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Laientheater um Vincenz

Auch Rutishauser vergaloppiert sich.

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel, nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Diese Fussballerweisheit gilt nun auch für die Justiz. Worin sich alle einig sind: selten ist ein Staatsanwalt so abgewatscht worden wie Marc Jean-Richard-dit-Bressel, der Leiter der Abteilung A der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich. Genauso langfädig wie Name und Titel war auch seine Anklageschrift.

Die führte dann zu einem Auflauf von 1200 Seiten Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Zürich. Alles Mumpitz, befand das Obergericht, der Prozess hätte gar nicht stattfinden dürfen. Weil schon die Anklage untauglich ist.

Dieses Versagen kostet den Steuerzahler ingesamt Millionen. Obwohl ihm das Obergericht eine detaillierte Rechtsbelehrung mit auf den Weg gegeben hat, dass gegen seinen Beschluss kein Rekurs möglich ist, gelangte der unbelehrbare Staatsanwalt dennoch ans Bundesgericht. Weitere Geld- und Zeitverschwendung.

Nun hat ein Trio vom Recherchierdesk von Tamedia bereits im juristischen Unterholz dilettiert und unter Beweis gestellt, dass ihm der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einer Anklageschrift nicht geläufig ist.

Auf diesen Spuren wandelt nun auch der Chefredaktor der «SonntagsZeitung». Auch er meckert am Beschluss des Obergerichts herum, er stehe «im Widerspruch zum Bundesgericht», behauptet er. Gleich dreimal schlägt Arthur Rutishauser damit auf. Aufmacher «Wirtschaft», Aufmacher Front «Das Obergericht widerspricht sich selber» und Editorial («Ein Entscheid der niemandem etwas bringt»).

Damit strapaziert Rutishauser ein wenig die Meinungsfreiheit und sein Privileg, dass sich natürlich niemand traut, dem Chefredaktor zu widersprechen. Ein Phänomen, unter dem auch Raphaela Birrer leidet – und letztlich die Leser von Tamedia.

Zum einen ist Rutishauser bis heute nicht klar, was die Voraussetzungen für die Erfüllung des Tatbestands der ungetreuen Geschäftsbesorgung sind. Wie ihm Strafrechtsprofessor Niggli und andere schon vergeblich zu erklären versuchten, ist ein wesentlicher Bestandteil die Schädigung desjenigen, dessen Geschäfte besorgt werden. Wenn nun aber Raiffeisen (und natürlich auch Vincenz und Stocker) profitierten?

Dass Puffbesuche auf Geschäftskosten zumindest anrüchig sind, möglicherweise Spesenbetrug, nun gut. Aber der Staatsanwalt hatte sich mit dem Verhängen von U-Haft in der exorbitanten Dauer von mehr als 100 Tagen selbst unter Zugzwang gesetzt, nicht nur einen banalen Spesenbeschiss anklagen zu können.

So verkantet war der Fall von Anfang an, begleitet von einem unablässigen Strahl von durchgesickerten internen Ermittlungsergebnissen, mit denen das mediale Terrain für eine Vorverurteilung planiert werden sollte. Erfolgreich, und Hauptprofiteur dieser durchgestochenen Dokumente war ausgerechnet – Rutishauser.

Der halst heute: «Es ist ein echter Schildbürgerstreich, den sich das Zürcher Obergericht leistet.» Kann man im Rahmen der Meinungsfreiheit als juristischer Laie so sehen. Allerdings hat wohl auch der Chefredaktor die konzise, knappe und vernichtende Begründung des Beschlusses des Obergerichts gelesen. Was ihm aber offensichtlich nicht in den Kram passte.

Dass er zudem dem Obergericht vorwirft, es habe selbst das Unterlassen von Übersetzungen nicht beanstandet, nehme das nun aber als einen von zwei Vorwänden, um nicht nur das Urteil, sondern auch die Anklageschrift zu kippen, zeugt doch von tiefem Unverständnis juristischer Feinheiten.

Wie ein begossener Pudel, auch diese Würdigung unterlässt Rutishauser, steht nun der Staatsanwalt mit dem länglichen Namen da. Solche Niederlagen pflastern seinen Weg an die Spitze der Staatsanwaltschaft. Eine Anklage gegen Martin Ebner wurde vom Bezirksgericht des Saales verwiesen, auch eine seltene Klatsche. In einem anderen Prozess nahm sich der Staatsanwalt dank seines lockeren Mundwerks wegen Befangenheit selbst aus dem Rennen, selten blöd. Und nun noch das. Was als krönender Abschluss einer jämmerlichen  Karriere gedacht war, gerät zum Desaster sondergleichen.

Das wären genügend Gründe für Rutishauser gewesen, sich aufzuregen. Aber statt auf den eigentlichen Versager prügelt er auf das Obergericht ein, das doch nur zu retten versucht, was bei diesem Justizskandal noch zu retten ist.

Cui bono?

Die wichtigste Frage in der Vincenz-Affäre.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Das drakonische Urteil des Bezirksgerichts Zürich gegen den gefallenen Starbanker und seinen Kompagnon wird an die nächste Instanz weitergezogen. Um die Zwischenzeit zu überbrücken, wird in den Medien wild spekuliert. Wovon lebt Vincenz eigentlich? Wie kann er mit 2’200 Franken AHV seine fünf Häuser unterhalten? Wie hoch ist sein Schuldenberg? Was kommt da noch alles drauf, wenn er tatsächlich Gelder in Millionenhöhe zurückzahlen müsste?

Mehr geht da nicht mehr, weil eigentlich alle saftigen und weniger saftigen Details aus seinem Geschäfts- und Privatleben bereits an die Öffentlichkeit gelangten. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang bleiben aber nach wie vor unbeantwortet.

Also hat ZACKBUM sie dem Zivilkläger Raiffeisen gestellt. Sie liegen auf der Hand:

  1. Zwei voneinander unabhängige Quellen bestätigen mir, dass diverse Dokumente, die entweder dem Geschäftsgeheimnis von Raiffeisen unterliegen oder dem Amtsgeheimnis der Staatsanwaltschaft, via Raiffeisen, bzw. via deren juristische Vertretung den Medien zugespielt wurden. Trifft das zu?

  2. Raiffeisen hatte sich bei der Strafuntersuchung als Privatkläger angeschlossen. Damit war sichergestellt, dass Raiffeisen sämtliche Untersuchungsakten erhält. Insbesondere dem Oberchefredaktor Arthur Rutishauser von Tamedia wurde eine ganze Reihe von Dokumenten, darunter auch Spesenabrechnungen von Pierin Vincenz, zugespielt. Auch eine rein logische Deduktion lässt nur einen Schluss zu. Zugang zu diesen Untersuchungsakten hatte die Staatsanwaltschaft, bis zu einem gewissen Grad die damals Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Von diesen Parteien konnte nur die Bank daran interessiert sein, dass die Dokumente an die Öffentlichkeit kommen, um den Ruf von Vincenz zu ramponieren. Kann Raiffeisen diese Deduktion bestätigen?

  3. Raiffeisen ist zudem mit Vincenz/Stocker noch in eine zivilrechtliche Auseinandersetzung verwickelt; es geht um eine strittige Zahlung in der Höhe von über 100 Millionen Franken, auf die die beiden Anspruch erheben, während Raiffeisen einen Grundlagenirrtum geltend macht. In welchen Status befindet sich diese Auseinandersetzung?

Man muss nicht Ockham sein, um zu diesen Fragen aufgrund von Tatsachen zu kommen. Also bekam Raiffeisen reichlich Zeit, neben dem Ostereiersuchen sich die Antworten zu überlegen.

Leider kam dabei nur ein Windei heraus:

«Raiffeisen Schweiz verzichtet auf eine Stellungnahme.»

«Die A…lochkarte gezogen»

In diesem Titelzitat ist die ganze Verlogenheit der Medien konzentriert.

Es ist Rampenverkauf im Fall Vincenz. Der Prozess biegt in die Zielgerade ein; nach kürzerer oder längerer Schamfrist wird das Urteil verkündet. Danach wird appelliert, man sieht sich so in einem Jahr vor dem Obergericht Zürich, dann vor dem Bundesgericht. Wer weiss, vielleicht auch noch in Strassburg.

Die Aufmerksamkeits- und Erregungskurve hat ihren Höhepunkt überschritten. Zum Urteil ist der Stehsatz schon geschrieben. Unterbietet es deutlich die für die Hauptangeklagten geforderten sechs Jahre Knast, dann hat der Staatsanwalt eine weitere Klatsche abgeholt.

 

Bleibt es im unbedingten Bereich oder liegt es nur unwesentlich unter dem Strafantrag, dann haben die Beiden ihre wohlverdiente Strafe gekriegt, wird zu wildem Spesengebaren und dem Schaufeln in den eigenen Sack ein Riegel geschoben.

Ist noch etwas nicht ausgeschlachtet worden?

Aber vorher muss noch weg, was man noch im Archiv hat. Das ist nicht mehr allzu viel, nachdem drei Jahre lang eigentlich jedes Dokument, das während der elend langen Strafuntersuchung zum Vorschein kam und sich skandalisieren liess, den Weg in die Medien fand.

Verklemmt ein Wort nicht ausschreiben,
aber ungehemmt aus vertraulichen Protokollen zitieren …

Also Höhepunkt die gesamte Anklageschrift, die schneller in der Presse war als bei den Angeklagten. Dass das alles dem Amtsgeheimnis unterliegt, ach ja, ein paar müde Ermittlungsversuche gegen unbekannt, pro forma und aussichtslos.

Dabei hätte eine Überwachung der Kommunikationsmittel einschlägig bekannter Journalisten genügt, um das Offenkundige zu beweisen. Da weder Lukas Hässig noch Arthur Rutishauser in die elektronischen Archive eingebrochen sind, wurden ihnen all die saftigen Trouvaillen zugesteckt.

Angefangen mit einer dubiosen Banküberweisung, die unter klarem Bruch des theoretisch immer noch existierenden Bankgeheimnisses ihren Weg zu «Inside Paradeplatz» fand. Erst viel, viel später bequemten sich die Strafverfolgungsbehörden, Untersuchungshandlungen deswegen zu imitieren.

Ene mene, mu, wer war’s?

Zudem sind die möglichen Quellen an drei Fingern abzählbar. Die Staatsanwaltschaft, was bei dem Ausmass der geleakten Dokumente sehr unwahrscheinlich ist und keinerlei Präzedenzfälle kennt. Dass der Staatsanwalt die Medien und vor allem Rutishauser dafür instrumentalisierte, immer wieder das baldige Ende der Untersuchung anzukündigen – bis das so lächerlich wurde, dass es fortan unterblieb – geschenkt. Aber Weiterleitung von beschlagnahmten Unterlagen? Ausgeschlossen.

Kenntnis davon hatten die Beschuldigten, inzwischen Angeklagten. Plus deren Anwälte. Dass hier ein Interesse vorhanden sein könnte, oberpeinliche Details von Spesenrittertum und fragwürdigem Geschäftsgebaren an die Öffentlichkeit zu bringen, kann man ausschliessen.

Bleibt der dritte Finger. Auch ein Privatkläger hat vollständige Akteneinsicht. Raiffeisen ist Privatkläger und hat mit Vincenz und Stocker auch noch zivilrechtlich ein paar Hühnchen zu rupfen. Aber natürlich gilt die Unschuldsvermutung, of course.

Nun räumt Arthur Rutishauser in der aktuellen «SonntagsZeitung» noch die letzten Reste aus seinem Archiv weg und zitiert ausführlich aus Abhörprotokollen von Telefonaten, die zwischen den Hauptbeteiligten und auch dem damaligen CEO von Raiffeisen geführt wurden.

Dass der Beitrag lausig redigiert ist, Tipp- und Orthografiefehler enthält, den Nachfolger von Vincenz als seinen Vorgänger adressiert – alles Indizien für die zunehmende Qualitätsverluderung bei Tamedia.

Ohne Wissen der später Angeklagten wurden im Februar 2018, kurz vor ihrer Verhaftung, die Telefone von Pierin Vincenz und Beat Stocker abgehört. Anlass dazu bot eine Strafanzeige, die die Kreditkartenfirma Aduno eingereicht hatte.

Der interne Knatsch bei Investnet

Wenn die Protokolle echt sind, wovon man ausgehen muss, zeichnen sie die Auseinandersetzung nach, die zwischen den Gründern von Investnet und dem in Ungnade gefallenen Vincenz stattfanden. Der war an der Firma beteiligt und Präsident des Verwaltungsrats.

Man wollte sich nun dringend von ihm trennen, während Vincenz frustriert feststellte, dass er ja die «Arschlochkarte gezogen» habe. Das sei auch so, bestätigte einer der Investnet-Gründer gegenüber Stocker.

Dann geben die Aufzeichnungen ein eigentlich übliches Gefeilsche wieder; Vincenz wollte 20 Millionen plus spätere Gewinnbeteiligung von 15 Millionen für seinen Ausstieg, Investnet wollte nur 10 Millionen zahlen. Dann wurde Druck aufgesetzt; das Angebot gelte noch 24 Stunden, dann sei Schluss. Vincenz lehnte ab und bestand auf mindestens 32 Millionen.

Eigentlich wollte er Anfang März sich ein, zwei Wochen Ferien in der Karibik und eventuell in Brasilien gönnen. Stattdessen wurden Vincenz und Stocker am 27. Februar verhaftet und blieben bis 12. Juni 2018 in U-Haft.

Das beendete das Gefeilsche sozusagen mit anderen Mitteln. Zudem sind die beiden bis heute mit Raiffeisen über Kreuz, dabei geht es um über 100 Millionen Franken. Hintergrund sind komplizierte Vertragswerke. Grundlagenirrtum, Aktionärsbindungsverträge, Juristenfutter satt.

Wo eigentlich die Musik spielt …

Aber auf diese Zusammenhänge wird kaum bis nie hingewiesen. Es siegt das fast kindische Vergnügen, immer wieder aus streng vertraulichen, durch das Amtsgeheimnis geschützten Dokumenten und Protokollen zu zitieren.

Immerhin, Rufschädigung findet dadurch nicht mehr statt; der Ruf von Vincenz ist vollständig und unwiderruflich ruiniert. Natürlich gilt für ihn – kicher, gröl, schenkelklopf – weiterhin die Unschuldsvermutung.

Für Rutishauser allerdings nicht. Nur macht das ihm nix.

Vincenz-Prozess: ein Monster

Auf die nächste Woche freut sich Raiffeisen Schweiz sicherlich.

Von Dienstag bis Freitag findet der Prozess gegen Pierin Vincenz und sechs Mitangeklagte statt. Es wird eine Monsterveranstaltung.

Die «Abba Story» und «Marco Rima» sind abgesagt im Volkshaus Zürich. «Der Nussknacker» und «Schwanensee» werden aber gegeben.

Gleichzeitig findet im grossen Theatersaal dank grosser Nachfrage der Monsterprozess gegen den gefallenen Starbanker von Raiffeisen statt.

Theatersaal: Normalerweise geht’s so zu …

Schon die Vorgeschichte sprengt jede Dimension. Im Dezember 2017 wurde eine Strafanzeige gegen Vincenz eingereicht, im Februar 2018 wurden er und ein Mitangeschuldigter verhaftet und schmorten 106 Tage in U-Haft. Das ist noch keinem anderen Schweizer Bankführer widerfahren, obwohl es genügend gäbe, die es verdient hätten.

Ein Staatsanwalt unter Druck

Damit wurde die Affäre zum Skandal. Mit dieser drakonischen Massnahme setzte sich ein zuvor mehrfach gescheiterter Staatsanwalt unter Erfolgsdruck. Er begann, wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu ermitteln. Vincenz und sein Kompagnon sollen zum Schaden von Raiffeisen in den eigenen Sack gewirtschaftet haben.

Schwierig zu beweisen, vor allem braucht es den Nachweis des Vorsatzes. Also eierte der Staatsanwalt rum und wechselte plötzlich auf Spesenbetrug. Ebenfalls ein Straftatbestand, leichter zu beweisen – aber kein Grund für diese U-Haft. Nun versucht er, das zu einem gewerbsmässigen Betrug hochzuzwirbeln, damit er nochmals drakonische 6 Jahre Gefängnis für die beiden Hauptangeklagten fordern kann.

Von der Ermittlung an dauerte es bis November 2020, bis die Strafanklage fertig war. Drei Jahre. Diverse Vergehen sind bereits verjährt oder in Gefahr, zu verjähren. Im Verlauf der Untersuchung wurden unzählige Einvernahmen durchgeführt, Hausdurchsuchungen, Unterlagen im Gigabyte-Bereich beschlagnahmt und ausgewertet.

Die Öffentlichkeit war immer informiert

Viel skandalöser war allerdings, dass im Verlauf der Untersuchung ständig interne Unterlagen an die Medien durchgestochen wurden. Konkret an den Oberchefredaktor von Tamedia. Arthur Rutishauser konnte Mal um Mal mit saftigen Details über Spesenabrechnungen, Ausflüge ins Rotlichtviertel von Zürich und andere anrüchige Verhaltensweisen von Vincenz berichten.

Zugang zu all diesen dem Amtsgeheimnis unterliegenden Dokumenten hatten nur drei Beteiligte. Die Staatsanwaltschaft, die Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Man überlege.

Als Höhe- oder eher Tiefpunkt der Affäre wurde die 368-seitige Anklageschrift schneller den Medien zugespielt als dass sie per Paketpost bei den Angeschuldigten landete. Mit all diesen Schmankerln wurde Reputation und Image des ehemaligen Starbankers rettungslos zerstört.

Die Floskel «es gilt die Unschuldsvermutung» wurde zur Lachnummer. Aber die Mainstream-Medien hatten Nachholbedarf, nachdem der Einzelkämpfer Lukas Hässig als Erster auf mögliche Unregelmässigkeiten im Finanzhaushalt von Vincenz hingewiesen hatte. Was lange Zeit niemand aufnahm.

Natürlich darf man auf keinen Fall von Vorverurteilung sprechen, denn es gilt eben die Unschuldsvermutung. Selten so gelacht.

Reden und reden und reden

Nun hat sich die 9. Abteilung des Bezirksgerichts Zürich vorsorglich erkundigt, mit welchem Zeitraum sie für die Plädoyers rechnen müsse. Denn in der Schweiz gilt das schöne Prinzip, dass während der Verhandlung nicht Stunden und Tage Akten gewälzt werden. Deshalb dauern hier solche Prozesse entschieden kürzer als beispielsweise in Deutschland.

Allerdings lupfte es dem vorsitzenden Richter Sebastian Aeppli Hut und Robe, als er anfing, die Angaben zusammenzuzählen. Alleine der Staatsanwalt träumt von einem Plädoyer von sieben Stunden. Insgesamt, wenn auch alle Verteidiger das Wort ergreifen und lange nicht mehr loslassen, ergäbe das einen Sprechmarathon von 39 Stunden.

Theatersaal, neues Stück.

Laut «Inside Paradeplatz» hat daher der Richter die Parteien gebeten, ihre Ausführungen zu «verdichten». Auf max. 4,5 Stunden pro Nase und Mund. Das machte dann, der Privatkläger Raiffeisen ist in den 39 Stunden noch nicht inbegriffen, das machte also für sieben Angeklagte, einen Staatsanwalt und einen Privatkläger «nur» noch 40,5 Stunden. Es geht bei dem Prozess ja um Zahlen, aber das scheint nicht wirklich die Kernkompetenz des Richters zu sein.

Theater im Theatersaal

Die zahlreich erwarteten Zuschauer müssen sich auf jeden Fall auf harte Zeiten einrichten. Es gibt aber einen Lichtblick. Da der Theatersaal einige Male für anderes Theater gebucht ist, muss jeweils so gegen 17 Uhr abgebrochen werden.

Ganz harte Teilnehmer können sich anschliessend «Dornröschen» oder «Schwanensee» reinziehen. Aufgeführt vom «Russian Classical Ballett». Ausser, das würde zur Truppenbespassung an der ukrainischen Grenze abkommandiert.

Gerichtsszene. Pardon, «Schwanensee».

Dort geht es allerdings um Krieg und Frieden, hier nur um eine skandalöse öffentliche Hinrichtung. Apropos, das grosse Werk Tolstois dauert in der Hörbuchfassung lediglich 28 Stunden

Der Raiffeisen-Mann mit Vergangenheit

76 Prozent Ja für den nächsten VR-Präsidenten von Raiffeisen Schweiz. «20 Minuten» zählt nach.

Thomas A. Müller hat eine Vergangenheit. Hoffentlich hat er auch eine Zukunft.

Glanzresultat ist anders. Sandra Lathion bekam fast 95 Prozent aller Stimmen bei ihrer Wahl in den Verwaltungsrat. Dabei ist die Multi-Rätin (Swisscom) gerade von ihrem Mandat bei der Walliser Kantonalbank zurückgetreten, um bei Raiffeisen wohl mehr Geld zu verdienen.

Müller hingegen sass schon im VR von Raiffeisen; eigentlich war es ein Ding der Unmöglichkeit, dass er nicht gewählt würde. Obwohl er sich artig «für das in mich gesetzte Vertrauen» bedankt, ist eine Dreiviertelmehrheit zwar kein Schlag ins Gesicht, aber doch ein kräftiger Klaps auf die Finger.

Hier ist sich «20 Min» sicher: «Mit 70 Prozent gewählt».

Denn innerhalb von Raiffeisen waren sich einige Genossenschafter nicht so sicher, ob Müller der richtige Mann für den Posten ist. Bei der Bank ist man verständlicherweise etwas empfindlich, was mögliche Probleme betrifft. Der Schönwetter-Kapitän Rüegg-Stürm trat mitten im Vincenz-Sturm schlagartig zurück, nachdem er zuvor selbst die absurdesten Spesenrechnungen von Pierin Vincenz durchgewinkt hatte. Als HSG-Professor für gute Firmenführung, eine Lachnummer.

Nachgezählt? Hier sind’s 76 Prozent.

Sein Nachfolger wiederum stolperte über eine Liebesaffäre, erlegt durch die rachsüchtige verlassene Geliebte. Auch CEO Gisel, der für das beste Jahresresultat aller Zeiten gesorgt hatte, wurde kurz vor der damaligen Bestätigungswahl abgeschossen.

Abschussversuch über die «SonntagsZeitung»

Das versuchte man nun auch wieder bei Müller. Gewehr bei Fuss steht für solche Aktionen immer der Oberchefredaktor von Tamedia. Arthur Rutishauser zitierte fleissig in der «SoZ» aus ihm zugespielten Dokumenten, die ein schlechtes Licht auf Müller in seiner Zeit bei der Bank J. Safra Sarasin werfen. Noch als Sarasin hatte die Basler Privatbank zuvorderst bei Cum/Ex mitgespielt. Eine Trickserei, mit der alleine der deutsche Fiskus um Milliarden geprellt wurde.

Müller hatte damals eine führende Position in der Bank, wusste aber natürlich von nichts. Lukas Hässig vom Finanzblog «Inside Paradeplatz» versuchte, Müller noch in die Pleite des deutschen Windreich-Imperiums zu verwickeln. Aber der Besitzer des Konkurs gegangenen Offshore-Stromproduzenten liess im Interview nichts auf Müller kommen.

Dann gab es noch seine Zeit bei der Swiss Life, als sogenannte Versicherungswrapper dazu dienten, Schwarzgelder einzupacken und somit verschwinden zu lassen. Auch davon wusste Müller natürlich nichts, und die Versicherung kam mit vergleichsweise harmlosen 70 Millionen Dollar Busse in den USA davon.

Hat der Mann mit Vergangenheit auch eine Zukunft?

Also ist Müller ein Mann mit Vergangenheit. Aber welcher 56-jährige Banker hat die nicht, wenn er schon einige Jährchen auf dem Finanzplatz Schweiz mitspielt. Nun sollte der VRP der drittgrössten und systemrelevanten Bank kein Frühstücksdirektor sein, sondern die Grundzüge von Strategie, Ausrichtung und zukünftiger Entwicklung bestimmen.

Von Rüegg-Stürm war diesbezüglich nie etwas zu hören, er überliess das Feld vollständig dem Starbanker Vincenz, der schliesslich einen wesentlichen Anteil am unaufhaltsamen Aufstieg von Raiffeisen hatte. Lachappelle versuchte es in seiner kurzen Zeit mit der Wiederbelebung des alten One-Bank-Modells, mit dem schon Lukas Mühlemann bei der CS krachend auf die Schnauze gefallen war.

Vergangenheit (links, rechts), Zukunft (Mitte)? Screenshot CH Media.

Von Müller hört man bislang nur ziemlich ausgelatschte Allgemeinplätze. Die geschätzte Leserschaft gönne sich einen Expresso und kämpfe sich tapfer hier durch:

«Raiffeisen verfügt mit ihrem genossenschaftlichen Geschäftsmodell und ihrer einzigartigen Kundennähe über eine ausgezeichnete Basis, ist operativ gut unterwegs und hat mit der Gruppenstrategie die Weichen für die Zukunft gestellt. Es gilt, den erfolgreich eingeschlagenen Weg weiterzugehen und Raiffeisen im Sinne unserer Kundinnen und Kunden sowie Genossenschafterinnen und Genossenschafter weiter voranzubringen.»

Wer noch wach ist: um eine Zukunft zu haben, muss Müller da doch gewaltig nachlegen. Modernisierung der Bank, Digitalisierung, Zukunft des Hypothekarmarktes, auf dem Raiffeisen Nummer eins ist, Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen St. Galler Zentrale und den selbstbewussten rund 200 Genossenschaftsbanken, Einhaltung aller Compliance-Vorschriften einer systemrelevanten Bank, da liegen einige Brocken vor ihm.

Ob er den Weg freimachen kann oder eine weitere Übergangslösung sein wird, das wird sich in den nächsten Monaten entscheiden, wenn er seine wolkigen Worte zum Antritt mit Inhalt füllen muss.

Zumindest eine Gefahr besteht wohl kaum. Einen Firmen-Privatjet wird Müller nicht benützen.

Es geht nur ums Geld

Liebeleien, Rotlichtspesen, öffentliche Schlammschlachten? Bei Raiffeisen wirken triebstarke Männer.

Über Jahre hinweg konnten gut angefütterte Journalisten eine Sottise nach der anderen aus dem Triebleben des gefallenen Raiffeisenstars Pierin Vincenz veröffentlichen. Spesenabrechnungen, die nur aus diesem Wort, einer fünfstelligen Zahl und einer Unterschrift bestanden. Durchgewinkt. Ein durch eine Terminkollision von zwei Damen des damaligen Oberbosses beschädigtes Hotelzimmer in Zürich: Reparatur auf Firmenkosten.

Als krönender Höhepunkt kommentierten die Medien die 368 Seiten umfassende Anklageschrift, bevor sie per Post die Angeschuldigten erreichte. Das Publikum fühlte sich gut unterhalten – und niemand fragte sich, wo denn die nie versiegende Quelle von Indiskretionen und Verletzungen des Amtsgeheimnisses sprudelte.

Dabei hätte ein einfacher Dreisatz geholfen. Diese Unterlagen kannten die Staatsanwaltschaft, die Angeschuldigten – und der Privatkläger Raiffeisen. Wer von diesen Drei hatte wohl ein Interesse daran, die letzten Reste von Reputation des Mannes zu zerstören, der aus einer verschnarchten Ansammlung von Bauernbanken die Nummer drei auf dem Finanzplatz Schweiz gemacht hatte?

Noch lange nicht das Ende einer Affäre.

Worin besteht denn dieses Interesse genau? Auf einem sowieso schon am Boden liegenden Vincenz weiter rumzutrampeln, das kann es ja nicht sein. Eine auf sehr wackeligen Füssen stehende Anklage wegen angeblicher ungetreuer Geschäftsbesorgung befördern: schon eher. Denn ein vorbestrafter Vincenz hat einen schwächeren Stand in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, wo es wirklich um Kohle geht.

Es geht nicht um Spesenbetrug. Es geht um viel Geld

Genauer gesagt um rund 125 Millionen Franken. Dagegen sind Spesen, an beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen und Champagnerkorken im «Red Lips» knallen lassen, wahrlich Peanuts.

In Wirklichkeit ist die Öffentlichkeit mit all diesen Nebelpetarden und Blendgranaten getäuscht worden. In Wirklichkeit geht es darum, zwei Unternehmer um ihren Anteil an profitablen Geschäften zu prellen. Nämlich Vincenz und seinen Kompagnon.

Es ist in der Kriegsführung und in juristischen Schlachten nicht völlig entscheidend, aber entscheidend wichtig, mit seinem Narrativ die öffentliche Meinung zu beherrschen. Das ist Raiffeisen mitsamt ihren juristischen und publizistischen Hilfstruppen gelungen. Stellen wir dagegen eine Darstellung, die faktengestützt ist.

These: Raiffeisen ficht sogar feste Vereinbarungen und Verträge an, will sie wegen Grundlagenirrtum für nichtig erklären lassen. Einziger Zweck: Vincenz und seinem Kompagnon zustehende Millionenbeträge sollen ihnen vorenthalten werden.

Die Time Line der Ereignisse beweist eindeutig, wie planvoll und diabolisch dieses Vorgehen war. Von der Einreichung einer ersten Strafanzeige über eine weitere, die Provokation der U-Haft von über drei Monaten, um genügend Zeit zu haben, das Vorhaben ungestört auf den Weg zu bringen, bis hin zur öffentlichen Diskreditierung.

Im Januar 2018 nahm die Sache Fahrt auf

Am 22. Januar 2018 nahm die Staatsanwaltschaft (StA) zum ersten Mal Einsicht in die Untersuchungsakten der FINMA in Sachen Commtrain und Investnet. Die Ausweitung der Strafuntersuchung am 8. Februar 2018 erfolgte unverständlich schnell, da in dieser kurzen Zeit nicht nur FINMA-Dokumente, sondern zwei externe Gutachten von Deloitte und Prager Dreifuss gesichtet worden sein sollen, alleine hier schon 507 Seiten plus Tausende Seiten Beilagen.

Mit bedenklicher Geschwindigkeit kondensierte die StA ihre Strafthese: «Makro-Frontrunning von PV und BS mit verschiedenen Gehilfen. In der Dimension von volkswirtschaftlich schädlichen Auswirkungen».

Das ermöglichte der StA, ab Februar 2018 die Mobiltelefone der Beschuldigten rund um die Uhr zu überwachen. Offiziell informierte die StA Raiffeisen erst Ende Februar, dass gegen vier Beschuldigte ein Strafverfahren wegen mutmasslich ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet worden sei.

Hier wird die eigentliche Absicht deutlich erkennbar: Das Gutachten der Kanzlei Prager Dreifuss im Auftrag von Raiffeisen brachte zwar keine strafrechtlich relevanten Erkenntnisse, aber in ihm musste auch abgeklärt werden, ob die Möglichkeit bestünde, einen Aktionärsbindungsvertrag u.a. mit Vincenz im Nachhinein aus wichtigem Grund für nichtig erklären zu lassen.

Gewaltiger Schaden – wofür?

In ihrer Untersuchungswut hinterliess die StA eine Schneise der Zerstörung. 12 Hausdurchsuchungen, Vermögensbeschlagnahmungen in Millionenhöhe, rund 145 GB elektronische Datensicherung, Abführen in Handschellen, Verwahrung im Polizeigefängnis Zürich, Kontaktverbote unter bis zu 80 Personen, mehr als 200 ganztägige Einvernahmen.

Aus all diesen Windungen und Wendungen entstand eine dreijährige Ermittlung, 9 Beschuldigte, 50 weiter Auskunftspersonen und Zeugen, über 85 GB Beweismaterial mit rund 25 Millionen PDF-Dokumenten, sieben verschiedene Sachverhalte und einer Betretung von Neuland mit dem Betrugsvorwurf, basierend auf nicht korrekt abgerechneten Spesen.

Mit allen Weiterzügen könnte das Verfahren locker bis 2025 dauern. Dabei hofft die StA wohl in erster Linie darauf, dass einer der Beschuldigten, angesichts von dann 7 Jahre gesperrten Vermögenswerten, das Handtuch wirft.

Und Raiffeisen hofft darauf, dass zwei verurteilte Straftäter, oder zumindest durch das jahrelange Verfahren zermürbte Menschen, deren Ruf, Reputation und Lebenswerk unabhängig vom Ausgang ruiniert wurden, keine nennenswerte Gegenwehr gegen die Entwendung von Gewinnbeteiligungen entfalten würden, durch die Nichtigerklärung von verbindlichen Verträgen.

Dass zwei Anwaltskanzleien dabei Millionen verdienten, weitere Millionen in vergleichbaren Prozessen in Aussicht haben, ist ein weiteres hässliche Ergebnis.

Oder wie schreibt der ermittelnde Staatsanwalt in einem anderen Zusammenhang so richtig:

Wenn genügend Empörung geschürt worden ist, wird die strafrechtliche Aufarbeitung davon beeinflusst, die «Schuldigen» zu bestrafen. Schuld oder Unschuld spielt dabei dann keine Rolle.

Natürlich ist auch das hier ein Narrativ, das zwar mit genügend Indizien untermauert ist, aber keinen Anspruch darauf erhebt, die einzige Wahrheit zu beinhalten.

Cui bono – wem nutzt es?

Aber die alte Frage bei dieser Art von öffentlichen Kampfhandlungen, cui bono, hilft auch hier. Es gibt nur zwei Nutzniesser bei dieser Affäre. Zum einen ein Staatsanwalt, der gegen Ende seiner Karriere ein einziges Mal ein Erfolgserlebnis einfahren möchte, nachdem er bei ähnlichen Strafuntersuchungen bereits fürchterlich in den Senkel gestellt wurde.

Der blutrote Raiffeisen-Platz beim Hauptsitz in St. Gallen.

Der Hauptnutzniesser ist aber Raiffeisen. Man konnte sich so aus dem Schatten des Übervaters Vincenz herausarbeiten, dessen unternehmerischer Leistung unbezweifelbar der Erfolg der Bank zu verdanken ist.

Indem sein Ruf völlig ruiniert ist, indem er im Ruch steht, ein moralisch verworfener Mensch zu sein, der zudem in den eigenen Sack wirtschaftete und kein treuer Diener seines Arbeitgebers war, wird seine Position im eigentlich entscheidenden Zivilprozess geschwächt.

Zudem hat diese ewig währende Strafuntersuchung den schönen Nebeneffekt, dass durch die Arretierung fast aller Vermögenswerte die beiden Hauptbeschuldigten immer stärker in eine finanzielle Bredouille geraten. Was sie weichklopfen könnte, auf die ihnen ihrer Meinung nach zustehenden 125 Millionen Franken zu verzichten, bzw. sich mit einem Trinkgeld abspeisen zu lassen.

Bevor sich dann ab Ende Januar wieder die volle Aufmerksamkeit auf den Strafprozess richten wird, wäre es für die vielen Wirtschaftsjournalisten in der Schweiz doch eine verdienstvolle Aufgabe, diesen Aspekt der Affäre endlich einmal in seiner ganzen Bedeutung zu würdigen.

Es geht nicht um zu Spesenbetrug geschrumpfte ungetreue Geschäftsbesorgung. Es geht nicht um eine Handvoll möglicherweise suspekter Hallodri-Spesen. Es geht um viel, sehr viel Geld, um einen dreistelligen Millionenbetrag. Dort liegt das eigentliche Schlachtfeld.

Verborgen hinter den medialen Nebeln der Reputationsvernichtung.

Affäre Lachappelle: das Ende

Verfahren eingestellt, alle Vorwürfe haltlos. Das ist das Ende eines Medienskandals.

Den VR-Präsidenten von Raiffeisen kostete er den Job, Guy Lachappelle wurde persönlich schwer beschädigt. Die Journalistenmeute zieht weiter.

Weder Tamedia noch CH Media noch Ringier konnten widerstehen. Eine aussereheliche Beziehung, die ausser Kontrolle geraten war. Eine rachsüchtige Ex-Geliebte, die den Banker mit Strafverfahren überzog und die Medien kräftig anfütterte.

Es erschienen Dutzende von Artikeln über diesen Fall. Herausragend wie meist Arthur Rutishauser, der Oberchefredaktor von Tamedia, und Pascal Hollenstein, die publizistische Leiter nach unten von CH Media.

Jetzt vermeldet das «Tagblatt»:

««Sämtliche Anschuldigungen haben sich als haltlos erwiesen», teilte Lachappelles Anwalt am Dienstag mit. Der Staat übernehme die Kosten des Verfahrens

Auf dem Höhepunkt der Affäre, als Lachappelle seinen Rücktritt bekannt gab, feuerte Rutishauser eine ganze Tamedia-Seite ab. Dabei wird ein höchst privater E-Mail-Verkehr im Faksimile der Öffentlichkeit präsentiert. Damit wurde Tamedia angefüttert, diese Mail schickte das Medienhaus an Lachappelle mit der inquistorischen Forderung um Stellungnahme.

Rutishauser gnadenlos: «bleiben Fragen offen».

Lachappelle sah keinen anderen Ausweg mehr als Rücktritt. Dennoch trat Rutishauser in einem Kommentar nach, mit der üblichen Nummer: «Trotz Rücktritt bleiben Fragen offen». Die Frage, ob es wirklich Berichterstatterpflicht sei, mit einem privaten Mailaustausch, der einem zugesteckt wurde – von wem wohl? – hausieren zu gehen, beantwortete er nicht. Wäre auch unstatthaft für einen Konzern, der regelmässig gestohlene Geschäftsunterlagen ausschlachtet und die Hehlerware als Leaks oder Papers verkauft.

Man kann Journalismus noch mehr tieferlegen

Ein paar Stufen nach unten ging es mit der Berichterstattung von Hollenstein. Zusammen mit Florence Vuichard meldete er sich im Qualitätsmedium «watson» nach dem Rücktritt zu Wort: «Doch hat Lachappelle am Donnerstag wirklich die ganze Wahrheit gesagt? Zum Buch und zu seiner Ex-Partnerin? Dieser Zeitung liegt sowohl die Klage Lachappelles vor als auch die Klageantwort seiner Ex-Partnerin. Das letzte Dokumente datiert vom April 2021. Beides sind Parteischriften. Doch der Grad der Widersprüchlichkeit ist bemerkenswert.»

Wer hat denn wohl dran gedreht?

Dann zitiert Hollenstein, der ehrenamtliche Lautsprecher von Jolanda Spiess-Hegglin, den «renommierten Medienanwalt Rudolf Mayr von Baldegg», tätig für die Ex-Geliebte, also parteiisch bis zum Abwinken: «Es sei Lachappelle selber gewesen, «der quasi die Figur des Joe für sich annektiert hatte und sich völlig unmotiviert gegenüber mehreren Personen in seinem Umfeld dahingehend geäussert» habe, heisst es in der Klageantwort der Ex-Partnerin. Es sei davon auszugehen, dass es Lachappelle darum gegangen sei, seine Ex-Partnerin «insbesondere an ihrem Arbeitsplatz in Misskredit zu bringen und beruflich und privat zu verunglimpfen und finanziell zu schädigen».»

Audiatur et altera pars? Wer kann denn noch Latein …

Unterste Schublade des Journalismus; «she said, he said», nennt man das, wenn sich ein getrenntes Paar schriftlich fetzt: «Trennung von der Ehefrau, Zusammenzug, öffentliche Auftritte als Paar. Was stimmt? Die Fragen sind persönlich und gehen die Öffentlichkeit im Grunde nichts an. Doch Lachappelle selber war es, der am Donnerstag Intimes an die Öffentlichkeit trug. Zudem sind die Fragen zentral, um den Rechtsstreit um das verbotene Buch der Ex-Partnerin zu beurteilen.»

Das Feigenblatt, um ungehemmt in der Öffentlichkeit schmutzige Wäsche waschen zu können. Um zu den inquisitorischen Fragen zu gelangen: «Was ist wahr an dieser Beziehungsgeschichte, die Guy Lachappelle vor den nationalen Medien am Donnerstag ausgebreitet hat? Was ist unwahr? Und was lässt sich überhaupt beweisen?»

In solchen Fällen wäre es vielleicht zweckdienlich gewesen, ein Grundprinzip des anständigen Journalismus zu beherzigen: der anderen Seite Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Aber doch nicht Hollenstein, das hat eine journalistische Leiter nach unten nicht nötig.

Hätte er das getan, wäre ihm vielleicht auch die Antwort von Lachappelles Anwalt zuteil geworden, wieso an der Rücktrittspressekonferenz auf diese Anschuldigungen der Ex-Geliebten nicht eingegangen wurde:

««Uns liegt die Strafanzeige nicht vor», begründet dies Lachappelles Anwalt, Jascha Schneider-Marfels. Darum habe sein Mandant am Donnerstag nichts dazu sagen können.»»

Tamedia, auch nicht zimperlich im Umgang mit Lachappelle, hatte immerhin den Anstand, nachzufragen.

Aber damit wollte sich Hollenstein sein Schmierenstück natürlich nicht kaputtmachen lassen. Nun haben sich also alle Vorwürfe in Luft aufgelöst, es bleiben keine Fragen mehr offen. Medienbilanz: ein Desaster.

Sogenannten Qualitätsmedien, die gerne eine zusätzliche Steuermilliarde für ihre wertvolle Tätigkeit hätten, unwürdig.

Ein Feigenblatt macht sich toll. An einem Feigenbaum.

Einer geht noch: dafür gibt es den «Blick»

Den Vogel schoss allerdings der «Blick» ab. Zuerst versemmelte er einen Hintergrundartikel, munitioniert von der rachsüchtigen Ex-Geliebten. Dann beschwerte sich der «SonntagsBlick» über das juristische Vorgehen von Lachappelle. Um am Montag im «Blick» eine Entschuldigung des Verlags für diesen Artikel in die Fresse gehauen zu kriegen; der Jammer-Beitrag wurde umgehend gelöscht.

Zuerst gejammert, dann gelöscht.

Und entschuldigt: «Es war nie die Absicht von Ringier, die Persönlichkeitsrechte von Herrn Guy Lachappelle zu verletzen. Sollte in der Öffentlichkeit ein anderer Eindruck entstanden sein, bedauert dies Ringier in aller Form, weshalb auch die bisherige Berichterstattung zu diesem Thema im Medienarchiv nicht mehr abrufbar ist

Die Ex-Geliebte hat weitgehend ihr Ziel erreicht. Rache via Medien. Lachappelle muss sich fragen, ob sein Rücktritt nicht zu voreilig erfolgte. Aber nach der Affäre Vincenz sah er wohl keine andere Möglichkeit.

Raiffeisen gibt weiter Gutzi

Passend zur Einstellung des Verfahrens hat Raiffeisen nach länglichem Zögern bekannt gegeben, wer denn nun der Nachfolger von Lachappelle werden, den interimistischen VR-Präsidenten ablösen soll. Das VR-Mitglied Thomas A. Müller. Der war früher Finanzchef bei der Basler Privatbank J. Safra Sarasin, dorthin von der Swiss Life geeilt. Angesichts der jüngeren Geschichte dieser Bank kann man sich auf möglichen Spass gefasst machen …

Werfen wir mal die Stichworte US-Steuerstreit, Versicherungswrapper und Cum/Ex in die Runde. Man darf gespannt sein, was Grabungen in der Vergangenheit von Müller ans Tageslicht fördern werden.

Lukas Hässig nimmt auf seinem Finanzblog «Inside Paradeplatz» schon mal Anlauf:

«Are they nuts», sind die bescheuert, so beginnt er vielversprechend seinen Artikel.

Blattschuss: Lachappelle tritt zurück

Raiffeisen im Elend: Vincenz, Gisel, nun auch Guy Lachappelle. Was ist nur mit dem Führungspersonal dort los? Und mit den Medien?

Eigentlich sah es ganz gut für den VR-Präsidenten der Raiffeisen aus. Der Boss der drittgrössten Bank der Schweiz hatte drohende Schlagzeilen über sich niedergekämpft. Mit der Waffe der superprovisorischen Verfügung.

Guy Lachappelle erklärt seinen Rücktritt.

Damit wird präventiv eine Berichterstattung gerichtlich untersagt, wenn nur so ein «besonders schwerwiegender Schaden» abgewendet werden kann. Gemeint ist damit, dass die Wirkung der Veröffentlichung persönlichkeitsverletzender Aussagen, selbst wenn die nachher zurückgenommen werden müssen, nicht mehr wiedergutzumachen wäre. Selbst eine Gegendarstellung, eine Entschuldigung, eine Richtigstellung kann die Zahnpasta nicht mehr in die Tube zurückdrücken.

Deshalb muss der Betroffene – wenn er einen Richter davon überzeugt – die Möglichkeit haben, das präventiv zu verhindern. Superprovisorisch heisst dabei, dass die Gegenseite, ein Unikum in unserem Rechtsstaat, keine Möglichkeit hat, sich dagegen zu wehren. Das ist einem allfälligen ordentlichen Verfahren vorbehalten, das im Anschluss stattfinden muss.

Auch ZACKBUM ist mit diesem Themenbereich in Kontakt gekommen, mehr dürfen wir dazu nicht sagen. Aber Lachappelle selbst hat in einer gestern eilig anberaumten Pressekonferenz selbst die Insidern längst bekannten Vorkommnisse publik gemacht.

Eine Beziehung mit fatalen Folgen

Laut seiner Darstellung hatte Lachappelle im Jahr 2017 eine aussereheliche Beziehung. Nach deren schnellen Beendigung sei er von seiner Ex-Geliebten verfolgt worden. Die habe dann im August 2020 eine «wissenschaftliche Broschüre» über sogenannte «Toxic Leaders» veröffentlichen wollen, in der er sich als nur leicht verfremdetes Beispiel für ein solches Verhalten wiedererkannt habe. In der Psychologie verbirgt sich hinter diesem Modebegriff die sogenannte dunkle Tetrade, bestehend aus den (subklinischen) Persönlichkeitseigenschaften Narzissmus, Machiavellismus, Psychopathie und Sadismus. Die habe sich in jüngster Forschung als besonders geeignet erwiesen, um sozial unerwünschtes Verhalten vorauszusagen.

Deshalb habe er eine superprovisorische Verfügung dagegen erwirkt. Daraufhin sei seine Ex-Geliebte an den «SonntagsBlick» gelangt, der einen Artikel darüber plante. Auch diesen verhinderte er mit einer weiteren Superprovisorischen. Der SoBli beschwerte sich dann über einen angeblichen Vertrauensbruch, da Lachappelle den Inhalt eines vertraulichen Gesprächs mit dem SoBli als Begründung für seine Superprovisorische verwendet habe. Auch diesen Artikel nahm Ringier mit Ausdruck des Bedauerns wieder zurück.

Als Kollateralschäden gab es weitere Massnahmen gegen die Berichterstattung über diese ganze Affäre. Aber die Ex-Geliebte hatte noch einen weiteren Pfeil im Köcher. Laut NZZ erklärte Lachappelle an der Pressekonferenz:

«Er habe aber selbst einen «riesengrossen Fehler» gemacht, in dem er in seiner Zeit als Chef der Basler Kantonalbank seiner früheren Geliebten auf deren Bitte ein bankinternes Dokument zur digitalen Transformation zugestellt habe. Es sei unklug gewesen, dieses Dokument herauszugeben. Die Frau habe dieses E-Mail an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt geschickt, verbunden mit einer Strafanzeige. Auch Medien hätten das Mail erhalten.»

Damit wurde für ihn seine Position unhaltbar und er kündigte seinen Rücktritt per Ende Juli von sämtlichen Ämtern an: «Ich habe einen sehr grossen Fehler gemacht und werde ihn bitter bezahlen müssen, aber ich stehe dazu.»

Über den konkreten Fall hinaus ergeben sich einige Fragen allgemeiner Art. Zentral ist die Beurteilung, wo die schützenswerte Privatsphäre einer Person des öffentlichen Interesses aufhört. Eine aussereheliche Beziehung als solche oder jede Form privater Beziehungen ist sicherlich Privatsache.

Privatsphäre von Fall zu Fall

Ausser, es kommen weitere Umstände hinzu. So stolperte der erfolgreiche und ansonsten unbescholtene Raiffeisen-CEO Patrik Gisel über die Unterstellung, er habe mit einer Verwaltungsrätin von Raiffeisen eine intime Beziehung geführt – als sie noch im Amt war. Da sie dann gleichzeitig eine Aufsichtsfunktion über ihn gehabt hätte, wäre das zumindest problematisch gewesen. Obwohl Gisel darauf bestand, dass die Beziehung erst nach dem Rücktritt der Dame begonnen habe, stellte er sein Amt zur Verfügung.

Von all den Verwicklungen und Verquickungen von Privatem und Geschäftlichem bei Pierin Vincenz ganz zu schweigen. Dass es immer wieder Raiffeisen trifft, mag wohl Zufall sein; eine Konstante ist aber unübersehbar.

In allen drei Fällen war es der gleiche Journalist, der mit angefütterten Unterlagen an die Öffentlichkeit ging. Bei Vincenz nicht als Erster, bei Gisel als Einziger und genau im richtigen Moment vor einer GV, wodurch Hektik ausbrach und Gisel den Hut nehmen musste. Und nun bei Lachappelle, der alle vorherigen Publikationsversuche niederkämpfte.

Echt super? Arthur Rutishauser (rechts).

Vor allem bei diesem Fall stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die Bewahrung der Privatsphäre verteidigt werden kann – und mit welcher Begründung in sie eingedrungen werden darf. Dass der Ständerat gerade die Hürde für die Erlangung einer Superprovisorischen niedriger gelegt hat, ist auch reiner Zufall, aber fatal.

Bedenkliche mediale Entwicklungen

Dass in allen drei Fällen die Unschuldsvermutung, die bis zum Vorliegen eines rechtsgültigen Urteils gelten sollte, bis zur völligen Lächerlichkeit vernichtet wurde, ist bedenklich.

Dass es sich bei allen drei Fällen bislang um blosse Anschuldigungen handelt – auch wenn Lachappelle fehlerhaftes Verhalten einräumt, ändert das nichts daran –, die dennoch zu gravierenden Konsequenzen führten, ist beunruhigend.

Dass sich die dünn und dumm gesparten Medien immer williger dazu hergeben, ohne die genauen Motive zu kennen, sich anonym – wie im Fall der Leaks und Papers – oder mit Absender anfüttern zu lassen, ist ihrem Ruf nicht zuträglich.

Gerade in der Grauzone zwischen vertretbarem öffentlichen Interesse an einer mächtigen Persönlichkeit und deren zu schützender Privatsphäre hat sich hier ein Kampffeld aufgetan, bei dem die Medien – Ankläger, Richter und Henker in einer Person – eine üble und anrüchige Rolle spielen. Ob es um den zu Unrecht beschädigten Ruf von Gunter Sachs selig, um die Vernichtung des Lebenswerks eines schweizerisch-angolanischen Geschäftsmanns geht, gegen den sich ebenfalls alle erhobenen Vorwürfe in Luft auflösten – oder um die drei Herren von Raiffeisen: immer wieder ist es der Oberchefredaktor von Tamedia, der seine Finger in der Affäre drin hat. Ebenfalls ein Fall von mangelnder Compliance, von fehlender Kontrolle.