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Freierstündchen mit Folgen

Eine mediengeile Prostituierte zieht vor Gericht.

Die Dame mit dem hochgestochenen Pseudonym Salomé Balthus* kann mal wohl am neutralsten als Sexarbeiterin bezeichnen. Sie selbst zieht den Ausdruck «Hetäre» vor und bemüht sich unablässig, in den Medien aufzutauchen, denn die Konkurrenz in Berlin ist mörderisch – und ihre Preise nicht von schlechten Eltern.

Für das erste Skandälchen in der Schweiz sorgte sie, als sie bei Roger Schawinski in seiner damaligen Talkshow beim Schweizer Farbfernsehen zu Gast war. Nach einem Einspieler mit Alice Schwarzer, die die These aufstellte, dass freiwillige Prostituierte häufig in der Kindheit missbraucht worden seien, fragte sie der Talkmaster, ob dass auch bei ihr der Fall gewesen sei. Ohne grosse Regung verneinte sie das.

Nach der Sendung fiel Balthus dann plötzlich ein, sie sei mit dieser Frage bei Schawinski «missbraucht» worden. So überschrieb sie auf jeden Fall ihre damalige Kolumne bei der «Welt», und der Tagi titelte bissig «Der Pitbull hat ausgedient». Balthus verlor nach diesem Publicity-Stunt mitsamt Falschzitaten ihre Kolumne, auch Schawinskis Sendung wurde 2020 eingestellt, als «Sparmassnahme», sagte das Fallbeil vom Leutschenbach.

Genügend Grund für den «Weltwoche»-Redaktor Roman Zeller, sich der «Edelprostituierten» zu nähern. Für ein zweistündiges Gespräch drückte er den ordentlichen Tarif ab, 1000 Euro: ««Überreichen Sie der Hetäre das vereinbarte Honorar diskret in einem offenen Briefumschlag», lautet die Anweisung für den «heiklen Moment»», beschrieb er im Dezember 2019 die Begegnung in der Paris Bar in Berlin.

Für das Geld bietet sie ein wenig Unterhaltung, die Zeller als Gedächtnisprotokoll wiedergibt: «Diese Phase um den Schleifpunkt zum Orgasmus, der sofort wieder vorbei ist, sei von Mann zu Mann verschieden. «Auch die Laute, die sie machen», erzählt sie fasziniert und fragt: «Und wie stöhnst du?»»

Daraus entstand, eigentlich durchaus in ihrem Sinne, ein längerer Artikel. Aber noch schöner ist es natürlich, wenn sich auch daraus ein Skandal machen lässt. Also klagte sie die «Weltwoche» ein. Das Porträt sei gegen ihren Willen geschrieben worden: «Der Artikel hat mich zutiefst getroffen. Als ich ihn las, ist mir übel geworden, danach litt ich für einige Zeit unter Schlaflosigkeit und Niedergeschlagenheit.» So zitiert sie der «Tages-Anzeiger» vor dem Bezirksgericht Zürich. Deshalb habe sie die WeWo wegen Persönlichkeitsverletzung verklagt. Ausserdem stimmten die meisten Zitate von ihr nicht. Sie habe zwar gewusst, dass Zeller ein Journalist sei und über sie schreiben wolle, es sei aber ein reines Kennenlerngespräch, kostenpflichtig, vereinbart worden, nichts mehr.

Dann kommt der Höhepunkt (Pardon) ihrer Einlassung vor Gericht: «Wenn ein Kunde ein privates Treffen ausschlachten darf, um sexistischen Schmuddeljournalismus zu betreiben und mich mit falschen Zitaten herabzuwürdigen, dann kann ich meinen Beruf nicht mehr ausüben.»

Den übt sie aber weiterhin aus, wie sie – ein seltener Tiefpunkt des «NZZamSonntag Magazins» – zwischenzeitlich bekanntgab. Zuvor hatte sie es noch via «Blick» geschafft, in die Schlagzeilen zu kommen: «Schock für Edel-Prostituierte Balthus am WEF: «Plötzlich schaute ich in den Lauf einer Pistole»». Aber Entwarnung, der Sicherheitsbeamte habe «relativ schnell gemerkt, dass unter mein Negligé gar keine Waffe passt». Ist das vielleicht komisch.

Nun versucht sie als Beifang Schmerzensgeld und eine Gewinnherausgabe aus der WeWo zu pressen. Und freut sich natürlich, dass sie so mal wieder in die Medien kommt. Während der WeWo-Redaktor beteuert, dass er kein einziges Zitat erfunden habe, die käufliche Dame sehr wohl gewusst habe, dass er ein Porträt über sie schreibe und sie offenbar das Angenehme mit dem Nützlichen verknüpfen wollte. Publizität plus Penunse.

Publizität hat sie geschafft, ob es auch noch mehr Geld geben wird – das Urteil des Bezirksgerichts steht noch aus.

*Nach Leserhinweis korrigiert.

Wumms: Rena Zulauf

Nachhilfe für eine Anwältin: Wer sie als Rechtsvertreterin hat, muss sich warm anziehen.

RA Zulauf liegt mit ZACKBUM in diversen Rechtshändeln. Hier entstehen an Positivem ihre sicherlich beeindruckenden Honorarnoten. Sonst kommt aber nicht viel Nützliches heraus.

So wie das Bundesgericht Zulauf über banale Formvorschriften aufklären musste, erteilt ihr nun das Bezirksgericht Zürich Nachhilfeunterricht für Anfänger. Denn hier geriet sie ohne Not in das Problem, wer denn für ihre Zivilklage zuständig sei.

Sie verfasste eine weitschweifige, fünfseitige «Stellungnahme», die ihren Mandanten eine wohl ebenfalls fünfstellige Summe gekostet haben dürfte. Denn sie war vor den Einzelrichter gelangt, obwohl jeder Laie erkennen müsste, dass für ihre Zivilklage das Kollegialgericht zuständig wäre.

Nun hatte sie aber den falschen Pfad betreten und versuchte mit allen Kräften, das Schlimmste zu verhindern. Falls ein Einzelrichter nicht zuständig sein sollte, bat die Anwältin um Überweisung an das zuständige Gericht.

Schon wieder musste sie sich belehren lassen: «Eine Überweisung von Amtes wegen an das zuständige Gericht findet – entgegen den Ausführungen des Klägers – nicht statt.» Klatsch. Auf Deutsch: falschen Baum angebellt. Setzen, nach Hause gehen, nochmals antreten.

Oder wie das Bezirksgericht sec verfügt:

«Auf die Klage wird mangels sachlicher Zuständigkeit nicht eingetreten. Die Gerichtskosten werden der klagenden Partei auferlegt.»

Zudem muss sie der beklagten Partei (also ZACKBUM) eine Umtriebsentschädigung zahlen.

Das sind allerdings Peanuts im Vergleich dazu, was dieser Schuss in den Ofen ihren Mandanten an Honoraren bislang gekostet hat. Der litt schon andernorts unter der eklatanten Rechtsunkenntnis seiner Anwältin, worüber er draussen vor der Türe auf einem unbequemen Bänkli reichlich Zeit zum Nachdenken fand.

Die Liste der Klatschen ist lang und länger. Für ihre Mandantin Jolanda Spiess-Hegglin kassierte Rechtsanwältin Zulauf sicherlich erkleckliche Honorare – und Niederlagen. Über eine Buchveröffentlichung stritt sie bis vors Bundesgericht.

Das im ersten Anlauf auf eine schludrig abgefasste, nicht mal die Voraussetzungen erfüllende Berufungsschrift gar nicht eintrat – Höchststrafe in Anwaltskreisen.

Auch für ihre Mandantin Patricia Laeri klagte sie gleich zweimal gegen «Inside Paradeplatz». Damit machte sie nicht nur zwei Gerichte ranzig, die sich zähneknirschend für vorläufig zuständig erklärten. Denn die Justiz will natürlich unbedingt vermeiden, dass zwei Spruchkörper zwei verschiedene Urteile in gleicher Sache fällen. Zudem kassierte sie mit ihrer Forderung nach einer superprovisorischen Verfügung gegen einen Artikel gleich zwei Klatschen: abgeschmettert.

Das alles hinderte die NZZaS-Journalistin Rafaela Roth nicht daran, einen weiblich-solidarischen Jubelartikel über eine der angeblich «geschicktesten Medienanwältinnen der Schweiz» zu verbrechen. Solches Ausblenden der Realität findet normalerweise nur in der Staatspresse Russlands oder Chinas statt.

Wenn es Gerechtigkeit in dieser Welt gibt, sollten nun zwei Dinge passieren. Roth schreibt einen korrigierenden Artikel. Zweitens: nicht nur dieser Mandant, sondern auch ein paar andere suchen sich eine kompetentere Rechtsvertretung