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Wie bestellt

Die UBS hat ein Milliardenproblem. Die NZZ will helfen.

Ganze 17 Milliarden Dollar stehen im Feuer. Denn die UBS konnte die Credit Suisse nur deswegen zum Schnäppchenpreis übernehmen, weil der willfährige Bundesrat mit heisser Nadel und per Notrecht die AT1-Bonds der untergehenden Bank auf null abschreiben liess.

Nicht nur mit ihrem fatalen Satz «this is not a bail-out», was aber eine der Voraussetzungen für den Totalverlust dieser Zwangswandel-Anleihen gewesen wäre, schuf der Bundesrat mit seiner kompetenten diplomierten Dolmetscherin Karin Keller-Sutter ein scheunengrosses Einfallstor für Milliardenklagen sich geprellt fühlender Anleger.

Darunter nicht nur kleine Würstchen wie CS-Angestellte, die solche Bonds als Bonus, als faules Ei ins Körbchen gelegt kriegten und nun laut «Inside Paradeplatz» auf jegliche Forderungen gegenüber der UBS verzichten sollen. Sondern auch multimilliardenschwere institutionelle Anleger, die überall klagen, wo sie einen Rechtsstand haben. Also vornehmlich den USA und in Grossbritannien.

Aber auch in der Schweiz. Nach längerem Brüten kam das Bundesverwaltungsgericht Anfang Oktober 2025 zu einem vernichtenden Urteil. Der Abschreiber sei sowohl vertrags- wie auch rechtswidrig. Das führte bei der UBS zu Schnappatmung, denn die Gefahr besteht, dass diese 17 Milliarden wieder in die Bücher wandern – als Schulden.

Während es im Ausland eher trübe aussieht (die USA lieben bekanntlich Schweizer Banken), bleibt hierzulande nur der Gang vors Bundesgericht. Das nun eher selten Urteile der Kollegen vom Bundesverwaltungsgericht aufhebt. Da braucht die UBS alle Hilfe, die sie kriegen kann.

Zum Beispiel in Gestalt von Luis Agustin Maiorini. Der juristische Jungspund schreibt noch an seiner Dissertation und ist «Mitarbeiter am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg». Und neuerdings Gastautor bei der NZZ. Dort vertritt er die klare Meinung: «Dieses Urteil zur Credit Suisse überzeugt nicht». Sagen wir mal: ihn nicht …

Es ist seine erste Wortmeldung im Blatt für die gehobenen Stände und dem Hort der reinen Wirtschaftswissenschaft. Meinungsstark  und eher kenntnisschwach urteilt Maiorini: «Das Urteil ist nämlich in wichtigen Teilen eine hinreichende Begründung schuldig geblieben, und damit bleibt der Ausgang des bundesgerichtlichen Verfahrens keiner realistischen Prognose zugänglich.»

Dann schiesst er sich selber ins Knie, indem er die sorgfältige Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zitiert:

«So überprüft das Bundesverwaltungsgericht im zweiten Teil des Urteils die Verfassungsmässigkeit der zugrunde liegenden Norm und verneint diese: Die Norm sei viel zu unbestimmt und genüge den Anforderungen des Legalitätsprinzips nicht. Betrachtet man den Wortlaut der Bestimmung in der Notverordnung isoliert, ist man geneigt, dem Bundesverwaltungsgericht zuzustimmen

Diese Neigung verkehrt sich dann allerdings in ihr Gegenteil. Denn nun  wird’s so sophistisch, dass jeder mittelalterliche Scholastiker seine helle Freude an diesen Pirouetten hätte. Denn: «Eine Norm ist bekanntlich nicht nur nach dem Wortlaut auszulegen. Die Entstehungsgeschichte, die Systematik und der Sinn und Zweck der Norm sind gleichwertig mit einzubeziehen.»

Wieso denn das? «Hier zeigt sich die Schwäche der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts: Eine Norm, die am selben Tag publiziert wird wie ihr Inkrafttreten und deren Gehalt öffentlich und weit über die Landesgrenzen hinaus medial erläutert wurde, darf nicht nur strikt nach dem Wortlaut ausgelegt werden.»

Im Gegenteil. Eine Norm, die per Notrecht nachgeschoben wird, um die wacklige Anordnung an die Finma zu unterfüttern, diese Milliarden auf null abschreiben zu lassen, ist schlichtweg fragwürdig. Wo kämen wir hin, wenn Erlasse nicht strikt nach ihrem Wortlaut ausgelegt würden? Und was für eine Rolle soll dabei die mediale Erläuterung spielen?

Eine neue Norm hiesse zum Beispiel: Es ist ab jetzt verboten, auf den Boden zu spucken. Da könnte man dann auslegen: nun ja, wenn aber einfach etwas aus dem Mund tropft, dann ist es davon nicht betroffen. Damit würde Gesetzgebung zum Jekami.

Bekanntlich wurde vom Bundesrat auch die mit grossem Getöse in Kraft gesetzte TBTF-Regelung gekübelt. Also die «too big to fail»-Bestimmungen nach der Finanzkrise eins, die eine Wiederholung von Staatsrettungen wie bei der UBS verhindern sollten. Schlussfolgerung Maiorini: «Im Urteil werden also spannende Fragestellungen aufgeworfen, aber nicht beantwortet oder nur unvollständig analysiert

Interessanter als dieser Husarenritt durch das Recht ist die Frage, wieso die NZZ auf die Idee kommt, eine solche furiose Kritik am Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu publizieren. Eine einzelne Kritik? «Professoren sezieren das Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zum Milliardenabschreiber … gibt dem Bundesverwaltungsgericht schlechte Noten», zitiert die alte Tante am 24. Januar eine Urteilsbesprechung. «Das Urteil zu den AT1-Anleihen verunsichert die Anleger», unkte die NZZ Ende Oktober 2025. «Das jüngste Urteil zum Fall CS schränkt den Spielraum des Bundesrats ein», monierte das Blatt nach der Urteilsveröffentlichung. Oder: «Das AT1-Gerichtsurteil zur Credit Suisse wirft viele Fragen auf».

Kritik am Vorgehen des offensichtlich überforderten Bundesrats, Kritik an der ruppigen Art des UBS-VR-Präsidenten Colm Kelleher, der zuerst eine schlappe Milliarde für die CS bot und klarstellte, dass er ohne den Milliardenabschreiber die absaufende Bank nicht übernehmen werde?

Aber nein. Ob die jüngsten, schmerzlichen Abgänge im Wirtschaftsressort der NZZ etwas damit zu tun haben, dass offensichtlich bezüglich der letzten Grossbank der Schweiz der Schongang mit Weichspüler eingelegt wird? Man wird ja wohl fragen dürfen.

Der 16-Milliarden-Schwindel

CS, Bundesrat und Finma wussten, was sie am 19. März taten, als sie die AT-1-Wandler ausradierten. Doch gesagt haben sie’s nicht.

Doppelleser von ZACKBUM und «Inside Paradeplatz» mögen sich fragen: warum hier nochmal? Ganz einfach. Weil zu diesem Thema ansonsten in den Medien das Schweigen der Lämmer herrscht. Weil es von Anfang an ignoriert wurde. Weil die «Financial Times» vorführte, dass sie besser informiert ist und besser einen Skandal entdecken kann als die versammelte, vergammelte Wirtschaftspresse der Schweiz. Weil es also ein Medienskandal ist.

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Wir brauchten … ähm … also das AT-1 … ähm … das gesamte Paket … ähm … muss die Absicht haben … ähm … das Finanzsystem zu stabilisieren und die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten …“.

Das stammelte die Finma-Präsidentin Marlene Amstad an der ominösen Pressekonferenz vom 19. März 2023.

Damals wurde bekanntgegeben, dass der Bundesrat per Notverordnung die Credit Suisse zum Schnäppchenpreis von 3 Milliarden Franken an die UBS verscherbelt hatte.

Als hübschen Bonus legte die Landesregierung noch 16 Milliarden Franken obendrauf. Dabei handelte es sich um sogenannte AT-1-Bonds, Zwangs-Wandelanleihen.

Das ist ein von den Regulatoren erfundenes Gebastel. Obligationen, die unter bestimmten Bedingungen in Aktien gewandelt werden und so das Eigenkapital einer Bank stützen.

Oder aber, unter genau definierten Umständen, von der Bankenaufsicht auf null abgeschrieben werden können.

Genau diese Tatsache wollten weder Bundesrat noch Bankenaufsicht Finma allzu deutlich bekanntgeben. Das hat seine schmutzige Vorgeschichte.

Schon vor diesem 19. März war klar, dass sich die CS in gröberen Schwierigkeiten befand.

Allerdings hatte der damalige CEO Ulrich Körner noch am 14. März bekannt gegeben, dass die CS einen erfreulichen Zuwachs an Kundengeldern verzeichnen konnte und dass sich die Liquidität der Bank seit Ende 2022 verbessert habe.

Am gleichen Tag stellte die CS eine Präsentation für Investoren über festverzinsliche Wertpapiere vor.

Auf Seite 11 dieser Präsentation stellte die Bank in einem “Verlustabsorptionswasserfall” dar, in welcher Reihenfolge in einem Notfall (Bail-in) das Kapital herangezogen würde.

Zunächst das Eigenkapital, erst dann die AT-1-Bonds. Erst im fast unleserlichen Kleingedruckten wies die CS darauf hin, “sofern nicht umgewandelt/abgeschrieben, vor der vertragsgemässen Umstrukturierung“.

Allerdings: Wenige Tage nach der Pressekonferenz vom 19. März verschwand diese Präsentation von der Webseite der CS.

Blöd nur: In einer Präsentation von 2016, die immer noch aufzufinden ist, existiert der gleiche Wasserfall – allerdings ohne das Kleingedruckte.

Noch am 15. März hatten die Finma und die Schweizerische Nationalbank (SNB) gemeinsam bekanntgegeben:

Die Finma bestätigt, dass die Credit Suisse die höheren Kapital- und Liquiditätsanforderungen von systemrelevanten Banken erfüllt. Darüber hinaus wird die SNB der weltweit tätigen Bank bei Bedarf Liquidität zur Verfügung stellen.

Solche beruhigenden Geräusche waren nötig, um einen Bank Run zu verhindern. Das Problem dabei:

Wenn die CS all diese Kriterien erfüllt, gibt es laut den verbindlichen Ausgabeprospekten dieser AT-1-Bonds keinen Grund und keine Rechtfertigung, wieso die Bankenaufsicht diese Zwangsanleihen mit einem Federstrich von 16 Milliarden auf null vernichten könnte.

Auf einer der Folien steht zwar als Fussnote 4: „… FINMA determines that cancellation of the instrument and other similar contingent capital instruments is necessary, or that the Group requires public sector capital support, in either case to prevent it from becoming insolvent or otherwise failing (‚Customary Non-Viability Scenarios) …“.

Doch dass die Aufsicht ohne Kriterium, quasi nach eigenem Gusto, die Bonds ausradieren könnte, dürfte damit wohl kaum gemeint gewesen sein.

Wenige Tage nach dem High-noon, am 25. März, wiederholte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in einem Interview:

Die CS hat die regulatorischen Kapital- und Liquiditätsanforderungen immer erfüllt.“

Von ihr stammt auch der fatale Satz: “This is not a bail-out”, das ist keine Notrettung.

Das wären aber die einzigen Voraussetzungen für die Streichung der 16 Milliarden gewesen.

Aber das war nicht die ganze Wahrheit. Am 16. März hatte die CS bekannt gegeben, dass die Bank von der SNB 50 Milliarden Franken Liquiditätshilfe im Rahmen der “Emergency Liquidity Assistance” (ELA) bekommen habe.

In Wirklichkeit hatte sie so nur 39 Milliarden erhalten; für die übrigen 11 konnte sie schon damals nicht genügend Sicherheiten hinterlegen, sie musste dafür einen höher verzinsten Kredit aufnehmen.

Gleichzeitig wollte die CS einen Teil dieses Kredits dafür verwenden, AT-1 Bonds zurückzukaufen. Was ihr die Finma untersagte. Womit das doppelte Problem sichtbar wird:

Erfüllte die CS alle Liquiditäts- und Kapitalbestimmungen, war ein Abschreiber der 16 Milliarden nicht möglich.

Erfüllte sie sie nicht – und wäre das bekannt geworden –, hätte es möglicherweise einen Bank Run gegeben.

Wie auch immer: In beiden Fällen spielten Bundesrat und Finma mit gezinkten Karten.

Dann überstürzten sich die Ereignisse. Als erstes Kaufangebot der UBS ging eine läppische Milliarde Franken um (was 25 Rappen pro CS-Aktie bedeutet hätte), wie «Bilanz»-Chef Dirk Schütz in seinem Buch ausführt.

Gleichzeitig lag ein Angebot der Saudi National Bank, die ihr eigenes Investment retten wollte, von 5 Milliarden auf dem Tisch.

Bei dieser Offerte wären die Besitzer von AT-1 Bonds nicht zur Kasse gebeten worden. Der Bundesrat lehnte ab.

Nun musste am 19. März während der Pressekonferenz das Kunststück aufgeführt werden, den Ramschverkauf an die UBS zum Spottpreis von 3 Milliarden als einzig mögliche Lösung zu präsentieren – und das Sondergeschenk von 16 Milliarden möglichst nicht zu erwähnen.

Das übernahm in erster Linie Finma-Präsidentin Amstad. Sie sagte vieldeutig:

Die heute präsentierte Lösung, die Übernahme der CS durch die UBS … sowie von der Finma angeordneten Wandlung von entsprechenden AT-1 Kapitalinstrumenten in Eigenkapital bringt Stabilität für Kundinnen und Kunden der Bank, für den Finanzplatz und für die Finanzmärkte allgemein.

Wohlgemerkt: Von “Wandlung” konnte keine Rede sein.

Ein Journalist stellte in der anschliessenden Fragerunde fest, dass so doch die Aktionäre und die Halter von Pflichtwandelanleihen “ungeschoren davon” kämen, also in erster Linie die saudischen Investoren.

Er hatte offensichtlich die Aussage von Amstad falsch verstanden. Daraufhin doppelte Amstad mit einer völlig unverständlichen Antwort nach:

Also dazu muss ich festhalten … dass wir den AT-1 ist ein Teil der ‚too big to fail Regulierung‘ … der so vorgesehen ist, dass man die entsprechenden Bonds – die von Investoren, nicht von kleinen Investoren, sondern von [unverstehbar] den und grossen Investoren gehalten werden – dass die eben dann in equity gewandelt werden und dieses Teil der ‚too big to fail Regulierung’ der ist jetzt hier eben auch ausgelöst worden von daher hat man eben auch eine Beteiligung der von Ihnen erwähnten Investoren.

Die Aussage, dass es nur um Bonds von Grossinvestoren gehe, ist nachweislich falsch. Diese AT-1 Bonds wurden in Stückelungen von lediglich 5’000 Franken auch an Kleinanleger verkauft.

Und diese Schuldpapiere wurde eben nicht in Eigenkapital verwandelt, sondern vernichtet.

Bundesrätin Keller-Sutter wurde wohl bewusst, dass die Finma-Präsidentin falsch und unverständlich geantwortet hatte; sie ergänzte nicht minder kryptisch:

… das ist natürlich eine schmerzhafte Lösung für diejenigen, die solche Beteiligung halten, aber es ist eine ordnungspolitisch korrekte Lösung.

Aber schon am Ende der Pressekonferenz zirkulierte das offizielle Statement der Finma online, das eiskalt festhielt:

Die ausserordentliche staatliche Unterstützung löst eine vollständige Abschreibung des Nennwerts aller AT-1-Anleihen der Credit Suisse im Umfang von rund sechzehn Milliarden Franken und damit eine Steigerung des Kernkapitals aus.

Bereits zuvor hatte der Reuters-Korrespondent die entscheidende Frage gestellt:

Wie ist es möglich, dass die CS-Aktionäre etwas bekommen, die Besitzer von Obligationen aber leer ausgehen?“

Darauf antwortet Amstad mit dem eingangs zitierten Gestammel.

Kein Wort über die klaren Bestimmungen in den Ausgabeprospekten für diese AT-1 Zwangswandelanleihen, nach denen dieser Abschreiber nicht möglich wäre.

Kein Wort über die nachträglichen Änderungen in der Notverordnung, mit denen das rückwirkend (!) erlaubt werden sollte.

Kein Wort darüber, dass die Obligationsbesitzer geschädigt werden, um die Aktionäre zu retten.

Kein Wort darüber, wieso die Offerte der Saudis abgelehnt worden war. Kein Wort über die mysteriöse CS-Präsentation, obwohl die Finma immer behauptete, dass sie alle Vorgänge in der CS von ganz nah beobachte.

Kein Wort darüber, dass CS-CEO Körner noch am 14. März unwahre Angaben machte, ohne dass die Finma eingegriffen hätte.

Als sie jedoch zugeben mussten, dass sie Tipp-Ex genutzt hatten, um über 16 Milliarden an AT-1-Anleihen auszulöschen, was auch zum Verlust von Ersparnissen von Tausenden von Kleinsparern führte, weigerten sich Regierung und Bankenaufsicht, dafür Verantwortung zu übernehmen.

So vieles blieb unausgesprochen; Amateure im Chaos. Gott behüte.” So endet Dario Item seine Darstellung dieses Desasters auf antigua.news.

Seine Recherchen liegen – mit freundlicher Erlaubnis – diesem Artikel zugrunde.

Erschütternd

Messfühler Kommentare: unfähiges Personal …

«Gemäss Leuten, die die Anleihenbedingungen gelesen haben, wird ein Ausfall der Bonds ausgelöst, wenn der Staat zur Rettung der Bank einspringen muss. Somit alles in Butter.»

Das ist einer von vielen Kommentaren unter einem Artikel auf «Inside Paradeplatz». Thema ist die skandalöse Abschreibung von Zwangswandelanleihen im Buchwert von 16 Milliarden Franken auf null. Getan hat das die Bankenaufsicht FINMA, die sich wiederum auf das vom Bundesrat angewendete Notrecht abstützte.

Das Ganze ist finanztechnisch nicht ganz einfach zu verstehen, angefangen damit, was solche Bonds eigentlich sind, und vor allem, unter welchen Umständen sie ihren Wert verlieren. Der Artikel selbst, das sagt ZACKBUM in aller Objektivität, ist hervorragend geschrieben und durchdacht.

Interessant sind allerdings auch die Kommentare. Denn es ist bekannt, dass sich auf IP vor allem Schweizer Banker tummeln, die geschützt durch Anonymität unverblümt ihre Meinung sagen. Neben den üblichen frustrierten Kläffern («Du bisch eifach ganz en dumme Plauderi Zeyer») gibt es allerdings eine erschreckende Anzahl von Kommentatoren, die schwere Kenntnislücken vorführen.

Das fängt auch hier mit Gekeife an «Den Coco Gag bringt er gefühlt zum 10. Mal und er ist noch genauso falsch wie bei der ersten Erwähnung», geht aber mit ernsthaften Behauptungen weiter: «Es sind Pflichtwandelanleihen und die würden unter den gegebenen Umständen sowieso in Aktienkapital gewandelt und hätten im Fall CS (ohne Intervention) praktisch auf Null abgeschrieben werden müssen.» 

Ein anderer Banker behauptet: «Es wäre hilfreich, wenn der Autor wenigstens kurz einen Blick in den Prospekt der AT1 geworfen hätte, dann wüsste er nämlich, welchen Unsinn er hier zusammengeschrieben hat.»

Oder: «Wer diese Papiere erworben hat wusste oder hätte wissen sollen, dass es sich um scharfgestellte Handgranaten handelte, wieso sonst dieser Zins. Im Prospekt stehen seitenweise Trigger-Events.»

Und so weiter. Erschütternd ist: kein Einziger dieser Tiefflieger hat offensichtlich den Prospekt gelesen, geschweige denn verstanden. Sonst wüssten nämlich alle: höchstwahrscheinlich war keine der dort genannten Bedingungen erfüllt, um die Anleihen auf null abschreiben zu können. Zumindest gäbe es keine internationale Klagewelle, wenn alles so eindeutig wäre. Allerdings ist der Prospekt im üblichen internationalen Banglish abgefasst, bei dem die meisten Schweizer Bänker schon mal abschnallen.

Sie kapieren höchstens noch, dass das Kriterium des Unterschreitens einer gewissen Schwelle des Eigenkapitals nicht erfüllt wurde. Die übrigen wohl auch nicht, wenn man hier kurz einen Auszug zitieren darf:

«A “Viability Event” will occur if prior to a Statutory Loss Absorption Date (if any) either:
(a) the Regulator has notified CSG that it has determined that a write-down of the Notes, together with the conversion or write-down/off of holders’ claims in respect of any and all other Going Concern Capital
Instruments, Tier 1 Instruments and Tier 2 Instruments that, pursuant to their terms or by operation of law, are capable of being converted into equity or written down/off at that time is, because customary measures to improve CSG’s capital adequacy are at the time inadequate or unfeasible, an essential requirement to prevent CSG from becoming insolvent, bankrupt or unable to pay a material part of its debts as they fall due, or from ceasing to carry on its business; or …»

Alles klar, alles verstanden? Der Laienleser muss das nicht verstehen, ein Schweizer Bänker müsste es kapieren.

Es wird so viel über die Unfähigkeit in den Chefetagen der Banken geschimpft. Dagegen werden immer die hart arbeitenden einfachen Mitarbeiter im Maschinenraum gestellt, die aufrecht, kompetent und tapfer ihren Dienst verrichten.

Was sich hier aber zeigt (man kann diese Kommentare durchaus als repräsentativ bezeichnen): ein bedeutender Prozentsatz dieser kleinen Bänker hat eine starke Meinung, aber nicht einmal eine schwache Ahnung, worüber er schreibt. Auch das ist ein Grund dafür, dass der Finanzplatz Schweiz in einem so desolaten Zustand ist.

Man stelle sich nur vor, dass Schweizer Käse oder Schokolade auch von solchen Pfeifen hergestellt würde. Dann wäre es schnell mit deren Image und Reputation vorbei.