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Es darf gelacht werden: Richtig gendern mit der SoZ

ZACKBUM sieht sich gezwungen, bereits die zweite Lieferung von «Satire & Gelächter» auf die Rampe zu schieben. Vorsicht, ist nicht kurz. Aber sehr lustig.

Beim Coiffeur lag die aktuelle «Sonntagszeitung» auf dem «Nebelspalter». Den kenne ich schon, unterhaltsam oder witzig ist er weniger. Also griff ich zur SoZ – und wurde nicht enttäuscht.

Der Coiffeur musste mich mehrfach bitten, mich nicht so zu schütteln vor lachen, das täte dem Haarschnitt nicht gut. Also riss ich mich zusammen, aber den Lesern von ZACKBUM möchte ich die gleiche Erheiterung zukommen lassen.

Denn die SoZ hat – neben Corona – endlich ein zweites Schwerpunktthema gefunden. Eine Debatte, eine Auseinandersetzung, die schon lange die ganze Welt in Atem hält. Eine kleine Welt zwar, aber dafür eine lautstarke. Eine mit Zugang zu Multiplikatoren. Also die Welt von Journalisten, die zwar gewohnheitsmässig der deutschen Sprache Gewalt antun, sie auch regelmässig vergewaltigen, mit Gestümper, Gestammel, mit Fehlern, die das flachgesparte Korrektorat, das nur noch aus einem Microschrott-Programm besteht, nicht bemerkt.

Endlich: die Totalwürdigung eines kleinen Sternchens

Aber das wäre ein anderes Thema. Hier geht es um «gendern, aber richtig». Für die Wenigen, die noch nicht mit diesem fundamental wichtigen Thema belästigt wurden: In der deutschen Sprache (in anderen nicht, aber was soll’s, geht’s hier um Logik?) herrscht das sogenannte generische Maskulinum. Das bedeutet, dass angesichts von zwei Geschlechtern in der Realität und drei Genera in der Sprache, plus irgendeinem Idioten (männlich), der das nicht mit Gattung, sondern mit Geschlecht übersetzte, schon länger ein Kampf mottet.

Stern vor dem Kopf: Die Kulturreste bei Tamedia.

Der wird von Gesinnungstätern geführt, die eine fanatische Mission haben und daher wie die meisten Fanatiker alles ausblenden, was ihrer Mission widersprechen könnte. Ihre Mission lautet: durch die übermässige Verwendung des maskulinen Genus bei Personen- und Berufsbezeichnungen werden Frauen diskriminiert, ausgegrenzt. Ist zwar völliger Unsinn, aber dieses Kampffeld hat einen unbestreitbaren Vorteil.

Wie die Flachdenker, die meinen, mit einem Pappkarton vor der Stirn könne man toll demonstrieren, meinen diese Fehlgeleiteten, durchaus vorhandene Diskriminierung qua Geschlecht liesse sich vornehmlich dadurch bekämpfen, dass man die deutsche Sprache verhunzt. Erschwerend kommt noch hinzu, dass Doppelnennungen (Journalist, Journalistin) zwar schon ein Schritt in die richtige Richtung sei. Aber: was ist dann mit dem ganzen Zoo von weiteren Geschlechtern, non-binären, und überhaupt?

Damit verlagerte sich die Verhunzung vom Pflanzen eines Binnen-I oder der absurd falschen Verwendung des Partizips Präsens (Studierende) zum Sternchenhimmel. Da sind wir heute, und die SoZ ist vorne dabei. Sie gehört ja zum einzigen Medienkonzern der Schweiz, bei dem sich Frauen massenhaft über Sexismus, Diskriminierung, Ausschluss, Negierung und vieles andere beschweren.

Da muss Trauer- und Aufklärungsarbeit geleistet werden. Also landet die SoZ gleich einen Viererschlag. Wahnsinn. Sogar ohne Methode.

Kultur besteht bei der SoZ aus einem einzigen Thema

Sagenhafte drei Seiten widmet der «Kultur»-Bund der Sache mit dem Stern. Also allen Platz, den Kultur bei Tamedia noch hat. Bevor dann zwei Seiten TV-Programm (ohne Genderstern!) und als Gipfel eine – natürlich von einem Mann – geschriebene Lobeshymne auf den neuen McLaren Elva folgen. Der Schwanzvergleich: «in 2,8 Sekunden von 0 auf 100. Schluss wäre bei 328 km/h.» Dazu ein Schnäppchen: «1,7 Millionen Euro» zahlt der Mann für diesen Penisersatz, den er bei Regen in der Garage stehen lassen muss.

Aber zurück zum Thema, bei dem Frau und Mann in 0 Sekunden von 0 auf dumm beschleunigen. Zunächst ergreifen die beiden Sprachwissenschaftler Aleksandra Hiltmann und Andreas Tobler (der alte Abschreiber will sich offenbar überall einschleimen) das Wort. Hiltmann qualifiziert sich durch die Unterzeichnung und federführende Lancierung des Frauen-Protestschreibens. Und hat bezüglich Zigeunerschnitzel und so noch etwas gutzumachen.

Worüber äussern sich die beiden? Schwer zu sagen, Genderstern, Genderstern, Genderstern, Glottis-Stopp (sicher gegoogelt), damit mäandern sie sich zur Schlussfolgerung durch: «Gendern ist also nicht einfach eine Modeerscheinung oder ein Sprachspiel – sondern ein Wirtschaftsfaktor. Diversität ist zu einer Frage der gesellschaftlichen Verantwortung geworden, ähnlich wie Nachhaltigkeit oder Umwelt.»

Mit Verlaub, was für ein gequirlter Schwachsinn. Dass Firmen beim Anpreisen ihrer Produkte und dank des Internet-Targeting immer gruppenspezifischer werben, also nicht mehr nur Männlein und/oder Weiblein ansprechen, sondern gerne auch den schwulen, schwarzen Aktivisten in einem Vorort einer Grossstadt, macht das Sprachverbrechen gendern weder zu einem Wirtschaftsfaktor, noch hebt es diesen Unfug auf die Ebene von Nachhaltigkeit oder Umwelt.

Höhepunkt auf Höhepunkt

Ein Höhepunkt in diesem 13’000 Anschläge-Erguss (Pardon) ist die Stelle über den Zürcher AL-Gemeinderat David García Nuñez: «Als Arzt hat er eine wissenschaftliche Studie geleitet, die zeigt, dass auch bei Transmenschen, die den Geschlechtsangleichungsprozess hinter sich haben, die falsche Ansprache traumatisierend wirkt und Depressionen hervorruft.» Liebe Transmenschen, wenn ihr bis hierher gelesen habt: sofort aufhören und den Arzt oder Psychiater konsultieren.

Alleine schon die in diesen Schwulst eingestreuten Regeln für «richtig gendern» sind kabarettauglich.

Schlag zwei: Zu diesem Endlos-Gesülze als wär’s ein Stück aus der «Republik» wird – originell – eine Umfrage unter Schweizer Autoren gestellt: Wie haltet Ihr’s mit dem Stern? Wir vermissen schmerzlich – nein, nicht wirklich – unseren Büchnerpreisträger Lukas Bärfuss, aber der fiel noch nie durch Beherrschung der deutschen Sprache auf.

Die Reaktionen sind entlarvend. Sich zum frauenbewegten Lager zählende Autoren (generisches Maskulinum) verwenden das Unglücks-Sternchen entweder, oder eiern drum herum, wieso es in Lyrik oder Prosa dann so eine Sache sei. Völlig zum Deppen, aber auch das ist nichts Neues, macht sich Mundart-Poet Pedro Lenz. Er will sich locker und pragmatisch geben, verrät aber immerhin, dass er «nicht mehr «die Lehrer» schreibe, wenn er «Lehrerinnen und Lehrer» meine, sondern «die Lehrerschaft».

Vielleicht ist das in der Mundart anders, aber Lehrerschaft wurzelt in Lehrer. Wo bleibt da die Frau, lieber Poet? Vielleicht weniger poetisieren, dafür Deutsch lernen?

Genau richtig liegen drei Schriftsteller mit ihren Antworten. In aufsteigender Reihenfolge: «Literarisch unbrauchbar»; soweit gut, aber dann setzt Franz Hohler zu einer überflüssigen Erklärung an. «Ich liebe die deutsche Sprache und finde diese Genderei zum Kotzen.» Gut und scharf, aber auch Thomas Hürlimann wird dann etwas zu lang.

Unerreichter Todesstern für den Genderstern ist aber Peter von Matt. Der grosse Germanist, eleganteste Essayist der Schweiz und – wie ich nicht ohne Stolz sagen darf – mein Doktorvater. Der antwortet unübertreffbar:

«Nein.»

Diese Nein hat ungefähr so viel Wucht wie der Gag mit dem grossen Pantomimen Marcel Marceau, der in der Slapstick-Komödie «Silent Movie», eine ironische Verbeugung vor dem Stummfilm, am Schluss und als einziger ein Wort sagt: «non.»

Wohl der Grösste von allen: Marcel Marceau (1923 bis 2007).

Schlag drei: Wie immer mutig und zugleich vorsichtig versucht sich Michèle Binswanger an einem historischen Abriss: «Die Bemühungen um geschlechtergerechte Sprache sind so alt wie der Kampf um die Gleichstellung.» Sie zitiert Für und Wider, auch aus feminsistischer Sicht, denn niemals kann man es allen Recht machen, der Genderstern zerstöre «eine gewachsene feministische Lösung: da grosse I». Komisch, hier, aber nur hier bin ich für den Genderstern.

Das Schlimmste zum Schluss

Schlag vier: Wenn man meint, man habe das Schlimmste hinter sich, kommt SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin (Schreibweise, ihr Tagi-Machos, Schreibweise?) der SP Frauen Schweiz. Tamara Funiciello beginnt ihren «Standpunkt» zuckersüss: «Lieber anonymer Mann …»

Ich atme auf, denn ich bin kein anonymer Mann und auch kein Tamedia-Machomann. Aber diese Süsse hört schnell auf, nachdem Funiciello die neusten Zahlen der Kriminalstatistik zitiert hat. Es gibt mehr häusliche Gewalt. Bekannt und erklärbar, wenn Familien mitsamt Kindern den ganzen Tag in dafür nicht vorgesehenen Wohnungen zusammengepfercht sind.

Daraus könnte man die Forderung nach mehr Wohnraum ableiten. Aber doch nicht die SP-Genossin. Denn es gibt Schlimmeres: «Femizide, also Morde an Frauen, die getötet wurden, weil sie Frauen sind, sind aber nur die Spitze der Gewaltepidemie, die Frauen erleben.» Sie bezieht sich dabei auf in diesem Jahr von ihren Partnern oder Ex-Partnern ermordete Frauen.

Wie jeder gewaltsame Tod sehr bedauerlich, aber wurden die wirklich umgebracht, weil sie Frauen sind? Als Mann, Kind, non-binär, mit Gendersternchen wäre ihnen das nicht passiert? Absurde Logik, aber das soll nur als Sprungbrett für einen wahren Amoklauf dienen:

«Genug Männer, die uns Gewalt antun oder angetan haben, dass wir mit unserem Schlüssel zwischen den Fingern nach Hause laufen, flache Schuhe zum Rennen dabeihaben, keine Musik hören, wenn wir alleine sind, damit wir die Gefahr hören, wenn sie kommt. Wir lassen uns von Freundinnen orten, telefonieren, tun so, als würden wir telefonieren. Es sind genug Männer, dass wir uns nicht so anziehen, wie wir möchten, nicht tanzen, wie wir möchten, dass wir zum Teil gar nicht erst hingehen und schon gar nicht allein. Wir sind in unserer Freiheit eingeschränkt, weil wir Angst haben müssen vor Übergriffen, Gewalt, Belästigung, Drohung. Es ist ein bisschen wie Corona – nicht jeder Mensch, den du triffst, ist eine reelle Gefahr – dennoch schützen wir uns, weil es eine sein könnte

 

«Nicht alle», aber genug, tobt Funicello, und was sage der anonyme Mann dazu? «Ja, aber ich war’s nicht.» Darauf sie: «Ich will dir erklären, anonymer Mann, wieso ich die Wut, die mich erfasst bei diesem Satz, fast nicht aushalte.» Oh je, dabei hat sich Funiciello doch schon medienwirksam des männlichen Unterdrückungsapparats namens BH entledigt.

Ich nehme das Privileg in Anspruch, als nicht-anonymer Mann zu antworten: abgesehen davon, dass ich’s wirklich nicht bin, selten eine solche absurde Darstellung der Schweizer Realität gelesen, als wäre sie für Frauen von Syrien nur dadurch unterscheidbar, dass keine Ruinen die Strassen säumen.

Es gibt noch einen todesmutigen Mann bei Tamedia

War’s das? Ja, das war’s an Schreckensnachrichten. Ein Mann hingegen muss nun bei Tamedia ganz, aber ganz tapfer sein. Sein Name ist Rico Bandle, und er hat – Gottseibeiuns – Esther Vilar interviewt. Kennen viele genauso wenig wie Alice Schwarzer? Schade, lohnt sich aber. Wer Mühe mit Lesen hat: Roger Schawinski hat sie natürlich in seinen Doppelpunkt heute geholt. Als Podcast hörenswert. Und Alex Baur, pfuibäh, hat eine Biographie über sie geschrieben.

Mehr will ich dazu nicht sagen, sondern einfach hinter Bandle in Deckung gehen, wenn dann die ganz groben Brocken fliegen werden.

Der Mann hat Eier in der Hose. Aber dieser Spruch hilft immer sicher auch nicht.

Der Heckenschütze im Journalismus

Neben allen anderen Fehlleistungen leidet das Ansehen der Medien vor allem unter einer Narretei.

Wie mir viele Gesprächspartner bestätigt haben, befindet sich Arthur Rutishauser in einer charakterlichen Sackgasse. Ein bedeutender Manager im Medienbereich sagte ganz klar, dass er Roger Köppel niemals und nicht einmal auf seiner Longlist für einen Chefredaktorposten vorschlagen würde.

Unzählige Fallbeispiele belegen, dass sich im Newsroom des «Blick» weibliche Mitarbeiter nicht mehr alleine auf die Toilette wagen. Auf der Reaktion von «watson» soll nach mehreren, übereinstimmenden Aussagen eine konstante Videoüberwachung sämtlicher Räume, inklusive Liftkabine, installiert worden sein, nachdem sich Mitarbeiterinnen über zunehmende Zudringlichkeiten von Mitarbeitern beschwerten.

Von mindestens drei Chefredaktoren aus dem Hause Tamedia ist bekannt, dass sie sich mit Absprunggedanken tragen; einer soll bereits konkrete Gespräche mit einem anderen Verlagshaus auf höchster Ebene geführt haben.

Nur was man selbst erfindet, hat man exklusiv

Woher ich das alles weiss? Na, einfach, ich hab’s gerade erfunden. Am Arbeitsplatz heisst ein solches Verhalten Mobbing, in der Politik Intrige. Wer solche anonymen Behauptungen und Anschuldigungen in Umlauf bringt, galt früher einmal als übler Heckenschütze, der aus eigenem Bedürfnis oder ferngesteuert angeblich anonyme Quellen benutzte – oder erfand, um mit Dreck um sich zu werfen.

Heute ist das im sogenannten Qualitätsjournalismus Gang und Gebe. Nicht nur, wenn es darum geht, das Wirken oder den Stellenwechsel von Kollegen neidisch, eifersüchtig oder überhaupt übellaunig zu begleiten.

Auf anonymen Quellen werden ganze Verleumdungskampagnen aufgebaut, wie der Feldzug der «Republik» gegen den grössten Betreiber von Kitas in der Schweiz. Sämtliche Vorwürfe wurden gerichtlich oder durch eine externe Untersuchung entweder widerlegt, oder als so vage beurteilt, dass eine Überprüfung gar nicht möglich war.

Mehr als eine Existenz wurde durch das Ausschlachten von gestohlenen Unterlagen vernichtet, verniedlichend Leaks oder Papers genannt. Hierbei verwenden ganze internationale Kollektive Hehlerware, ohne die geringste Ahnung zu haben, aus welchen Motiven die Dokumente gestohlen wurden, noch, wer das getan hat. Der Fall Jean-Claude Bastos ist der traurige Höhepunkt in der Schweiz. Tamedia ritt eine Attacke auf diesen Geschäftsmann, ausschliesslich unter Verwendung von der Redaktion zugespielten gestohlenen Unterlagen.

In all diesen Fällen vermeldeten die gleichen Medien, die aus voller Kehle Skandal geschrien hatten, das klägliche Scheitern aller Strafuntersuchungen, die nicht zuletzt wegen ihnen angestossen worden waren, höchstens im Kleingedruckten.

Passt dir jemand nicht, verleumde ihn

Auch ich selbst habe diesen Verleumdungsjournalismus schon erleben müssen, als der Oberchefredaktor von Tamedia mitsamt einem Schreibknecht fast eine ganze Seite darauf verschwendete, mir ein angebliche Doppelspiel vorzuwerfen. Hierbei kam noch eine weitere Fiesigkeit zum Einsatz, die heutzutage ebenfalls zum Standardrepertoire gehört.

Mir wurde eine unzulässige Vermischung von meiner journalistischen und meiner Beratungstätigkeit vorgeworfen. Konkretisiert an zwei angeblichen Beispielen. Obwohl sowohl die angeblich um finanzielle Unterstützung angegangenen Firmen – wie auch ich – das ganz klar dementierten. Diese Dementi wurden ausgespart, stattdessen die berühmten «voneinander unabhängigen Quellen» bemüht.

Das finstere Motiv für diese Dreckelei bestand darin, dass ich die Kampagne des Oberchefredaktors aufgrund von angefütterten vertraulichen Unterlagen gegen Pierin Vincenz mehrfach kritisiert hatte. Genauso wie die Attacken seines Schreibknechts gegen Bastos.

Frage herum, und suche dir die passenden Antworten aus

Es greift ebenfalls um sich, dass zwar ab und an noch recherchiert wird und für ein Porträt beispielsweise mit verschiedenen Personen Gespräche geführt werden. Oftmals ist aber der Spin, die Ausrichtung des Porträts schon von Anfang an festgelegt. Seltener eine Lobeshymne, häufig ein Fertigmacherporträt. In ein solches passen dann natürlich keine positiven Aussagen von Gesprächspartnern; die werden einfach weggelassen.

So wie eine entsprechende ausführliche Schilderung von Roger Schawinski als Gesprächspartner von Michèle Binswanger, die in einem Artikel das angebliche Unwohlsein der Redaktion der NZZaS über die Entlassung des bisherigen Chefredaktors beschrieb. Plus Aussagen von – Überraschung – einem anonymen Headhunter, dass er Jonas Projer niemals als Kandidaten für diesen Posten vorgeschlagen hätte.

Gemauschel und Gemurmel statt Transparenz

Statt Transparenz herrschen Gemauschel und Gemurmel, dürfen Heckenschützen aus sicherer Deckung und anonym nicht überprüfbaren Dreck schleudern. Wobei die Autorin nicht mal für Transparenz sorgt, dass ihr Lebensgefährte Peter Wälty einen Machtkampf mit Jonas Projer verloren hatte und gehen musste.

Statt aus eindeutiger Befangenheit dieses Thema nicht zu bearbeiten, statt diese Hintergründe transparent zu machen, verwendete auch Binswanger ausschliesslich anonyme Quellen.

Für den naiven Leser hört sich solcher Flüsterjournalismus meist beeindruckend an. Da hat der Autor doch mit vielen Zeugen Gespräche geführt. Logisch, dass die anonym bleiben wollen, aus Angst um den Arbeitsplatz.

Wer sein Kapital verspielt, geht unter

Was aber diese Journalisten nicht bedenken: nachdem sich in so vielen Fällen herausgestellt hat, dass anonyme Aussagen oder Anschuldigungen nichts wert sind, entweder aus persönlichen Motiven erfolgen, oder schlichtweg erfunden sind, blättert jedes Mal eine weitere Schicht Glaubwürdigkeit von ihnen ab.

Dabei sind Vertrauen und Glaubwürdigkeit beim Leser das einzige Kapital, das ein Journalist hat. Wenn er das verspielt, geht er über kurz oder lang unter. Zusammen mit seinem Medium. Wenn es eine ganze Horde von Journalisten ist, wie gerade bei Tamedia, die mit ausschliesslich anonymen Vorwürfen ein angeblich strukturelles Problem herbeireden wollen, geht’s noch schneller nach unten.

Folie à deux

Ob bei den Rechtsstreitigkeiten von Jolanda Spiess-Hegglin ihre Anwältin nur Rechtsschriften und Honorarnoten schreibt?

Zwei grosse Medienkonzerne, Ringier und Tamedia, sollen es gemeinsam auf Spiess-Hegglin abgesehen haben. Der eine hat ihre Persönlichkeit durch die Artikel über eine weinselige Zuger Feier verletzt, der andere will einer Redaktorin erlauben, in ihrer Freizeit ein Buch über diesen Fall und seine bis heute andauernde mediale Nachwirkung zu schreiben.

Dabei ist es der Anwältin von Spiess-Hegglin gelungen, einen Zuger Richter zu einem superprovisorischen Verbot dieser Absicht zu bewegen. Mit dem erstaunlichen Argument, dass die Autorin voreingenommen und kritisch gegenüber Spiess-Hegglin eingestellt und daher eine weitere mögliche Persönlichkeitsverletzung zu befürchten sei.

Wohlgemerkt, ohne dass bislang auch nur eine Zeile des Manuskripts öffentlich bekannt wurde. In diesem Zusammenhang ist zurzeit eine zweite juristische Schlacht im Gange. Die erste dreht sich um die Forderung nach Gewinnherausgabe gegen den Ringier-Verlag, nachdem Spiess-Hegglin und ihre Anwältin mit ihrer Berufung gegen das erstinstanzliche Zuger Urteil bezüglich Persönlichkeitsverletzung auf ganzer Linie abgeklatscht wurden.

Auch ZACKBUM.ch ist als Feind erkannt

Mit umso mehr Energie hat sich nun die Anwältin in den Fall gegen Tamedia verbissen. Da sie tief Luft holen muss, um die Voreingenommenheit und die Gefahr einer neuerlichen Persönlichkeitsverletzung durch dieses Buch argumentativ zu begründen, kommt hier ZACKBUM.ch ins Spiel.

Denn als medienkritische Plattform haben wir uns natürlich auch zu diesem medialen Fall mehrfach geäussert. Allerdings in erster Linie aus der Perspektive der Medienethik, nicht in juristischen Zusammenhängen.

Das hindert Rena Zulauf allerdings nicht daran, auch uns einen ganzen Absatz in ihrer vielseitigen Eingabe zu widmen. Zum Vorverständnis: Die Gesuchsstellerin (für das präventive Verbot des Buchs) ist Spiess-Hegglin, die Gesuchsgegnerin ist Autorin Michèle Binswanger, vertreten durch einen Anwalt von Tamedia.

Herabsetzend, diffamierend, hetzend, sexistisch

Aber zur Erwähnung von uns:

«Seit Mitte August 2020 gibt es einen neuen Blog, der unter ZACKBUM.ch abrufbar ist. In der kurzen Zeit von Mitte August bis Ende September 2020 haben die Autoren von ZACKBUM.ch bereits 22 Beiträge verfasst, die sich mit der Gesuchsstellerin – in herabsetzender und diffamierender Art – befassen. Der Blog hetzt gegen die Gesuchsstellerin. Das Narrativ ist sexistisch und es wird der Gesuchsstellerin unterstellt, sie sei eine Lügnerin. Die Gesuchsgegnerin arbeitet mutmasslich auch eng mit ZACKBUM.ch zusammen. Sie äussert sich auf den Kommentarspalten zum Thema und vertwittert die Beiträge von ZACKBUM.ch gegen die Gesuchsstellerin. Auch dieses Verhalten zeigt die Voreingenommenheit der Gesuchgegnerin auf.»

Unsere Plattform, darauf legen wir Wert, gibt es bereits seit dem 25. Juli. Nach unserer Zählung haben wir seither lediglich 9 Beiträge plus eine dreiteilige Serie zu diesem Thema verfasst. Von insgesamt 245. Dabei ging es unter anderem um die Funktion des Medienbüttels von Spiess-Hegglin und die merkwürdige Rolle von Hansi Voigt. Alles Aspekte, die aus medialer Sicht unbedingt beleuchtet werden müssen.

Aber selbst, wenn es 22 wären: kein einziger hat «gehetzt». Schon gar nicht in «herabsetzender und diffamierender Art». Das «Narrativ» ist weder «sexistisch», noch wird Spiess-Hegglin unterstellt, sie sei «eine Lügnerin». Im Gegenteil, jeder Beitrag ist argumentativ untermauert. Alle Betroffene hatten jederzeit die Möglichkeit zur Stellungnahme, wurden sogar dazu eingeladen.

Unverschämte Unterstellungen ohne Belege

Aber weder den Betroffenen noch der Anwältin fällt auch nur ein einziges, ein winziges Beispiel ein, um diese unverschämten Anwürfe zu untermauern. Gerade eine Anwältin müsste wissen, dass sie sich da mitten in der Gefahrenzone von übler Nachrede, Ehrverletzung oder dem UWG befindet. Aber uns ist es ehrlich gesagt zu blöd, darauf mit rechtlichen Schritten zu antworten.

So militant, wie Spiess-Hegglin normalerweise ihre Persönlichkeitsrechte verteidigt: wäre ZACKBUM.ch nicht schon längst mit Rechtsschriften zugeschüttet worden, wenn auch nur eine dieser Beleidigungen zutreffen würde?

Inhaltlich können wir nichts dazu sagen, da kein einziges Wort als Beleg aufgeführt wird. Also reine Luftbäckerei. Aber das ist nur die Hälfte des Anwurfs.

Was Binswanger für ZACKBUM.ch tun könnte

Nicht nur, dass Ringier und Tamedia es auf Spiess-Hegglin abgesehen haben, nein, die Tagi-Redaktorin arbeite doch «mutmasslich eng» mit uns zusammen. Auch das zeige «ihre Voreingenommenheit», behauptet die Anwältin mangels Belegen.

Diese Mutmassung können und müssen wir richtigstellen: Michèle Binswanger arbeitet weder eng, noch weit mit ZACKBUM.ch zusammen. Das bedauern wir sehr, denn so müssen wir uns bei unseren Redaktionssitzungen weiterhin den Kaffee selber machen.

 

Wer schützt vor Schutzbach?

Eine «Geschlechterforscherin» auf Abwegen.

Ich habe bislang die Fokussierung auf Gender- oder Frauenfragen, Untersuchungen zu «Antifeminismus» oder einer «maskulistischen Szene» für etwas merkwürdig, aber harmlos gehalten.

Schliesslich gibt es auch Menschen, die sich der Erforschung der Sitten der Andamanen, dem Balzverhalten der kleinen Wüstenspringmaus oder der deutschen Lautverschiebung widmen.

Wenn das der Zerstreuung oder der geistigen Erbauung dient, wohlan. Vielleicht ergeben sich sogar Erkenntnisse daraus, die wir alle in unserem Alltag verwenden können.

Schutzbach als Antidemokratin

Franziska Schutzbach fiel das erste Mal öffentlich unangenehm auf, als sie behauptete, dass man sogenannte rechtsnationale Kräfte in Europa, insbesondere die SVP in der Schweiz, nicht auf «formal-demokratischem Weg zurückdrängen» könne. Die Antidemokratin Schutzbach empfahl zivilen Ungehorsam, der sich zum Beispiel so äussern sollte, dass andere Parlamentarier den Nationalrat verlassen, wenn ein gewählter Volksvertreter «der extremen Rechten den Mund aufmacht».

Als das nicht wirklich gut ankam, versuchte sie, ihre Äusserungen als Ironie wieder einzufangen. Es wundert auch nicht, dass sich Schutzbach lebhaft im Twitter-Kanal von Jolanda Spiess-Hegglin äussert. Was sich dort abspielt, ist eine gruppenpsychologisch interessante gegenseitige Rückkoppelung bis zur argumentativen Bewusstlosigkeit.

Wiedereinführung von Inquisition und Gedankenpolizei

Mit merkwürdig, putzig oder harmlos hört es aber doch schnell auf, wenn man ihr Plädoyer für die Wiedereinführung von Inquisition, Gedankenpolizei und präventiver Zensur in der neusten Ausgabe der «WoZ» (Artikel hinter Bezahlschranke) liest.

Hier versteigt sich Schutzbach zur Kenntlichkeit eines voraufklärerischen Verständnisses von einer freien Debatte. Sie behauptet: «Ein Buch über Jolanda-Spiess-Hegglin darf nicht wie geplant erscheinen. Richtig so: Jene, die laut rufen, das sei ein «Angriff auf die Pressefreiheit», verteidigen in Wahrheit misogyne Grundstrukturen.»

Schlimmer noch: «Verteidigt wird der Anspruch, über die Intimsphäre von Frauen zu verfügen.» Eine Frau, die «traditionell männliche Güter» beanspruche, werde «dafür nach wie vor in die Schranken verwiesen». Und schliesslich komme «eine Grundstrategie frauenfeindlicher Agitation zum Einsatz: die Opfer-Täter-Umkehrung. Die Frau wird zur Gefahr stilisiert, hier zur Gefahr für die Pressefreiheit.»

Keine gefährliche Frau, aber gefährlicher Schwachsinn

Aus all diesen Gründen sei Spiess-Hegglin eine «gefährliche Frau», so der Titel dieser Ansammlung von geschütteltem Schwachsinn. Nein, von gefährlichem Schwachsinn. Zunächst, für Leser, die des Griechischen nicht mächtig sind: Misogynie heisst Frauenhass.

Seitdem sich eine Misogynie-Forschung entwickelt hat, unterscheidet man hier eine ganze Pyramide von angeblichen Erscheinungsformen. Von harmloseren wie «fehlende Unterstützung von Frauen» über «Verächtlichmachung von Frauen» bis hin zum «Femizid», also der Tötung von Frauen nur wegen ihres Geschlechts.

Frauenhass haben nicht nur Männer; er ist als «Mittäterschaft» und durch soziologische Prägung auch bei Frauen vorhanden. Und jetzt kommt der Clou: strukturelle Misogynie äussere sich in allem, was Männer tun oder beherrschen. Also eine einseitige, von männlichen Philosophen, Wissenschaftlern und Theoretikern beherrschte Gesellschaft.

Das Geschlecht definiert Täter und Opfer

Sorry, Jungs, das Geschlecht definiert Herrscher und Opfer. Eigentlich wussten wir es ja schon lange: Männer sind Schweine, Väter sind Täter, Misandrie existiert nicht. Wie in jedem voraufklärerischen Theoriegebäude, wo absurde Letztbegründungen für die Richtigkeit von Glaubenssätzen herangezogen werden, sei das das geoffenbarte Wort Gottes, sei das die Zugehörigkeit zu einer gesellschaftlichen Schicht, oder sei das schlicht und einfach das Geschlecht.

Gleichzeitig ermächtigt diese absurde Zuweisung von Wahrheit und Rechthaben, dass der Priester als Meister der Auslegung der Bibel, der Angehörige einer herrschenden Kaste als einzig Vernunftbegabter über das dumme Pleps herrschen oder eben eine Frau durch ihr Frausein angeblichen strukturellen Frauenhass definieren und denunzieren kann.

Zensur unter diesem Banner?

So weit, so absurd. Richtig gefährlich wird es aber, wenn unter diesem Banner das aufrechterhaltene Verbot, über ein frei gewähltes Thema zu recherchieren und zu publizieren, als völlig richtig verteidigt wird.

Man kann nun über das Buchprojekt von Michèle Binswanger durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Man kann sich seiner angeblich potenziell persönlichkeitsverletzenden Macht ganz einfach entziehen: Indem man es nicht liest.

Zu den grösseren Schätzen meiner Bibliothek gehört eine der letzten Ausgaben des «Index librorum prohibitorum». Also das Verzeichnis der verbotenen Bücher, deren Lektüre jedem Katholiken bei Strafe der Exkommunikation oder gar Schlimmerem untersagt war. Dieser Schutz des Seelenheils existierte von 1559 bis 1962.

Rückfall in voraufklärerische Zeiten

Gott sei Dank bewirkte die Aufklärung, dass solche Buch- und Denkverbote weitgehend aufgehoben wurden. Unter welchem Banner auch immer. Rückfälle in voraufklärerische Zeiten mit verbotenen Büchern waren immer die Begleiterscheinung nicht nur einer Diktatur, sondern auch eines Zusammenbruchs des Rechtsstaats und der Zivilisation.

Wer also kräht, all die, die in diesem absurden präventiven und putativen Verbot eines Zuger Richters den massivsten Angriff auf die Schweizer Pressefreiheit seit dem Zweiten Weltkrieg sehen, seien Verteidiger einer Gesellschaftsstruktur, die auf Frauenhass aufgebaut sei, ist ungefähr so bei Trost wie die Inquisitoren, denen es ja auch nur um die Rettung des Seelenheils ging, sei es auch unter Hinnahme unsäglicher Qualen vor der Verbrennung.

Gegen Schutzbach muss das freie Wort verteidigt werden

Schutzbach unterscheidet sich leider von Andamanen-Forschern und anderen leicht verschrobenen Wissenschaftlern dadurch, dass sie zutiefst antidemokratisch ist, am liebsten voraufklärerische Herrschaftsstrukturen wieder einführen möchte und sich dazu aufschwingt, nur legitimiert durch ihr Geschlecht bestimmen zu können, was frauenfeindlich, gar frauenhasserisch sei und was nicht. Was geschrieben oder gedacht werden darf – und was nicht.

 

Dagegen, auch wenn dieser Versuch lächerlich erscheint, müssen die Errungenschaften der Aufklärer verteidigt werden. Von Männern und Frauen. Und auch für Schutzbachs Recht, ihren Unsinn publizieren zu dürfen.

Der nachtragende Heuchler, Teil drei

Hansi Voigt kann auch anders Schaden anrichten.

Hier geht’s zu den Teilen eins und zwei.

Die Entscheidung, immerhin 150’000 und eine Entschuldigung abzulehnen, dürfte Spiess-Hegglin noch schwer bereuen, aber dann kann Voigt natürlich nichts dafür, dass ein unverständiges Gericht seinen Berechnungen nicht folgte. Auf jeden Fall beziffert die Anwältin von Spiess-Hegglin den Streitwert ihrer neuen Klage auf ein paar 100’000 Franken; genauer könne man das erst sagen, wenn die genaue Gewinnsumme feststehe.

Nun wird es schon wieder ein Momentchen kompliziert, denn es gibt auch den Verein «Fairmedia». Der hat sich zur Aufgabe gemacht, all denen zu helfen, «die von unfairer Medienberichterstattung betroffen sind», mehr noch, er «prangert an, wenn sich ein Medium nicht an journalistische Standards hält».

Ilustre Schar der Ewiggleichen

Auch hier hat sich im Vorstand eine illustre Schar der Ewiggleichen versammelt. Als Präsident amtet der SP-Nationalrat Beat Jans, unterstützt von seinem Kollegen Jon Pult. Ebenfalls an Bord ist die «Kampagnenspezialistin» Jessica King – und natürlich Guy Krneta als Vizepräsident.

King amtete auch schon als Geschäftsführerin, als das ursprüngliche Duo das Weite suchte, inzwischen ist sie seit Kurzem durch Jeremias Schulthess ersetzt. Ausserdem schmückt sich «Fairmedia» mit einem parteiübergreifenden «Patronatskomitee».

Nun muss man wissen, dass «Fairmedia» Spiess-Hegglin bei deren Crowdfunding-Aktion unterstützte, mit der sie locker über 70’000 Franken für Prozessfinanzierung einsammelte. Auch Hansi Voigt rühmt sich, ihr dabei unter die Arme gegriffen zu haben. Man darf sich aber fragen, was «Fairmedia» eigentlich unternimmt, wenn es selbst gegen einige juristische Standards verstösst.

Wenn Unfairmedia gegen seine eigenen Prinzipien verstösst

Dass «Fairmedia» seine unverbrüchliche Unterstützung für Spiess-Hegglin erklärt, nun gut. Selbst deren Anwältin warnt in ihrer neusten Klage davor, dass sich «Medienschaffende von ihrer Quelle nicht instrumentalisieren lassen dürfen», weil die Gefahr bestünde, von ihr «manipuliert zu werden».

Es wäre interessant, was der Vorstand oder das Patronatskomitee zu dieser Einlassung von «Unfairmedia» sagen würden. Zunächst bejubelt der Verein, dass Spiess-Hegglin vor Gericht «erneut Recht bekommen» habe. Aber wenn schon Voigt nicht versteht, was eine vollumfängliche Ablehnung aller Anträge bedeutet, wieso soll das «Fairmedia» kapieren. Vielleicht empfiehlt sich eine Konsultation bei sich selbst, denn es preist sich auch als «Kompetenzzentrum in Medienrecht und Medienethik» an. Okay, darunter fällt Zivilprozessrecht vielleicht nur am Rande.

Aber «Fairmedia» ist auch so fair, in die Zukunft zu blicken. Denn der Verein stellt die überraschende Frage: «Was das Blick-Urteil mit Michèle Binswanger zu tun hat.» Die kurzgefasste Antwort wäre: rein gar nichts.

Es geht gegen Michèle Binswanger

Aber das wäre ja für eine unfaire, parteiische und zudem falsche Berichterstattung etwas wenig. Bekanntlich hat die durchaus merkwürdige Zuger Justiz tatsächlich eine superprovisorische Verfügung gegen ein noch gar nicht geschriebenes, nur geplantes Buch von Binswanger erlassen.

Da wusste Voigt schon schnell:

«Binswanger auf dem U-Turn der Unschuldsvermutung fussendem Buchprojekt. Das Edgar Schuler in Auftrag gab und von dem sich Supino und Rutishauser distanzieren.»

Wir ahnen es schon, diese Realitätsverweigerung ist nur möglich, wenn man niemanden angefragt hat. Schon wieder hellseherisch den Inhalt eines Buchprojekts kennt, das noch gar nicht geschrieben ist.

Ein einigermassen ernst zu nehmender Journalist hätte Edgar Schuler Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Und zumindest sein Dementi erwähnt. Denn Schuler sagt auf Anfrage von ZACKBUM.ch zweimal «nein». Nicht gefragt worden, nicht beauftragt. Auch die angebliche Distanzierung von Supino und Rutishauser ist frei erfunden. Natürlich wurden auch sie nicht angefragt, deshalb ergreift Arthur Rutishauser hier gerne die Gelegenheit, auch diesen Unsinn richtig zu stellen:

«Ich habe mich nie von der Recherche distanziert. Ein Buch zu schreiben war nie der Auftrag, recherchieren und Artikel zu schreiben jedoch schon. Dafür sind wir bei der Tamedia ja angestellt. Den Entscheid von Michèle, in Ihrer Freizeit daraus ein Buch zu machen, habe ich unterstützt, auch wenn das ein privates Projekt ist.»

Faire Berichterstattung? I wo

Inzwischen fällte das Kantonsgericht das ungeheuerliche Urteil, die Superprovisorische aufrecht zu erhalten. Aber zurück zu Unfairmedia. Die nehmen das damit in keinem Zusammenhang stehende «Blick»-Urteil zum Anlass, sich hämisch zu fragen, worüber Binswanger denn noch schreiben könne. Vielleicht «über das Wetter am Abend, über die Farbe der Eingangstüre oder über das Menü, das serviert wurde».

Das nennt man wohl alles eine vorbildliche, faire Berichterstattung. Aber die ist Fairmedia, Voigt und auch Pascal Hollenstein, der sich als Leiter Publizistik bei CH Media mit Voigt in die Rolle des Mediensprechers für Spiess-Hegglin teilt, völlig egal.

Bei diesem Personal wird das kein gutes Ende nehmen. Ach ja, Peter Wanner sollte sich wirklich fragen, ob es so einen vorbildlichen publizistischen Leiter verträgt. Gisela Oeri sollte sich fragen, ob sie wirklich wieder drei Millionen verrösten will. Zumindest das Patronat von Unfairmedia sollte sich fragen, ob diese Parteilichkeit wirklich mit den Vereinszielen vereinbar ist. Die Antworten liegen auf der Hand.

 

Hansi Voigt bekam einen umfangreichen Fragenkatalog und üppig Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Aber wie Angstbeisser teilt er gerne aus, steht aber nicht seinen Mann. Die wiederholte Anfrage blieb unbeantwortet.

Anschlag auf die Pressefreiheit

Will Spiess-Hegglin eine Fanfare erschallen lassen, ist Pascal Hollenstein immer zur Stelle.

Man sollte natürlich die dritte und vierte Gewalt im Staate respektieren. Ausser, die Justiz greift die Pressefreiheit an, und ein publizistischer Leiter findet das toll.

Worum geht’s? Wie am Freitag bekannt gemacht wurde, hat das Zuger Kantonsgericht den Inhalt einer superprovisorischen Verfügung gegen die Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger bestätigt.

In dieser Verfügung wurde Binswanger untersagt, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, daher im Wortlaut:

«Ein Buch, einen Artikel oder eine andersartige Veröffentlichung zu publizieren, zu verkaufen oder zu vertreiben (lassen), in dem bzw. in der Handlungen der Gesuchstellerin anlässlich der Zuger Landammann-Feier vom 20. Dezember 2014

a) in Bezug auf M. H. (in der Verfügung ist sein voller Name erwähnt, Anm. R.Z.),

b) in Bezug auf andere an der Feier anwesenden Männer,

c) in Bezug auf das Mass des Alkoholkonsums der Gesuchstellerin und

d) in Bezug auf das Sexualverhalten der Gesuchstellerin thematisiert werden oder Spekulationen diesbezüglich geäussert werden.»

Aber hallo, da gibt es doch sicher schon einen Raubdruck dieses Werks? Und was stehen da für saftige Details in Bezug auf M. H., andere Männer, den Alkoholspiegel von Spiess-Hegglin oder ihr Sexualverhalten drin? Lechz, hechel.

Ein Geisterurteil gegen Nicht-Existentes

Aber nein, Entwarnung, es handelt sich hierbei um ein Projekt. Also etwas, das noch gar nicht geschrieben ist, weder dem Gericht noch sonst jemandem vorliegt. Eine superprovisorische Verfügung wird ohne Anhörung der Gegenseite erlassen. Wenn nur so ein unmittelbar drohender, schwerer Nachteil abgewendet werden kann.

Das war schon ein kühner Schritt in juristisches Neuland. Nun aber erhebt das Kantonsgericht diesen Schlag mitten in die Fresse der Pressefreiheit zum Urteil. Eigentlich unvorstellbar. Ein «Geisterurteil» nannte Kurt. W. Zimmermann schon die Superprovisorische. Nun wurde sie vom Kantonsgericht bestätigt.

Eine weitere Perversion des Rechts. Die Wiedereinführung der inquisitorischen Gedankenpolizei, die bereits mögliche zukünftige Rechtsbrüche ahndet, bevor sie geschehen. Als wäre der Science-Fiction-Knaller «Minority Report» Wirklichkeit geworden.

Hört man allenthalben Protestgeschrei?

Dagegen erhebt sich sicherlich lauter Protest in allen Medien, die unabhängig von ihrer Einstellung gegenüber Binswanger oder Spiess-Hegglin im Kampf gegen diesen präventiven Übergriff auf die Pressefreiheit eine Einheitsfront bilden?

Weil dieses Urteil im Klartext bedeutet: Wir buchten Sie mal für fünf Jahre ein. Denn wir haben Anlass zur Befürchtung, dass Sie einen Banküberfall planen könnten. Darüber haben Sie ja schon mal nachgedacht. Wer würde da nicht auf die Barrikaden gehen?

Nun, schon mal alle Medien nicht, die nicht einmal das letzte Urteil im Fall Spiess-Hegglin richtig lesen konnten. Und von einem «Sieg» für die Dame schwafelten, obwohl das Zuger Obergericht auch für Laien verständlich urteilte: «Das Obergericht weist die Berufung von Jolanda Spiess-Hegglin vollumfänglich ab.» Das ist eine vollumfängliche Niederlage, kein Sieg. Aber eben, lesen sollte man können.

Was sagt denn Tamedia dazu?

«Das Urteil des Zuger Kantonsgerichts verbietet einer Journalistin von Vornherein über ein Thema zu schreiben, das breit in der Öffentlichkeit diskutiert wurde und zu dem weit über 1’000 Artikel veröffentlicht wurden. Eine derart weitgehende Einschränkung der Medienfreiheit ist höchst bedenklich. Tamedia wird das Urteil anfechten.»

Pascal Hollenstein reitet mal wieder

Überraschungsfrei reagiert der publizistische Leiter in der Akklamationsberichterstattung, Spiess-Hegglins Büttel Pascal Hollenstein. Er begrüsst das Urteil, das ihm – von wem wohl – zugesteckt wurde: «Es sei, so das Gericht, «glaubhaft erstellt, dass Spiess-Hegglin eine ungerechtfertigte, potenziell besonders schwere Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte fürchtet und ihr aus dieser drohenden Verletzung ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil droht.»»

Seinen Bericht schmückt Hollenstein mit einer für Binswanger unvorteilhaften Illustration als «Tagi-Postergirl» aus, während Spiess-Hegglin exklusiv flöten darf: «Die Verteidigung meiner Rechte in dieser Sache hat mich die letzten Monate enorm absorbiert. Nun bin ich erleichtert.» Hollenstein zeigt schon im Titel wieder mal, dass er von Juristerei schlichtweg keine Ahnung hat: «Gericht verbietet «Tages-Anzeiger»-Journalistin Buch-Publikation», behauptet er forsch.

Werden schon ungeschriebene Bücher verboten?

Das hätten seine Quelle und er wohl gerne, aber das ist natürlich Quatsch. Es sind Binswanger vorläufig die vier Themenbereiche verboten, die in der superprovisorischen Verfügung eingefordert wurden. Was nun passiert: Die Anwältin von Spiess-Hegglin darf eine neue Honorarnote schreiben und muss für die Hauptverhandlung begründen, wieso diese Massnahme richtig sei. Tut sie das in einer engen Frist nicht, entfällt nämlich die Superprovisorische. Aber was interessieren solche Details einen einäugigen und parteiischen publizistischen Leiter.

Dann wird noch lobend erwähnt, dass im Verein «#NetzCourage» diverse wichtige Projekte anstünden, «mit denen wir nachhaltig sehr Gutes für die Gesellschaft tun werden», schaut Spiess-Hegglin in Zukunft. Während Binswanger, die sich als «Jeanne d’Arc der Pressefreiheit» bezeichne, das Urteil anfechten werde.

Die eine tut nachhaltig Gutes, die andere will weiter streiten. So die Message von Hollenstein. Dabei ist es so: Wenn dieses Geisterurteil Bestand haben sollte, ist einer Vermutungsjustiz Tür und Tor geöffnet, kann jedes Medienorgan, jeder Journalist damit eingeschüchtert werden, dass durch einen auch nur geplanten oder angedachten Artikel ganz sicher ein schwerer Nachteil für jemanden entstehen könne und der daher präventiv zu verbieten sei.

Hält das Urteil, ist das nichts weniger als das Ende der Pressefreiheit

Für ein solches Verbot würde schon ausreichen, dass der Journalist sich mit Fragen an das potenzielle Objekt oder dessen Umfeld seiner Berichterstattung wendet, dabei eine Recherche erwähnt und sich vielleicht schon früher mal kritisch über diese Person oder Firma geäussert hat.

Das wäre das Ende der Pressefreiheit, wie wir sie bislang in der Schweiz kennen. Dass Spiess-Hegglin das egal ist, sei dahingestellt. Dass ein publizistischer Leiter des wichtigsten Konzerns im Bereich Tageszeitungen das toll findet, ist so ungeheuerlich wie das Urteil selbst.