kantonalbank zurückgetreten, um bei Raiffeisen wohl mehr Geld zu verdienen.

Müller hingegen sass schon im VR von Raiffeisen; eigentlich war es ein Ding der Unmöglichkeit, dass er nicht gewählt würde. Obwohl er sich artig «für das in mich gesetzte Vertrauen» bedankt, ist eine Dreiviertelmehrheit zwar kein Schlag ins Gesicht, aber doch ein kräftiger Klaps auf die Finger.

Hier ist sich «20 Min» sicher: «Mit 70 Prozent gewählt».

Denn innerhalb von Raiffeisen waren sich einige Genossenschafter nicht so sicher, ob Müller der richtige Mann für den Posten ist. Bei der Bank ist man verständlicherweise etwas empfindlich, was mögliche Probleme betrifft. Der Schönwetter-Kapitän Rüegg-Stürm trat mitten im Vincenz-Sturm schlagartig zurück, nachdem er zuvor selbst die absurdesten Spesenrechnungen von Pierin Vincenz durchgewinkt hatte. Als HSG-Professor für gute Firmenführung, eine Lachnummer.

Nachgezählt? Hier sind’s 76 Prozent.

Sein Nachfolger wiederum stolperte über eine Liebesaffäre, erlegt durch die rachsüchtige verlassene Geliebte. Auch CEO Gisel, der für das beste Jahresresultat aller Zeiten gesorgt hatte, wurde kurz vor der damaligen Bestätigungswahl abgeschossen.

Abschussversuch über die «SonntagsZeitung»

Das versuchte man nun auch wieder bei Müller. Gewehr bei Fuss steht für solche Aktionen immer der Oberchefredaktor von Tamedia. Arthur Rutishauser zitierte fleissig in der «SoZ» aus ihm zugespielten Dokumenten, die ein schlechtes Licht auf Müller in seiner Zeit bei der Bank J. Safra Sarasin werfen. Noch als Sarasin hatte die Basler Privatbank zuvorderst bei Cum/Ex mitgespielt. Eine Trickserei, mit der alleine der deutsche Fiskus um Milliarden geprellt wurde.

Müller hatte damals eine führende Position in der Bank, wusste aber natürlich von nichts. Lukas Hässig vom Finanzblog «Inside Paradeplatz» versuchte, Müller noch in die Pleite des deutschen Windreich-Imperiums zu verwickeln. Aber der Besitzer des Konkurs gegangenen Offshore-Stromproduzenten liess im Interview nichts auf Müller kommen.

Dann gab es noch seine Zeit bei der Swiss Life, als sogenannte Versicherungswrapper dazu dienten, Schwarzgelder einzupacken und somit verschwinden zu lassen. Auch davon wusste Müller natürlich nichts, und die Versicherung kam mit vergleichsweise harmlosen 70 Millionen Dollar Busse in den USA davon.

Hat der Mann mit Vergangenheit auch eine Zukunft?

Also ist Müller ein Mann mit Vergangenheit. Aber welcher 56-jährige Banker hat die nicht, wenn er schon einige Jährchen auf dem Finanzplatz Schweiz mitspielt. Nun sollte der VRP der drittgrössten und systemrelevanten Bank kein Frühstücksdirektor sein, sondern die Grundzüge von Strategie, Ausrichtung und zukünftiger Entwicklung bestimmen.

Von Rüegg-Stürm war diesbezüglich nie etwas zu hören, er überliess das Feld vollständig dem Starbanker Vincenz, der schliesslich einen wesentlichen Anteil am unaufhaltsamen Aufstieg von Raiffeisen hatte. Lachappelle versuchte es in seiner kurzen Zeit mit der Wiederbelebung des alten One-Bank-Modells, mit dem schon Lukas Mühlemann bei der CS krachend auf die Schnauze gefallen war.

Vergangenheit (links, rechts), Zukunft (Mitte)? Screenshot CH Media.

Von Müller hört man bislang nur ziemlich ausgelatschte Allgemeinplätze. Die geschätzte Leserschaft gönne sich einen Expresso und kämpfe sich tapfer hier durch:

«Raiffeisen verfügt mit ihrem genossenschaftlichen Geschäftsmodell und ihrer einzigartigen Kundennähe über eine ausgezeichnete Basis, ist operativ gut unterwegs und hat mit der Gruppenstrategie die Weichen für die Zukunft gestellt. Es gilt, den erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterzugehen und Raiffeisen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden sowie Genossenschafterinnen und Genossenschafter weiter voranzubringen.»

Wer noch wach ist: um eine Zukunft zu haben, muss Müller da doch gewaltig nachlegen. Modernisierung der Bank, Digitalisierung, Zukunft des Hypothekarmarktes, auf dem Raiffeisen Nummer eins ist, Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen St. Galler Zentrale und den selbstbewussten rund 200 Genossenschaftsbanken, Einhaltung aller Compliance-Vorschriften einer systemrelevanten Bank, da liegen einige Brocken vor ihm.

Ob er den Weg freimachen kann oder eine weitere Übergangslösung sein wird, das wird sich in den nächsten Monaten entscheiden, wenn er seine wolkigen Worte zum Antritt mit Inhalt füllen muss.

Zumindest eine Gefahr besteht wohl kaum. Einen Firmen-Privatjet wird Müller nicht benützen.

Es geht nur ums Geld

Liebeleien, Rotlichtspesen, öffentliche Schlammschlachten? Bei Raiffeisen wirken triebstarke Männer.

Über Jahre hinweg konnten gut angefütterte Journalisten eine Sottise nach der anderen aus dem Triebleben des gefallenen Raiffeisenstars Pierin Vincenz veröffentlichen. Spesenabrechnungen, die nur aus diesem Wort, einer fünfstelligen Zahl und einer Unterschrift bestanden. Durchgewinkt. Ein durch eine Terminkollision von zwei Damen des damaligen Oberbosses beschädigtes Hotelzimmer in Zürich: Reparatur auf Firmenkosten.

Als krönender Höhepunkt kommentierten die Medien die 368 Seiten umfassende Anklageschrift, bevor sie per Post die Angeschuldigten erreichte. Das Publikum fühlte sich gut unterhalten – und niemand fragte sich, wo denn die nie versiegende Quelle von Indiskretionen und Verletzungen des Amtsgeheimnisses sprudelte.

Dabei hätte ein einfacher Dreisatz geholfen. Diese Unterlagen kannten die Staatsanwaltschaft, die Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Wer von diesen Drei hatte wohl ein Interesse daran, die letzten Reste von Reputation des Mannes zu zerstören, der aus einer verschnarchten Ansammlung von Bauernbanken die Nummer drei auf dem Finanzplatz Schweiz gemacht hatte?

Noch lange nicht das Ende einer Affäre.

Worin besteht denn dieses Interesse genau? Auf einem sowieso schon am Boden liegenden Vincenz weiter rumzutrampeln, das kann es ja nicht sein. Eine auf sehr wackeligen Füssen stehende Anklage wegen angeblicher ungetreuer Geschäftsbesorgung befördern: schon eher. Denn ein vorbestrafter Vincenz hat einen schwächeren Stand in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, wo es wirklich um Kohle geht.

Es geht nicht um Spesenbetrug. Es geht um viel Geld

Genauer gesagt um rund 125 Millionen Franken. Dagegen sind Spesen, an beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen und Champagnerkorken im «Red Lips» knallen lassen, wahrlich Peanuts.

In Wirklichkeit ist die Öffentlichkeit mit all diesen Nebelpetarden und Blendgranaten getäuscht worden. In Wirklichkeit geht es darum, zwei Unternehmer um ihren Anteil an profitablen Geschäften zu prellen. Nämlich Vincenz und seinen Kompagnon.

Es ist in der Kriegsführung und in juristischen Schlachten nicht völlig entscheidend, aber entscheidend wichtig, mit seinem Narrativ die öffentliche Meinung zu beherrschen. Das ist Raiffeisen mitsamt ihren juristischen und publizistischen Hilfstruppen gelungen. Stellen wir dagegen eine Darstellung, die faktengestützt ist.

These: Raiffeisen ficht sogar feste Vereinbarungen und Verträge an, will sie wegen Grundlagenirrtum für nichtig erklären lassen. Einziger Zweck: Vincenz und seinem Kompagnon zustehende Millionenbeträge sollen ihnen vorenthalten werden.

Die Time Line der Ereignisse beweist eindeutig, wie planvoll und diabolisch dieses Vorgehen war. Von der Einreichung einer ersten Strafanzeige über eine weitere, die Provokation der U-Haft von über drei Monaten, um genügend Zeit zu haben, das Vorhaben ungestört auf den Weg zu bringen, bis hin zur öffentlichen Diskreditierung.

Im Januar 2018 nahm die Sache Fahrt auf

Am 22. Januar 2018 nahm die Staatsanwaltschaft (StA) zum ersten Mal Einsicht in die Untersuchungsakten der FINMA in Sachen Commtrain und Investnet. Die Ausweitung der Strafuntersuchung am 8. Februar 2018 erfolgte unverständlich schnell, da in dieser kurzen Zeit nicht nur FINMA-Dokumente, sondern zwei externe Gutachten von Deloitte und Prager Dreifuss gesichtet worden sein sollen, alleine hier schon 507 Seiten plus Tausende Seiten Beilagen.

Mit bedenklicher Geschwindigkeit kondensierte die StA ihre Strafthese: «Makro-Frontrunning von PV und BS mit verschiedenen Gehilfen. In der Dimension von volkswirtschaftlich schädlichen Auswirkungen».

Das ermöglichte der StA, ab Februar 2018 die Mobiltelefone der Beschuldigten rund um die Uhr zu überwachen. Offiziell informierte die StA Raiffeisen erst Ende Februar, dass gegen vier Beschuldigte ein Strafverfahren wegen mutmasslich ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet worden sei.

Hier wird die eigentliche Absicht deutlich erkennbar: Das Gutachten der Kanzlei Prager Dreifuss im Auftrag von Raiffeisen brachte zwar keine strafrechtlich relevanten Erkenntnisse, aber in ihm musste auch abgeklärt werden, ob die Möglichkeit bestünde, einen Aktionärsbindungsvertrag u.a. mit Vincenz im Nachhinein aus wichtigem Grund für nichtig erklären zu lassen.

Gewaltiger Schaden – wofür?

In ihrer Untersuchungswut hinterliess die StA eine Schneise der Zerstörung. 12 Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen in Millionenhöhe, rund 145 GB elektronische Datensicherung, Abführen in Handschellen, Verwahrung im Polizeigefängnis Zürich, Kontaktverbote unter bis zu 80 Personen, mehr als 200 ganztägige Einvernahmen.

Aus all diesen Windungen und Wendungen entstand eine dreijährige Ermittlung, 9 Beschuldigte, 50 weiter Auskunftspersonen und Zeugen, über 85 GB Beweismaterial mit rund 25 Millionen PDF-Dokumenten, sieben verschiedene Sachverhalte und einer Betretung von Neuland mit dem Betrugsvorwurf, basierend auf nicht korrekt abgerechneten Spesen.

Mit allen Weiterzügen könnte das Verfahren locker bis 2025 dauern. Dabei hofft die StA wohl in erster Linie darauf, dass einer der Beschuldigten, angesichts von dann 7 Jahre gesperrten Vermögenswerten, das Handtuch wirft.

Und Raiffeisen hofft darauf, dass zwei verurteilte Straftäter, oder zumindest durch das jahrelange Verfahren zermürbte Menschen, deren Ruf, Reputation und Lebenswerk unabhängig vom Ausgang ruiniert wurden, keine nennenswerte Gegenwehr gegen die Entwendung von Gewinnbeteiligungen entfalten würden, durch die Nichtigerklärung von verbindlichen Verträgen.

Dass zwei Anwaltskanzleien dabei Millionen verdienten, weitere Millionen in vergleichbaren Prozessen in Aussicht haben, ist ein weiteres hässliche Ergebnis.

Oder wie schreibt der ermittelnde Staatsanwalt in einem anderen Zusammenhang so richtig:

Wenn genügend Empörung geschürt worden ist, wird die strafrechtliche Aufarbeitung davon beeinflusst, die «Schuldigen» zu bestrafen. Schuld oder Unschuld spielt dabei dann keine Rolle.

Natürlich ist auch das hier ein Narrativ, das zwar mit genügend Indizien untermauert ist, aber keinen Anspruch darauf erhebt, die einzige Wahrheit zu beinhalten.

Cui bono – wem nutzt es?

Aber die alte Frage bei dieser Art von öffentlichen Kampfhandlungen, cui bono, hilft auch hier. Es gibt nur zwei Nutzniesser bei dieser Affäre. Zum einen ein Staatsanwalt, der gegen Ende seiner Karriere ein einziges Mal ein Erfolgserlebnis einfahren möchte, nachdem er bei ähnlichen Strafuntersuchungen bereits fürchterlich in den Senkel gestellt wurde.

Der blutrote Raiffeisen-Platz beim Hauptsitz in St. Gallen.

Der Hauptnutzniesser ist aber Raiffeisen. Man konnte sich so aus dem Schatten des Übervaters Vincenz herausarbeiten, dessen unternehmerischer Leistung unbezweifelbar der Erfolg der Bank zu verdanken ist.

Indem sein Ruf völlig ruiniert ist, indem er im Ruch steht, ein moralisch verworfener Mensch zu sein, der zudem in den eigenen Sack wirtschaftete und kein treuer Diener seines Arbeitgebers war, wird seine Position im eigentlich entscheidenden Zivilprozess geschwächt.

Zudem hat diese ewig währende Strafuntersuchung den schönen Nebeneffekt, dass durch die Arretierung fast aller Vermögenswerte die beiden Hauptbeschuldigten immer stärker in eine finanzielle Bredouille geraten. Was sie weichklopfen könnte, auf die ihnen ihrer Meinung nach zustehenden 125 Millionen Franken zu verzichten, bzw. sich mit einem Trinkgeld abspeisen zu lassen.

Bevor sich dann ab Ende Januar wieder die volle Aufmerksamkeit auf den Strafprozess richten wird, wäre es für die vielen Wirtschaftsjournalisten in der Schweiz doch eine verdienstvolle Aufgabe, diesen Aspekt der Affäre endlich einmal in seiner ganzen Bedeutung zu würdigen.

Es geht nicht um zu Spesenbetrug geschrumpfte ungetreue Geschäftsbesorgung. Es geht nicht um eine Handvoll möglicherweise suspekter Hallodri-Spesen. Es geht um viel, sehr viel Geld, um einen dreistelligen Millionenbetrag. Dort liegt das eigentliche Schlachtfeld.

Verborgen hinter den medialen Nebeln der Reputationsvernichtung.

Blattschuss: Lachappelle tritt zurück

Raiffeisen im Elend: Vincenz, Gisel, nun auch Guy Lachappelle. Was ist nur mit dem Führungspersonal dort los? Und mit den Medien?

Eigentlich sah es ganz gut für den VR-Präsidenten der Raiffeisen aus. Der Boss der drittgrössten Bank der Schweiz hatte drohende Schlagzeilen über sich niedergekämpft. Mit der Waffe der superprovisorischen Verfügung.

Guy Lachappelle erklärt seinen Rücktritt.

Damit wird präventiv eine Berichterstattung gerichtlich untersagt, wenn nur so ein «besonders schwerwiegender Schaden» abgewendet werden kann. Gemeint ist damit, dass die Wirkung der Veröffentlichung persönlichkeitsverletzender Aussagen, selbst wenn die nachher zurückgenommen werden müssen, nicht mehr wiedergutzumachen wäre. Selbst eine Gegendarstellung, eine Entschuldigung, eine Richtigstellung kann die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurückdrücken.

Deshalb muss der Betroffene – wenn er einen Richter davon überzeugt – die Möglichkeit haben, das präventiv zu verhindern. Superprovisorisch heisst dabei, dass die Gegenseite, ein Unikum in unserem Rechtsstaat, keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren. Das ist einem allfälligen ordentlichen Verfahren vorbehalten, das im Anschluss stattfinden muss.

Auch ZACKBUM ist mit diesem Themenbereich in Kontakt gekommen, mehr dürfen wir dazu nicht sagen. Aber Lachappelle selbst hat in einer gestern eilig anberaumten Pressekonferenz selbst die Insidern längst bekannten Vorkommnisse publik gemacht.

Eine Beziehung mit fatalen Folgen

Laut seiner Darstellung hatte Lachappelle im Jahr 2017 eine aussereheliche Beziehung. Nach deren schnellen Beendigung sei er von seiner Ex-Geliebten verfolgt worden. Die habe dann im August 2020 eine «wissenschaftliche Broschüre» über sogenannte «Toxic Leaders» veröffentlichen wollen, in der er sich als nur leicht verfremdetes Beispiel für ein solches Verhalten wiedererkannt habe. In der Psychologie verbirgt sich hinter diesem Modebegriff die sogenannte dunkle Tetrade, bestehend aus den (subklinischen) Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus, Psychopathie und Sadismus. Die habe sich in jüngster Forschung als besonders geeignet erwiesen, um sozial unerwünschtes Verhalten vorauszusagen.

Deshalb habe er eine superprovisorische Verfügung dagegen erwirkt. Daraufhin sei seine Ex-Geliebte an den «SonntagsBlick» gelangt, der einen Artikel darüber plante. Auch diesen verhinderte er mit einer weiteren Superprovisorischen. Der SoBli beschwerte sich dann über einen angeblichen Vertrauensbruch, da Lachappelle den Inhalt eines vertraulichen Gesprächs mit dem SoBli als Begründung für seine Superprovisorische verwendet habe. Auch diesen Artikel nahm Ringier mit Ausdruck des Bedauerns wieder zurück.

Als Kollateralschäden gab es weitere Massnahmen gegen die Berichterstattung über diese ganze Affäre. Aber die Ex-Geliebte hatte noch einen weiteren Pfeil im Köcher. Laut NZZ erklärte Lachappelle an der Pressekonferenz:

«Er habe aber selbst einen «riesengrossen Fehler» gemacht, in dem er in seiner Zeit als Chef der Basler Kantonalbank seiner früheren Geliebten auf deren Bitte ein bankinternes Dokument zur digitalen Transformation zugestellt habe. Es sei unklug gewesen, dieses Dokument herauszugeben. Die Frau habe dieses E-Mail an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt geschickt, verbunden mit einer Strafanzeige. Auch Medien hätten das Mail erhalten.»

Damit wurde für ihn seine Position unhaltbar und er kündigte seinen Rücktritt per Ende Juli von sämtlichen Ämtern an: «Ich habe einen sehr grossen Fehler gemacht und werde ihn bitter bezahlen müssen, aber ich stehe dazu.»

Über den konkreten Fall hinaus ergeben sich einige Fragen allgemeiner Art. Zentral ist die Beurteilung, wo die schützenswerte Privatsphäre einer Person des öffentlichen Interesses aufhört. Eine aussereheliche Beziehung als solche oder jede Form privater Beziehungen ist sicherlich Privatsache.

Privatsphäre von Fall zu Fall

Ausser, es kommen weitere Umstände hinzu. So stolperte der erfolgreiche und ansonsten unbescholtene Raiffeisen-CEO Patrik Gisel über die Unterstellung, er habe mit einer Verwaltungsrätin von Raiffeisen eine intime Beziehung geführt – als sie noch im Amt war. Da sie dann gleichzeitig eine Aufsichtsfunktion über ihn gehabt hätte, wäre das zumindest problematisch gewesen. Obwohl Gisel darauf bestand, dass die Beziehung erst nach dem Rücktritt der Dame begonnen habe, stellte er sein Amt zur Verfügung.

Von all den Verwicklungen und Verquickungen von Privatem und Geschäftlichem bei Pierin Vincenz ganz zu schweigen. Dass es immer wieder Raiffeisen trifft, mag wohl Zufall sein; eine Konstante ist aber unübersehbar.

In allen drei Fällen war es der gleiche Journalist, der mit angefütterten Unterlagen an die Öffentlichkeit ging. Bei Vincenz nicht als Erster, bei Gisel als Einziger und genau im richtigen Moment vor einer GV, wodurch Hektik ausbrach und Gisel den Hut nehmen musste. Und nun bei Lachappelle, der alle vorherigen Publikationsversuche niederkämpfte.

Echt super? Arthur Rutishauser (rechts).

Vor allem bei diesem Fall stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die Bewahrung der Privatsphäre verteidigt werden kann – und mit welcher Begründung in sie eingedrungen werden darf. Dass der Ständerat gerade die Hürde für die Erlangung einer Superprovisorischen niedriger gelegt hat, ist auch reiner Zufall, aber fatal.

Bedenkliche mediale Entwicklungen

Dass in allen drei Fällen die Unschuldsvermutung, die bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils gelten sollte, bis zur völligen Lächerlichkeit vernichtet wurde, ist bedenklich.

Dass es sich bei allen drei Fällen bislang um blosse Anschuldigungen handelt – auch wenn Lachappelle fehlerhaftes Verhalten einräumt, ändert das nichts daran –, die dennoch zu gravierenden Konsequenzen führten, ist beunruhigend.

Dass sich die dünn und dumm gesparten Medien immer williger dazu hergeben, ohne die genauen Motive zu kennen, sich anonym – wie im Fall der Leaks und Papers – oder mit Absender anfüttern zu lassen, ist ihrem Ruf nicht zuträglich.

Gerade in der Grauzone zwischen vertretbarem öffentlichen Interesse an einer mächtigen Persönlichkeit und deren zu schützender Privatsphäre hat sich hier ein Kampffeld aufgetan, bei dem die Medien – Ankläger, Richter und Henker in einer Person – eine üble und anrüchige Rolle spielen. Ob es um den zu Unrecht beschädigten Ruf von Gunter Sachs selig, um die Vernichtung des Lebenswerks eines schweizerisch-angolanischen Geschäftsmanns geht, gegen den sich ebenfalls alle erhobenen Vorwürfe in Luft auflösten – oder um die drei Herren von Raiffeisen: immer wieder ist es der Oberchefredaktor von Tamedia, der seine Finger in der Affäre drin hat. Ebenfalls ein Fall von mangelnder Compliance, von fehlender Kontrolle.

Das Elend der Wirtschaftsberichterstattung

Kurz gefasst hat es einen Namen: Lukas Hässig. Der lässt regelmässig alle anderen im Regen stehen.

Einmal kann ja noch Glück und Zufall sein. Als der Finanzblog «Inside Paradeplatz» enthüllte, dass der abtretende Novartis-Boss Daniel Vasella satte 72 Millionen dafür bekommen sollte, dass er sechs Jahre lang nach seinem Abgang nichts tut, vor allem nichts für die Konkurrenz, gab es viel Gebrüll und rote Köpfe.

Vor allem bei Vasellas Anwalt, der das überhaupt nicht komisch fand. Mit dieser Enthüllung im Jahre 2013 sorgte Hässig auch nebenbei dafür, dass die Abzocker-Initiative angenommen wurde. Er fuhr, wie meistens, einen scharfen Reifen. Denn hätte seine Information nicht gestimmt, gäbe es den Finanzblog nicht mehr.

Als Hässig merkwürdige Kontobewegungen bei Pierin Vincenz enthüllte, reagierte die gesamte Wirtschaftspresse der Schweiz – überhaupt nicht. Vincenz, der Starbanker, der Gutbanker, von allen in den Himmel gelobt, soll etwas mit anrüchigen Geschäften zu tun haben? Unmöglich, gar nicht erst ignorieren.

Erst, als Vincenz mitsamt Kompagnon verhaftet wurde, wachten die Kollegen auf. Und lieferten sich ein Wettrennen mit Hässig, wer schneller die neuste Anfütterung publiziert.

Jagdszenen rund um die Zürcher Bahnhofstrasse

Als Hässig filmreife Verfolgungsszenen rund um die Zürcher Bahnhofstrasse beschrieb, glaubte noch niemand, dass das zum schnellen Fall des damaligen CS-CEO führen würde und sich in der Affäre mal wieder die ganze Führungsmannschaft der Credit Suisse, von VR-Präsident Urs Rohner abwärts, bis auf die Knochen blamierte.

Aktuell arbeitet sich «Inside Paradeplatz» an den «Masken-Kids» ab. Er zerrte ans Licht der Öffentlichkeit, dass sich zwei clevere Jungunternehmer durch den Verkauf von Schutzmasken an überforderte Sesselfurzer in der Schweiz und in Deutschland mehrere goldene Nasen verdient hatten.

CH Media und auch die NZZ, schliesslich Tamedia, gaben den beiden Gelegenheit, sich in den schönsten Farben darzustellen. Hatten halt die richtigen Beziehungen in China, setzten alles auf eine Karte, hätte der Verkauf von rund 300 Millionen Masken nicht geklappt, wären sie Pleite gewesen. Und für all das Risiko, pünktliche Lieferung erstklassiger Ware, seien so 30 Prozent Marge nun wirklich kein Verbrechen.

Eigenrecherche, kritische Analyse? Wozu auch

Beide Medienkonzerne erzählen die Tellerwäscher-Millionär-Story nach, erwähnen zwar, dass es eine Strafuntersuchung wegen möglicherweise gefälschten Zertifikaten gibt, auch eine Anzeige wegen Wucher. Aber darin erschöpft sich schon die Recherchierkraft der Wirtschaftsredaktionen. Die NZZ lässt am Schluss hilflos offen, ob es sich um clevere Geschäftsleute oder Schlimmeres handle.

Statt nachzuerzählen und den beiden unwidersprochen Plattformen für die wunschgemässe Selbstdarstellung zu geben, grub Hässig eine Story aus, die es wieder in sich hat. Unter den aufmerksamen Augen der Medienanwältin Rena Zulauf, die die beiden Kids inzwischen vertritt, schildert Hässig, wie die eine hübsche Menge Gesichtsmasken gekauft und für mindestens den doppelten Preis beispielsweise an die Schweizer Armeeapotheke weiterverkauft hätten.

Das unternehmerische Risiko hielt sich dabei aber in Grenzen; der Verkäufer war eine Firma mit Sitz – in Basel. Natürlich muss man sich zu recht fragen, wieso die Genies bei der Armee nicht in der Lage waren, diesen Lieferanten direkt zu benützen. Aber beim Ausgeben von Steuergeldern läuft der Beamte normalerweise nicht zu sparsamen Höchstleistungen auf.

Inzwischen haben die Maskenkids grosszügig über eine Million gelieferte Masken, die anscheinend unbrauchbar waren, ersetzt.

Sicherlich billig Second Hand zu erwerben.

Ist die Erzählung vom hohen Risiko und handelsüblicher Marge eine Ente?

Treffen die Angaben von Hässig zu, ist allerdings sowohl die Mär vom hohen Risiko wie auch von einer völlig handelsüblichen Marge entlarvt. Ebenso, aber das ist ja nichts Neues, die Mär, dass es noch hart recherchierende Wirtschaftsjournalisten in den grossen Medienhäusern gäbe. Die NZZ strahlt immerhin noch Kompetenz aus, und ihre Serie, dass die Bespitzelung des ehemaligen CS-Stars Khan kein Einzelfall war, brachte das Fass zum Überlaufen und zwang Tidjane Thiam zum Abgang.

Aber sonst? Tamedia befleissigt sich, vor allem in Gestalt ihres Oberchefredaktors, ungeniert unter Ignorieren der Unschuldsvermutung eine angefütterte Meldung nach der anderen im Zusammenhang mit der Affäre Vincenz rauszuhauen. Und die NZZ brüstet sich, dass sie in Besitz der gesamten Anklageschrift sei, was für die Strafverfolgungsbehörden kein Anlass ist, ebenso wenig wie bei Arthur Rutishauser, gegen diese Delikte vorzugehen.

Im Gegensatz dazu hat Hässig – nach langem Zögern – nun eine Strafuntersuchung am Füdli, weil die Publikation von Kontodaten gleich mehrere Delikte enthielt. Aber all das ändert nichts daran, dass hier ein Ein-Mann-Bulldozer Mal für Mal die Erde über einer Leiche im Keller wegräumt, während die übrige Wirtschaftsjournaille mit offenem Mund rumsteht und Maulaffen feilhält.

Wer stoppt Rutishauser?

Ein seltener Fall von medialer Selbstjustiz. Über Jahre hinweg.

Auf einer Wand stand: «Ich hasse dich.» Zudem sei Abfall herumgelegen, und weitere Wände seien mit Flüssigkeiten verschmiert gewesen. Diese unappetitlichen Details serviert Arthur Rutishauser zum Gipfeli den Lesern der «SonntagsZeitung».

Wer meinte, dass er nach drei Jahren und der Einreichung der Anklageschrift seine Position als Lautsprecher der Staatsanwaltschaft und als rücksichtsloser Enthüller von eigentlich strikt vertraulichen Ermittlungsakten aufgegeben habe, hat sich ein weiteres Mal getäuscht.

Es ist schon drei Monate her, dass allgemeiner Wahnsinn in den Medien ausbrach, ein Wettlauf begann, wer am schnellsten die saftigsten Stellen aus der Anklage zitieren kann. Ein weiteres Mal wurde die Unschuldsvermutung ad absurdum geführt. Die Eröffnung einer Strafanzeige gegen Unbekannt, wegen fortgesetztem Bruch des Amtsgeheimnisses, beeindruckt den Oberchefredaktor von Tamedia offenbar überhaupt nicht.

Mit der gleichen Munition nochmal nachladen

Die Anklageschrift gegen den gefallenen Bankerstar Pierin Vincenz ist bis auf den letzten Tropfen ausgewrungen; das letzte Wort hatte hier die NZZ, die nassforsch bekannt gab, dass sie im Besitz aller 364 Seiten der Anklageschrift sei. Ohne, dass ihr bislang eine Strafanzeige ins Haus flatterte.

Nun konnte aber Rutishauser endlich mal wieder nachlegen. Schon seit drei Jahren haut er jedes Dokument, mit dem er angefüttert wird, ohne Rücksicht auf Anstand, Amtsgeheimnis, Vorverurteilung, Unschuldsvermutung einfach raus. Geradezu zwanghaft. Nun kann er wieder einen besonderen Leckerbissen servieren: «Vincenz’ Ausflüge ins Rotlichtmilieu waren vom Raiffeisen-Präsidenten abgesegnet».

Das ist nun aber Schnee von vorgestern, längst bekannt, längst beklagt, längst kritisiert. Nicht zuletzt in der «Ostschweiz» wurde schon seit Längerem die Frage gestellt, wieso der damals amtierende Johannes Rüegg-Stürm nicht schon längst wegen ungetreuer Geschäftsführung, wegen sträflich-fahrlässiger Vernachlässigung seiner Aufsichtspflichten angezeigt und in Regress genommen wurde.

Der lächerliche Professor ist nur ein Vorwand

Wobei zur Lächerlichkeit ungemein beiträgt, dass er bis heute an der HSG Studenten in richtiger Geschäftsführung professoral unterrichten darf. Aber das ist eigentlich nur ein Vorwand für Rutishauser. Um nochmals in unappetitlicher Detailversessenheit wie einleitend erwähnt aus einem Polizeirapport über den Zustand der Suite im Zürcher Hyatt zu berichten. Dort war ein kleiner Fehler in der Terminplanung von Vincenz etwas ausgeartet und hatte zu einigen Beschädigungen im Hotelzimmer geführt.

Die Reparaturrechnung setzte Vincenz laut Anklageschrift auf seine Spesenrechnung. Die, wie alle anderen auch, von Rüegg-Stürm angeblich sorgfältig geprüft, für rechtens befunden und abgezeichnet wurde. Dieser Skandal ist längst bekannt, ebenso die unverständliche Entscheidung der Uni St. Gallen, dennoch den Lehrauftrag von Rüegg-Stürm bis zu seiner Pensionierung zu verlängern.

Nachdem die Anklageschrift nichts mehr hergibt, wurden Rutishauser offensichtlich das Einvernahmeprotokoll von Rüegg-Stürm durch die Staatsanwaltschaft und mindestens ein Polizeirapport zugespielt. Eine Einvernahme, in der sich der Professor nochmals bis auf die Knochen blamiert, wie er naheliegenden Fragen nach seiner Aufsichtspflicht gelenkig wie ein Schlangenmann auszuweichen versucht. Wieso es ihm nicht aufgefallen sei, dass Vincenz angeblich mehr als 100’000 Franken an Spesen in Striplokalen und anderen einschlägigen Etablissements eingereicht habe.

Nichts Neues, aber die Wiederholung saftiger Details hilft bei der Vorverurteilung

Das gibt Rutishauser nochmals Gelegenheit, unter dem Deckmäntelchen der Berichterstatterpflicht die saftigsten Details dieser Spesen wieder auszubreiten. Auch hier gibt’s nichts Neues, aber es hilft natürlich bei der medialen Vorverurteilung, bei einer Art öffentlicher Selbstjustiz, mit der Rutishauser auch noch die letzten lächerlichen Reste der Unschuldsvermutung in die Tonne tritt.

Es ist ein Stück aus dem Tollhaus. Die einzigen bislang einwandfrei begangenen Straftaten sind Verletzungen des Amts-, Geschäfts- und Bankkundengeheimnisses. Und zwar wiederholt und ohne dass es der Staatsanwalt in den quälend langen Jahren seiner Untersuchung für nötig hielt, wenigstens Strafanzeige einzureichen.

Das holte nun als eine seiner ersten Amtshandlungen das Bezirksgericht Zürich nach, nachdem es durch die Einreichung der Anklageschrift die Hoheit über das Verfahren bekommen hat. Viel mehr Aktivität hat es allerdings bislang auch nicht entfaltet. Es brütet offensichtlich noch über der Frage, ob es – unter welchem Vorwand auch immer – die Anklage zwecks Verbesserung abschmettern will, sich für nicht zuständig erklären – oder in den sauren Apfel dieses Riesenprozesses beissen.

Behauptungen der Anklageschrift werden im Indikativ erzählt, als Tatsachen

Natürlich wurde die angebliche «Enthüllung» der SoZ in der dürftigen Nachrichtenlage des Sonntags fleissig kolportiert und weiterverbreitet. Manchmal im Konjunktiv, häufig aber auch, wie in der Darstellung Rutishausers, im Indikativ.

Das ist eine weitere Verluderung der Sitten. Unschuldsvermutung? Selten so gelacht. Zitate aus einer Anklageschrift, die schliesslich nur die Sicht der Staatsanwaltschaft wiedergibt, als Tatsachen darstellen? Ausrisse aus angeblichen Spesenabrechnungen publizieren? Ohne den geringsten Hinweis darauf, dass es sich hier bislang lediglich um Anschuldigungen handelt? Ohne Hinweis, dass nicht einmal die Anklage vom Gericht angenommen wurde? Ohne Hinweis darauf, dass ein Urteil noch in weiter Ferne liegt und Freispruch oder Schuldspruch sein kann?

Ohne Rücksicht darauf, dass Pierin Vincenz, unabhängig davon, ob er sich etwas hat zuschulden kommen lassen oder nicht, seit nun drei Jahren durch dieses Schlammbad von Indiskretionen geschleift wird? Also an seiner Vorbildfunktion müsste der Oberchefredaktor noch etwas arbeiten; da ist noch viel Luft nach oben.

Konjunktur und Baisse

Themen kommen, blühen auf, und gehen wieder. Das Schicksal des Betroffenen bleibt.

Mit News-Themen ist es wie mit der Börse. Sie steigen, sinken oder bleiben stabil. Wie sich das entwickelt, ist so unvorhersehbar wie der Kurs des Bitcoin.

Es gibt allerdings einen kleinen Unterschied zwischen Börse, Bitcoin und betroffenen Menschen. Mit dem Suchbegriff Pierin Vincenz findet man im Medienarchiv für das gesamte Jahr 2020 gewaltige 2100 Treffer. Das bedeutet, dass dieser Name rund 6 mal erwähnt wurde. Tag für Tag, jeden Tag.

Im noch jungen Jahr 2021 wurde er ganze 4 mal genannt. Nun kann man natürlich einwenden: Sicher, aber das sind ja nur 18 Tage. Auch da hilft eine Extrapolation. Geht das so weiter, wird der Name Vincenz im ganzen 2021 ziemlich genau 80 mal in den Medien genannt werden.

Tiefe Täler, steile Berggipfel

Wenn nicht, um diese Prognose wie ein Bankkundenberater zu relativieren, noch dieses Jahr der Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich beginnt. Dann wird es eine deutliche Übererwähnung geben, wenn der Termin bekannt gegeben wird. Übertroffen natürlich während des Prozesses, so wie die Tage vorher. Da nicht anzunehmen ist, dass das Urteil am letzten Prozesstag verkündet wird, ist dann wieder Ruhe.

Einen dritten Peak wird es bei der Urteilsverkündung geben. Unbeschadet davon, dass entweder Staatsanwalt oder Angeschuldigte, je nachdem, das Urteil sowieso weiterziehen werden: Die Bekanntgabe des Urteils ist ja eher banal. Also wird das selbstverständlich mit Kommentaren, Einschätzungen, Rückblicken, Interviews mit Experten, neuen Versuchen, mit den Angeschuldigten ein Interview zu führen, Gegenmeinungen von anderen Experten, Stellungnahmen von Raiffeisen, von Aduno, von Raiffeisen-Genossenschaftern, von Menschen auf der Strasse umrankt werden.

Weitere Nachzüge, wie man das im Jargon nennt

Denn so einen Knaller gilt es auszuschlachten. Dann kommen die Gegenexperten, die sich etwas Ruhm und Aufmerksamkeit abschneiden wollen, indem sie schon interviewten Experten scharf widersprechen. Nicht fehlen dürfen auch die angeblich mit dem Fall vertrauten oder den Angeschuldigten nahestehenden Personen, die – auch in der Schweiz – nicht gratis Insiderwissen verkaufen.

Vincenz ist am Boden zerstört, «ich mache mir Sorgen um ihn», «Vincenz ist ungebrochen kampfesmutig, er ist sich sicher, dass er seine Unschuld beweisen kann». Und alles, was dazwischen liegt. Dann ist wieder Sendepause, bis zur nächsten Instanz.

Natürlich kann man sagen: so funktioniert der Journalismus halt. Von einem Tag auf den anderen popt etwas Neues auf. Man erinnert sich vielleicht noch an den Fall Jörg Kachelmann. Es wurden Gigabyte verschwendet; Analysen, Einschätzungen, selbst Gerichtsreporterinnen von «Spiegel» und «Zeit» sahen ihre Chance gekommen, sich endlich mal selber ins Scheinwerferlicht zu rücken. Dann Prozess, Urteil, und seither? Nichts, nada null.

Obwohl Jörg Kachelmann selber mit allen Mitteln versuchte, sich im Gespräch und in den Medien zu halten. Um sich über deren grausamen Voyerismus zu beschweren. Sozusagen ein frühes Vorbild von Jolanda Spiess-Hegglin.

Aber wenn man selber schweigt und zusehen muss?

Was passiert aber mit einem, wenn man stumm zuschauen muss, wie man bis ins Intime hinein durch die Medien geschleift wird? Wenn es überhaupt keine Rolle spielt, dass Vincenz in den fast drei Jahren, seit der Fall mit seiner Verhaftung für Schlagzeilen sorgte, ein einziges Mal ein kurzes Statement veröffentlichte, dass er die Erfahrung seiner Untersuchungshaft nicht mal seinem schlimmsten Feind wünsche und sich mit allen Mitteln gegen diese ungerechtfertigten Anschuldigungen zur Wehr setzen werde.

Wenn der zweite Hauptangeschuldigte noch nie ein öffentliches Wort gesagt hat, dennoch als Titelbösewicht für die «Bilanz» diente, als der Mastermind hinter Vincenz, als der «Schattenmann»?

Interessiert das die Medien in ihrer unermüdlichen Suche nach der Wahrheit, nach Gerechtigkeit? Diese angebliche Suche ist ein Witz, reine Heuchelei. Es gilt das Herdenverhalten, das Anfüttern.

Wie an die Herde zum Galoppieren bringt

Einem Medium wird ein Häppchen hingeworfen, exklusiv, Dokument, Knaller. Das Organ macht daraus «wie unsere Recherchen ergaben» und plustert sich auf. Die Konkurrenz muss zähneknirschend abschreiben. Der Chefredaktor, oder der Oberchefredaktor, blickt streng in den Newsroom und sagt: Wieso haben wir nichts? Einen Nachzug? Eine eigene Enthüllung? Wenigstens einen Experten? Nehmt endlich mal den Finger raus.

So verelendet der moderne Journalismus. Und wundert sich tatsächlich darüber, dass immer weniger Konsumenten für diesen Schrott auch noch etwas zahlen wollen. Statt sich auf die Kernkompetenz, das Verkaufsargument zurückzubesinnen: Wir liefern Nachrichten; gerafft, eingeordnet, analysiert, betteln die Konzerne nun um Staatshilfe.

Vierte Gewalt, Kontrolle, unverzichtbar, Eckpfeiler der Demokratie, aber hallo. Gleichzeitig gönnen sich die Verlage gegenseitig nicht die Butter aufs Brot und schleimen sich bei den Entscheidungsträgern schonmal ein, selbst wenn sie dafür die Corona-Politik eines Alain Berset toll finden müssen. Die Debatte, die Bedeutung als Meinungsforum, wenn es nur noch eine Tageszeitung in der Stadt gibt, haben sie schon längst durch Gesinnungsjournalismus im Rahmen dessen, was die Kundschaft hören will, abgelöst.

Es gilt die Unschuldsvermutung – nicht

Neben Trump und Corona setzen die Medien zu einem skandalösen Tiefflug an.

Es gibt in der Juristerei ein paar eherne Grundsätze, von denen eigentlich schon jeder gehört hat. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten ist der erste. Staatsanwaltschaft und Gericht entscheiden, bis zu welchem Grad ein öffentliches Interesse an einem Fall vorhanden ist. Und informieren dementsprechend – oder auch nicht. Drittens: Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das bedeutet, dass ein Verdächtiger, ein Angeschuldigter, ein Angeklagter solange als absolut unschuldig gilt, bis er rechtskräftig verurteilt wurde. Damit soll verhindert werden, dass der Ruf, die Ehre, die Reputation eines Menschen medial vernichtet wurde, bevor er am Schluss von allen Anklagepunkte freigesprochen wird.

Zum Schutz des Angeklagten soll auch dienen, dass alle Ermittlungsakten, alle Untersuchungsergebnisse – auch die Anklageschrift – strikt vertraulich behandelt werden. Sie unterliegen sowieso einer Geheimhaltungspflicht, die kann sogar noch ausgeweitet werden, wenn schützenswerte Interessen dafürsprechen.

Bezirksgericht: weltfremd, absurd, lachhaft

So gab das Bezirksgericht in seiner ersten Medienmitteilung zur Causa Vincenz bekannt, dass in den Medien gewünscht worden sei, die Anklageschrift schon weit vor dem Gerichtstermin zu erhalten: «Dies wäre vor dem Hintergrund der Unschuldsvermutung, die vorbehaltlos für alle Beschuldigten gilt, nicht vertretbar.»

Damit der Weltfremdheit nicht genug: «In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Staatsanwaltschaft den Parteien eine Geheimhaltungspflicht auferlegt hat, die nach wie vor Bestand hat. Demgemäss müssen die Parteien und weitere betroffene Personen über Informationen aus den Untersuchungsakten Stillschweigen bewahren.» Da Hinweise auf Verstösse vorlägen, habe das Gericht Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Absurder und lächerlicher geht es nicht mehr. Schon kurz nach Einreichung der Anklageschrift begannen die ersten Medien, daraus zu zitieren. Wohl noch bevor die Angeschuldigten sie zu sehen bekamen. Da Journalisten nicht an irgendwelche Geheimhaltungspflichten gebunden sind und ihre Quellen schützen dürfen, wird diese Anzeige gegen Unbekannt still und leise verröcheln.

Eine Headline bei «Inside Paradeplatz». Damit schaffte er die höchste Klickrate aller Zeiten.

Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin vorbehaltlos? Wer sich da nicht die Lachtränen aus den Augen wischt, hat die letzten drei Jahre alle Berichterstattungen über den Fall des früheren Raiffeisenbosses ignoriert.

Statt Geschäftsverkehr Geschlechtsverkehr?

Sobald der Anfangsverdacht des Staatsanwalts auf ungetreue Geschäftsbesorgung zusammengebrochen war, verlegte er sich auf das viel leichter zu beweisende Delikt Spesenbetrug. Zufällig tauchten damals schon in den Medien Berichte über unverschämte Spesenrechnungen, über auf Firmenkreditkarte abgerechnete Besuche von Striplokalen, über ein ständig auf Kosten von Raiffeisen gemietetes Zimmer im Zürcher Hotel Hyatt, wo der Ex-Banker nicht seinem Geschäftsverkehr, sondern seinem Geschlechtsverkehr nachgegangen sei. Wobei er auch noch Geschäftskosten mit Geschlechtskosten vermischte.

Das waren alles zwar Schläge ins Gesicht der Unschuldsvermutung. Aber geradezu sanfte Knüffe im Vergleich zu dem, was über Vincenz hereinbrach, seitdem die Anklageschrift mit all ihren saftigen Details an die Medien verfüttert wurde.

Detaillierte Berichte über einzelne Spesenabrechnungen im Rotlichtbezirk, skandalöse 250‘000 Franken soll Raiffeisen dafür in Rechnung gestellt worden sein. Das sei dann zudem auch gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Veruntreuung und Bestechung, zieht der Staatsanwalt vom Leder.

Was kann man noch in Fetzen hauen vom Ruf?

Kann man den Ruf von Vincenz noch mehr vernichten? Aber sicher; wie es sich für ein Boulevardblatt gehört, will der «Blick» die erste «Tänzerin» aufgetrieben haben, mit der Vincenz seinen Trieben nachging. Der soll er dann mithilfe von Anwälten eine Schweigevereinbarung abgetrotzt haben, gegen Zahlung. Die übernahm er offenbar aus dem eigenen Sack, aber auch die Anwaltskosten landeten bei Raiffeisen.

Exklusive Story im «Blick» – wie brachte er die «Geliebte» zum Reden?

War das alles so? Wir wissen es nicht, denn es steht nur so in der Anklageschrift. Wieso kennen wir die Anklageschrift? Weil sie sofort an Medien weitergereicht wurde. Geschah das auf legalen Wegen? Natürlich nicht. Wird das sanktioniert werden? Natürlich nicht.

Geht’s noch absurder? Sicher. Während allenthalben saftige Brocken aus der Anklageschrift an die Öffentlichkeit gezerrt werden, dürfen sich die eigentlich Betroffenen nicht äussern, nicht wehren: Der Staatsanwalt hat ihnen eine Geheimhaltungspflicht auferlegt, gleich mal bis Ende Jahr. Die wird auch vom Bezirksgericht, das nun die Verfahrenshoheit hat, aufrechterhalten.

Das bringt die seriöse NZZ zu einer merkwürdigen Forderung:

Das veröffentlichte Interesse soll alles möglich machen?

Geht’s noch absurder? Natürlich. Denn diese Verfügung ist nichtig, soweit es die Parteien, also die Angeschuldigten, betrifft. So steht es in der Strafprozessordnung, so bestätigt es der Verfasser des Basler Kommentars dazu, die Autorität auf diesem Gebiet, Prof. Urs Saxer: Im entsprechenden Artikel  sind «die Parteien, die Angeschuldigten hier nicht gemeint».

Gilt noch in irgend einer Form die Unschuldsvermutung?

Gilt noch in irgend einer schattenhaften, theoretischen Form die Unschuldsvermutung, gar «vorbehaltlos»? Das wäre der Gipfel der Lächerlichkeit, wenn es nicht so tragisch für die Betroffenen wäre. Sie halten sich an einen Maulkorb, der gar keine Rechtsgrundlage hat. Sie müssen zusehen, wie sie nicht nur vorverurteilt, sondern diskeditiert werden, ihr vorher tadelloser Ruf durch alle denkbaren Schlammbäder gezerrt wird.

Nebenbei: Wenn, es gilt die Unschuldsvermutung, wenn Vincenz diese Spesen verursacht hat und kein geschäftlicher Zusammenhang zu erkennen war: Wie lausig waren dann eigentlich die Kontrollen bei Raiffeisen? Die Spesen wurden auch vom VR-Präsidenten der Bank visiert, wieso läuft dann gegen ihn keine Strafuntersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung?

Vorverurteilung aufgrund von Anschuldigungen aus der Anklageschrift

Aber hat Vincenz, gab es dieses skandalöse Verhalten? Wir wissen es nicht. Wir kennen nur Auszüge aus der Anklageschrift, die wir eigentlich nicht kennen dürften. Und wir glauben natürlich vorbehaltlos an die Unschuldsvermutung. Vorsicht, denken Sie an Rippen und Nachbarn, bevor sie laut schallend herausprusten. Für Vincenz ist das allerdings überhaupt nicht komisch.

Im angelsächsischen Raum, der eine andere Art von Fairplay kennt, wäre das schon längst zu einem mistrial erklärt worden, weil keine unbefangene Rechtsprechung mehr möglich wäre.

Die Sache mit den Sperrfristen

Prozesse sollten klaren Regeln folgen. Theoretisch.

Vorbei die Zeiten, als staatliche Untersuchungsorgane still und leise ihrer Arbeit nachgingen. Als Staatsanwälte ihre Anklageschriften nur bei nachweislich grossem öffentlichen Interesse mit einer Pressemitteilung ergänzten.

Oder Verfahrensparteien sich an gerichtlich festgelegte Sperrfristen für die Bekanntgabe eines Urteils hielten. Inzwischen haben alle Beteiligten an rechtlichen Auseinandersetzungen gelernt, dass Recht und Gericht eine Sache sind, der öffentliche Teil eines Prozesses die andere, nicht unwichtige.

Niemand will einem Richter unterstellen, dass er sich von der öffentlichen Meinung, von einer medialen Vorverurteilung beeinflussen liesse. Niemand kann ausschliessen, dass das nicht doch ab und an eine Rolle spielt.

Angefütterte Journalisten

Damit die Öffentlichkeit etwas erfährt, braucht es einen Multiplikator, normalerweise ein Journalist. Der lässt sich von einer Partei anfüttern und schluckt willig, weil er das als Ergebnis seiner überlegenen Recherchierkünste und als Primeur verkaufen kann.

Der redaktionelle Leiter von CH Media ist so ein Fall. Eigentlich hat Pascal Hollenstein einen Zweitjob als Sprachrohr für Jolanda Spiess-Hegglin gefunden. Er bekommt Vorabinformationen zugesteckt, weil er dann in ihrem Sinn versucht, die Meinung der Öffentlichkeit zu steuern.

Um genau das zu vermeiden, setzen Justizorgane Sperrfristen bei ihren Verlautbarungen. Damit alle Medien sozusagen gleichlange Spiesse haben in ihrer Berichterstattung. Aber leider sind solche Sperrfristen nicht mit Sanktionen bewehrt. Es ist zwar unanständig, unfein und unprofessionell, sie zu brechen, aber: so what?

So gelang es, die krachende und völlige Niederlage von Spiess-Hegglin vor dem Obergericht Zug in einen Sieg umzulügen, ein Meisterstück von Fake News.

Neuer Tiefpunkt der Unkultur

Noch verwerflicher ist es, wenn Untersuchungsbehörden immer wieder häppchenweise die Medien mit strikt vertraulichen internen Unterlagen und Dokumenten versorgen. Auch das greift leider immer mehr um sich.

Einen Tiefpunkt hat diese Unkultur im Fall Vincenz erreicht. Nachdem sich hier der ermittelnde Staatsanwalt mit Getöse, drakonischer U-Haft und grossmäuligen Ankündigungen selber unter Zugszwang gesetzt hatte, musste er nach der endlich erfolgten Haftentlassung der beiden Hauptbeschuldigten Gründe finden, wieso seine eigentlich schon als fast abgeschlossen bezeichnete Untersuchung sich in die Länge zog und zog und zog.

Zum einen wurden die Medien, in erster Linie Arthur Rutishauser von Tamedia, immer wieder mit Informationen aus «mit dem Fall befassten Quellen» angefüttert, dass die Anklageerhebung nun wirklich demnächst bevorstünde. Noch diesen Herbst, spätestens nächsten Frühling. Oder doch im kommenden Herbst.

Sperrfrist, na und?

Nach Wiederholungen bis zur Lächerlichkeit wurden zum anderen neue Begründungen gestreut. Es seien neue Straftatbestände aufgetaucht. Die Angeschuldigten verzögerten mit unstatthaften Anträgen die Untersuchung. Und immer wieder durfte ein «Recherchierjournalist» ein besonders abstossendes Dokument «finden». Eine Spesenabrechnung, nur mit einem Betrag und einer Unterschrift. Informationen über strikt vertrauliche Geschäftsbeziehungen, sogar über Kontobewegungen.

All das muss aus dem Kochtopf der Untersuchungsbehörde stammen, denn die Angeschuldigten haben sicherlich kein Interesse, das an die Medien durchzustechen. In letzter Not wurde dann noch erfunden, dass nun Verhandlungen über ein abgekürztes Verfahren mit Schuldeingeständnis und niedrigerer Strafe stattfänden.

Und als dann nach jahrelangem Bebrüten und Gegacker die Staatsanwaltschaft endlich zu Potte kam und die Anklageschrift einreichte, setzte sie natürlich genügend öffentliches Interesse voraus, um diese Tat mit einer Pressemitteilung zu veredeln. Selbstverständlich mit Sperrfrist.

Die Medien schlagen zu, bevor die Betroffenen informiert sind

Denn die Idee ist hier, dass es vielleicht nicht so toll wäre, wenn die Beschuldigten davon zuerst aus den Medien erfahren, bevor sie selbst die Anklage in den Händen halten. Diese Sperrfrist war auf vergangenen Dienstag, 11.30 Uhr, festgelegt. In roten Buchstaben, gelb unterlegt.

Am Montagnachmittag veröffentlichte der Finanzblog «Inside Paradeplatz» als Erster die Meldung über die Einreichung und über die neu aufgetauchten Straftatbestände, die angeklagt würden. Kurze Zeit später zog Arthur Rutishauser nach, er wollte wenigstens als Zweiter ins Ziel einlaufen, natürlich weit vor der Sperrfrist.

Danach war dann kein Halten mehr; es dürfte kein einziges Medium geben, dass wirklich bis 11.30 Uhr am Dienstag gewartet hat. Aber das war noch nicht alles. Nachdem die News der Anklageerhebung und der neuen Anschuldigungen verraucht war, musste nachgeladen werden.

Natürlich gilt immer die Unschuldsvermutung

Natürlich mit etwas, das nicht in der Pressemitteilung stand. Sonst wäre es ja kein Primeur. Den angelte sich dann der «Blick» und veröffentlichte als Erster das geforderte Strafmass von drakonischen sechs Jahren. Wobei natürlich alle sich seriös gebenden Medien nie vergessen, auf ein wichtiges Prinzip der Strafgerichtsbarkeit hinzuweisen: es gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der Devise: Du bist ein ganz schlimmer Finger, aber die Staatsanwaltschaft ist Dir auf die Schliche gekommen. Für Deine Untaten wirst Du im Gefängnis schmoren, so schrecklich sind die. Aber es gilt die Unschuldsvermutung.

Mit dieser Verluderung der journalistischen Sitten zeigen die Medien einmal mehr, dass ihre gravierenden Probleme nicht nur auf äussere Faktoren zurückzuführen sind. Sondern auch auf einen rasanten und selbstverschuldeten Vertrauensverlust. Das ist im Journalismus ein wirklich tödliches Virus, das kein Organ lange überlebt.