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Lächerliche Justiz

Ein unverschämtes Richterkollegium schadet dem Rechtsstaat. Ungestraft.

Die Ausgangslage ist etwas verzwickt. Es geht um einen Prozess vor dem Zürcher Arbeitsgericht. Ein Angestellter wurde entlassen, er klagt wegen missbräuchlicher Kündigung und bezweifelt den angegebenen Grund, dass seine Leistung zu wünschen übrig gelassen habe.

Soweit alltägliches Juristenfutter. Nun wurden aber die beiden Streitparteien aus dem Saal gebeten, damit sich die Richterin mit ihren Beisitzerinnen beraten konnte. Nun kommen wir zum illegalen und heiklen Teil: der Kläger liess ein Aufzeichnungsgerät zurück, was ein Straftatbestand ist, weil richterliche Beratungen aus guten Gründen vertraulich sein sollten.

Also waren die Aufzeichnungen ungesetzlich, auch jeder, der sie wiedergibt, macht sich potenziell strafbar. Nun haben alle, die dieses Gespräch auf Strickler TV gehört haben (bevor auch dort die Wiedergabe wie auf allen Social Media mit einer Ausnahme gesperrt wurde), ein erschütterndes Tondokument  aus den Sumpfgebieten der Zürcher Justiz vernommen.

Denn wer meint, dass eine Richterin mit gebotenem Ernst und in seriöser Auslegung der einschlägigen Gesetze beratschlagt, sieht sich eines viel Schlechteren belehrt. Die Richterin lässt sich unflätig über den Kläger und seinen Anwalt aus, unterbrochen von quiekendem Gelächter ihrer Assistentinnen.

Die Originalaussagen und Namen sind auf X noch vorhanden, es ist hier aber nicht möglich, einen Link dazu anzugeben. Der Kläger heisst übrigens Krizanek.

Dass sich die Justiz mit allen ihren Mitteln dagegen wehrt, dass der Inhalt solcher Beratungen (oder der Name der Richterin) an die Öffentlichkeit kommen, ist verständlich. Erschütternd ist aber, welches unglaublich primitive Niveau hier zum Vorschein kommt, wenn die Pforten des Gerichtssaals geschlossen sind und sich das Gericht umbelauscht wähnt – und ungehemmt vom Leder zieht, kichert und überhaupt jede Würde des Amtes vermissen lässt. Anschliessend wird dann aber die ganze Härte des Gesetzes bemüht:

Bevor es Missverständnisse gibt: das ist kein Symbolbild für die Richterin.

Inzwischen wurde der «Weltwoche» die Berichterstattung darüber per superprovisorischer Anordnung untersagt. Dass sie bereits zuvor, nach einer ersten Drohung aus dem Bezirksgericht, den Namen der Richterin und deren Aussagen durch xxx ersetzt hatte, nützte ihr nichts.

Allerdings: nun hat die WeWo das Faksimile der Verfügung publiziert, in der der Namen der klagenden Richterin nicht abgedeckt ist. Das wird wohl durch eine weitere Verfügung hinweggefegt werden. Vielleicht sollte die Juristin ihrer zweiten Karriere als Chansonsängerin etwas mehr Aufmerksamkeit schenken, in Zukunft. Obwohl man als Bezirksrichterin bis zu 250’000 Franken im Jahr verdienen kann, was bei mediokren Leistungen kein schlechtes Gehalt ist.

Nicht medioker, sondern der völligen Lächerlichkeit preisgegeben ist das Genie am Bezirksgericht, dass dieses Gericht selbst als zweiten Antragsteller auf Löschung einsetzte. Das musste das Bezirksgericht Meilen mit einer Klatsche zurückweisen. Das Bezirksgericht als solches kann mangels eigenständiger Existenz gar nicht klagen. Das weiss eigentlich jeder, der schon mal ein Gesetzbuch in der Hand hatte. Aber auch der Anwalt der Richterin (und Kurzzeitanwalt des Bezirksgerichts) hat diesen Lapsus offensichtlich nicht bemerkt. Was für eine Gurkentruppe.