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Serie Sommerloch: Kleinkrieg

Kleingehacktes vom «Klein Report».

«Zudem sei es im Rahmen einer Klage auf Gewinnherausgabe nicht notwendig, ein Feststellungsbegehren zu stellen – auch die Klärung dieser Rechtsfrage könnte für Betroffene wichtig sein, so Juristin Zulauf.»

Wir merken uns diese grandiose Schönschreibung einer Niederlage.

Denn der selbsternannte «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» erweist seiner Reputation mal wieder einen Bärendienst. Genauer einen Bärinnendienst.

Journalismus sollte, daran muss immer wieder erinnert werden, einen gewissen Kontakt mit der Realität aufrechterhalten, will er nicht Märchendienst heissen. Zum besseren Verständnis des hier Geschilderten muss man wissen, dass die Betreiberin Ursula Klein vor Kurzem selbst eine krachende Niederlage gegen die Mediendatenbank SMD, vertreten durch den Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold, erlitten hat. Zum journalistischen Anstand würde es auch gehören, dass Klein erwähnen könnte, dass sie ihrerseits von Ringier mit einigen Klagen eingedeckt wurde. Weil sie ziemlich nassforsch in die Privatsphäre des Ringier-CEO eindrang.

Klein forderte in ihrer Klage eine Millionensumme für die angeblich widerrechtliche Speicherung ihrer Artikel im SMD. Das prozessierte sie von Niederlage zu Niederlage bis zum Bundesgericht hoch, wo es dann die endgültige Klatsche absetzte. Erstaunlicherweise wurde sie dabei aber nur anfänglich von RA Rena Zulauf vertreten, die das gleiche Prinzip zuungunsten ihrer Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin anwendet. Prozessieren von Niederlage zu Niederlage, Mandant zahlt.

Nun gibt es einen Entscheid des Zuger Kantonsgerichts in der epischen Fehde von JSH gegen Ringier, die eigentlich nichts lieber will, als endlich aus den Schlagzeilen zu verschwinden. Was sie damit betreibt, dass sie ständig und unablässig dafür sorgt, dass die Ereignisse bei einer Zuger Politikerfeier anno 2014 im Fokus der Öffentlichkeit bleiben.

Der Entscheid besagt, dass Ringier detaillierte Zahlen herauszugeben hat, mit denen dann eine Gewinnberechnung von vier von fünf eingeklagten Artikeln möglich sein sollte. Denn auf diese Gewinnherausgabe klagt JSH.

Dafür hat RA Zulauf beantragt, dass das Gericht feststellen möge, dass die Persönlichkeit ihrer Mandantin anhaltend verletzt sei. Darauf antwortet das Zuger Tribunal: nein, wir «treten auf diese Forderung nicht ein». Auf Deutsch: Klatsche, Antrag abgeschmettert, weitere Niederlage. Aber im realitätsfernen Orwellsprech von Zulauf wird das zu einer «Klärung einer Rechtsfrage». Mit Kostenfolge für ihre Mandantin.

Klein lässt schon ganz am Anfang ihrer freihändigen Interpretation des Entscheids ihrem Rochus freien Lauf: «Schwere Schlappe für die Ringier AG und ihren Anwalt Matthias Schwaibold», behauptet sie. Dabei geht es hier lediglich um etwas, was man als technicality bezeichnen muss, eine technische Einzelheit.

«Die nachträgliche hastige Löschung aller Beiträge über Jolanda Spiess-Hegglin durch Ringier AG hat dem Medienunternehmen bezüglich der Gewinnherausgabe keinen rechtlichen Vorteil verschafft», behauptet Zulauf, obwohl genau deswegen der rechtliche Vorteil entstand, dass ihr Antrag auf Feststellung abgeschmettert wurde.

Dann widmet sich Klein, aus eigener leidvoller Erfahrung, der SMD. Denn der Schweizer Presserat hatte anlässlich der Löschung von «Blick»-Artikeln über JSH faktenfrei behauptet: «Dieser willkürliche Eingriff in die Archivfreiheit verfälscht das Bild dessen, was Schweizer Medien zum Fall Spiess-Hegglin/Hürlimann publizierten.»

Damit verwechselte der Presserat allerdings ein privat betriebenes Medienarchiv mit einem sozusagen offiziellen Aufbewahrungsort wie eine Staatsbibliothek, wo alle Dokumente anhaltend archiviert werden müssen. Während in der SMD ständig und aus den verschiedensten Gründen Einträge gelöscht werden.

Dann lässt Klein auch noch jeglichen Kontakt mit zeitlichen Abläufen fahren: «Bekannt war damals auch ein Fall aus dem Jahr 2013, als ein Porträt des «Tages-Anzeigers» über Somedia-Verleger Hanspeter Lebrument, das diesem nicht behagte, gelöscht worden war.» Diese Löschung fand allerdings in Wirklichkeit 2018 statt. Und die Löschung der Hegglin-Artikel passierte nicht 2014, wie von Klein behauptet, sondern ebenfalls 2018.

Seit im Umfeld von Donald Trump das Wort von «alternativen Wahrheiten» in die Welt gesetzt wurde, ein anderer Ausdruck für Fake News, gibt es wohl wenig geeignetere Beispiele als diesen Fantasie-Artikel, was passiert, wenn persönliche Rachsucht, Voreingenommenheit und schludriger Umgang mit einfachen Zeitangaben eine unbekömmliche Mischung ergeben, die Autorin und Organ disqualifizieren.

Dass sich JSH fleissig an dieser Geschichtsumschreibung beteiligt, mag nicht verwundern. Dass Anwältin Zulauf unbeeindruckt mit Eigenmarketing glänzt, hingegen schon.

 

 

 

 

Walder will Kleinholz machen

Ein Artikel, drei Klagen. Da ist einer ziemlich sauer.

«Goliath gegen David: Gleich mit einer dreifachen Klage gehen der Ringier-CEO und die Medienkonzerne Ringier sowie Ringier Axel Springer Schweiz gegen die Branchenplattform vor. Sie monieren eine Persönlichkeitsverletzung und unlauteren Wettbewerb.» Philipp Gut berichtete als Erster von einem frisch entbrannten Rechtsstreit.

Marc Walder, CEO Ringier, die Ringier AG in Zofingen und Ringier Axel Springer Schweiz klagen gegen Ursula Klein und gegen die Press Media AG, die den «Klein Report» herausgibt. Der «Mediendienst der Schweizer Kommunikationsbranche» publiziert normalerweise eher unauffällig vor sich hin.

Nun hat er aber mit dem Artikel «Ringier streicht Bootsausflug und verärgert einmal mehr die Pensionierten» höchsten Zorn beim Medienkonzern ausgelöst. Nicht etwa durch diesen Titel und die Meldung, mit der Streichung hatte CEO Walder eigentlich nichts zu tun. Aber Klein nahm das Thema zum Anlass, einige spitze Bemerkungen über Walders Privatleben zu machen. Daher wird wegen Persönlichkeitsverletzung und unlauterem Wettbewerb geklagt, die Löschung der Passagen über sein Intimleben und eine Genugtuung in der Höhe von 5000 Franken verlangt.

Gut referiert in seinem Artikel (hinter Bezahlschranke) ausführlich die Behauptungen Kleins. Das wollen wir wohlweislich unterlassen, denn auch eine Wiederholung oder ein Zitat schützt nicht davor, auch noch gleich eingeklagt zu werden, wenn der Zorn des Khans noch nicht verraucht ist. Im Original lässt sich der Artikel vom 27. Mai immer noch nachlesen. Das sei ihr in ihrer 35-jährigen Karriere noch nie passiert, lässt sich Klein zitieren: «Brennt bei denen die Hütte

Die Antwort darauf liegt wohl eher in einem anderen Kriegsschauplatz begraben. Denn Klein hatte mit Anlauf gegen das Medienarchiv SMD und Swissdox geklagt, an denen Ringier beteiligt ist – zusammen mit der TX Group und der SRG. Dabei behauptete Klein, dass dort ihre Artikel unter Verletzung ihres Copyrights gespeichert seien. Und da sie tatsächlich eine 35-jährige Karriere hinter sich hat, läpperte sich das gewaltig, sie wollte mal kurz so eine Million erstreiten.

Entsprechend teuer wurde der Prozess vor dem Handels- und dann auch noch vor dem Bundesgericht. Allerdings endete das zweimal mit einer empfindlichen Niederlage für Klein, die keine Million kassieren konnte und stattdessen auf happigen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen blieb. Das mag ihren Furor gegen das Haus Ringier erklären. In einem Artikel, der eigentlich mit dem Privatleben von Walder nicht das geringste zu tun hat, ein paar saftige Anekdoten aus seiner Ehe zu erzählen, das war wohl auch nicht sehr geschickt.

Man sieht sich vor dem Friedensrichter, und dann wird wohl auch dieser Prozess seinen Gang durch die Instanzen antreten. Allerdings sieht es auch hier nicht wirklich gut aus für Klein.

 

Warum der Kleinreport Texte anonym veröffentlicht

Fast alle Print- und Online-Medien machen die Autoren ihrer Artikel sichtbar, nur der Kleinreport nicht.

Man kann durchaus von einer Verluderung sprechen. Es geht um die fehlende Autoren-Kennzeichnung von Artikeln. Kürzlich thematisierte ZACKBUM.ch das Thema anhand der Weltwoche. Bei jenem Wochenblatt sei das eine Tradition, sagte Verleger und Chefredaktor Roger Köppel. «Die Weltwoche hatte immer Rubriken, die nicht gezeichnet waren oder mit Künstlernamen versehen waren.» Und weiter: «Als Eigentümer verantworte ich persönlich alles, was in der Weltwoche steht, gezeichnet oder ungezeichnet, kommentiert oder unkommentiert. Klarer gehts nicht.» Damit steht die Weltwoche ziemlich alleine da. Hin und wieder verfasst die Sportredaktion des Blick eine so heisse Story, dass sie von der «Redaktion» gekennzeichnet ist. Es geht wohl darum, Frontalangriffe von erbosten Fans abzuwehren.

Wer ist denn Frau sda oder Herr pd?

Zumindest mit Kürzel gekennzeichnet sind in Zeitungen alle Artikel und in den Onlinemedien fast alle Artikel. Oft zum Beispiel so: sda/pm. Sprich: der Ursprungstext stammt von der Schweizerischen Depeschenagentur und der Redaktor Peter Muster hat noch eine Ergänzung hinzugefügt. Je nach Augenmass des Redaktors verschwindet das Kürzel sda auch mal, obwohl der Grundstock an Informationen von der SDA stammt. Ähnliches ist zu beobachten, wenn eine Grossfirma oder ein Departement des Staates eine Meldung verschickt – oft in reproduzierbarer Qualität. Redaktor X schreibt ein bisschen um und schon kann er als Autor erscheinen. Passiert immer mal wieder. Die Tendenz ist aber eher sinkend, seitdem Otto Normalverbraucher via Internet oft Zugriff auf die Originalmeldungen hat. Auch schon gehört: Die Frage, wer denn der Autor «pd» sei? Ganz einfach, das ist die Abkürzung für «Pressedokumentation», der Text ist also 1:1 einer Pressemappe oder von einer Website übernommen.

SDA-Meldungen auf bluewin.ch

Hier noch ein Tipp in diesem Zusammenhang: Das Online-Portal bluewin.ch veröffentlicht in der Rubrik 24-h-Ticker alle regionalen SDA-Mitteilungen. Das ist als «Qualitätskontrolle» durchaus spannend zu beobachten. Sprich: Hier kann man schauen, welches Medium was wie aufnimmt.

 

Kommentare und Wertungen ohne Kennzeichnung. Das kommt im Kleinreport öfters vor.

«Impressum sorgt für Transparenz»

Neuere Onlineportale wie watson.ch oder nau.ch halten sich ebenfalls an die Autorenregeln, ebenso die Branchenportale persönlich.ch und die Medienwoche. Nicht aber der seit 20 Jahren erscheinende Kleinreport. Auch wenn nicht wenige Texte Wertungen enthalten und man als Leser wissen möchte, wer hinter den Zeilen steht.  Ursula Klein, Chefredaktorin und Verlegerin des Klein Reports, sieht darin aber kein Problem.

«In den meisten Medienprodukten werden kurze News-Texte nicht gezeichnet – oder dann nur mit SDA, einem Kürzel oder mit Redaktion», sagt Ursula Klein.

Der Klein Report sei ein Online-Portal, das sich dem Informationswert und nicht dem Ego der Schreibenden verpflichtet fühlt. «Das Impressum ist transparent», so Ursula Klein. «Dort sind die zeichnungsberechtigten Journalisten und Journalistinnen aufgeführt.» Aber warum stehen die Namen dann nicht bei den jeweiligen Texten? «Vielleicht ist es bei einigen Journalisten eine gewisse Bescheidenheit… zudem schreibt der Klein Report oft …. «findet der Klein Report»». Ursula Klein ist überzeugt, richtig zu handeln. «Es ist ja nicht jeder Text kommentarwürdig und dementsprechend mit einer riesigen Autoren-Byline zu kennzeichnen». Zudem seien externe Gastbeiträge oder Kommentare selbstverständlich namentlich gekennzeichnet.

Mehrere Personen beteiligt, darum keine Kennzeichnung

Jonathan Progin, seit drei Jahren Redaktor beim Klein Report, ergänzt in einem separaten Mail, man stelle sich bei Erkundigungen und Recherchen per Telefon oder per Mail «selbstverständlich immer mit dem Namen vor». Man sage, aus welchen  Gründen man sich melde. Das gelte auch für kurze Nachfragen, wenn in einer Medienmitteilung etwas  unklar sei. «Ausserdem arbeitet das Team in unterschiedlichen Pensen», schreibt Progin weiter. Man gebe darum intern Geschichten nicht selten weiter, die dann von einer anderen Person fertiggeschrieben würden. «Zum Teil verschicken wir sogar Anfrage-Mails, in denen wir in den ersten Zeilen schreiben, dass mehrere Personen an dieser Geschichte arbeiten und geben die entsprechenden  Namen an. Auch darum verzichten wir grossmehrheitlich auf eine Kennzeichnung der Artikel», so Progin. Eine Haltung, die quer steht etwa zu grösseren Recherchegeschichten des «Tagi»: Dort stehen manchmal bis zu fünf Autoren in den Autorenzeilen.