Schlagwortarchiv für: Sexuelle Belästigung

Blattschuss

Wie Woke-Wahn einen Politiker erledigt.

Noch am 3. Januar wusste es die «Süddeutsche» ganz genau:

«Der Vorstand des Grünen-Kreisverbands Berlin-Pankow hat den Bundestagsabgeordneten «Stefan Gelbhaar aufgefordert, auf eine Kandidatur für die Bundestagswahl zu verzichten. Geldhaar steht wegen Vorwürfen sexueller Belästigung in der Kritik

Die NZZ legte am 9. Januar nach: «Nach Belästigungsvorwürfen hat die Ökopartei den Berliner Direktkandidaten in einer Kampfabstimmung abgewählt.» Er hatte vorher einen sicheren Listenplatz für die kommenden Bundestagswahlen; an seiner Stelle ist nun die Landespolitikerin Julia Schneider, die für einen Kreisverband plädierte, «in dem sich Frauen sicher und gehört fühlen können».

Geldbhaar beteuerte von Anfang an seine Unschuld.

Offenbar waren – inklusive eidesstattlicher Versicherungen – Vorwürfe wegen unangemessenem Verhalten bis zu strafbaren sexuellen Übergriffen bei der Ombudsstelle der Grünen Partei eingegangen. Das wurde Ende Dezember zur ARD-Anstalt Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) durchgestochen, der darüber die Öffentlichkeit informierte.

Dann der Knaller: der gleiche RBB gab zu, dass die Hauptbelastungszeugin Anne K. gar nicht existiere (aber im Beitrag von einer Schauspielerin dargestellt wurde)  und die Belästigungen erfunden worden waren. Welch eine Blamage eines Gebührensenders. Der veröffentlicht solche rufschädigenden und potenziell ruinösen Vorwürfe gegen einen zuvor unbescholtenen Parlamentarier, ohne sich wenigstens versichert zu haben, dass diese Zeugin überhaupt existiert.

Als Knall auf Fall die Feministin Shirin Kresse von allen Ämtern zurücktrat und die Grüne Partei verliess, war wenigstens klar, wer dieses Pseudonym erfunden hatte. Sofort setzte der übliche Schwiemel- und Verwedelzirkus ein. Natürlich zeigten sich die Grünen-Chefs nach kurzer Schrecksekunde «persönlich betroffen und erschüttert». Auch Kanzlerkandidat Habeck bequemte sich zur Aussage, die Vorgänge seien «gravierend und schockierend». Und natürlich durfte die Floskel der «rücksichtslosen» Aufklärung nicht fehlen.

Zwischenbilanz: die politische Karriere (und auch der Ruf) von Gelbhaar sind beschädigt, wenn nicht zerstört. Die an seiner Stelle gesetzte Direktkandidatin sieht keinen Anlass, ihrerseits nun zurückzutreten und allenfalls Gelbhaar wieder dorthin zu lassen, wo er vor dieser fiesen Intrige war.

Der RBB hat die entsprechenden Meldungen gelöscht und kurz Asche aufs Haupt gestreut. Die Betrügerin habe aber auch hohe kriminelle Energie gezeigt, da könne man halt nicht viel machen, jammerte er noch.

Schön wäre es, wenn dieser Skandal ein weiterer Sargnagel für die «#metoo»-Bewegung wäre. Er ist zumindest ein Paradebeispiel dafür, wie man heute einen Mann abschiessen kann, wenn einem dessen Position nicht passt. Man greift einfach zur Allzweckwaffe einer «sexuellen Belästigung», unterfüttert die mit angeblichen Zeugenaussagen, übermittelt das an die zuständigen Stellen und sorgt dafür, dass der Vorgang in die Medien und somit die Öffentlichkeit kommt.

Unschuldsvermutung, journalistische Sorgfalt, Versuch der Korrektur des angerichteten Schadens? I wo. Die Kreisparteileitung, die Gelbhaar abgesägt hat, bedauert inzwischen zwar den Vorfall, aber nicht einmal zu einer Entschuldigung – von Wiedergutmachung ganz zu schweigen – kann sie sich aufraffen.

So bleibt dieses Gebiet toxisch. Erschwerend kommt noch hinzu, dass bei solchen angeblichen Delikten immer in Anspruch genommen wird, dass nicht etwa wie üblich Indizien oder Beweise zählen, sondern das persönliche Empfinden des angeblichen Opfers. «Ich habe mich aber belästigt gefühlt», das reicht normalerweise; die Gegenbehauptung des Beschuldigten, «ich habe nicht belästigt und es ist auch objektiv nicht so, wer mich beschuldigt, muss das beweisen», die nützt ihm meistens einen Dreck.

Man erinnere sich an die kollektive Hysterie bei Tamedia. Dutzende von Zeuginnen, eine ganze Latte von Vorwürfen, kleinere wie grössere. Nur: alle anonym, alle nicht verifizierbar. Kein einziger. Musste eine der Frauen, die mit ihrem Pamphlet alle männlichen Tamedia-Mitarbeiter unter Generalverdacht stellten, dafür Konsequenzen tragen? Niemals.

Wird die Waffe stumpf?

Der Fall Lena Schilling ist mehr als eine Wiener Hofintrige.

Die 23-Jährige gilt als die grosse grüne Hoffnung in Österreich. Jung, attraktiv, nicht auf den Mund gefallen. Sie hat allerdings auch ein loses Mundwerk.

Über ein ehemals befreundetes Ehepaar schnödete sie, der Gatte sei gegenüber seiner Frau gewalttätig geworden, die habe dann eine Fehlgeburt erlitten. Nur: reine bösartige Fantasie. Unterlassungserklärung.

Noch schlimmer erwischte es sie bezüglich des ORF-Moderators Martin Thür. Während des Europa-Wahlkampfes wand sich Schilling noch schlangenartig um die Wahrheit herum. Unter dem Damoklesschwert einer Klage kroch sie dann zum Notar und gab eine Erklärung ab: sie habe zwar «gegenüber Dritten den falschen Eindruck erweckt, ich hätte mit Martin Thür ein Verhältnis gehabt». In Wirklichkeit sei sie aber weder persönlich noch digital mit ihm bekannt.

Ist das peinlich. Auch ihre Behauptung, ein anderer Moderator habe sie belästigt, musste sie bereits per Unterlassungserklärung zurücknehmen. Auch ihre Verleumdung des Ehepaars darf sie nicht wiederholen.

Nun kann das – unabhängig von Parteizugehörigkeit und Alter – einfach eine Person sein, die ein notorisch gestörtes Verhältnis zur Wahrheit hat. Auf der anderen Seite sind solche Vorwürfe durchaus geeignet, Karrieren zu vernichten oder Personen, die in der Öffentlichkeit stehen, in ernste Bedrängnis zu bringen.

Selten ist es so eindeutig wie hier, dass die Verbreiterin von Lügen öffentlich einknicken muss.

Denn das Opfer solcher Behauptungen steht nicht nur am öffentlichen Pranger. Es muss auch beweisen, dass etwas nicht passiert ist, es gilt die Schuldvermutung. Besonders übel ist das, wie im Fall der 76 erregten Tamedia-Frauen, wenn anonymisierte, zeitlich nicht verortete Behauptungen aufgestellt werden. Ob da wirklich ein Mann irgendwann und irgendwo etwas Abschätziges oder Anzügliches gesagt hat oder nicht – unmöglich, das zu verifizieren oder zu falsifizieren.

Selbstverständlich gibt es auch und gerade am Arbeitsplatz übergriffiges Verhalten. Da sich der Vorwurf aber immer mehr in eine Waffe verwandelt hat, mit der eine Karriere beendet, eine soziale Existenz vernichtet, die Reputation eines Menschen schwer beschädigt werden kann, ist es mehr als stossend, dass das bislang in keinem Fall strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen hatte.

Keine der Tamedia-Frauen wurde für ihr verbal übergriffiges Verhalten zur Verantwortung gezogen, mit dem sie wirklichen Opfern sexueller Attacken einen Bärendienst geleistet hatten.

Auch Schilling ist bislang nur der Peinlichkeit ausgesetzt, ihre diversen Lügenmärchen öffentlich dementieren zu müssen. Während ihr zuvor ihre Partei (und viele Kampffeministinnen) beiseite standen und entsprechende Recherchen österreichischer Medien als üble Schmutzkampagne sexistischer Männer verschrien.

Hier solle ein Opfer nochmals fertiggemacht werden, so der Tenor.

Nun herrscht allgemeines «reden wir nicht mehr drüber, Fall erledigt».

Auch in der Schweiz gibt es den Fall einer Betreiberin einer sogenannten Finanzplattform für Frauen, der jedes Mittel recht ist, in die Öffentlichkeit zu kommen. Auch sie behauptete, vor vielen Jahren Opfer einer sexuellen Attacke geworden zu sein. Ein Arbeitskollege habe sie in einen Raum gedrängt und dort zu küssen versucht, was sie körperlich abwehren musste. So ihre Erzählung. Der Gutmenschenfunk SRF untersuchte den Vorwurf, soweit sich ein dermassen lang zurückliegendes Geschehen überhaupt untersuchen liess.

Resultat: nichts dran, keine Belege, keine Indizien vorhanden, nichts erurierbar. Gewaltiger Gap zwischen Behauptung und Wirklichkeit. Die Dame tat dann befremdet, behauptete, sie zweifle an der Objektivität der Untersuchung und werde dem nachgehen. Anschliessend herrschte auch hier das übliche «reden wir nicht mehr davon».

Zuvor hatte die verzweifelt nach Aufmerksamkeit gierende Frau auf Instagram behauptet: «Redaktor versucht, mich als junge Praktikantin zu küssen. Muss mich körperlich wehren. Er versucht es genau gleich bei der nächsten Praktikantin. Er sitzt immer noch in Leitungsfunktion beim SRF».

Resultat: «Laut Untersuchungsbericht konnte die externe Fachstelle aufgrund der widersprüchlichen Aussagen der Befragten nicht abschliessend klären, wie sich das damalige Treffen vor 20 Jahren abgespielt hat und wie es überhaupt dazu gekommen ist», schrieb SRF. Bei der Befragung habe sich zudem herausgestellt, dass sich der Vorfall nicht am Arbeitsplatz ereignet habe

Nebenresultat: es meldeten sich fünf weitere Mitarbeiter, die diesem Kadermann ungebührliches Verhalten (nicht auf sexuellem Gebiet) vorwarfen. Daraufhin verliess er, der niemals persönlich mit auch nur einem Vorwurf konfrontiert worden war, frustriert SRF.

Die Frau mopste nach: «Ich gehe von schweren Verfahrensmängeln bei der Untersuchung aus und habe bereits ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt, um den Bericht und das Verfahren juristisch prüfen zu lassen.» Ergebnis der «Prüfung»: unbekannt.

Was es hier dringend braucht, ist eine Schärfung des Straftatbestands der üblen Nachrede, Verleumdung, Persönlichkeitsverletzung. Denn es kann ja nicht sein, dass neben berechtigten Klagen Trittbrettfahrerinnen die Keule «sexuelle Belästigung» ungestraft schwingen – und wenn sich herausstellt, dass alles nur erfunden war, einfach «Schwamm drüber» sagen dürfen.

Ein Hauch von Vernunft, Part II

Gute und schlechte Nachrichten von der Belästigungsfront.

Wie ein juristisch fitter Leser anmerkte, hat das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts Zürich aufgehoben, das einem wegen angeblicher sexueller Belästigung entlassenen Banker eine Entschädigung zusprach. Das Obergericht hatte argumentiert, dass die Bank zwar den denunzierenden Mitarbeitern Anonymität versprochen habe. Aber: «Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Dagegen argumentiert das Bundesgericht, dass solche strafprozessuale Regeln nicht ins Privatrechtliche übertragen werden könnten. Während es im Strafrecht keine Verdachtsverurteilungen gebe, seien die im Arbeitsrecht zulässig. Sie seien nicht einmal missbräuchlich, wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweise. Das ist mal wieder, gelinde ausgedrückt, weltfremd.

Denn es bedeutet: ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil anonym gegen ihn die Anschuldigung einer verbalen sexuellen Belästigung erhoben wurde. Da er weder deren genauen Inhalt, noch den Denunzianten kennt, kann er sich dagegen nur unzulänglich wehren. Das müsste er aber können, um der Kündigung zu entgehen. Und noch schlimmer: die Arbeitgeberin müsse nicht beweisen, dass die Anschuldigung zutreffe, der Angeschuldigte hingegen seine Unschuld. Nur: wie soll das gehen, wenn er weder den genauen Vorwurf, noch den Urheber kennt? Und als Gipfel: selbst wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweisen sollte, ist die Kündigung nicht missbräuchlich.

Eine Schweinerei, nicht-juristisch formuliert. Und ZACKBUM streut Asche aufs Haupt, dass wir den Recherchierkünsten des «Tages-Anzeiger» vertrauten …

Nun gibt es ein neues Gerichtsurteil. Hier sind unappetitliche Details bekannt, berichtet der Tagi: ««Was für einen schönen grünen Tanga du trägst», soll ein Bundesangestellter zu seiner Arbeitskollegin gesagt haben. Er soll versucht haben sie zu küssen, ihr ungefragt ein Bild seines Penis gezeigt und sie am Po berührt haben.»

Konsequenz: fristlose Kündigung. Die Beschwerde des Arbeitnehmers hiess nun das Bundesverwaltungsgericht gut. Das Beweismass sei nicht erreicht worden, und es bestünden «nach der Gesamtwürdigung der eingereichten Beweise Zweifel an den Anschuldigungen». So gebe es zum Beispiel Protokolle der Gespräche, die der Arbeitgeber intern geführt habe: «Ein Zeuge sagt aus, gesehen zu haben, wie der Angeschuldigte die Arbeitskollegin am Po berührt und sie befummelt habe. Allerdings verwendet er Ausdrücke wie «so schien es mir» oder «ich hatte den Eindruck»».

Schliesslich rügt das Gericht auch, dass die Untersuchung «schlampig geführt» wurde.

Ein weiterer Beitrag an der Kampffront «sexuelle Belästigung» als Killervorwurf, als anonym abgefeuerte Drohne, die häufig ihr Ziel erreicht und fertigmacht. Das Problem besteht darin, dass eine angebliche verbale sexuelle Belästigung keine Spuren hinterlässt und es meistens nur zwei Ohrenzeugen gibt. Es gibt die Person, die anschuldigt, und die, die angeschuldigt wird. Normalerweise muss eine Anschuldigung bewiesen werden, der Beschuldigte hat nicht die Verpflichtung, seine Unschuld zu beweisen.

Erschwerend kommt hier hinzu: wie soll jemand beweisen, dass er nicht gesagt hat «was für einen schönen grünen Tanga du trägst»?

Natürlich gibt es Indizien, bestenfalls auch Zeugen ähnlicher Sprüche, vielleicht sogar eine schriftliche Form, wie sie ein gefallener linker Starreporter hinterliess. Aber selbst dann ist immer noch die Frage, ob das tatsächlich – ohne Straftatbestand zu sein – für eine fristlose Entlassung ausreicht.

Wer mit einer solchen Anschuldigung konfrontiert wird, der erleidet mindestens einen schweren Karriereknick, ist nicht allzu selten gesellschaftlich, sozial und beruflich erledigt.

Es gibt nun – neben berechtigten Klagen über unappetitlich-anzügliches Verhalten – auch die Verwendung solcher Anschuldigungen aus Rache, aus Ranküne, als Verleumdung.

Nicht nur, dass dann der Betroffene seine Unschuld beweisen muss. Der anonyme Denunziant, selbst wenn sich seine Anschuldigung als haltlos, falsch, missbräuchlich erweist, muss dann keinerlei Sanktion befürchten. Das ist ein unhaltbarer Zustand, bei allem Verständnis für den berechtigten Schutz von Mitarbeitern vor unerlaubten verbalen oder gar tätlichen sexuellen Übergriffen.

Auch dieses Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Ein Hauch von Vernunft

Ein Gericht entschärft die Killerwaffe «sexuelle Belästigung».

Zunächst die Packungsbeilage: natürlich gibt es sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, ungehörige Bemerkungen, sogar Übergriffe, besonders widerlich, wenn dabei Abhängigkeitsverhältnisse und Hierarchien ausgenützt werden.

Auf der anderen Seite ist der Vorwurf einer verbalen sexuellen Belästigung zur Killerwaffe denaturiert, die Karrieren schlagartig beenden kann, oder Arbeitsverhältnisse. Besonders widerwärtig ist dieser Vorwurf, wenn er anonym erhoben wird, der Vorfall Jahre zurückliegt, die Tat mündlich erfolgt sein soll und niemals angezeigt wurde.

Besonderes Ziel solcher Vorwürfe sind Prominente, weil damit die Beschuldigerinnen (es gibt sehr wenig Männer unter ihnen) sich selbst ein Scheibchen Ruhm oder Geld abschneiden wollen. Mit wenigen Ausnahmen sind all diese Vorwürfe in sich zusammengefallen, besonders widerwärtig im Fall des Rammstein-Sängers, der immerhin Geld und Standing hatte, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Ein amoklaufender Schweizer Journalist des Qualitätskonzerns Tamedia forderte sogar die Absetzung aller Konzerte Rammsteins in der Schweiz, obwohl selbstverständlich die Unschuldsvermutung gelte.

Ein Oberchefredaktor des Ringier-Verlags wurde aufgrund niemals konkretisierter Vorwürfe freigestellt und entsorgt. Die Ergebnisse einer angekündigten Untersuchung wurden unter Verschluss gehalten. Einem Ex-Chefredaktor wurden aus heiterem Himmel auf der Riesenplattform «Der Spiegel» üble Vorwürfe gemacht. Dass sie von einer nach Mobbing gefeuerten Mitarbeiterin stammten, die frustriert war, weil sie eigentlich seinen Posten bekommen wollte, was soll’s. Herausragend war hier die Feigheit aller «Magazin»-Mitarbeiter. Die laufen sonst mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger herum, waren aber hier nichts Manns genug, die Behauptungen, dass die Ex-Redakteurin auch coram publico vor der Redaktion übel angegangen worden sei, zu bestätigen – oder zu dementieren.

Schliesslich gibt es den Fall eines linken Starreporters, der zuerst freigestellt, dann fristlos gefeuert wurde. Aufgrund von anonymen, teils Jahre zurückliegenden Anschuldigungen, die ebenfalls niemals zuvor zur Anzeige gebracht worden waren. Und wir erinnern uns an die haltlosen Behauptungen von 78 erregten Tamedia-Redaktorinnen, von denen sich keine an die interne Ombudsstelle gewandt hatte, deren Vorwürfe allesamt so abstrakt formuliert waren, dass sich kein einziger überprüfen, geschweige denn erhärten liess.

All das muss man im Hinterkopf haben, wenn man ein Urteil des Zürcher Obergerichts begrüsst, über das Tamedia berichtet: «Ein Ex-Bankdirektor bekommt Geld von seiner ehemaligen Arbeitgeberin, weil diese ihm das rechtliche Gehör versagte. Er bekommt dafür rund 70’000 Franken.»

Auch er war Opfer der Anschuldigung sexueller Belästigungen geworden. Die Vorgeschichte: «Eine Angestellte hatte den Direktor im August 2018 bei der internen Ombudsfrau für Verhalten und Ethik gemeldet. Die Bank untersuchte den Fall. Sie kam dabei zum Schluss, dass die von der Angestellten sowie von weiteren Mitarbeitenden beschriebenen unangemessenen Verhaltensweisen mit grosser Wahrscheinlichkeit stattgefunden hatten

Immerhin suchte hier niemand den Weg an die Öffentlichkeit. Die Bank entliess daraufhin den Mitarbeiter mittels ordentlicher Kündigung, der wehrte sich dagegen und verlangte eine Entschädigung. Das Zürcher Obergericht gab ihm nun recht. Er sei damals mit den Vorwürfen überrumpelt worden, die Bank «informierte ihn dabei weder über die Namen der angeblich belästigten Personen noch über Ort, Zeitpunkt und genaue Art und Weise der ihm vorgeworfenen Handlungen».

Und nun kommt der entscheidende Punkt:

«Die Bank hatte geltend gemacht, damit – wie in den Merkblättern festgehalten – die Anonymität der meldenden Personen zu schützen. Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Daraus folgt: «Dem Bankdirektor sei «aufgrund der mangelhaften Spezifizierung der Vorwürfe die Möglichkeit genommen worden, allfällige entlastende Tatsachen vorzubringen». Ihm sei das rechtliche Gehör nicht gewährt worden. Die Kündigung sei damit missbräuchlich erfolgt.»

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Eigentlich müsste ihm noch ein zweiter folgen. Wer – geschützt durch Anonymität – ehr- oder persönlichkeitsverletzende Behauptungen öffentlich oder innerhalb eines Unternehmens äussert, müsste dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie sich als unwahr oder nicht beweisbar herausstellen.

Da wird nun ein Geheul von Kampffeministinnen ertönen, dass damit die Gegenwehr gegen sexuelle Übergriffe jeglicher Art erschwert werde. Andererseits kann es doch nicht sein, dass jeder, der dabei erwischt wird, wie er Ehrverletzendes über jemand anderen sagt, dafür sanktioniert wird. Nur bei der Killerwaffe «verbale sexuelle Belästigung» soll das dann nicht gelten?

Hier herrscht nach wie vor auch eine Beisshemmung seitens der Unternehmen. Eigentlich hätte Tamedia die Unterzeichnerinnen des Schmähbriefs schadenersatzpflichtig machen müssen. Schliesslich fügten sie dem Konzern mit haltlosen Behauptungen einen messbaren Reputationsschaden zu. Aber so sehr Pietro Supino sonst aufs Geld achtet, hier traut er sich nicht.

Rhabarber-«Republik»

Berichterstatterpflicht …

ZACKBUM weiss: die «Republik» nervt. Eigentlich alle, inklusive der eigenen «Verleger». Nun gibt es aber ein heikles Problem, das die «Republik» zuerst so verlegen machte, dass sie zunächst gar nicht darüber sprechen wollte.

Denn bereits im Juni dieses Jahres überbrachte eine «Mittelsperson» ein Dossier, das das Amt für Gleichstellung der Stadt Zürich aufgrund der Beschwerden von sechs Frauen erstellt hatte. Allerdings hatte sie «See only» draufgeschrieben, was das Amt für sehr befremdlich hält und die «Republik» in Schockstarre versetzte.

Der Pensionäre-VR der «Republik» lässt nun verlauten, dass er erst am 23. August darüber informiert worden sei, dass es Vorwürfe von sexueller Belästigung und inakzeptablem Verhalten gäbe. Was die interessante Frage aufwirft, an wen das Dossier eigentlich ausgehändigt wurde. Und wieso diese Amtsträger (GL, Chefredaktion?) bis zum 23. August warteten, bis sie die heissen News an den VR weiterreichten. Um sie vorher abkühlen zu lassen? Lustiges Bild, wie vier Nasen auf das Dossier blasen (bitte keine blöden Assoziationen hier).

Das ist, nach den kleinen Steuerproblemen, ein weiterer Schlag ins Kontor der Wohlfühloase der guten Denkungsart und richtigen Lebensführung. Oder gibt es halt doch nichts Richtiges im Falschen? Wäre eine Kolumne der schreibenden Schmachtlocke wert. Aber die tut, was sie auch schon beim Roshani-Skandal von Tamedia getan hatte: sie schweigt.

Nun wird aber richtig durchgegriffen. Der VR übernimmt, was denn sonst, «die Verantwortung für die anstehende Untersuchung». Wunderbar, was auch immer das heissen mag.

Früher nannte man das in linksradikalen Kreisen Selbstkritik, heute heisst’s so: «Die Republik muss aus ihren Fehlern lernen. Sie muss ein Arbeits­klima garantieren, das den Werten der Republik – Transparenz und Kritik an den Mächtigen – gerecht wird.»

Was ein solches Arbeitsklima allerdings mit der Frage zu tun hat, ob und wie sich weibliche Mitarbeiter sexuell belästigt fühlen?

Immerhin bereits fünf Jahre nach Start soll das Online-Magazin Folgendes tun: «Eine Melde­plattform anbieten. Eine Firma wird beauftragt, einen gesicherten Raum anzubieten und zu betreiben.» Wir Normalos sind bass erstaunt: das gibt’s bislang nicht?

Dann soll von einer externen Bude weiter untersucht werden, wie und wieso die «beschuldigte Person» angestellt wurde, es müssen «Chronologie, Personen, Rollen, Verantwortungen, Behandlung und Verifizierung einer geäusserten Warnung vor deren Anstellung» abgeklärt werden. Hui.

Ist die «Republik» immerhin manche Tage nach dem Platzen des Skandals wenigstens schon einen Schritt weiter? Ach, da orientiert man sich offenbar am «Klimalabor»: «Aktuell läuft noch das Auswahl­verfahren für die Auftrag­nehmerin. Details über die Melde­plattform, wie Zeitraum, Umgang mit allfälligen anonymen Meldungen sowie auch die entsprechenden Kontaktangaben, werden so schnell wie möglich hier kommuniziert.»

Was bei der «Republik» so alles läuft, ausser vielleicht die Nasen. Suche nach einer Chefredaktion. Suche nach einer Aufgabe fürs «Klimalabor». Suche nach einer «Auftragnehmerin». Suche nach zahlenden Lesern. Suche nach einem Knaller. Suche nach einem Abgang?

Resozialisierung mal anders

Normalerweise ist heute der Vorwurf «sexuelle Belästigung» tödlich.

Wie steht es aber mit Sex mit Kindern? 2003 wurde ein Urteil rechtskräftig, mit dem ein Journalist wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen wurde. Dafür kassierte er eine bedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten.

Danach war es natürlich mit seiner Karriere in der Schweiz vorbei, er wechselte nach Deutschland. Um einige Jahre später als Redaktor in der Schweiz wieder aufzuerstehen.

Selbstverständlich ist das ein löbliches Beispiel von gelungener Resozialisierung. Genau das ist auch der Sinn unserer Rechtsprechung; eine Strafe soll nicht einfach Bestrafung sein, sondern einen Gestrauchelten wenn möglich wieder auf den rechten Weg zurückführen.

Daher soll das hier keinesfalls eine nachträgliche Nachverurteilung sein. Nur: der Unterschied zu den meisten aktuellen «#metoo»-Fällen liegt auf der Hand. Während es in diesen Fällen identifizierbare Opfer gab, eine ordentliche Gerichtsverhandlung, die mit einem rechtskräftigen Urteil endete, tagt neuerdings der Volksgerichtshof, beziehungsweise die Versammlung von Scharfrichtern in den asozialen Medien und den Hetzpostillen der angeblichen korrekten Lebensart. Die lautstark über solche angeblichen Sexmonster herziehen – bis sich deren Unschuld herausstellt. Oder zumindest sich die oft längst verjährten, anonymen Beschuldigungen als substanzlos, nicht belegbar, gar erfunden erweisen.

Ein besonders abschreckendes Beispiel ist der grossartige Schauspieler Kevin Spacey. Viele Jahre zurückliegender Übergriffe beschuldigt, wie immer baute sich eine Meute von Mitläufern auf, die für Geld oder Ruhm oder beides behaupteten, auch Opfer von Spacey zu sein. Die Meute japste, er verlor alles. Ansehen, Einkommen, Karriere. Dann wurde er auf ganzer Linie freigesprochen. Selbst daran wurde noch herumgemäkelt – und seither herrscht Ruhe. Entschuldigung, Einsehen, Selbstreflexion? Null.

So ging es beim Fall des ehemaligen «Magazin»-Chefredaktors. Beim Fall des ehemaligen Oberchefredaktors der «Blick»-Gruppe, dem nicht mal explizit sexuelle Übergriffe, sondern schwammig eine «Bevorzugung» einer gewissen Gruppe von Redaktoren vorgeworfen wurde.

Und nun der jüngste Fall eines Journalisten, der ausgerechnet vom ach so korrekten Zwangsgebührenfunk SRF ans Kreuz genagelt wurde. Aufgrund von anonymen, nicht zeitlich verorteten Beschuldigungen, bei denen keinerlei Anzeigen erstattet wurden. Dennoch beschreibt SRF die Tätigkeit des Journalisten so entlarvend, dass sie auch gleich seinen Namen hätten hinschreiben können. Statt den Tanz aufzuführen, dass man weder die mutmassliche Opfer, noch den «es gilt die Unschuldsvermutung» mutmasslichen Täter namentlich aufführen wolle.

Bei allem Verständnis für Schamgefühl oder gar Angst: wer zur Vernichtung einer Karriere, einer gesellschaftlichen Existenz ansetzt, sollte vielleicht doch die Courage haben, dazu mit Namen hinzustehen. Selbst Trittbrettfahrerinnen, selbst die rachsüchtige, gefeuerte «Magazin»-Redaktorin bringen diesen Mut auf. Er ist insbesondere unabdingbar, wenn es sich um Vorwürfe handelt, die längst verjährt sind und daher nicht mehr ins Recht gefasst werden können, selbst wenn sie sich als wahr herausstellen.

Denn das wäre der Sinn der so missbrauchten Unschuldsvermutung. Sie setzt nämlich schon einmal voraus, dass es Untersuchungshandlungen einer Strafbehörde gibt. Ohne die dürfte es nichtmal diese Vermutung geben. Dann ist der Mensch nämlich schlichtweg unschuldig wie jeder andere auch, der nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Und selbst dann, nach einer Verurteilung, wird die Resozialisierung höher gewichtet als eine anhaltende Stigmatisierung als Straftäter. Wie im Fall des eingangs genannten Redaktors.

So sollte es sein. So ist es nicht. Sexuelle Übergriffe jeglicher Art sind eine Schweinerei. Finden sie am Arbeitsplatz und unter Ausnützung einer Hierarchie statt, sind sie eine doppelte Schweinerei. Wird – fast immer von Frauen – ein sexueller Übergriff behauptet, aus welchen Motiven auch immer, der oftmals schon längst verjährt wäre und der sich oftmals nicht erhärten lässt, ist das ebenfalls eine doppelte Schweinerei. Jedes einzelne Mal ein Hohn für alle wirklichen Opfer. Jedes Mal ein ungesühntes Verbrechen, weil es die Vernichtung einer Karriere, einer sozialen Existenz bedeutet.

Darüber sollten all die Japser nachdenken, die sofort herbeieilen, um mit erhobenem Zeigefinger und moralisch geschwellter Brust über einen neuerliche, widerlichen Sexismus-Skandal zu berichten, wobei natürlich die Unschuldsvermutung gelte, logo.

Transparente «Republik»

Es wird peinlich. Es wird schmutzig. Was für ein Versagen.

Die gute Nachricht: es ist kein Bettel-NL der «Republik». Die schlechte: «Gegen eine bei der Republik angestellte Person wurden von mehreren Personen anonym Vorwürfe der sexuellen Belästigung erhoben.»

Bis hierher ist es inzwischen im heutigen Redaktionszirkus Business as usual. 78 Tamedia-Frauen erhoben Vorwürfe und zählten über 60 Beispiele von Übergriffigkeiten und Diskriminierung auf. Blöd nur: alle anonymisiert, ohne genauere Zeit- oder Ortsangaben. Resultat: kein einziger dieser Vorwürfe konnte erhärtet werden. Aber die beiden Rädelsführerinnen des Protestschreibens holten sich ihre fünf Minuten Ruhm ab und schafften es sogar in «10 vor 10».

Der ehemalige Chefredaktor des «Magazin» wurde von einer rachsüchtigen, gefeuerten Mitarbeiterin öffentlich im «Spiegel» hingerichtet. Kein einziger ihrer Vorwürfe (ausser den berühmten Hakenkreuzchen) konnte bislang erhärtet werden.

Der Chefredaktor der deutschen «Bild». Der Sänger von Rammstein. Der Schauspieler Kevin Spacey. Der Oberchefredaktor der «Blick»-Familie. Der altgediente Ringier-Chefredaktor Werner de Schepper. Wer in die Nähe des Wortpaars «sexuelle Belästigung» kommt, sollte am besten auswandern.

Das soll nicht heissen, dass es keine sexuellen Belästigungen und Übergriffe gibt. Aber es gibt Trittbrettfahrerinnen wie Patrizia Laeri, der es nach über 20 Jahren einfällt, dass es einmal einen Kussversuch in Amtsräumen von SRF gegeben haben soll. Liess sich nach so langer Zeit nicht erhärten, nur: ihre Angaben waren so widersprüchlich, dass ihr Vorwurf abgetischt wurde. Nur: der angeblich Beteiligte verlor trotzdem seinen Job.

Nun also die «Republik», das Organ der guten Denkungsart, der sensiblen Verteidiger der Frauenrechte, der Feind von Sexismus, Machotum und männlicher Übergriffigkeit. Sie bekämpft den Faschismus, indem sie ihn mit ellenlangen Geseire von Constantin Seibt zum Selbstmord treiben will. Sie kümmert sich um Sprayer, die von Kampfhunden an ihrem Tun gehindert werden. Sie beklagt die Wohnungsnot, die Profitgier, und überhaupt alles, was nicht gut ist auf dieser Welt, und das ist eine ganze Menge.

Nun hat sie aber ein kitzliges Problem. Denn dass anonym Vorwürfe erhoben werden, ist inzwischen normal. Dass die untersucht werden müssen, auch. Aber es wäre ja nicht die «Republik», wenn’s hier nicht etwas anders wäre. Denn die Vorwürfe, es gibt nichts Klatschsüchtigeres als Journalisten, kursieren schon lange. Nun wurden sie offenbar offizialisiert. Aber: es gäbe da eine «Klausel», die es dem Organ der anständigen Lebensart verboten hätte, intern oder extern was zu machen. Die beschuldigte Person habe nicht konfrontiert werden können, überhaupt sei die Abklärung ganz schwierig.

Absurd, aber eben «Republik». Dann aber habe es eine Medienanfrage gegeben (nicht von ZACKBUM), das habe die Situation geändert: «Wir haben nun mit der beschuldigten Person geredet. Und sind überein gekommen, sie per sofort und für die Dauer einer Untersuchung der Vorwürfe freizustellen

Natürlich: «Wir nehmen derartige Fälle sehr ernst.» So ernst, dass man zuerst monatelang zuschaut, und dann kann man nix machen. Das ist nicht ernst, das ist lachhaft.

ZACKBUM hat die «Republik» angefragt, ob sie bestätigen könne, dass es sich bei der freigestellten Person um die handelt, deren Namen bereits die Spatzen von den Dächern pfeifen und deren Verhaltensauffälligkeit in dieser Beziehung innerhalb und ausserhalb der «Republik» schon lange bekannt ist.

Wir baten die «Republik» darum, diesmal nicht «zu gegebener Zeit» zu antworten, sondern in journalistisch sinnvoller Zeitspanne. Aber auch hier zeigt sich wieder einmal: Transparenz – das ist für die «Republik» nur ein Feigenblatt für Intransparenz. Aber immerhin, sie antwortete rasant. Der erste Teil ist Stehsatz:

«Aus Persönlichkeitsschutz machen wir momentan keine Aussagen zur Identität der beschuldigten Person. Es gilt die Unschuldsvermutung.»

Dann wird es etwas unübersichtlich:

«Nachdem wir über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt wurden, nahmen wir sofort den Dialog mit der Mittelsperson auf und begannen die Abklärungen, wie wir in diesem Fall auch im Sinne der Personen, die die Vorwürfe erhoben, vorgehen konnten. Es passierte also keineswegs monatelang nichts. Weswegen wir die beschuldigte Person nicht sofort nach Erhalt der Vorwürfe konfrontierten, schrieben wir ja bereits im Newsletter: Aufgrund der “see only”-Klausel war uns untersagt, alle Personen der Anlaufstellen zu informieren resp. intern oder extern über diese anonymen Vorwürfe zu reden. Diese Situation zusammen mit der Tatsache, dass eine beschuldigte Person die Möglichkeit haben muss, zu konkreten Vorwürfen in einem inhaltlichen und zeitlichen Kontext Stellung zu nehmen, machte eine Konfrontation der beschuldigten Person sehr schwierig. Nachdem sowohl die beschuldigte Person als auch wir eine Medienanfrage mit konkreten Fragen erhielten, konnten wir uns mit der beschuldigten Person zu den Vorwürfen in dieser Anfrage austauschen.»

Gut, man muss nicht alles verstehen, was die «Republik» so schreibt. Aber soweit das ZACKBUM versteht, dürfen also die internen Stellen bei der «Republik» solche Vorwürfe nur zur Kenntnis nehmen («see only»), aber sonst eigentlich nix machen. Aber wenn dann jemand von aussen kommt und fragt, ob es denn stimme, dass ein «Republik»-Journalist der Übergriffigkeit bezichtigt würde, darf plötzlich gehandelt, konfrontiert und freigestellt werden.

Ist denn diese Freistellung nicht bereits eine Vorverurteilung, so wie im Fall Dorer/«Blick»? Aber nein, sagt die «Republik», «die Freistellung erfolgt zum Schutz aller Beteiligten, auch der beschuldigten Person, während der Untersuchung der Situation». Der Vergleich wäre zu billig, das mit dem Begriff «Schutzhaft» zu vergleichen. Aber Freistellung als Schutz für den Beschuldigten? Damit er nicht weiter übergriffig werden kann? Come on.

Man fragt sich natürlich, was passiert wäre, hätte es diese «Medienanfrage» nicht gegeben. Und warum nennt die «Republik» nicht einfach den Namen des Reporters, den sowieso jeder kennt? Natürlich erhielt er auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme. Natürlich nahm er sie nicht wahr.

Recht forsch geht geht srf.ch die Sache an. Sie nennt (fast) Ross und Reiter (ähm, falsches Bild): ««Republik» stellt Journalisten frei – WOZ leitet Untersuchung ein». Ausser dem Namen ist hier eigentlich alles drin: «Er ist ein gefeierter Reporter. Einer, der sich mit den Mächtigen anlegt. Kritische Porträts schreibt, unbequeme Recherchen veröffentlicht. Er hat viele renommierte Preise gewonnen und schreibt für bekannte Publikationen

Ganze sechs Frauen hat srf.ch aufgetan, die Beschuldigungen äussern. Nur: alle wollen anonym bleiben, Anzeigen wurden nicht eingereicht. Immerhin ergreift der Beschuldigte hier, via Anwalt, die Gelegenheit zur Stellungnahme: «Ich habe erstmals durch SRF von gegen mich erhobenen Vorwürfen erfahren. Diese liegen zum Teil offenbar sehr lange zurück. Es wurde gegen mich deswegen nie ein Strafverfahren geführt. … Den Vorwurf eines massiven sexuellen Übergriffs weise ich jedoch vehement zurück

Er sagt, sie sagen, er bestreitet, sie bleiben anonym, es gibt keine Anzeige. Schwierige Ausgangslage, nur eines ist klar: der Beschuldigte sollte sich besser einen neuen Beruf suchen.

Die soziale Ächtung, die berufliche Vernichtung, die Stigmatisierung des «war da nicht mal was?», die ist nicht reparabel. Wer Ziel anonymer Anschuldigungen wird, ist immer Opfer. Unabhängig davon, ob er Täter war oder nicht. Die anonymen und auch nicht-anonymen Denunzianten hingegen gehen (fast) immer straffrei aus. Sie haben das halt so erinnert, empfunden, wahrgenommen. Und es sei ja ein bekanntes Phänomen, dass dann Männerbünde zusammenhielten und die Frau unglaubwürdig oder gar lächerlich machen wollten. Dabei besorgt sie das allzu häufig selbst.

Was – abgesehen von den unschuldigen Opfern der Denunziation – ein Hohn für all die Frauen (und auch Männer), ist, die tatsächlich Opfer eines echten, nicht erfundenen sexuellen Übergriffs wurden. Und die gibt es leider auch nicht zu selten.

Lachhafte Opfer

Ein Blick ins Gesetzbuch würde weiterhelfen. Aber im modernen Elendsjournalismus …

Nehmen wir an, Alice lockt Bob bei einem Medienanlass ins Nebenzimmer und versucht dort unbeobachtet, ihm die Zunge in den Mund zu stecken. Bob macht den Mund frei und sagt deutlich «nein». Alice lässt nicht ab, bis Bob sie zurückstösst. Damit hat diese sexuelle Belästigung ihr Ende gefunden.

Sie fällt unter Artikel 198 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (STGB). Da heisst es in Absatz zwei:

«Wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt, wird, auf Antrag, mit Busse bestraft.»

Das ist nun für jeden Laien und gescheiterten Küsser verständlich. Das ist kein sogenanntes Offizialdelikt, muss also nicht von Amts wegen verfolgt werden. Es braucht eine Strafanzeige, und die muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ereignis gestellt werden. Erfolgt sie nicht in dieser Frist, ist der Fall erledigt.

Anschliessend läuft eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Kommt es in dieser Zeit nicht zu einer Verurteilung, ist der Fall auch erledigt. Gibt es ein Urteil, auch einen Freispruch,wird die Verjährung aber unterbrochen, und man kann beliebig weiterprozessieren, wie man lustig ist. Bis ans Bundesgericht, vielleicht auch nach Strassburg.

Sollte jemand auf die Idee kommen, nach über 20 Jahren jemanden namentlich zu beschuldigen, eine solche sexuelle Belästigung begangen zu haben, hätte diese Anklägerin höchstwahrscheinlich sofort eine Ehrverletzungsklage im Gesicht. Ohne Chance, die zu gewinnen. Denn es gibt nicht nur das Recht des Vergessens für einen verurteilten Täter. Es gibt zudem Fristen, die verhindern sollen, dass genau das passiert, was auch in der Schweiz immer mehr um sich greift.

Der oben geschilderte Fall ist natürlich eine Abbildung der Behauptung der damit in die Medien drängenden Patrizia Laeri. Wohlweisslich nennt sie dabei keinen Namen, denn das würde den erfolgreichen Auftritt in an ihren Lippen hängenden Elendsmedien etwas überschatten.

Genau gleich gingen die erregten 78 Tamedia-Frauen bei ihrem Protestschreiben vor zwei Jahren vor. Sie stellten über 60 angebliche Fälle von verbalen sexuellen Belästigungen in die Öffentlichkeit. Alle anonymisiert, alle ohne Zeitangabe, alle ohne die Möglichkeit, sie zu verifizieren oder zu falsifizieren. Was bis heute trotz von Tamedia angekündigten Untersuchungen noch nicht öffentlich erfolgt ist.

Die eher enge Anzeigefrist für ein Bagatelldelikt wie sexuelle Belästigung (wir sprechen hier nicht von Nötigung, Schändung oder Vergewaltigung oder der Beteiligung Minderjähriger) ist Absicht und richtig. Damit soll genau das verhindert werden, was immer häufiger geschieht.

Viele Jahre später werden Geschichten von angeblichen sexuellen Belästigungen, meistens auch noch verbaler Art, herumgeboten. Unter Ausnützung der heutigen Woke-Stimmung, wo Männer im Zweifelsfall Schweine sind, Frauen immer Opfer.

Natürlich ist auf dem Rechtsweg hier nichts mehr zu wollen. Aber wieso wendet sich das späte Opfer nicht direkt an den Übeltäter – oder an sein Unternehmen? Laut Laeri soll ihr Belästiger immer noch bei SRF arbeiten, sogar in leitender Funktion. Hätte er es nicht verdient, mal selbst etwas dazu zu sagen? Aber das ist natürlich nicht die Absicht solcher in die Öffentlichkeit drängender Frauen.

Dass merkwürdige Geschäftsfrauen wie Laeri mit solchen Methoden PR für sich machen wollen, ist menschlich verständlich. Jeder (und jede), wie er kann. Dass aber die Medien wie Pavlowsche Hunde spontan zu sabbern beginnen, wenn ihnen solche Geschichten serviert werden, das ist unsäglich.

 

Wumms: Patrizia Laeri

Lachhafte Trittbrettfahrerin.

Wenn man das fragwürdige Geschäftsgebaren von Patrizia Laeri mit ihrer merkwürdigen Plattform elleXX (ja nicht mit drei x schreiben!) kritisiert, nimmt sie die Sexismus-Keule hervor. Damit lenkt sie mehr oder minder erfolgreich davon ab, dass die Kritik völlig berechtigt und richtig ist. Gerne lenkt sie überhaupt von ihrer nicht wirklich erfolgreichen Karriere ab. Zum Beispiel als die wohl einzige Chefredaktorin bei CNN, die keine Sekunde im Amt war.

Laeri ist nichts zu peinlich, in die Medien zu kommen. Die langjährige «Magazin»-Redaktorin Anuschka Roshani hat mit einer bedrückenden Beschreibung über die Zustände auf der Redaktion und über das angebliche Verhalten des ehemaligen Chefredaktors für Aufsehen gesorgt. Und für drei Reaktionen.

Die übrige Redaktion von Feministen und Gutmenschen ist in Schockstarre verfallen und hat ein Schweigegelübdnis abgelegt. Mediale Trittbrettfahrer wie Salome Müller schildern die Ereignisse aus der Sicht Roshanis im Indikativ, statt journalistisch korrekt darauf zu verweisen, dass das ihre Behauptungen sind. Müller neigte schon immer zu Schmierenjournalismus, der ihre Narrative erfüllen muss. Dass das auch in der «Zeit» möglich ist, erstaunt.

Und drittens melden sich Trittbrettfahrerinnen wie Laeri zu Wort. Der soll vor über 20 Jahren widerfahren sein, dass sie ein männlicher SRF-Mitarbeiter zu küssen versuchte. Laut Laeri vergeblich, sie habe nein gesagt und soll ihn dann von sich gestossen haben.

Angesichts der vergangenen Zeitspanne ist es absolut unmöglich, zu sicheren Erkenntnissen zu gelangen, ob sich dieser Vorfall so abgespielt hat – oder ihrer Fantasie entsprungen ist. Denn natürlich nennt sie keinen Namen. Täte sie das, hätte sie sofort eine Ehrverletzungsklage im Haus.

Kann es, wie auch in den USA bei vielen Trittbrettfahrerinnen, die oft Jahrzehnte später anklagend an die Medien gehen, glaubhaft sein, dass jemand bei einer vergleichsweise trivialen sexuellen Belästigung mehr als 20 Jahre braucht, um darüber die Öffentlichkeit zu informieren?

Ist dieses offenkundige Haschen nach Aufmerksamkeit nicht eine Verhöhnung von echten Opfern sexueller Übergriffe? Ist es nicht erbärmlich, wie gierig die Medien das aufnehmen und wie unterwürfig SRF reagiert? Es soll untersucht werden, statt Laeri zu sagen: entweder nennst Du genauso öffentlich den Namen des angeblichen Übeltäters, oder wir verklagen Dich wegen Geschäftsschädigung.

Wollten durch die neue Wirtschaftssendung «#DACHelles» führen (v.l.): Tijen Onaran, Patrizia Laeri und Maggie Childs. (Bild: CNN Money Switzerland)

 

Dauerwerbesendung

ElleXX macht auf Produktevertrieb. Unter feministischem Label.

Wenn eine Idee nicht wirklich einschlägt, dann probier’s doch mit einer neuen. Das sagen sich die Betreiber der Plattform von Frauen für Frauen – und gegen Frauen. Denn die Anlagetipps und die beworbenen Anlageprodukte lassen nicht unbedingt Freude im weiblichen Portemonnaie aufkommen.

Aber nun preist ElleXX etwas Neues an: «In fünf Folgen besprechen Nadine Jürgensen und Patrizia Laeri von elleXX mit einer Juristin der CAP Rechtsschutz-Versicherung fünf echte Fälle, die jede Frau betreffen können.»

In der ersten Folge geht es, Überraschung, um «sexuelle Belästigung». Dahinter steht das Produkt «Privat- und Verkehrsrechtsschutz elleXX JUSTIS». Eine Zusammenarbeit mit CAP. Die Tochtergesellschaft der Allianz bietet Rechtsschutzversicherungen an. Wie viele andere Mitbewerber auch.

«Akte XX» nennt sich etwas vollmundig der Podcast. Jede Folge besteht aus einem Gespräch mit einer «Juristin der CAP-Rechtsschutzversicherung».

Wir ersparen uns den Scherz über eine recht freizügige Auslegung des Begriffs «Verkehrsrechtsschutz», aber auf dem angepriesenen Produkteflyer fehlt jeder Hinweis auf eine rechtliche Hilfe bei sexueller Belästigung.

Aber item, wir kommen zum Preis: «Bereits ab 24.90 Franken im Monat. In wenigen Sekunden online abschliessbar.» Wunderbar, ein Angebot von Frauen für Frauen. Sicherlich mit Frauenbonus. Nun ja. Ein Blick auf «comparis» zeigt, dass solche kombinierten Privat- und Verkehrshaftpflichtversicherungen bereits ab Fr. 189.- zu haben sind. Oder, glücklicherweise ist Division durch 12 weiblich, für Fr. 15.75 im Monat.

Hoppla. Aber sicherlich haben wir aus unserer männlichen Perspektive das Angebot von ElleXX nicht richtig verstanden. Auf dem Flyer ist das Thema «sexuelle Belästigung» nicht als Beispiel erwähnt, wird aber im ersten Podcast anhand eines Fallbeispiels ausgewalzt. Zudem ist der Preis nicht gerade konkurrenzfähig, er liegt doch satte 58 Prozent oberhalb des billigsten Konkurrenzangebots, und Prozentrechnen ist zwar genderneutral, die Prozentrechnung hingegen weiblich.

Zudem fehlt bei diesem Angebot etwas, das eigentlich zu einer seriösen Anpreisung gehören müsste: der Begriff «Dauerwerbesendung».