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Wumms: Nationalrat

Das Wort «besonders» gestrichen, die Pressefreiheit gemindert.

Nun hat auch noch der Nationalrat das Wort «besonders» gestrichen. Was ist daran besonders oder aufregend? Das ist besonders aufregend, weil damit ein Stück Pressefreiheit verloren geht.

Dann das Wort stand im Artikel 266 der Zivilprozessordnung. Dort geht es um sogenannte superprovisorische Massnahmen. Es handelt sich hier um den einzigen Gesetzesartikel, der etwas in unserem Rechtssystem sonst Wesensfremdes regelt. Nämlich eine präventive staatliche Massnahme, ohne dass der davon Betroffene Gelegenheit hat, vorab dazu Stellung zu nehmen, Protest einzulegen, seine Position zu verteidigen.

Insbesondere kann versucht werden, der Presse die Berichterstattung zu verunmöglichen oder zu erschweren. Wir haben die Sauerei schon kommentiert, als der Ständerat dieser Gesetzesänderung zustimmte.

Seither ruhten die Hoffnungen auf dem Nationalrat. Denn das Wort «besonders» schränkte die Möglichkeiten von reichen Menschen oder Firmen ein, sich präventiv gegen unliebsame Berichte zu wehren. Dabei geht es nicht mal darum, dass sie damit durchkommen. Aber indem sie die Publikation eines Artikels verhindern können, weil sie einen «besonders schweren Nachteil» befürchten, verzögern sie die Sache, verursachen happige Gebühren und lassen die kaputtgesparten Redaktionen befürchten, dass ungeahnte Zusatzkosten auf sie zukommen.

Um das zu beschränken, gab es eben das Wort «besonders«, das juristisch seine schwerwiegende Bedeutung hat. Nun ist es gestrichen, was heisst, dass es leichter wird, eine solche superprovisorische Massnahme zu erwirken.

Von den Befürwortern wurde argumentiert, dass damit der normale Bürger vor Kampagnenjournalismus oder Fertigmacher-Artikeln besser geschützt werden soll. Das ist Mumpitz; profitieren werden alle, die genügend Geld haben, um sich einen langwierigen Rechtshändel leisten zu können.

Das ist, mit Verlaub, eine verdammte Sauerei.