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Wie bestellt

Die UBS hat ein Milliardenproblem. Die NZZ will helfen.

Ganze 17 Milliarden Dollar stehen im Feuer. Denn die UBS konnte die Credit Suisse nur deswegen zum Schnäppchenpreis übernehmen, weil der willfährige Bundesrat mit heisser Nadel und per Notrecht die AT1-Bonds der untergehenden Bank auf null abschreiben liess.

Nicht nur mit ihrem fatalen Satz «this is not a bail-out», was aber eine der Voraussetzungen für den Totalverlust dieser Zwangswandel-Anleihen gewesen wäre, schuf der Bundesrat mit seiner kompetenten diplomierten Dolmetscherin Karin Keller-Sutter ein scheunengrosses Einfallstor für Milliardenklagen sich geprellt fühlender Anleger.

Darunter nicht nur kleine Würstchen wie CS-Angestellte, die solche Bonds als Bonus, als faules Ei ins Körbchen gelegt kriegten und nun laut «Inside Paradeplatz» auf jegliche Forderungen gegenüber der UBS verzichten sollen. Sondern auch multimilliardenschwere institutionelle Anleger, die überall klagen, wo sie einen Rechtsstand haben. Also vornehmlich den USA und in Grossbritannien.

Aber auch in der Schweiz. Nach längerem Brüten kam das Bundesverwaltungsgericht Anfang Oktober 2025 zu einem vernichtenden Urteil. Der Abschreiber sei sowohl vertrags- wie auch rechtswidrig. Das führte bei der UBS zu Schnappatmung, denn die Gefahr besteht, dass diese 17 Milliarden wieder in die Bücher wandern – als Schulden.

Während es im Ausland eher trübe aussieht (die USA lieben bekanntlich Schweizer Banken), bleibt hierzulande nur der Gang vors Bundesgericht. Das nun eher selten Urteile der Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht aufhebt. Da braucht die UBS alle Hilfe, die sie kriegen kann.

Zum Beispiel in Gestalt von Luis Agustin Maiorini. Der juristische Jungspund schreibt noch an seiner Dissertation und ist «Mitarbeiter am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg». Und neuerdings Gastautor bei der NZZ. Dort vertritt er die klare Meinung: «Dieses Urteil zur Credit Suisse überzeugt nicht». Sagen wir mal: ihn nicht …

Es ist seine erste Wortmeldung im Blatt für die gehobenen Stände und dem Hort der reinen Wirtschaftswissenschaft. Meinungsstark  und eher kenntnisschwach urteilt Maiorini: «Das Urteil ist nämlich in wichtigen Teilen eine hinreichende Begründung schuldig geblieben, und damit bleibt der Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens keiner realistischen Prognose zugänglich.»

Dann schiesst er sich selber ins Knie, indem er die sorgfältige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zitiert:

«So überprüft das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Teil des Urteils die Verfassungsmässigkeit der zugrunde liegenden Norm und verneint diese: Die Norm sei viel zu unbestimmt und genüge den Anforderungen des Legalitätsprinzips nicht. Betrachtet man den Wortlaut der Bestimmung in der Notverordnung isoliert, ist man geneigt, dem Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen

Diese Neigung verkehrt sich dann allerdings in ihr Gegenteil. Denn nun  wird’s so sophistisch, dass jeder mittelalterliche Scholastiker seine helle Freude an diesen Pirouetten hätte. Denn: «Eine Norm ist bekanntlich nicht nur nach dem Wortlaut auszulegen. Die Entstehungsgeschichte, die Systematik und der Sinn und Zweck der Norm sind gleichwertig mit einzubeziehen.»

Wieso denn das? «Hier zeigt sich die Schwäche der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Norm, die am selben Tag publiziert wird wie ihr Inkrafttreten und deren Gehalt öffentlich und weit über die Landesgrenzen hinaus medial erläutert wurde, darf nicht nur strikt nach dem Wortlaut ausgelegt werden.»

Im Gegenteil. Eine Norm, die per Notrecht nachgeschoben wird, um die wacklige Anordnung an die Finma zu unterfüttern, diese Milliarden auf null abschreiben zu lassen, ist schlichtweg fragwürdig. Wo kämen wir hin, wenn Erlasse nicht strikt nach ihrem Wortlaut ausgelegt würden? Und was für eine Rolle soll dabei die mediale Erläuterung spielen?

Eine neue Norm hiesse zum Beispiel: Es ist ab jetzt verboten, auf den Boden zu spucken. Da könnte man dann auslegen: nun ja, wenn aber einfach etwas aus dem Mund tropft, dann ist es davon nicht betroffen. Damit würde Gesetzgebung zum Jekami.

Bekanntlich wurde vom Bundesrat auch die mit grossem Getöse in Kraft gesetzte TBTF-Regelung gekübelt. Also die «too big to fail»-Bestimmungen nach der Finanzkrise eins, die eine Wiederholung von Staatsrettungen wie bei der UBS verhindern sollten. Schlussfolgerung Maiorini: «Im Urteil werden also spannende Fragestellungen aufgeworfen, aber nicht beantwortet oder nur unvollständig analysiert

Interessanter als dieser Husarenritt durch das Recht ist die Frage, wieso die NZZ auf die Idee kommt, eine solche furiose Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu publizieren. Eine einzelne Kritik? «Professoren sezieren das Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zum Milliardenabschreiber … gibt dem Bundesverwaltungsgericht schlechte Noten», zitiert die alte Tante am 24. Januar eine Urteilsbesprechung. «Das Urteil zu den AT1-Anleihen verunsichert die Anleger», unkte die NZZ Ende Oktober 2025. «Das jüngste Urteil zum Fall CS schränkt den Spielraum des Bundesrats ein», monierte das Blatt nach der Urteilsveröffentlichung. Oder: «Das AT1-Gerichtsurteil zur Credit Suisse wirft viele Fragen auf».

Kritik am Vorgehen des offensichtlich überforderten Bundesrats, Kritik an der ruppigen Art des UBS-VR-Präsidenten Colm Kelleher, der zuerst eine schlappe Milliarde für die CS bot und klarstellte, dass er ohne den Milliardenabschreiber die absaufende Bank nicht übernehmen werde?

Aber nein. Ob die jüngsten, schmerzlichen Abgänge im Wirtschaftsressort der NZZ etwas damit zu tun haben, dass offensichtlich bezüglich der letzten Grossbank der Schweiz der Schongang mit Weichspüler eingelegt wird? Man wird ja wohl fragen dürfen.

Unser inkompetenter Bundesrat

Bonusstreichung als Zückerchen für die Öffentlichkeit. Versemmelt.

Dank dem unermüdlichen Arthur Rutishauser wissen wir: das Handeln des Bundesrats und insbesondere der Finanzministerin Karin Keller-Sutterthis is not a bail-out») beim Untergang der Credit Suisse ist an Unfähigkeit schwer zu überbieten.

Die Bank wurde zum Schnäppchenpreis an den gewieften Colm Kelleher, der mit allen irischen Wassern gewaschene VR-Präsident der UBS, weggeben. Der hatte sich schon längst auf den Fall vorbereitet und bot am Anfang eine schlappe Milliarde. Obwohl die Bank ein Mehrfaches wert war. Dann liess er sich auf 3 Milliarden hochverhandeln und holte sich dafür üppige Garantiezusagen ab. Seine schwierigste Leistung war, bei der legendären Pressekonferenz ein ernstes, staatstragendes Gesicht zu machen und zu unterdrücken, mal schnell aufs Klo zu gehen und schallend zu lachen.

Die zuständige Bundesrätin, gelernte Dolmetscherin, wusste offensichtlich nicht, was sie mit dem Satz «this is not a bail-out» auslösen würde. Genau das wäre die Voraussetzung für die angeordnete Abschreibung von At1-Wandelanleihen im Nominalwert von 16 Milliarden Dollar auf null gewesen. So laufen weltweit Schadensersatzprozesse, während nur das Bundesverwaltungsgericht tatenlos über dem Fall brütet und den Klägern so viele Hindernisse wie möglich in den Weg legt.

Aber in anderer Sache ist es zu einer Entscheidung gekommen. Die angeordnete Streichung von Boni für das mittlere Kader war rechtswidrig. Die Sache ist noch nicht rechtsgültig. Aber in seiner Begründung, aus der Rutishauser genüsslich zitiert, watscht es das Finanzdepartement und den gesamten Bundesrat regelrecht ab:

«Weder die Vorinstanz noch die Beschwerdegegnerinnen haben konkret dargelegt, dass und inwiefern die einzelnen Beschwerdeführenden durch ihr Tun oder pflichtwidriges Unterlassen übermässige Risiken und damit die finanzielle Situation der Verfügungsadressatinnen im März 2023 verschuldet hätten. Es ist auch unbestritten, dass die Vorinstanz keine Abklärungen getroffen hat in Bezug auf diese Frage und den Beschwerdeführenden auch kein rechtliches Gehör gewährte.»

Multiversagen, setzen, Pfeife, heisst das weniger juristisch ausgedrückt.

Und weiter mit Rutishauser: «Die sinngemässe Argumentation von EFD und UBS, die verfügte Streichung oder Kürzung der vertraglichen Ansprüche der Beschwerdeführenden sei notwendig und gerechtfertigt, «weil die Beschwerdeführenden erheblich (mit)verantwortlich seien für die wirtschaftliche Situation der Credit Suisse, welche die Staatshilfe notwendig gemacht habe, stellt somit eine völlig unbelegte und rechtlich irrelevante Behauptung dar», sagten die Richter.»

«Völlig unbelegt und rechtlich irrelevant», da müsste jeder Jurist rot anlaufen und sich ins «Schäm di»-Eckchen stellen. Hier geht es um vergleichsweise läppische 60 Millionen. Aber auch die CoCos AT1 (die sogenannten Todesspiralen-Anleihen) waren Bestandteil von aufgeschobenen Bonusprogrammen, die im April 2023 hätten ausbezahlt werden sollen. Und nicht wurden. Nach diesem Urteil vermutet Rutishauser, dass hier Kläger möglicherweise einen Anspruch auf satte weitere 250 Millionen haben.

Wer soll das bezahlen? Die CS mangels Existenz kann nicht. Die UBS will nicht und kann darauf verweisen, dass das ja eine notrechtliche Anordnung des Bundesrats war, die AT1 auf null abzuschreiben. Also dürfte die Staatshaftung greifen.

Mit freundlichen Grüssen an den Schweizer Steuerzahler, der das dann blechen darf.

Dass sich Keller-Sutter und der Gesamtbundesrat in diesem finanztechnischen Dickicht verstolpert haben, ist eine Sache. Was die ganzen wohlbezahlten juristischen Sesselfurzer im EFD machen, welches Kommunikationsgenie der Bundesrätin den fatalen Satz mit auf den Weg gab, das verschwindet hinter den hohen Mauern der Amtsstuben, wo das bewährte Prinzip gilt: also schuld ist hier keiner, wir verrichten nur unseren Dienst.

Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps. Das gilt auch für Schnapsideen.

Schamlos

Boni für CS-Versager: abkassieren, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Geldgierige Banker kennen nix, wenn es um ihren eigenen Geldbeutel geht. Mit vereinten Kräften, angeführt von einem Versagerrat und einer inkompetenten Führungsriege, führte Missmanagement in erschreckendem Ausmass die einstmals angesehene Credit Suisse in den Abgrund.

Um trotz Milliardenverlusten weiter Boni auszahlen zu können, wurden sogar Filetstücke wie Hypotheken ausgelagert und verpfändet. Ein Skandal im Skandal.

Zwei Monate nach der Notübernahme durch die UBS stricht im Mai 2023 der Bundesrat die Boni von rund 1000 CS-Managern. Vergleichsweise lächerliche 62 Millionen Franken.

Dagegen gelangten zwölf schamlose CS-Banker, stellvertretend für ihre Kollegen, ans Bundesverwaltungsgericht. Das ihnen nun Recht gab. Für diese Kürzung fehle die rechtliche Grundlage, zudem sei sie ein Eingriff in die Eigentumsgarantie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ob Gewinn oder Verlust, der Bankerbonus ist ein Menschenrecht.

Statt sich abgrundtief zu schämen, die Bank über Jahre hinweg gegen die Wand gefahren zu haben, statt zur Kenntnis zu nehmen, dass es nicht sein kann, dass für kumulierte 32,3 Milliarden Verlust eine fast gleich grosse Summe an Boni ausbezahlt wurde, haben diese Gierbanker noch die Stirn, sich gegen eine vergleichsweise läppische Kürzung juristisch zu wehren.

Aber das ist noch nicht der ganze Skandal.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt fest, dass dem Bundesrat die rechtliche Grundlage für einen solchen Entscheid gefehlt habe.

«Die Frage der Verantwortung der betroffenen Manager ist laut dem Gericht rechtlich irrelevant. Ausserdem konnte der Bund keinem der zwölf beschwerdeführenden Manager ein Fehlverhalten nachweisen», schreibt die NZZ.

Das Sahnehäubchen ist, dass einige der Beschwerdeführer weiterhin für die UBS arbeiten. Ein schwerer Fehler, solche Nulpen weiter zu beschäftigen.

Der Bundesrat, ansonsten mit Notrecht schnell zur Hand, hat hier offensichtlich eine dermassen schwache Begründung für den Entscheid geliefert, dass sie einer rechtlichen Überprüfung nicht standhielt. Eine Klatsche für Karin Keller-Sutter, die hier der Öffentlichkeit Zucker geben wollte und damit kläglich gescheitert ist.

Weder im Grossen, noch im Kleinen ist die Landesregierung in der Lage, Banker in die Schranken zu weisen.

Aber damit ist der Skandal noch nicht zu Ende erzählt.

Auf der anderen Seite entschied der überforderte Bundesrat, per Notrecht der Bankenaufsicht Finma die Anweisung zu geben, AT1-Wandelanleihen im Nominalwert von rund 16 Milliarden Franken auf null abzuschreiben. Dadurch verloren weltweit institutionelle und Kleinanleger ihre gesamte Investition.

Dagegen wird nun überall geklagt, der Reputationsschaden für den Finanzplatz Schweiz ist immens. Auch hier ist die Rechtsgrundlage mehr als wackelig.

Während aber im Fall der Bonusgierigen das Bundesverwaltungsgericht relativ schnell zu einem Entscheid gelangte, verlieren sich diese Klage im Dickicht von rechtlichen Hürden, müssen Akteneinsicht und andere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage mühsam und teuer erkämpft werden – in der Schweiz.

Ein Entscheid des gleichen Gerichts liegt noch in weiter Ferne. Wahrscheinlich werden zuerst in England oder in den USA Gerichtsentscheide erfolgen.

Sollten sie zugunsten der Kläger ausfallen, kommen auf den Bundesrat – und somit auf den Schweizer Steuerzahler – Milliardenforderung zu, es greift die Staatshaftung für fahrlässiges und gesetzlich nicht gedecktes Verhalten. Aber auch der Bundesrat wird dafür persönlich nicht geradestehen müssen.

Die CS ist noch nicht tot, ihr Kadaver verfault immer noch und lässt übelreichende Blasen platzen.

Ganz abgesehen davon, dass die Boni der obersten Führungsriege, von der mehr als traurigen Gestalt Urs Rohnerweisse Weste») abwärts, nicht mal in der Gefahr stehen, ihre Multimilliardenboni über die lange Zeit des Untergangs hinweg zu verlieren.

Sie werden weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Alleine in den USA drohen einigen von ihnen Verantwortlichkeitsklagen für klare Lügen, für ein unverantwortliches Schönschwatzen der lebensgefährlichen Situation der CS.

All das macht den selbstverschuldeten Untergang der Bank, die von Alfred Escher gegründet wurde, zum grössten Skandal der Schweizer Bankengeschichte.

Ganz zu schweigen von den Aktionären, die über Jahre hinweg zuschauen konnten, wie ihre Investitionen durch schreiende Inkompetenz abgeschmolzen wurden.

In der Schweiz ist offenbar nicht einmal die Landesregierung in der Lage, solchem Treiben Einhalt zu bieten. Ganz abgesehen davon dass der Notverkauf an einen cleveren UBS-Boss, der die Bundeszwerge eiskalt über den Tisch zog, erbärmlich war.

Der bot zunächst für eine Bank, die immer noch ein Vielfaches wert war, eine mickrige Milliarde. Und liess sich dann, gegen einen üppigen Strauss von Zusicherungen, um sein angeblich risikohaftes, aber aus staatstragendem Gewissen erfolgendes Handeln abzusichern, auf genauso mickrige drei Milliarden hochhandeln.

Dabei hatte die UBS sich schon lange vor dem Bundesrat auf dieses Ende vorbereitet, eigene Manager in höchste Position der serbelnden Bank gehievt, um haargenau über ihren Zustand informiert zu sein.

Banker können sich alles erlauben, sie kommen damit davon. Das ist die bittere Bilanz dieses Trauerspiels.

 

 

Rascheln statt recherchieren

Christian Brönnimann fasst ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schlecht zusammen.

Seine bravuröse Recherchierleistung besteht darin, dass er die anonymisierten Beteiligten als Familienmitglieder des reichen Russen German Chan identifiziert. Was eine Riesenleistung ist:

«A._______ (nachfolgend: Beschwerdeführer) besitzt die (…) Staatsbürgerschaft und hat seinen Wohnsitz in London. Seit dem Jahr 2017 ist er mit B._______ verheiratet. B._______ ist die Tochter von C._______.
C._______ ist ein russischer Unternehmer und Grossaktionär des Y._______ Konzerns.»

So der Auszug aus einem unlängst publizierten Urteil. Oder auf Deutsch: A ist der Schwiegersohn von Chan, der Grossaktionär der russischen Alfa-Gruppe ist und um das Datum des russischen Einmarschs in die Ukraine herum versuchte, Teile seines in der Schweiz parkierten Vermögens auf Familienangehörige zu überschreiben, bevor ihn Sanktionen ereilten.

Nun sei Chan «gemäss der EU-Sanktionsbehörde eine der einflussreichsten Personen in Russland. Er pflege «enge Beziehungen» zu Präsident Putin. Die beiden erwiesen sich «gegenseitig wichtige Dienste»», zitiert Brönnimann dackelbrav. Da solche Behauptungen auch schon in anderen Fällen nicht stimmten, hätte der Recherchierjournalist von Tamedia hier mal seinen Muskel anspannen können und nachforschen.

Aber wie bei den ausgeschlachteten gestohlenen Geschäftsunterlagen, die in Papers, Leaks und Flops verwandelt werden, ist es viel einfacher, das öffentlich einsehbare Urteil des Bundesgerichts zu referieren.

Allerdings natürlich nur die Teile, die ihm in den Kram  passen und die sein Narrativ stützen:

Es geht doch nichts über sauberen Thesenjournalismus, bei dem das Ergebnis der Recherche schon feststeht, bevor sie überhaupt begonnen hat.

Worüber sich der Beschwerdeführer, also der Schwiegersohn Chans, der die Freigabe von eingefrorenen 20 Millionen Dollar fordert, im Einzelnen beschwert, ist Brönnimann schnurzegal, diesen Teil des Urteils zitiert er nicht:

«Der Beschwerdeführer rügt eine mehrfache Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, eine Verletzung seines Rechts auf ein faires Verfahren und die überlange Verfahrensdauer. Im Weiteren beanstandet er eine willkürliche Feststellung des Sachverhalts, eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit sowie die willkürliche Anwendung des Embargogesetzes und der Ukraine-Verordnung.»

Tatsächlich stellt das Bundesverwaltungsgericht fest, dass ihm diverse Verfahrensakten dermassen geschwärzt ausgehändigt wurden, dass ihr Inhalt nicht verwertbar war. Zudem wurden erst auf mehrfaches Insistieren Akten nachgereicht: «Die im Rahmen ihrer Duplik neu eingereichten Akten erklärte sie (die Vorinstanz, Red.) mit zusätzlichen Abklärungen, die sich als notwendig erwiesen hätten.» Oder auf Deutsch: stinkt.

Das sieht auch das Bundesverwaltungsgericht so:

«Durch dieses Versäumnis wurde dem Beschwerdeführer verunmöglicht, sich zum Sachverhalt vorweg zu äussern und in wirksamer Weise an der Erstellung des rechtserheblichen Sachverhalts mitzuwirken. Die Rüge, die Vorinstanz habe die angefochtene Verfügung gestützt auf Informationen erlassen, die sie mit dem Beschwerdeführer nicht geteilt habe, ist somit begründet. Dadurch ist beim Erlass des in die Rechtstellung des Beschwerdeführers eingreifenden Entscheides sein Gehörsanspruch in schwerwiegender Weise verletzt worden.» Wumms.

Nichtsdestotrotz erkannte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Beschwerde abgewiesen werde, obwohl der Beschwerdeführer eine Vielzahl von solcher Einreden aufeinandergestapelt hatte.

Nun könnte man sagen, dass das halt die Winkelzüge von Advokaten sind, die sich in den Sold russischer Oligarchen begeben. Allerdings handelt es sich hier um Professor Dr. Peter Nobel, dem ein tadelloser Ruf wie Donnerhall vorauseilt.

Da er diesen zu verlieren hätte, kann man diesen Gerichtsfall nicht so einäugig als versuchte Rettungsmassnahmen eines «Putin-Freunds» und Oligarchen abtun, der sein sicherlich schmutzig erworbenes Geld zu Recht abgenommen bekam.

Dass das Etikett «Putin-Freund» plus der Besitz eines grösseren Vermögens, plus die russische Staatsbürgerschaft dazu ausreichen, die Eigentumsgarantie ausser Kraft zu setzen, dass die Schweiz ungeprüft die oftmals willkürlichen Sanktionsentscheide der EU übernimmt, dass auf jede Überprüfung im Einzelfall, ob der Besitz rechtens ist, verzichtet wird, ist erst der Anfang dieses Skandals.

Was Brönnimann hier abgeliefert hat, erfüllt knapp das Kriterium «gefilterte Auszüge aus einem Gerichtsurteil». Wobei er alles, was ihm nicht in seinen Thesenkram passte, einfach ausblendet.

Ein weiterer Beleg für die von ZACKBUM vorgetragene Anregung, dass das sogenannte «Recherchedesk» problemlos eingespart werden könnte, mit Ausnahme vielleicht des Volontärs. Denn solche Holzschnitzer wie Brönnimann braucht es wirklich nicht.

Bimbo? Bimbo! Part II

Das Bundesverwaltungsgericht mag das Wort «Bimbo» nicht.

Die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lässt wenig Gelegenheiten aus, sich lächerlich zu machen. So stänkerte sie gegen die Verwendung der Wortmarke «Bimbo» in der Schweiz: «Das spaltet die Gesellschaft.»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenherstellers der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt?

Bimbo wurde in Mexiko gegründet, die Riesenfirma beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben. Pfui.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und wollte die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen.

Wollte. Denn der Eintrag wurde verweigert, nun hat auch das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) in St. Gallen bestätigt, dass die Marke nicht registriert werden könne. Dabei sollte es sich mal lieber um die Frage kümmern, ob der lokale Dialekt nicht verboten werden sollte.

Das Gericht turnte in Sprachexegese herum; der Begriff habe eine rassistische Konnotation, er sei «zutiefst abwertend und rassistisch» für dunkelhäutige Menschen.

SRF vermeldet: «Das Gericht hält fest, dass mehrere deutsche Wörterbücher das Wort «Bimbo» als «stark diskriminierende Beschimpfung von Menschen mit dunkler Hautfarbe» definieren. Eine Untersuchung im Auftrag der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus habe gezeigt, dass nach einer Verwendung des Begriffs als Beleidigung Strafverfahren eingeleitet wurden.»

Wie die allerdings ausgingen, dazu sagt das BVGer nichts. Wohlweislich. Nochmal für Richter zum Mitschreiben. Das Wort «Bimbo» ist eine Verkürzung des italienischen bambino, Kind, Baby. Auf Englisch kann es auch Tussi oder Blödmann bedeuten, auf Französisch ebenfalls.

Spanisch hat zudem den Vorteil, dass es bei der Bezeichnung von Schwarzen keine Sprachturnereien braucht. Das ist einfach ein «negro», das gleiche Wort wird auch für die Farbe verwendet. Aber die haben ja auch kein drittes oder viertes Geschlecht; man versuche einmal einem Spanier, Engländer, Franzosen oder Türken zu erklären, was Genderwahnsinnige auf Deutsch alles anstellen.

Natürlich gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe. Aber das ist wahrscheinlich für die Richter ein zu schwieriges Fremdwort. Also sind sie der Ansicht, dass eine Wortmarke einer alteingesessenen Weltfirma überall verwendet werden kann – nur nicht in der Schweiz. Das muss besonders Marco Bimbo hart treffen, der ist mit seinem Namen auch im HR eingetragen. Und die Emil Mohr AG muss eigentlich genauso gesäubert werden wie die «Apotheke zum Mohrenkönig».

Aber offensichtlich ist der Wokeismus sogar in St. Gallen angekommen. Und selbst höchstamtliche Richter sind nicht in der Lage, zwischen einem Wortkern und seiner internationalen Verwendung zu unterscheiden. Bimbo kann man als Wortmarke, als Kosewort, als farb- und geschlechtsneutraler Begriff – oder als Schimpfwort verwenden. Aber das ist die Verwendung, nicht der Wortkern. Kapiert eigentlich jeder, der Semantik buchstabieren kann. Ausser den Genderisten und neuerdings Richtern.

Wer sagt «was für ein wunderschöner Neger mit ebenholzfarbener Haut», verwendet das Wort garantiert nicht im diskriminierenden oder abwertenden Sinne. Noch schlimmer ist es beim Mohr, aber man versuche mal, mit fanatischen Sprachvergewaltigern zu diskutieren.

Aber immerhin, es gibt auch gute Nachrichten. Angeführt von Daniel Jositsch sagt die Rechtskommission des Ständerats mit breiter Mehrheit, dass die Schweiz das absurde Klima-Urteil aus Strassburg einfach ignorieren soll. Und die Stimmen mehren sich, die die Beantragung von Haftbefehlen gegen mehrere mögliche Kriegsverbrecher im Nahen Osten für völlig richtig halten.

Auch hier ist es verblüffend, wie viele Menschen immer wieder unsicher werden, wenn es um Absolutheiten geht. Denn entweder sind Kriegsverbrechen Kriegsverbrechen, entweder bindet das Völkerrecht alle – oder es sind Ausnahmen gestattet. Wenn das vermeintlich Gute gegen das unbezweifelbare Böse antritt, dann heilige der Zweck die Mittel. Diese Dummheit zieht sich durch die ganze Geschichte, seit es allgemeine Menschenrechte und Völkerrecht gibt.

Foltern ist verboten, ausser bei Terroristen. Unmenschliche Haftbedingungen sind verboten, ausser bei Julian Assange. Aussergesetzliche Tötungen in Friedenszeiten sind verboten, ausser auf der Kill List des US-Präsidenten. Hamas begeht ein Kriegsverbrechen nach dem anderen, die israelische Armee kein einziges. Usw.

Immer wieder muss man diesen Flachdenkern einhämmern:

Das Unrecht, das einem Einzelnen widerfährt, ist eine Bedrohung für alle.

Wenn einer Kriegsverbrechen begehen darf und nicht als Kriegsverbrecher angeklagt wird, woher nehmen wir dann das Recht, andere dessen anzuklagen? Weil sie islamistische Wahnsinnige sind und nicht die Regierung eines demokratischen Staates? Können also demokratische Staaten keine Kriegsverbrechen begehen? Haben die USA im Vietnamkrieg, im Irak und an vielen anderen Orten der Welt keine Kriegsverbrechen begangen? Ist es in Ordnung, dass sich der Kriegsverbrecher Henry Kissinger jedem Versuch, ihn für seine Taten zur Verantwortung zu ziehen, entzog?

Aber auch hier gilt: diskutier mal mit fanatisch Verblendeten.

Ein Hauch von Vernunft, Part II

Gute und schlechte Nachrichten von der Belästigungsfront.

Wie ein juristisch fitter Leser anmerkte, hat das Bundesgericht das Urteil des Obergerichts Zürich aufgehoben, das einem wegen angeblicher sexueller Belästigung entlassenen Banker eine Entschädigung zusprach. Das Obergericht hatte argumentiert, dass die Bank zwar den denunzierenden Mitarbeitern Anonymität versprochen habe. Aber: «Sichere die Bank ihren Mitarbeitenden Vertraulichkeit zu, könne dies aber nicht zulasten der Verteidigungsmöglichkeiten des Angeschuldigten gehen, hält das Obergericht nun fest.»

Dagegen argumentiert das Bundesgericht, dass solche strafprozessuale Regeln nicht ins Privatrechtliche übertragen werden könnten. Während es im Strafrecht keine Verdachtsverurteilungen gebe, seien die im Arbeitsrecht zulässig. Sie seien nicht einmal missbräuchlich, wenn sich der Verdacht später als unbegründet erweise. Das ist mal wieder, gelinde ausgedrückt, weltfremd.

Denn es bedeutet: ein Arbeitnehmer wird gekündigt, weil anonym gegen ihn die Anschuldigung einer verbalen sexuellen Belästigung erhoben wurde. Da er weder deren genauen Inhalt, noch den Denunzianten kennt, kann er sich dagegen nur unzulänglich wehren. Das müsste er aber können, um der Kündigung zu entgehen. Und noch schlimmer: die Arbeitgeberin müsse nicht beweisen, dass die Anschuldigung zutreffe, der Angeschuldigte hingegen seine Unschuld. Nur: wie soll das gehen, wenn er weder den genauen Vorwurf, noch den Urheber kennt? Und als Gipfel: selbst wenn sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet erweisen sollte, ist die Kündigung nicht missbräuchlich.

Eine Schweinerei, nicht-juristisch formuliert. Und ZACKBUM streut Asche aufs Haupt, dass wir den Recherchierkünsten des «Tages-Anzeiger» vertrauten …

Nun gibt es ein neues Gerichtsurteil. Hier sind unappetitliche Details bekannt, berichtet der Tagi: ««Was für einen schönen grünen Tanga du trägst», soll ein Bundesangestellter zu seiner Arbeitskollegin gesagt haben. Er soll versucht haben sie zu küssen, ihr ungefragt ein Bild seines Penis gezeigt und sie am Po berührt haben.»

Konsequenz: fristlose Kündigung. Die Beschwerde des Arbeitnehmers hiess nun das Bundesverwaltungsgericht gut. Das Beweismass sei nicht erreicht worden, und es bestünden «nach der Gesamtwürdigung der eingereichten Beweise Zweifel an den Anschuldigungen». So gebe es zum Beispiel Protokolle der Gespräche, die der Arbeitgeber intern geführt habe: «Ein Zeuge sagt aus, gesehen zu haben, wie der Angeschuldigte die Arbeitskollegin am Po berührt und sie befummelt habe. Allerdings verwendet er Ausdrücke wie «so schien es mir» oder «ich hatte den Eindruck»».

Schliesslich rügt das Gericht auch, dass die Untersuchung «schlampig geführt» wurde.

Ein weiterer Beitrag an der Kampffront «sexuelle Belästigung» als Killervorwurf, als anonym abgefeuerte Drohne, die häufig ihr Ziel erreicht und fertigmacht. Das Problem besteht darin, dass eine angebliche verbale sexuelle Belästigung keine Spuren hinterlässt und es meistens nur zwei Ohrenzeugen gibt. Es gibt die Person, die anschuldigt, und die, die angeschuldigt wird. Normalerweise muss eine Anschuldigung bewiesen werden, der Beschuldigte hat nicht die Verpflichtung, seine Unschuld zu beweisen.

Erschwerend kommt hier hinzu: wie soll jemand beweisen, dass er nicht gesagt hat «was für einen schönen grünen Tanga du trägst»?

Natürlich gibt es Indizien, bestenfalls auch Zeugen ähnlicher Sprüche, vielleicht sogar eine schriftliche Form, wie sie ein gefallener linker Starreporter hinterliess. Aber selbst dann ist immer noch die Frage, ob das tatsächlich – ohne Straftatbestand zu sein – für eine fristlose Entlassung ausreicht.

Wer mit einer solchen Anschuldigung konfrontiert wird, der erleidet mindestens einen schweren Karriereknick, ist nicht allzu selten gesellschaftlich, sozial und beruflich erledigt.

Es gibt nun – neben berechtigten Klagen über unappetitlich-anzügliches Verhalten – auch die Verwendung solcher Anschuldigungen aus Rache, aus Ranküne, als Verleumdung.

Nicht nur, dass dann der Betroffene seine Unschuld beweisen muss. Der anonyme Denunziant, selbst wenn sich seine Anschuldigung als haltlos, falsch, missbräuchlich erweist, muss dann keinerlei Sanktion befürchten. Das ist ein unhaltbarer Zustand, bei allem Verständnis für den berechtigten Schutz von Mitarbeitern vor unerlaubten verbalen oder gar tätlichen sexuellen Übergriffen.

Auch dieses Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Bimbo? Bimbo!

Was für ein Bimborium. Pardon, Brimborium.

Mit Kunstnamen in verschiedenen Sprachen ist es so eine Sache. Das weiss auch DJ Bobo. Denn bobo heisst auf Spanisch blöd, Idiot. Nun mag das angesichts seiner Musik einigen durchaus passend vorkommen. Aber item.

Der Tagi berichtet nun über ein viel ernsteres Problem. Hand aufs Herz, wissen Sie, wo der Ausdruck Bimbo herkommt? Nein? Das ist die Kurzform des italienischen «bambino», kleines Kind, Also eigentlich noch nichts Schlimmes.

Auf Englisch bedeutet bimbo eine attraktive, aber dumme Frau. Also ungefähr Tussi oder dummes Blondchen. Zuvor wurde er auch auf «unmännliche» Männer angewendet.

Und dann gibt es noch den Ethnophaulismus Bimbo. Also die abwertende Bezeichnung für eine ethnische Gruppe, hier für Menschen mit dunkler Hautfarbe.

Ach, schliesslich noch der Grupo Bimbo, einer der grössten Lebensmittelproduzenten weltweit mit Sitz in Mexiko. Den gibt es schon seit 1945, er beschäftigt rund 140’000 Mitarbeiter und macht einen Jahresumsatz von rund 10 Milliarden Franken.

Dafür hat Bimbo 105 Fabrikationsstätten in 18 Ländern, wo Brot, Brötchen, Kekse, Pasteten und so weiter hergestellt werden. Wer schon mal in einen McDonald’s gebissen hat, dürfte dabei höchstwahrscheinlich ein Bimbo-Brötchen im Mund gehabt haben.

Nun will Bimbo auch in die Schweiz kommen und hat die Wortmarke Bimbo QSR (Quick Service Restaurant) registrieren lassen. Wollte sie registrieren. Denn das Schweizer Institut für Geistiges Eigentum (IGE), gute Sitten und fromme Lebensart hat den Eintrag verweigert. Der Name verstosse gegen die guten Sitten. In einem solchen Fall dürfen die das, aber ist das so ein Fall? Das muss nun das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entscheiden, denn Grupo Bimbo will das natürlich nicht akzeptieren.

Sie könnten Bimbo auch ohne Markenschutz in der Schweiz verwenden, aber dann könnte jeder, der darauf lustig ist, sich auch Bimbo nennen.

Dass riesige Lagerstätten, Lastwagenflotten und x Produkte mit dem herzigen Bärchen mit dem B auf der Kochmütze und dem Namen Bimbo überall auf der Welt für das Krümelmonster Grupo Bimbo Werbung machen, ohne dass sich bislang jemand daran gestört hat, lässt die woken Sesselfurzer vom IGE kalt. Abwertende Bezeichnung, rasssitisch. Dass schon andere Bimbos eingetragen sind, zum Beispiel der Spielplatzhersteller Bimbo, was soll’s.

Natürlich muss sich hier auch die «Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus» lächerlich machen und lässt im Tagi verlauten:

«Sprache wirkt sowohl auf unsere Wahrnehmung wie auch unser Verhalten», sagt deren Geschäftsleiter Philip Bessermann. Diskriminierende Markennamen könnten deshalb Vorurteile verstärken, Diskriminierung fördern und Bevölkerungsgruppen ausgrenzen. «Das spaltet die Gesellschaft.»»

Ob die Registrierung der Marke eines der grössten Brötchenhersteller der Welt, die seit 1945 existiert, zur weiteren Spaltung der Gesellschaft beiträgt, das wollte Bessermann nicht beantworten. Auch nicht, ob es der empfindsame Gutmensch noch verantworten kann, bei McDonald’s zu speisen, wenn er dabei einen Bimbo verzehrt.

Es ist verblüffend, dass wokes Gedankengut bereits in Amtsstuben Einzug gehalten hat. Und was wohl das im HR eingetragene Laboratorium Odontotecnico Marco Bimbo dazu sagt? Da trägt der Inhaber also einen Namen, der abwertend, rassistisch und überhaupt pfui ist. Denn müsste er dringend ändern, ginge es nach den IGE.

Und wenn wir schon dabei sind: «Apotheke zum Mohrenkönig»? Oder Edina Mohr, Schönheitsberaterin (ausgerechnet)? Emil Mohr AG? Es wimmelt im Handelsregister geradezu vor abwertenden Bezeichnungen und Namen. Bessermann, übernehmen Sie! Wobei, ist das genau betrachtet  nicht auch ein diskriminierender Name? Der beinhaltet doch, dass sein Träger besser als andere Männer sei. Das spaltet die Gesellschaft aber auch ganz schön.

Hilfe, mein Papagei onaniert

Niveau: liefergelegt. Denkapparat: ausgeschaltet. Banalyse statt Analyse. Part 2.

«Held. Staatspräsident. Präsident. Format. Mutig. Grösse. PR-Genie. Tapfer. Vorbild. Gewachsen. Anführer. Mediengenie. Ausgezeichneter Redner. Motivierend. Unterschätzt. Überlegen. Stark. Begeisternd. Landesvater. Treue. Patriotismus. Freiheit. Echt. Authentisch»

Blütenlese eines Tages.

In einem Rechtsstaat gilt, dass ein Angeschuldigter nicht seine Unschuld beweisen muss. Sondern der staatliche Ankläger die Schuld, die über jeden vernünftigen Zweifel erhaben sein sollte. Denn sonst gilt der zentrale Satz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Das gilt für alle und überall. Natürlich mit Ausnahme von russischen Oligarchen. Tamedia verfügt offenbar seit Längerem über Insiderkenntnisse, was Roman Abramowitsch betrifft. Früher, ja früher, war er ein gern gesehener Gast, mitsamt seinen Firmen und natürlich Steuergeldern sowie spendablen Ausgaben.

Roman Abramowitsch (links).

Die Berichterstattung war lange Jahre wohlwollend, höchstens etwas verwundert über den Multimilliardär. Das hat sich in den letzten Jahren geändert, und seit dem Überfall auf die Ukraine weht ein eisiger Wind dem Oligarchen ins Gesicht.

Seine Vermögenswerte in der Schweiz sollen eingefroren werden, weiss Tamedia. Und die Rechercheure wissen auch, dass die Schweizer Justiz geamtet hat. Genauer das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Dorthin war Abramowitsch gezogen, um die Bundespolizei und andere Schweizer Behörden dazu zu zwingen, Anschuldigungen gegen ihn zurückzunehmen.

Fedpol hatte geurteilt, die Anwesenheit des Oligarchen in der Schweiz sei eine «Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sowie Reputationsrisiko für die Schweiz». Der Rohstoff-Magnat sei «wegen Verdachts auf Geldwäscherei und mutmasslicher Kontakte zu kriminellen Organisationen bekannt».

Das wollte Abramowitsch nicht auf sich sitzen lassen und verlangte Streichung, Löschung, Zurücknahme – oder Offenlegung von Belegen für diese Behauptungen. Nun urteilten die obersten Verwaltungsrichter der Schweiz, laut Tamedia:

«Die St. Galler Richter betonen zwar auch, dass die erhobenen Daten Verdachtsinformationen seien. Aber Abramowitsch habe «in keiner Weise» belegen können, dass die Ermittlungsergebnisse grundfalsch wären

An dieses skandalöse Urteil schliesst sich nun sicherlich eine strenge Rüge der Autoren Thomas Knellwolf und Bernhard Odehnal an. Denn das sind sicherlich zwei sattelfeste Verteidiger des Rechtsstaats, Kritiker von Unrechtsstaaten wie Russland. Die Ukraine ist zwar auch alles andere als ein Rechtsstaat, aber das spielt zurzeit nicht so eine Rolle.

Unschuldsvermutung, im Zweifel für?

Eine grosse Rolle spielt allerdings, dass es sich hier nicht um einen normalen Staatsbürger handelt – sondern um einen russischen Oligarchen. Und für die gelten natürlich rechtsstaatliche Prinzipien nicht. Schliesslich weiss man ja, wie die zu ihrem Vermögen kamen. Und wie nah die Putin standen oder stehen.

Und ist es nicht herrlich, dass ihre Flieger nun am Boden bleiben. Die Jachten im Hafen. Die Häuser und Villen versiegelt werden, mitsamt den Bankkonten. Und nicht mal die Black Centurion von American Express funktioniert mehr. Der Rechtsstaat Schweiz auch nicht so wirklich.

Wer die hat, lässt zahlen.

Aber so einen Kollateralschaden muss man doch im Kampf gegen Putin, für die Ukraine, gegen Oligarchen in Kauf nehmen. Nur Putin-Versteher oder nützliche Idioten des Kreml, die zu häufig «Russia Today» geschaut haben, können das kritisieren.

Denn Abramowitsch steht nun auf der Sanktionsliste der EU, und die Schweiz übernimmt die bekanntlich. Die «Republik», sie sei für einmal lobend erwähnt, hat sich etwas Gedanken gemacht, wie man eigentlich als russischer Reicher auf diese Shitlist kommt:

«Ob also ein russischer Oligarch auf einer Sanktions­liste landet oder nicht, wird durch einen vielschichtigen und relativ intransparenten Vorgang bestimmt. Und auch der Zufall spielt wohl mit, ob jemand ins Visier der Sanktions­behörden gerät oder nicht. So hatte beispiels­weise das US-Finanz­ministerium seine 2018 veröffentlichte «Putin-Liste», die als Grundlage für spätere Sanktionen dienen sollte, von der Milliardären-Liste abgeschrieben, die das Magazin «Forbes» im Jahr zuvor veröffentlicht hatte.»

In der Schweiz kann man ja die Liste der «Bilanz» durchforsten … Die ersetzt locker ein ordentliches Strafverfahren mit Urteil. Denn man weiss ja seit Proudhon:

«Eigentum ist Diebstahl.»

 

 

 

 

Genervter Molina

Sein Wunsch nach Weltfrieden wurde nicht erhört. Kritischen Nachfragen wollte er sich zunächst nicht stellen.

In einer ersten Schweigerunde verzichtete SP-Nationalrat Fabian Molina auf die Beantwortung zweier höflich formulierter Fragen, da wir bei ZACKBUM immer allen Gelegenheit zur Stellungnahme geben:

Sie fordern, dass die Schweiz «sofort 10’000 Geflüchteten aus Afghanistan Schutz gewähren» müsse.

Zudem müssten «die Taliban mit Anreizen und Sanktionen» dazu gebracht werden, «die Menschenrechte zu respektieren».

Dazu habe ich zwei Fragen:

  1. Wie sieht bei Ihnen persönlich die Hilfsbereitschaft aus? Wären Sie zum Beispiel bereit, ein, zwei Afghanen Schutz zu gewähren?

  2. Im Fall von Venezuela haben Sie sich vehement gegen Sanktionen ausgesprochen, obwohl dort auch die Menschenrechte nicht respektiert werden. Wie erklären Sie diesen Widerspruch?

Gar nicht erst ignorieren, sagte sich der Nationalrat. Unverdrossen schob ZACKBUM eine weitere Frage nach:

Inzwischen habe ich auf ZACKBUM den Hilferuf eines afghanischen Journalisten veröffentlicht, der seit drei Jahren ohne Asylantenstatus in der Schweiz lebt.

Halten Sie es für möglich, statt vollmundig Forderungen aufzustellen, sich konkret für diesen Menschen einzusetzen?

Ismael Shahamat ist ein Mensch, in erster Linie, erst danach Afghane, Flüchtling, Vater, Ehemann, Journalist. Er ist seit drei Jahren in der Mühle der Schweizer Asylgewährung und kann über die ewigen Politikerfloskeln der unbürokratischen Behandlung angesichts der Katastrophe in Afghanistan nur bitter lachen.

Gestern bekam er ein Schreiben des Bundesverwaltungsgerichts, wo sein Fall liegt. Und liegt. Und liegt:

Wenn der richterliche Amtsschimmel wiehert und labert.

Shahamat fürchtet nicht nur um das Leben seiner Frau und Töchter in Afghanistan. Er möchte auch gerne wissen, ob er in der Schweiz eine berufliche Perspektive bekommt, sich nach drei quälenden Jahren mit seiner Familie wiedervereinigten kann. Dazu meint das BVG zunächst einfühlsam:

«Den Wunsch nach einem baldigen Verfahrensabschluss haben wir zur Kenntnis genommen.»

«Verständnis, grosse Sorge um Ihre Familie, angesichts jüngster Entwicklungen, berufliche Perspektive», blabla.

Schnurstracks zur guten Nachricht: «Wir können Ihnen mitteilen, dass das Verfahren in Bearbeitung ist.» Breaking News, würde CNN oder BBC aus dieser Ankündigung machen. «Baldigen Abschluss, bemüht, viele Verfahren, seit längerer Zeit hängig

Aber: «Wir können Ihnen deshalb keine verbindlichen Angaben über die voraussichtliche Dauer bis zum Urteilszeitpunkt machen. Freundliche Grüsse, Instruktionsrichterin.»

Auf Deutsch: Ja, ja, schlimm das mit Afghanistan, dumme Sache mit Ihrer Familie und Ihrer Zukunft. Aber wissen Sie was: Das Verfahren dauert doch erst drei Jahre, zwar haben nun die Taliban wieder die Macht ergriffen, aber kein Grund zum Hyperventilieren. Wir tun halt mit peristaltischen Bewegungen, was wir können. Schliesslich liegt doch alles in Gottes, Pardon, Allahs Hand.

Zurück zum solidarischen, fordernden, aber leicht angepissten SP-Genossen. Den machte unsere absichtsvolle Ankündigung bei der zweiten Frage hellhörig: «Gerne werde ich über Ihre Reaktion berichten

Als junger, aber dennoch schon abgewetterter Poltiker befürchtete Molina einen möglichen Reputationsschaden, sollte er weiterhin verkniffen schweigen. Also raffte er sich zu einer Antwort auf, nicht ohne zunächst ein talibanartiges Verständnis von Pressefreiheit zu zeigen:

«In der Tat habe ich auch noch anderes zu tun, als auf Ihre unqualifizierten Gehässigkeiten zu reagieren.»

Obwohl ihn diese Gehässigkeiten daran hindern, die Welt, Afghanistan und die Schweiz zu retten, holte er immerhin drei Antworten aus dem Stehsatz. Und schloss mit der Bemerkung: «In der Hoffnung, dass Sie meine Ausführungen zur Kenntnis nehmen und in ihrem Blog entsprechend berücksichtigen.»

Mindestens so nett wie die Taliban: Fabian Molina.

Aber natürlich, Herr Nationalrat, machen wir gerne. Hier seine Originalantwort, ungekürzt und unzensiert. Packungsbeilage: der Leser möge Schäfchenzählen als Einschlafhilfe vergessen, das hier wirkt viel besser:

«1) Das Recht auf Asyl ist ein grundlegendes Menschenrecht, zu deren Gewährung alle Staaten auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet sind, wenn eine Person an Leib und Leben bedroht oder aufgrund einer persönlichen Eigenschaft verfolgt ist. Das Recht auf Asyl ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Bundesverfassung verankert. Menschenrechte sind Rechte gegenüber Staaten. Sie werden sicher festgestellt haben, dass ich kein Staat bin. Entsprechend kann ich auch niemandem Asyl und Schutz gewähren. Bereits letztes Jahr haben sich aber 16 Schweizer Städte bereit erklärt, mehr Geflüchtete aufzunehmen. Die Justizministerin hat diese humanitäre Geste bisher erfolgreich verunmöglicht. Kurz: Ihre Frage stellt sich nicht. Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass staatliche Verpflichtungen durch Staaten eingehalten werden sollten. Sollte die Schweiz nicht mehr in der Lage sein, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen, bin ich selbstverständlich bereit zu helfen, wie ich es bereits heute mit der finanziellen Unterstützung von Menschenrechts- und Asylorganisationen tue.

2) Gerne verweise ich Sie in diesem Zusammenhang auf diesen Beitrag. Ich bin und war nie grundsätzlich gegen Sanktionen im Falle Venezuelas. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der internationalen Rechtsordnung. Ich setze mich deshalb für eine Rechtsgrundlage für eigenständige Smart Sanctions ein. Die aktuelle venezolanische Regierung hat ihre internationalen Verpflichtungen, insbesondere zum Schutz der Menschenrechte, zweifellos mehrfach verletzt, so wie es auch die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte festgestellt hat. 2018 habe ich mich gegen die neuen Schweizer Sanktionen ausgesprochen, weil sie den damals laufenden Verhandlungsprozess zwischen Regierung und Opposition sabotierten und einer eben verabschiedeten Resolution im Uno-Menschenrechtsrat widersprachen. Gegen gezielte Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre, wie sie heute in Kraft sind, spricht aber nichts.

3) Der tragische Fall von Herrn Shahamat ist mir bekannt. Als Mitglied des Parlaments habe ich auf Grund der Gewaltenteilung keinen Einfluss auf Einzelfälle. Die SP fordert aber die unbürokratische Familienzusammenführung für alle Afghan:innen, die sich bereits in der Schweiz befinden. Auch haben wir uns stets für den grosszügigen Schutz von Afghan:innen in der Schweiz eingesetzt. Nach der heutigen Kommunikation des Bundesrats ist leider nach wie vor unklar, wie die Schweiz mit der Frage der Familienzusammenführungen umgeht. Ich stehe dazu aber in Kontakt mit dem SEM und werden gegebenenfalls entsprechend parlamentarisch aktiv werden.»

 

 

 

 

 

 

 

UKW: ohne uns

Jammern, betteln, feuern. Alltagsnews aus den Medien. Dann tut einer was – und Schweigen herrscht.

Der Mann ist 75 und muss in einen Jungbrunnen gesprungen sein. Man mag ihn mögen oder sich an ihm reiben: Energie hat Roger Schawinski für zwei. Nach Abstechern in alle Formen von Multiplikatoren ist er seit einiger Zeit zu seinen Wurzeln zurückgekehrt und macht das, was er wie kein Zweiter kann: Radio.

In seinem Element: Roger Schawinski.

Gegen «Radio 1» senden die übrigen Privatradios Dudelfunk mit unsäglich flachwelligen Wortbeiträgen. Schawinski hat dagegen das Talk Radio in die Schweiz geholt. Zunächst fünf Mal die Woche, nun noch zwei Mal unterhalten sich Experten, Politiker, Wissenschaftler und jeder, der etwas beitragen will, mit Schawinski über alle Aspekte der Pandemie.

Immer frisch, immer live. Immer mit einem Schawinski, der sich überraschen lässt, wer ihm alles als Gesprächspartner vorgesetzt wird. Auf so eine Idee sind die viel ressourcenstärkeren Blödfunker aus dem Hause Wanner und die übrigen Privat- (sowie Staats-) Radiomacher nicht gekommen.

Einer der Unterschiede, wenn einer von Beruf Sohn, der andere Radiomacher mit Herzblut ist. Der andere Unterschied: wenn Schawinski mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, dann tut er was dagegen.

Man kann, darf und soll unterschreiben.

Ab nächstem Jahr will die Schweiz – notabene als einziges Land in Zentraleuropa, die Radio-Übertragung auf UKW einstellen. Die SRG geht mit schlechtem Beispiel voran, dann folgen alle Privat-Radios. Alle? Nein, eine Ausnahme gibt’s natürlich. Was soll denn das? «Er war der Erste unter den Privaten, und möchte offensichtlich auch der Letzte sein

Die Ersten werden die Letzten sein?

Sagt Florian Wanner, als Bewährungsprobe zum Chef des kunterbunten Wanner-Imperiums an elektronischen Medien eingesetzt. Er selbst sieht überhaupt keinen Bedarf, etwas gegen diese Abschaltung zu unternehmen. Das ist sein gutes Recht. Nun protestiert aber Schawinski nicht nur auf allen Kanälen dagegen, so zuletzt in der NZZaS mit einem Kommentar. Sondern er hat auch eine Petition gestartet, mit (Stand Montag) über 7000 Unterschriften bislang.

Zudem ist Schawinski bereit, ans Bundesverwaltungsgericht zu gelangen, um das Zustandekommen dieser Entscheidung zu kippen. Ebenfalls am Sonntag holte sich Schawinski den wohl erfahrensten Radiotechniker ins Studio für einen «Doppelpunkt». Markus Ruoss hatte damals einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass das Piratenradio von Schawinski vom Pizzo Groppera aus in bester Sendequalität in Zürich empfangen werden konnte.

Inzwischen ist Ruoss vehementer Befürworter von DAB+ und ebenfalls von der Abschaltung der UKW-Übertragung. Also ein spannendes Battle, das nur entsteht, wenn der Besitzer des Mikrophons einem kompetenten Widerpart Gastrecht gibt. Deshalb gibt es vergleichbare Sendungen auch bei, ähm, also bei, na, verflixt, niemandem. Vielleicht noch im «Talk täglich», früher mal, als Markus Gilli hier noch Gas gab. Und wer hat’s erfunden?

Alles Absprache, alles Schiebung?

Im «Doppelpunkt» liess Schawinski wie nebenbei noch eine weitere Bombe platzen. Er sagt, dass Vertreter der Privat-Radios schon 2016 mit der damaligen Bundesrätin Doris Leuthard die UKW-Abschaltung beschlossen hätten. Als Gegenleistung seien die Senderlizenzen stillschweigend von 2018 bis 2024 verlängert worden.

Das darum, weil Radio Energy 2008 kurzfristig die Lizenz abhanden gekommen war. Darin sieht Ruoss nichts Skandalöses, Schawi schon. Ganz abgesehen davon, dass durch eine Umstellung auf DAB+ aus vielen UKW-Radiogeräten Elektroschrott würde. Die Hörer zahlen diese Umstellung, ist eines seiner stärksten Argumente, zudem ist in jedem zweiten Auto nur UKW-Empfang möglich.

Also eine ganze Latte von Argumenten, eine Petition, ein absehbarer Rechtsstreit, ein nicht ganz unwichtiges Thema. Damit sorgt Schawinski sicher für Aufmerksamkeit in den Schweizer Medien, und sei es nur, um ihm einmal mehr eitle Selbstdarstellung von einem, der nicht loslassen kann, vorzuwerfen.

Es geht. Ohne Duplikate finden sich in der smd haargenau 5 Artikel zu diesem Thema. Bei CH Media schaffte es Schawinski immerhin zu einer Meldung in der Sammelrubrik «Paradeplatz». Nur «persoenlich.com» liefert kontinuierliche Berichterstattung. Ringier, NZZ, Tamedia? Schweigen im Walde, tiefes Schweigen. Ausser einem Kurzkläffer im «Blick», der mal wieder zeigen möchte, was nackter und hässlicher Konzernjournalismus ist; Titel: «Unsinnige Lösung eines nicht existierenden Problems». So sähe das auch, Überraschung, das Ringier-Radio Energy.

Man muss halt Prioritäten setzen

Während ein einziges Wort, von Adolf Muschg in der Sendung «Sternstunde Philosophie» geäussert, hohe Wellen schlägt, ist das Thema «wieso sollte die Schweiz als fast einziges Land UKW-Übertragungen abschalten?» keine Notiz wert. Könnte zwar Hunderttausende von UKW-Empfängern interessieren, denen Schwünge am Reck über die erlaubte und verbotene Verwendung des Begriffs Auschwitz schwer an einem bestimmten Körperteil vorbeigehen.

Aber das Thema ist ein Bitzeli komplexer als Auschwitz oder Sophie Scholl. Das macht’s bereits unattraktiv. Und welcher Journalist von CH Media würde sich noch trauen, das Thema überhaupt anzufassen, nachdem sich Sohn Wanner so klar positioniert hat. Oder bei den anderen grossen Medienhäusern, die sich offensichtlich ein Schweigegelöbnis auferlegt haben.

Ein weiterer Grund, wieso die viel beklagte Medienkrise zu guten Stücken selbstgemacht ist.

Packungsbeilage: René Zeyer ist schon diverse Male in Sendungen von Schawinski aufgetreten.