Meinungsfreiheit!
Der wohl edelste Begriff. Schlägt das Herz jeder zivilisierten Gesellschaft noch?
«Ich verabscheute, was Sie schreiben, aber ich würde mein Leben geben, damit Sie weiter schreiben können.» So das Originalzitat von Voltaire.
Die Freiheit, seine Meinung öffentlich äussern zu dürfen, ist wohl das kostbarste Gut, vom Philosophen Jürgen Habermas zum herrschaftsfreien Diskurs als höchste Form der Kommunikation veredelt. Nur im offenen Dialog, durch Sich-selber-Sein im Anderssein (Hegel) wird der Mensch vollkommener.
Meinungsfreiheit kann, wie jede Freiheit, nicht grenzenlos sein. Wie alle Grenzen können sie vor Willkür, Chaos und Barbarei beschützen. Oder die Meinungsfreiheit kujonieren, einschränken, abwürgen.
Den Menschen unterscheidet vom Tier in erster Linie, dass er meint. Und dass er seine Meinung mit anderen austauscht in der Hoffnung, so die Wirklichkeit und sich selbst besser zu verstehen. Wird das unterbunden, was notwendigerweise in Autokratien oder Diktaturen stattfindet, führt das früher oder später zu Katastrophe und Zusammenbruch.
Meinungsfreiheit ist nicht nur kostbar, sondern auch gefährdet. Einerseits bekam die Möglichkeit, öffentlich seine Meinung zu äussern, durch das Internet und seine Plattformen einen ungeheuerlichen Schub. Auf der anderen Seite verstärkte das die Tendenzen, der Meinungsfreiheit Grenzen zu setzen.
Denn Meinungen können zu Haltungen werden, Handlungen auslösen, herrschende Systeme in Frage stellen.
Wie mit diesen Grenzen umgegangen wird, kann man mit einem Vergleich zwischen den USA und der Schweiz illustrieren. In den USA schützt der erste Verfassungszusatz (First Amendment) die Meinungsfreiheit fast absolut. Jede Einschränkung muss einem zwingenden öffentlichen Interesse dienen und so eng wie möglich gefasst sein.
Daher sind nur der Aufruf zu unmittelbarer Gewalt, ernsthafte Drohungen gegen Leben oder Sicherheit, Kinderpornographie oder irreführende Werbung verboten. Natürlich kann üble Nachrede oder Verleumdung haftungsrechtliche Folgen haben.
In der Schweiz schützt Artikel 16 der Bundesverfassung in typisch Schweizer Kargheit diese Freiheit: «Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.» Allerdings gibt es bei den Einschränkungen gravierende Unterschiede zu den USA.
Trotz der irrigen Meinung der US-Justizministerin ist dort die Hassrede nicht verboten, solange sie keinen Aufruf zu unmittelbarer Gewalt enthält. In der Schweiz ist sie mit dem Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs verboten, wenn wegen Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu «Hass oder Diskriminierung aufgerufen» wird.
Auch die Frage, wann eine Verleumdung Haftungsfolgen hat, wird unterschiedlich beantwortet. In den USA ist der Massstab für den Nachweis extrem hoch, in der Schweiz sowohl straf- wie zivilrechtlich viel niedriger.
Und bei einem Aufruf zur Gewalt braucht es in den USA den Verdacht, dass sofortiges Handeln der Staatsorgane nötig sei, um ihn strafbar zu machen. In der Schweiz genügt bereits das öffentliche Auffordern zu Verbrechen für eine Straftat.
Ob maximal möglicher Freiraum wie in den USA oder eine deutlich restriktivere Grenzziehung wie in der Schweiz: ab wann eine Meinungsäusserung diese Freiheit missbraucht, ist immer Auslegungssache und Ort für erregte Debatten.
Offensichtlich führt die zunehmende Blasenbildung durch den Konsum nur die eigene Meinung in Echokammern verstärkenden Ansichten dazu, dass die Toleranzschwelle, andere Meinungen zuzulassen, deutlich steigt.
Freie Meinung als Methode und Motor zu Erkenntnisgewinn verliert vor allem dadurch, dass immer häufiger nicht Meinungen, sondern Meinungsträger diskutiert werden. Statt die Meinung wird eine angeblich dahinterstehende Haltung, Denkart, Ideologie kritisiert.
Wer mit Begriffen wie Antisemit, Vaterlandsverräter, Hetzer, Rechtspopulist, Linksradikaler, Rassist, Gutmensch um sich wirft, erspart sich die Anstrengung, sich an der geäusserten Meinung abarbeiten zu müssen.
Dabei ist die einzige gefährliche Meinung die, die den möglichst freien Austausch von sich widersprechenden Meinungen verbieten will. Unter welchem Vorwand auch immer.
In Russland, China und vielen anderen Autokratien gibt es keine freie Meinungsäusserung. In den USA ist die Meinungsfreiheit zurzeit gefährdeter als in der Schweiz. Hier gilt ein anderer guter Satz von Voltaire: «Écrasez l’infâme», zerschmettert das Schändliche, Verwerfliche. Fanatismus, Dogmatismus und jede Form geistiger oder politischer Unterdrückung.
Seine freie Meinung öffentlich zu äussern, braucht Mut und kann Folgen haben. Wer sie weiter einschränken, behindern oder gar sanktionieren will, ist ein infamer Mensch und muss erbittert, aber gewaltfrei bekämpft werden.
Der Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».
















