Zulauf fast allein zu Haus
Die Medienanwältin mit den vielen Auftritten antwortet für andere.
Es war einmal die Kanzlei Zulauf Partner. Die bestand aus RA Rena Zulauf selbst und ihren Partnern RA Manuel Bertschi und RA Ronald Kessler.
Neuerdings gibt es immer noch Zulauf Partner und neu die Kanzlei 4sightlegal, «Business and Media Law». Allerdings bestehen die Partner bei Zulauf nun aus einer MLaw und «juristischen Mitarbeiterin», dem MLaw Gregor Rauch und Andrea Ilgenstein, MLaw, «Substitutin» mit Berufserfahrung als «Legal Trainee bei Google Schweiz/Österreich». Allesamt nicht im Anwaltsregister eingetragen. Ausser Zulauf natürlich.
Hm.
Anlass, bei der neuen Kanzlei der ehemaligen Partner mit dem merkwürdigen Namen (4sight soll wohl Voraussicht heissen) nachzufragen, aus welchen Gründen denn Bertschi und Kessler das Weite gesucht haben.
Aber deren Voraussicht besteht darin, dass sie diese Anfrage an Zulauf zur Beantwortung weiterleiten. Und die antwortet dann mit der Allerweltsformel: «Die beruflichen Wege haben sich aufgrund unterschiedlicher strategischer Ausrichtung getrennt.» Wobei sie hinzufügt, dass das Verhältnis weiterhin «kollegial und ungetrübt» sei, «privat» sei man sich sogar «weiterhin freundschaftlich verbunden».
Aha, die unterschiedlichen Auffassungen über strategische Ausrichtungen. Wird gerne für alle Fälle der Trennung genommen. Friedlich, im Krach, freiwillig gegangen, gefeuert. Oder soll das bedeuten, dass die Partner die vielen Niederlagen ihrer Partnerin nicht mehr so lustig fanden?
Aber damit begibt sich ZACKBUM schon fast in die Todeszone, denn dank seiner kritischen Berichterstattung erfreut sich der Blog ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Daher fügt sie ihrer Antwort drohend hinzu:
«Zivil- und strafrechtliche Schritte werden vorbehalten, sollten Sie einen fehlerhaften oder spekulativen Beitrag veröffentlichen.»
Mit schlotternden Knien hoffen wir, dass diese Meldung die vorbehaltenen strafrechtlichen Schritte nicht auslöst. Wobei allerdings die Medienanwältin doch ein vielleicht etwas eingeengtes Blickfeld hat, was Meinungs- und Medienfreiheit betrifft. Denn die Vermutung, dass die Allerweltsformel «unterschiedliche Auffassungen» für Krach stehen könnte, muss doch erlaubt bleiben.
Vor allem, da man sich zwar angeblich furchtbar freundschaftlich, aber ohne gemeinsames Statement trennte …
