Ex-Banker Thiam: eine Zierde seines Berufs
Er erfüllt alle Vorurteile vorbildlich.
Der gescheiterte Präsidentschaftskandidat in der Elfenbeinküste zahlt seiner Ex-Haushälterin den geschuldeten Lohn nicht. Und die UBS hilft dabei.
Es ist ein Mosaikstein im kläglichen Bild des Niedergangs der zweitgrössten Bank der Schweiz.
Der Versagerrat Urs Rohner, der mit prall gefüllten Taschen als VR-Präsident noch vor dem Untergang von Bord ging, hatte den Versicherungsexperten Tidjane Thiam am 1. Juli 2015 als Nachfolger des wilden Investmentbankers Brady Dougan (Schweizer Rekordhalter im Bonuskassieren) als CEO der Credit Suisse installiert.
Schon knapp fünf Jahre später musste Thiam zurücktreten. Nach einer Beschattungsaffäre, die aus einem Nachbarschaftsstreit mit seinem Konkurrenten Iqbal Kahn entstanden war. Obwohl auch der über keinerlei Bankerfahrung verfügte, wechselte Khan gelenkig zur UBS.
Dort ist er inzwischen alleiniger Chef der globalen Vermögensverwaltung.
Mit Thiam ging’s allerdings bergab. Wie sein Vorgänger Dougan hinterliess Thiam in seiner Amtszeit Milliardenverluste. Heute hat er, dank üppiger Honorierung, seinen Wohnsitz in Miami Beach und ist Vorsitzender der «Demokratischen Partei» der Elfenbeinküste. Wurde aber von der Präsidentschaftswahl wegen seiner doppelten Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.
Und dann gibt es einen hässlichen Streit mit seiner ehemaligen Haushälterin und Assistentin.
Die arbeitete seit 2015 für ihn und musste rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Am 9. Dezember 2018 kam es in Thiams Villa in Herrliberg zum Eklat. Sie wurde um 5 Uhr morgens aufgeboten, weil der Boiler nicht funktionierte, schreibt Arthur Rutishauser in der «SonntagsZeitung». Nachdem der herbeigerufene Handwerker sich verspätete, soll sie von Thiams Lebensgefährtin übel beschimpft worden sein, die kalt duschen musste.
Die Haushälterin erlitt einen Zusammenbruch und wurde am 12. Juni 2019 gekündigt. Sie wehrte sich dagegen, es entspann sich ein übler Rechtstreit.
Der endete mit einem rechtsgültigen Urteil: Thiam muss rund 235’000 Franken zahlen. Müsste, denn er tut es nicht.
Da die Haushälterin in einem Mail mit dem Gang an die Medien gedroht hatte, reichte Thiam eine Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung ein. Bereits die Staatsanwaltschaft stellte die Strafuntersuchung wegen Erpressung ein, vom Bezirksgericht Meilen wurde die Haushälterin freigesprochen.
Dagegen legte Thiam Berufung ein, die am Mittwoch vor dem Obergericht verhandelt wurde. Die Haushälterin wurde erneut freigesprochen und erhält eine Genugtuung von 2000 Franken. Das deckt bei Weitem nicht ihre bislang angefallenen Anwaltskosten in sechsstelliger Höhe.
Noch widerwärtiger ist, dass sich Thiam trotz rechtsgültigem Urteil einfach weigert, das der Haushälterin zustehende Geld auszuzahlen. Deren Anwalt ist es allerdings in einem Betreibungsverfahren gelungen, Vermögenswerte von Thiam in der Schweiz beschlagnahmen zu lassen.
Eine besondere Rolle spielt dabei unsere letzte existierende Grossbank UBS.
Rutishauser: «Die UBS behauptete gegenüber dem Betreibungsamt, Thiam habe kein Geld mehr bei ihr. Nach neun Monaten schrieb sie schliesslich, dass es zu einem Fehler gekommen sei – und Thiam habe doch 50’000 Franken auf einem ehemaligen CS-Konto liegen. Warum sie dies zuerst bestritt, wollte die UBS nicht sagen.»
Angesichts des Untergangs der CS, die durch jahrelanges Missmanagement in den Ruin getrieben wurde und Milliardenverluste einfuhr, mögen das Peanuts sein, wie der Banker gerne sagt.
Aber hier kommt alles zusammen, was das moderne Banking und seine geldgierigen Banker so verächtlich macht. Die pure Arroganz der Macht gegenüber einer ausgebeuteten Mitarbeiterin.
In der Hoffnung, dass der, trotz einer gerichtlich gestützten Forderung, doch mal das Geld und der Schnauf ausgeht. Sich um ein Gerichtsurteil foutieren. Eine aussichtslose Gegenklage im Bereich Strafrecht erheben, wo der Erstatter der Strafanzeige die weitere Arbeit kostengünstig der Staatsanwaltschaft überlassen kann.
So einer war mal CEO der zweitgrössten Bank der Schweiz. Weitere Qualifikationen verbietet das Straf- und Zivilrecht.
Und dann noch die UBS, die neun Monate braucht, um ein Konto Thiams in ihren Büchern zu entdecken.
Das alles schafft viel Vertrauen, dass die UBS-Führer alles im Griff haben und sich der Schweizer Steuerzahler keine Sorgen zu machen braucht, dass er der Monsterbank in Zukunft nochmal unter die Arme greifen müsste.













