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Dem Tagi kommt’s

Sex sells, sell Sex. Das Niveau einer Qualitätszeitung.

Das Thema Sex wurde schon mehrfach abgehandelt. Zum einen redaktionellIch bin 42 und hatte noch nie einen Orgasmus»), aber auch mit aufgeilender Werbung. Die Pimmel-Postille gab schon mehrfach gute Ratschläge für einen männlichen Ständer. In nur fünf Minuten. Wieder und wieder.

Nach der bezahlten Bekümmerung um lendenlahme Männer das Thema GeldEin Anbieter garantiert jetzt sogar einen günstigeren Kreditzins – oder zahlt 150 Franken!»).

Nun aber wieder zurück zum Sex. Diesmal lässt Tamedia frustrierten Frauen helfen. Von keinem Orgasmus zum einfachen und dann gleich zum doppelten. Wenn das keine Lebenshilfe ist.

Dabei braucht es nicht mal unbedingt einen stehkräftigen Macker. Wenn dieser Text keine feuchten Höschen verursacht:

«Der Next Duo bietet Ihnen «Double the Pleasure»: Er kombiniert die innovative Womanizer-3D-Pleasure-Air-Technologie für die Klitoris mit tiefen, vibrierenden G-Punkt-Vibrationen. Das Ergebnis? Intensivere, länger anhaltende Orgasmen, die Ihr Wohlbefinden steigern, Stress abbauen und Sie von innen heraus strahlen lassen.»

Wer also auf der Strasse und im Büro bemerkt, dass es zunehmend mehr von innen strahlende Frauen gibt – hier ist des Rätsels Lösung.

Gut, es steht mal wieder schamhaft «Sponsored» über dem Text, der täuschend ähnlich wie ein redaktioneller Beitrag daherkommt. Und sich einer pseudowissenschaftlichen Sprache befleissigt, inklusive angeblichen Tests:

«Das haben auch die Testerinnen bestätigt: 97 Prozent gaben an, mit Next DUO eher einen doppelten Orgasmus zu erleben, und 91 Prozent fühlten sich danach glücklicher, entspannter und weniger gestresst.»

An der Anzahl der testenden Frauen sind aber leichte Zweifel erlaubt. Denn in der Abteilung Testimonials sind die Orgasmusapparate etwas schlapp aufgestellt.

Da gibt es nur die «Testerin Simona», der zwar der Nachnamen abhanden kam, aber nicht die Orgasmusfähigkeit:

«Nach jedem neuen Womanizer Toy denke ich mir, dass definitiv kein besseres mehr kommen kann – zumindest so lange, bis ich wieder eine Neuheit testen darf, wie letzte Woche den Next DUO. Da ich beide Modelle, also den Next und den DUO 2 gut kenne, habe ich mich natürlich umso mehr gefreut, die Kombi aus beiden zu testen. Was ich schon mal sagen kann: mit keinem Toy habe ich je so intensive, tiefgehende Orgasmen erlebt.»

Wow. Aber da geht doch noch was. «Das sagt Testerin Simona zum Womanizer DUO 2.0: «Bereits der Vibrationsarm fühlt sich unglaublich gut an, in Kombination mit dem Stimulationskopf ist das Gefühl aber wirklich unbeschreiblich.»»

Huh, Wahnsinn, da muss Testerin Simona ja nudelfertig sein. Aber keineswegs: «Das sagt Testerin Simona zum Womanizer Next … Das sagt Testerin Simona zum Womanizer Enhance …»

Wir wagen uns nicht vorzustellen, welche Welten von Orgasmen Testerin Simona durchlebt hat. Die muss ja von innen stärker als ein ausser Kontrolle geratenes AKW strahlen. Da kann Mann nur neidisch zuschauen und sich fragen, wozu er denn eigentlich wieder eine Erektion bekommt, wenn sich Frauen wie Simona durch eine ganze Latte (Pardon) von Sextoys stimulieren lassen.

Aber auch ihm kann noch geholfen werden: «Arcwave Ion 2 ist der weltweit erste Stroker auf den Markt, der mit Pleasure-Air-Technologie für den männlichen Körper ausgestattet ist

Während sich also sie mit einem Vibrator einen Orgasmus nach dem anderen verschafft, begleitet er sie mit dem «weltweit ersten Stroker».

Wieso muss man unwillkürlich an den genialen Satiriker Robert Gernhardt denken?

© Robert Gernhardt

Und noch ein weiterer Höhepunkt: «Ohne Risiko zum Orgasmus – mit der Womanizer-100-Tage-Vergnügungsgarantie». Kein Orgasmus – kein Problem, dann gibt’s das Geld zurück. So ein «Womanizer» kostet doch nur schlappe 159 Franken im Sonderangebot, das sollte einem doch schon der einfache Orgasmus wert sein, vom doppelten ganz zu schweigen.

In die Tasten gehauen haben diese Koryphäen der weiblichen und männlichen Lust: «Dieser werbliche Beitrag wurde von Bluebox Shop AG erstellt. Er wurde von Commercial Publishing, der Unit für Content Marketing, die im Auftrag von 20 Minuten und Tamedia kommerzielle Inhalte produziert, für die Publikation aufbereitet.»

Sozusagen kommerziell-redaktionell. Zweifel an den Erfahrungen der «Testerin Simona», gar an ihrer Existenz? Nun ja, «wobei die Haftung für Inhalte (Wort, Bild) und externe Links bei Bluebox Shop AG liegt».

Man fragt sich immer wieder, was dazu die ehemals erregten 74 Tamedia-Frauen sagen, die sich über ein unerträglich sexistisches Klima, Frauenfeindlichkeit und demotivierende, übergriffige männliche Arbeitskollegen beschwerten. Aber nichts dagegen haben, sich von solchen Anzeigen ihr Gehalt mitbezahlen zu lassen.

Oder sollte es gar so sein, dass weibliche (und männliche) Mitarbeiter einen Sonderrabatt bekommen? Geld genug sollten sie ja haben, wenn sie ihre Kredite umgeschichtet haben.

Machen wir doch einen Test. Wir nähern uns des Nachts dem Glashaus an der Werdstrasse und schauen mal, ob es von innen leuchtet …

Keine Unschuldsvermutung

Sexismus, Rassismus, Antisemitismus. Heikle Themen, auch für Medien.

Die verbale sexuelle Belästigung oder Diskriminierung, wie sie 78 Tamedia-Mitarbeiterinnen beweisfrei behaupteten. Abschätzige Bemerkungen oder Verweigerung von Dienstleistungen wegen Hautfarbe oder Herkunft. Und schliesslich Antisemitismus, also Judenfeindlichkeit.

Findet das statt, gehört es zum widerlichsten und verächtlichsten menschlichen Verhalten, das vorstellbar ist. Gesteigert nur dadurch, wenn zu diesen Themen falsche Beschuldigungen erhoben werden.

Im Fall der erregten Tamedia-Frauen ist bis heute, mehr als ein Jahr nach den Anschuldigungen, nicht bekannt, ob auch nur eine einzige erhärtet werden konnte, da alle geschilderten Beispiele anonymisiert sind.

Noch mehr als in der Schweiz – aus naheliegenden, historischen Gründen – ist das Thema Antisemitismus in Deutschland höchst heikel. Unbestreitbar gibt es bis heute Unbelehrbare, die sich antisemitisch äussern. Das muss mit aller Schärfe des Gesetzes verfolgt und bestraft werden.

Komplexer wird es, wenn es sich um eine Kritik an der Politik Israels handelt. Das muss erlaubt sein, wird aber schnell und gerne mit dem Etikett Antisemitismus versehen, um die Kritik zu disqualifizieren.

Noch schlimmer sind falsche Anschuldigungen …

Am widerlichsten ist es aber, wenn sich jemand als Opfer von Antisemitismus ausgibt, obwohl es – gelinde gesagt – massive Zweifel daran gibt. Konkret geht es um den Fall Gil Ofarim. Der Künstler fristet sein Leben als mässig erfolgreicher Musiker und profitiert davon, dass er der Sohn des israelischen Sängers Abi Ofarim ist, der in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts in Deutschland Erfolge feierte.

Gil Ofarim: Antisemitismus-Opfer?

Die Welt hörte nicht viel von Gil Ofarim, bis der im Oktober 2021 auf Instagram ein Video veröffentlichte, in dem er behauptete, er sei vom Rezeptionisten eines Hotels in Leipzig antisemitisch diskriminiert worden. Konkret habe der ihn aufgefordert, seinen Davidstern, den er offen an einer Kette getragen habe, «einzupacken», wenn er einchecken wolle.

Daraus entwickelte sich sofort ein Proteststurm. Demonstrationen vor dem Hotel, der Mitarbeiter wurde vorläufig freigestellt und mit Beschimpfungen oder gar Morddrohungen eingedeckt. Minister des Bundeslandes Sachsen entschuldigten sich für diese «antisemitische Demütigung», der damalige deutsche Aussenminister zeigte sich «fassungslos».

Die Medien galoppierten los

Auch die Medien überschlugen sich mit Betroffenheit, Anklagen und reuevollen Bekenntnissen, wie schlimm der Antisemitismus in Deutschland wüte. Von der «Süddeutschen Zeitung» abwärts («Grand Hotel Abgrund») und aufwärts war man entsetzt, schämte sich, zog beliebige historische Parallelen, natürlich ins Dritte Reich, aber auch in die weitere antisemtische Vergangenheit, in der Hotels damit warben, dass weder Hunde noch Juden zugelassen seien.

Dass das Hotel sich nicht sofort von dem Mitarbeiter trennte, sondern ihn lediglich bis zur Abklärung der Vorwürfe freistellte, wurde ebenfalls heftig kritisiert. Beim Vorwurf Antisemitismus – wie bei Sexismus oder Rassismus – gilt die Unschuldsvermutung nichts. Da gilt: schuldig durch Anschuldigung; jegliche Verteidigung oder Gegenwehr macht’s nur noch schlimmer.

Aber schnell entstanden Zweifel an dieser Anschuldigung des Musikers. Es konnten keine Zeugen gefunden werden, obwohl durch den Ausfall des Buchungssystems an diesem Abend eine ganze Gästeschar vor der Rezeption darauf wartete, endlich das Zimmer beziehen zu können.

Es verdichtete sich sogar der Verdacht, dass der C-Promi aus Frust über die lange Wartezeit und das Ausbleiben einer Sonderbehandlung diesen Vorwurf erhoben haben könnte. Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage, sogar mit einem Nachspielen der Szene, erhob nun die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage – gegen Ofarim. Es geht um falsche Verdächtigung und Verleumdung. Die Untersuchung gegen den Hotelangestellten wurde eingestellt.

Nun eine Anklageerhebung

Denn auch die Auswertung der Videoaufnahmen der Überwachungsanlage des Hotels konnte keine Indizien liefern, dass sich der Vorfall so zugetragen hätte, wie der Musiker behauptete. Vor allem war nirgends seine Halskette mit dem Davidstern zu sehen, die er bei seinem Anklagevideo vor dem Hotel deutlich sichtbar trug.

Natürlich gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Sollte sich aber herausstellen, dass er tatsächlich bei diesem sensiblen Thema fälschlich einen unschuldigen Hotelangestellten beschuldigt haben sollte, ist das mindestens so schlimm wie die übelste antisemitische Beschimpfung.

Käme es zu einer Verurteilung, hätte sich Ofarim als Musiker, als Mensch disqualifiziert – und dem Antisemitismus Vorschub geleistet.