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Schlagwortarchiv für: M***

René Zeyer

Widerworte gegen die Gefühlsdiktatur

12. Februar 2026/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Endlich eine brutal-gute Abrechnung mit dem woken Wahnsinn.

Wer jemanden beschuldigt, er habe ihm hundert Franken aus dem Portemonnaie geklaut, der sollte dafür Indizien, Belege, Beweise haben. Sonst muss er diese Verleumdung zurücknehmen, sich eventuell dafür entschuldigen und für den Reputationsschaden Genugtuung leisten.

So war das, als rechtsstaatliche Grundsätze noch den Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit erheben konnten. Vorbei. Die Diktatur des Spürens und Fühlens treibt immer wunderlichere, absonderlichere und bedenklichere Blüten. Da wird ein Konzert abgebrochen, weil Zuhörer sich angeblich unwohl fühlten. Weil es ein Bandmitglied gewagt hatte, Rastas zu tragen. Kulturelle Aneignung, heisst das im Jargon der neuen Weinerlichkeit und ist Anlass für Protest.

Wenn jemand sagt, er habe den Diebstahl aber so empfunden, dann hat er heute noch Schwierigkeiten, damit durchzukommen. Das subjektive Empfinden eines anzüglichen Blicks, einer übergriffigen Bemerkung, einer herabsetzenden Handbewegung – das hingegen reicht im Ernstfall bereits, um eine Karriere zu beenden.

Der Psychotherapeut Holger Richter rechnet in der NZZ in einem fulminanten Essay damit ab. Im Lead ist die Kernaussage knackig zusammengefasst:

«Wir leben in einer Gesellschaft, in der Gefühle zu Rechtsersatz und Regulativ werden. Die Beweislogik verschiebt sich weg von objektivierbaren Kriterien, subjektive Anerkennungsansprüche und Empfindlichkeiten rücken in den Vordergrund – der Rechtsstaat wird ausgehöhlt.»

Das manifestiert sich an vorderster Front im Versuch, eine Diktatur neuer Begrifflichkeit zu errichten: «Früher beschreibende Wörter wie «Indianer» sind nun moralisch aufgeladen. Wer die Wörter wechselt, verschiebt die Welt – samt Schuldvermutungen, Opferstatus und Erlaubnissen.» Noch haarsträubender ist das letzthin am Begriff Mohr durchexerziert worden. Ein übersensibler Professor konnte in seinem Machwerk dazu das Wort nicht einmal ausschreiben, sondern ersetzte es durch M***. Unerreichter Gipfel der Absurdität in einer angeblich wissenschaftlichen Untersuchung.

Was folgt: «In vielen gegenwärtigen Debatten werden so Gefühle – Kränkung, Bedrohung, Unsicherheit – zu Rechtsersatz und Regulativ. Sie begründen neue Ansprüche, verändern Verfahren und legitimieren Eingriffe in Sprache und in das Verhalten Dritter. Wir höhlen damit den Rechtsstaat aus und etablieren ein paralleles, zweites Recht mit Meldestellen (den neuen Staatsanwaltschaften) und exekutiven Bestrafungsformen (Shitstorms, Canceln, Kündigung von Arbeitsverträgen).»

Daraus ergibt sich ein gefährlicher Versuch der Korrektheitsdiktatur: Moralische Überlegenheitsgefühle und Worte sollen Wirklichkeit schaffen. So wird bestimmt, was als verletzend, gefährlich oder ermächtigend gilt – und wer deshalb welche Rechte beanspruchen kann.

Die Möglichkeit, heutzutage sein Geschlecht amtlich ändern zu lassen, ohne dass dafür weitere Untersuchungen nötig wären, ist eines von vielen Beispielen, wie subjektive Selbstzuschreibung («ich empfinde mich so») ausreichend für einen durchaus signifikanten Rechtsakt wird.

Auf der anderen Seite werden subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen (durch Diskriminierung, Herabsetzung, Zynismus, Sexismus, Rassismus) zum objektiven und nicht hinterfragbaren Anlass für die Forderung nach Schutz und Sanktionen.

Oder in den Worten von Richter: «Strafrecht braucht objektive Tatbestandsmerkmale, sonst ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Im Gefühlsrecht jedoch genügt das Empfinden der Betroffenheit, um eine Erosion rechtsstaatlicher Sicherungen zu schaffen, wenn eine Exekutive mitgeht. Eine anonyme Gruppe kann canceln und strafen, ohne sich selbst der Kritik zu stellen. Wer widerspricht, wird zum Teil des Problems deklariert. Eigener Narzissmus und Machtphantasien werden verschleiert.»

Einen Aspekt führt Richter nicht mit der nötigen Schärfe aus. Eine solche Ideologie pulverisiert nicht nur alle anerkannten Grundsätze des Strafrechts. Sie will schon im Vorfeld von Auseinandersetzungen, um eben verletzte Gefühle zu vermeiden, eine Sprachreinigung durchsetzen, wie sie Deutschnationale und später Nationalsozialisten nicht radikaler wollten.

Dahinter steckt der absurde Trugschluss, dass das Canceln von «bösen» Begriffen die Gesellschaft weniger böse mache. Richter trägt so fulminant vor, dass man ihm auch das Schlusswort erteilen muss:

«Gefühle verdienen Respekt, nicht Herrschaft. Es braucht Mut, Infragestellungen und Widersprüche auszuhalten. Eine souveräne Gesellschaft kann Spottaussagen, Satire und Provokation ertragen; ihr Gegenteil ist das moralisch lächelnde Inquisitionstribunal, eine Borderline-Gesellschaft, die identitätsunsicher und zugehörigkeitsgestört andere beschuldigt. Im Gefühlsrecht geht es um Macht, die, selbst unangreifbar, canceln und bestrafen kann. Wenn wir dem nachgeben, hat die freie Gesellschaft verloren.»

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-10-um-13.21.36.png 297 692 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-12 05:00:492026-02-10 13:51:40Widerworte gegen die Gefühlsdiktatur
René Zeyer

Totalversagen

7. Februar 2026/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wenn die Journalisten-Schneeflocken schweigen.

Bei kleinster Kritik durch ZACKBUM reagieren sie mit verkniffenem Schweigen – oder gar mit rechtlichen Schritten. Sie sind beleidigt, verleumdet, in ihrer Persönlichkeit verletzt.

Dazu demnächst mehr.

Wird ihnen der Zugang zu Informationen verweigert oder wird ihnen mit Klagen gedroht, krähen sie schnell Zensur, Angriff auf die Medienfreiheit.

Aber trifft es den ihrer Meinung nach Richtigen, dann verstummen sie, als hätten sie kollektiv ein Schweigegelöbnis abgelegt.

Da gibt es den Fall des Mohrenkopf-Professors Carlos Schär. Der fühlte sich von ZACKBUM-Redaktor René Zeyer hier und in der «Weltwoche» furchtbar beleidigt. Und strengte Klagen an. Die endeten mit krachenden Niederlagen.

Allerdings war das mit Anwaltskosten für die «Weltwoche» und für ZACKBUM verbunden. Auch dazu hier bald mehr.

Der wahre Skandal besteht aber darin, dass der beleidigte Professor, statt über seine wissenschaftliche Inkompetenz nachzudenken, per Anwältin fordern liess, dass nicht nur alle Artikel gesamthaft gelöscht werden sollten, sondern dass es dem hier Schreibenden zu verbieten sei, über diese Klage gegen ihn zu berichten.

In Form einer Superprovisorischen gekleidet, wurde damit eine Reaktion der Berner Richterin verlangt, ohne dass die Betroffenen Gelegenheit gehabt hätten, dazu Stellung zu nehmen. Und das Unglaubliche passierte: Dem Maulkorb der Extraklasse, unter Androhung einer Busse von 10’000 Franken sollte darüber etwas an die Öffentlichkeit dringen, wurde stattgegeben.

Mittels Verfügung vom 30. September letzten Jahres wurde Zeyer und der «Weltwoche» verboten, über diese Klage auch nur ein Wörtchen zu verlieren. Darüber berichtete alleine auf weiter Flur «Inside Paradeplatz».

Neben der Qualifikation eines Professors, der das Objekt seiner wissenschaftlichen Untersuchung nur als M*** bezeichnen mag, kam hier ein in der jüngeren Schweizer Mediengeschichte einmaliger Skandal zum Vorschein.

Nach energischer Intervention der Betroffenen kam das Regionalgericht Bern Mittelland erst am 25. November 2025 zur Einsicht, dass dieses Gesuch, nachdem die Superprovisorische zwei Monate zuvor angenommen worden war, abzuweisen sei.

Alle weiteren Behauptungen und Forderungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ebenfalls seine Forderung, dass WeWo und Zeyer zu verpflichten seien, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren». Also sozusagen ein präventiver, in die Zukunft gerichteter Maulkorb.

Damit hat dieses trübe Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende gefunden.

Was bleibt: das Schweigen der Belämmerten. Das Schweigen der übrigen Journaille. Ein Maulkorb, dass ein Journalist nicht über einen Prozess gegen ihn selbst berichten darf? Ein unglaublicher Skandal. Der keiner wurde. Weil die versammelten Sensibelchen unisono fanden: ist vielleicht nicht gut, aber recht geschieht’s der Schweinebacke Zeyer.

Weil ZACKBUM das nicht glauben konnte, wandten wir uns schriftlich an die Chefredaktoren der wichtigsten Schweizer Massenmedien. Fragten CH Media, Tamedia, Ringier und NZZ, was sie von diesem Maulkorb hielten. Reaktion: keine Reaktion. Nichts, null, nada.

Die NZZ, die mit einem kritischen Artikel von Rico Bandle vorgelegt hatte, zog sogar den Schwanz ein und veröffentlichte eine absurde Gegendarstellung des Professors, sogar ohne Redaktionsschwanz, dass sie an ihrer Darstellung festhalte. Offenbar aus Angst vor juristischen Kosten. Während das kleine ZACKBUM mutig in die Schlacht zog.

Wir wandten uns auch an die (wenigen) verbliebenen Sympathisanten in der Medienszene. Die berichteten zerknirscht, dass sie das thematisieren wollten, weil es natürlich ein Anschlag auf die Medienfreiheit und eine Bedrohung für alle Journalisten sei. Sie wurden aber in den Themenkonferenzen abgeklatscht, das sei nun wirklich kein Thema.

Damit schlägt die Journaille einen weiteren Sargnagel für ihr bevorstehendes Begräbnis ein. Geheimjustiz gegen einen Journalisten, das müsste unabhängig von seinen Sympathiewerten zu einem Aufschrei führen. Neben einer kurzen Erwähnung im «Schweizer Journalist» gab’s nicht mal ein Winseln.

Das ist erbärmlich. Oder sagten wir das schon.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2026/02/Bildschirmfoto-2026-02-04-um-08.51.02.png 566 935 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2026-02-07 05:00:422026-02-04 16:13:46Totalversagen
René Zeyer

Das Elend der Elendsmedien

1. Dezember 2025/7 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Maulkorb für einen Journalisten? Na und?

Die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Bern-Mittelland betrat juristisches Neuland. Sie gab dem Antrag auf Erlass einer Superprovisorischen statt, die der «Weltwoche» und René Zeyer untersagte, über die Klage des Mohrenkopf-Professor Bernhard Carlos Schär zu berichten.

Er witterte ihn vier Artikeln Persönlichkeitsverletzungen, Rufmord und Gefährdung seiner weiteren Karriere.

Absurde Begründung für die Superprovisorische: andernfalls würde die Rufschädigung gegen den Gaga-Professor fortgesetzt, der eine Studie zum Thema Mohr verfasste und dabei das Pfui-Wort konsequent als M*** verhunzte.

Also durften die beiden keinen Laut zu einer gegen sie gerichteten Klage geben. Ist eines Rechtsstaats unwürdig. Ein Skandal.

Das ist ein Anschlag auf die Medienfreiheit, ein Maulkorb-Erlass.

Wie bei einer Superprovisorischen üblich, erfolgte er ohne Anhörung der Betroffenen. Die sich sofort und umfangreich dagegen zur Wehr setzten.

Normalerweise wird in solchen Fällen eher rasch entschieden, ob eine Superprovisorische aufrecht erhalten oder kassiert wird. Aber doch nicht in Bern. Obwohl sogar das Anlass – Verhinderung von Berichterstattung – weggefallen war, machte die zuständige Richterin keinen Wank. Fast zwei Monate lang. Was man nur als rechtsmissbräuchlich bezeichnen kann.

Schliesslich verlangte sie als Feigenblatt die Streichung von drei Wörtern in den beklagten Artikeln (statt deren vollständige Löschung plus das Versprechen, nie mehr über den Professor zu berichten, wie dessen Anwältin verlangt hatte) und liess erkennen, dass die Superprovisorische hinfällig geworden sei.

Das alles ist ungeheuerlich.

Aber den Mainstream-Medien keine Zeile wert. Lediglich die Journalistengewerkschaft impressum runzelte die Stirn und wackelte etwas mit dem Zeigefinger.

Tamedia, CH Media, Ringier, NZZ? Zuständige Redaktoren, die Chefredaktionen und weitere Entscheidungsträger wurden von ZACKBUM angefragt, wieso sie ein Schweigegelübde in diesem Fall abgelegt hätten.

Reaktion? Keine Reaktion, keine Antwort, nichts.

Das gleiche Verhalten wie beim Professor, der niemals auf Angebote zur Stellungnahme reagiert oder sich inhaltlich gegen happige Vorwürfe und Zweifel an seiner Kompetenz wehren würde.

In welcher Parallelwelt er lebt, beweist er zudem mit einem Kommentar auf persoenlich.com zu seiner krachenden Niederlage, was ihm happige Kosten verursacht, weil er die Honorare seiner Anwältin, der Gegenanwälte und die Gerichtskosten übernehmen muss:

«Ich nehme den Gerichtsentscheid mit Genugtuung zur Kenntnis», behauptet Schär, „es bekräftigt den Grundsatz, dass haltlose Anschuldigungen und Ehrverletzungen im professionellen Journalismus keinen Platz haben sollen. Ich betrachte die Angelegenheit damit als erledigt.»

Haltlose Anschuldigungen? Genugtuung, dass statt vier Artikel drei Wörter gestrichen werden müssen, alles andere Bestand hat? Dass nun über diese Klage und auch weiterhin über diesen Professor auf ZACKBUM publiziert werden darf, obwohl das doch angeblich Rufmord sei und seine weitere Karriere gefährde?

Absonderlich.

Er mag sich die krachende Niederlage schönreden, wieso nicht.

Dass aber die grossen Medienhäuser angesichts dieser Bedrohung für alle Medienschaffenden stumm bleiben, es ihnen schnurzegal ist, dass ein solcher Maulkorb-Erlass auch mal einen ihrer Mitarbeiter treffen könnte – ist das peinlich. Erbärmlich.

Recht geschieht’s dem Zeyer, uns geht das nichts an? Dieses Schweigen ist ein öffentliches Bekenntnis zur Dummheit.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-29-um-13.06.23.png 1024 1862 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-12-01 05:00:422025-11-29 13:11:01Das Elend der Elendsmedien
René Zeyer

Krachende Niederlage für den Mohrenkopf-Professor

28. November 2025/11 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Bernhard Carlos Schär verträgt Kritik nur schlecht.

Schnell droht er mit Presserat oder reicht gar Klage ein. Allerdings vergeblich.

Gegen die NZZ wollte der Assistenzprofessor der Uni Lausanne den Presserat anrufen. Sie hatte es gewagt, seine Studie über M*** als fehlerhaft und unwissenschaftlich zu kritisieren.

Denn wer sich Gedanken über den angeblich rassistischen Gehalt des Wortes Mohrenkopf oder Mohrentanz macht und das Pfui-Wort nicht mal ausschreibt, disqualifiziert sich selbst.

Das mit dem Presserat liess Schär dann bleiben, dafür reichte er Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen einen Artikel dieses Autors in der «Weltwoche» und wegen drei Artikeln auf ZACKBUM ein.

Unter anderem forderte Schär, dass per superprovisorischer Anordnung diesem Autor verboten werden sollte, über die Klage gegen ihn zu berichten.

Unglaublich: das Regionalgericht Bern-Mittelland gab diesem Antrag statt. Ein einmaliger Maulkorb-Erlass, ein Anschlag auf die Medienfreiheit. Gegen den sofort Einsprache erhoben wurde.

Anschliessend liess sich das Berner Gericht fast zwei Monate (!) Zeit, um über diese Superprovisorische zu befinden. Um schliesslich am 25. November zur Einsicht zu gelangen: «Soweit weitergehend wird das Gesuch (von Schär, Red.) vom 29. September abgewiesen.»

Tschakata. Die WeWo und Zeyer wurden lediglich angewiesen, drei von vielen eingeklagten Bezeichnungen zu löschen.

Alle weiteren Behauptungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.

Ein dritter Artikel («Schär, der Schweiger» ), der ebenfalls hätte gelöscht werden sollen, wird im Berner Entscheid nicht mal erwähnt.

Absurd war die Forderung seiner Anwältin, dass nicht nur all diese Artikel gelöscht werden müssten, sondern WeWo und Zeyer verpflichtet werden sollten, «keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren».

Der empfindsame Forscher hat nun drei Monate Zeit, ob er es dennoch auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.

Sein Mütchen kühlen dürfte allerdings die Entscheidung der Gerichtspräsidentin, dass er die Gerichtskosten und eine Parteienentschädigung übernehmen muss. Plus natürlich die Kosten seiner eigenen Anwältin.

Geschichtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Im Gegensatz zu Mathematik oder Physik gelten hier andere Regeln als Falsifikation oder Wiederholbarkeit eines Experiments als Methoden zur Überprüfung.

In seiner Gegendarstellung, die von der NZZ unverständlicherweise abgedruckt wurde, behauptete Schär: «Zutreffend ist, dass Prof. Dr. Bernhard C. Schär [. . .] kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen wird. Unter schweren wissenschaftlichen Fehlern sind erwiesene Datenmanipulationen, Plagiate oder vorsätzliche Verfälschung von Forschungsergebnissen zu verstehen. Nichts Vergleichbares liegt hier vor.»

Zu bestreiten, was gar nicht vorgeworfen wurde, nämlich beispielsweise vorsätzliche Verfälschung, ist ein übler Trick aus der untersten Schublade der Demagogie.

Tatsächlich wird Schär vorgeworfen, dass er allein schon durch die Verwendung von Sternchen, weil er den Begriff «Mohr» – sein Untersuchungsgegenstand – nicht aussprechen will, Voreingenommenheit signalisiert.

Zudem wird ihm bislang unwidersprochen vorgeworfen, dass er sich in der Genealogie der Eigentümerschaft des Mohrenkopf-Hauses in Zürich wie auch in der Wappenkunde schwer verhauen hat.

Das sind zwar nach seiner Definition keine «wissenschaftlichen Fehler». Aber oberpeinlich ist es trotzdem.

Noch peinlicher ist, dass normalerweise in Geisteswissenschaften Erkenntnisgewinn durch Rede und Gegenrede entsteht, durch Behaupten und Widerlegen von Behauptungen.

Wer sich dem entzieht (inhaltlich wollte und will Schär zu keinem Vorwurf Stellung nehmen), erlaubt zumindest Zweifel daran, als historischer Forscher ernst genommen zu werden.

Damit findet ein ganz trübes Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende.

Wie bei ihm üblich hat Schär auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht benützt.

Dass zum ersten Mal in der jüngeren Mediengeschichte einem Journalisten ein Maulkorb verpasst wurde, dass er über eine Klage gegen ihn selbst nicht berichten darf, bleibt als Skandal.

Dass die Mainstream-Medien das nicht einmal vermeldet haben, obwohl es alle Journalisten betrifft, ist bedenklich. Hier herrscht offenbar die Meinung vor: Maulkorb für Zeyer – recht geschieht’s ihm.

Dieser Artikel erschien zuerst auf «Inside Paradeplatz».

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/11/Bildschirmfoto-2025-11-26-um-21.20.54.png 1026 1836 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-11-28 05:00:092025-11-27 16:57:08Krachende Niederlage für den Mohrenkopf-Professor
René Zeyer

Mohr lass nach

27. September 2025/7 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Jetzt wird die Mohrerei völlig gaga.

Die Welt hat so ein paar Probleme. Zürich hat so ein paar Probleme. Verkehrskollaps wegen Baustellenflut. Möglicher Wegzug der UBS. Offene Drogenszene. Überforderte und unterbesetzte Polizei.

Tamedia hat seine ganz eigenen Probleme und Prioritäten. Da würgt die derangierte Kolumnistin Gülsha Adilji Unverdautes und Unbekömmliches hoch und speit es in die Spalten:

Schon ab dem zweiten Satz löst das auch beim Leser Brechreiz aus: «Who are we kidding? Ich habe nicht nur was gegen sie, ich finde Männer scheisse. Not all men, bla bla, aber halt schon sehr viele.»

Die Zumutung aus dem Hause Tamedia, nannte das ZACKBUM bereits. Aber sie kann sich noch steigern, ZACKBUM findet’s scheisse.

Tamedia kann sich ebenfalls noch steigern, alleine schon mit einem Gaga-Fragetitel:

Hä? Ist es nicht so, dass zwei anerkannte Historiker auf mehr als 300 Seiten für mehr als 100’000 Franken Honorar akribisch nachgewiesen haben, dass die Holzköpfe in der Aula des Schulhauses Hirschengraben den Betrachter nicht mit Rassismus belästigen? Ist es nicht so, dass eine Gruppe von unqualifizierten Kleininquisitoren mit ihrem «Bericht: Möglichkeiten zum Umgang mit kolonialen Spuren im Stadtraum» dafür gesorgt haben, dass nach einem genauso unqualifizierten Gutachten, das nicht mal das Wort Mohr ausschreiben konnte, zwei traditionelle Hausinschriften in der Zürcher Altstadt verschwinden?

Doch, das ist alles so. Aber es ist auch so: wenn ein fehlerhaftes Gutachten ihre Vorurteile bestätigt, dann sind Linke und Woke gerne bereit, es zu akzeptieren. Wenn ein qualifiziertes Gutachten das nicht tut, treten sie nach. Oder in den Worten des Tagi-Journalisten Beat Metzler: «SP, Grüne und AL sowie der Verein Zürich kolonial vermissen bei den Gutachtern die fachliche Kompetenz.»

Die vermisst ZACKBUM auch bei Metzler, aber das wäre ein anderes Thema.

Dass SP, Grüne und AL zu diesem Thema viel Meinung, wenig Wissen und nur dummes Geschwätz zu bieten haben, mag nicht weiter erstaunen. Dann gibt es allerdings noch den «Verein Zürich kolonial».

Der plustert sich auf LinkedIn in wackeliger Syntax auf:

Dieser Verein führt Stadtrundgänge durch die schreckliche koloniale Vergangenheit Zürichs durch, obwohl er selbst einräumt: «Zwar verfügte die Schweiz selbst formal über keine Kolonien, dennoch war sie stark in die kolonialen Projekte anderer europäischer Nationen involviert.»

Lachen ist gut für die Gesundheit, das weiss sogar der Bundesrat. Einen wichtigen Beitrag leisten diese Historiker mit ihrer «kritischen Stellungnahme». Sie ist, im Gegensatz zum kritisierten Gutachten, anonym abgefasst («von Historiker:innen aus dem Umfeld ...»). Vielleicht fürchten die Autoren die Rache der Mohren.

Sie müssten aber eher das schallende Gelächter von Historikern fürchten, das sie mit solchem Geschwurbel auslösen:

«Das Gutachten suggeriert, dass rassistische Darstellungen notwendigerweise eine visuell oder räumlich ablesbare Rangordnung zwischen dargestellten Figuren voraussetzen und dass das Fehlen einer solchen Hierarchisierung einen rassistischen Gehalt ausschliesst. Rassistische Darstellungen sind nicht erst dann erkennbar, wenn Figuren explizit in eine Rangordnung gesetzt werden. Auch für sich genommen können Darstellungen rassistisch und diskriminierend sein …»

Lachtränen abwischen und weiter im Text: «Exotismus wird dabei als nicht-diskriminierendes Gegenstück zu Rassismus präsentiert, dass (!) sich dem stereotyp dargestellten “Fremden” mit scheinbar positiven Attributen und einer wohlwollenden Faszination annähert.»

Gibt es noch mehr «Probleme» bei diesen Schnitzwerken, ausser, dass die Autoren wirklich nicht gut Deutsch können? Aber sicher: Das «Problem der zeitgenössischen Perspektive, das Problem der Verweigerung von Gleichzeitigkeit, der widersprüchlichen Interpretation historischer Vorbilder, der Reproduktion rassistischer Sprache». Wohlgemerkt im kritisierten Fachgutachten.

Mit ihren eigenen historischen Forschungen sind diese anonymen Denunzianten allerdings auf einen veritablen Skandal gestossen, nämlich auf die

«Tatsache, dass Gutachter Joseph Jung und Auftraggeber des Gutachtens Filippo Leutenegger beide in den 60er-Jahren die Klosterschule Disentis besuchten».

Damit ist erwiesen, dass sowohl Jung wie auch Leutenegger disqualifiziert sind. ZACKBUM weist vorsorglich darauf hin, dass es auch zwischen dem Autor René Zeyer und Filippo diverse Berührungspunkte in der Vergangenheit gibt, was diesen Artikel sicherlich auch disqualifiziert.

Nichtsdestotrotz wollen wir für einen letzten Lacher in solch trüben Zeiten sorgen und zitieren die Forderungen der anonymen Historiker:innen:

»– ein neues Gutachten von unabhängigen Historiker:innen und anderen Wissenschaftler:innen, die mit den Forschungsfeldern des Kolonialismus und Rassismus vertraut sind. – ausreichende finanzielle Mittel zur fachgerechten Kontextualisierung der Figuren. – ein antirassistisches Vermittlungsangebot, das über das Anbringen einer Plakette hinausgeht. – potenzielle Verschiebung der Köpfe von einem schulischen in ein museales Umfeld.»

Mit anderen, klaren Worten: wir wollen massig Kohle für mehr Gutachten. Und wir wollen, dass die Köpfe abgesägt werden.

Geldgier, gepaart mit bilderstürmender Barbarei. So macht historische Wissenschaft Spass.

Wieso es allerdings Qualitätsjournalist Metzler unterlässt, diesen Schwachsinn kritisch zu würdigen, bleibt sein dunkles Geheimnis.

Gilt auch hier: Kopf ab?

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-22-um-09.34.57.png 871 1540 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-09-27 05:00:592025-09-23 13:03:47Mohr lass nach
René Zeyer

Schär, der Schweiger

18. September 2025/6 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Ein Verfasser von Gaga-Gutachten und Meinungsträger. Aber nicht diskursfähig.

Professor Dr. Bernhard C. Schär ist eine Schande für die Historikerzunft. Er verbrät Steuergelder auf einer «Eccellenza»-Professur in Lausanne. Ist aber überhaupt nicht exzellent.

Er sei «der Professor, der überall Rassismus sieht», urteilt die NZZ über ihn. Da ist er immer zur Stelle, wenn es die Meinung eines angeblichen Fachmanns braucht.

Denn statt so wissenschaftlich wie möglich historischen Untersuchungen nachzugehen, meint der Ideologe:

«Schule und Erziehung im 21. Jahrhundert brauchen (…) mehr Postkolonialismus, Intersektionalität und Feminismus.»

Ob’s das wirklich braucht, sei dahingestellt. Was Schär bräuchte, wäre ein wenig Nachhilfeunterricht im minimalen Ansprüchen genügender Abfassung von «Gutachten».

In seiner «bau- und begriffsgeschichtlichen Auslegeordnung» zuhanden der Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch, schafft er es (zusammen mit seiner Co-Autorin, der Gymnasiallehrerin Ashkira Darman), das Wort, das im Zentrum der «Studie» steht, haargenau einmal auszuschreiben:

Auf den übrigen 123 Seiten dieses Machwerks heisst es konsequent «M***». Werden Inschriften an Häusern «untersucht», heissen die «Zum M*****kopf» und «Zum M*****tanz». Das ist schon mal gaga.

Das ist etwa so, wie wenn man bei einer Untersuchung über den F******** dieses Wort nur so schreiben würde, ebenso H*****, während eine gewisse Partei N***** hiesse.

Peinlich ist, dass den beiden Autoren handwerkliche Schnitzer der gröberen Art unterlaufen sind.

Peinlicher ist, dass aufgrund dieses fehlerhaften Werks nun diese Inschriften mit den unaussprechlichen Wörtern abgedeckt werden.

Am peinlichsten ist, dass die beiden Autoren sich jeder Debatte über ihr Werk verweigern. Darman ist angeblich anderweitig ausgelastet, Schär sagt einfach nein.

Stumm wie ein Fisch bleibt er auch, wenn man ihn fragt, wie viel Steuergelder denn für dieses Beispiel mangelnder Kompetenz ausgegeben wurden.

Denn eigentlich müsste der Auftraggeber sein Geld zurückverlangen, mittels Mängelrüge.

Um welchen Betrag handelt es sich hier? Schär geruht, eine journalistische Anfrage nicht mal zu beantworten. Aber immerhin, die Präsidialabteilung der Stadt Zürich ist auskunftsfreudiger:

«Der Auftrag für die Studie «Zürcher ‚Mohren’fantasien. Eine bau- und begriffsgeschichtliche Auslegeordnung, ca. 1400–2022» ging an die Professur «Geschichte der modernen Welt» der ETH Zürich. Auftragnehmer war Prof. Harald Fischer-Tiné. Die Kosten für die Studie betrugen 33 000 Franken.»

Es bleibt die Frage, wieso Fischer-Tiné den Auftrag weitergegeben hat und wie viel er sich von den 33’000 Franken abgriff.

Aber wie auch immer, da scheint eine gewisse Ordnung zu herrschen. Prof. Joseph Jung kassierte für sein 319 Seiten umfassendes Werk über ein paar Holzköpfe in der Aula des Schulhauses Hirschengraben 113’000 Franken. Das Machwerk von Schär ist rund zweidrittel kleiner, also entsprechend weniger Kohle.

Allerdings konnte man Jung keine handwerklichen Schnitzer bei der Untersuchung dieses Schnitzwerks auf allfällig rassistischen Gehalt nachweisen.

Ist hingegen jemand wie Schär wirklich dafür qualifiziert, sich auf Kosten des Steuerzahlers mit Professorengehalt auf eine ordentliche Professur vorzubereiten – und dann anschliessend auch noch Professor zu werden?

Wenn jemand sein Handwerk nicht beherrscht, wie soll er es dann unterrichten? Wenn jemand nicht weiss, wie man korrekt historisch forscht, wie soll der dann Forschung betreiben? Wenn jemand alles durch eine ideologische Brille sieht, wie erkenntnisfördernd ist dann sein Arbeit?

Vor allem aber: wenn sich jemand kritischem Dialog verweigert und berechtigte Fragen nicht beantwortet, ist er nicht alleine dadurch schon disqualifiziert?

 

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2025/09/Bildschirmfoto-2025-09-16-um-16.38.42.png 385 817 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-09-18 05:00:152025-09-16 17:12:22Schär, der Schweiger
René Zeyer

Wumms: Bernhard C. Schär

15. September 2025/2 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Die (…)* der Historikerzunft. Bei Nachfragen stumm wie ein Fisch.

Geschichtsforschung ist grenzgängerisch. Zum einen erfüllen Historiker gewisse Kriterien von Wissenschaft. Sie arbeiten mit klaren Methoden wie Quellenkritik, Überprüfung von Authentizität, ausgewiesenen Hypothesen.

Zum anderen sind natürlich keine Experimente möglich, Historiker erzählen, bilden Narrative, unterliegen häufig ideologischen Vorgaben, holen als angebliche Erkenntnisse aus der Geschichte heraus, was sie vorher hineingetragen haben, ohne das als Zirkelschluss auszuweisen.

Geschichte ist ein weites Feld, das immer wieder umgegraben wird. Selbst unzählige Male beschriebenen historischen Ereignissen können neue Erkenntnisse abgewonnen werden. Wenn man so begabt ist wie Christopher Clark («Die Schlafwandler»).

Und dann gibt es Ideologen, Mietgutachter, die nicht nur begutachten, was der Auftraggeber gerne möchte. Sondern dabei auch noch gravierende handwerkliche Fehler machen. (…)* Paradebeispiel dafür ist Bernhard Carlos Schär, Eccellenza-Professor an der Uni Lausanne. Beim «Center of International History and Political Studies of Globalization».

Eine Eccellenza-Professur ist ein Förderinstrument des Schweizerischen Nationalfonds. Für Forscher, die noch keine ordentliche Professur haben, aber darauf hinarbeiten wollen. Für ihr Professorengehalt sollten sie eine gewisse Forschungsleistung vorweisen.

Kann die auch bei offensichtlichem Ungenügen aberkannt werden?

Diese Frage stellt sich, seit Schär mehrfach grobe Schnitzer in seinem Fachbereich nachgewiesen wurden. In der NZZ fasst Rico Bandle zusammen: «Der Professor, der überall Rassismus sieht».

Schon zuvor hatte die NZZ anhand des Gutachtens eines anerkannten Experten Schär nachgewiesen, dass sein Gefälligkeitsgutachten für die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch gravierende Fehler enthält. Und dennoch zur Entfernung des Wortes «Mohr» an Altstadthäusern führt.

Die Absurdität dieses Gutachtens zeigt sich schon daran, dass die beiden «Historiker» (Schär verfasste es zusammen mit der Gymnasiallehrerin Ashkira Darman) das zentrale Wort ihrer Untersuchung so schreiben: «M****». Kein Witz, aber Lächerlichkeit, ausgewalzt auf 124 Seiten:

Bandle: «Die beiden Inschriften, um die es bei dem Gutachten geht, werden konsequent mit «Zum M*****kopf» und «Zum M*****tanz» wiedergegeben. Dies tue man in der Hoffnung, «dass diese [rassistischen] Kategorien dereinst obsolet werden», schreiben die Autoren. Damit zeigen sie ungewollt, wie voreingenommen sie die Sache angingen: Wenn man diese Begriffe so schlimm findet, dass man sie nicht einmal in einer wissenschaftlichen Arbeit ausschreiben darf, so steht auch das Resultat von Anfang an fest: dass die alten Inschriften verschwinden müssen.»

Bandle erinnert daran, dass schon das reisserische Buch «Tropenliebe» des Historikers Schär über die Basler Forscher, Mäzene und Stifter Paul und Fritz Sarasin lediglich «ein Zerrbild» wiedergab. So schrieb die Basler Ethnologin Brigitta Hauser-Schäublin 2020: «Das Sarasin-Bashing hat einen Reputationsschaden angerichtet, der an Rufmord grenzt, auch in Zusammenhang mit den anthropologischen Arbeiten der Sarasins. Bei aller berechtigten Befremdlichkeit heute über das Vermessen von Menschen ist es unhaltbar, ihre Arbeit als historischen Ausgangspunkt für den Nazi-Rassismus zu setzen.»

Um daran mitzuwirken, habe Schär schon damals «selektiv» gearbeitet, wichtige Fakten, die nicht ins Bild passten, weggelassen. Bei seinem «Gutachten» über die Mohreninschriften unterliefen den beiden Autoren dann noch gravierende handwerkliche Fehler.

Dabei macht Schär aus seinem missionarischen Auftrag kein Hehl: «Schule und Erziehung im 21. Jahrhundert brauchen (. . .) mehr Postkolonialismus, Intersektionalität und Feminismus.»

Nun besteht Wissenschaft und Forschung auch aus Dialog, aus der Debatte über Kritiken, aus der erkenntnisfördernden Auseinandersetzung.

Anders bei diesen Historikern. Lehrerin Darman verweigerte auf Anfrage den Dialog, sie sei anderweitig ausgelastet. Das sieht Schär genauso:

«Die NZZ hätte gerne mit Bernhard C. Schär über seinen Forschungsansatz diskutiert, über die Verbindung von politischem Aktivismus und Wissenschaft. Er lehnte ab. Auch zu den mutmasslichen Fehlern in seinem Gutachten möchte er keine Stellung beziehen, er habe den Bericht von Illi noch nicht zu Gesicht bekommen, sagt er.»

Aber immer Zeit hat er, wenn es um die Teilnahme an Podien, Auftritte in den Medien oder um das Verfassen von «Gutachten» geht. So wie es zu Covid-Zeiten plötzlich vorher unbekannte Experten und gefragte Fachleute gab, hat sich Schär in der politisierten Thematik des «Postkolonialismus» einen Namen gemacht.

Stumm bleibt Schär auch, wenn man ihn anfragt, welches Honorar er denn für sein Machwerk über M**** erhalten habe. Sein Kollega Jung sah kein Problem darin, seines offenzulegen, da er ja mit Steuergeldern bezahlt wurde. Bei Schär muss man offensichtlich andere Wege einschlagen, um eine eigentlich selbstverständliche Auskunft zu bekommen.

Natürlich ist es erlaubt, dass jeder nach seinen 15 Minuten Ruhm oder nach mehr sucht.

Wer aber eine mit Steuergeldern finanzierte Prä-Professur innehat und sich öffentlich dermassen unqualifiziert äussert, zudem handwerkliche Fehler begeht, sich jeder Diskussion verweigert – sollte dessen Qualifikation für das Eccellenza-Programm nicht überdacht werden?

*Diese Wörter wurden auf Anweisung des Regionalgerichts Bern-Mittelland zensiert.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2022/01/Wumms.jpeg 438 882 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2025-09-15 05:00:322025-11-26 12:01:52Wumms: Bernhard C. Schär
René Zeyer

M***tanz

30. März 2023/8 Kommentare/in Allgemein/von René Zeyer

Wenn Wissen*** spinnen …

«Niemand will als M. bezeichnet werden, da dieser als minderwertig betrachtet wird», sagt Bernhard C. Schär, Professor an der Uni Lausanne. Er hat zusammen mit der Gymilehrerin Akira Darman zuhanden des Stadtrats von Zürich eine «Untersuchung» zum Begriff «M***» verfasst.

Wir lesen richtig, in einer angeblich wissenschaftlichen Studie über den Gebrauch des Worts Mohr wird das Objekt der Untersuchung nicht mal ausgeschrieben. Das ist ungefähr so intelligent, wie bei einer Untersuchung über den F*** oder den N*** das Wort H*** nur so verbrämt zu verwenden. Alleine schon dadurch haben sich die beiden «Wissenschaftler» die Anführungszeichen um diese Bezeichnung verdient.

So schreibt Darman in ihrer Vita: «Seit mehreren Jahren setze ich mich mit der Thematik des M***begriffs während der Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit auseinander.» Offenbar nicht so intensiv, dass sie ihn ausschreiben könnte.

Wieso das? «Mohr» sei «gewaltsam». Dazu kommentiert die NZZ völlig richtig: «Es ist schlicht grotesk, wenn Wissenschafter die Dinge nicht mehr beim Namen nennen, über die sie forschen.»

ZACKBUM musste sich schon mehrfach mit diesem postfaschistischen Sprachreinigungswahnsinn befassen. Daher müssen wir uns wiederholen:

Mohr bezeichnete zunächst einen «Bewohner Mauretaniens (Marokkos), Äthiopiens», dann auch einen Menschen mit dunkler Hautfarbe, und ist eine Entlehnung aus lateinisch Maurus, «Bewohner der nordafrikanischen Provinz Mauretanien, Maure, Nordwestafrikaner».

Die Mohren oder Mauren waren in Spanien bis zur Reconquista leuchtende Vorbilder an Zivilisation, Toleranz und Aufklärung. Wer auf Spanisch «moros y cristianos» verspeist, ist keinesfalls ein Kannibale, sondern futtert (schwarze) Bohnen mit (weissem) Reis.

Irrtum eins all dieser Sprachreiniger ist, dass man durch das Ausmerzen angeblich rassistischer Begriffe Rassismus bekämpfe. Irrtum zwei ist, historische Begriffe aus dem Zusammenhang zu reissen. In früheren Zeiten waren die Bezeichnungen Weib oder Dirne für ehrbare Damen reserviert. Wer also aus einem zeitgenössischen Stück das Wort Weib entfernen oder ersetzen will, ist schlichtweg ein Dummkopf.

Gleich ihm ist ein Dummkopf, wer alte Hausinschriften verbergen will. Irrtum drei besteht darin, dass nicht das Wort selbst, sondern sein Gebrauch rassistisch sein kann. Man kann Mohr als respektvolle Bezeichnung verwenden, Schwarzer hingegen als abwertende Bezeichnung. Ein Weisser kann jemand sein, der über seine Hautfarbe beschrieben wird. Oder aber, der Begriff wird für einen arroganten postkolonialen Europäer gebraucht, der sich durch seine Herkunft dunkelhäutigen Menschen überlegen fühlt.

Dennoch bleibt ein Weisser ein Weisser. Ein Schwarzer bleibt schwarz, ein Afroamerikaner bleibt’s ebenso. Wer an die Hautfarbe rassistische Vorurteile knüpft, dem ist es völlig egal, wie die bezeichnet wird.

Die NZZ verweist immerhin diese ganze Debatte dorthin, wo sie hingehört: in den Bereich des gehobenen Schwachsinns. Der «Tages-Anzeiger» hingegen, immer häufiger dabei, wenn es um das Zelebrieren von wokem Wahnsinn geht, meint triumphierend: «Eine gestern von einem Forschungsteam der ETH Zürich vorgestellte Studie zerpflückt nun diese Argumentation: Die umstrittenen Häuserinschriften sind keineswegs historisch, sondern erst in der Mitte des 20. Jahrhunderts angebracht worden.»

Damit vergaloppiert sich allerdings Helene Arnet völlig. Denn unabhängig davon, wann die heutigen Inschriften angebracht wurden, das Haus «zum Mohrenkopf» wurde so bereits 1443 das erste Mal erwähnt, auch «zum Mohrentanz» stammt aus dem 15. Jahrhundert. Damit ist also die Argumentation, dass es sich um jahrhundertalte Namen handelt, in keiner Art und Weise «zerpflückt».

Wir bitten hier empfindsame Leser und Arnet um Nachsicht, dass wir den Begriff ausschreiben und führen zur Verteidigung an, dass das Arnet auch tut. Allerdings dekretiert sie: «Der Heimatschutz muss seine Haltung überdenken». Damit reiht sie sich in die leider immer längere Liste von w*** Redaktorinnen ein, die Unverständliches schreiben, dazu nassforsche Befehle erteilen.

Das Gegenteil ist richtig. Ein rechthaberischer Stadtrat, der bereits das altehrwürdige Kaffee «Mohrenkopf» umbenannte (weil er kann, da es sich in städtischem Besitz befindet), will sich über die Einwände des Denkmalschutzes hinwegsetzen und diese beiden Bezeichnungen zumindest «abdecken».

ZACKBUM plädiert hier für die Abdeckung des Namens «Stadthaus», weil sich Redaktor René Zeyer sehr unwohl fühlt, wenn er daran vorbeigeht. Er fühlt sich sogar verletzt und in seiner menschlichen Würde herabgesetzt, weil er dort von so viel Dummheit angedünstet wird.

https://www.zackbum.ch/wp-content/uploads/2022/06/Mohr1.jpeg 232 808 René Zeyer https://zackbum.ch/wp-content/uploads/2020/06/logo1.svg René Zeyer2023-03-30 05:30:172023-03-29 10:13:53M***tanz

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