Wieder mal ein Zerr«spiegel»?
Ein Medienanwalt nimmt die «Spiegel»-Skandalstory auseinander.
Zunächst der Abbinder: Sollten die Vorwürfe gegen den Schauspieler Christian Ulmen tatsächlich zutreffen, ist er unabhängig von der Strafbarkeit seines Handelns ein mieser und widerlicher Typ.
Auf der anderen Seite zeigt auch diese «Spiegel»-Story – wie ihre Vorgänger – bei genauer Betrachtung, dass sie geschickt hochgezwirbelt wurde und mit Assoziationsketten beim Leser spielt.
In der «Berliner Zeitung» weist der Medienawalt Carsten Brennecke auf solche Propagandaelemente hin. Er ist übrigens Mitglied bei den deutschen Grünen.
Zunächst bestreitet er, dass es in Deutschland eine Verschärfung des Strafrechts brauche: «Tatsächlich sind die gegenüber Christian Ulmen geäußerten Verdachtsmomente, nämlich das Verbreiten sexuell konnotierter Deepfakes, als öffentliche Verleumdung bereits jetzt mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Es gibt hier also keine Strafbarkeitslücken, sondern diese sind konstruiert.»
Zur «Spiegel»-Titelstory: «Wenn man sich den Bericht genau ansieht, dann wird deutlich: Bei genauer Betrachtung ist keinesfalls klar, dass Collien Fernandes gegen Christian Ulmen überhaupt den Verdacht geäußert hat, dass dieser sexuell konnotierte Deepfakes von Fernandes hergestellt und verbreitet hat. Es scheint vielmehr so zu sein, das Magazin in seinem Bericht lediglich durch geschickte Insinuierungen und wolkige Wertungen beim Leser den Eindruck erweckt hat, dass Fernandes gegen Ulmen solche Verdachtsmomente äußere, sich das Magazin aber am Ende tatsächlich darauf zurückziehen könnte, man habe solches als Tatsache gar nicht berichtet.»
Und weiter:
«Umgekehrt bringt der Spiegel in der nachstehenden Passage versteckt zum Ausdruck, dass Ulmen die Herstellung und Verbreitung von Deepfakes bestreitet: Er habe, schrieb er, in den vergangenen zehn Jahren „leider einen sexuellen Fetisch“ entwickelt: Immer wieder habe er auf den Namen seiner Frau Fakeprofile auf sozialen Medien angemeldet, über die Accounts habe er mit Männern gechattet, geflirtet, „bis hin zum Sex-Talk“. Er habe den Gesprächspartnern Videos geschickt, die auf frei zugänglichen Pornoseiten erhältlich gewesen seien und deren Protagonistinnen seiner Frau ähnlich gesehen hätten. Man muss das wohl so verstehen, dass er solche Videos aber nicht selbst erstellt hat.»
Eine toxische Beziehung kann den oder die Beteiligte in einer Art Schockstarre halten, das ist unbestreitbar. Aber es kommen immer mehr Fragezeichen auf.
Wieso dauerte es fast ein Jahr nach dem angeblichen Geständnis von Ulmen, dass seine inzwischen Ex-Frau Fernandes Klage einreichte?
Sie behauptet, die deutsche Staatsanwaltschaft habe bei ihrer Klage das Verfahren eingestellt und nicht mal mit ihr Kontakt aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, sie habe mehrfach brieflich um weitere Unterlagen gebeten, aber nie eine Antwort erhalten. Nur eine der beiden Versionen kann stimmen.
Die spanischen Untersuchungsbehörden sagen, dass das Verfahren vorläufig sistiert sei, weil Fernandes eine notarielle Beglaubigung nicht beigebracht habe.
Die Anwälte von Ulmen sagen, dass diverse Anschuldigungen unwahr seien, ohne das genauer zu belegen. Sie hätten auf jeden Fall rechtliche Schritte gegen den «Spiegel» eingeleitet.
Der Sänger von Rammstein konnte sich das finanziell leisten, der ehemalige Chefredaktor des «Magazin» nicht, kann es Ulmen?
Was ist davon zu halten, dass Fernandes zunächst eine Teilnahme an einer Demonstration in ihrer Sache absagt, weil sie Morddrohungen erhalten haben will – und dann doch auftritt, unter Hinweis darauf, dass sie eine schusssichere Weste trage?
Unabhängig von der absonderlichen Abscheulichkeit, wenn die Vorwürfe zutreffen: lernen die Medien nie etwas aus vergangenen, peinlichen Flops?
Sollte sich wieder einmal herausstellen, dass hier kein strafbares Verhalten vorliegt, die Unschuldsvermutung einmal mehr mit Füssen getreten wurde, wäre es dann nicht an der Zeit, neue Gesetze zu erlassen, die die Medien zu schmerzlichen Zahlungen an jemanden zwingen, dessen Ruf, Reputation und Karriere wie auch immer schwer beschädigt bis unrettbar verloren sind?
Es gibt unzulängliche Gesetze gegen Falschbeschuldigung, es gibt keine Gesetze gegen eine solche Medienhatz.
Aber vielleicht sollten der «Spiegel» und alle seine Abschreiber das hier ernst nehmen:
«… unzulässige Verdachtsberichterstattung, … von einer Übernahme einseitiger Vorwürfe Abstand nehmen».














