Wenn das Gute böse wird und das Böse böse bleibt.
Wer das trotz aller klammheimlichen Freude über das Ende eines fundamentalistischen Terroristen bestreitet, hat Mass und Anstand verloren.
Ich halte dafür, dass ein unbescholtener Bewohner Beiruts genauso das Recht auf Leben hat wie ein ebenso unbescholtener Mieter in einem Wohnblock in Zürich Schwamendingen.
Das gilt auch dann, wenn sich in unmittelbarer Nähe ein Terrorist einquartiert hat. Wer den Tod von unschuldigen Zivilisten als nebensächlichen Kollateralschaden bei einem Kriegsverbrechen verniedlicht oder ignoriert, hat nicht nur seinen moralischen Kompass verloren.
Wer schönfärberisch von «Tötung», «Liquidierung» oder schlichtweg vom «Tod» des Anführers der Hisbollah spricht oder schreibt, stellt damit die Prinzipien einer regelbasierten Ordnung des Zusammenlebens infrage.
Solche Relativierer übersehen, dass Moral und Regeln Prinzipien sind, deren Verletzung schweren Schaden anrichtet. Deren Relativierung den Weg in die Hölle öffnet. Die Unterscheidung zwischen Normalfall und erlaubter Ausnahme relativiert etwas Unrelativierbares.
Was bei «normalen» Verbrechen gilt, soll das bei besonders abscheulichen nicht mehr gelten? Ein Mörder wird für seine Tat mit Gefängnis bestraft. Sollte aber der abscheuliche Mörder von Rupperswil nicht strenger bestraft, gefoltert, getötet werden? Wie steht es mit einem Kinderschänder, der seine Opfer tötet? Hat der es verdient, weiterzuleben?
In solchen Fällen kocht die Volksseele schnell über, und besonnene Zeitgenossen mahnen und erinnern daran, dass ein regelbasiertes Zusammenleben, das Faustrecht und Willkür verhindert, die letzte Brandmauer gegen Barbarei und das Recht des Stärkeren darstellt.
Wer verspürte keine klammheimliche Freude, als Bin Laden ermordet wurde? Wer, so er nicht fundamentalistischer Wahnsinniger ist, verspürt Trauer bei der Nachricht, dass Hassan Nasrallah in seinem Bunker in die Luft gesprengt wurde?
Dennoch handelt es sich ohne Zweifel um ein Kriegsverbrechen. Zum unscharfen Katalog von Handlungen, die als Kriegsverbrechen stigmatisiert sind, gehören vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung oder das vorsätzliche Führen eines Angriffs in der Kenntnis, dass dieser auch Verluste an Menschenleben, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte verursachen wird.
Seit die Menschheit die zivilisatorische Reife erreicht hat, über die Begriffe Gut und Böse nachdenken zu können, stellt sich die Frage, wie böse das Gute werden darf, um sich gegen das Böse zu wehren. Gilt da «Auge um Auge, Zahn um Zahn»? Ab wann und wo verschwimmt die Grenze zwischen dem Guten, das böse wird, um Böses zu liquidieren, und dem Bösen? Ist es legitimierbar, dass der Friedensnobelpreisträger Barak Obama zum Kriegsverbrecher wurde, indem er wöchentlich eine «Kill List» abzeichnete, die die Ermordung von angeblichen Terroristen weltweit sanktionierte, inklusive Kollateralschäden wie die Liquidierung einer Hochzeitsgesellschaft in Afghanistan?
Ist es nicht so, dass Figuren wie Nixon, Bush, Kissinger oder Obama nur deswegen nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag landeten, weil die USA dessen Autorität nicht anerkennen? Gilt die Haager Landkriegsordnung, die Genfer Konvention und ihre Zusatzprotokolle? Oder nur von Fall zu Fall? Oder gilt Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber?
War Nasrallah nicht ein Terrorfürst, ein Massenmörder, der sich selbst an keinerlei Regeln hielt? Und sind dann die Bewohner von Beirut halt nicht auch ein wenig selber daran schuld, dort zu wohnen? Ist ihr Tod zwar bedauerlich, aber durch das grössere und edlere Ziel, das Ausschalten eines Terroristen, gerechtfertigt? Darf man da nicht auch ohne Kriegserklärung und unter Bruch aller internationalen Regeln zuschlagen?
Wird man niedergekräht, wenn man darauf hinweist, dass solche Angriffe Staatsterrorismus darstellen, blinden terroristischen Hass gegen Israel schüren, der dann wieder neuerlich unter Bruch aller internationalen Regelwerke bekämpft werden muss?
Es gibt keine wissenschaftlich oder erkenntnistheoretisch basierten Definitionen von Moral, Regeln und Konsequenzen von Regelverletzungen. Ab wann und wie gilt «du sollst nicht töten» nicht mehr? Ist ein Menschenleben in bestimmten Weltgegenden weniger wert als anderswo? Schon in Beirut viel weniger als in Zürich Schwamendingen? Und im Sudan oder Myanmar überhaupt nichts mehr?
Die entscheidende Frage ist: ist die Ermordung eines Massenmörders gerechtfertigt, rechtfertigbar, sinnvoll, wird dadurch die Erde ein besserer Ort? Dürfen dafür zivile Opfer als bedauerliche, aber unvermeidliche Nebensächlichkeiten hingenommen werden? Wer das mit einem uneingeschränkten Ja beantwortet, hat Mass, Anstand und moralischen Kompass verloren, möchte das menschliche Zusammenleben in finstere Zeiten zurückführen.
Fatal auch das Schweigen zur überdeutlichen Parallelität zwischen zwei angeblich «begrenzten» militärischen Spezialoperationen. Natürlich gingen der völkerrechtswidrigen russischen Invasion der Ukraine Terrorbombardements von russischstämmiger Bevölkerung durch die ukrainische Regierung voraus. Natürlich gingen der israelischen Invasion im Libanon Raketenangriffe der Militärmacht der Hetzbollah voraus.
Hier dröhnende Verurteilung, Sanktionen, Militär- und Wirtschaftshilfe. Dort peinlich berührtes Schweigen und gelindes Stirnrunzeln. Diese Doppelmoral und Heuchelei sorgt dafür, dass rund 190 Staaten der Welt die Sanktionspolitik der EU, der USA und weniger Verbündeter gegen Russland nicht mitttragen.
Wer die Ermordung des Terroristen Nasrallah als die Erledigung eines Stücks Scheisse bejubelt, zeigt erschreckende Ähnlichkeiten mit dessen Denken. Wer die Absetzung eines Dokumentarfilms am Zürcher Zensur Festival bejubelt, weil damit russischer Propaganda keine Plattform gegeben werde, ohne ihn überhaupt gesehen zu haben, ist ein Opfer primitivster Propaganda. Wer die dabei ausgeübten Druckversuche durch die ukrainische Regierung und anonyme Kläffer mit Todesdrohungen nicht scharf verurteilt, ist ein scheinheiliger Duckmäuser, ein peinlicher Versager bei der Verteidigung unseres Meinungspluralismus.
So werden nicht westliche Werte verteidigt. Weder in der Ukraine, noch im Libanon. Sondern sie werden in Grund und Boden bombardiert.