Schluck! Hirschmann lebt
Der Millionenerbe beschäftigt weiter die Justiz. In eigener Sache und mit einer Strafanzeige gegen ihn.
Hirschmann? Carl Hirschmann? Da war doch mal was. Partys, Champagner, Paris Hilton. Zürich sonnte sich im grossstädtischen Gefühl, einen rechten Partylöwen zu haben. Playboy, Club Saint Germain an der Bahnhofstrasse, wow.
So stellt sich Klein-Hansli einen verruchten Club vor …
Weniger wow waren dann lauter werdende Klagen von Besucherinnen, dass Hirschmann übergriffig werde, um es gelinde auszudrücken. Oder wie er es in einer SRF-Dok formulierte: «Die Frau will im Sex überwältigt werden.» Das war, bevor er vom Bezirksgericht in mehreren Anklagepunkten wie sexuelle Nötigung für schuldig befunden und zu insgesamt 33 Monaten Knast verurteilt wurde. Das Urteil wurde später gemildert.
Während Hirschmann zuvor noch am Steuer seines Porsche durchs nächtliche Zürich heizte und Sottisen von sich gab, sorgte dann der ihn begleitende Kommunikationsmann fürs Grobe, Katastrophen-Sacha, dafür, dass Hirschmann sich nicht weiter um Kopf und Kragen redete.
Nach dem Prozess ist vor dem Prozess, im Anschluss ging Hirschmann auf einen Rachefeldzug gegen die Medien, nach der Devise: köpft den Boten. Moderner heisst das «Persönlichkeitsverletzung», und da weiss das «Opfer» heutzutage die Gerichte eher auf seiner Seite.
Hirschmann auf dem Kriegspfad
Der Ringier-Verlag roch rechtzeitig Lunte, spülte viele Artikel aus den Archiven und entschuldigte sich öffentlich beim Millionenerben. Damit schaffte sich das Medienhaus eine Millionenklage vom Hals. Die in Boulevard-Themen weniger sattelfeste Tamedia wollte es aber wissen und prozessierte bis zum Bundesgericht hoch, zudem verlor der Verlag einen Prozess vor dem Handelsgericht Zürich.
Also gelangte Tamedia einige Millionen Franken und sieben Jahre später als Ringier zum gleichen Ergebnis: «Die Tamedia AG entschuldigt sich bei Carl Hirschmann für diese Persönlichkeitsverletzungen.»
Ausverkauf zum Ende des Clubs …
Hirschmann selbst liess sich auf einer Selbstfindungsreise filmen und knipsen. Mit an Bord des Privatjets: der sogenannte Starfotograf Michel Comte, der alles knipst, wenn nur die Kohle stimmt. Hirschmann gab den Geläuterten und Einsichtigen, der sich angeblich neu «für Minenopfer engagiert».
Seither hüten sich die Medien, das Thema Hirschmann ohne Not aufzugreifen. Der wiederum ist inzwischen 40 Jahre alt, lebt in Mailand als mehrfacher Vater. Also könnte man doch die Mär vom geläuterten und zur Ruhe gekommenen Partylöwen als Bettvorleger schreiben. Wenn überhaupt.
Das waren noch Zeiten …
Allerdings spricht zunächst dagegen, dass der Chefredaktor der «Ostschweiz» enthüllte, dass die frühere Lebensgefährtin von Hirschmann Senior Strafanzeige erstattet hat. «Betrug, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung Unterdrückung von Urkunden, Steuerbetrug und eventuell Geldwäscherei», zählt Stefan Millius genüsslich auf. Gerichtet ist die Anzeige gegen die beiden Söhne des im Sommer 2010 verstorbenen Hirschmann Senior.
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung
Dahinter steht ein langer und erbittert geführter Erbstreit, um ein Millionen-Legat, verschiedene Testamente, Steuervermeidungskonstrukte und halt allem, was bei einem Multimillionenvermögen dazugehört, wenn der Besitzer stirbt.
Natürlich gilt für beide Söhne die Unschuldsvermutung. Bislang ist es der sich geprellt fühlenden Lebensgefährtin trotz unzähligen Prozessen nicht gelungen, mit ihrer Version des Erbgangs vor Gericht durchzudringen. Nun also der Umweg über eine Strafanzeige.
Deren Kern: die Beschuldigten hätten das Testament ihres Vaters vernichtet und sodann «nach dem Tod des Erblassers im Sommer 2010 die Gerichte während rund 10 Jahren belogen, arglistig irregeführt und auf diese Weise ein für sie vorteilhaftes Urteil zu Lasten der Anzeigeerstatterinnen und Privatklägerinnen erwirkt», wie es in der Strafanzeige heisst».
Keine schöne Nachricht für Hirschmann Junior und seinen Bruder. Dabei ist Carl Hirschmann gerade wieder auf dem Kriegspfad, um sich von Flecken auf seinem Image aus der Vergangenheit zu reinigen. Da wird es, man möchte sagen naturgemäss, etwas unappetitlich.
Denn CH Media vermeldet eine andere, neue juristische Entwicklung. Das Zürcher Obergericht habe ein Revisionsgesuch abgelehnt. Hirschmann will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Worum geht’s denn hier?
Eine Reise zurück in die Vergangenheit
Vor 15 Jahren war Bestandteil der Strafuntersuchungen gegen Hirschmann ein Vorfall, den das Opfer so schilderte: Sie sei an der Bar eines Luxushotels von Hirschmann angesprochen worden. Unter dem Vorwand, er wolle ihr «etwas» zeigen, habe er sie in eine Toilette gelockt und sie – trotz ihrer klaren Aussage, keinen Sex zu wollen – zum Oralverkehr genötigt. Am Schluss habe er sie gezwungen – feinfühlige Leser wegschauen –, sein Ejakulat zu schlucken.
Tatort Toilette. Anrüchige Handlungen …
So weit, so widerwärtig. Nun hat diese Frau offenbar, inzwischen auch 40 und mit Hirschmann befreundet, ihre damalige Story zweimal abgeschwächt. In der zweiten Version relativierte sie die Vorgänge bis zum Oralverkehr in der Toilette. In einer dritten fügte sie hinzu, dass sie zwar keinen Sex gewollt habe, aber mit Oralverkehr einverstanden gewesen sei. Nur der Schluss sei gegen ihren Willen erfolgt.
Damals habe sie ihre Geschichte aufgebauscht, um glaubwürdiger zu erscheinen. Dass ihm deswegen eine Halbgefangenschaft widerfuhr, sei aus ihrer heutigen Sicht ein zu hartes Urteil. Mit diesen Aussagen bewaffnet zog Hirschmann nochmals vor Gericht, um eine Revision des ursprünglichen Urteils zu erreichen. Solche Revisionen gibt es in der Schweiz nur äusserst selten und nur aufgrund der Vorlage neuer Beweise, die der damaligen Urteilsfindung nicht zugrunde lagen.
Das Obergericht schmetterte den Revisionsantrag ab
Nein heisst nein, meinte das Obergericht und widersprach auch indirekt der Auffassung des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton, dass seine Sexualpraktiken im Oral Office nicht als Sex im eigentlichen Sinne gelten könnten. Die Frau habe nein gesagt, Oralsex sei auch Sex, und der Schluss sei auch in der neusten Version gegen ihren Willen erfolgt.
Dahinter steht natürlich das Problem der Dame, dass sie nicht beliebig ihre damalige Aussage korrigieren und relativieren kann, ohne ihrerseits in strafrechtliche Schwierigkeiten zu geraten.
Hirschmann als verfolgende Unschuld, was ganz Neues. Bislang hat er es aber nur geschafft, dass sein damaliges Verhalten wieder nacherzählt wird. Denn diesmal hat er selbst den Anlass dazu geliefert. Aber vielleicht versucht er es im Anschluss nochmals mit einer Millionenklage wegen Persönlichkeitsverletzung. Interessant ist zumindest, dass sich nur die damals in dieser Form noch nicht existierende CH Media zur Berichterstattung veranlasst sieht. Tamedia und Ringier schweigen stille.
Tamedia hat schon drüber geschrieben, aber vorsichtshalber mal die Kommentarfunktion ausgeschaltet.
https://www.tagesanzeiger.ch/carl-hirschmann-will-urteil-geaendert-haben-300600922237