Schamlos
Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.
Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.
Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.
Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.
Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.
Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.
Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.
«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.
Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.
Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.
Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.
Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.
Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.
Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.
Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.
Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.
Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.
Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.
Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohner («weisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.
Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.
All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.
Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.
In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.
Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.
Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.
Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.