Kunst kommt von Können
Also wird’s etwas schwierig für Tamedia.
Ihr freiwilliger Beitrag für ZACKBUM
Redaktor Christoph Heim dekretiert: «Sammlung Bührle»: Was darf bleiben, was muss weg?» Der Mann hat schon seit der Eröffnung des Neubaus diese Attraktion Zürichs mit Häme und Geschimpfe verfolgt. Duftmarke: «Mit der Sammlung Bührle wird das Museum zum Schaufenster privater Sammler. Das ist ein Rückschritt in feudalistische Zeiten.»
Auch zur Nachfolge an der Spitze der Kunsthausgesellschaft hatte Heim eine klare Meinung: «So geht das nicht.» Jetzt übertrifft er sich aber selbst. Er hat nochmals den Provenienzbericht der Bührle-Stiftung «vom Dezember 2021 auf Hinweise durchsucht, welche Bilder auf der Kippe stehen und – vorbehaltlich genauerer Untersuchungen – wahrscheinlich zurückgegeben werden müssen».
Das tut er im Vorgriff auf die Überprüfung dieser Ergebnisse durch den Historiker Raphael Gross, deren Ergebnisse erst in einem Jahr zu erwarten sind. Zunächst macht sich Heim mal wieder lächerlich. Im Pluralis Majestatis schreibt er: «Wir haben exklusiv» diesen Bericht «durchsucht». Was soll an der Lektüre eines seit Jahren öffentlich einsehbaren Berichts «exklusiv» sein?
Oder würde Heim auch schreiben, wenn er einen Blick auf den SBB-Fahrplan geworfen hat, er habe den «exklusiv durchsucht»? Und vielleicht eine bisher unbekannte Verbindung gefunden? Wir wischen uns mal wieder die Lachtränen ab.
Wer übrigens auch ganz exklusiv diesen Bericht durchsuchen will: bitte sehr.
Das Ergebnis dieser Untersuchung war übrigens – wie ZACKBUM hier exklusiv enthüllt – folgendes:
«Nach Auffassung der Sammlung Emil Bührle können heute von den 203 Werken im Bestand 113 Werke der Kategorie A (lückenlos erforschte, unproblematische Provenienz) zugordnet werden. 90 können der Kategorie B (nicht lückenlos erforschte Provenienz, aber ohne Hinweis auf problematische Zusammenhänge) zugeordnet werden.
Werke der Kategorie C (nicht lückenlos erforschte Provenienz und Hinweis auf möglicherweise problematische Zusammenhänge) sind nach heutigem Kenntnisstand keine im Bestand, Werke der Kategorie D (eindeutig problematisch) gibt es seit 1948 keine mehr in der Sammlung Emil Bührle.»
Der Bericht hält zudem fest:
«Heute kann festgestellt werden, dass die als Dauerleihgabe im Kunsthaus Zürich gezeigte Sammlung Emil Bührle keine Fälle von ungeregelter Raubkunst enthält. Nach derzeitigem Wissen fallen fünf Werke im Bestand unter die Kategorie sogenannter Fluchtkunst, also Werke, die nach 1933 von ihren NS-verfolgten Eigentümern in die Schweiz transferiert und hier dem Kunsthandel übergeben wurden. Die Stiftung hat deren Erwerbsgeschichte detailliert analysiert und kann davon ausgehen, dass diese Werke unter Wahrung der Interessen ihrer früheren Eigentümer über den Schweizer Kunsthandel in den Besitz von Emil Bührle gelangt sind.»
Das lässt nun an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig. Aber nicht für den Exklusiv-Forscher Heim. Er stapelt nochmals schon längst bekannten und abgetischten Unsinn aufeinander. Nehmen wir dafür sein erstes Beispiel. Gustave Courbet: «Portrait du sculptuteur Louis-Joseph Leboeuf». Heim zeichnete dessen Handänderungen nach und behauptet dann faktenfrei: «Wenn die Ullstein-Erbin aus Not verkauft haben sollte, dann gehört dieses Porträt zu den ersten Bildern, für die von der Bührle-Stiftung aktiv nach Erbberechtigten gesucht werden müsste.»
Im von Heim «exklusiv» durchforschten Bericht heisst es zu diesem Bild, es falle unter die Kategorie «A 5». Das bedeutet: Kategorie A steht für «lückenlos geklärt, unproblematisch», und Kriterium 5 bedeutet, dass das Werkt «als «Fluchtgut» nach der im Belgier-Bericht gegebenen Definition in die Schweiz gebracht und hier nachweislich unter Wahrung der Interessen ihrer Eigentümer verkauft wurde».
Nun kann man natürlich an der jahrelangen und unter Beizug international anerkannter Koryphäen erstellten Provenienz-Forschung der Bührle-Stiftung herummäkeln. Man kann sie als Gefälligkeitsgutachten, als überholt, als neueren Erkenntnissen oder Definitionen nicht mehr entsprechend kritisieren.
Aber auch das nächste von Heim als problematisch aufgeführte Werk, «Le Jardin de Monet à Giverny» wird laut der Bührle-Stiftung unter A 5 eingeordnet.
Völlig abstrus werden die Beispiele, an deren Verkauf der Kunsthändler Walter Feilchenfeldt beteiligt war. Dessen Sohn hat schon mehrfach öffentlich klargestellt, dass sein Vater Bührle ausgesprochen dankbar war, dass er ihn korrekt mit den Käufen von Kunstwerken unterstützte und dass sein Vater bis zu seinem seligen Ende nur in den höchsten und respektvollen Tönen über Bührle sprach, Wie man daraus eine Problematik nachträglich erfinden will, braucht schon eine gewisse Bösartigkeit.
Nachdem Heim diesen kalten Kaffee nochmals aufgewärmt und als exklusive Mischung angepriesen hat, kommt er zu absurden Schlussfolgerungen:
«Es ist also davon auszugehen, dass schon im Jahr 2024, wenn die Resultate der von Raphael Gross geleiteten Provenienzforschung der Bührle-Stiftung vorliegen, einige der hier besprochenen Werke aus der Ausstellung entfernt werden müssen.» Wieso sollte davon auszugehen sein? Weil Heim das behauptet?
Aber er geht noch einen Schritt weiter zur angeblichen Millionenfrage: Schliesslich stellt sich die alles dominierende Frage: Wer bezahlt die Millionenbeträge, wenn die Stiftung Bührle als Eigentümerin nicht einfach Bilder restituiert, sondern im Sinne einer fairen und gerechten Lösung mit den Erben einen Vergleich anstrebt, sodass die Bilder im Museum bleiben können?»
Wieso sollte die Bührle-Stiftung denn das tun, wenn es reine Spekulation ist, dass der rechtmässige Besitz an diesen Kunstwerken, die bereits unzählige Male auf ihre Provenienz untersucht wurden, angezweifelt werden sollte?
Zu diesem Thema hat sich auch schon die schreibende Schmachtlocke von der «Republik» unsterblich lächerlich gemacht. Daniel Binswanger kroch kritiklos einem Nachfahren eines einstmals wohlhabenden Exilanten in der Schweiz auf den Leim und blamierte sich ungeheuerlich.
Heim schreibt einfach ein weiteres Kapitel im unendlichen Fortsetzungsroman: Bührle, Waffenhändler, Raubkunst, Schweinerei. Diese Mischung ist natürlich auf den ersten Blick verführerisch. Ein Waffenhändler wird mit Geschäften mit Nazi-Deutschland reich und kauft damit verfolgten Juden auf der Flucht für Butterbrote ihre Kunstwerke ab.
Das passt schön ins Bilderbuch der Demagogie. Aber leider, leider: die Realität gibt’s nicht her.
Also erhebt sich doch bei Redaktor Heim die Frage: Darf er bleiben – oder muss er weg?
In meinen Augen ist es schon fast ironisch, dass die Bührlesammlung in einem Gebäude von entsprechender Äusserlichkeit ausgestellt wird.
Die linken Tugendfanatiker werden niemals Ruhe geben. Fakten, Belege, Beweise, Ergebnisse, Beschlüsse, demokratische Mehrheiten – all das interessiert sie keinen feuchten Dreck. Sie machen so lange weiter, bis die andere Seite erniedrigt und zermürbt ist oder «dem Frieden zuliebe» aufgibt.
Bührle war kein Waffenhändler, sondern Waffenproduzent, Waffenfabrikant. Er hat verkauft und geliefert. Mit Waffen gehandelt haben andere. Vorsicht beim Formulieren…
Richtig, und solche Unachtsamkeit greift immer mehr um sich.
Hä ja, spielt doch keine Rolle, diese Wortklauberei, ist doch alles dasselbe …!
Nein, vielleicht das Gleiche, aber sicher nicht Dasselbe.
Statt die Sprache gendergesteuert zu verhunzen, täte es uns allen gut, sie wieder zu lehren und zu lernen. Selbst die Volksschule lässt mit verklemmtem Gutmenschentum grüssen.
Gut und recht, diese Sache mit Präzision der Sprache.
Also Produzent und Fabrikant ohne Verkaufsabteilung, ohne Umsatz?
Gut schweizerisch, Steuerzahler und am Ende Jahr noch eine Spende für das Rote Kreuz.
Soll mir ein Wortklauber mal erklären, ab wann denn ‹Handel› anfängt.
Wenn die Ukrainischen Demokraten die Waffen der US-Demokraten, bezahlt von den EU-Demodioten, auf dem Schwarzmarkt weiter verscheppern?