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Willkür bei der Postfinance

Der gelbe Riese ist ausser Rand und Band.

Natürlich ist es ein Einzelfall. Natürlich ist der Schreibende persönlich betroffen. Aber wenn ein Einzelfall jedem passieren kann, wird er zur nötigen Mitteilung. Obwohl das Thema für einmal nicht direkt mit Medien zu tun hat.

Indirekt aber schon, denn selbst Riesen fürchten Reputationsschäden. Das Problem ist schnell erzählt. Am 5. August überwies eine Firma aus den USA einen Geldbetrag an die Postfinance, mit dem Auftrag, es dem Konto des ZACKBUM-Redaktors gutzuschreiben. Als am 11. August immer noch keine Gutschrift erfolgt war, begann eine kleine Odyssee.

Die grosse Postfinance bietet ihren immerhin 2,7 Millionen Kunden nur eine einzige Telefonnummer zur Kontaktaufnahme an. Deshalb verröchelt man dort gerne einmal in der Warteschlaufe und gibt auf. Ein Besuch in der Postfinance-Filiale in Zürich ergab, dass man dort auch nichts Genaues weiss, keine Überweisung da, nix. Der Kunde wurde darauf verwiesen, es doch telefonisch zu probieren. Und nein, hier habe man auch keine andere Nummer, hätte ein Postfinance-Schalterangestellter eine Frage, müsse er die gleiche Nummer wie der Kunde wählen.

Unfassbar, aber halt Postfinance. Der Kunde versuchte auf allen Kanälen, eine Auskunft zu erhalten, wo denn die Kohle abgeblieben sei. Vergeblich. Es wurde ihm einzig immer wieder empfohlen, doch beim Absender nachzufassen vielleicht klemme es ja dort. Der Absender hatte aber längst alle Beweise erbracht, dass das Geld bei der Postfinance liegen müsse. Dazu gibt es einen Tracking-Code UETR, der wie bei einem Paket ermöglicht, den genauen Standort einer Überweisung zu checken. Und der war bei der Postfinance.

Am 15. August dann die Wende. Nach zehn Tagen brandschwarzen Lügens teilte die Bank plötzlich mit: doch, es ist am 5. 8. eine entsprechende Überweisung bei uns eingegangen. Aber Compliance, die interne Kontrolle, habe da ein paar Fragen, weshalb ein Fragen-Katalog an die sendende US-Bank übermittelt worden sei. Man rechne morgen mit einer Antwort.

Darauf reichte es dem Kunden und er publizierte auf «Inside Paradeplatz» eine Beschreibung des Trauerspiels. Das brachte ihm dann einen Anruf einer Mitarbeiterin von Compliance ein; das erste aktive Lebenszeichen der staatsnahen Bank.

Sie habe den Artikel auf IP gelesen, gab die Dame bekannt, aber das Problem sei ein anderes. Also nochmal April, April, kein zu beantwortender Fragenkatalog. Nein, es handle sich um eine «Sanktionsproblematik». Wie das? Nun, das werde zurzeit von der zuständigen staatlichen Behörde abgeklärt, und das dauere halt ein Weilchen. Der Kunde solle daher von täglichen Anrufen Abstand nehmen. Das wäre allerdings die einzige Kontaktmöglichkeit, da sich die Dame weigerte, eine E-Mail-Adresse anzugeben («das machen wir nicht»). Typisches Verhalten in einer Dunkelkammer.

Die Dame wollte nicht von tagelangem Lügen sprechen, vielleicht sei es da zu einer «Fehlinformation» gekommen. Eher schmallippig wurde sie, als der Kunde sie fragte, worin genau denn diese «Sanktionsproblematik» bestünde. Denn die überweisende Firma, international tätig, seriös und völlig legal, steht auf keiner Sanktionsliste. Ebenso wenig der Empfänger. Das müsse halt noch genauer abgeklärt werden, sagte die Compliance-Frau.

Compliance steht eigentlich für die Einhaltung von Regeln. Hier herrscht aber regellose Willkür. Einem Algorithmus oder einem Mitarbeiter passt eine Überweisung nicht. Obwohl es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt, beschlagnahmt er sie einfach mal. Das wird aber dem Betroffenen nicht mitgeteilt, der wird Mal ums Mal auf die Piste geschickt, er solle doch in den USA nachforschen, hier sei nix angekommen.

Das war aber gelogen. Dann wurde das durch die nächste Unwahrheit abgelöst, man warte auf die Beantwortung eines Fragenkatalogs durch die überweisende US-Bank. Stimmte auch nicht, aber wozu auch dem Kunden die Wahrheit sagen.

Das ist ein Skandal. Eine selbstherrliche Kontrollstelle, haftungsfrei und verantwortungslos, erfindet eine «Sanktionsproblematik». Als ob es nicht glasklar und einfach wäre: entweder steht eine Firma oder eine Person auf einer Sanktionsliste, in der Schweiz auf der öffentlich einsehbaren schweizerischen – oder nicht. In diesem Fall gilt zweimal «oder nicht».

Mit ihrem Verhalten verstösst die systemrelevante Bank mit Millionen von Kunden gleich mehrfach gegen Regeln und Vorschriften. Sie hebelt mal kurz das Auftragsrecht aus. Denn sie hat den Auftrag bekommen, einen überwiesenen Geldbetrag einem ihrer Kunden gutzuschreiben. Tut sie aber nicht. Sie setzt sich über die Vertragsfreiheit hinweg. Jedem Postfinance-Kunden ist es freigestellt, mit jedem beliebigen legalen und unbescholtenen Unternehmen in Geschäftsbeziehungen zu treten. Das geht die Postfinance überhaupt nichts an.

Und schliesslich verstösst sie gegen Treu und Glauben. Starker Tobak im Finanzbereich. Die FINMA, die Bankenaufsicht, ist orientiert. Hier sollte es mindestens eine Rüge absetzen, wenn nicht die Gewähr, also die Lizenz zum Banking, einigen nassforschen Mitarbeitern der Postfinance entzogen werden müsste.

Statt den Kunden tagelang anzulügen, wäre es auch ein Gebot des Anstands gewesen, ihn sofort über diese angebliche «Sanktionsproblematik» zu informieren. Das hätte aber die Postfinance dazu gezwungen, eine Begründung zu geben, worin die denn bestünde. Und es hätte dem Kunden die Möglichkeit gegeben, sofort entsprechende Schritte einzuleiten.

Stattdessen wird hier selbstherrlich, haftungsfrei und unverantwortlich über das Geld anderer verfügt. Ob der Kunde auf diese Einnahme angewiesen ist? Ist doch sein Problem. Dass der Kunde keinerlei Möglichkeit hat, sich gegen diese Willkür zu wehren («wenden Sie sich doch an unser Beschwerde-Management, das hustet ihnen dann irgendwann irgendwas»), ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Es gibt genügend klare Regeln, Vorschriften, es gibt das Prinzip der Eigentumsgarantie, es muss gegenüber jeder Entscheidung die Möglichkeit einer sofortigen rechtlichen Überprüfung geben. Es kann nicht sein, dass selbstherrliche Mitarbeiter neue Kriterien wie «Sanktionsproblematik» erfinden. Wird das zugelassen, sind wir unterwegs in den Wilden Westen der Willkür und Verantwortungslosigkeit.

Mehr Wildwest im Rechtsstaat

Reich, Russe, Oligarch: her mit dem Geld.

Die Schweiz ist erfolgreich auf der Jagd nach hier verstauten Vermögen. Bereits 1100 Personen und 80 Institutionen sind ihr Geld losgeworden. Immerhin rund 9 Milliarden Franken.

In der ganzen EU sind 30 Milliarden Euro eingefroren worden. Warum, von wem? Nun, von allen, die auf sogenannten «Sanktionslisten» stehen. Wie kommt man da drauf? Wenn der Verdacht besteht, die Person habe aktiv etwas mit dem Krieg in der Ukraine zu schaffen, produziere für Russland Waffen oder stelle seine Jacht für kriegerische Handlungen zur Verfügung?

Ach was, ein Eintrag in der «Forbes»-Liste der reichsten Menschen der Welt oder der USA reicht bereits, wenn der Reiche einen russischen Nachnamen trägt. Also Geldwäscher, Mafiosi oder Blutdiamentenhändler Miller hat kein Problem deswegen. Aber ein Vekselberg, Abramowitsch hingegen schon.

Es handelt sich hier einwandfrei um eine perverse Umkehr eines Grundprinzips unseres Rechtsstaats. Niemals muss ein Beschuldigter seine Unschuld beweisen. Immer muss ihm über jeden vernünftigen Zweifel hinaus seine Schuld bewiesen werden. Gibt es daran den geringsten Zweifel, gilt «in dubio pro reo». Eigentlich unterscheidet schon dieses Prinzip geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben von Willkür, Unrecht und Wildwest: es gilt nicht die Schuld-, sondern die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen

Bei den sogenannten Oligarchen wird dieses Prinzip pervertiert und auf den Kopf gestellt. Sie stehen unter Generalverdacht und sind gezwungen, nachzuweisen, dass sie ihr Vermögen rechtmässig und ohne kriminelle Geschäfte zu betreiben, erworben haben.

Das gilt wohlgemerkt nur für russische Oligarchen. Saudische Kriminelle, Despoten aus der Dritten Welt, Mafiosi, Menschenhändler, der Abschaum der Menschheit profitiert davon, dass ihm individuell kriminelle Herkunft seiner Gelder nachgewiesen werden muss. Das mag für einige störend sein, ist aber gut und richtig so.

Nun weiss man, dass Reiche dazu neigen, ihre Vermögenswerte zu verstecken, den sogernannten «beneficial owner» hinter Tarnkonstruktionen zu verschleiern. Dazu dienen Konstrukte auf kleinen karibischen und pazifischen Inseln, die teilweise zum Rechtsraum von Grossbritannien, den USA oder Frankreich gehören. Was dort aber kein Problem ist. Ausser, man ist Russe.

In der Schweiz wird gerne das Anwaltsgeheimnis benützt. Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, was die entsprechene Verordnung des Bundesrats genau bedeutet: «Alle, die wissen oder vermuten, dass von Sanktionen Betroffene Vermögen in der Schweiz haben, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft «unverzüglich melden»

Was ist mit dem Anwaltsgeheimnis?

In der ersten Fassung der Verordnung galt das auch für Anwälte. Da gibt es aber das Anwaltsgesetz, das glasklar definiert, dass Anwälte «zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist», unterstünden.

Dritterseits gibt es das 2002 beschlossene Embargogesetz, das verlangt:

«Wer von den Massnahmen nach diesem Gesetz unmittelbar oder mittelbar betroffen ist, muss den vom Bundesrat bezeichneten Kontrollorganen die Auskünfte erteilen und die Unterlagen einreichen, die für eine umfassende Beurteilung oder Kontrolle erforderlich sind.»

In solchen Gemengelagen kann eine Fachauskunft helfen: «Ein vom Anwaltsverband bestelltes Gutachten des Freiburger Strafrechtsprofessors Marcel Niggli kommt zu dem Schluss, dass die Ukraine-Verordnung des Bundesrats das Anwaltsgeheimnis nicht übersteuern kann.»

Was also bedeuten würde, dass Anwälte nicht auskunftpflichtig sind, was bedeuten würde, dass Oligarchen sich hinter dem Anwaltsgeheimnis verstecken könnten. Was sowohl bei Volkes Stimme wie im Ausland Protest auslösen könnte. Also was tun? Da gelingt Schöchli eine fast genialische Formulierung:

«In der Praxis ist vorderhand anscheinend künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz angesagt: Die Rechtsfrage bleibt offen, aber der Bund dürfte kaum den Anwälten nachjagen.»

Künstlerische Unschärfe mit pragmatischer Toleranz. So kann man das Ende von klaren rechtsstaatlichen Verhältnissen auch bezeichnen. In den USA herrscht einerseits Wildwest in Rechtsfragen. Andererseits herrscht ein ungeheuerlicher Formalismus zum Schutz der Gesetze.

Die USA machen’s uns vor

Wir kennen das aus unzähligen US-Krimis: bei der Verhaftung müssen dem Verhafteten seine Rechte verlesen werden, Recht auf Anwalt, von jetzt an kann und wird alles, was er sagt, vor Gericht gegen ihn verwendet werden. Sollte das hingegen vergessen gehen oder nicht korrekt erfolgen, kann selbst ein Geständnis nicht gegen den Angeschuldigten verwendet werden.

Das kann durchaus dazu führen, dass ein geständiger Mörder freikommt. Was sehr stossend ist. Aber immer noch besser als eine Beschädigung des Rechtsstaats durch Rechtsbeugung.

Wenn ein Oligarch mit seinem kriminell erworbenen Vermögen, das er sogar in den Dienst der russischen Regierung stellt, davonkommt, ist das stossend. Aber immer noch besser, als dass eine Sippenhaft und eine Beweisumkehr für alle Oligarchen gilt.

Den Schaden, den ein Einzelner so anrichten kann, ist völlig vernachlässigbar im Verhältnis zu einer gravierenden Beschädigung des Rechtsstaats. Applaudiert von Medien und Politikern wird daran gerade mit Energie gearbeitet.

Kritische Stimmen, Protest? Wird als Gemopse von Putin-Verstehern abgekanzelt, die sich von der russischen Propaganda einlullen liessen.

 

 

 

 

Der grösste Schurke USA

Nehmt den reichen Russen ihre Jachten weg. Am lautesten schreit immer der grösste Schurke.

Die Schummeleien mit CumEx, eine Methode, sich einmal gezahlte Steuern zwei- oder mehrfach zurückzahlen zu lassen, richtete in Europa einen Schaden von geschätzten 60 Milliarden Franken an.

Über Jahre hinweg waren die Steuerämter, in erster Linie der deutsche Fiskus, nicht in der Lage eine offenkundige Gesetzeslücke zu stopfen – obwohl sie ständig darauf hingewiesen wurden. In der Schweiz wurde der Trick auch versucht – und scheiterte an eidgenössischen Steuerkommissären, die sich weder ins Boxhorn jagen, noch hinters Licht führen liessen.

Der Mastermind des Schwindels flüchtete in die Schweiz. Und sitzt in Auslieferungshaft Richtung Deutschland. Glaubte halt das Märchen der Alpenfestung, hätte sich besser in die USA abgesetzt.

Wenn man an westliche Rechtsstaaten glaubt

Über viele Jahre hinweg war das Geld von reichen Russen, aus unerfindlichen Gründen Oligarchen genannt, im ganzen Westen hochwillkommen. Die reichen Russen befeuerten den Bau von Superjachten, kauften teuerste Immobilien an bester Lage und verstauten ihr Geld auf westlichen Bankkonten.

Solche Geldflüsse sind naturgemäss sehr schwer aufzudecken, weil es durchaus im Interesse der Besitzer ist, zwar mit ihrem Reichtum anzugeben, aber nicht offenzulegen, wo sie ihn gebunkert haben. Deshalb gibt es nur Schätzungen. Eine aus dem Jahr 2017 geht davon aus, dass reiche Russen rund 800 Milliarden Dollar auf Banken in England, Zypern, der Schweiz und Offshore-Paradiesen gelagert haben.

Natürlich sind damit nur Gelder gemeint, die mehr oder minder direkt mit einem solchen reichen Russen in Verbindung gebracht werden können. Die meisten dieser Superreichen sind zwar stinkreich, aber leider auch furzdumm. Denn sie glaubten an Dinge wie Eigentumsgarantie, Rechtsstaatlichkeit und daran, dass man zwar in Russland einfach enteignet werden kann, aber doch nicht in zivilisierten, westlichen Staaten.

Am sichersten ist das Geld immer in den USA

Geschickter waren schon die, die ihr Geld im sichersten Ort auf Erden für alle Arten von dunklen Geldflüssen investierten. In den USA natürlich. Von Sunny Isles in Florida über Cleveland bis hin zu Hochhäusern in Manhattan ist das Geld der postsowjetischen Oligarchen in den letzten Jahrzehnten in die Grossstädte und das Kernland geflossen.

Das liegt daran, dass die Regierung nur sehr wenig tun kann, um herauszufinden, wem welche Immobilien in den USA gehören, die zu einem «Ziel der Wahl» für Geldwäscher auf der ganzen Welt geworden sind, sagt Louise Shelley, Direktorin für grenzüberschreitende Kriminalität und Korruption Center an der George Mason University, die als Sachverständige darüber auftrat, wie russisches Geld durch Immobilien gewaschen wird.

Auf mehr als 2,3 Milliarden Dollar wird das Geld geschätzt, dass in den letzten Jahren so gewaschen wurde.

«Es gibt dieses Missverständnis, dass Sie einfach rausgehen und diese Villen beschlagnahmen können, diese Yachten beschlagnahmen. Bei so vielen ist der Besitzer eine komplette Blackbox»,

sagt Casey Michel, der Autor von «American Kleptocracy: How the U.S. Created the World’s Greatest Money Laundering Scheme in History».

«Die USA haben den Oligarchen alle Werkzeuge der Anonymität zur Verfügung gestellt, die sie brauchten», sagt er, und es gebe keine unmittelbaren exekutiven Massnahmen, die Präsident Biden ergreifen kann, um das Problem zu beheben.

Übrigens, nebenbei, natürlich sollte auch Igor Kolomoisky auf der Liste sanktionierter Oligarchen stehen, der Förderer des ukrainischen Präsidenten und Kriegshelden Selinskyj.

Die Schweiz stellt sich selbst an den Pranger

Die ewigen Leak-Ausschlachter bei Tamedia überbieten sich gerade mal wieder in Selbstanklagen: «Die Schweiz, entblösst als Putins Geldträgerin», leitartikelt Oliver Zihlmann. Ohne sich der unfreiwilligen Komik bewusst zu sein, beginnt der Tamedia-Redaktor:

«Die USA haben zur wohl grössten Schatzsuche der Geschichte geblasen.»

Da ist was dran, denn mit rechtsstaatlicher Abklärung des korrekten Besitzes von Vermögen, Jachten oder Immobilien hat diese Schatzsuche wenig zu tun. Es geht darum, Symbole des Reichtums schlichtweg zu arretieren – auf nichts hin. Denn die gleichen Besitzer, denen heute ihre Bankkonten eingefroren werden, konnten sie jahrelang problemlos benutzen.

Was hat sich geändert? Präsident Putin hat die Ukraine überfallen, das hat sich geändert. Sonst eigentlich nichts, was die Besitzer dieser Vermögen betrifft. Aber Zihlmann geht noch einen Schritt weiter: «Doch jetzt jagen die mächtigsten Länder der Welt diesen Geldern nach, und sie werden immer wieder auf Schweizer Bankkonten stossen

Richtig, so wie sie auf Bankkonten überall auf der Welt stossen werden. Dass reiche Russen ihre Vermögenswerte nicht Banken in Angola, Cabo Verde oder Paraguay anvertrauten, sondern in erster Linie dem nach wie vor grössten Finanzplatz für Privatvermögen, nämlich der stabilen Schweiz, was Wunders.

Zihlmann sieht schwarz: «Wir riskieren, dass man uns als Geldträgerin und Gehilfen für ein Regime wahrnimmt, das für eine humanitäre Katastrophe historischer Dimensionen verantwortlich ist. Einmal mehr muss das ganze Land den Kopf hinhalten für die Skrupellosigkeit einiger Akteure auf dem Finanzplatz.»

Wenn Akteure auf dem Schweizer Finanzplatz gegen Schweizer Gesetze verstossen haben, gehören sie selbstverständlich bestraft. Aber so die «Schatzsuche» verlumpender Staaten bejubeln, das ist schon nassforsch.

Moderner Imperialismus geht mit dem Big Stick Dollar

Gerade die Schweiz musste schmerzlich erfahren, wie die USA rechtsimperialistisch die Gültigkeit ihrer Gesetze innerhalb der Schweizer Grenzen durchsetzten – im sogenannten Steuerstreit. Man kann es nicht oft genug wiederholen, vielleicht kapiert’s dann auch Zihlmann irgendwann:

Die meisten Schwarzgelder der Welt liegen in den USA. Die undurchsichtigsten Firmenkonstruktionen zwecks Verschleierung des wirklichen Besitzers sind in den USA möglich. Die grössten Geldwaschmaschinen für alles kriminelle Geld der Welt, aus Drogenhandel, Menschenhandel, Prostitution, Sklaverei und Ausbeutung von Kindern – stehen in den USA.

Im Vergleich dazu stehen die Schweizer Gnome inzwischen mit blütenweisser Weste da. Das Land, das den Kampf gegen Steuerhinterziehung auf alle Flaggen geschrieben hat, nimmt nicht am Automatischen Informationsaustausch über ausländische Kundenvermögen teil. Wenn ein Ami in der Schweiz Geld vor dem Fiskus verstecken will, dann hat er schlechte Karten. FATCA. Und sollte sein Finanzinstitut diese Meldung unterlassen und es kommt doch heraus, dann hat es drakonische Strafen zu befürchten.

Versteckt aber ein Schweizer sein Schwarzgeld in den USA, dann hat er schlichtweg nichts zu befürchten. Genauso wenig wie der Drogenbaron, der Blutdiamantenhändler, der Kinderausbeuter. Und da macht sich Zihlmann echt Sorgen, dass das Image der Schweiz leiden könnte? Nun, wenn solche nützliche Idioten für grosse Multiplikatoren schreiben, muss man sich darum tatsächlich Sorgen machen.

Weil die ihren Beitrag dazu leisten, dass der grösste Schurke beim Verstecken, Waschen, Investieren von schmutzigem Geld, mit dem Zeigefinger auf alle anderen zeigen darf. Ohne dass alle Zeigefinger auf ihn deuten, ohne dass die USA weltweit aufgefordert werden, zuerst mal den eigenen Saustall aufzuräumen.