Schlagwortarchiv für: Unschuldsvermutung

Wumms: Sara Belgeri

Dem Senkblei zur Auslotung journalistischer Tiefen müssen ein paar Meter angesetzt werden.

Die Anschuldigung sexueller Belästigung ist immer heikel. Die öffentliche Anschuldigung ist noch heikler. Die öffentliche Anschuldigung, wenn es sich auch nur um C-Promis handelt, ist am heikelsten.

Denn sie beruht meistens auf einer Aussage ohne weitere Beweise, manchmal gar nur auf einem Gefühl, einem Eindruck. Die Beschuldigten (fast immer Männer, die Frau, die die #metoo-Bewegung lostrat, ist eine der wenigen Ausnahmen) sterben fast sofort den sozialen Tod.

Einzige kleine Verteidigungsmöglichkeit ist ein Fundament unserer Rechtsordnung: die Unschuldsvermutung. Ihre korrekte Anwendung kann über die Vernichtung oder Rettung einer Existenz entscheiden.

Es gibt zur Genüge Fälle, in denen sich herausstellte, dass die Anschuldigung zu recht erhoben wurde. Im aktuellen Fall handelt es sich, sollten die Vorwürfe zutreffen, um ein besonders abartiges und widerliches Verhalten.

Sollten sie nicht zutreffen – und wie in einigen Fällen zuvor, die ebenfalls vom «Spiegel» losgetreten wurden, mehren sich auch hier die Fragezeichen –, könnte nur eine konsequenten Einforderung und Anwendung der Unschuldsvermutung ansatzweise noch retten, was von der Karriere eines Schauspielers übrig geblieben ist.

So wie die rechtliche Überprüfung der Vorwürfe gegen den Sänger von Rammstein ergab, dass in keinem einzigen Fall genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorhanden waren.

Die Untersuchung in Deutschland in Sachen Fernandes/Ulmen wurde von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Die Untersuchung in Spanien wurde sistiert, mangels Kooperation der Anzeigeerstatterin. Ihr Vorwurf, ihr Ex-Gatte habe sie in Spanien tätlich angegriffen und sei deswegen kurzzeitig festgenommen worden, scheint nicht ganz der Wahrheit zu entsprechen. Und schliesslich bleibt die Frage, wieso das angebliche Opfer erst mehr als ein Jahr später nach erfolgter Scheidung mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Und in dieser Gemengelage meldet sich die «Blick»-Redaktorin Sara Belgeri zu Wort. Sie habe Politikwissenschaften und internationale Beziehungen studiert und die Ringier Journalistenschule absolviert. Von dieser Ausbildung scheint aber nicht viel hängen geblieben zu sein.

In einem Kommentar fragt sie doch allen Ernstes: «Wie wäre es mit der Glaubwürdigkeitsvermutung?» Man fragt sich wieder fassungslos, wieso alle Kontrollinstanzen versagt haben und zuliessen, dass ein solch hanebüchener Unsinn publiziert wird.

Kurzer Auszug aus der Absurdlogik: «Das Prinzip der Unschuldsvermutung soll nicht infrage gestellt werden, sie ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats. Dennoch ist der Reflex irritierend. Zu oft wird er als Mittel genutzt, Opfer sexualisierter Gewalt zu diskreditieren.»

Und noch mehr Stuss: «Natürlich gilt: Vor Gericht entscheidet das Recht. Aber wer Anschuldigungen vorschnell mit der Unschuldsvermutung zurückweist, trägt dazu bei, dass Opfern weniger Vertrauen entgegengebracht wird als Beschuldigten.»

Himmels willen. Wo soll man in diesem gedanklichen Totalschaden anfangen? Zuerst behauptet sie, die Unschuldsvermutung solle nicht infrage gestellt werden. Dann tut sie genau das. Sie soll in Wirklichkeit keineswegs dazu dienen, Opfer zu «diskreditieren». Sie trägt auch in keiner Art und Weise dazu bei, dem Opfer weniger Vertrauen entgegenzubringen als dem Beschuldigten.

Sondern die Unschuldsvermutung, arg strapaziert und missbraucht, soll verhindern, dass der Mob, dass haltlose Journalisten um der Sensation willen die soziale Existenz eines Menschen vernichten. Verantwortungslos und haftungsfrei.

Das gilt auch bei anderen Fällen. Wer weiss denn noch, dass der gefallene Starbanker Pierin Vincenz bis heute so unschuldig ist wie jeder Leser dieses Artikels?

Das dümmliche «da wird schon was dran sein» verurteilt vorschnell und gnadenlos. Insbesondere beim Vorwurf von sogenannter «sexualisierter Gewalt» gilt fast automatisch nicht die Unschuldsvermutung, sondern die Schuldgewissheit. Der Mann, das Schwein, da muss ja was dran sein.

Wer das auch nur zu hinterfragen wagt, wer nicht lauthals in den Chor der Angewiderten einfällt, ist ein (natürlich männlicher) Komplize, typisch, will das weibliche Opfer nochmal zum Opfer machen, den männlichen Täter salvieren, seine schweinischen Taten relativieren.

Aber zu fordern, dass hier eine «Glaubwürdigkeitsvermutung» gelten solle, setzt dem Ganzen wirklich die Krone auf. Die gelte dann natürlich nur für das vermeintliche Opfer, für die Anklägerin. Die Glaubwürdigkeit des Beschuldigten? Ach was, Schwein ist Schwein, der missbraucht doch nur die Unschuldsvermutung.

Deren «Prinzip» solle zwar nicht infrage gestellt werden, sie gleichzeitig aber prinzipiell ausgehebelt werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass das als sexistisch denunziert wird: wieso lässt man eine Frau einen solchen Stuss, so etwas aberwitzig Unlogisches und zudem Brandgefährliches publizieren? Haben da alle beim «Blick» gepennt oder Beisshemmung gehabt – aus Furcht, dass sonst die Unschuldsvermutung auch für sie nicht mal mehr im Prinzip gälte?

Immerhin

Ein kleiner Lichtschimmer: die NZZ über den Skandal Baud.

Gut, die alte Tante nennt es vornehmer «Affäre Jacques Baud». In trockenen Worten: «Vor einem Monat hat die EU den in Brüssel wohnhaften Schweizer Jacques Baud auf ihre Russland-Sanktionsliste gesetzt

Nach langer Bedenkzeit habe nun das EDA «von der EU «das Recht auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen»».

Wow.

Anschliessend zählen aber die Autoren Katharina Fontana und Antonio Fumagalli Stück für Stück auf, was hier alles nichts mit einem fairen Verfahren oder der Meinungsäusserungsfreiheit zu hat. Das ist zunächst: «Was genau dem ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und Buchautor zur Last gelegt wird, ist nebulös

Denn welche «Erkenntnisse» die EU in einem Dossier zusammengestellt haben will, ist geheim. Datenschutz.

Es wird noch schlimmer: Baud werden keine strafbaren Handlungen vorgeworfen, für ihn gilt die Unschuldsvermutung nicht, er hatte kein Recht auf Anhörung.

Ein Anwalt, der wohl aus Schiss nicht namentlich genannt werden will, geht noch ein paar Schritte weiter:

«Aus rechtsstaatlicher Sicht seien die Sanktionsregime mit ihren sehr weitgehenden Konsequenzen fragwürdig. Die Personen stünden aus politischen Erwägungen auf der Sanktionsliste, nicht weil ihnen strafbare Handlungen vorgeworfen würden. Durch die Sanktionen würden sie aber bestraft, nicht von einem Gericht, sondern von einer Exekutivbehörde.

Der Rechtsschutz, der Sanktionierten gewährt wird, ist sehr rudimentär. Er reicht deutlich weniger weit als in einem Strafverfahren, bei dem es um kriminelle Handlungen geht. Salopp gesagt ist jeder Kriminelle besser geschützt als ein Sanktionierter. Der Anwalt weist darauf hin, dass gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) keine Verurteilung für Handlungen erfolgen darf, die nicht strafbar sind. Das Verbreiten einer Verschwörungstheorie sei nicht strafbar. Zudem brauche es gemäss der EMRK ein faires Verfahren.»

Die Konsequenzen einer solchen Sanktionierung sind einschneidend. Alle Konten und Kreditkarten gesperrt. Keine Zahlungen oder Überweisungen bspw. aus Bargeldbeständen mehr möglich. Niemand darf in Geschäftsbeziehungen mit dem Sanktionierten treten, ihn gar in irgend einer Form unterstützen.

Seine Möglichkeiten, sich dagegen wehren und ein sogenanntes Delisting zu erreichen, also von er Sanktionsliste gestrichen zu werden, sind rudimentär. Abgesehen davon, dass er dafür einen Anwalt braucht und der auch nicht gratis ist.

Es wird noch absurder. In der Schweiz ist Baud nicht sanktioniert, also könnte er theoretisch hier Finanztransaktionen durchführen. Praktisch nicht, weil alle Schweizer Banken, ohne das zu müssen, aus reiner Feigheit jede Geschäftsbeziehung mit diesen sanktionierten Personen einstellen, für sie keinerlei Bankgeschäfte durchführen.

Bitteres Fazit der beiden Autoren: «Der Fall von Jacques Baud ist besonders für Journalisten und Publizisten relevant, denn er wirft die Frage auf, wo die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit verlaufen und was auf Personen zukommt, die sich nicht an ein bestimmtes Narrativ halten. Was nach EU-Massstäben unter «Propaganda» fällt, lässt sich nicht eindeutig bestimmen, und das dürfte beabsichtigt sein.»

Es ist geradezu absurd, dass hier die NZZ das Organ der linksguten Denkungsart WoZ ganz klar links überholt. Denn dort haben zwei Orientierungslose diese Sanktion doch tatsächlich gerechtfertigt.

Nicht zuletzt mit dem an Zynismus schwer zu überbietenden Argument, dass Baud ja keinen Maulkorb bekommen habe. Essen und trinken darf er nicht, aber frei sprechen.

Früher hatte die WoZ eine Kolumne «Die Welt spinnt». Heute muss es heissen: die WoZ spinnt. Und die NZZ schreibt an ihrer Stelle das Nötige und Richtige. Wahrlich verkehrte Welt.

Ist Köppel der Nächste?

Diese bange Frage stellt die NZZ im Sanktionsreigen der EU.

Wir leben bekanntlich im freien Westen, wo keine Zensur stattfindet und die Meinungsäusserung nur vom Strafrecht begrenzt wird. Jeder darf sich sogar öffentlich zum Deppen machen.

Indem er das Wort M*** nur so schreiben kann. Oder indem er dem Autor dieser Zeilen vorwirft, von Moskau bezahlt zu sein.

Allerdings ist dieser Vorwurf inzwischen nicht ganz ungefährlich. Denn um die Schweiz herum existiert die dysfunktionale EU. Ihre Exekutivorgane sind nicht gewählt, ihr Parlament heisst nicht mal Legislative, weil es keine Gesetze einbringen darf. Seine mächtigste Repräsentantin, die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen, wurde von der damaligen Bundeskanzlerin Merkel auf diese Position entsorgt.

So viel zur Demokratie. Und wie steht es um die Meinungsfreiheit? Die wird nicht von Gesetzen, sondern von Dunkelkammern begrenzt.

Die berufen sich auf Artikel 21 und 29 des Vertrags über die europäische Union (EUV) sowie auf den Artikel 215 über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Darauf wiederum fusst der Beschluss (GASP) 2024/2643 des Rates samt begleitende Durchführungsverordnung nach Art. 215 AEUV.

Hä?

Das hat ernste Folgen. Der Rat der Europäischen Union beschliesst einstimmig:

«Jacques Baud, ein ehemaliger Oberst der Schweizer Armee und strategischer Analyst, ist ein regelmäßiger Gast in prorussischen Fernseh- und Radiosendungen. Er fungiert als Sprachrohr prorussischer Propaganda und verbreitet Verschwörungstheorien, beispielsweise die Behauptung, die Ukraine habe ihre eigene Invasion inszeniert, um der NATO beizutreten. Daher ist Jacques Baud verantwortlich für, setzt um oder unterstützt Maßnahmen oder Politiken der Regierung der Russischen Föderation, die die Stabilität oder Sicherheit in einem Drittland (der Ukraine) untergraben oder bedrohen, indem er Informationsmanipulation und Einmischung einsetzt.»

Pauschale, unbelegte Behauptungen. Die Ukraine habe die Invasion inszeniert, da zitiert er zum Beispiel einen hohen ukrainischen Funktionär, der das öffentlich sagte.

Dennoch ist er Nummer 57 auf einer entsprechenden Sanktionsliste der EU. Eigentlich sollte er sich am besten in Luft auflösen. Denn obwohl er in Belgien als Schweizer lebt, hat er ein Ein- und Durchreiseverbot in der EU.

Mehr noch, seine materielle Existenz ist gefährdet durch:

  • Einfrieren sämtlicher Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen in der EU
  • Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Vorteile direkt oder indirekt bereitzustellen
  • Banken müssen Konten sperren
  • Kündigung von Bankkonten weltweit (Compliance-Risiken)
  • Ausschluss von Geschäftsbeziehungen
  • Reputationsschäden
  • Erschwerter Zugang zu Visa, Verträgen, Plattformen

Damit ist Baud einer der 59 bezüglich Russland sanktionierten Personen und einer der ganz wenigen Nicht-Russen.

Als wär’s ein Stück von Kafka, könnte sich Baud theoretisch dagegen wehren. Mit einer Klage vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Und wenn er bis zum Urteil nicht verdurstet und verhungert ist …

Die EU hat über 1000 Sanktionierte auf insgesamt 34 Sanktionslisten. Darauf kommt man schnell und mit hanebüchenen Begründungen. Die sind so absurd, dass die EU regelmässig Verfahren verliert.

Wegen

  • unzureichenden Beweisen
  • pauschalen oder stereotypen Begründungen
  • Verletzung der Verteidigungsrechte
  • Verstoss gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Die Personen werden dann von der Liste genommen, allerdings: Häufig versucht der Rat anschließend eine Neulistung mit besserer Begründung.

Erschreckende Zahlen aus dieser Dunkelkammer: Mehrere hundert Personen wurden seit 2001 (Beginn moderner EU-Sanktionsregime) endgültig von EU-Sanktionslisten entfernt. Davon Dutzende bis über 100 allein durch Gerichtsentscheidungen, weitere hunderte durch politische Aufhebungen ganzer Regime.

Genauere Zahlen sind nicht einfach eruierbar.

Nun ist die Gefährdung der materiellen Existenz eines Menschen unterhalb der Todesstrafe der wohl gravierendste Eingriff durch eine Staatsmacht. Seine Anwendung sollte klaren, strikten und öffentlich einsehbaren Gesetzen folgen. Der Beschuldigte sollte vor dem sozialen Todesurteil die Möglichkeit zur Stellungnahme haben und anschliessend innert nützlicher Frist ein Gerichtsurteil erlangen können.

Bis dahin sollte die Unschuldsvermutung gelten.

All das ist in der EU nicht gegeben. Es herrschen Willkür, Geheimjustiz (die veröffentlichte Begründung ist ein Witz) und Unrecht.

Es ist daher durchaus möglich, dass den Chefredaktor und Besitzer der «Weltwoche» Roger Köppel nur seine Bekanntheit davor schützt, ebenfalls sanktioniert zu werden.

Man mag mit seinen Meinungen über Russland und den «unverstandenen» Putin einverstanden sein oder nicht. Aber wenn sie dazu führen sollten, dass die EU ihn deswegen sanktioniert, was dann wohl auch das Verbot der deutschen Ausgabe der WeWo umfassen würde, kann man die Behauptung, in diesem zum Untergang verurteilten Gebilde herrsche Meinungsfreiheit, endgültig als Lüge abtischen.

Dass sich die Schweizer Regierung einen Dreck um das Schicksal ihres Staatsbürgers Baud schert, ist der zweite Skandal in seinem Fall.

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Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz». 

Schnitt- oder Bruchstelle

Versinkt nach der Vierten auch die Dritte Gewalt im Elend?

Die Idee war und ist bestechend. Ungeteilte Macht führt zu Willkür und immer ins Elend. Das lehrt Geschichte und Gegenwart.

Also teilt man die staatliche Gewaltausübung in drei Teile. Die einen regieren, die Exekutive. Die anderen bestimmen, wie regiert wird. Die Legislative. Die Dritten kontrollieren, ob in der Gesellschaft und im Staat alle Gesetze eingehalten werden und entscheiden in Streitfällen, sanktionieren, wer sich strafbar gemacht hat. Die Judikative.

Dann kam noch ein kleiner Usurpator hinzu, an den Montesquieu 1748 noch nicht gedacht hatte: die veröffentlichte Meinung, die Medien, die sich dann stolz als Vierte Gewalt bezeichneten.

Man kann im deutschen Sprachraum dabei zuschauen, wie sie selbstverschuldet ins Elend absinken. Vertrauen, Relevanz, Einordnung, Erklärung, Analyse, geldwerte Leistung: Kleingeld liefern, grosse Scheine fordern. Das kann nicht mehr lange gutgehen.

Neuerdings begleitet sie die dritte Gewalt auf diesem Weg. Es gibt eine Schnittstelle zwischen Justiz und Machtausübung, zwischen Gerichten und Demokratie.

Gerade ist der gescheiterte Ex-CS-CEO in der Elfenbeinküste von der Justiz des Landes von der Wählerliste gestrichen worden. Das bedeutet, dass Tidjane Thiam als aussichtsreichster Kandidat nicht bei den Präsidentschaftswahlen im Oktober antreten kann. Nun ist die Elfenbeinküste ein unbedeutender Staat in Afrika.

Zuvor ist Marine Le Pen von der französischen Justiz das aktive und passive Wahlrecht entzogen worden. Zusammen mit einer Gefängnisstrafe für die Zweckentfremdung von staatlichen Geldern. Sie war die aussichtsreichste Kandidatin für die nächsten Präsidentschaftswahlen in Frankreich.

Wird hier eine Schnittstelle zur Bruchstelle?

Der US-Präsident Donald Trump lässt es immer wieder auf eine Machtprobe selbst mit dem Obersten Gerichtshof der USA ankommen. Er foutiert sich um dessen Entscheidungen und handelt nach der Devise: und, was wollt ihr denn machen? Justizbeamte ins Weisse Haus schicken, um mich festzunehmen?

Unrechtsstaaten wie Russland oder China sind auch dadurch gekennzeichnet, dass eine unabhängige Justiz, die den Bürger vor seinem Staat mit dessen Gewaltmonopol schützt, nicht existiert. Deshalb herrschen dort Willkür, Barabarei und Rechtsunsicherheit.

In zivilisierteren Staaten wie der Schweiz ist es schon stossend genug, dass verantwortungslose Medien Personen öffentlich ans Kreuz nageln. Der Geschäftsmann Jean-Claude Bastos ist ein tragisches Beispiel dafür. Er wurde durch die Auswertung gestohlener Geschäftsunterlagen von einer ausser Rand und Band geratenen Sonntagszeitung diverser Vergehen beschuldigt.

Der reine Vermutung- und Denunziationsjournalismus ruinierte Bastos (und kostete viele seiner Angestellten ihren Job). Die Justiz ermittelte in vielen Fällen und Ländern, auch in der Schweiz. Am Schluss wurden sämtliche Verfahren eingestellt, fast immer wegen erwiesener Unschuld. Der verantwortliche, aber verantwortungslose Redaktor wusch seine Hände in Unschuld. Er könne doch nichts dafür, wenn die Justiz aufgrund seiner Artikel ermittle.

Dann gab es den Fall Vincenz, der eigentlich bis heute so unschuldig ist wie jeder unbescholtene Bürger, bei dem aber die Unschuldsvermutung zu einem schlechten Witz wurde.

Dann gab (und gibt) es die #metoo-Welle, die den Schauspieler Kevin Spacey die Karriere kostete und in den Ruin trieb, den Sänger von Rammstein vorverurteilte und viele andere unschuldige Opfer forderte. Von 72 erregten Tamedia-Frauen ganz zu schweigen, die eine ganze Latte von anonymen Vorwürfen öffentlich erhoben. Von denen kein einziger erhärtet werden konnte. Keine einzige der Denunziantinnen wurde gemassregelt.

Das sind Verluderungen. Wenn aber die Justiz in demokratische Entscheidungsprozesse eingreift, wie das nicht nur in der Elfenbeinküste oder in Frankreich der Fall ist, dann wankt die Gewaltenteilung. Auch in Deutschland gibt es Bestrebungen, die laut Umfragen inzwischen wählerstärkste Partei zu verbieten. Es wird befürchtet, dass sich anders die «Brandmauer» gegen die AfD nicht mehr aufrecht erhalten lässt.

In Schaffhausen wurde ein Ständerat aus seinem Posten entfernt, weil nach einem längeren Instanzenzug das oberste Schweizer Gericht befand, dass er nicht alle Voraussetzungen für seine Wahl erfüllt hatte. Dennoch wurden alle Abstimmungen, an denen er somit nicht legitimiert teilgenommen hatte, für weiterhin gültig erklärt.

Ein Gericht muss ein Urteil fällen. Bei aller Berücksichtigung von Umständen ist das eine binäre Entscheidung. Es gibt keine salomonischen Urteile. Nach der grossartigen Anekdote, dass Salomon die eine Partei anhört und ihr Recht gibt. Dann die andere und ihr auch Recht gibt. Worauf ein empörter Zuschauer sagt, dass doch nicht beide recht haben könnten. Worauf Salomon in seiner unendlichen Weisheit sagt: da hast du auch Recht.

Auch die Justiz beginnt an etwas zu leiden, was den Medien schon längst widerfuhr: an Vertrauensverlust. Niemand sollte über dem Gesetz stehen, nicht einmal der US-Präsident. Aber dürfen die Interpreten des Gesetzes so weit gehen, entscheidend in demokratische Ausmarchungen einzugreifen?

Thiam, Le Pen, Trump, wo führt das hin, wo soll das enden? Höchstwahrscheinlich in einem Scherbengericht.

Tagi klagt mal wieder an

Zwei Schnüffel-Detektive gegen Travis.

«Sascha Britsko arbeitet als Reporterin bei «Das Magazin» und im Ressort Zürich Politik & Wirtschaft des «Tages-Anzeiger». Oliver Zihlmann ist Co-Leiter des Recherchedesks von Tamedia

Daher meinen die beiden wohl, es sei alles erlaubt. Normalerweise beschäftigt sich die gebürtige Ukrainerin ganz objektiv mit Russland. Normalerweise beschäftigt sich Zihlmann mit dem Ausschlachten von Hehlerware. Jetzt aber haben sie sich ins Geschlechtsleben eines sogenannten «Influencers» verbissen.

Ihre Spezialität dabei: die Vorverurteilung. Auf welches Niveau ist ein Journalismus gesunken, der im Titel eine solche Frage stellt: «Sex mit 15-Jähriger: Warum wurde das Verfahren gegen Travis eingestellt?» Wer das liest, glaubt sicher nicht dem Feigenblatt-Satz: «Für ihn gilt die Unschuldsvermutung

Für die beiden Journalisten auch nicht. Nach diesem Titel fahren sie maliziös mit der Hinrichtung fort: «Mehrere der Frauen haben Anzeige erstattet, am 24. März steht der Influencer «Travis the Creator» wegen Verdachts auf mehrfache Vergewaltigung vor Gericht

Aber eben, es gelte die Unschuldsvermutung, die gleichzeitig mit Füssen getreten wird. Es scheint vieles darauf hinzudeuten, dass dieser Travis kein Mensch ist, den man gerne zu seinem Bekanntenkreis zählen möchte. Aber darum geht es hier nicht. Hier geht es um die Vorwürfe Vergewaltigung und Sex mit Minderjährigen.

Zunächst wird ausgedehnt erklärt, was die gesetzliche Lage ist. Dann wird auf einen Fall eingegangen, der sich 2019 ereignet haben soll. Er habe eine damals 15-Jährige in einer Bar kennengelernt, in der man 20 Jahre alt sein muss, um reinzukommen. Es floss Alkohol, anschliessend ging sie mit Kollegen in Travis Wohnung, um zu chillen. Dort sei es zu Geschlechtsverkehr gekommen, während dessen sie Travis gesagt habe, wie alt sie sei. Erst drei Jahre später zeigte sie ihn wegen Vergewaltigung an.

Soweit die sicherlich unappetitliche Geschichte. Nun beantwortet aber das Recherchegenie-Duo die im Titel anklagend gestellte Frage im Artikel selbst. Bzw. man bedient sich des Sachverstands einer Professorin für Strafrecht und Kriminologie:

«Eine Aussage, dass es eine sexuelle Handlung mit einer 15-Jährigen gab, reicht nicht für eine Anklage.»

Es brauche den Nachweis, dass der Beschuldigte das Alter des Kindes gekannt habe. «Wenn die Ermittlungen keinerlei Nachweis ermöglichen, dass der Beschuldigte das Alter hätte erkennen können, dann lässt sich eine Einstellung rechtfertigen, auch wenn der Geschlechtsverkehr unbestritten ist. Insbesondere wenn das Opfer keine Aussagen macht und mit dem Fall nichts mehr zu tun haben will.»

Aber von solchen Ausführungen lässt man sich bei Tamedia doch keine Null-Story kaputtmachen. Und wieso erhielt der Unhold dann noch 300 Franken aus Staatskasse, sozusagen als Belohnung für seine üble Tat? Auch das hat einen banalen Grund: Es gab einen Kopierfehler, durch den diese Zahlung in die Verfügung der Staatsanwaltschaft rutschte. Und amtlich ist amtlich.

Es gibt also juristisch nachvollziehbare Erklärungen für die Einstellung des Verfahrens und die Auszahlung von 300 Franken an diesen Travis.

Wenn es noch so etwas wie anständigen Journalismus bei Tamedia gäbe, müsste ein Verantwortlicher sagen: das ist eine aufgepumpte Nullstory mit einem idiotischen Titel und Lead, die spülen wir wohl besser, bevor wir uns damit öffentlich lächerlich machen. Aber doch nicht beim Tagi. Da werden aus heisser Luft 6743 A gebastelt, um die Kampagne fortführen zu können.

Dabei sollten andere Fälle, bei denen der Tagi schon gewaltig auf die Schnauze gefallen ist (Stichwort Sänger von «Rammstein») zur Vorsicht mahnen. Damals forderte Amok Andreas Tobler sogar, dass die Konzerte der Band in der Schweiz abgesagt werden müssten, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte. Als es sich dann um erwiesene Unschuld handelte, schwieg Tobler feige. Seinem Beispiel werden Britsko und Zihlmann in diesem Fall sicher  folgen.

Fangschuss nach Blattschuss

Armer Mann, armer Stefan Gelbhaar.

Das langjährige Mitglied des deutschen Bundestags, der bis anhin unbescholtene Grüne Stefan Gelbhaar, wurde mittels einer Intrige aus seinem sicheren Listenplatz zwei gekübelt. Ihm wurden mittels erfundener eidesstattlicher Erklärung sexuelles Fehlverhalten vorgeworfen.

Diese Schweinerei wurde dem deutschen Gebührensender RBB zugespielt, der sie ohne Überprüfung veröffentlichte. Ziel erreicht, Blattschuss. In einer Kampfabstimmung wurde Gelbhaar von der Wahlliste gestrichen und stattdessen eine Frau auf Platz zwei nominiert.

Allgemeine und geheuchelte Betroffenheit in der Grünen Partei. Bekommt er nun seinen Platz wieder zurück, entschuldigt man sich wenigstens bei ihm?

I wo.

Die Bundessprecherin der Grünen Jugend legt noch ein Scheit auf den Scheiterhaufen drauf, der schon fast auszugehen drohte: «Wo Macht existiert, wird Macht missbraucht», verallgemeinert Jette Nietzard. Das passiere natürlich auch in der grünen Partei. Meint sie damit etwa die Wendehälse (bitte nicht einklagen) Baerbock oder Habeck?

I wo.

«Was es aber bedeutet, in einer feministischen Partei zu sein, ist, dass Betroffenen geglaubt wird.» Aha. Selbst wenn es die gar nicht gibt? Selbst wenn die Erfinderin dieser Intrige bereits enttarnt ist, fluchtartig ihre Positionen und die Partei verlassen hat? Offensichtlich gilt das auch hier.

Aber da wäre doch noch so was wie die Unschuldsvermutung? Papperlapapp, die gelte vielleicht vor Gericht. «Aber wir sind eine Organisation, und wir sind kein Gericht», schlaumeiert Nietzard weiter. Schliesslich gebe es hier eine hohe Dunkelziffer, oft werde den Opfern nicht geglaubt. Damit meint sie aber nicht Gelbhaar, der von Anfang an seine Unschuld beteuerte und nun Strafanzeige gestellt hat.

Was ihm nicht viel nützt, denn Ruf, politische Karriere und damit in Deutschland die Existenzgrundlage liegen in Trümmern.

Für Nietzard reicht das aber noch nicht. So etwas wäre vielleicht nicht einmal einem geübten Grossinquisitor eingefallen:

«Stefan Gelbhaar ist nicht der einzige Mann, der in der Partei – oder in jeder anderen Partei – Fehler begangen hat. Wie gross diese sind, weiss ich nicht.»

Ehrlich gesagt weiss Nietzard einen Dreck. Es ist nicht klar, ob Gelbhaar einen Fehler begangen hat – und wenn die Unschuldsvermutung auch in Organisationen eine Rolle spielen würde, ist er weiterhin so unschuldig wie Nietzard. Und eine Pauschalverurteilung im Sinne von Männer sind Schweine, das weiss man doch, ist nun für die Vorsitzende der Jugendorganisation einer Noch-Regierungspartei beschämend.

Hätte bei dieser Partei von Karrieristen und Opportunisten noch jemand ein Rückgrat oder Ehre im Leib, müssten zwei Dinge passieren. Gelbhaar bekommt seine Wahlchance zurück und Nietzard muss sofort zurücktreten.

Es wird aber niemand so mutig sein, mit ZACKBUM dagegen zu wetten, dass das niemals nicht passieren wird.

 

«Für den Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung»

Neues aus der Medienkloake.

Natürlich ist ein Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen eine schlimme Sache. Sollte er sich bewahrheiten, kann der Verdächtigte nicht nur mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Seine bürgerliche Existenz ist vernichtet, sein Ruf unwiederbringlich beschädigt.

Er verliert Stelle, Ansehen, Karriere, Zukunftsaussichten. Freunde wenden sich von ihm ab, vielleicht auch seine eigene Familie, sein persönliches Umfeld. Er ist stigmatisiert, lebenslänglich. Denn es gibt wohl kaum ein Verbrechen, das in unserer Gesellschaft so Abscheu auslöst wie der sexuelle Missbrauch von Kindern. Nun ja, wenn es katholische Kirchenmänner sind, dann darf die Kirche selber nach dem Rechten schauen. Indem sie so kräftig wie möglich wegschaut Aber das wäre ein anderes Thema.

«Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigt am Sonntagabend laut Tele M1, dass gegen X.Y. deswegen ein Strafverfahren läuft.»

Es ist natürlich fast ein Witz, dass hier der Name des Beschuldigten nicht genannt wird. Nicht nur im «Blick» wird weiter kolportiert: «Dem Wirtschaftsinformatiker, der bei der Swisscom arbeitet und rund zwei Jahre für die SVP im Grossen Rat sass, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, sollten sich die Tatvorwürfe erhärten.»

Damit sich der Volkszorn auch am richtigen Ort entladen kann, wird nicht nur Name, Foto, Beruf und Parteizugehörigkeit publiziert, sondern auch noch gleich der Wohnort.

In den meisten Berichten, wird noch hinzugefügt. «Für den inhaftierten Politiker, der Mitglied der Justizkommission war, gilt die Unschuldsvermutung.»

Sollte sich die Vermutung zur Gewissheit steigern – er ist unschuldig –, wäre das Resultat für den Betroffenen haargenau das gleiche wie wenn er rechtskräftig verurteilt worden wäre. Er verliert Stelle, Ansehen, Karriere, Zukunftsaussichten. Freunde wenden sich von ihm ab, vielleicht auch seine eigene Familie, sein persönliches Umfeld. Er ist stigmatisiert, lebenslänglich.

Weder die Oberstaatsanwaltschaft, noch die Medien und noch viel weniger die Konsumenten der Medien wissen, ob an der Beschuldigung was dran ist oder nicht. Sicherlich gibt es einen Anfangsverdacht, sonst würden die Strafverfolgungsbehörden nicht Untersuchungshaft verhängen.

Nun ist es aber eigentlich im Zuge einer zunehmenden Zivilisiertheit der Gesellschaft gelungen, sowohl den Schandpfahl wie auch das Gottesurteil oder die Verurteilung durch Volkes Stimme durch ein geordnetes Strafverfahren zu ersetzen.

Eigentlich.

Ein geordnetes Strafverfahren bedeutet, man kann es nicht oft genug wiederholen, dass der Beschuldigte, auch der Angeklagte, selbst der Verurteilte solange als unschuldig zu gelten hat, bis das Gegenteil rechtsgültig festgestellt wurde. Selbst dann, wie man nicht zuletzt aus dem Land der Todesstrafe weiss, gibt es noch die Möglichkeit des Justizirrtums. Also dass ein zum Tode Verurteilter, leider auch posthum, aufgrund neuer Erkenntnisse sich als unschuldig erweist.

Erschwerend kommt hinzu, dass es Delikte und Straftaten verschiedener Verächtlichkeit gibt. Ein Diebstahl ist nicht das gleiche wie ein Raubüberfall. Auch Gewaltverbrechen haben unterschiedliche Eskalationsstufen. Selbst bei Sexualstraftaten gibt es Unterschiede in der gesellschaftlichen Stigmatisierung des Täters. Sexueller Missbrauch von Kindern steht auf der obersten Stufe aller verachtenswerten Straftaten. Überführte Täter haben es auch in Gefängnissen nicht leicht und müssen oftmals einem besonderen Haftregime unterworfen werden, damit sie nicht der Rache anderer Insassen zum Opfer fallen.

Vermutungen wie «da wird doch sicher etwas dran sein», Volkes Wut («Sauhund, kurzen Prozess machen»), die Chance, dass die Unschuldsvermutung mehr als eine hohle Phrase ist, liegt bei null.

«watson», nau.ch, CH Media, Tamedia, «Blick», «20 Minuten», mit der Ausnahme der NZZ haben alle grossen Medienhäuser mit Namensnennung und auch mit Foto über den Fall berichtet.

Es ist möglich, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Nur: zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir das nicht. Nur: die Unschuldsvermutung, die schon in so vielen Fällen des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch nicht mehr existierte, ist hiermit und endgültig zur hohlen Phrase geworden, zur bitteren Lachnummer. Zur Blase auf dem Mediensumpf, der immer mehr zur Kloake wird.

Resozialisierung mal anders

Normalerweise ist heute der Vorwurf «sexuelle Belästigung» tödlich.

Wie steht es aber mit Sex mit Kindern? 2003 wurde ein Urteil rechtskräftig, mit dem ein Journalist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen wurde. Dafür kassierte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten.

Danach war es natürlich mit seiner Karriere in der Schweiz vorbei, er wechselte nach Deutschland. Um einige Jahre später als Redaktor in der Schweiz wieder aufzuerstehen.

Selbstverständlich ist das ein löbliches Beispiel von gelungener Resozialisierung. Genau das ist auch der Sinn unserer Rechtsprechung; eine Strafe soll nicht einfach Bestrafung sein, sondern einen Gestrauchelten wenn möglich wieder auf den rechten Weg zurückführen.

Daher soll das hier keinesfalls eine nachträgliche Nachverurteilung sein. Nur: der Unterschied zu den meisten aktuellen «#metoo»-Fällen liegt auf der Hand. Während es in diesen Fällen identifizierbare Opfer gab, eine ordentliche Gerichtsverhandlung, die mit einem rechtskräftigen Urteil endete, tagt neuerdings der Volksgerichtshof, beziehungsweise die Versammlung von Scharfrichtern in den asozialen Medien und den Hetzpostillen der angeblichen korrekten Lebensart. Die lautstark über solche angeblichen Sexmonster herziehen – bis sich deren Unschuld herausstellt. Oder zumindest sich die oft längst verjährten, anonymen Beschuldigungen als substanzlos, nicht belegbar, gar erfunden erweisen.

Ein besonders abschreckendes Beispiel ist der grossartige Schauspieler Kevin Spacey. Viele Jahre zurückliegender Übergriffe beschuldigt, wie immer baute sich eine Meute von Mitläufern auf, die für Geld oder Ruhm oder beides behaupteten, auch Opfer von Spacey zu sein. Die Meute japste, er verlor alles. Ansehen, Einkommen, Karriere. Dann wurde er auf ganzer Linie freigesprochen. Selbst daran wurde noch herumgemäkelt – und seither herrscht Ruhe. Entschuldigung, Einsehen, Selbstreflexion? Null.

So ging es beim Fall des ehemaligen «Magazin»-Chefredaktors. Beim Fall des ehemaligen Oberchefredaktors der «Blick»-Gruppe, dem nicht mal explizit sexuelle Übergriffe, sondern schwammig eine «Bevorzugung» einer gewissen Gruppe von Redaktoren vorgeworfen wurde.

Und nun der jüngste Fall eines Journalisten, der ausgerechnet vom ach so korrekten Zwangsgebührenfunk SRF ans Kreuz genagelt wurde. Aufgrund von anonymen, nicht zeitlich verorteten Beschuldigungen, bei denen keinerlei Anzeigen erstattet wurden. Dennoch beschreibt SRF die Tätigkeit des Journalisten so entlarvend, dass sie auch gleich seinen Namen hätten hinschreiben können. Statt den Tanz aufzuführen, dass man weder die mutmassliche Opfer, noch den «es gilt die Unschuldsvermutung» mutmasslichen Täter namentlich aufführen wolle.

Bei allem Verständnis für Schamgefühl oder gar Angst: wer zur Vernichtung einer Karriere, einer gesellschaftlichen Existenz ansetzt, sollte vielleicht doch die Courage haben, dazu mit Namen hinzustehen. Selbst Trittbrettfahrerinnen, selbst die rachsüchtige, gefeuerte «Magazin»-Redaktorin bringen diesen Mut auf. Er ist insbesondere unabdingbar, wenn es sich um Vorwürfe handelt, die längst verjährt sind und daher nicht mehr ins Recht gefasst werden können, selbst wenn sie sich als wahr herausstellen.

Denn das wäre der Sinn der so missbrauchten Unschuldsvermutung. Sie setzt nämlich schon einmal voraus, dass es Untersuchungshandlungen einer Strafbehörde gibt. Ohne die dürfte es nichtmal diese Vermutung geben. Dann ist der Mensch nämlich schlichtweg unschuldig wie jeder andere auch, der nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Und selbst dann, nach einer Verurteilung, wird die Resozialisierung höher gewichtet als eine anhaltende Stigmatisierung als Straftäter. Wie im Fall des eingangs genannten Redaktors.

So sollte es sein. So ist es nicht. Sexuelle Übergriffe jeglicher Art sind eine Schweinerei. Finden sie am Arbeitsplatz und unter Ausnützung einer Hierarchie statt, sind sie eine doppelte Schweinerei. Wird – fast immer von Frauen – ein sexueller Übergriff behauptet, aus welchen Motiven auch immer, der oftmals schon längst verjährt wäre und der sich oftmals nicht erhärten lässt, ist das ebenfalls eine doppelte Schweinerei. Jedes einzelne Mal ein Hohn für alle wirklichen Opfer. Jedes Mal ein ungesühntes Verbrechen, weil es die Vernichtung einer Karriere, einer sozialen Existenz bedeutet.

Darüber sollten all die Japser nachdenken, die sofort herbeieilen, um mit erhobenem Zeigefinger und moralisch geschwellter Brust über einen neuerliche, widerlichen Sexismus-Skandal zu berichten, wobei natürlich die Unschuldsvermutung gelte, logo.

Wumms: Regula Stämpfli

Die «Politikwissenschaftlerin» verkörpert den unteren Rand jeder Debatte. Teil eins der Sonntags-Serie.

Woran merkt man, wenn die Behandlung eines Themas am Tiefpunkt angekommen ist? Genau: Regula Stämpfli greift ein. Wenn Sie sich im Organ der gehobenen Meinungsbildung äussert, bleibt kein Auge trocken:

Niemals wurde die unheimliche Macht, die ein einzelner Mann hat, so schonungslos denunziert. Aber so, wie es in der Natur den absoluten Nullpunkt gibt (minus 273 Grad), gibt es auf intellektuellem Gebiet den Massstab «below Stämpfli». Darunter ist das Nichts, die Leere, die völlige Gedankenfreiheit, geistige Todesstarre.

Wer so einen Schwachsinn twittert (oder xt), der hat sich von jeder ernsthaften Auseinandersetzung endgültig verabschiedet. Aber sie kann noch einen drauflegen:

Denunziantin Stämpfli scheut auch nicht davor zurück, den Namen des «es gilt die Unschuldsvermutung» Beschuldigten mehr oder minder verklausuliert oder gleich offen herauszutrompeten. Das ist an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten.

Zu ihren weiteren sympathischen Eigenschaften gehört, dass sie offensichtlich Anhängerin von Verschwörungstheorien ist. Der angeblich Übergriffige werde «protegiert», es gebe da einen «Filz, extrem mächtig». Und wenn’s richtig ernst wird, schweben dann sicherlich schwarze Helikopter ein und tragen tapfere Filzgegnerinnen von dannen.

Stämpfli, die dafür kaum noch Plattformen findet, hat sich schon lange einen Ruf als Brachial-Polemikerin erworben, ZACKBUM musste das schon amüsiert zur Kenntnis nehmen. Aber hier übertrifft sie sich selbst, und das ist gar nicht so einfach.

Stämpfli kann aber noch einen drauflegen, was schon übermenschlich ist. Denn sie behauptet doch: «Dieser Mann hat mich bedroht, meine Karriere zu zerstören versucht und die Frau bei der Wochenzeitung, damals Chefin, heute hohes Tier beim Publikumsrat, hat ihn gedeckt.»

Da können wir nur sagen: um vorsichtiges Anhalten wird gebeten. Wer sehr erfolgreich daran arbeitet, die sowieso schwindsüchtige «Karriere» von Stämpfli zu zerstören, ist sie selbst. Und ihre hinterfotzige Methode, keinen Namen zu nennen, die bekannte Redaktorin aber dennoch klar zu identifizieren, ist schlichtweg widerwärtig. Von den haltlosen Behauptungen ganz zu schweigen … Stämpfli selbst hat in einem ihrer Rundumschläge mal auf «diesen Mann» eingedroschen; Umgekehrtes ist nicht bekannt.

Noch schlimmer als sexuell Übergriffige, noch schlimmer als anonyme Denunzianten Jahre im Nachhinein, noch schlimmer als sich moralisch überlegen fühlende Journalisten, weil gerade in ihrem eigenen Schweinestall nichts zum Himmel stinkt, schlimmer als all das ist eine Trittbrettfahrerin wie Stämpfli, die sich doch nicht entblödet, sich selbst als angebliches Opfer von «diesem Mann» zu gerieren. Das ist nun schwer zu überbieten, aber vielleicht probiert’s noch einer. Die Latte liegt allerdings himmelhoch.

Kevin Spacey: unschuldig

Dennoch hat der Schauspieler «alles verloren».

Der zweifache Oscar-Preisträger hatte in «House of Cards» die Rolle seines Lebens gefunden. Frank Underwood katapultierte die Darstellung eines skrupellosen, aber gefühlvollen und genialischen Politikers in eine neue Dimension, die alles hinter sich liess, was in diesem reichen Genre vorher existierte.

2017 endete das alles abrupt, als im Rahmen der aufkommenden #metoo-Bewegung Vorwürfe über sexuelle Übergriffe gegen den homosexuellen Spacey bekannt wurden. Netflix beendete sofort die Zusammenarbeit, Spacey wurde sogar aus einem bereits fertig abgedrehten Film herausgeschnitten. «Alles Geld der Welt» wurde von Ridley Scott mit Christopher Plummer an Stelle von Spacey nachgedreht, ein grosser schmutziger Fleck auf der Weste dieses ansonsten genialen Regisseurs.

Die ersten Vorwürfe lagen 30 Jahre zurück; schnell meldeten sich weitere angebliche Opfer. Nicht nur in den USA, auch in England wurden Vorwürfe erhoben, da Spacey einige Jahre künstlerischer Direktor des «Old Vic» Theaters in London gewesen war.

In den darauffolgenden Jahren bekam Spacey keine Gelegenheit mehr, sein überragendes schauspielerisches Talent unter Beweis zu stellen. Er wurde zum Posterboy der #metoo-Bewegung, neben dem verurteilten Sexualstraftäter Harvey Weinstein wurde er als zweites, noch nicht verurteiltes Monster durch den Dreck gezogen. Wie bei solchen Anschuldigungen bis heute üblich, wurde auf die Unschuldsvermutung gespuckt.

2020 reichte ein angebliches Opfer Strafanzeige ein, wegen eines Vorfalls, der sich 1986 ereignet haben sollte. Sie wurde mangels Beweisen abgeschmettert. Dann fordere es in einem Zivilprozess 40 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Abgeschmettert. Sämtliche weitere Klagen oder Anschuldigungen in den USA waren substanzlos.

Daraufhin konzentrierte sich die Meute der Vorverurteiler auf den Prozess in England. Hier habe der Schauspieler sicherlich nicht den gleichen Einfluss wie in den USA, hier werde endlich die Gerechtigkeit siegen, ein weiteres übergriffiges Monster werde seine gerechte Strafe erhalten.

Freispruch auf ganzer Linie.

Aber die ungerechte Strafe hat Spacey schon längst bekommen. Sieben Jahre Schauspielerleben gestohlen. Vom Olymp des angesehenen Hollywood-Stars in die Hölle des Sexualtäters. Horrende Kosten, kaum Einnahmen. Alle Prozesse gewonnen, alles verloren.

All diese pathetischen Weiber und ihre schleimigen Helfershelfer in den Gazetten, die sich das Maul zerreissen, aber nie vergessen, scheinheilig «es gilt die Unschuldsvermutung» dazuzuschmieren, all die kommen wieder mal straflos davon.

Schon wieder einen Unschuldigen erledigt, durch den Schlamm gezogen, erniedrigt, vorverurteilt. Mal eine Einsicht, eine geknirscht Entschuldigung, eine Selbstreflexion, dass es im öffentlichen Diskurs doch nicht so weitergehen darf? Wo jeder Mann gekeult werden kann, wenn es irgend jemandem einfällt, von einer Kussattacke von vor unzähligen Jahren zu schwadronieren, mit der frau aber erst heute an die Öffentlichkeit gehen könne, weil so traumatisiert. Aber leider ist alles verjährt, und oh Schreck, die sorgfältige Untersuchung des Vorfalls erweist: nichts dran, nicht belegbar, alles Unsinn, alles eine miese Masche, um in die Schlagzeilen zu kommen.

Dagegen ist nach wie vor kein Kraut gewachsen. Aber immerhin mehren sich die Stimmen, die ein Ende von diesen Hetzjagden fordern. Und vor allem, dass willige Helfershelfer in den Medien endlich in die Schranken gewiesen, abgemahnt und dann entlassen werden.

Wir könnten hier gerne Namen nennen, aber die Prozesskasse ist leider gerade leer.