Schlagwortarchiv für: haftungsfrei

Lalü, lala. Läderach …

Ein Medien-Trauerspiel.

Die über 1800 Mitarbeiter des Schoggi-Herstellers Läderach können nichts für die religiösen Abirrungen ihres ehemaligen Patrons. Die jetzt amtierende dritte Generation Läderach auch nicht. Sowohl Läderach Senior wie seine Söhne haben sich vom Wirken der Sekte distanziert, in deren Geist ein Internat mit rund 50 Schülern betrieben wurde.

Die Übergriffe, die dort stattfanden, sind längst durch einen vom Internat selbst in Auftrag gegebenen und radikal-offenen Untersuchungsbericht belegt, bereut, klargestellt. Weil sich bislang kein einziger Schüler fand, der nicht nur von einem Regime der Angst und körperlichen Züchtigungen berichtete, sondern deswegen Strafanzeige eingereicht hätte, gibt es keine Strafuntersuchung. Wobei davon auszugehen ist, dass die meisten Vorfälle längst verjährt sind.

Gibt es also irgend einen Grund, Läderach-Schokolade zu boykottieren, noch mehr Aufklärung zu fordern, nicht nur Entschuldigungen, sondern auch Entschädigungen? Wohl kaum.

Was manche überraschen mag: Läderach-Schoggi essen oder nicht essen, ist eine völlig freie Entscheidung. Es gibt auch genügend Ausweichmöglichkeiten in jedem Preissegment.

Hat Läderach Senior nicht nur von diesen Zuständen in der Schule gewusst, sondern auch selbst geschlagen? Das behauptet ein Ex-Zögling in der SRF-Dok. Gegen ihn hat Läderach Senior Strafanzeige eingereicht; er bestreitet das vehement.

Inzwischen treiben Tamedia und «Inside Paradeplatz» den Begriff Sippenhaft in ungeahnte Tiefen. Der Tagi vermeldet, dass «zwei voneinander unabhängige Quellen» bestätigen würden, dass «drei der sechs Läderach-Kinder mit Nachkommen von Friedel Stegen verheiratet» seien. Der wiederum ist der Bruder des kürzlich verstorbenen Sektengründers Erlo Stegen, der in Südafrika wirkte. Und Lukas Hässig berichtet, dass es zwischen den Brüdern vor vier Jahren zum Bruch gekommen sei. Dennoch, oh Graus: Der Grossvater des aktuellen Läderach-Direktors für England sei ein Enkel von Friedel Stegen. Der 2021 verstorben ist.

Was wollen uns diese beiden Ahnenforscher damit sagen? Die Nachkommen von Friedel Stegen wie auch die Nachkommen von Jürg Läderach sind genetisch bedingt denen in ihren Auffassungen ähnlich? Enkel haften für die Grossväter? Wer Enkel eines Faschisten ist, steht im Verdacht, deswegen selbst Faschist zu sein? Wer mit einem Enkel eines Verbrechers verheiratet ist, begeht selbst Verbrechen? Viel übler geht’s eigentlich nicht mehr.

Die einzige wirklich offene Fragen sind:

– Wieso hat das Zurich Film Festival binnen 24 Stunden auf dem Absatz kehrt gemacht, seine Solidaritätserklärung mit Läderach vom Freitag am Samstag in eine Boykotterklärung, getarnt als «Beendigung der Partnerschaft», verwandelt?

– Wieso schrecken die SBB vor einer weiteren Anpreisung eines Ausflugs ins Läderachland zurück?

– Und die wichtigste Frage: kann SRF für den entstandenen Reputationsschaden und eine eventuelle Umsatzeinbusse haftbar gemacht werden, und wenn nein, warum nicht?

Was inzwischen auch zum Läderach-Skandal gehört, der in erster Linie ein Medienskandal ist: die katholische Kirche konnte wenigstens eine Zeitlang in aller Ruhe Schokolade lutschen, Gott sei Dank wird jemand anders geprügelt.

Und ist es nicht fast eine göttliche Fügung, dass nach dem Läderach-Skandal vor der Maximilian-Schell-Affäre ist? Dem verstorbenen grossen deutschen Schauspieler wird nach vielen Jahrzehnten vorgeworfen, er habe sich an einer Nichte, seiner eigenen Tochter und auch einem minderjährigen Kindermädchen vergangen. Auch hier waren die Opfer jahrzehntelang nicht in der Lage, darüber zu sprechen. Erst, als es darum ging, einen eher schleppenden Buchverkauf anzukurbeln, wurde es möglich.

Aufmerksamkeit erregen, auch um jeden Preis, das ist erlaubt. Wer schamfrei dabei ist, ist sicher im Vorteil. Wieso aber die Medien nichts aus den Fällen Kevin Spacey und Till Lindemann (und diversen anderen) lernen? Die einzige sinnvolle Konsequenz wird vom bekannten deutschen Juristen und Bestsellerautor Ferdinand von Schirach gefordert: drakonische Strafen für Medien, die eine solche Anschuldigung veröffentlichen, wenn die sich im Nachhinein als falsch herausstellt.

Denn bislang erfolgen diese Rufmorde verantwortungs-, haftungs- und kostenfrei. Im schlimmsten Fall enden sie mit einer möglichst kleinen Meldung, dass alle Strafuntersuchungen eingestellt worden seien, Gerichtsverfahren zu Gunsten des Angeklagten. Damit es nicht zu peinlich wird, entblöden sich die Hetzmedien nicht, an diesen Urteilen oder Entscheidungen Zweifel zu äussern.

Nach der Devise: mit viel Geld und guten Anwälten davongekommen. Aber im Zweifel gegen den Angeschuldigten: dennoch wird doch wohl was dran sein an den Vorwürfen, diese Scharen von Denunzianten oder Denunziantinnen können sich doch nicht alle geirrt haben.

Mittelalterliche Zustände, wo der Mob oft entscheiden durfte, ob jemand schuldig sei oder nicht. Und dann auch gleich das Handwerk des Scharfrichters übernahm. Damals wurde geschlagen, gesteinigt, gelyncht, in Stücke gerissen. Das wird heute unblutig medial erledigt. Allerdings mit den gleichen Folgen für den Betroffenen. Er lebt zwar noch, ist aber ruiniert, ausgegrenzt, stigmatisiert und auf ewig mit diesen falschen Anschuldigungen verknüpft.

Wie wäre es, wenn die sogenannten Qualitätsmedien nicht immer nur von Verantwortung, Wächterfunktion, Kontrolle und ähnlichem aufgeblasen Zeugs reden würden – sondern das mal ernst nähmen?

Willkür, Wildwest und Rechtsstaat

Es existiert eine klare rote Linie zwischen Willkür und unserer Bastion gegen Barbarei.

Aus gegebenem Anlass und für Compliance-Mitarbeiter der Postfinance (aber nicht nur dort) zum Mitschreiben. In einem funktionierenden Rechtsstaat gibt es einfache Mechanismen und Regeln, deren Befolgung allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt.

Wer in die Rechte oder den Besitz eines anderen eingreift, hat sich dabei an wenige, banale Regeln zu halten.

  • Der Eingriff hat mit einer Begründung zu erfolgen. Diese Begründung sollte einen Verweis auf die rechtlichen Grundlagen für den Eingriff enthalten.
  • Diese Begründung hat zeitgleich mit dem Eingriff zu erfolgen. Zudem muss aufgeführt sein, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff durchführt.
  • In der Begründung muss obligatorisch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Es muss erklärt werden, innert welcher Frist der Betroffene wo dagegen Beschwerde einlegen kann.
  • Bei schwerwiegenderen Eingriffen braucht es eine anfechtbare Verfügung. Es muss etwas Schriftliches vorliegen, gegen das auf dem ordentlichen Rechtsweg, also vor Gericht, vorgegangen werden kann.
  • Bei solchen Eingriffen muss der Betroffene angehört werden, er muss die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.

Das sind ein paar leicht verständliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit sich ein Eingriff in die Rechte eines Individuums (oder einer Firma) im rechtsstaatlichen Rahmen abspielt.

Im geschilderten Fall wurde von der Postfinance kein einziges dieser Kriterien erfüllt.

  • Der Auftrag, eine überwiesene Geldsumme dem Konto des Empfängers gutzuschreiben, wurde nicht ausgeführt. Begründungslos.
  • Dem so um sein Eigentum geprellten Empfänger wurde dieser Eingriff nicht mitgeteilt, ebenso wenig dem Absender. Dem Empfänger wurde 10 Tage lang wahrheitswidrig gesagt, dass keinerlei Überweisung wie von ihm angegeben und belegt, eingetroffen sei. Obwohl sich die Postfinance seit Tagen im Besitz dieser Überweisung befand, stritt sie das ab.
  • Nachdem sich die Postfinance nach 10 Tagen dazu bequemte, den Eingang der Überweisung vor zehn Tagen einzuräumen, schob sie zunächst eine weitere unwahre Begründung vor, wieso der Betrag dem Kunden nicht gutgeschrieben werde.
  • Es wurde keine Erklärung geliefert, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff ins Eigentum eines anderen vorgenommen hatte. Es wurde lediglich schlussendlich behauptet, die Compliance der Postfinance habe eine «Sanktionsproblematik» entdeckt.
  • Diese Auskunft wurde nur mündlich erteilt, schon die Herausgabe einer sachdienlichen E-Mail-Adresse, um den Vorgang zu verschriftlichen, wurde verweigert.
  • Dieser vagen Begründung fehlte ein Verweis auf die zugrunde liegenden Vorschriften, ebenso erfolgte keine Rechtsmittelbelehrung. Auf die Frage nach einer Beschwerdemöglichkeit wurde geantwortet, dass man sich an das «Beschwerdemanagement» der Postfinance oder gleich an ihren CEO wenden solle. Auch hier wurden keine sachdienlichen Adressangaben gemacht. Anscheinend wurde dem «Beschwerdemanagement» eine an die Medienstelle gerichtete Anfrage des Journalisten und Empfängers weitergeleitet, ohne dass eine Reaktion erfolgte.
  • Da keinerlei schriftliche Bestätigung dieses Vorgangs vorliegt, ist es auch nicht möglich, dagegen Rechtsmittel wie eine Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht zu ergreifen.
  • Da die Beschlagnahme ohne Wissen des Absenders oder des Empfängers der Überweisung erfolgte, hatte keiner der Besitzer die Möglichkeit, zu diesem Vorgang Stellung zu nehmen.
  • Worin diese angebliche «Sanktionsproblematik» bestehe, wurde nicht erklärt. Es wurde nur mündlich darauf verwiesen, dass eine nicht identifizierte staatliche Behörde nun überprüfe, ob dieser Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden könne oder nicht. Wie lange diese Überprüfung dauert, von wem genau sie ausgeführt werde – keine Angaben.
  • Seit bald einmal zwei Wochen sitzt die Postfinance auf einem nicht ihr gehörenden Geldbetrag und weigert sich, ihrer Verpflichtung als Dienstleister nachzugehen, ihn auftragsgemäss einem Kunden gutzuschreiben. Das Geld ist also sowohl für den Absender wie für den Empfänger blockiert. Der Absender wurde darüber nicht informiert, der Empfänger erst nach mehrfachem Insistieren und der Veröffentlichung des Vorgangs.
  • Die einzige Kontaktperson der Postfinance besteht auf Mündlichkeit, will keine Adresse für schriftliche Eingaben herausrücken und weist zudem darauf hin, dass diese «Überprüfung» wegen angeblicher Überlastung der Behörde dauern könne und man von täglichen Anrufen absehen solle.
  • Wieso eine «Sanktionsproblematik» existieren könnte, obwohl weder der Absender der Überweisung, noch die darin involvierte Bank des Absenders, noch die Korrespondenzbank, noch der Empfänger auf einer Sanktionsliste stehen, vermochte bei Postfinance niemand zu beantworten.

Man sieht an diesem ausführlich geschilderten Verhalten der Postfinance, was passiert, wenn das Einhalten rechtsstaatlicher Vorschriften, Regeln, Abläufe ausser Kraft gesetzt wird. Und durch Willkür, selbstherrliches Handeln unter dem Schutz der Anonymität  in einem rechtsstaatfreien Raum ohne Haftbarkeit oder Verantwortlichkeit ersetzt wird.

Es greifen Sitten wie im Wilden Westen um sich, inklusive Faustrecht. Denn die Postfinance missbraucht den Geldbetrag dieser Überweisung einfach mal als Faustpfand. Ohne jegliche Legitimation ausser der Tatsache, dass er sich in ihrem Einflussbereich befindet. Ob und wann und wie sie ihn wieder hergibt, ist offenbar reiner Willkür überlassen, da es keine Handhabe gibt, die Postfinance in den Bereich der Rechtsstaatlichkeit zurückzuzwingen.

Ein Einzelfall? Wohl eher nicht, Auf jeden Fall ein Skandal, ein ungeheuerlicher Vorgang, der dringlich das Eingreifen staatlicher Aufsichtsbehörden erforderlich macht. Sie sind darüber orientiert. Werden sie auch entsprechenden handeln?

Rechtsausübung in Wildwestmanier: «give him a fair trial – then hang him.»

Keiner redet vom Geld

Vakzine sind eine Ware wie jede andere. Nur profitabler.

Im Impfgeschäft gibt es Verlierer und Gewinner. Roche, Novartis und Merck & Co. gehören zu den Verlierern.

Pfizer, durch den Verkauf seiner Generikasparte vom Spitzenplatz auf Position 8 abgerutscht, schiebt sich dank seinen Vakzinen wieder auf Platz 1 und löst dort Johnson & Johnson ab, obwohl diese Bude auch im Impfgeschäft vorne dabei ist.

Teilweise haben sich Pharmakonzerne dazu verpflichtet, die Impfdosen zum Selbstkostenpreis abzugeben und sogar an der Covax-Initiative mitzumachen; ein weltweiter Versuch, ärmeren Ländern der Dritten Welt den Zugang zu Impfstoffen zu ermöglichen.

Gleichzeitig konnten neue Methoden zur Herstellung von Vakzinen ausgetestet werden; es ist das erste Mal, dass mRNA-Impfstoffe in flächendeckenden Mengen hergestellt und angewendet werden.

In jeder Spritze steckt eine Geldspritze

Geht man von den garantierten Abnahmemengen aus, die von konkurrenzierenden Staaten fest bestellt sind, handelt es sich um ein Multimilliardengeschäft mit Multimilliardengewinnen. Als Sahnehäubchen kommt noch dazu: weitgehend haftungsfrei. Denn normalerweise dauert es Jahre, bis ein neuer Impfstoff den alles entscheidenden FDA-Approval bekommt. Die Genehmigung durch die US-Gesundheitsbehörde. Ohne deren Plazet wird ein Medikament normalerweise weltweit nicht verschrieben und auch nicht von Krankenkassen bezahlt.

Dieses Monopol ist inzwischen von Russland und China durchbrochen worden, auch Indien und einige weitere Schwellenländer greifen auf selbst entwickelte Medikamente zurück, ohne sie der FDA zur Prüfung vorzulegen.

Medikamente können, dafür gibt es genügend tragische Beispiele, unerwünschte Nebenwirkungen oder Langzeitfolgen haben. Selbst sorgfältige und jahrelange Tests auf verschiedenen Stufen können das nicht immer verhindern. Ganz abgesehen davon, dass Stage 3, der Menschenversuch, in üblen Formen stattfinden kann.

So wurden in Deutschland bis in die 70er-Jahre Medikamente an psychisch Kranken getestet. Die DDR verkaufte auch diese Dienstleistung, ebenso wie diverse schwarzafrikanische Staaten. Wer sich über dieses üble Kapitel der Pharmaindustrie informieren will, sollte als Einführung unbedingt «Der ewige Gärtner» des grossen John Le Carré lesen. Fiktionalisiert schildert der Thriller an der Realität entlang solche Menschenversuche in Afrika.

Bei den modernen Impfstoffen finden diese Menschenversuche sozusagen gleich im grossen Massstab statt. Das soll nicht heissen, dass die Vakzine Nebenwirkungen und Langzeitfolgen haben müssen, die unerwünscht wären. Aber es ist historisch wohl einmalig, dass ein Hersteller ein Produkt auf den Markt werfen darf und dabei von der Haftung völlig freigestellt ist.

Das machten die grossen Pharma-Transnationalen zur Bedingung für die Lieferung ihrer Impfdosen. Und das wurde weltweit, auch von der Schweizer Regierung, akzeptiert. Gleichzeitig teilen sich die federführenden Hersteller, also Pfizer sowie Johnson & Johnson, die internationalen Märkte untereinander auf.

Dabei stören natürlich mögliche Konkurrenten aus Russland, China, Indien und ein paar anderen Ländern. Deren Impfstoffen fehlt aber die Zulassung durch die FDA, also haben sie keine Chance, in den lukrativen Märkten Europas, den USA oder in Japan Fuss zu fassen.

Impfen als ewige Geldquelle

Die ganze Zeit wird von neuen Mutationen gesprochen, von möglichen Impfdurchbrüchen, davon, dass gegen eine der nächsten und unausweichlich erfolgenden Mutationen des Virus die bisherigen Vakzine keine oder kaum mehr Wirkung haben könnten. Was bedeutet, dass neu rekombinierte Stoffe entwickelt – und gespritzt werden müssten.

Man stelle sich einmal dieses Geschäftsmodell vor: ein Pharmariese stellt ein profitables Produkt mit Abnahmegarantie und freigestellt von Haftungsfolgen her. Gleichzeitig muss er nicht befürchten, dass der Markt dann einmal gesättigt ist oder durch den Ablauf von Patentschutz Generika seine Gewinnmarge wegfressen.

Denn gleichzeitig hat er sozusagen das Perpetuum mobile im Produktezyklus gefunden. Neue Mutationen verlangen neue Impfstoffe, die verimpft werden müssen. In dieser paradiesischen Welt der Pharmamultis kann sich das Management dann im Wesentlich darauf beschränken, das Geld zu zählen.

Riesengewinne, Riesenprobleme, Riesenthema. Ach ja? Versuchen Sie mal, auf die Schnelle und auf Deutsch kompetente Analysen dieses Komplexes in den Medien zu finden. Viel Spass dabei.

Denn ein klitzekleines Scheibchen vom Riesengewinnrad wird dafür ausgegeben, damit Mietmäuler und PR-Spezialisten das Hohelied der zum Nutzen der Menschheit und der Gesundheit schuftenden Pharmamultis singen. Dabei müssen Manager und Besitzer nur darauf achten, nicht zu laut in diesen Gottesdienst hineinzulachen.