Frau Berg, bitte melden

ZACKBUM hätte da ein paar Fragen …

Welche Teile der Biographie von Sibylle Berg erlebt, welche fabuliert sind, das ist ihre Sache. Dass sie auf Nachfragen die Antwort verweigert und stattdessen einen Anwalt in Stellung bringt, auch.

Glaubwürdiger macht sie das allerdings nicht unbedingt. Denn wenn sie zum Beispiel behauptet, in der DDR Dissidentin gewesen zu sein, wäre das etwas geschmacklos gegenüber wirklichen Dissidenten, wenn sie das nicht gewesen wäre.

Ganz heikel wird es bei ihren journalistischen Werken, bei Reportagen. Da gilt das Prinzip der Wahrhaftigkeit. Es darf nur Selbsterlebtes auch so beschrieben werden. Was geliehen wurde, vom Hörensagen stammt, aus anderen Quellen, muss ausgewiesen werden. Das ist der stillschweigende Pakt zwischen Autor und Leser. Der Leser kann den Wahrheitsgehalt der Reportage nicht nachprüfen, daher muss er sich darauf verlassen können, dass ihm kein Relotius und kein Kummer Fabuliertes und Erfundenes als echt serviert.

Bezüglich dem journalistischen Schaffen von Berg gibt es nun einige Fragen. Insbesondere, was den Artikel «Der Totmacher» betrifft, aber nicht nur.

Also luden wir Berg ein, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen:

1. Kennen Sie das Werk von oder den Autor Jaques Buval?
2. Ist es Zufall, dass diverse Inhalte Ihrer Reportage «Der Totmacher» mit den Inhalten von Video-Interviews Buvals übereinstimmen?
3. Sie beschreiben die Gerüche und den Zustand des Hauses, in dem Pekalski einige Zeit wohnte. Woher wissen Sie das?
4. Sie beschreiben, was in Pekalski und in seinen Opfern vorging. Woher wissen Sie das?
5. Sie schreiben: «Kommt die Nacht, ist Polen verlassen. Alle sitzen in ihren Häusern, trinken.» Halten Sie das nicht für diskriminierend und rassistisch?
6. Sie wollen in Kambodscha zufällig einem führenden Vertreter der Roten Khmer begegnet sein. Wo und wann war das genau, wie hiess der Mann?
7. Sie beschreiben, wie Sie in Tel Aviv zufällig Zeuge eines Attentats geworden sind. Der Text erschien am 1.1. 2016 in der «Welt». Wie ging das?
8. Als der NZZ-Redakteur Lucien Scherrer einige Fragen zu Unstimmigkeiten in ihrer Biographie stellte, liessen Sie Ihren Anwalt antworten, der von einem «verstörenden Vorstoss in die intimsten Bereiche eines Menschen» schrieb. Sie selbst haben doch all diese Angaben gemacht, wieso ist dann eine Überprüfung verstörend?
Leicht verstörend war dann die Reaktion. Berg lässt ausrichten, sie arbeite «derzeit an neuen Projekten und möchte und muss sich ganz darauf konzentrieren». Daher möchte sie nicht mit Fragen belästigt werden.
Auf die Idee wären nun Relotius oder Kummer nicht gekommen. Wenn es um das wichtigste Gut eines Reporters geht – seine Glaubwürdigkeit –, kann eigentlich niemand so beschäftigt sein, möchte und muss sich so auf neue Projekte konzentrieren, dass da kein Fitzelchen Zeit für eine Antwort bleibt.
Bei Scherrer fand Berg immerhin die Zeit, ihren Anwalt zu instruieren, das als unziemlichen, gar «verstörenden» Eingriff abzukanzeln und mit juristischen Schritten zu drohen.
ZACKBUM ist gespannt …
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