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Nachschlag

In eigener Sache ist immer schlecht. Aber …

Man hat mich gewarnt und aufgeklärt. Weil ich mich darüber aufregte, dass eine Geschwindigkeitsübertretung eine akzeptable Busse von Fr. 410.- nach sich zog. Und eine exorbitante Gebühr von Fr. 430.- dafür eingezogen wurde.

Ich hätte mich auch schon wieder abgeregt, wenn nicht noch ein Nachschlag hereingeflattert wäre. Die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Abteilung Strassenverkehrsamt, Unterabteilung Administrativmassnahmen, hat nämlich auch noch etwas mitzuteilen.

Sie spricht «wegen einer leichten Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften» eine «Verwarnung» aus.

Zudem macht sie mich darauf aufmerksam, dass bei einer weiteren «leichten Widerhandlung» das Billett dann für «mindestens einen Monat» weg wäre.

So weit, so gut. Nun kostet aber auch diese Verwarnung, also das Zusammenstöpseln einiger Textbausteine, exorbitante Fr. 250.-. Allerdings nur dann, wenn diese Verfügung nicht durch die Polizei zugestellt werden müsste und auch keine «Aufenthaltsnachforschung» nötig wird. Dann kämen nochmal Fr. 230.- obendrauf. Was hier, Glück muss der Mensch haben, nicht der Fall ist.

Somit wird die Busse von lediglich Fr. 680.- «Gebühren» begleitet. Widerstand ist möglich, aber zwecklos. Die Belehrung, dass damit nicht einmal der staatliche Aufwand gedeckt sei, wurde zur Kenntnis genommen, auch der Einwand, dass die Leser doch bitte nicht mit Privatscheiss belästigt werden sollten.

ZACKBUM bittet dann halt um Nachsicht, dass dieses Stück hier zur Vermeidung von Bluthochdruck, Adrenalinschüben und Bluträuschen therapeutisch nötig ist.