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«Für den Inhaftierten gilt die Unschuldsvermutung»

Neues aus der Medienkloake.

Natürlich ist ein Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Minderjährigen eine schlimme Sache. Sollte er sich bewahrheiten, kann der Verdächtigte nicht nur mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Seine bürgerliche Existenz ist vernichtet, sein Ruf unwiederbringlich beschädigt.

Er verliert Stelle, Ansehen, Karriere, Zukunftsaussichten. Freunde wenden sich von ihm ab, vielleicht auch seine eigene Familie, sein persönliches Umfeld. Er ist stigmatisiert, lebenslänglich. Denn es gibt wohl kaum ein Verbrechen, das in unserer Gesellschaft so Abscheu auslöst wie der sexuelle Missbrauch von Kindern. Nun ja, wenn es katholische Kirchenmänner sind, dann darf die Kirche selber nach dem Rechten schauen. Indem sie so kräftig wie möglich wegschaut Aber das wäre ein anderes Thema.

«Die Oberstaatsanwaltschaft bestätigt am Sonntagabend laut Tele M1, dass gegen X.Y. deswegen ein Strafverfahren läuft.»

Es ist natürlich fast ein Witz, dass hier der Name des Beschuldigten nicht genannt wird. Nicht nur im «Blick» wird weiter kolportiert: «Dem Wirtschaftsinformatiker, der bei der Swisscom arbeitet und rund zwei Jahre für die SVP im Grossen Rat sass, drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis, sollten sich die Tatvorwürfe erhärten.»

Damit sich der Volkszorn auch am richtigen Ort entladen kann, wird nicht nur Name, Foto, Beruf und Parteizugehörigkeit publiziert, sondern auch noch gleich der Wohnort.

In den meisten Berichten, wird noch hinzugefügt. «Für den inhaftierten Politiker, der Mitglied der Justizkommission war, gilt die Unschuldsvermutung.»

Sollte sich die Vermutung zur Gewissheit steigern – er ist unschuldig –, wäre das Resultat für den Betroffenen haargenau das gleiche wie wenn er rechtskräftig verurteilt worden wäre. Er verliert Stelle, Ansehen, Karriere, Zukunftsaussichten. Freunde wenden sich von ihm ab, vielleicht auch seine eigene Familie, sein persönliches Umfeld. Er ist stigmatisiert, lebenslänglich.

Weder die Oberstaatsanwaltschaft, noch die Medien und noch viel weniger die Konsumenten der Medien wissen, ob an der Beschuldigung was dran ist oder nicht. Sicherlich gibt es einen Anfangsverdacht, sonst würden die Strafverfolgungsbehörden nicht Untersuchungshaft verhängen.

Nun ist es aber eigentlich im Zuge einer zunehmenden Zivilisiertheit der Gesellschaft gelungen, sowohl den Schandpfahl wie auch das Gottesurteil oder die Verurteilung durch Volkes Stimme durch ein geordnetes Strafverfahren zu ersetzen.

Eigentlich.

Ein geordnetes Strafverfahren bedeutet, man kann es nicht oft genug wiederholen, dass der Beschuldigte, auch der Angeklagte, selbst der Verurteilte solange als unschuldig zu gelten hat, bis das Gegenteil rechtsgültig festgestellt wurde. Selbst dann, wie man nicht zuletzt aus dem Land der Todesstrafe weiss, gibt es noch die Möglichkeit des Justizirrtums. Also dass ein zum Tode Verurteilter, leider auch posthum, aufgrund neuer Erkenntnisse sich als unschuldig erweist.

Erschwerend kommt hinzu, dass es Delikte und Straftaten verschiedener Verächtlichkeit gibt. Ein Diebstahl ist nicht das gleiche wie ein Raubüberfall. Auch Gewaltverbrechen haben unterschiedliche Eskalationsstufen. Selbst bei Sexualstraftaten gibt es Unterschiede in der gesellschaftlichen Stigmatisierung des Täters. Sexueller Missbrauch von Kindern steht auf der obersten Stufe aller verachtenswerten Straftaten. Überführte Täter haben es auch in Gefängnissen nicht leicht und müssen oftmals einem besonderen Haftregime unterworfen werden, damit sie nicht der Rache anderer Insassen zum Opfer fallen.

Vermutungen wie «da wird doch sicher etwas dran sein», Volkes Wut («Sauhund, kurzen Prozess machen»), die Chance, dass die Unschuldsvermutung mehr als eine hohle Phrase ist, liegt bei null.

«watson», nau.ch, CH Media, Tamedia, «Blick», «20 Minuten», mit der Ausnahme der NZZ haben alle grossen Medienhäuser mit Namensnennung und auch mit Foto über den Fall berichtet.

Es ist möglich, dass der Beschuldigte die ihm zur Last gelegten Straftaten begangen hat. Nur: zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir das nicht. Nur: die Unschuldsvermutung, die schon in so vielen Fällen des Vorwurfs von sexuellem Missbrauch nicht mehr existierte, ist hiermit und endgültig zur hohlen Phrase geworden, zur bitteren Lachnummer. Zur Blase auf dem Mediensumpf, der immer mehr zur Kloake wird.

Resozialisierung mal anders

Normalerweise ist heute der Vorwurf «sexuelle Belästigung» tödlich.

Wie steht es aber mit Sex mit Kindern? 2003 wurde ein Urteil rechtskräftig, mit dem ein Journalist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen wurde. Dafür kassierte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten.

Danach war es natürlich mit seiner Karriere in der Schweiz vorbei, er wechselte nach Deutschland. Um einige Jahre später als Redaktor in der Schweiz wieder aufzuerstehen.

Selbstverständlich ist das ein löbliches Beispiel von gelungener Resozialisierung. Genau das ist auch der Sinn unserer Rechtsprechung; eine Strafe soll nicht einfach Bestrafung sein, sondern einen Gestrauchelten wenn möglich wieder auf den rechten Weg zurückführen.

Daher soll das hier keinesfalls eine nachträgliche Nachverurteilung sein. Nur: der Unterschied zu den meisten aktuellen «#metoo»-Fällen liegt auf der Hand. Während es in diesen Fällen identifizierbare Opfer gab, eine ordentliche Gerichtsverhandlung, die mit einem rechtskräftigen Urteil endete, tagt neuerdings der Volksgerichtshof, beziehungsweise die Versammlung von Scharfrichtern in den asozialen Medien und den Hetzpostillen der angeblichen korrekten Lebensart. Die lautstark über solche angeblichen Sexmonster herziehen – bis sich deren Unschuld herausstellt. Oder zumindest sich die oft längst verjährten, anonymen Beschuldigungen als substanzlos, nicht belegbar, gar erfunden erweisen.

Ein besonders abschreckendes Beispiel ist der grossartige Schauspieler Kevin Spacey. Viele Jahre zurückliegender Übergriffe beschuldigt, wie immer baute sich eine Meute von Mitläufern auf, die für Geld oder Ruhm oder beides behaupteten, auch Opfer von Spacey zu sein. Die Meute japste, er verlor alles. Ansehen, Einkommen, Karriere. Dann wurde er auf ganzer Linie freigesprochen. Selbst daran wurde noch herumgemäkelt – und seither herrscht Ruhe. Entschuldigung, Einsehen, Selbstreflexion? Null.

So ging es beim Fall des ehemaligen «Magazin»-Chefredaktors. Beim Fall des ehemaligen Oberchefredaktors der «Blick»-Gruppe, dem nicht mal explizit sexuelle Übergriffe, sondern schwammig eine «Bevorzugung» einer gewissen Gruppe von Redaktoren vorgeworfen wurde.

Und nun der jüngste Fall eines Journalisten, der ausgerechnet vom ach so korrekten Zwangsgebührenfunk SRF ans Kreuz genagelt wurde. Aufgrund von anonymen, nicht zeitlich verorteten Beschuldigungen, bei denen keinerlei Anzeigen erstattet wurden. Dennoch beschreibt SRF die Tätigkeit des Journalisten so entlarvend, dass sie auch gleich seinen Namen hätten hinschreiben können. Statt den Tanz aufzuführen, dass man weder die mutmassliche Opfer, noch den «es gilt die Unschuldsvermutung» mutmasslichen Täter namentlich aufführen wolle.

Bei allem Verständnis für Schamgefühl oder gar Angst: wer zur Vernichtung einer Karriere, einer gesellschaftlichen Existenz ansetzt, sollte vielleicht doch die Courage haben, dazu mit Namen hinzustehen. Selbst Trittbrettfahrerinnen, selbst die rachsüchtige, gefeuerte «Magazin»-Redaktorin bringen diesen Mut auf. Er ist insbesondere unabdingbar, wenn es sich um Vorwürfe handelt, die längst verjährt sind und daher nicht mehr ins Recht gefasst werden können, selbst wenn sie sich als wahr herausstellen.

Denn das wäre der Sinn der so missbrauchten Unschuldsvermutung. Sie setzt nämlich schon einmal voraus, dass es Untersuchungshandlungen einer Strafbehörde gibt. Ohne die dürfte es nichtmal diese Vermutung geben. Dann ist der Mensch nämlich schlichtweg unschuldig wie jeder andere auch, der nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Und selbst dann, nach einer Verurteilung, wird die Resozialisierung höher gewichtet als eine anhaltende Stigmatisierung als Straftäter. Wie im Fall des eingangs genannten Redaktors.

So sollte es sein. So ist es nicht. Sexuelle Übergriffe jeglicher Art sind eine Schweinerei. Finden sie am Arbeitsplatz und unter Ausnützung einer Hierarchie statt, sind sie eine doppelte Schweinerei. Wird – fast immer von Frauen – ein sexueller Übergriff behauptet, aus welchen Motiven auch immer, der oftmals schon längst verjährt wäre und der sich oftmals nicht erhärten lässt, ist das ebenfalls eine doppelte Schweinerei. Jedes einzelne Mal ein Hohn für alle wirklichen Opfer. Jedes Mal ein ungesühntes Verbrechen, weil es die Vernichtung einer Karriere, einer sozialen Existenz bedeutet.

Darüber sollten all die Japser nachdenken, die sofort herbeieilen, um mit erhobenem Zeigefinger und moralisch geschwellter Brust über einen neuerliche, widerlichen Sexismus-Skandal zu berichten, wobei natürlich die Unschuldsvermutung gelte, logo.

Wumms: Regula Stämpfli

Die «Politikwissenschaftlerin» verkörpert den unteren Rand jeder Debatte. Teil eins der Sonntags-Serie.

Woran merkt man, wenn die Behandlung eines Themas am Tiefpunkt angekommen ist? Genau: Regula Stämpfli greift ein. Wenn Sie sich im Organ der gehobenen Meinungsbildung äussert, bleibt kein Auge trocken:

Niemals wurde die unheimliche Macht, die ein einzelner Mann hat, so schonungslos denunziert. Aber so, wie es in der Natur den absoluten Nullpunkt gibt (minus 273 Grad), gibt es auf intellektuellem Gebiet den Massstab «below Stämpfli». Darunter ist das Nichts, die Leere, die völlige Gedankenfreiheit, geistige Todesstarre.

Wer so einen Schwachsinn twittert (oder xt), der hat sich von jeder ernsthaften Auseinandersetzung endgültig verabschiedet. Aber sie kann noch einen drauflegen:

Denunziantin Stämpfli scheut auch nicht davor zurück, den Namen des «es gilt die Unschuldsvermutung» Beschuldigten mehr oder minder verklausuliert oder gleich offen herauszutrompeten. Das ist an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten.

Zu ihren weiteren sympathischen Eigenschaften gehört, dass sie offensichtlich Anhängerin von Verschwörungstheorien ist. Der angeblich Übergriffige werde «protegiert», es gebe da einen «Filz, extrem mächtig». Und wenn’s richtig ernst wird, schweben dann sicherlich schwarze Helikopter ein und tragen tapfere Filzgegnerinnen von dannen.

Stämpfli, die dafür kaum noch Plattformen findet, hat sich schon lange einen Ruf als Brachial-Polemikerin erworben, ZACKBUM musste das schon amüsiert zur Kenntnis nehmen. Aber hier übertrifft sie sich selbst, und das ist gar nicht so einfach.

Stämpfli kann aber noch einen drauflegen, was schon übermenschlich ist. Denn sie behauptet doch: «Dieser Mann hat mich bedroht, meine Karriere zu zerstören versucht und die Frau bei der Wochenzeitung, damals Chefin, heute hohes Tier beim Publikumsrat, hat ihn gedeckt.»

Da können wir nur sagen: um vorsichtiges Anhalten wird gebeten. Wer sehr erfolgreich daran arbeitet, die sowieso schwindsüchtige «Karriere» von Stämpfli zu zerstören, ist sie selbst. Und ihre hinterfotzige Methode, keinen Namen zu nennen, die bekannte Redaktorin aber dennoch klar zu identifizieren, ist schlichtweg widerwärtig. Von den haltlosen Behauptungen ganz zu schweigen … Stämpfli selbst hat in einem ihrer Rundumschläge mal auf «diesen Mann» eingedroschen; Umgekehrtes ist nicht bekannt.

Noch schlimmer als sexuell Übergriffige, noch schlimmer als anonyme Denunzianten Jahre im Nachhinein, noch schlimmer als sich moralisch überlegen fühlende Journalisten, weil gerade in ihrem eigenen Schweinestall nichts zum Himmel stinkt, schlimmer als all das ist eine Trittbrettfahrerin wie Stämpfli, die sich doch nicht entblödet, sich selbst als angebliches Opfer von «diesem Mann» zu gerieren. Das ist nun schwer zu überbieten, aber vielleicht probiert’s noch einer. Die Latte liegt allerdings himmelhoch.

Kevin Spacey: unschuldig

Dennoch hat der Schauspieler «alles verloren».

Der zweifache Oscar-Preisträger hatte in «House of Cards» die Rolle seines Lebens gefunden. Frank Underwood katapultierte die Darstellung eines skrupellosen, aber gefühlvollen und genialischen Politikers in eine neue Dimension, die alles hinter sich liess, was in diesem reichen Genre vorher existierte.

2017 endete das alles abrupt, als im Rahmen der aufkommenden #metoo-Bewegung Vorwürfe über sexuelle Übergriffe gegen den homosexuellen Spacey bekannt wurden. Netflix beendete sofort die Zusammenarbeit, Spacey wurde sogar aus einem bereits fertig abgedrehten Film herausgeschnitten. «Alles Geld der Welt» wurde von Ridley Scott mit Christopher Plummer an Stelle von Spacey nachgedreht, ein grosser schmutziger Fleck auf der Weste dieses ansonsten genialen Regisseurs.

Die ersten Vorwürfe lagen 30 Jahre zurück; schnell meldeten sich weitere angebliche Opfer. Nicht nur in den USA, auch in England wurden Vorwürfe erhoben, da Spacey einige Jahre künstlerischer Direktor des «Old Vic» Theaters in London gewesen war.

In den darauffolgenden Jahren bekam Spacey keine Gelegenheit mehr, sein überragendes schauspielerisches Talent unter Beweis zu stellen. Er wurde zum Posterboy der #metoo-Bewegung, neben dem verurteilten Sexualstraftäter Harvey Weinstein wurde er als zweites, noch nicht verurteiltes Monster durch den Dreck gezogen. Wie bei solchen Anschuldigungen bis heute üblich, wurde auf die Unschuldsvermutung gespuckt.

2020 reichte ein angebliches Opfer Strafanzeige ein, wegen eines Vorfalls, der sich 1986 ereignet haben sollte. Sie wurde mangels Beweisen abgeschmettert. Dann fordere es in einem Zivilprozess 40 Millionen Dollar Schmerzensgeld. Abgeschmettert. Sämtliche weitere Klagen oder Anschuldigungen in den USA waren substanzlos.

Daraufhin konzentrierte sich die Meute der Vorverurteiler auf den Prozess in England. Hier habe der Schauspieler sicherlich nicht den gleichen Einfluss wie in den USA, hier werde endlich die Gerechtigkeit siegen, ein weiteres übergriffiges Monster werde seine gerechte Strafe erhalten.

Freispruch auf ganzer Linie.

Aber die ungerechte Strafe hat Spacey schon längst bekommen. Sieben Jahre Schauspielerleben gestohlen. Vom Olymp des angesehenen Hollywood-Stars in die Hölle des Sexualtäters. Horrende Kosten, kaum Einnahmen. Alle Prozesse gewonnen, alles verloren.

All diese pathetischen Weiber und ihre schleimigen Helfershelfer in den Gazetten, die sich das Maul zerreissen, aber nie vergessen, scheinheilig «es gilt die Unschuldsvermutung» dazuzuschmieren, all die kommen wieder mal straflos davon.

Schon wieder einen Unschuldigen erledigt, durch den Schlamm gezogen, erniedrigt, vorverurteilt. Mal eine Einsicht, eine geknirscht Entschuldigung, eine Selbstreflexion, dass es im öffentlichen Diskurs doch nicht so weitergehen darf? Wo jeder Mann gekeult werden kann, wenn es irgend jemandem einfällt, von einer Kussattacke von vor unzähligen Jahren zu schwadronieren, mit der frau aber erst heute an die Öffentlichkeit gehen könne, weil so traumatisiert. Aber leider ist alles verjährt, und oh Schreck, die sorgfältige Untersuchung des Vorfalls erweist: nichts dran, nicht belegbar, alles Unsinn, alles eine miese Masche, um in die Schlagzeilen zu kommen.

Dagegen ist nach wie vor kein Kraut gewachsen. Aber immerhin mehren sich die Stimmen, die ein Ende von diesen Hetzjagden fordern. Und vor allem, dass willige Helfershelfer in den Medien endlich in die Schranken gewiesen, abgemahnt und dann entlassen werden.

Wir könnten hier gerne Namen nennen, aber die Prozesskasse ist leider gerade leer.

Canonica streckt die Waffen

Moderner Schmierenjournalismus siegt.

Die Methode ist bis zum Erbrechen bekannt. Eine Frau greift tief in die Vergangenheit und stellt eine Reihe von unbewiesenen, unbelegten, rufschädigenden Behauptungen über – wenn überhaupt – längst verjährte angebliche Übergriffe auf.

Sie sei verbal sexuell belästigt, erniedrigt, beleidigt, gemobbt worden. Diese angeblich unerträglichen Zustände habe sie zwar viele Jahre ausgehalten, ohne mit der Wimper zu zucken. Aber nun reiche es; so wie die Opfer von Weinstein ihre Stimme fanden, habe sie nun auch den Mut gefunden, an die Öffentlichkeit zu gehen.

Dann findet die Frau ein «#metoo»-besoffenes Organ, das diese Anschuldigungen abdruckt und damit eine öffentliche Hinrichtung des wahren Opfers, nämlich des Angeschuldigten, veranstaltet. Dass diese Behauptungen mehrfach untersucht und ins Reich der Fantasie verwiesen wurden, dass ausser dümmlichen Hakenkreuz-Kritzeleien als Kritik an germanischen Ausdrücken nichts belegbar ist, dass angebliche Augen- und Ohrenzeugen feige schweigen oder in den Untersuchungen die Behauptungen nicht bestätigt haben, was soll’s.

Dass sich diverse Behauptungen einfach widerlegen lassen – so hat eine angebliche beleidigende Äusserung des Chefredaktors an einer Weihnachtsfeier gar nicht stattfinden können, weil die Weihnachtsfeier nicht stattfand –, was soll’s.

Dass sich herausstellt, dass die Denunziantin sich – vergeblich – auf die Stelle ihres Vorgesetzten beworben hatte, obwohl der keinerlei Absichten hatte, sie zu verlassen, was soll’s. Dass es sich offensichtlich um die Rache einer beruflich verschmähten Frau handelt, die nicht gemobbt wurde, sondern ihren Chef wegmobben wollte, was soll’s. Das schaffte sie zwar, Tamedia trennte sich von ihm. Aber statt Triumph – endlich selber Chef werden – kam die Tragödie, auch sie wurde gefeuert.

Was bleibt? Der Ruf des Mannes ist unrettbar ruiniert, auf Jahre hinweg, wohl lebenslänglich findet er keinen Job mehr im Journalismus. Das gilt natürlich auch für die Denunziantin. Zurück bleiben – unter Mithilfe des einschlägig bekannten «Spiegel» – zwei beschädigte Menschen.

Dass die übrige Medienmeute wie meist mithetzte, losraste, belegfrei mit angeblichen weiteren «Zeugen» operierte, die natürlich anonym bleiben mussten und höchstwahrscheinlich erfunden sind, was soll’s. Dass sich neben dem «Spiegel» auch die «Zeit» von der Denunziantin via eine einschlägig bekannte, schlechte Journalistin für den Rachefeldzug einspannen liess, was soll’s.

Der Betroffene versuchte, mit einer Klage zu retten, was nicht mehr zu retten ist. Auch Tamedia setzt sich juristisch zur Wehr, der Big Boss ist etwas angefasst, dass er in die Nähe von Harvey Weinstein, einem verurteilten Sexualstraftäter, gerückt wurde. Das Schicksal seines ehemaligen Chefredaktors ist ihm hingegen, pfeif auf die Fürsorgepflicht, schlichtweg egal.

Der lässt nun via Anwalt ausrichten, dass er seine Klage gegen den «Spiegel» zurückzieht. Die Belastung sei «sowohl finanziell wie psychisch» zu gross geworden. Das vermeldet «Inside Paradeplatz», der Finanzblog, der auch im Medienbereich die Konkurrenz abtrocknet. So kann das Schmierenblatt aus Hamburg triumphieren. Auch ein weiterer übler Denunziant, der immerhin den Journalismus verlassen hat, kann aufatmen.

Hat jemand gesiegt? Alle haben verloren.

Zunächst die Anklägerin; zu offensichtlich ist ihr Motiv, so unglaubwürdig ihre Erzählung, zu erfunden, konstruiert, zumindest nicht belegbar sind fast alle ihrer Vorwürfe.

Dann der Beschuldigte. Er konnte sich zwar erklären und fand einen Journalisten, dessen Reflexe noch funktionieren und der sich nicht von Narrativen leiten liess, sondern das tat, was ein Journalist tun muss: recherchieren, konfrontieren, analysieren. Aber er – und seine Familie – sind beschädigt, Opfer einer Kampagne geworden, öffentlich hingerichtet, gevierteilt und geteert und gefedert.

Dann das einmalige Nachrichtenmagazin aus Hamburg, das sich in letzter Zeit nicht entblödet, eine angebliche Enthüllungsgeschichte nach der anderen im besten #metoo-Framing zu veröffentlichen. Storys, die unter Augstein, unter Aust niemals erschienen wären. Aber die Würstchen, die sich seither in der Chefredaktion die Klinke in die Hand geben, haben jeden Massstab, jedes Niveau, jede Klasse verloren.

Schliesslich die übrigen Medien, hier zuvorderst CH Media und die «Zeit», die mit unbewiesenen Behauptungen, üblen Vermutungen, anonymen und erfundenen Zeugen («es war alles noch viel schlimmer») sich an der Hetze beteiligten und sogar einen Nasenstüber einfingen. CH Media musste einen Schmierenartikel löschen und sich öffentlich entschuldigen.

Entschuldigt sich jemand beim Betroffenen? Wird wenigstens dieser Fall zum Anlass genommen, über Vorverurteilungen, über den Verlust aller journalistischen Massstäbe, über das Kolportieren unbewiesener Behauptungen, über die Rolle angeblicher anonymer Zeugen nachzudenken?

Niemals. Schlamm drüber, die nächsten Säue sind schon längst durchs Dorf getrieben, Til Schweiger, Rammstein, ein Koch, der Sänger einer Brachialband, keiner ist heutzutage vor dieser Meute sicher.

Welch ein beschämender Anblick. Die Medien verwandeln sich in eine Horde von kläffenden, japsenden, geifernden Kötern, die einem Popanz nachrennen, jagen, zur Strecke bringen, sich verbeissen. Um dann plötzlich von der Beute abzulassen, um einer neuen Schimäre nachzujagen. Auf ein Neues. Auf ein Neues, bis Ruf, Ansehen, Renommee, Image genauso ramponiert, ruiniert sind wie die der Opfer dieser Hetzjagden.

Lang lebe die Unschuldsvermutung. Was für ein schaler Witz.

Tobler, gecancelt

Die Verwilderung und Verluderung beim Tagi nimmt kein Ende.

Das musste sein: Andreas Tobler fordert, dass die beiden Konzerte von Rammstein in der Schweiz abgesagt werden. Gecancelt. Wider jede Logik und jeden Verstand behauptet er:

«Nein, eine Absage der Rammstein-Konzerte in Bern hätte nichts mit Cancel-Culture zu tun. Aber nun braucht es eine Pause, um die schwersten Vorwürfe noch vertieft abklären zu können.»

4558 Buchstaben übelste Schmiere ergiesst sich in die Spalten des ehemaligen Qualitätsorgans «Tages-Anzeiger». Somit auch in die «Berner Zeitung» und den «Bund». Das Blatt hat völlig die Orientierung verloren, man muss von einem gravierenden Kontrollverlust sprechen.

Aus diesem Satz tropft die pure Heuchelei: «Selbstverständlich gilt für Till Lindemann die Unschuldsvermutung, solange kein Verfahren eingeleitet und er nicht rechtskräftig verurteilt ist.» Wenn das so wäre, dürfte der folgende Satz nicht publiziert werden: «Dennoch sollten die beiden Rammstein-Konzerte in der kommenden Woche in Bern nicht stattfinden

Der Mann gilt als unschuldig, aber dennoch soll ihm die Ausübung seines Berufs untersagt werden. Dennoch sollen Zehntausende von  Konzertbesuchern bevormundet werden. Dennoch soll der Konzertveranstalter in den Ruin getrieben werden. Was für eine Irrwitz-Logik, bar jeder Vernunft. Für Tobler gilt die Schundvermutung, definitiv.

Wie verbohrt muss man sein, um keinen schreienden Widerspruch zu sehen, wenn Tobler behauptet, es sei keine Cancel-Kultur, das Canceln eines Konzerts zu fordern?

Sensibler als eine Schneeflocke macht sich Tobler schwere Sorgen um die Konzertbesucher: «Kann diese Kunst – die gar keine Kunst mehr ist, wenn sie allenfalls reale Handlungen von Lindemann beschreibt – noch irritationsfrei konsumiert werden?» Kann dieser Text, der keine Kunst ist, gelesen werden, ohne dass einem der Kaffee hochkommt?

Was der Denunziant und Irrwisch Tobler übersieht: die Teilnahme am Konzert ist freiwillig. So wie das Visionieren eines Splatter- oder Zombie-Movies, bei dem das Blut nur so aus der Leinwand oder vom Bildschirm tropft. Wer damit Mühe hat, wer das widerlich findet: ist erlaubt, soll halt nicht hinschauen.

Wer meint aber Tobler, wer er sei, dass er Zehntausenden von erwachsenen Menschen den Besuch eines bewilligten Konzerts einer Band verbieten will, die gerade – wieso traut sich hier Tobler nicht, nach einem Verbot zu rufen? – in München das Olympiastadium füllt, wo insgesamt 250’000 Zuschauer erwartet werden.

Hat Tobler – Unschuldsvermutung – nicht mitbekommen, dass die Band alle Vorwürfe zurückweist und ihre Anwälte damit beauftragt hat, alle Anschuldigungen mit rechtlichen Massnahmen zu beantworten?

«Wir brauchen diese Pause auch für eine Debatte über Machtstrukturen im Rockstarbetrieb.» Für welches Wir spricht hier Tobler? Wer will das debattieren? Was masst sich dieser Genderpapst eigentlich an? Dieser Konzernjournalist, der in unappetitlicher Schmiere missliebige Konkurrenten wie den Chefredaktor der NZZaS niedermacht? Tobler wusste schon vor dessen Amtsantritt, dass Projer «dem Qualitätsanspruch der «NZZamSonntag» widerspricht». Immerhin widerspricht Tobler nicht demjenigen des Tagi, der hat nämlich keinen.

Es soll ja scheint’s beim «Magazin» schweren Machtmissbrauch gegeben haben. Behauptet zumindest eine ehemalige Redakteurin, die sogar mit ihrem Namen dazu steht. Hat man hier eigentlich von Tobler die Forderung nach einstweiliger Einstellung des «Magazin» gehört? Bis diese Vorwürfe seriös abgeklärt sind? Bis es eine Debatte über Machtstrukturen im Medienbetrieb gibt? Schliesslich arbeitet er für einen Konzern, der mit einem Protestbrief von 78 erregten Frauen berühmt und berüchtigt wurde. Ist dieser Mann vielleicht lächerlich.

Vor dem Kunstwerk Rammstein will Tobler das Publikum gegen dessen Willen schützen; trotz Unschuldsvermutung hat er schwerste Bedenken. Als ein deutscher Brachial-Provokateur für sein Schmierenstück am Zürcher Theater am Neumarkt Werbung machte, hatte Tobler hingegen viel Verständnis. «Tötet Roger Köppel! Köppel Roger tötet!», hatte Philipp Ruch getönt, der dann einen Saubannerzug in Richtung der Wohnung Klöppels anführte, der sich mitsamt seiner Familie in ein Hotel geflüchtet hatte.

Das war eine bodenlose Geschmacklosigkeit, nicht nur, weil Köppel zuvor das Ziel eines fundamentalistischen Wahnsinnigen geworden war, der ihn umbringen wollte, weil Köppel mutig islamkritische Karikaturen publiziert hatte.

Dieser «Aufruf zum Mord» könne als eine Reaktion auf Köppels Auftritt in der Talkshow «Menschen bei Maischberger» im deutschen Fernsehen «verstanden werden», wo er sich «in gewohnt pointierter Manier» geäussert habe, erklärte damals Tobler. Verstanden werden? Zudem stehe diese «Künstleraktion» in der Tradition von Christoph Schlingensief.

Hier wird die Freiheit der Kunst in Anspruch genommen. Satire darf alles, Künstler neigen halt zu Zuspitzungen, wollen Denkanstösse geben. Schliesslich handle es sich nur um einen «Theatermord», schrieb der «Tages-Anzeiger» im Vorspann zum Artikel. Da kann der Kunstkenner feinsinnig zwischen Mordaufrufen von religiösen Wahnsinnigen und künstlerisch wertvollen Mordaufrufen von anderen Amoks unterscheiden. Während wir alle entrüstet über Hass- und Hetzkommentare in den asozialen Netzwerken und im Internet allgemein sind, veröffentlichte dieses Blatt eine wohlwollende Rezension eines hetzerischen Mordaufrufs.

Niemals wäre es Tobler damals in den Sinn gekommen, die Aufführung des Stücks am Neumarkt verbieten zu wollen. «Tötet Köppel Roger!», da vermisste man das donnernde «Das darf nicht sein», das Tobler nun Rammstein entgegenschmettert.

Der Mann ist dermassen unappetitlich, dass ZACKBUM auch die Berichterstattung über ihn einstellt. Schon nach diesen Zeilen müssen wir uns die Hände waschen und den Mund ausspülen. Denn eine Beschäftigung mit diesem heuchlerischen Denunzianten verursacht Übelkeit.

Die Nicht-Antwort

Die Medienstelle der NZZ hat geruht zu antworten.

Das hätte sie vielleicht besser nicht getan. Denn natürlich steigt die Erwartungshaltung, wenn sie mehr als zwei Tage braucht, um auf ein paar konkrete Fragen zu antworten.

Die da lauteten:

Der Titel über dem Artikel von Ueli Bernays lautete ursprünglich:
«Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden».
Der wurde nachträglich geändert in:
«Till Lindemann und Rammstein: Was ist Tat, was ist Fiktion?».
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass der erste Titel mit einer ungeheuerlichen Unterstellung durch alle Kontrollinstanzen der NZZ rutschte?
2. Unbelegte Vorverurteilung, Missachtung der Unschuldsvermutung, Übernahme von Behauptungen anderer Medien ohne die geringste Eigenrecherche; ist das das Niveau, dass die NZZ einhalten möchte?
3. Normalerweise werden solche nachträglichen Eingriffe (deren gab es auch im Lauftext) transparent kenntlich gemacht, weil der spätere Leser die Veränderung nicht bemerkt. Wieso macht das die NZZ nicht?
4. Hat dieser Vorfall für den verursachenden Redaktor arbeitsrechtliche Konsequenzen? Schliesslich ist er Wiederholungstäter (Stichwort Roger Waters).
5. Im Text von Ueli Bernays heisst es:
«Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.»
Das ist nun ein wörtliches Zitat aus dem entsprechenden Artikel der «Süddeutschen Zeitung», das aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist. Handelt es sich hier nicht auch um einen journalistischen Faux-pas, der öffentlich korrigiert werden müsste?
Trommelwirbel, Tusch und Fanfare, die Antwort des Weltblatts:
«Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Berichterstattung und Ihre Anfrage, die wir gerne beantworten.
Das Vorgehen entspricht selbstverständlich den üblichen redaktionellen Prozessen
Schön, dass wir nun wissen:
– einen nicht mal Angeschuldigten unter krasser Missachtung der Unschuldsvermutung als «Täter» zu bezeichnen
– diesen ungeheuerlichen Titel nachträglich zu ändern, ohne das dem Leser gegenüber transparent zu machen
– wortwörtlich aus einer anderen Zeitung zitieren, ohne das als Zitat kenntlich zu machen, was man gemeinhin Plagiat nennt,
das alles entspricht inzwischen bei der NZZ «den üblichen redaktionellen Prozessen». Da kann man nur hoffen, dass sie durch unübliche ersetzt werden. Zum Beispiel durch Prozesse, die die primitivsten journalistischen Regeln berücksichtigen.
Aber ZACKBUM wird nicht mehr nachfragen, solche Nicht-Antworten entsprechen nicht unseren Vorstellungen von redaktionellen Prozessen.

Das Schweigen der NZZ

Etwas unerwartet, aber bezeichnend für den Zustand der Medien.

Journalisten erwarten, dass Medienstellen ihre Anfragen beantworten. Journalisten erwarten, dass das innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Wird nicht geantwortet, sind Journalisten sauer.

Einfach nicht antworten, das greift immer mehr um sich. Patrizia Laeri, Hansi Voigt, Jolanda Spiess-Hegglin, Aline Trede, (fast) alle Stiftungsräte von «Netzcourage», Swissaid: öffentlich ausgeteilt und behauptet wird gerne. Eingesteckt und beantwortet weniger gerne.

Nun reiht sich auch die NZZ ein. Im Zusammenhang mit dem bedenklich schlechten Stück ihres Mitarbeiters Ueli Bernays, einem völlig missglückten Denunziationsartikel, der auf die Unschuldsvermutung und die meisten journalistischen Regeln pfeift, bekam die Medienstelle diese Anfrage von ZACKBUM:

Der Titel über dem Artikel von Ueli Bernays lautete ursprünglich:
«Till Lindemann und Rammstein: Aus dem Künstler ist ein Täter geworden».
Der wurde nachträglich geändert in:
«Till Lindemann und Rammstein: Was ist Tat, was ist Fiktion?».
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Wie ist es möglich, dass der erste Titel mit einer ungeheuerlichen Unterstellung durch alle Kontrollinstanzen der NZZ rutschte?
2. Unbelegte Vorverurteilung, Missachtung der Unschuldsvermutung, Übernahme von Behauptungen anderer Medien ohne die geringste Eigenrecherche; ist das das Niveau, dass die NZZ einhalten möchte?
3. Normalerweise werden solche nachträglichen Eingriffe (deren gab es auch im Lauftext) transparent kenntlich gemacht, weil der spätere Leser die Veränderung nicht bemerkt. Wieso macht das die NZZ nicht?
4. Hat dieser Vorfall für den verursachenden Redaktor arbeitsrechtliche Konsequenzen? Schliesslich ist er Wiederholungstäter (Stichwort Roger Waters).
5. Im Text von Ueli Bernays heisst es:
«Ob es sich dabei um einvernehmlichen Sex gehandelt hat, ist kaum zu eruieren. Jedenfalls gab es kaum ein klares Ja.»
Das ist nun ein wörtliches Zitat aus dem entsprechenden Artikel der «Süddeutschen Zeitung», das aber nicht als Zitat gekennzeichnet ist. Handelt es sich hier nicht auch um einen journalistischen Faux-pas, der öffentlich korrigiert werden müsste?
Berechtigte Fragen, deren Bote ZACKBUM lediglich ist. Denn die Peinlichkeit hatte ja die NZZ publiziert; keine der Fragen ist ehrenrührig, unziemlich oder unanständig.
Unanständig ist hingegen, sie einfach mit Missachtung zu strafen. Antwortfrist verstreichen lassen, nicht einmal auf eine Nachfrage reagieren. Die üblen Verhaltensweisen von anderen kopieren. Wenn schon niveaulos, dann richtig, sagt sich wohl die alte Tante.

Nur Fragen bleiben

Wie war’s denn nun im Fall Roshani?

Man kann der NZZ nur zustimmen: «wie Medien im Fall Canonica mit Lügen und Übertreibungen ihre Glaubwürdigkeit verspielten». Noch glaubwürdiger wäre die alte Tante gewesen, wenn sie auch ein Mü Selbstkritik geübt hätte. Denn auch sie hatte bei diesem Drecksspiel mitgemacht. Kritisiert aber alle anderen harsch: «Sein Fall zeigt aber auch, wie unseriös und manipulativ führende deutschsprachige Medien zu Werke gehen, wenn es darum geht, einen Skandal zu vermarkten.»

Sogar in ihrem branchenkritischen Artikel verteilt sie noch unqualifizierte Betragensnoten: Der gefeuerte «Magazin«-Chefredaktor sei «ein Beispiel dafür, wie weit es verbal übergriffige und charakterlich ungeeignete Personen in der Medienbranche bringen können, weil sie von Kollegen protegiert werden und Firmenverantwortliche wegschauen».

Keine der Behauptungen hier ist auch nur ansatzweise belegt. Und bevor man jemanden die charakterliche Eignung für eine Führungsposition abspricht, bevor man behauptet, dass Firmenverantwortliche weggeschaut hätten, müsste man dafür vielleicht den Hauch eines Beweises vorzeigen.

Aber doch nicht im heutigen Elendsjournalismus, der zunehmend aus Vermutungen, gespeist von anonymen Quellen (ob echt oder erfunden), dem Indikativ statt Konjunktiv («Die Zeit»), Gesinnungen, Meinungen, Mutmassungen und Konzernhaltungen besteht.

Dass Querdenken zu einem Schimpfwort geworden ist, zum Bestandteil des Framings, des Narrativs, dass jegliche abweichende Denkleistung von vornherein abzulehnen ist, damit man sich nicht inhaltlich mit ihr auseinandersetzen muss – welch jämmerliches Armutszeugnis.

Der Fall Roshani ist ein Paradebeispiel dafür, allerdings muss man noch viel weiter gehen als die NZZ. Es ist nun fast einen Monat her, dass Anuschka Roshani im «Spiegel» eine Breitseite gegen Finn Canonica und Tamedia abfeuerte.

Seither ergibt die Stichwortsuche nach Roshani über 300 Treffer in der Mediendatenbank SMD. Nur: fast alle Fragen sind weiterhin unbeantwortet.

Zunächst: welche der Vorwürfe von Roshani sind aktuell und treffen zu, welche sind erfunden, aufgebauscht, uralt? Dazu gibt es sogar einen ausführliche Untersuchungsbericht, der aber bislang detailliert nur von Roger Schawinski veröffentlicht wurde, der damit nach eigener Aussage auf ein «Schweigekartell» der übrigen Medien stiess. Weil die sich allesamt in einer Hetzjagd auf Canonica zusammengefunden hatten und nicht eingestehen wollen, dass sie wohl mal wieder wie Lemminge über die Klippe gehopst sind.

Aber auch sonst ist noch alles unklar. Da der Bericht Canonica weitgehend entlastet: wieso wurde er dann gefeuert? Wie genau kam es dazu, dass der Verwaltungsrat von Tamedia eine vertiefte Untersuchung in Auftrag gab? Spielt da die Connection Roshani – Haag – Richter eine Rolle, und wenn ja, welche?

Welche Rolle spielt der Denunziant Mathias Ninck genau, wie viele Medien verwendeten seine Behauptungen als Quelle für ihre «anonym bleiben wollende ehemalige Mitarbeiter»? Wie kann es sein, dass der «Spiegel» behauptet, er verfüge über Dokumente, die Roshanis Aussagen belegten und habe zudem mit diversen «Magazin»-Mitarbeitern gesprochen, während der «Schweizer Journalist» glaubhaft versichert, alle acht von ihm kontaktierten «Magazin»-Mitarbeiter seien nie vom «Spiegel» angefragt worden?

Ist es vielleicht so, dass es sich hier um eine späte Rache der 2015 gefeuerten oder gegangenen «Magazin»-Mitarbeiter handelt, die Roshani als nützliche Idiotin instrumentalisierten?

Was ist überhaupt von den Motiven Roshanis zu halten? Sie will sich seit 2007 beschwert haben, korrigierte das dann auf 2015. Als HR von Tamedia dazu keine Unterlagen finden konnte, behauptete sie, sie habe sich nur mündlich beschwert. Eine Journalistin beschwert sich über Jahre lediglich mündlich?

Dann soll sich Roshani in einer Blindbewerbung, als Canonica noch diese Position bekleidete, für die Chefredaktion des «Magazin» ins Spiel gebracht haben. Sie will die Ergebnisse der Untersuchung nicht gekannt haben, musste aber annehmen, dass Canonica von ihren Anwürfen freigesprochen wurde. Dann aber kam es doch zu seiner Entlassung. Roshani hingegen wurde erst drei Monate später gefeuert. Sie wartete noch den Ablauf ihrer Kündigungsfrist ab und legte dann im «Spiegel» los. Ist das eine ideale Kronzeugin?

Wieso wurden die beiden überhaupt entlassen? Was passierte in den drei Monaten zwischen Canonicas Kündigung und ihrer? Versuchte sie, nun endlich sein Nachfolger zu werden und scheiterte? Woran? Was gab den Ausschlag, dass Canonica rausgeschmissen wurde? Fand ihr Rausschmiss nur deswegen zeitversetzt statt, weil es nicht zu viel Aufsehen erregen sollte? Welche Position nahmen nun die aktuellen «Magazin»-Redaktoren ein? Welche Rolle spielten all die ehemaligen Mitarbeiter, die inzwischen bei der «Republik», bei der NZZ und anderswo arbeiten?

Wer sind die «anonymen Quellen», gab es sie überhaupt im Plural? Werden unfähige und unflätige Journalisten wie Salome Müller und andere wenigstens sanktioniert? Stellen all die Medien, die kübelweise Dreck über Canonica ausleerten und auf die Unschuldsvermutung schissen, wenigstens richtig?

All diese Fragen (und noch einige mehr) bleiben bislang unbeantwortet, dazu sind die grossartigen Recherchierjournalisten nicht in der Lage.

Apropos Antworten. Auch die beiden Autoren des NZZ-Artikels, Nadine Brügger und Lucien Scherrer, haben nicht mal den Anstand im Leib, auf einige Fragen von ZACKBUM zu reagieren. Schliesslich haben sie nicht nur Falschinformationen verbreitet, sondern auch unqualifizierte Angriffe auf Konkurrenzorgane oder Personen geführt. So behaupten sie, Canonica und Roshani hätten bis 2021 beim «Magazin» gearbeitet und Daniel Binswanger sei dort stellvertretender Chefredaktor gewesen. Ein einfacher Faktencheck hätte ihnen diese Peinlichkeiten erspart. Benimmregeln wie die, dass man auf eine Anfrage wenigstens antwortet, die haben sich selbst bei der NZZ in dicke Luft aufgelöst. Wie sagt Roger ganz richtig: sackschwach.

 

Skandalnudel «Republik»

Nächster Versuch: Die Bäckerei Bertschi am Pranger.

Es ist der bewährte Konjunktiv-Sound, unterfüttert mit Modalverben, Fragezeichen und dunklem Raunen: «Arbeiten, bis man krank wird? Eine Grossbäckerei, die Aldi, Coop und Migros beliefert, soll Mitarbeiter mit Krediten abhängig gemacht und zu unzähligen Überstunden gedrängt haben. Die Verantwortlichen bestreiten es. Doch die Staats­anwaltschaft hat ein Straf­verfahren eingeleitet.»

Es ist der bewährte Aufmarsch von Kronzeugen; natürlich anonymisiert. Als Knaller der extremste Fall: «Einer von Bertschis Bäckern war Ahmed Abbas, der in Wirklichkeit anders heisst.»  Fleissiger und guter Bäcker, der Lohn stieg, «es schien ein Traum».

Ein Alptraum: «Doch es war die Hölle. 2020 konnte Abbas nicht mehr. Er – Ehemann und Vater zweier Kinder – brach zusammen.»

Was ist geschehen? «Die Zürcher Staats­anwaltschaft hat ein entsprechendes Straf­verfahren eingeleitet, wie ein Sprecher auf Anfrage der Republik sagt. Nähere Angaben zu den Ermittlungen macht er nicht. Er weist lediglich darauf hin, dass für die Beschuldigten «bis zu einem rechts­kräftigen Verfahrens­abschluss» die Unschulds­vermutung gelte.»

Worum geht es genau? Keine Angaben. Wird es zu einer Anklage kommen? Keine Ahnung. Gilt die Unschuldsvermutung? Doch nicht bei der «Republik». Wer hat die Ermittlungen ausgelöst? Eben dieser Abbas, der anders heisst, nicht mehr bei Bertschi arbeitet und deren Verantwortliche «unter anderem der Nötigung, des Betrugs und der gewerbs­mässigen Kredit­vergabe ohne Bewilligung beschuldigt».

Was macht die «Republik»? Das Bewährte, das zuletzt beim Kita-Betreiber «Globe Garden» mit gröbsten Anschuldigungen anonymer ehemaliger Mitarbeiter zum angeblichen Skandal aufgepumpt wurde. Resultat: kein einziger der erhobenen Vorwürfe liess sich in einer gründlichen Untersuchung substanziieren. Gebackene, heisse Luft.

Also auf ein Neues: Die «Republik» hat natürlich «mit verschiedenen heutigen und früheren Angestellten gesprochen, aber auch mit Aussen­stehenden und mit den Verantwortlichen von Bertschi. Manches des Gesagten lässt sich mit Dokumenten belegen, anderes nicht.»

Daher gilt auch hier: lang lebe der Konjunktiv und die verklausulierte Beschuldigung, in der Hoffnung, dass das nicht justiziabel ist: «Was sich nicht ausschliessen lässt: Bertschi soll Kredit- und Darlehens­nehmer oft im Ungewissen gelassen haben, wie hoch ihre Schulden tatsächlich sind.»

Lässt sich nicht ausschliessen? Es lässt sich nicht ausschliessen, dass bei der «Republik» unfähige Recherchierjournalisten arbeiten.

Im Gegensatz zu früher gibt aber die «Republik» den Angeschuldigten immerhin Gelegenheit zur Stellungnahme. Allerdings so demagogisch eingerahmt, dass die Glaubwürdigkeit doch etwas leidet: «In einem der Büros sitzt der Geschäfts­führer, der die Gross­bäckerei seit Juli 2020 leitet. Links von ihm hat Christoph Stutz Platz genommen, ein Anwalt der Zürcher Kanzlei Walder Wyss. Rechts von ihm sitzt Jürg Wildberger, Kommunikations­berater und ehemaliger Chef­redaktor von «Weltwoche», «Facts» und TV3. Beide haben ein Mandat von Bertschi.»

Wer so bewaffnet zum Gespräch erscheint, hat sicherlich mehr als verbranntes Brot zu verantworten. Und was sagt man so? «Die Bertschi-Verantwortlichen bestreiten praktisch alle Vorwürfe.»

Mit denen sie aber offenbar nur zum Teil konfrontiert wurden, damit die «Republik» im Text mit weiteren Beispielen nachladen kann. Es geht also um Überstunden, Kreditvergabe, Abzüge vom Lohn, was ihn unter das Existenzminimum getrieben haben soll. Das erscheint der «Republik» dann doch als etwas sehr luftiges Backwerk, also legt sie als Schlusspointe noch einen drauf. Ein Betriebsunfall, der nun überhaupt nichts mit den vorher beklagten angeblichen Skandalen zu tun hat:

«2015 rutschte in der Gross­bäckerei die ungenügend gesicherte Metall­klappe einer Abfall­presse auf den Kopf eines Mannes, der mit Maler­arbeiten beauftragt war. Der 51-Jährige starb auf der Stelle. Aus diesem Grund wurde der ehemalige Sicherheits­verantwortliche der Bäckerei 2019 vom Bezirks­gericht Bülach wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechts­kräftig, der Fall noch immer hängig

Das leitet über zu: «Hängig ist auch das aktuelle Straf­verfahren der Zürcher Staats­anwaltschaft. Deshalb gilt für alle Beschuldigten die Unschulds­vermutung.»

Das hörte sich allerdings rund 18’000 Anschläge lang ganz, ganz anders an.