Schepperndes Megafon
Strafuntersuchung gegen das Reithallen-Organ eingestellt. Typisch Tagi.
Das anonyme Kollektiv von «Megafon» kann triumphieren. Das «Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeit wird eingestellt». Teilt die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit.
Nach einem Interview der in diesen Kreisen missliebigen Journalistin Michèle Binswanger hatten die anonymen Heckenschützen eine «Karikatur» veröffentlicht, in der sie in die Darstellung der Enthauptung des Königs während der Französischen Revolution den Kopf von Binswanger hineingemecht hatten.
Zuerst verteidigten sie diese Geschmacklosigkeit noch, dann zog man den Schwanz ein, löschte und entschuldigte sich gewunden dafür.
Als Ausdruck seiner Führsorgepflicht reichte Tamedia dennoch Strafanzeige gegen «Megafon» ein. Allerdings sind die juristischen Fähigkeiten des Konzerns nicht besser entwickelt als seine journalistischen.
Immerhin übersprang er die Klippe der Nichtanhandnahme; die Staatsanwaltschaft bequemte sich zu ein paar Untersuchungshandlungen. In Berner Gemächlichkeit; die Anzeige ging im Juli letzten Jahres ein.
Beim Hausputz im Januar entstand dann offensichtlich der Gedanke, dieses Verfahren abzuschliessen und dem Anwalt der Megafönler eine Entschädigung von Fr. 2711.- auszurichten.
Entsprechend laut erschallt das Triumphgeheul:
Dabei wird nur übersehen, dass diese Darstellung bloss keinen Straftatbestand erfüllt. Geschmacklos, unanständig, primitiv und abscheulich bleibt sie dennoch.
So sieht Transparenz à la «Megafon» aus …