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Wumms: Joyce Küng

Anti-Rassismus und Wahn liegen eng beieinander.

Joyce Küng schreibt gelegentlich für die «Weltwoche». Das macht ja nix. Joyce Küng ist, laut eigenem Eingeständnis, Brasilianerin. Auch das spricht nicht gegen sie. Küng kandidiert für den Zürcher Kantonsrat. Dafür muss man keinen IQ-Test ablegen. Glück gehabt.

Denn Küng fühlte sich rassistisch angemacht. Nun wird’s einen Moment lang so kompliziert wie in einer brasilianischen Telenovela. Das sind Endlos-Serien, in denen drittklassige Schauspieler fünftklassige Drehbücher um Intrigen, Liebe und Verrat runterspuhlen. Aber am Ende siegt immer das Gute.

So ist’s auch in der Realität. Denn Küng fühlte sich durch diese Meldung rassistisch betroffen:

Von den Bolsonaro-Anhängern mit hochgereckter rechter Hand? Aber nein. von nau.ch, das dieses Foto samt Titel publizierte. Hä?

Nun, zitieren wir Küng: «Heute habe ich zwei Strafanträge wegen rassistischer Diskriminierung verfasst verschickt. Es ging um die Unterstellung – trotz besseren Wissens –, Brasilianer hätten einen Hitlergruss an einer Demo gemacht.» Hä?

Ist eben kompliziert. Also, laut Küng sei das gar kein Hitlergruss. Vielleicht heben Brasilianer die rechte Hand, wenn sie sich damit hinter dem linken Ohrläppchen kratzen möchten. Wie auch immer, aber wieso ist das rassistisch gegenüber Küng? «Ich bin als Brasilianerin direkt betroffen.» Aha. Also zweimal Strafanzeige, gegen nau.ch und gegen einen Schlingel, der diese Meldung retweetet hatte.

Aber, oh Schreck, vielleicht ist auch die Staatsanwaltschaft rassistisch. Denn die schreibt: es werden «auch nicht ansatzweise eines oder oder mehrere objektive Tatbestandsmerkmale von Art. 261bis StGB erfüllt. Und schon gar nicht kann behauptet werden, «diese Äusserung in diesem Kontext ist klar auf meine Herkunft bezogen und verletzt mich in meiner ethnischen Zugehörigkeit»».

Art. 261bis ist die Antirassismus-Strafnorm im Schweizer Strafgesetzbuch, bleibt nachzutragen. Dann erklärt die Staatsanwaltschaft noch gaaanz laaangsam, was man heutzutage unter einem Hitlergruss versteht und was es bedeutet, wenn einer den rechten Arm reckt. Der bringe «nach dem Eindruck eines unbefangenen durchschnittlichen Betrachters zum Ausdruck, dass er sich zum nationalsozialistischen Gedankengut zumindest in Teilen bekennt».

Nun mag ja sein, dass viele Brasilianer zu blöd sind, um den Symbolgehalt dieser Geste zu kennen. Das wollen wir aber nicht unterstellen, weil das tendenziell rassistisch wäre.

Nun wird es einen Moment ganz heikel. Denn wie soll man diese Verschwendung von Steuergeldern, diese an den Haaren herbeigezogene Aktion, diesen Missbrauch ad absurdum des Art. 261bis qualifizieren? Ohne selbst Opfer einer Strafanzeige von Küng zu werden?

Versuchen wir es mit einem Umweg. ZACKBUM-Autor René Zeyer ist von Haus aus Deutscher. Nehmen wir an, ein Schweizer Medium zeigt ein Foto einiger Deutscher, die mit der rechten Hand in der Luft fühlen wollen, ob es regnet. Behauptet aber dreist, die hätten den Hitlergruss gemacht. Und davon würde sich Zeyer in seiner «ethnischen Zugehörigkeit verletzt» fühlen und Strafanzeige einreichen.

Wäre dem so, würde ZACKBUM Zeyer als furzdoof, quietschblöd, beknackt, bescheuert, Sprung in der Schüssel, Wand draussen beschimpfen. Und fordern, dass man ihm sofort die Lizenz zum Schreiben wegnimmt, bis er sich dafür entschuldigt hätte und geschworen, so etwas nie mehr zu tun.

Schepperndes Megafon

Strafuntersuchung gegen das Reithallen-Organ eingestellt. Typisch Tagi.

Das anonyme Kollektiv von «Megafon» kann triumphieren. Das «Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit wird eingestellt». Teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit.

Nach einem Interview der in diesen Kreisen missliebigen Journalistin Michèle Binswanger hatten die anonymen Heckenschützen eine «Karikatur» veröffentlicht, in der sie in die Darstellung der Enthauptung des Königs während der Französischen Revolution den Kopf von Binswanger hineingemecht hatten.

Zuerst verteidigten sie diese Geschmacklosigkeit noch, dann zog man den Schwanz ein, löschte und entschuldigte sich gewunden dafür.

Als Ausdruck seiner Führsorgepflicht reichte Tamedia dennoch Strafanzeige gegen «Megafon» ein. Allerdings sind die juristischen Fähigkeiten des Konzerns nicht besser entwickelt als seine journalistischen.

Immerhin übersprang er die Klippe der Nichtanhandnahme; die Staatsanwaltschaft bequemte sich zu ein paar Untersuchungshandlungen. In Berner Gemächlichkeit; die Anzeige ging im Juli letzten Jahres ein.

Beim Hausputz im Januar entstand dann offensichtlich der Gedanke, dieses Verfahren abzuschliessen und dem Anwalt der Megafönler eine Entschädigung von Fr. 2711.- auszurichten.

Entsprechend laut erschallt das Triumphgeheul:

Dabei wird nur übersehen, dass diese Darstellung bloss keinen Straftatbestand erfüllt. Geschmacklos, unanständig, primitiv und abscheulich bleibt sie dennoch.

So sieht Transparenz à la «Megafon» aus …

 

Rieter: ein Knäuel gesponnen?

Eine Medienmitteilung über einen Ankauf, business as usual. Aber mit einem Knaller drin.

Rieter übernimmt drei Geschäftszweige von Saurer. Das ist – ausserhalb von sehr interessierten Kreisen – echt gähn. Von sehr überschaubarem Newswert. Aber die Forsetzung der Medienmitteilung überhaupt nicht:

«Im Verlauf der beschriebenen Transaktion kam es zu schwerwiegenden Verletzun­gen der gesetzlichen Treuepflicht, der Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheim­nissen sowie des Code of Conduct von Rieter durch die beiden Verwaltungsrats­mitglieder Luc Tack und Stefaan Haspeslagh. Sie haben verwaltungsratsinterne Informationen dazu benutzt, von Rieter geführte Verhandlungen durch ein eigenes Angebot zu konkurrenzieren

Die Strafandrohung folgt auf dem Fuss:

«Daher beabsichtigt der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, an der seine Mitglieder Luc Tack und Stefaan Haspeslagh abberufen werden sollen.

Zum Schutz der Interessen von Rieter wird der Verwaltungsrat Strafanzeige gegen die beiden Verwaltungsräte einreichen.»

Das nennt man mal Klartext. In der bis 1795 zurückreichenden Geschichte vom Textilmaschinenbauer dürfte es kaum je eine solche öffentliche Mitteilung gegeben haben.

Lange Tradition, wechselhaftes Schicksal.

Denn normalerweise werkelt der Konzern mit über 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund einer Milliarde Franken still und leise vor sich hin.

Stefaan Haspeslagh (links) und Luc Tac: Bösewichte?

Übernahmen, Krisen, Erholung, Probleme. Das Übliche in der arg gebeutelten Schweizer Maschinenindustrie halt. Noch im April hing der Himmel voller Geigen mit den beiden neuen VR-Mitgliedern; vor der ordentlichen GV schwärmte der VR-Präsident:

«Rieter heisst den neuen Grossaktionär Picanol willkommen. Luc Tack, Mehrheits­aktionär und CEO von Picanol, ist seit vier Jahren Mitglied des Verwaltungsrats von Rieter. Stefaan Haspeslagh zeichnet sich durch eine breite, internationale Führungserfahrung im Textilumfeld aus und ist in der Industrie sehr gut vernetzt.», erklärte Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker.

Auskünfte werden nur sehr schmallippig erteilt

Inzwischen hört sich das alles entschieden verkniffener an. In einer Telco-Pressekonferenz, die am Montagmorgen angesetzt wurde, hielt man sich bei Rieter sehr bedeckt, was Auskünfte über die beiden in Ungnade gefallenen VR-Mitglieder betrifft. Immerhin, in der PM hiess es noch, eine Strafanzeige werde eingereicht, inzwischen sei das getan worden, antwortet Rieter auf eine Frage von ZACKBUM.

Simple Skizze, im Vergleich zur heutigen Geschäftswelt.

Die beiden angeschuldigten VR seien nun – nach Ausstand auf eigenen Wunsch – wieder bei Meetings dabei, als einer von ihnen im Frühling warmherzig begrüsst wurde, sei das natürlich noch nicht absehbar gewesen.

Keinerlei Auskünfte will Rieter über allfällige Belege oder Beweise erteilen, die seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ebenso wenig will Rieter etwas dazu sagen, was sein Grossaktionär, der von diesen beiden Noch-VR vertreten wird, davon hält. Und schliesslich sei auch der Begriff «Unschuldsvermutung» nichts, was Rieter anwenden müsse. Näheres werde dann an der ausserordentlichen GV erklärt, die noch dieses Jahr stattfinden soll und an der dann die beiden VR abgewählt werden sollen.

Wie geht’s nach dem Erstschlag weiter?

Falls sich dafür eine Mehrheit unter den Shareholdern finden wird, muss man hinzufügen. Die Werke von Saurer wurden aus einer Insolvenz herausgekauft, was auch ein Schlaglicht auf die rauen Sitten und Zustände im Maschinenbusiness wirft. Aber bei der Gelegenheit gleich zwei eigene VR öffentlich in die Pfanne zu hauen, das ist schon ein recht einmaliger Vorgang. Zumal die 10 Prozent des Aktienkapitals von Rieter repräsentieren.

Natürlich ziehen sich die Schweizer Medien auch hier am liebsten auf die Ticker-Meldungen von SDA zurück; besser als allenfalls Lücken in den eigenen Kenntnissen über das Funktionieren eines VR preiszugeben …

Für die Rieter-Angestellten ist zu wünschen, dass der VR – immerhin besetzt mit so Schwergewichten wie Peter Spuhler – weiss, was er tut. Das letzte Mal, als ein VR-Präsident die Vertreter eines Grossaktionärs vor die Türe stellte, kam das nicht gut.

So stellt man sich die Zukunft von Rieter vor.

Sunrise-VR-Präsident Peter Kurer wollte nicht als Versager von der Bildfläche verschwinden, sondern sich ein Denkmal setzen, indem er UPC Schweiz aufkaufen wollte. Dagegen war aber sein deutscher Grossaktionär Freenet, mit guten Argumenten. Kurer entledigte sich deren, indem er die Freenet-Vertreter aus dem VR kübelte, möglicher Interessenskonflikt.

Das endete dann unschön. Die Fusions-GV wurde in letzter Sekunde abgesagt, die Fusion auch, Kurer erklärte seinen Rücktritt. Die ganze Übung hatte einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet, für nix. Und wenig später verkündete UPC, dass die Firma nun ihrerseits Sunrise schlucken werde.

Natürlich, das war Telekommunikation und nicht das Spinnen von Garnen. Man wird sehen, wie gross die Unterschiede sind.

Picanol weist alle Vorwürfe zurück

Picanol hat sich inzwischen eindeutig mit einer eigenen PM zu Wort gemeldet. Man «bedauere zutiefst» die Mitteilung von Rieter und die angekündigten Schritte. Picanol habe im Rahmen einer langjährigen Zusammenarbeit mit Saurer tatsächlich nach Lösungen für die finanziellen Probleme dieser Einheiten gesucht und eine Kredit von 20 Millionen Euro gesprochen, ohne sich damit allerdings Vorkaufsrechte zu sichern.

Im Gegenteil: «Als er von den finanziellen Problemen bei Saurer erfuhr, hatte Luc Tack auch den CEO von Rieter darüber informiert, dass dies auch eine Chance darstellen könnte, Rieter durch den Erwerb bestimmter Anteile weiter zu stärken. Luc Tack und Stefaan Haspeslagh haben bei der Beratung oder Entscheidungsfindung in dieser Angelegenheit jederzeit die im Rahmen eines möglichen Interessenkonflikts geltenden Governance-Regeln respektiert.»

Hört sich deutlich anders an als die knallharte PM von Rieter. Klarer Fall von: einer von beiden sagt nicht die Wahrheit

Schluck! Hirschmann lebt

Der Millionenerbe beschäftigt weiter die Justiz. In eigener Sache und mit einer Strafanzeige gegen ihn.

Hirschmann? Carl Hirschmann? Da war doch mal was. Partys, Champagner, Paris Hilton. Zürich sonnte sich im grossstädtischen Gefühl, einen rechten Partylöwen zu haben. Playboy, Club Saint Germain an der Bahnhofstrasse, wow.

So stellt sich Klein-Hansli einen verruchten Club vor …

Weniger wow waren dann lauter werdende Klagen von Besucherinnen, dass Hirschmann übergriffig werde, um es gelinde auszudrücken. Oder wie er es in einer SRF-Dok formulierte: «Die Frau will im Sex überwältigt werden.» Das war, bevor er vom Bezirksgericht in mehreren Anklagepunkten wie sexuelle Nötigung für schuldig befunden und zu insgesamt 33 Monaten Knast verurteilt wurde. Das Urteil wurde später gemildert.

Während Hirschmann zuvor noch am Steuer seines Porsche durchs nächtliche Zürich heizte und Sottisen von sich gab, sorgte dann der ihn begleitende Kommunikationsmann fürs Grobe, Katastrophen-Sacha, dafür, dass Hirschmann sich nicht weiter um Kopf und Kragen redete.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess, im Anschluss ging Hirschmann auf einen Rachefeldzug gegen die Medien, nach der Devise: köpft den Boten. Moderner heisst das «Persönlichkeitsverletzung», und da weiss das «Opfer» heutzutage die Gerichte eher auf seiner Seite.

Hirschmann auf dem Kriegspfad

Der Ringier-Verlag roch rechtzeitig Lunte, spülte viele Artikel aus den Archiven und entschuldigte sich öffentlich beim Millionenerben. Damit schaffte sich das Medienhaus eine Millionenklage vom Hals. Die in Boulevard-Themen weniger sattelfeste Tamedia wollte es aber wissen und prozessierte bis zum Bundesgericht hoch, zudem verlor der Verlag einen Prozess vor dem Handelsgericht Zürich.

Also gelangte Tamedia einige Millionen Franken und sieben Jahre später als Ringier zum gleichen Ergebnis: «Die Tamedia AG entschuldigt sich bei Carl Hirschmann für diese Persönlichkeitsverletzungen.»

Ausverkauf zum Ende des Clubs …

Hirschmann selbst liess sich auf einer Selbstfindungsreise filmen und knipsen. Mit an Bord des Privatjets: der sogenannte Starfotograf Michel Comte, der alles knipst, wenn nur die Kohle stimmt. Hirschmann gab den Geläuterten und Einsichtigen, der sich angeblich neu «für Minenopfer engagiert».

Seither hüten sich die Medien, das Thema Hirschmann ohne Not aufzugreifen. Der wiederum ist inzwischen 40 Jahre alt, lebt in Mailand als mehrfacher Vater. Also könnte man doch die Mär vom geläuterten und zur Ruhe gekommenen Partylöwen als Bettvorleger schreiben. Wenn überhaupt.

Das waren noch Zeiten …

Allerdings spricht zunächst dagegen, dass der Chefredaktor der «Ostschweiz» enthüllte, dass die frühere Lebensgefährtin von Hirschmann Senior Strafanzeige erstattet hat. «Betrug, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung Unterdrückung von Urkunden, Steuerbetrug und eventuell Geldwäscherei», zählt Stefan Millius genüsslich auf. Gerichtet ist die Anzeige gegen die beiden Söhne des im Sommer 2010 verstorbenen Hirschmann Senior.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung

Dahinter steht ein langer und erbittert geführter Erbstreit, um ein Millionen-Legat, verschiedene Testamente, Steuervermeidungskonstrukte und halt allem, was bei einem Multimillionenvermögen dazugehört, wenn der Besitzer stirbt.

Natürlich gilt für beide Söhne die Unschuldsvermutung. Bislang ist es der sich geprellt fühlenden Lebensgefährtin trotz unzähligen Prozessen nicht gelungen, mit ihrer Version des Erbgangs vor Gericht durchzudringen. Nun also der Umweg über eine Strafanzeige.

Deren Kern: die Beschuldigten hätten das Testament ihres Vaters vernichtet und sodann «nach dem Tod des Erblassers im Sommer 2010 die Gerichte während rund 10 Jahren belogen, arglistig irregeführt und auf diese Weise ein für sie vorteilhaftes Urteil zu Lasten der Anzeigeerstatterinnen und Privatklägerinnen erwirkt», wie es in der Strafanzeige heisst».

Keine schöne Nachricht für Hirschmann Junior und seinen Bruder. Dabei ist Carl Hirschmann gerade wieder auf dem Kriegspfad, um sich von Flecken auf seinem Image aus der Vergangenheit zu reinigen. Da wird es, man möchte sagen naturgemäss, etwas unappetitlich.

Denn CH Media vermeldet eine andere, neue juristische Entwicklung. Das Zürcher Obergericht habe ein Revisionsgesuch abgelehnt. Hirschmann will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Worum geht’s denn hier?

Eine Reise zurück in die Vergangenheit

Vor 15 Jahren war Bestandteil der Strafuntersuchungen gegen Hirschmann ein Vorfall, den das Opfer so schilderte: Sie sei an der Bar eines Luxushotels von Hirschmann angesprochen worden. Unter dem Vorwand, er wolle ihr «etwas» zeigen, habe er sie in eine Toilette gelockt und sie – trotz ihrer klaren Aussage, keinen Sex zu wollen – zum Oralverkehr genötigt. Am Schluss habe er sie gezwungen – feinfühlige Leser wegschauen –, sein Ejakulat zu schlucken.

Tatort Toilette. Anrüchige Handlungen …

So weit, so widerwärtig. Nun hat diese Frau offenbar, inzwischen auch 40 und mit Hirschmann befreundet, ihre damalige Story zweimal abgeschwächt. In der zweiten Version relativierte sie die Vorgänge bis zum Oralverkehr in der Toilette. In einer dritten fügte sie hinzu, dass sie zwar keinen Sex gewollt habe, aber mit Oralverkehr einverstanden gewesen sei. Nur der Schluss sei gegen ihren Willen erfolgt.

Damals habe sie ihre Geschichte aufgebauscht, um glaubwürdiger zu erscheinen. Dass ihm deswegen eine Halbgefangenschaft widerfuhr, sei aus ihrer heutigen Sicht ein zu hartes Urteil. Mit diesen Aussagen bewaffnet zog Hirschmann nochmals vor Gericht, um eine Revision des ursprünglichen Urteils zu erreichen. Solche Revisionen gibt es in der Schweiz nur äusserst selten und nur aufgrund der Vorlage neuer Beweise, die der damaligen Urteilsfindung nicht zugrunde lagen.

Das Obergericht schmetterte den Revisionsantrag ab

Nein heisst nein, meinte das Obergericht und widersprach auch indirekt der Auffassung des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton, dass seine Sexualpraktiken im Oral Office nicht als Sex im eigentlichen Sinne gelten könnten. Die Frau habe nein gesagt, Oralsex sei auch Sex, und der Schluss sei auch in der neusten Version gegen ihren Willen erfolgt.

Dahinter steht natürlich das Problem der Dame, dass sie nicht beliebig ihre damalige Aussage korrigieren und relativieren kann, ohne ihrerseits in strafrechtliche Schwierigkeiten zu geraten.

Hirschmann als verfolgende Unschuld, was ganz Neues. Bislang hat er es aber nur geschafft, dass sein damaliges Verhalten wieder nacherzählt wird. Denn diesmal hat er selbst den Anlass dazu geliefert. Aber vielleicht versucht er es im Anschluss nochmals mit einer Millionenklage wegen Persönlichkeitsverletzung. Interessant ist zumindest, dass sich nur die damals in dieser Form noch nicht existierende CH Media zur Berichterstattung veranlasst sieht. Tamedia und Ringier schweigen stille.