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Analytiker Hossli

USA, das kann er. Meint der Leiter der Journalistenschule.

Mit dieser Position sollte eine gewisse Vorbildfunktion verbunden sein. Nichts gegen Peter Hossli, aber ob er diesem Anspruch wirklich gewachsen ist?

Zunächst meldete der «Blick» noch nachrichtlich:

Das oberste Gericht des Bundesstaats Colorado nahm einen aus dem amerikanischen Bürgerkrieg stammenden Verfassungszusatz zum Anlass, Präsidentschaftskandidat Donald Trump von den Vorwahlen auszuschliessen. Dieser 14. Zusatzartikel bestimmt, dass niemand ein öffentliches Amt ausüben darf, der einen Eid auf die Verfassung ablegte, sich dann aber an einem Aufstand beteiligte. So wie das Trump bei der Stürmung des Capitols getan haben soll.

Da Colorado ein ziemlich sicher demokratisch wählender Bundesstaat ist, würde selbst ein Nichtantreten Trumps keine gröberen Auswirkungen auf die Präsidentschaftswahlen (oder die Vorwahlen innerhalb der republikanischen Partei, wo er haushoch führt) haben.

Aber das Urteil ist ein Triumph für die Trump-Gegner, die mit ähnlichen Klagen bereits in Michigan und Minnesota gescheitert waren.

Nun soll Boulevard etwas kreischiger und ruppiger sein als die gehobene Zeitung. Allerdings soll der «Blick» gar nicht mehr Boulevard sein, dekretierte seine oberste Verantwortliche. Ob Hossli das mitgekriegt hat?

Das nennt man üblen Konjunktiv- oder Vermutungsjournalismus. Das Urteil bedeutet sicher nicht eine Wende bei der US-Wahl, aber es «könnte». Denn ohne dieses Modalverb würde die ganze «Analyse» wie ein Soufflé zusammenfallen. Das ist Journalismus im Stil: Ich könnte im Lotto gewinnen, wenn ich sechs Richtige hätte. Oder: Wenn meine Oma Räder hätte, wäre sie ein Fahrrad.

Aber das ist die Voraussetzung fürs Aufblasen des Soufflés:

«Hat Donald Trump (77) einen Putsch angezettelt? Diese Frage dürften schon bald Amerikas oberste Richterinnen und Richter behandeln. Sagen sie mehrheitlich Ja, kann Trump nie mehr ein öffentliches Amt bekleiden. Sagen sie Nein, hat der ehemalige Präsident gute Chancen, erneut ins Weisse Haus einzuziehen.»

Faktencheck ist dabei Hosslis Sache auch nicht so: «In Michigan ist eine Klage noch hängig.» Nö, ist sie nicht; abgeschmettert.

Peanuts, aber dann pumpt Hossli weiter: «Geht er in Berufung, erhalten die US-Wahlen eine Wende, bevor eine einzige Stimme abgegeben worden ist. Wie im Jahr 2000 hätten neun Richter mehr Macht über das Wohnrecht im Weissen Haus als die rund 170 Millionen amerikanischen Wählerinnen und Wähler. Heisst das Gericht das Urteil von Colorado gut, wäre Trump in allen 50 Bundesstaaten von politischen Ämtern gesperrt

Kühne Interpretation, denn das Oberste Gericht der USA müsste im Fall einer Berufung ja nur entscheiden, ob das Urteil von Colorado Bestand hat oder nicht. Das gälte natürlich nicht automatisch für alle anderen Bundesstaaten.

Auch Hossli selbst ist da nicht ganz verfassungssicher:

«Lehnen die Richter in Washington die Berufung ab, wäre Trump nur in Colorado von den Vorwahlen ausgeschlossen

Also was denn nun? Lehnt das Gericht seine Berufung ab und stützt damit das Urteil von Colorado, wäre er dann nur dort oder überall von den Vorwahlen der Republikaner ausgeschlossen?

Hossli gibt allerdings sowieso Entwarnung: «Auf die dortigen Stimmen wäre er nicht angewiesen, um Kandidat der Republikaner zu werden.»

Wir fassen die Analyse zusammen. Dieses Urteil könnte eine Wende bedeuten. Trump könnte von den Vorwahlen in Colorado ausgesperrt bleiben. Ausser, er geht in Berufung. Dann könnte er in allen Bundesstaaten allenfalls nicht antreten. Oder nur in Colorado nicht. Oder so. Oder anders. Oder who cares.

Dieses Urteil bedeutet wohl keine Wende im US-Vorwahlkampf. Aber es hat immerhin einen wendigen Artikel provoziert. Vielleicht sollte der einfach als Anschauungsmaterial für die Journalistenschüler dienen. Um auch Konjunktiv-Journalismus zu betreiben, nach der Devise: seht Ihr, liebe Eleven, so sollte man das nicht machen. Immer schön die Fakten checken, keinen Vermutungs- oder Konjunktivjournalismus betreiben, sich nicht selbst widersprechen.

Das wäre eine gute Idee, vermutet ZACKBUM. Aber vielleicht sollte man sie nicht publizieren.

Wandeln auf dünnem Eis

Ein veritabler Krimi: wurde in der NZZaS zensiert?

Medienkenner Kurt. W. Zimmermann liess in der «Weltwoche» eine kleine Bombe platzen. Chefredaktor Jonas Projer habe eine zweiteilige Story über das Liebesleben von Bundesrat Alain Berset gekippt.

«Reporter Hossli recherchierte monatelang über Bersets Liebesleben in seinem politischen Umfeld. Er redete mit mehreren Frauen, die intime Beziehungen zum Bundesrat hatten, unter anderem mit einer Diplomatin, einer Angestellten der Bundesverwaltung und einer Journalistin.»

Resultat: «Der erste Teil handelte von den diversen Gespielinnen des verheirateten Bundesrats und ging der Frage nach, ob Alain Berset dabei seine Macht und seine Privilegien missbraucht hatte. Im zweiten Teil ging Hossli auch auf das Thema ein, wie die Strafakten an die Öffentlichkeit gelangt waren, die im letzten Herbst die sogenannte Erpressungsaffäre Berset ausgelöst hatten.»

Soweit Zimmermann. Während die «Weltwoche» aus den ihr zugespielten Strafakten zitierte, trug Peter Hossli in der NZZaS noch das Detail nach, dass sich Berset von einem Liebeswochenende in Freiburg im Breisgau mit der Staatslimousine nach Bern zurückkutschieren liess. Allerdings ohne das in weitere Rechercheergebnisse einzubinden.

Man fragt sich nun, ob der Wechsel von Hossli an die Spitze der Journalistenschule von Ringier und der Abgang des Ressortleiters Hintergrund bei der NZZaS einen Zusammenhang mit dieser verhinderten Publikation haben.

Projer verteidigt sich in dieser ersten echten Bewährungsprobe in seinem Amt nicht sonderlich geschickt. Gegenüber Zimi soll er gesagt haben, dass er nicht bestätigen könne, dass es eine solche Berset-Story gegeben habe.

Nun tritt er auf persoenlich.com nach und erklärt, dass Artikel in der NZZaS erst dann publiziert würden, wenn eine Recherche hieb und stichfest sei und den hohen Qualitätsansprüchen der NZZ genüge.

Das heisst mit anderen Worten, dass das auf die Arbeit von Hossli nicht zutrifft, wenn nun allgemein akzeptiert ist, dass es die Recherche gab, der Artikel in zwei Teilen fertig geschrieben und laut Zimi juristisch überprüft vorlag und auch vom Ressortleiter Hintergrund befürwortet wurde.

Noch eins auf die Kinnlade von Projer

Hossli ist inzwischen zu Ringier gewechselt, auch Michael Furger ist von Bord gegangen und meldete sich auf Twitter zu Wort. Er kenne Hossli seit einigen Jahren und «keinen Journalisten, der höhere Qualitätsanforderungen an seine Arbeit stellt als er».

Das ist nun indirekt eins in die Kinnlade von Projer. Der hatte gerade die Chefredaktion auf- und umgeräumt und sich seiner Nummer zwei entledigt. Damit wollte er offenbar auch signalisieren: ich bin gekommen, um zu bleiben.

Es ist kein grosses Geheimnis, dass seine Einwechslung von «Blick TV» und seine Vergangenheit als Fernsehmann ohne grosse Printerfahrung nicht gerade Begeisterungsstürme bei der NZZaS-Redaktion auslöste. Zudem schmerzte die erst zweite Abservierung eines amtierenden Chefredaktors in der langen Geschichte der NZZ und der kurzen der NZZaS. Schliesslich gab es auch einen oder zwei interne Anwärter, die sich das Amt zugetraut hätten und auch gerne auf dem Chefsessel platzgenommen hätten.

Nun hat Zimmermann sicherlich nicht das Redaktionsarchiv der NZZaS geknackt und dort den Artikel von Hossli im Quarantänebereich gefunden. Natürlich wurde ihm das zugesteckt, und zwar entweder von Hossli selbst oder aus der Redaktion der Zeitung. Was bedeutet, dass wir an der Falkenstrasse so eine kleine Imitation der Verhältnisse in der Credit Suisse haben. Ein Heckenschütze versucht, Projer durch diese Indiskretion abzuschiessen.

Da ist die Frage, ob er – wie im Fall von Horta-Osório – noch mehr Pfeile im Köcher hat oder damit bereits am Ende seiner Möglichkeiten angelangt ist.

Zudem ist die Redaktion verunsichert, wie und ob ein weiterer Zusammenschluss mit der NZZ-Stammmannschaft stattfinden wird. Sollte die NZZ den Weg von Tamedia gehen, braucht es eigentlich nur mehr einen Frühstückdirektor bei der NZZaS. Oder Eric Gujer regiert gleich direkt durch.

Wirrungen und Weiterungen

Diese bislang von Projer leicht verstolperte Affäre könnte Anlass bieten, so aufzuräumen. Dann wären seine Gegner zwar Projer losgeworden, dafür aber direkt in die harte Hand von Gujer gefallen.

Lustige Ausgangslage: wer bei der NZZaS möglichst viel Autonomie behalten möchte, muss eigentlich Projer unterstützen. Ob der ihm passt oder nicht. Projer wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen.

Lustig ebenfalls: Hossli sitzt nun auf einem fertiggeschriebenen Doppelstück, das zumindest die juristische Prüfung überstanden habe. Ob es qualitativ wirklich mässig ist? Das könnte man erst beurteilen, wenn es veröffentlicht würde. Auch er reagierte nicht auf eine Anfrage.

Nun ist es so, dass normalerweise der Autor im Besitz der Recht an seinen Werken ist. Nachdem Hossli bei der NZZaS nicht mehr in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, es ganz danach aussieht, dass er seine neue Stelle als Leiter der Journalistenschule bei Ringier nicht als Kurzzeitengagement sieht, könnte er natürlich …

Schon alleine, um zu belegen, dass einer, der Journalisten ausbildet, sich den Vorwurf nicht gefallen lassen kann, er liefere qualitativ ungenügende Artikel ab. Auf der anderen Seite ist bekannt, dass das Haus Ringier und sein CEO dem Bundesrat Berset nicht unbedingt kritisch gegenüberstehen.

Man könnte es also so formulieren: würde Hossli seine Story anderweitig publizieren, hätte er ein zumindest arbeitsrechtliches Problemchen mit der NZZ. Zudem würde es dann wohl mit seinem Stellenantritt bei Ringier nichts. Also wird er das lassen.

Nun ist es unbestreitbar so, dass Christoph Mörgeli von der «Weltwoche» das Thema «Liebesleben eines Bundesrats» an die Öffentlichkeit brachte. So wie Zimi für seinen Artikel angefüttert wurde, bekam auch Mörgeli entsprechendes Material zugespielt. In beiden Fällen ist die spannende Frage: von wem?

Praktikum: Gesucht ist der Alleskönner

Praktikanten arbeiten für einen Hungerlohn und müssen liefern wie die Profis.

«Du willst die Texte nicht nur lesen, sondern selbst schreiben?» – So einladend beginnt eine leicht versteckte Textbox im Online-Pendlerblatt «20 Minuten». Man findet sie, wenn man sich die Mühe nimmt, den Online-Text «Darum ist Basel ein Hitzeloch» ganz zu lesen und nach unten zu scrollen. Damit scheint man schon ein wichtiges Kriterium für den Job erfüllt zu haben. Beharrlichkeit und Ausdauer. Wer das Bewerbungstool anklickt, findet nun den Titel

Was dich erwartet

«Du lieferst Storyinputs, recherchierst selbstständig und verfasst Artikel für die Print- und die Onlineausgabe von ’20 Minuten›. Zudem realisierst du eigene Videobeiträge und schneidest diese auch selbst. Bei Breaking News berichtest du vor Ort per Livestream und machst Videos und Fotos, die du per Smartphone übermittelst.»

Das tönt spannend. Gleichzeitig aber auch eher anspruchvoll. Denn von Lernen und Ausbildung ist nicht die Rede, sondern von liefern, realisieren, machen, übermitteln.

Das tönt wiederum nach billiger Arbeitskraft. Nach Ausnutzen und Akkordarbeit.

In der Regel um die 1500 Franken

Manche Redaktionen haben es zum Geschäftsmodell erkoren, das günstige Produzieren und ja – Abfüllen – mit vielen Praktikanten. Günstig bedeutet, dass Löhne zwischen null und 3500 Franken bezahlt werden.

Beteiligungen an Ausbildungskosten (MAZ, Ringier-Medienschule, Medienschule St. Gallen) sind eher im Sinken begriffen. Ähnlich wie in der Architektur scheint die Devise: «Du kannst doch froh sein, darfst Du überhaupt bei uns arbeiten. Und überhaupt: nach dem Praktikum bei uns hast Du ganz viele Arbeiten für Dein Portfolio und kommst eher irgendwo in Festanstellung unter.»

Die informative Plattform www.jjs.ch, betrieben von einem Netzwerk von Medienschaffende bis 30 Jahre, hat sich vor einiger Zeit die Mühe genommen, eine detaillierte Umfrage über Praktikumslöhne, Bedingungen und Erfahrungen zu starten. Hier die Resultate.

Das Fazit der Autoren ist klar: «Das Kapital des Qualitätsjournalismus von morgen sind gut ausgebildete Jungjournalisten. Anbieter von Praktika (…) stehen in der Pflicht, ihren Schützlingen einen Journalisten an die Seite zu stellen. (…). Redaktionen, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte sehen, schaden der Branche.»

Hast Du spezielle Erfahrungen gemacht in einem Praktikum? Nutze unsere Kommentarspalte oder – anonym – die Anonymus Box oben rechts auf dieser Website.