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Achtung, bissiger Kanzlerkandidat

Deutschland hat einige Probleme. Und dann noch Wirtschaftsminister Habeck.

Als Politiker muss man was aushalten. Beschimpfungen, Beleidigungen, Anrempeleien. Öffentlich, von politischen Gegnern, gelegentlich aber auch von Parteigenossen, häufig anonym.

Dagegen kann man sich wehren. Minister Robert Habeck hat in den letzten Jahren insgesamt über 800 Anzeigen erstattet (oder erstatten lassen). Ist das viel oder wenig? Seine Parteigenossin Annalena Baerbock hat über 500 abgefeuert. Nummer drei in der Hitparade ist der ehemalige deutsche Justizminister Marco Buschmann  – mit 26 Anzeigen. Das ist signifikant.

Diese Klageflut und -wut brockte nun einem Rentner in Bayern mächtig Ärger und sogar eine Hausdurchsuchung ein. In der «Bild» bestätigte die Staatsanwaltschaft Bamberg:

«Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, im Frühjahr/Sommer 2024 auf der Internetplattform X eine Bilddatei hochgeladen zu haben, die eine Porträtaufnahme des Bundeswirtschaftsministers Dr. Robert Habeck mit dem an den Werbeauftritt der Fa. Schwarzkopf angelehnten Schriftzug ‹Schwachkopf PROFESSIONAL› zeigt.»

Um 6.15 Uhr sollen die Beamten den Rentner aus dem Bett geklingelt haben und ihn mit dem Vorwurf «Volksverhetzung» konfrontiert. Schliesslich handle es sich um eine «gegen eine Person des öffentlichen Lebens gerichtete Beleidigung». Zudem habe der Rentner noch einen weiteren Post zu verantworten, der ebenfalls «volksverhetzend» sein könnte.

Wohlgemerkt hatte der Internet-Nutzer diese Karikatur nur geteilt, nicht etwa selbst hergestellt. Kanzlerkandidat Habeck rudert etwas zurück; die Bezeichnung «Schwachkopf» sei nun sicherlich nicht «die schlimmste Beleidigung», die es gebe.

Erschwerend kommt allerdings hinzu, dass die Beschimpfung einer Magistratsperson als «Schwachkopf» strafbar sein kann. Selbst wenn man im Fall Habeck versucht sein könnte, den Wahrheitsbeweis antreten zu wollen. Aber dieses Meme ist nun eindeutig Satire, damit vollständig von der Meinungsfreiheit gedeckt. Unverständlich, dass die Polizei mit der Brechstange vorgeht. Ob da die Tatsache, dass der Karikierte ein Minister ist, eine Rolle gespielt haben könnte?

Natürlich macht ZACKBUM sich nicht einmal diese Satire zu eigen, und das Meme zeigen wir nur aus Berichterstatterpflicht und distanzieren uns gleichzeitig mit Abscheu davon. Sonst könnte der Minister noch auf die Idee kommen, auf Staatskosten einen länderübergreifenden Rechtsakt loszutreten und vielleicht die Schweizer Bundesanwaltschaft um Amtshilfe zu bitten.

Und obwohl ZACKBUM zu den Frühaufstehern gehört, möchten wir nur ungern um 6.15 Uhr von der Polizei angeklingelt werden.

Interessant auch, dass es keinem einzigen woken Sensibelchen bislang aufgefallen ist, dass es hier tatsächlich einen Missstand gibt, der umgehend beseitigt werden müsste. Denn wie jeder weiss, heisst der Hersteller von Haarpflegemitteln nicht Schwachkopf (das ginge ja eigentlich noch), sondern Schwarzkopf. SCHWARZkopf. Das ist ja genauso schlimm wie Mohrenkopf, und der muss auch weg, da gilt: Kopf ab. Nimm das, Dubler.

Aber im Ernst. Auch wenn Habeck sagt, dass er nach der Anzeige nicht mehr weiter in die polizeiliche Ermittlungen involviert gewesen sei: welche Schlussfolgerungen lassen sich aus seiner einmaligen Anzeigenwut ziehen? Und ist wohl ihm und seiner Sache gedient, dass er mit dieser Razzia dem politischen Gegner Munition frei Haus liefert? Deutschlandweit die Verhältnismässigkeit dieses Polizeieinsatzes diskutiert wird, sich Wagenladungen von Häme über ihn ergiessen und das Meme dadurch eine ungeahnte Bekanntheit erzielt hat, während es ohne die peinliche Aktion des Wirtschaftsministers wohl in den Weiten des Internets verschwunden wäre?

Ganz abgesehen davon, welches Verständnis von Meinungsfreiheit und Satire sich in einer solchen grünen Anzeigewut äussert: muss das sein? Grobe Beschimpfungen und Drohungen, wie sie jede in der Öffentlichkeit stehende Person erlebt, wie soll man darauf reagieren? Ignorieren, anzeigen? Die meisten solcher Beleidigungen und Drohungen erfolgen heutzutage vermeintlich anonym im Internet. Dem Wutbürger juckt es in den Fingern; er legt sich eine Gratis-Mail-Adresse zu und greift in die Tasten.

Aber hier handelt es sich einwandfrei um eine lustige Satire, die mit einiger Liebe treffsicher hergestellt wurde.

Wie soll man nun einen deutschen Wirtschaftsminister bezeichnen, dessen mangelnde Kenntnis von Wirtschaft Deutschland ernsthafte ökonomische Probleme eingebrockt hat, der gerade als tollkühner Kanzlerkandidat durchstarten will – und der tatsächlich wegen eines satirischen Meme Strafanzeige erstattet?

Der dafür am besten geeignet Ausdruck ist leider sozusagen gesperrt. Daher sagt ZACKBUM nur «Schwarzkopf».

 

Schludriger «Spiegel»

Die Rammstein-Affäre wird zum «Spiegel»-Skandal.

Die Anwälte des Rammstein-Sängers Till Lindemann haben «Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und versuchten Prozessbetrugs gegen die Verantwortlichen des Spiegel» eingereicht.

In einer Titelgeschichte hatte das Blatt behauptet, verschiedene Frauen hätten Anschuldigungen gegen den Sänger erhoben. Ein Journalist mit Vollklatsche in der Schweiz hatte sogar gefordert, dass wegen diesen wilden Behauptungen die Konzerte der Band abgesagt werden sollten. Wobei aber die Unschuldsvermutung gälte.

Auch das Hamburger Oberlandesgericht hat inzwischen die Verfügung der Vorinstanz bestätigt.

«Danach ist es dem Spiegel weiterhin untersagt, den Verdacht zu erwecken, Till Lindemann habe Frauen bei Konzerten der Gruppe Rammstein mithilfe von K.o.-Tropfen bzw. Drogen betäubt oder betäuben lassen, um ihm zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an den Frauen vornehmen zu können».

So viel zum Ende dieser unappetitlichen Medienhatz, in der sich einmal mehr fast alle unter grober Missachtung der Unschuldsvermutung auf ein angebliches Sexmonster gestürzt hatten. Allerdings konnte der Sänger, ähnlich wie Kevin Spacey, genügend finanzielle Mittel aufbringen, um sich erfolgreich gegen diese Denunziationen zur Wehr zu setzen. Im Gegensatz zu Spacey ist Lindemann sogar nicht Bankrott gegangen.

Und lässt weiterprozessieren, wobei – auch hier gilt die Unschuldsvermutung – eine unglaubliche Schlamperei des angeblich so seriösen Nachrichtenmagazins zum Vorschein kommen könnte.

Das hatte nämlich im Verfahren zwei eidesstattliche Versicherungen von Frauen eingereicht. Sie sollen von einer «Zoe» und einer «Sophie W.» stammen. Dabei fiel den Anwälten von Lindemann auf, dass die Versicherung von Zoe auf einer Seite mit einem unvollständigen Satz endete, während auf der nächsten Seite nur die Unterschrift der Dame stand.

Darauf hingewiesen, räumte der «Spiegel» ein, dass die ursprünglich eingereichten Eidesstattlichen gar nicht von diesen beiden Frauen stammten und reichte zwei neue ein. Ein Versehen des eigenen Prozessbevollmächtigten, behauptet das Blatt.

Das ist nun nicht gerade ein Kavaliersdelikt, daher die Strafanzeige.

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht darauf, auf welch dünnem Eis sich der «Spiegel» bewegt, wenn es darum geht, sich der «#metoo»-Bewegung anzudienen. Nicht einmal die behaupteten eidesstattlichen Versicherungen zwecks Beleg der Vorwürfe sind gerichtsfest.

Ähnlich spielte es sich auch beim Roshani-Skandal ab. Der «Spiegel» gab der Redaktorin, die gefeuert worden war, weil sie ihren Chef wegmobben wollte, ungefiltert die Gelegenheit, rachsüchtig über diesen Chef herzuziehen – mit offensichtlich unwahren oder unbewiesenen Behauptungen. Leider ging dann dem Betroffenen das Geld aus, er musste seine Klage gegen das Nachrichtenmagazin abbrechen.

Gerade ein Organ wie der «Spiegel» lebte und lebt davon, dass seine Aufdeckung von Skandalen belegt werden kann. Das ist ihm in der Vergangenheit mehrfach und grandios gelungen, man denke an den Neue-Heimat-Skandal oder die Parteispendenaffäre. Aber in den letzten Jahren macht das Blatt mehr mit internen Affären von sich reden; der Posten des Chefredaktors ist zum Schleudersitz geworden, und der GAU mit Claas Relotius bewies, wie sehr Gesinnung, voreingenommene Meinung und die fatale Tendenz, vor der Recherche oder Reportage bereits das Ergebnis zu definieren, Einzug gehalten haben.

Auch wenn das von der letzten verbliebenen Edelfeder Ullrich Fichtner wortgewaltig schöngeschrieben wurde, obwohl ihn Relotius die angestrebte Stelle des Chefredaktors kostete, sind das alles Symptome eines bedauerlichen Niedergangs.

Von der einstigen Grösse ist penetrante Arroganz übriggeblieben, tiefe Verunsicherung wird durch markige Worte überspielt, die Berichterstattung über die Präsidentschaftswahlen in den USA ist ein anhaltendes Desaster.

Der Kampf gegen die AfD nimmt krankhafte Züge an, immer mehr Leser geben resigniert auf. Bedauerlich ist der Niedergang deswegen, weil es gerade heute ein journalistisches Kraftwerk bräuchte, wie es der «Spiegel» einmal war. Allerdings fing der Niedergang schon an, als der Gründer, Herausgeber und langjährige Chefredaktor Rudolf Augstein auf die dem Zeitgeist geschuldete Idee kam, den Mitarbeitern die Mehrheit am Unternehmen zu schenken.

Das bereute er später bitterlich, aber es war nicht mehr rückgängig zu machen. Seither sind Primadonnenkämpfe, Intrigen und persönliche Befindlichkeiten oftmals wichtiger als unternehmerische Entscheidungen. Ein Trauerspiel, das vielleicht einmal zum Trauerfall wird.

Das kommt davon, wenn das unmögliche «sagen, was ist» durch das idiotische «sagen, wie es sein sollte» abgelöst wird.

Der Neumarkt-Schwank

Schwankende Gutmenschen gefangen in ihrem Labyrinth.

Michèle Binswanger macht eine wahre Lachnummer im «Tages-Anzeiger» publik. Kurzfassung: das überwoke und mit Millionen aus dem Steuersäckel subventionierte Theater am Neumarkt hat eine Klage am Hals. Wegen Verletzung der Antirassismus-Strafnorm.

Das ist zum Totlachen, aber kein Witz. Das Theater fiel schon mehrfach durch mehr als schräge Nummern auf. So dem Auftritt einer deutschen Randaletruppe, die angeblich den «Stürmer»-Streicher aus Roger Köppel austreiben wollte. Oder mit einer Solidaritätswebseite für den Schläger Brian K.

Nun ist dem sensiblen, solidarischen, antirassistischen, linksgrünen, gegen Hetze, Rechtspopulismus und die SVP ankämpfenden Ensemble aber die Höchststrafe passiert. Man (und frau und everybody beyond) ist in die eigene Grube der Überkorrektheit gefallen.

Die Ausgangslage war aber auch echt scheisse, wenn man das so sagen darf. Also echt scheisse für Gutmenschen. Denn es trug sich zu, dass das Neumarkt  den Schauspieler Yan Balistoy beschäftigte. Der ist Schweizer mit israelischer Herkunft. Und es beschäftigt eine Schauspielerin aus dem Libanon. Na und, ist doch echt multikulti.

Leider nein. Denn im Libanon herrscht auch die fundamental-religiöse Terrortruppe Hizbollah. Und diese Hetzbolla ist für die Durchsetzung eines Gesetzes aus dem Jahre 1948 besorgt, das es libanesischen Staatsangehörigen verbiete, mit Israelis Kontakt zu pflegen oder gar öffentlich aufzutreten.

Das gelte selbstverständlich nicht in der Schweiz, wurde argumentiert, aber die im Libanon lebende Familie der Schauspielerin könnte Repressionen ausgesetzt werden. Und was tat der Gutmenschentrottelhaufen vom Neumarkt? Er wog und wägte, räsonierte ohne Räson  – und gab dem Ansinnen der Schauspielerin statt, dass sie leider nicht mit dem Kollegen mit israelischem Migrationshintergrund auftreten könne.

Damit der israelische Kollege richtig in Wallungen käme, verlängerte die Direktion dann auch seinen Vertrag nicht. Putzige Begründung: zu wenig Einsatzmöglichkeiten.

Nun will der Mann Rache und überzieht das Theater mit einer Strafanzeige gegen «den Verwaltungsratspräsidenten, die drei Direktorinnen und den Hausdramaturgen», schreibt Tamedia, der diese Anzeige offensichtlich zugespielt wurde.

In der Anzeige wird feinsinnig argumentiert, es «sei fraglich, ob die Angaben der libanesischen Schauspielerin überhaupt zutreffen, dass es ihr aufgrund des Gesetzes verboten sei, mit Balistoy aufzutreten. Dieses regle nämlich «gemäss seinem Wortlaut (und nach Verständnis der Unterzeichneten und des Anzeigers) primär die Einreise und den Warenverkehr zwischen Israel und dem Libanon»». Auch eine Gefährdung der im Libanon lebenden Familie der Schauspielerin könne ihm nicht entnommen werden.

Nachdem diese Vorwürfe im Dezember letzten Jahres publik wurden, salbaderte das Theater weihevoll das Übliche, es sei ein

«Haus der Vielheit und Offenheit. Anti-israelisches und anti-jüdisches Gedankengut haben bei uns keinen Platz».

Das mag ja durchaus so sein, dass hier keine Sprechchöre «From the River to the Sea» erklingen. Das ändert aber nichts daran, dass sich ein Schweizer Theater den Behauptungen einer ausländischen Schauspielerin beugte, sie nicht weiter nachprüfte und somit indirekt libanesische Gagagesetzgebung in die Schweiz immigrierte.

Zum Bild unbelehrbarer Gutmenschen gehört auch, dass sie für Steuergelder eine «externe Untersuchung» in Auftrag gaben. Die ergab überraschungsfrei: alles super, alles paletti im Haus, selbst Haustiere und Ratten gendern korrekt, neben dem Stuhl gibt es auch eine Stühlin, und wie viele hybride WCs es gibt, wollen wir gar nicht wissen. Die Untersuchung klammerte aber wohlweislich den Fall aus, weswegen sie angestossen wurde.

Dada und Gaga auf der Bühne ist immer willkommen. Um sie herum, aufgeführt von wohlbezahlten Verwaltungsräten, Direktorinnen und Hausdramaturgen: Vorhang, Buhrufe, Abtritte.

Sehr peinlich ist, nebenbei, auch der Auftritt des VR-Präsidenten Thomas Busin, der CH Media im April ein Exklusiv-Interview gab, nachdem er monatelang geschwiegen hatte. Darin kann er keinen Fehler bei sich erkennen, es sei halt eine komplizierte Welt, und jeder, der eine bessere Lösung als die vom Theater gewählte wisse, solle das doch bekanntgeben. Und: «Wir sind der Überzeugung, dass unsere Lösung die bestmögliche war.»

Angesichts des anhaltenden öffentlichen Aufruhrs kann man sagen, dass Busin ein Interview mit einem Bühnenschwank verwechselt. Ein letzter Lacher zum Abschluss: «Wir haben uns gegenüber den Arbeitnehmenden, dem Haus und dem Subventionsgeber korrekt verhalten.» Wenn er das sagt …

Wenn wir das Ende der Groteske vorwegnehmen dürfen: Busin (oder ein Bauernopfer) tritt zurück, um «weiteren Schaden von der Institution abzuwenden». Tut ihm auch nicht weh; der ehemalige Tischtennisspieler betreibt noch das «Liongym Fitness», war Chef der Migros Clubschule, ist Delegierter des VR von «Molino-Pizzerien», im Vorstand von Swiss Golf, im VR von Kieser Training, Axino Solutions und bei der Fraxiness GmbH.

Allerdings scheint dabei das Hirntraining etwas vernachlässigt zu werden.

Wumms: Joyce Küng

Anti-Rassismus und Wahn liegen eng beieinander.

Joyce Küng schreibt gelegentlich für die «Weltwoche». Das macht ja nix. Joyce Küng ist, laut eigenem Eingeständnis, Brasilianerin. Auch das spricht nicht gegen sie. Küng kandidiert für den Zürcher Kantonsrat. Dafür muss man keinen IQ-Test ablegen. Glück gehabt.

Denn Küng fühlte sich rassistisch angemacht. Nun wird’s einen Moment lang so kompliziert wie in einer brasilianischen Telenovela. Das sind Endlos-Serien, in denen drittklassige Schauspieler fünftklassige Drehbücher um Intrigen, Liebe und Verrat runterspuhlen. Aber am Ende siegt immer das Gute.

So ist’s auch in der Realität. Denn Küng fühlte sich durch diese Meldung rassistisch betroffen:

Von den Bolsonaro-Anhängern mit hochgereckter rechter Hand? Aber nein. von nau.ch, das dieses Foto samt Titel publizierte. Hä?

Nun, zitieren wir Küng: «Heute habe ich zwei Strafanträge wegen rassistischer Diskriminierung verfasst verschickt. Es ging um die Unterstellung – trotz besseren Wissens –, Brasilianer hätten einen Hitlergruss an einer Demo gemacht.» Hä?

Ist eben kompliziert. Also, laut Küng sei das gar kein Hitlergruss. Vielleicht heben Brasilianer die rechte Hand, wenn sie sich damit hinter dem linken Ohrläppchen kratzen möchten. Wie auch immer, aber wieso ist das rassistisch gegenüber Küng? «Ich bin als Brasilianerin direkt betroffen.» Aha. Also zweimal Strafanzeige, gegen nau.ch und gegen einen Schlingel, der diese Meldung retweetet hatte.

Aber, oh Schreck, vielleicht ist auch die Staatsanwaltschaft rassistisch. Denn die schreibt: es werden «auch nicht ansatzweise eines oder oder mehrere objektive Tatbestandsmerkmale von Art. 261bis StGB erfüllt. Und schon gar nicht kann behauptet werden, «diese Äusserung in diesem Kontext ist klar auf meine Herkunft bezogen und verletzt mich in meiner ethnischen Zugehörigkeit»».

Art. 261bis ist die Antirassismus-Strafnorm im Schweizer Strafgesetzbuch, bleibt nachzutragen. Dann erklärt die Staatsanwaltschaft noch gaaanz laaangsam, was man heutzutage unter einem Hitlergruss versteht und was es bedeutet, wenn einer den rechten Arm reckt. Der bringe «nach dem Eindruck eines unbefangenen durchschnittlichen Betrachters zum Ausdruck, dass er sich zum nationalsozialistischen Gedankengut zumindest in Teilen bekennt».

Nun mag ja sein, dass viele Brasilianer zu blöd sind, um den Symbolgehalt dieser Geste zu kennen. Das wollen wir aber nicht unterstellen, weil das tendenziell rassistisch wäre.

Nun wird es einen Moment ganz heikel. Denn wie soll man diese Verschwendung von Steuergeldern, diese an den Haaren herbeigezogene Aktion, diesen Missbrauch ad absurdum des Art. 261bis qualifizieren? Ohne selbst Opfer einer Strafanzeige von Küng zu werden?

Versuchen wir es mit einem Umweg. ZACKBUM-Autor René Zeyer ist von Haus aus Deutscher. Nehmen wir an, ein Schweizer Medium zeigt ein Foto einiger Deutscher, die mit der rechten Hand in der Luft fühlen wollen, ob es regnet. Behauptet aber dreist, die hätten den Hitlergruss gemacht. Und davon würde sich Zeyer in seiner «ethnischen Zugehörigkeit verletzt» fühlen und Strafanzeige einreichen.

Wäre dem so, würde ZACKBUM Zeyer als furzdoof, quietschblöd, beknackt, bescheuert, Sprung in der Schüssel, Wand draussen beschimpfen. Und fordern, dass man ihm sofort die Lizenz zum Schreiben wegnimmt, bis er sich dafür entschuldigt hätte und geschworen, so etwas nie mehr zu tun.

Schepperndes Megafon

Strafuntersuchung gegen das Reithallen-Organ eingestellt. Typisch Tagi.

Das anonyme Kollektiv von «Megafon» kann triumphieren. Das «Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit wird eingestellt». Teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit.

Nach einem Interview der in diesen Kreisen missliebigen Journalistin Michèle Binswanger hatten die anonymen Heckenschützen eine «Karikatur» veröffentlicht, in der sie in die Darstellung der Enthauptung des Königs während der Französischen Revolution den Kopf von Binswanger hineingemecht hatten.

Zuerst verteidigten sie diese Geschmacklosigkeit noch, dann zog man den Schwanz ein, löschte und entschuldigte sich gewunden dafür.

Als Ausdruck seiner Führsorgepflicht reichte Tamedia dennoch Strafanzeige gegen «Megafon» ein. Allerdings sind die juristischen Fähigkeiten des Konzerns nicht besser entwickelt als seine journalistischen.

Immerhin übersprang er die Klippe der Nichtanhandnahme; die Staatsanwaltschaft bequemte sich zu ein paar Untersuchungshandlungen. In Berner Gemächlichkeit; die Anzeige ging im Juli letzten Jahres ein.

Beim Hausputz im Januar entstand dann offensichtlich der Gedanke, dieses Verfahren abzuschliessen und dem Anwalt der Megafönler eine Entschädigung von Fr. 2711.- auszurichten.

Entsprechend laut erschallt das Triumphgeheul:

Dabei wird nur übersehen, dass diese Darstellung bloss keinen Straftatbestand erfüllt. Geschmacklos, unanständig, primitiv und abscheulich bleibt sie dennoch.

So sieht Transparenz à la «Megafon» aus …

 

Rieter: ein Knäuel gesponnen?

Eine Medienmitteilung über einen Ankauf, business as usual. Aber mit einem Knaller drin.

Rieter übernimmt drei Geschäftszweige von Saurer. Das ist – ausserhalb von sehr interessierten Kreisen – echt gähn. Von sehr überschaubarem Newswert. Aber die Forsetzung der Medienmitteilung überhaupt nicht:

«Im Verlauf der beschriebenen Transaktion kam es zu schwerwiegenden Verletzun­gen der gesetzlichen Treuepflicht, der Pflicht zur Wahrung von Geschäftsgeheim­nissen sowie des Code of Conduct von Rieter durch die beiden Verwaltungsrats­mitglieder Luc Tack und Stefaan Haspeslagh. Sie haben verwaltungsratsinterne Informationen dazu benutzt, von Rieter geführte Verhandlungen durch ein eigenes Angebot zu konkurrenzieren

Die Strafandrohung folgt auf dem Fuss:

«Daher beabsichtigt der Verwaltungsrat der Rieter Holding AG, eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen, an der seine Mitglieder Luc Tack und Stefaan Haspeslagh abberufen werden sollen.

Zum Schutz der Interessen von Rieter wird der Verwaltungsrat Strafanzeige gegen die beiden Verwaltungsräte einreichen.»

Das nennt man mal Klartext. In der bis 1795 zurückreichenden Geschichte vom Textilmaschinenbauer dürfte es kaum je eine solche öffentliche Mitteilung gegeben haben.

Lange Tradition, wechselhaftes Schicksal.

Denn normalerweise werkelt der Konzern mit über 5000 Mitarbeitern und einem Umsatz von rund einer Milliarde Franken still und leise vor sich hin.

Stefaan Haspeslagh (links) und Luc Tac: Bösewichte?

Übernahmen, Krisen, Erholung, Probleme. Das Übliche in der arg gebeutelten Schweizer Maschinenindustrie halt. Noch im April hing der Himmel voller Geigen mit den beiden neuen VR-Mitgliedern; vor der ordentlichen GV schwärmte der VR-Präsident:

«Rieter heisst den neuen Grossaktionär Picanol willkommen. Luc Tack, Mehrheits­aktionär und CEO von Picanol, ist seit vier Jahren Mitglied des Verwaltungsrats von Rieter. Stefaan Haspeslagh zeichnet sich durch eine breite, internationale Führungserfahrung im Textilumfeld aus und ist in der Industrie sehr gut vernetzt.», erklärte Verwaltungsratspräsident Bernhard Jucker.

Auskünfte werden nur sehr schmallippig erteilt

Inzwischen hört sich das alles entschieden verkniffener an. In einer Telco-Pressekonferenz, die am Montagmorgen angesetzt wurde, hielt man sich bei Rieter sehr bedeckt, was Auskünfte über die beiden in Ungnade gefallenen VR-Mitglieder betrifft. Immerhin, in der PM hiess es noch, eine Strafanzeige werde eingereicht, inzwischen sei das getan worden, antwortet Rieter auf eine Frage von ZACKBUM.

Simple Skizze, im Vergleich zur heutigen Geschäftswelt.

Die beiden angeschuldigten VR seien nun – nach Ausstand auf eigenen Wunsch – wieder bei Meetings dabei, als einer von ihnen im Frühling warmherzig begrüsst wurde, sei das natürlich noch nicht absehbar gewesen.

Keinerlei Auskünfte will Rieter über allfällige Belege oder Beweise erteilen, die seien den Strafverfolgungsbehörden übergeben worden und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Ebenso wenig will Rieter etwas dazu sagen, was sein Grossaktionär, der von diesen beiden Noch-VR vertreten wird, davon hält. Und schliesslich sei auch der Begriff «Unschuldsvermutung» nichts, was Rieter anwenden müsse. Näheres werde dann an der ausserordentlichen GV erklärt, die noch dieses Jahr stattfinden soll und an der dann die beiden VR abgewählt werden sollen.

Wie geht’s nach dem Erstschlag weiter?

Falls sich dafür eine Mehrheit unter den Shareholdern finden wird, muss man hinzufügen. Die Werke von Saurer wurden aus einer Insolvenz herausgekauft, was auch ein Schlaglicht auf die rauen Sitten und Zustände im Maschinenbusiness wirft. Aber bei der Gelegenheit gleich zwei eigene VR öffentlich in die Pfanne zu hauen, das ist schon ein recht einmaliger Vorgang. Zumal die 10 Prozent des Aktienkapitals von Rieter repräsentieren.

Natürlich ziehen sich die Schweizer Medien auch hier am liebsten auf die Ticker-Meldungen von SDA zurück; besser als allenfalls Lücken in den eigenen Kenntnissen über das Funktionieren eines VR preiszugeben …

Für die Rieter-Angestellten ist zu wünschen, dass der VR – immerhin besetzt mit so Schwergewichten wie Peter Spuhler – weiss, was er tut. Das letzte Mal, als ein VR-Präsident die Vertreter eines Grossaktionärs vor die Türe stellte, kam das nicht gut.

So stellt man sich die Zukunft von Rieter vor.

Sunrise-VR-Präsident Peter Kurer wollte nicht als Versager von der Bildfläche verschwinden, sondern sich ein Denkmal setzen, indem er UPC Schweiz aufkaufen wollte. Dagegen war aber sein deutscher Grossaktionär Freenet, mit guten Argumenten. Kurer entledigte sich deren, indem er die Freenet-Vertreter aus dem VR kübelte, möglicher Interessenskonflikt.

Das endete dann unschön. Die Fusions-GV wurde in letzter Sekunde abgesagt, die Fusion auch, Kurer erklärte seinen Rücktritt. Die ganze Übung hatte einen dreistelligen Millionenbetrag gekostet, für nix. Und wenig später verkündete UPC, dass die Firma nun ihrerseits Sunrise schlucken werde.

Natürlich, das war Telekommunikation und nicht das Spinnen von Garnen. Man wird sehen, wie gross die Unterschiede sind.

Picanol weist alle Vorwürfe zurück

Picanol hat sich inzwischen eindeutig mit einer eigenen PM zu Wort gemeldet. Man «bedauere zutiefst» die Mitteilung von Rieter und die angekündigten Schritte. Picanol habe im Rahmen einer langjährigen Zusammenarbeit mit Saurer tatsächlich nach Lösungen für die finanziellen Probleme dieser Einheiten gesucht und eine Kredit von 20 Millionen Euro gesprochen, ohne sich damit allerdings Vorkaufsrechte zu sichern.

Im Gegenteil: «Als er von den finanziellen Problemen bei Saurer erfuhr, hatte Luc Tack auch den CEO von Rieter darüber informiert, dass dies auch eine Chance darstellen könnte, Rieter durch den Erwerb bestimmter Anteile weiter zu stärken. Luc Tack und Stefaan Haspeslagh haben bei der Beratung oder Entscheidungsfindung in dieser Angelegenheit jederzeit die im Rahmen eines möglichen Interessenkonflikts geltenden Governance-Regeln respektiert.»

Hört sich deutlich anders an als die knallharte PM von Rieter. Klarer Fall von: einer von beiden sagt nicht die Wahrheit

Schluck! Hirschmann lebt

Der Millionenerbe beschäftigt weiter die Justiz. In eigener Sache und mit einer Strafanzeige gegen ihn.

Hirschmann? Carl Hirschmann? Da war doch mal was. Partys, Champagner, Paris Hilton. Zürich sonnte sich im grossstädtischen Gefühl, einen rechten Partylöwen zu haben. Playboy, Club Saint Germain an der Bahnhofstrasse, wow.

So stellt sich Klein-Hansli einen verruchten Club vor …

Weniger wow waren dann lauter werdende Klagen von Besucherinnen, dass Hirschmann übergriffig werde, um es gelinde auszudrücken. Oder wie er es in einer SRF-Dok formulierte: «Die Frau will im Sex überwältigt werden.» Das war, bevor er vom Bezirksgericht in mehreren Anklagepunkten wie sexuelle Nötigung für schuldig befunden und zu insgesamt 33 Monaten Knast verurteilt wurde. Das Urteil wurde später gemildert.

Während Hirschmann zuvor noch am Steuer seines Porsche durchs nächtliche Zürich heizte und Sottisen von sich gab, sorgte dann der ihn begleitende Kommunikationsmann fürs Grobe, Katastrophen-Sacha, dafür, dass Hirschmann sich nicht weiter um Kopf und Kragen redete.

Nach dem Prozess ist vor dem Prozess, im Anschluss ging Hirschmann auf einen Rachefeldzug gegen die Medien, nach der Devise: köpft den Boten. Moderner heisst das «Persönlichkeitsverletzung», und da weiss das «Opfer» heutzutage die Gerichte eher auf seiner Seite.

Hirschmann auf dem Kriegspfad

Der Ringier-Verlag roch rechtzeitig Lunte, spülte viele Artikel aus den Archiven und entschuldigte sich öffentlich beim Millionenerben. Damit schaffte sich das Medienhaus eine Millionenklage vom Hals. Die in Boulevard-Themen weniger sattelfeste Tamedia wollte es aber wissen und prozessierte bis zum Bundesgericht hoch, zudem verlor der Verlag einen Prozess vor dem Handelsgericht Zürich.

Also gelangte Tamedia einige Millionen Franken und sieben Jahre später als Ringier zum gleichen Ergebnis: «Die Tamedia AG entschuldigt sich bei Carl Hirschmann für diese Persönlichkeitsverletzungen.»

Ausverkauf zum Ende des Clubs …

Hirschmann selbst liess sich auf einer Selbstfindungsreise filmen und knipsen. Mit an Bord des Privatjets: der sogenannte Starfotograf Michel Comte, der alles knipst, wenn nur die Kohle stimmt. Hirschmann gab den Geläuterten und Einsichtigen, der sich angeblich neu «für Minenopfer engagiert».

Seither hüten sich die Medien, das Thema Hirschmann ohne Not aufzugreifen. Der wiederum ist inzwischen 40 Jahre alt, lebt in Mailand als mehrfacher Vater. Also könnte man doch die Mär vom geläuterten und zur Ruhe gekommenen Partylöwen als Bettvorleger schreiben. Wenn überhaupt.

Das waren noch Zeiten …

Allerdings spricht zunächst dagegen, dass der Chefredaktor der «Ostschweiz» enthüllte, dass die frühere Lebensgefährtin von Hirschmann Senior Strafanzeige erstattet hat. «Betrug, Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung Unterdrückung von Urkunden, Steuerbetrug und eventuell Geldwäscherei», zählt Stefan Millius genüsslich auf. Gerichtet ist die Anzeige gegen die beiden Söhne des im Sommer 2010 verstorbenen Hirschmann Senior.

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung

Dahinter steht ein langer und erbittert geführter Erbstreit, um ein Millionen-Legat, verschiedene Testamente, Steuervermeidungskonstrukte und halt allem, was bei einem Multimillionenvermögen dazugehört, wenn der Besitzer stirbt.

Natürlich gilt für beide Söhne die Unschuldsvermutung. Bislang ist es der sich geprellt fühlenden Lebensgefährtin trotz unzähligen Prozessen nicht gelungen, mit ihrer Version des Erbgangs vor Gericht durchzudringen. Nun also der Umweg über eine Strafanzeige.

Deren Kern: die Beschuldigten hätten das Testament ihres Vaters vernichtet und sodann «nach dem Tod des Erblassers im Sommer 2010 die Gerichte während rund 10 Jahren belogen, arglistig irregeführt und auf diese Weise ein für sie vorteilhaftes Urteil zu Lasten der Anzeigeerstatterinnen und Privatklägerinnen erwirkt», wie es in der Strafanzeige heisst».

Keine schöne Nachricht für Hirschmann Junior und seinen Bruder. Dabei ist Carl Hirschmann gerade wieder auf dem Kriegspfad, um sich von Flecken auf seinem Image aus der Vergangenheit zu reinigen. Da wird es, man möchte sagen naturgemäss, etwas unappetitlich.

Denn CH Media vermeldet eine andere, neue juristische Entwicklung. Das Zürcher Obergericht habe ein Revisionsgesuch abgelehnt. Hirschmann will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Worum geht’s denn hier?

Eine Reise zurück in die Vergangenheit

Vor 15 Jahren war Bestandteil der Strafuntersuchungen gegen Hirschmann ein Vorfall, den das Opfer so schilderte: Sie sei an der Bar eines Luxushotels von Hirschmann angesprochen worden. Unter dem Vorwand, er wolle ihr «etwas» zeigen, habe er sie in eine Toilette gelockt und sie – trotz ihrer klaren Aussage, keinen Sex zu wollen – zum Oralverkehr genötigt. Am Schluss habe er sie gezwungen – feinfühlige Leser wegschauen –, sein Ejakulat zu schlucken.

Tatort Toilette. Anrüchige Handlungen …

So weit, so widerwärtig. Nun hat diese Frau offenbar, inzwischen auch 40 und mit Hirschmann befreundet, ihre damalige Story zweimal abgeschwächt. In der zweiten Version relativierte sie die Vorgänge bis zum Oralverkehr in der Toilette. In einer dritten fügte sie hinzu, dass sie zwar keinen Sex gewollt habe, aber mit Oralverkehr einverstanden gewesen sei. Nur der Schluss sei gegen ihren Willen erfolgt.

Damals habe sie ihre Geschichte aufgebauscht, um glaubwürdiger zu erscheinen. Dass ihm deswegen eine Halbgefangenschaft widerfuhr, sei aus ihrer heutigen Sicht ein zu hartes Urteil. Mit diesen Aussagen bewaffnet zog Hirschmann nochmals vor Gericht, um eine Revision des ursprünglichen Urteils zu erreichen. Solche Revisionen gibt es in der Schweiz nur äusserst selten und nur aufgrund der Vorlage neuer Beweise, die der damaligen Urteilsfindung nicht zugrunde lagen.

Das Obergericht schmetterte den Revisionsantrag ab

Nein heisst nein, meinte das Obergericht und widersprach auch indirekt der Auffassung des ehemaligen US-Präsidenten Bill Clinton, dass seine Sexualpraktiken im Oral Office nicht als Sex im eigentlichen Sinne gelten könnten. Die Frau habe nein gesagt, Oralsex sei auch Sex, und der Schluss sei auch in der neusten Version gegen ihren Willen erfolgt.

Dahinter steht natürlich das Problem der Dame, dass sie nicht beliebig ihre damalige Aussage korrigieren und relativieren kann, ohne ihrerseits in strafrechtliche Schwierigkeiten zu geraten.

Hirschmann als verfolgende Unschuld, was ganz Neues. Bislang hat er es aber nur geschafft, dass sein damaliges Verhalten wieder nacherzählt wird. Denn diesmal hat er selbst den Anlass dazu geliefert. Aber vielleicht versucht er es im Anschluss nochmals mit einer Millionenklage wegen Persönlichkeitsverletzung. Interessant ist zumindest, dass sich nur die damals in dieser Form noch nicht existierende CH Media zur Berichterstattung veranlasst sieht. Tamedia und Ringier schweigen stille.