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Das Kreuz mit Raubkunst

Wem gehören Benin-Kunstwerke und wo sind sie besser aufgehoben?

Für Flachdenker ist die Lage klar: Bührle-Sammlung – Raubkunst, muss restituiert werden. Afrikanische Kunstwerke in europäischen Museen? Raubkunst, muss zurückgegeben werden.

Die Wirklichkeit ist wie immer viel komplexer. Besonders komplex ist es bei den Beute-Bronzen von Benin. Hier hat die NZZ schon vor fast drei Jahren verdienstvoll eine Begriffsklärung durchgeführt.

Aber natürlich geht die Debatte weiter und weiter:

In Zürich stehen 30 Benin-Bronzen, verteilt auf das Völkerkundemuseum und das Museum Rietberg. Wie sie nach Europa kamen, ist unbestritten: die Briten erbeuteten diese Kunstwerke bei einem Angriff auf den Palast des damaligen Herrschers Oba des damaligen Königreichs Benin, das heute Teil von Nigeria ist.

Also eindeutig Raubkunst. Nigeria fordert nun von den beiden Museen, dass sie diese Kunstwerke zurückgeben sollen. Wozu die auch durchaus bereit sind. Nun wird es aber kompliziert.

Denn zunächst müsste ja abgeklärt werden, an wen genau die Kunstwerke übergeben werden sollten. Da hat Deutschland bereits üble Erfahrungen gemacht. Mit grossem Trara und Anwesenheit der deutschen Staatssekretärin für Kultur wurden 20 wertvolle Benin-Bronzen Ende letztes Jahr der nigerianischen Regierung übergeben. Wunderbar, ein koloniales Unrecht wurde endlich gesühnt.

Dann allerdings verkündete der nigerianische Staatspräsident, dass ja der eigentliche Eigentümer der aktuelle König Oba sei. Und dessen Gunst braucht er bei Wahlen. Also wanderten die Bronzen nicht wie vorgesehen in ein staatliches Museum, sondern in die Privatschatulle des Häuptlings. Der murmelte etwas davon, dass er sie möglicherweise mal in seinem Palast ausstellen wolle. Allerdings sind einige Exemplare bereits auf Versteigerungsplattformen aufgetaucht, was Zweifel an dieser Willensbekundung aufkommen lassen.

Aber das ist noch nicht alles. Wie schon vor drei Jahren erwähnt die NZZ, dass es auch noch von anderer Seite Kritik an eine mögliche Rückgabe an Nigeria gibt. Obwohl sich woke Wissenschaftler wie Jürgen Zimmerer in die Brust werfen, das woke Fernsehen SRF vermeldet: «Der Historiker kann der aktuellen Empörung um die Rückgabe an den Oba nichts abgewinnen. «Diese Aufregung dient dazu, die Restitution von kolonialem Raubgut zu unterminieren, zu attackieren und quasi in Misskredit zu bringen.»»

In der NZZ bringt Andrea Marti allerdings noch eine andere Quelle von Empörung ins Spiel, die Zimmerer nicht so leicht abqualifizieren könnte. Eine Anwältin aus New York, selber Nachfahre von Sklaven, hat sich beim Museum Rietberg gemeldet:

«Diese Bronzen sind aus Blutmetall. Ihr unterstützt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.»

Aus der Sicht von Deadria Farmer-Paellmann «sind die Obas nicht Opfer, sondern Täter. Denn die Herrscher des Königreichs Benin verdienten ihr Vermögen, indem sie Europäern Sklaven verkauften, die dann in die Karibik und in die USA verschleppt wurden. Eine Frau kostete 50 Messingringe. Ein Mann 57. Aus diesen Messingringen wurden dann Bronzen gegossen.»

Wenn schon, hätten also die Nachfahren dieser Sklaven Anrecht auf die Bronzen. Entscheiden tut der Stadtrat und die Universität Zürich; «stimmen beide einer Rückgabe zu, würden die Eigentumsrechte der Benin-Bronzen an Nigeria übertragen», schreibt die NZZ. Was das bedeutet? «Möglich ist, dass die Benin-Bronzen zurückgeschickt werden, dass sie als Dauerleihgaben oder in gemeinsamen Ausstellungen Nigerias und der Zürcher Museen zu sehen sein werden.»

Oder auch in den Privatbesitz des amtierenden Obas übergehen, dessen Vorfahren diese Kunstwerke mit dem Gewinn aus dem Verkauf ihrer Landsleute als Sklaven herstellten.

Farmer-Paellmann hingegen möchte, schreibt sie der NZZ, dass «Nachfahren wie sie zusammen mit westlichen Institutionen zu Besitzerinnen der Objekte werden. Im Brief ans Rietberg schreibt sie: «Keep these relics at your museum.»»

Was wohl die vernünftigste Lösung wäre, wenn man nicht besoffen vor Korrektheit und schwer gebeugt durch die Bürde der kolonialen Vergangenheit der Schweiz, die bekanntlich ein Hauptumschlagplatz im internationalen Sklavenhandel war, dafür plädierte, die Kunstwerke dem Nachfahren von Sklavenhändlern auszuhändigen.

Warum sollte er?

Hund beisst Mann – oder Mann beisst Hund.

Auch so eine alte Journalistenregeln, die nicht mehr befolgt wird. Natürlich will Urs Rohner kein Geld zurückzahlen. Warum sollte er auch? Dass er das nicht tut, ist eine sogenannte No-News.

Ungefähr so beeindruckend wie: Heute kam es wieder nicht zu einem Banküberfall. Der Schneefall verursachte keine Massenkarambolage. Die «Republik» ist nicht gerade pleite gegangen.

Wieso titelt dann der «Blick»: «Urs Rohner (63) will kein Geld zurückzahlen!» Wäre er denn dazu verpflichtet? Hat ihn jemand dazu aufgefordert? Gäbe es irgend eine gesetzliche Handhabe, dass er das tun sollte/müsste? Und selbst wenn, was würden seine läppischen 55 Millionen am Schicksal der CS ändern?

Selbst die 32 Milliarden Boni, die in den letzten Jahren seit der Finanzkrise eins ausbezahlt wurden, um einen kumulierten Verlust von 3,2 Milliarden herzustellen, selbst eine Rückzahlung dieses Betrags würde die CS nicht mehr retten. Wenn jeden Tag 10 Milliarden Franken herausmarschieren, dann ist jede Bank zum Untergang verurteilt. Vor allem, wenn sie diesen Exodus nicht stoppen kann.

Nun hätte die CS schon ein paar Voraussetzungen gehabt, um am Leben zu bleiben. Sie wurde 167 Jahre alt, ein Schweizer Wahrzeichen, vom Überindustriellen Alfred Escher gegründet, zutiefst verwoben mit dem Wirtschaftsstandort Zürich, der Schweiz. In ihr haben Generationen von Bankern gedient. Zu Zeiten, als es noch den Begriff Schalterbeamter gab.

Ein Ausdruck der Wertschätzung, denn der war gar kein Beamter. Aber was der tat oder sagte, das war amtlich. Eine unerschütterliche Wahrheit. Er nahm sich Zeit, führte auch ältere Menschen vor dem Schalter geduldig durch alle Schritte einer Überweisung, eines Geldwechsels.

Er wusste um Anlagekriterien wie «wer gut schlafen will, kauft Obligationen. Wer gut essen will, Aktien.» Wurde er nach einem ganz scharfen kurzfristigen Anlagevehikel gefragt, empfahl er Termingeld und machte dazu ein wissendes Gesicht.

Ging es um höhere Summen, eine neue Hypothek, einen Betriebskredit, dann bat er ins Besprechungszimmer. Das war eher karg möbliert, zweckmässig halt, und nur bei wirklich grossen Summen hatte der Schalterbeamte Prokura für das Bestellen eines Kundenkaffees, gegen Weihnachten dann auch mit einem Wernli-Keks auf der Untertasse.

Brachte jemand 100’000 Franken Vermögen auf die Waage, sprach der Schalterbeamte von einer komfortablen Kapitalausstattung, und Kunde wie Banker nickten sich anerkennend zu. Und niemals nicht fragte der Schalterbeamte nach der Herkunft oder dem steuerlichen Zustand der ihm anvertrauten Gelder.

Wozu der nostalgische Rückblick? Weil diese Zeiten gar noch nicht so vergangen sind. Weil Juristen wie Rohner nicht mal einen Posten als Portier bekommen hätten. Weil damals Banking etwas spröde, langweilig, stockseriös und wertschöpfend für alle war.

Und noch aus einem anderen Grund. Wenn der Staat wirklich die Spielregeln bestimmen würde, und die Politik, welche Spielregeln der Staat aufstellt, dann wär Rohner gar nicht in die Verlegenheit gekommen, seine 54 Millionen nicht zurückzugeben. Denn er hätte sie gar nicht verdient …