Willkür, Wildwest und Rechtsstaat
Es existiert eine klare rote Linie zwischen Willkür und unserer Bastion gegen Barbarei.
Aus gegebenem Anlass und für Compliance-Mitarbeiter der Postfinance (aber nicht nur dort) zum Mitschreiben. In einem funktionierenden Rechtsstaat gibt es einfache Mechanismen und Regeln, deren Befolgung allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt.
Wer in die Rechte oder den Besitz eines anderen eingreift, hat sich dabei an wenige, banale Regeln zu halten.
- Der Eingriff hat mit einer Begründung zu erfolgen. Diese Begründung sollte einen Verweis auf die rechtlichen Grundlagen für den Eingriff enthalten.
- Diese Begründung hat zeitgleich mit dem Eingriff zu erfolgen. Zudem muss aufgeführt sein, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff durchführt.
- In der Begründung muss obligatorisch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten sein. Es muss erklärt werden, innert welcher Frist der Betroffene wo dagegen Beschwerde einlegen kann.
- Bei schwerwiegenderen Eingriffen braucht es eine anfechtbare Verfügung. Es muss etwas Schriftliches vorliegen, gegen das auf dem ordentlichen Rechtsweg, also vor Gericht, vorgegangen werden kann.
- Bei solchen Eingriffen muss der Betroffene angehört werden, er muss die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen.
Das sind ein paar leicht verständliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit sich ein Eingriff in die Rechte eines Individuums (oder einer Firma) im rechtsstaatlichen Rahmen abspielt.
Im geschilderten Fall wurde von der Postfinance kein einziges dieser Kriterien erfüllt.
- Der Auftrag, eine überwiesene Geldsumme dem Konto des Empfängers gutzuschreiben, wurde nicht ausgeführt. Begründungslos.
- Dem so um sein Eigentum geprellten Empfänger wurde dieser Eingriff nicht mitgeteilt, ebenso wenig dem Absender. Dem Empfänger wurde 10 Tage lang wahrheitswidrig gesagt, dass keinerlei Überweisung wie von ihm angegeben und belegt, eingetroffen sei. Obwohl sich die Postfinance seit Tagen im Besitz dieser Überweisung befand, stritt sie das ab.
- Nachdem sich die Postfinance nach 10 Tagen dazu bequemte, den Eingang der Überweisung vor zehn Tagen einzuräumen, schob sie zunächst eine weitere unwahre Begründung vor, wieso der Betrag dem Kunden nicht gutgeschrieben werde.
- Es wurde keine Erklärung geliefert, wer mit welcher Berechtigung diesen Eingriff ins Eigentum eines anderen vorgenommen hatte. Es wurde lediglich schlussendlich behauptet, die Compliance der Postfinance habe eine «Sanktionsproblematik» entdeckt.
- Diese Auskunft wurde nur mündlich erteilt, schon die Herausgabe einer sachdienlichen E-Mail-Adresse, um den Vorgang zu verschriftlichen, wurde verweigert.
- Dieser vagen Begründung fehlte ein Verweis auf die zugrunde liegenden Vorschriften, ebenso erfolgte keine Rechtsmittelbelehrung. Auf die Frage nach einer Beschwerdemöglichkeit wurde geantwortet, dass man sich an das «Beschwerdemanagement» der Postfinance oder gleich an ihren CEO wenden solle. Auch hier wurden keine sachdienlichen Adressangaben gemacht. Anscheinend wurde dem «Beschwerdemanagement» eine an die Medienstelle gerichtete Anfrage des Journalisten und Empfängers weitergeleitet, ohne dass eine Reaktion erfolgte.
- Da keinerlei schriftliche Bestätigung dieses Vorgangs vorliegt, ist es auch nicht möglich, dagegen Rechtsmittel wie eine Anfechtung vor einem ordentlichen Gericht zu ergreifen.
- Da die Beschlagnahme ohne Wissen des Absenders oder des Empfängers der Überweisung erfolgte, hatte keiner der Besitzer die Möglichkeit, zu diesem Vorgang Stellung zu nehmen.
- Worin diese angebliche «Sanktionsproblematik» bestehe, wurde nicht erklärt. Es wurde nur mündlich darauf verwiesen, dass eine nicht identifizierte staatliche Behörde nun überprüfe, ob dieser Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden könne oder nicht. Wie lange diese Überprüfung dauert, von wem genau sie ausgeführt werde – keine Angaben.
- Seit bald einmal zwei Wochen sitzt die Postfinance auf einem nicht ihr gehörenden Geldbetrag und weigert sich, ihrer Verpflichtung als Dienstleister nachzugehen, ihn auftragsgemäss einem Kunden gutzuschreiben. Das Geld ist also sowohl für den Absender wie für den Empfänger blockiert. Der Absender wurde darüber nicht informiert, der Empfänger erst nach mehrfachem Insistieren und der Veröffentlichung des Vorgangs.
- Die einzige Kontaktperson der Postfinance besteht auf Mündlichkeit, will keine Adresse für schriftliche Eingaben herausrücken und weist zudem darauf hin, dass diese «Überprüfung» wegen angeblicher Überlastung der Behörde dauern könne und man von täglichen Anrufen absehen solle.
- Wieso eine «Sanktionsproblematik» existieren könnte, obwohl weder der Absender der Überweisung, noch die darin involvierte Bank des Absenders, noch die Korrespondenzbank, noch der Empfänger auf einer Sanktionsliste stehen, vermochte bei Postfinance niemand zu beantworten.
Man sieht an diesem ausführlich geschilderten Verhalten der Postfinance, was passiert, wenn das Einhalten rechtsstaatlicher Vorschriften, Regeln, Abläufe ausser Kraft gesetzt wird. Und durch Willkür, selbstherrliches Handeln unter dem Schutz der Anonymität in einem rechtsstaatfreien Raum ohne Haftbarkeit oder Verantwortlichkeit ersetzt wird.
Es greifen Sitten wie im Wilden Westen um sich, inklusive Faustrecht. Denn die Postfinance missbraucht den Geldbetrag dieser Überweisung einfach mal als Faustpfand. Ohne jegliche Legitimation ausser der Tatsache, dass er sich in ihrem Einflussbereich befindet. Ob und wann und wie sie ihn wieder hergibt, ist offenbar reiner Willkür überlassen, da es keine Handhabe gibt, die Postfinance in den Bereich der Rechtsstaatlichkeit zurückzuzwingen.
Ein Einzelfall? Wohl eher nicht, Auf jeden Fall ein Skandal, ein ungeheuerlicher Vorgang, der dringlich das Eingreifen staatlicher Aufsichtsbehörden erforderlich macht. Sie sind darüber orientiert. Werden sie auch entsprechenden handeln?
Rechtsausübung in Wildwestmanier: «give him a fair trial – then hang him.»
Apropos Willkür: da liegt bei der Post auch viel im Argen.
Die Kunden von Spreitenbach AG bezahlen jährlich, sehr viel für ihr Postfach. Der zugänglich Raum ist aber ab 18 Uhr, angeblich wegen Randale etc. geschlossen. Es kann nicht sein, dass die Post entscheidet, wann der Kunde sein Fach leert!
Korrekt adressierte private Post an mich, wurden in das Verein VGMN Postfach hinterlegt.
Bei Problemen etc. ist die Kommunikation mit der Post ist nur online via Chat möglich. Am Schalter wird eine Telefonnummer gegeben die gar nicht mehr gültig ist.
Ein Brief korrekt adressiert, war drei Wochen unterwegs. Er wurde an den Sender zurück gesendet mit Vermerk: nicht zustellbar.
Ein Einschreiben über das Wochenende hatte von Zürich nach Baden sage und schreibe: 6 Tage!
Der mit der A-Postfrankierung ist auch eine Pseudonummer. Jemand gibt in einem Volg-Laden einen Brief auf. Der geht in der Regel an diesem Tag zur nächsten Postfiliale. Von dort geht’s zum Verteilzentrum. Dann erst zur Post beim Empfänger.
und wer etwas ausführlicher hören mag, wie Professor Dürr denkt und argumentiert: https://www.youtube.com/watch?v=pFz_WXWOpX8
Packungsbeilage:
ich plädiere nicht für die Abschaffung unseres Staates. Denn die ganze, organisierte Zerrüttung der westlichen Gesellschaften, lanciert vom Corona-Dreckschauspiel, dann Kriegshetzerei, plus die lange in die Wege geleitete Inflation / Enteignung der Massen, zielt nur auf das hin: Spaltung der Völker und ihrer Regierungen. Aufruhr. Eiserne Faust.
Die globale ‹Regierung› durch korrupte Welt-Institutionen wartet nur darauf, dass sie dieses Vacuum von in Position geschobenen Hampelfraumann-Regierungen überall ablösen können.
Darum: rumpeln Sie nur weiter Herr Zeyer, ob Post, andere Behörden oder Parlament/Regierung/Justiz (Medien werden von Ihnen ja bedacht), sie sollen sich an minimale Regeln halten, die wir auch einhalten sollen.
Wenn sie sich dann wieder einmal erinnern, für wen sie eigentlich Dienstleister sein sollten und von wem sie bezahlt werden,
dann könnten wir in Ruhe darüber nachdenken, wo Herr Dürr eine Zukunftsvision aufzeigt, die es zu bedenken gilt.
Nicht nieder reissen, aber Schritt für Schritt etwas Neues bauen, wo Recht und Anstand wieder Werte sind.
Lieber Zeyer, sie müssen das entspannt sehen. Die Mitglieder des VR und der GL von Postfinance sind grottenschlecht bezahlt. So bekommt, verdienen ist etwas anderes, CEO Hansruedi Köng nur 832’046 Fr. im Jahr. Noch mehr darben muss der VR, VRP Bührer wird mit 226’300 Fr. im Jahr zufrieden gestellt, die übrigen VR Mitglieder mit je schlappen 96’233 Fr. Da vom Management Kundenorientierung, einen funktionierenden Betrieb zu erwarten ist grenzwärtig. Schlieslich sind die Damen und Herren bei der geringen Entlöhnung stark mit der eigenen Existenz beschäftigt.
Schreiben sie doch einmal die FINMA an damit diese zum Rechten sieht. Eingangsbestätigung ihrer Beschwerde bei der FINMA aber nicht vor August 2023 erwarten!
staatliche Aufsichtsbehörden?
Bis jetzt ist die Post noch Staatsbetrieb. Und bevor staatliche Behörden aller Art, die Justiz inklusive, ihren eigenen Brötligeber (‹Brösligerer› schlägt der hochdeutsche Mac-Alleswisser vor, genial) in die Schranken weisen – gemach, der Filz wird sich doch nicht selber pelzen.
Aber Ihre Überweisung in Ehren, Herr Zeyer, beschlagnahmen wird dieser Staatsbetrieb Ihr Geld (noch) nicht. Vielleicht keine Zinsen vergüten, wobei die Steuerbehörden weiterhin 5% Verzugszins belasten, auch in Zeiten von Negativzinsen.
Vergleichen Sie doch mal Ihr jetziges Ungemach gegen all jene kleinen Unternehmen und Existenzen, die von einem durchdrehenden Staat in den letzten zwei Jahren zerstört wurden.
Hier bringt’s einer happig auf den Punkt: https://zeitpunkt.ch/index.php/der-staat-ist-das-problem-lassen-wir-ihn-hinter-uns
Und Professor Dürr mag ein Sonderfall sein, mitten im Ozean der Systemkriechenden Juristen. Aber dass er nicht verstehen würde, von was er redet, da muss zuerst eine/r kommen, der/die widerlegt:
dass Gesetze und Recht nur für das Volk gelten, der Staat foutiert sich um Alles, wenn’s ihm beliebt oder wenn er’s für nötig hält.
Den Rest besorgen notfalls die von ihm bezahlten Richter, die jede Hemmung ablegen, wenn’s um deren Weiterzahlung des MonatsEntgelts geht…..
Dazu vergessen die auch glatt und ohne rot zu werden, was in der Verfassung steht.
Ernsthaft, das Elaborat von Dürr lesen? Der Mann nimmt sich zu wichtio und ist nicht ganz dicht!
Wichtig nimmt sich mal wieder vor allem EINER.
Und das mit der ‹Etikette› hat der Herr Brunner immer noch nicht drauf.
Wer nicht so programmiert ist wie Brunner himself, der wird als ’nicht ganz dicht› oder sonst abwertend diffamiert.
Herr Brunner, sie entblössen sich selber, immer wieder.
Absolut nicht alles, was in Ihrem Universum nicht Platz hat, ist per se schlecht, dumm oder ‹ein Elaborat› – da nützt auch breitspuriges daher prasseln nix.
Aufgepasst, Ihnen könnte das Etikett ‹brunnerln› verpasst werden.
Red. Damit wäre dieser bilaterale Meinungsaustausch beendet.
Leider wiederspiegelt Ihr Erlebtes den Normalfall. Die Willkür fängt aber bereits beim Regulator FINMA an. Unfähigkeit wird dort mit Arroganz kompensiert. Ob Postfinance, CS, UBS spielt keine Rolle, die Namen sind austauschbar nur das Ergebnis ist gleich.