Wenn die Realität weniger zählt als die Meinung

Für das Gute und Richtige darf alles behauptet werden.

«Weil eine Frau weniger zählt als ihr Ungeborenes», schäumt Nicole Althaus in der NZZamSonntag in einem Kommentar zur Entscheidung des obersten US-Gerichts, auf Bundesebene das Recht auf Abtreibung faktisch aufzuheben.

Das ist ihr gutes Recht, und dass in den USA das Thema Abtreibung von kirchlichen und rechtsgewirkten Kräften ohne Rücksichten bewirtschaftet wird, ist unbestreitbar.

Althaus schiebt auch den Demokraten die Schuld in die Schuhe; zudem habe die linksliberale Bundesrichterin Ruth Bader Ginsburg die Chance verpasst, noch zu Amtszeiten von Obama zurückzutreten. Mit ihrem Tod habe sie dann Präsident Trump ermöglicht, die liberale Mehrheit zu kippen. Nett von Althaus, im Nachhinein und post mortem Bader Ginsburg noch eine reinzuwürgen.

Aber hier geht es ums Faktische. So schreibt sie unter anderem: «In Texas sitzen schon heute elfjährige Mädchen in der Notaufnahme und sehen sich gezwungen (,) eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung auszutragen.»

Eine Riesensauerei. Wenn’s so wäre. Möglichkeit eins: Althaus verwechselt Texas mit Brasilien. Möglichkeit zwei: Althaus kommentiert faktenfrei. Zitieren wir dazu als unverdächtigen Zeugen die ACLU. Der «American Civil Liberties Union» kann man seit 1920 nicht vorwerfen, sich nicht unermüdlich für Bürgerrechte einzusetzen.

Die schreibt in einem Q&A:

Can I get an abortion in Texas if I’m under 18 years old?
Yes. If you are under 18, Texas law generally requires you to get the consent of your parent or legal guardian. 

What if I don’t have consent for an abortion from my parent or legal guardian?
A minor under 18 can get an abortion without the consent of their parent or legal guardian by filing an application for judicial bypass. Judicial bypass is a judge’s permission for you to have an abortion without your parent or guardian’s consent. The process is entirely confidential.

Abtreibung auch unter 18 ist legal in Texas; wer keine Einwilligung seiner Eltern erhält, kann vor Gericht vertraulich eine Bewilligung beantragen. Ob das in jedem Fall funktioniert, ist sicher die Frage. Die allgemeine Behauptung von Althaus ist sicher falsch.

Ein zweites Horrorgemälde: «Oder es liegen Schwangere im Spital, die keine adäquate Behandlung für eine Vergiftung bekommen, weil das Herz des Fötus noch schlägt.»Auch diese Behauptung im Plural lässt sich nicht untermauern, obwohl es richtig ist, dass die drakonischen texanischen Abtreibungsregeln die Behandlung von Schwangeren erschweren, wie die «Texas Tribune» schreibt.

Althaus erinnert hier an die ehemalige ukrainische Generalstaatsanwältin, die einräumen musste, mit Fake Storys von Vergewaltigungen Minderjähriger vor den Augen ihrer Eltern durch russische Soldaten, die Bereitschaft des Westens steigern wollte, militärisch zu intervenieren.

Solche Verleumdungen des Gegners sind so alt wie kriegerische Auseinandersetzungen. Das herausragendste jüngste Beispiel war sicherlich die «Brutkastenlüge». Eine tränenüberströmte kuwaitische Krankenschwester erzählte der UNO und allen Medien, dass sie gesehen habe, wie entmenschte irakische Soldaten Kinder aus den Brutkästen gerissen und auf den Boden geworfen hätten. Die Welt war schockiert.

Erst später stellte sich heraus, dass die «Krankenschwester» die Tochter des kuwaitischen Botschafters in den USA, die Story frei erfunden und eine Stunt der US-PR-Bude Hill & Knowlton war.

Dass die NZZaS zulässt, dass solche Räuberpistolen ungeprüft ins Blatt rutschen ist nicht gerade ein Ausdruck von hoher Qualität.

Althaus endet ihren Kommentar mit der Behauptung: solche wilden Geschichten müssten zukünftig erzählt werden, denn der Kampf um das Recht auf Abtreibung sie nur zu gewinnen, wenn endlich klar sei, «dass der Fötus auf Gedeih und Verderben vom Wohlbefinden der Person abhängt, die ihn gegen ihren Willen austragen muss.» Abgesehen davon, dass das für jeden Fötus gilt: wem sollte das unklar sein?

2 Kommentare
  1. René Küng
    René Küng sagte:

    Könnte als Beispiel dienen, wie in einer echten Ausbildung von Journalisten und Journalistinnen am Exempel statuiert wird, emotionale Aufregung durch sachliche Analyse (erfordert halt etwas Recherche und ein Werkzeug um zu analysieren) zu ersetzen.
    Nur ansatzweise von Altmeister Z (Vorsicht, nicht dieses ‹Z›) dargestellt – aber entlarvend, wie heute Journaille getrieben wird.
    Frau Althaus war (wird wieder?) auch eine von den C-Königinnen – ja, dieses ‹C› – die durch konstantes ähnliches Gezeter die Pharma-Titel nach oben mittrieb.
    Und vielleicht alles zum normalen Journalistinnen-Lohn. Da bleibt nicht mal viel übrig, um an der Börse wenigstens als Intreiber-Profiteur seinen/ihren Anteil am Profit indirekt rein zu holen.
    Oder nicht durchtrieben genug, die gute Frau…..

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  2. Oskar
    Oskar sagte:

    Leider hat sich auch die NZZ längst von seriöser und aufwändiger Berichterstattung verabschiedet und macht es sich in diesem unsäglichen Haltungsjournalismus gemütlich.

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