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Face off, Part II

Porno nein, Gewalt na und: Facebook hat eigenartige Richtlinien für Inhalte.

Hier geht’s zum ersten Teil.

Immer wieder geistern solche Meldungen durch die Medien: Ein Foto der rund 30’000 Jahre alten Steinstatue der «Venus von Willendorf» wurde als «pornografisch» erkannt und zensiert. Das passiert auch immer wieder bei Kunstwerken (und Fotografien), die nackte Busen zeigen.

Kann man so oder so sehen: die nackte «Venus».

Denn da sind die Amis, obwohl Hollywood inzwischen mehr Pornos als Kinofilme herstellt, sehr prüde. Niemals geht ein «fuck» über den Sender, niemals darf in anständigen Programmen Obszönes gezeigt werden. Schliesslich ist Hollywood der Erfinder des durch ein Nachttischlein getrennten Doppelehebetts, damit auch Schlafzimmerszenen unanstössig gedreht werden können.

Das ist die Abteilung lachhaft. Die Abteilung brandgefährlich hat zwei Aspekte. Zum einen, wie in den US-Wahlen erwiesen, kann die Meinungsmacht von Facebook missbraucht werden, indem mit Fluten von Fake-Accounts Propaganda betrieben wird. Wie der Skandal um Cambridge Analytica zeigt, verkauft Facebook zum anderen seine Datenberge relativ freizügig, weil das die Goldmine darstellt.

Staatsversagen macht die sozialen Plattformen erst richtig gefährlich

Richtig gefährlich wird es aber durch ein Staatsversagen. Weil sich die Regierungen der Welt nicht in der Lage sehen, ihre Landesregeln selbst durchzusetzen, was an öffentlicher Äusserung erlaubt ist und was nicht, haben sie diese Aufgabe einfach an Facebook delegiert.

Ein ungeheuerlicher und geschichtlich nie dagewesener Vorgang. Zensur wurde über viele Jahrhunderte in Europa von der Kirche ausgeübt und mit drakonischen Strafen gestützt. Dann übernahm das immer mehr der absolutistische Herrscher. Schliesslich zeichnen sich alle Unrechtsregimes und Diktaturen dadurch aus, dass sie die freie und öffentliche Debatte wie der Teufel das Weihwasser fürchten.

Aber auch ein Rechtsstaat wie Deutschland stellt nur die Regeln auf, um deren Durchsetzung sich der Betreiber solcher Plattformen bemühen muss. So entstand das nicht nur sprachliche Ungetüm «Netzwerkdurchsetzungsgesetz». Damit werden die Betreiber verpflichtet, innert 24 Stunden «anstössigen Inhalt» zu entfernen, sonst drohen Bussen. Zudem dürfen Opfer von Persönlichkeitsverletzungen Auskunft über identifizierende Daten von Verbreitern von Hassbotschaften einfordern.

Wer aber legt diese Richtlinien fest? Facebook selbst bietet umfangreiche Informationen dazu an. Dafür hat Facebook – schöner Name – ein «Transparency Center»  geschaffen. Man habe immerhin «15’000 Prüfer» weltweit angestellt, «sie werden umfassend geschult und sind häufig auf bestimmte Richtlinienbereiche und Regionen spezialisiert».

Die Dunkelkammer «Oversight Board»

Schon vertiefter suchen muss man, will man das «Oversight Board» finden, das genau diese Richtlinien bestimmt und als letzte Instanz überwacht

Seine Mitglieder sind sogar namentlich sichtbar. Das ist alles schön transparent und unterscheidet das Board von den Inquisitoren im Mittelalter. Nur: seine Entscheidungen sind endgültig, ihr Zustandekommen ist ein mit viel Blabla verhüllter Prozess in einer Dunkelkammer. Es ist keine Appellation vor einem ordentlichen Gericht möglich.

4 von 19 Board-Mitgliedern, die letzte Instanz.

Freie Meinungsäusserung darf niemals schrankenlos sein. Es gibt auch keine weltweit gültigen Regeln und Grenzen, wo sie aufhört. Was in fundamentalistischen Staaten eine todesbewehrte Beleidigung religiöser Gefühle ist, gilt in Europa als selbstverständlicher Ausdruck kritischer Polemik gegen die Kirche. Alles, was mit Moral, Anstand, Sex oder Gewalt zu tun hat, wird in verschiedenen Gegenden der Welt verschieden gesehen.

Also ist es immer ein Kampf um die Grenzziehung zwischen erlaubt und verboten. Aber in Rechtsstaaten findet die vor ordentlichen, staatlichen Gerichten statt. Mit zwei Parteien, die alles auffahren können, was ihnen einfällt – und ihre finanziellen Möglichkeiten erlauben. Mit einem unabhängigen Richtergremium, das eine Entscheidung fällt. Die wiederum meistens über mehrere Instanzen weitergezogen wird, bis das rechtsgültige Urteil die Debatte beendet.

Das ist eine unbestreitbarer und zentral wichtiger zivilisatorische Errungenschaft, die Faustrecht und Willkür und unbezweifelbare Zensur durch die Obrigkeit abgelöst hat.

Hatte.

Wer bestimmt die Spielregeln des wichtigsten Spiels?

Es geht nicht darum, ob Figuren wie Trump oder Bolsonaro, unabhängig von ihrem Amt, gefährlichen Schwachsinn verbreiten dürfen. Es geht auch nicht darum, ob absurde Verschwörungstheorien, Hass und Hetze als freie Meinungsäusserung durchgehen sollten.

Aber es geht darum, wer die Spielregeln im wichtigsten Spiel einer Gesellschaft, der öffentliche Diskurs, festlegt. Regeln müssen gesetzt und eingehalten, Verstösse sanktioniert werden.

Aber doch nicht von ohne jegliche gesellschaftliche Kontrolle willkürlich bestimmten «Oversight Boards», deren Mitglieder ja ehrenwerte Menschen sein mögen, denen aber jegliche Legitimität für ihr Tun fehlt. Sie haben sich das auch nicht angemasst, die Zensurschere wurde ihrer Firma von Regierungen überlassen, die sich vor ihrer Verantwortung drücken.

Darin, nicht in absurden Zensurmassnahmen auf den sozialen Plattformen, darin besteht der eigentliche Skandal.

«Zensur ist verboten», heisst es so knapp wie gut in unserer Bundesverfassung.

Natürlich bedeutet das nicht grenzenlose Freiheit. Aber es müsste eigentlich bedeuten, dass in der Schweiz keine Zensur von US-Konzernen ausgeübt werden dürfte, die über das Einhalten unserer Regeln, die vor unseren Gerichten überprüft werden, hinausgeht.

Dennoch findet das statt. Täglich, ständig, fragwürdig, jeder rechtstaatlichen Überprüfung entzogen. Ungeheuerlich.

 

 

Zensur? Von Fall zu Fall

Freie Meinungsäusserung ist Lebensluft und Todeshauch zugleich.

 

Als am 6. April 1994 in Ruanda der Mensch dem Menschen ein Wolf wurde, ein rasender Mob in nur drei Monaten wohl eine Million Menschen umbrachte, spielte das «Radio Mille Collines» eine ganz fatale Rolle.

Heute ein Kleiderladen in Kigali, 1994 die Quelle des reinen Bösen.

Es gab dem Begriff «Hass-Radio» eine ganz neue Dimension, hetzte die weitgehend analphabetische Hutu-Mehrheit gegen die Tutsi auf, koordinierte Massaker. Das «Radio Machete» wurde dann im Juli 1994 geschlossen, die Verantwortlichen, soweit man ihrer habhaft werden konnte, zu langen Gefängnisstrafen verurteilt. Wer es erträgt, kann sich diesen Zvilisationsbruch in der Netflix-Serie «Black Earth Rising» erzählen lassen. Aber nur etwas für starke Nerven.

Was für ein Film, was für Schauspieler.

Was hätte an Unheil vermieden werden können, wenn «Der Stürmer» rechtzeitig verboten worden wäre? So viele andere Hetzblätter auf der Welt, unabhängig von Regimes und Ideologien? Hätte man Joseph Göbbels rechtzeitig das Maul gestopft, wäre der Zweite Weltkrieg wenigstens nicht bis zum bitteren Ende gekämpft worden?

Man weiss es nicht. Aber bei diesen Beispielen ist es sonnenklar: unbeschränkte Meinungsfreiheit darf und soll es nicht geben. Genauso wenig wie das Leichentuch der von der Obrigkeit verordneten Zensur von Kritik und unbotmässigem Denken.

Aber wo sind die Grenzen?

Nehmen wir ein konkretes Beispiel aus der Aktualität:

«Wir haben einen Beitrag mit falschen Informationen zu COVID-19 entfernt.»

Der stammte von Roger Köppel. Nun hat der Verleger, Herausgeber, Besitzer und Chefredaktor der «Weltwoche» durchaus noch andere Möglichkeiten, seine Meinungen oder gar «falschen Informationen» unters Volk zu bringen. Aber: Wer entscheidet hier? «Facebook» erklärt:

«Die Fehlinformationen waren Teil eines Videos. Er wurde von Nationalrat Roger Köppel geteilt. Wir lassen keine Fehlinformationen zu, die gesundheitliche Schäden hervorrufen können.»

Zuckerbergs Geldmaschine hat auch einen guten Ratschlag an den Nutzer – «was du tun kannst: Nationalrat Roger Köppel nicht mehr folgen.» Und: «Sieh dir die Fakten zu COVID-19 an», mit Link zur Weltgesundheitsorganisation WHO.

Verbreitet NR Köppel gesundheitsgefährdende Fehlinformationen? ZACKBUM weiss es nicht, weil es nur diesen Screenshot zugespielt bekam. Ist das, was der Politiker und Medienprofi verbreitet, tatsächlich schädlich? Verbissene Köppel-Hasser mögen das so sehen. Aber kann es selbst für die richtig sein, dass eine Dunkelkammer, bevölkert mit von einer Privatfirma bezahlten Zensoren, darüber entscheidet, was auf dieser Plattform Platz hat und was nicht?

Vom Lachhaften zum Gefährlichen

Da die Amis bekanntlich heuchlerisch und prüde sind (Pornos sind inzwischen die Haupteinnahmequelle in Hollywood, eine nackte Brustwarze führt zu kollektiver Schimpferei, das Wort «fuck» muss unbedingt mit einem Beep in TV und Radio unschädlich gemacht werden), fallen sie immer wieder mit Zensurmassnahmen gegen Kunstwerke oder Statuen auf, die nunmal den Menschen in seiner natürlichen Nacktheit zeigen.

Das ist der lachhafte Teil.

Gegenüber mächtigen Regimes wie China beugen sich die grossen Plattformen ohne grosses Murren allen Zensurwünschen, zu verlockend ist der Markt und seine Profitmöglichkeiten.

Das ist der widerliche Teil.

Gleichzeitig überlassen immer mehr Staaten eine wichtige hoheitliche Aufgabe privaten Anbietern. Es gibt private Sicherheitsfirmen und privat betriebene Gefängnisse und so weiter. Aber die Ausübung von Zensur privater Willkür zu überlassen, ohne Möglichkeit zur Gegenwehr durch Betroffene (oder schon mal versucht, Facebook zur Freigabe eines zensierten Posts zu bewegen?), das ist weder lachhaft noch widerlich.

Das ist brandgefährlich.

Das ist Staatsversagen, das zeugt von hilfloser Unfähigkeit der Politiker und der Regierungen. Denn so verludert die Meinungsfreiheit, geht’s schnurstracks zurück ins Mittelalter. Nur war das Heilige Offizium, die oberste Zensurbehörde der katholischen Kirche, niemals eine Geheimveranstaltung. Sie hat sogar eine Adresse. Im Gegensatz zu all den Internet-Zensoren.

Palazzo del Sant’Ufficio, Rom, Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre.

Problem erkannt. Lösung?

Eigentlich ist es wie bei der Kriegsführung. Die USA haben ja spätestens seit dem Irakkrieg selbst staatliche Aufgaben wie Kriegsführung ausgesourct. An private Söldnerbanden, deren Chefs sich krumm verdienten, während die gekauften Killer weitgehend von jeder Haftung freigestellt alles wegballern konnten, was ihnen blöd vorkam.

Das geht natürlich nicht. Das gleiche gilt auch für Zensurmassnahmen. Statt private Anbieter zu zwingen, diese staatliche Aufgabe zu übernehmen, muss der Staat, der Rechtsstaat die Verteidigung des letzten Bollwerks gegen Barbarei, eben ein funktionierendes Rechtssystem, wieder selber in die Hand nehmen. Zensur darf niemals wieder privatisiert werden. Obwohl sie es wurde. Aber Fehler lassen sich korrigieren.